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Im  Normalanlagetarif  wurden  einige  Änderungen  vorgenommen ­
  ;  die  Pfennigbeträge  wurden  beseitigt  Die  Tarifsätze ­
  für  kleine  Betriebe,  besonders  für  Handwerksbetriebe,
wurden  erniedrigt,  für  leistungsfähige  Gewerbe  erhöht  ;  die
höchste  N.  A.  beträgt  2000  Mk.  (bei  Banken).

3.  Betriebsanlage.O  (Art.  6  und  7.)
Die  Betriebsanlage  war  bisher  im  allgemeinen  nach
äusseren  Merkmalen  festgesetzt  worden.  Doch  wurde
auch  bei  einer  grossen  Anzahl  von  Gewerben,  bei  welchen
keine  passenden  äusseren  Merkmale  in  Betracht  kamen,
oder  welche  man  besonders  hart  treffen  wollte,  bei  der
Berechnung  der  B.  A.  der  Ertrag  zu  gründe  gelegt.  In
der  Praxis  bürgerte  sich  die  Besteuerung  nach-  dem  Ertrag
immer  mehr  ein  ;  im  J.  1882/3  wurden  9,1  im  J.  1898/9...
13  o/q  sämtlicher  Gewerbe  nach  dem  Ertrag  besteuert.  Die
Besteuerung  nach  dem  Ertrag  ist  eben  die  natürlichere
und  gerechtere.
Die  äusseren  Merkmale,  welche  als  Grundlage  der
B.  A.  gewählt  werden,  können  kein  richtiges,  einwandfreies
Bild  der  Leistungsfähigkeit  der  Steuerpflichtigen  geben.
Denn  die  Zahl  der  Arbeiter,  der  Maschinen,  die  Menge  der
verbrauchten  Rohstoffe  oder  der  erzeugten  Fabrikate  etc.
sind  ja  blos  einzelne,  und  dabei  oft  recht  minderwertige
Faktoren,  welche  die  Rentabililtät  eines  Geschäftes  bedingen.
Die  Prosperität  des  Gewerbes  hängt  doch  auch  von  der
Grösse  des  zur  Verfügung  stehenden  Kapitals  und  in  erster
Linie  von  der  persönlichen  Tüchtigkeit  des  Inhabers  ab.
Es  wäre  also  sehr  wünschenswert  gewesen,  die  Besteuerung
nach  dem  Ertrag  allgemein  einzuführen.  Dagegen  machte
man  geltend,  dass  viele  Geschäftsleute  keinen  Einblick  in
ihre  Geschäftsverhältnisse  gewähren  wollten  ;  die  kleineren,
*)  Verhandlungen  d.  Abgeordnetenkammer  Ausschusssitzungen  1898;
Bd.  21.  p.  21.
Verhandlungen  der  Kammer  der  Reichsräte;  Ausschusssitzungen
p.  506.