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Die  Automaten  sind  nach  wie  vor  den  Geschäftsleuten  unangenehme ­
  Konkurrenten.  Man  suchte  ihre  Konkurrenz
auch  in  anderer  Weise  einzuschränken.i)  2)  «)
Andere  gewerbepolitische  Massnahmen.
Andere  Gewerbe  trifft  das  neue  Gesetz  dadurch,  dass
es  bei  ihnen  jede  Steuerermässigung  ausschliesst,  so  bei
den  Pf  and  Verleihanstalten,  Pfand-  und  Leihhäusern ­
  und  Pfandvermittlern.  In  Unterfranken
gibt  es  (wie  die  Hk.  v.  Unterfranken  1900;  p.  35  mitteilt)
ausser  den  städtischen  Pfandleihanstalten  kaum  noch  private ­
  Pfandverleiher  „und  diese  sind  ehrliche  Leute,  deren
übrigens  nur  beschränkte  Tätigkeit  nicht  entbehrt  werden
kann.“  Die  Bestimmung,  dass  eine  Ermässigung  ausgeschlossen ­
  ist,  wurde  bei  einer  Anzahl  von  Gewerben  noch
verschärft  durch  den  auch  schon  im  früheren  Gesetz  üblichen ­
  Zusatz,  dass  die  N.  A.  dem  Hauptgewerbe,  in  Verbindung ­
  mit  welchem  das  „hassenswerte“  Gewerbe  betrieben
wird,  zugeschlagen  wird;  so  bei  Anfertigung  und  Verkauf
von  Geheim  mittein  (Tar.  N.  3  u.  107  ;  N.  49.),  bei  Singspie ­
  lunterhaltungen,  Bällen  etc.,  die  von  Gastwirten
unternommen  werden.  Bei  Verkauf  von  Kunstwein  (N
48),  bei  Kommissionsgeschäften  (N  37)  und  beim
Güterhandel,  wo  ja  ausserdem  noch  die  Grundsteuer
zu  zahlen  ist,  (N  52)  ist  auch  eine  Vervielfachung
der  N.  A.  gestattet.  Bei  all  diesen  Gewerben  richtet  die
höhere  Besteuerung  nicht  viel  aus;  sie  werden  wirkungsvoller ­
  von  der  Reichsgewerbepolitik  bekämpft.
Kunstwein.
Die  Kunstweinfabrikation  war  im  Gesetz  von  1881
mit  ausserordentlich  hohen  Steuern  belegt,  nämlich  72  Mk.
*)  Besonders  die  Eisenbahnverwaltung  suchte  die  schädliclie  Wirkung ­
  der  Bahnhofsautomaten  abzuschwächen,  indem  sie  nur  da  die  Erlaubnis ­
  gab,  Automaten  aufzustellen,  wo  im  Interesse  des  reisenden  Publikums ­
  ein  wirkliches  Bedürfnis  besteht,  und  die  Genehmigung  in  andern
Fällen  versage,  etc.  (Augsb.  Abdztg.  8.  Nov.  1902.)
2)  Auch  der  Reichstag  (1901)  hatte  sich  mit  dieser  Frage  beschäftigt.
2)  Vgl.  auch  Bayr.  Ldtgsvhdlg.  1902;  341.  Plenarsitzung.