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werde,  sei  sie  darauf  angewiesen,  an  die  Warenhäuser  zu
verkaufen,  von  denen  die  Preise  gedrückt  würden.
Von  der  andern  Seite  äusserte  man  Bedenken,  einen
so  hohen  Satz  anzuwenden,  wodurch  die  betroffenen  Geschäfte ­
  „erdrosselt“  würden.  Durch  eine  Erdrosselungssteuer ­
  (und  das  wäre  dieselbe,  da  sie  mit  Umlagen  10—14%
des  Umsatzes  betrage)  unterdrücken  dürfe  man  die  Warenhäuser ­
  nicht,  da  dies  gegen  das  Prinzip  der  Gewerbefreiheit ­
  verstosse.  Die  Geschäfte,  die  eine  „aussergewöhnUche
Ausdehnung  haben  und  in  aussergewöhnlicher  Form  betrieben
werden,“  durch  die  Steuer  zu  treffen,  sei  gar  nicht  möglich,  da
jeder  Tag  neue  Formen  im  Geschäft  einführe,  und  durch  eine
solche  Steuer  höchstens  jeder  Fortschritt  im  Erwerbsleben  gehemmt ­
  werde.  Der  Kampf,  den  man  gegen  die  Bazare  führe,
erinnere  an  den  aussichtslosen  Kampf,  den  man  früher  gegen
die  Maschinen  geführt  habe.  Ein  Teil  der  Detaillisten  auf  dem
Lande  beziehe  seine  Waren  von  den  Warenhäusern  und  werde
dadurch  selbst  geschädigt.  Den  Consumenten  würden  die
Waren  verteuert,  da  die  Steuer  doch  blos  auf  diese  abgewälzt ­
  werde.  Wenn  man  die  Abzahlungsgeschäfte  vernichte,
so  würden  dadurch  ebenfalls  die  kleinen  Leute  geschädigt  ;
die  Vorteile,  welche  die  kleinen  Geschäftsleute  durch  Beseitigung ­
  der  Warenhäuser  erringen  würden,  würde  ihnen
durch  Erhöhung  der  Mieten  wieder  genommen.  Die  ausserbayrischen
  Versandtgeschäfte  würden  die  Kundschaft  an
sich  ziehen;!)  wenn  man  gegen  die  Warenhäuser  vorgehe,
dürfe  man  auch  die  industriellen  Grossbetriebe  nicht  schonen, ­
  da  diese  ja  auch  das  Kleingewerbe  vernichten.  Auch
seien  die  Warenhäuser  nicht  etwa  alle  unreell;  unreelle ­
  Betriebe  gebe  es  auch  im  Kleinhandel.  Im
*)  Auch  in  der  Begründung  zum  preuss.  Gesetzentwurf  betr.  der
Einführung  der  Warenhaussteuer  v.  18.  Juli  1900  heisst  es:  „Es  scheint
keineswegs  ausgeschlossen,  dass  Warenhäuser  aus  Bundesstaaten,  in  denen
sie  einer  Umsatzsteuer  unterliegen,  nach  Preussen  übersiedeln  und  hierdurch ­
  die  Lage  der  Kleinbetriebe  weiter  verschlechtern.  Die  Tatsache,
dass  z.  Z.  der  grösste  derartige  Münchner  Betrieb,  der  schon  jetzt  Filialen
in  grösseren  Städten  des  Westens  unterhält,  auch  in  Berlin  ein  Warenhaus ­
  grössten  Stils  errichtet,'  lässt  diese  Besorgnis  als  nicht  unbegründet
erscheinen,“