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lehnte  es  ab,  mit  steuerlichen  Ausnahmemassregeln  gegen
die  Grossunternehmungen  in  Handel  und  Gewerbe  vorzugehen, ­
  da  es  auch  unter  diesen  Gewerbebetrieben  solide
und  gewissenhaft  geführte  Geschäfte  gebe  ;  dagegen  wollte
sie  blos  mit  einer  Erhöhung  der  N.  A.  gegen  die  mit  gewerblichen ­
  Missbrauchen  verknüpften  Betriebsformen  vergehen. ­
  Man  hatte  dabei  diejenigen  Betriebe  im  Auge,
welche  bei  der  Erweiterung  ihres  Geschäftsumfangs  auf
die  Unterdrückung  ihrer  Konkurrenz  ausgehen  und  zur
Erreichung  dieses  Ziels  vom  üblichen  Geschäftsgebaren
erheblich  abweichen,  welche  die  Arbeitslöhne  der  im  Gewerbe ­
  beschäftigten  Personen  drücken,  die  Preise  der
Waren  übermässig  erniedrigen,  durch  billigen  Erwerb  von
Waren  bei  Versteigerungen  und  Verkauf  derselben  zu
Schleuderpreisen,  das  Anerbieten  der  sog.  Lockartikel  etc.
Im  Ausschuss  der  Abgeordnetenkammer  stellte  jedoch  der
Abg.  Dr.  Heim  den  Antrag,  „nicht  eine  Verstärkung  der
N.  A.  einzuführen,  sondern  die  B.  A.  prozentual  mit  1  bis
4  vom  Hundert  des  jährlichen  Geschäftsumsatzes  zu  bemessen." ­
  1)  Der  Antrag  wurde  damit  begründet,  dass  man
nur  durch  eine  Besteuerung  nach  dem  Umsatz  den  „hassenswerten“ ­
  Gewerben  beikommen  könne.  Denn  die  Umsatzsteuer ­
  belaste  ein  Warenhaus  umso  stärker,  je  mehr
es  den  Umsatz  vergrössere,  und  es  könne  daher  nicht  wie
bei  einer  hohen  Ertrags-  oder  Branchensteuer  durch  Vergrösserung
  des  Umsatzes  die  Steuer  wieder  einbringen.
In  Sachsen  und  Preussen  habe  man  die  Einführung  der
Umsatzsteuer  für  die  Warenhäuser  gesetzlich  den  Communen
  gestattet  und  bereits  in  einer  grossen  Anzahl  von
Städten  eingeführt.  Die  Belastung  sei  nicht  zu  hoch,  da
die  betreffenden  Geschäfte  grossen  Gewinn  auch  dadurch
erzielen,  dass  sie  bei  Concursen  Waren  billig  einkauften
und  lombardierte  und  nicht  wieder  ausgelöste  Waren  sich
aneigneten  u.  s.  w.  Die  kleinen  Geschäfte  würden  durch
sie  zu  gründe  gerichtet;  die  Hausbesitzer  könnten  ihre
Läden  nicht  vermieten;  die  Industrie  werde  empfindlich
geschädigt  ;  denn  da  ihr  andere  Kundschaft  genommen

1)  Prot.  p.  5Ü.  Beil.  1209.