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11.  Gewerbe-  und  sozialpolitische  Tendenzen  der
Steuergesetzgebung.
Die  grosskapitalistische  Entwicklung  unserer  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  hatte  nicht  nur  zur  Folge,  dass
Kleingewerbe  und  Kleinhandel  hart  bedrängt  und  die  Existenz ­
  vieler  solcher  Betriebe  in  Frage  gestellt  wurde,  sondern
es  trat  auch  eine  Menge  anderer  schwerer  Missstände  auf
sozialpolitischem  Gebiete  auf.  Gewisse  Arten  von  Unternehmungen ­
  sind  es,  denen  man  vorwirft,  dass  sie  in  besonders ­
  hohem  Mass  diese  Schäden  verursacht  hätten;  in
weiten  Kreisen  hält  man  daher  diese  Unternehmungen  vom
Standpunkt  der  Moral  aus  für  verwerflich  und  glaubt,  sie
energisch  bekämpfen  zu  müssen.  Nachdem  sich  mehrfach
die  Reichsregierung  veranlasst  gesehen  hatte,  gegen  diese
Arten  von  Betrieben  durch  geeignete  Gesetze  vorzugehen,
suchte  man  auch  durch  Landesgesetze  dem  weiteren  Vordringen ­
  der  „hassenswerten“  Gewerbe  einen  Damm  entgegenzusetzen ­
  und  glaubte,  ein  besonders  wirksames  Mittel
in  einer  ausnahmsweise  hohen  Steuerbelastung  gefunden
zu  haben.
Eine  grosse  Rolle  in  der  Sozialpolitik  des  Reiches
spielte  seit  längerer  Zeit  die  Bekämpfung  der  ^^Lehrliiigs,
züchterei“.  Besonders  durch  das  Handwerkerorganisationsgesetz ­
  vom  Jahre  1897,  sowie  durch  das  neue  Bürgerliche ­
  Gesetzbuch  wurden  in  dieser  Beziehung  viele  nützliche
Bestimmungen  eingeführt.  Auch  die  bayrischeSteuergesetzgebung
  suchte  ihren  Teil  dazu  beizutragen,  dem
Lehrlingsunwesen  Einhalt  zu  tun.  Im  J.  1881  hatte  sie  das
Halten  von  Lehrlingen  begünstigt,  weil  damals  noch  die
Unternehmer  sich  ungern  mit  Lehrhngen  abgaben.  Nachdem ­
  sich  aber  inzwischen  die  Verhältnisse  so  geändert
hatten,  schlug  auch  die  Steuergesetzgebung  den  umgekehrten ­
  Weg  ein.  Art.  14.  gestattet,  wenn  ein  Geschäft
mehr  Lehrlinge  als  erwachsene  Gehilfen  (einschliesslich
der  Arbeitgeber)  beschäftigt,  die  Überzahl  der  Lehrlinge