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Übrigen  passe  die  Umsatzsteuer  nicht  in  das  bayrische
Ertragssteuersystem.  Letzteren  Einwand  entkräftete  man
mit  dem  Hinweis  darauf,  dass  auch  viele  andere  Gewerbe
nach  der  Produktionsmenge  und  nicht  nach  dem  Ertrag
besteuert  werden.
Nach  langen  Debatten  einigte  man  sich  dahin,  dass
die  betreffenden  Geschäfte  „mit  einer  nach  dem  Geschäftsumfang ­
  steigenden  N.  A.  zu  belegen  seien,  welcher  unter
Hinzurechnung  der  B.  A.  nicht  unter  1/2%  und  nicht  über
30/0  des  Geschäftsumsatzes  betragen  solle.“  Bei  der  Bemessung ­
  der  Steuer  ist  der  jeweihge  Geschäftsumfang  des
Unternehmens,  die  Anzahl  der  geführten  Handelsartikel,  die
Zahl  der  Geschäftsfilialen,  die  Art  des  Geschäftsbetriebs  und
die  Rückwirkung  auf  andere  Gewerbe  in  Betracht  zu  ziehen.
Die  Wirkung  der  Warenhaussteuer  zu  untersuchen,
ist  von  ganz  besonderem  Interesse;  denn  es  handelt  sich
hier  um  eine  Steuer,  durch  welche  man  die  übermächtige
Konkurrenz  des  Kleinhandels  zurückzudämmen  suchte  und
dadurch  einen  grossen  Teil  des  Mittelstandes  in  dem
schweren  Kampf,  den  dieser  gegen  das  Grosskapital  führt,
einen  bedeutenden  Vorteil  verschaffen  wollte;  es  handelt
sich  um  ein  in  dieser  Art  neues  Steuerexperiment,  das,
wenn  es  sich  bewährt  hätte,  sicher  von  vielen  Staaten
nachgeahmt  würde.
Die  finanzielle  Wirkung  der  Steuer  ist  aus  Folgendem
ersichtlich  :
Nach  Art.  23  wurden  besteuert

Jahrgg.

Pfl.

N.  A.

B.  A.

Gesamtsteuer

Königreich
Oberbayern
Mittelfranken

1900/1
1902/3
1900/1
1902/3
1900/1
1902/3

44
31
21
13
3
3

174  153
145  445
87  420
77  502
51991
38  033

34  737
34  184
16  232
15  009
7  716
9  520

208  890
179  629
103  652  1)2)
92  511
59  707  2)
47  553

•)  Die  Firma  Tietz  zahlte  allein  jährlich  64000  Mk.  Gewerbesteuer, ­
  d.  i.  1  ’/2®/o  ihres  Umsatzes  (Augsb.  Abdztg.  Jhr.  1903  No.  4).
2)  Man  bemerkt  den  Einfluss  der  grossen  Städte  München  und  Nürnberg.