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9.  Okt.  1903  ;  München,  16.  April  1903),  im  Landtag  (9.  Okt.
1903)  und  in  Magistratssitzungen  wird  die  Anwendung
schärferer  Mittel  gegen  die  Warenhäuser  verlangt,  i)  woraus
am  besten  hervorgeht,  wie  wenig  die  Umsatzsteuer  die
hohen  Hoffnungen,  welche  die  kleinen  Gewerbetreibenden
in  sie  setzten,  rechtfertigte.  Der  allgemeine  Gewerbeverein
mit  den  Handwerkskammern  und  eine  Reihe  anderer  gewerbhcher
  Korporationen  sowie  Gewerbetreibender  reichten
im  Sept.  1902  an  den  Regenten  eine  Eingabe  ein  betr.  der
Schädigung  der  Gewerbe  durch  Warenhäuser,  Bazare  und
Rabattmarkengesellschaften,  worin  sie  baten,  im  Bundesrat
auf  eine  weitere  Besteuerung  derselben  hinwirken
zu  lassen.  Diese  Eingabe  wurde  vom  Ministerium  im  wesentlichen ­
  wie  folgt  beantwortet;
Dass  durch  die  Konkurrenz  der  Warenhäuser  und  der
denselben  verwandten  Betriebe,  der  Versandt-  und  Fihalgeschäfte,
  welche  den  früher  dem  Kleingewerbe  überlassenen ­
  Detailhandel  zum  Gegenstände  grosskapitalistischer
Unternehmungen  machen,  der  Stand  des  Kleingewerbes
und  insbesondere  des  Handwerks  eine  schwere  Schädigung
erleidet,  ist  richtig.  In  den  Reichstagsverhandlungen  wurde
über  den  Weg,  auf  welchem  durch  reichsgesetzliche  Massnahmen ­
  dieser  auf  dem  Boden  der  Gewerbefreiheit  fussenden
  Entwicklung  entgegengetreten  werden  könnte,  bisher
keine  Klarheit  geschaffen;  einer  vollständigen  Beseitigung
Handelskammer  von  Unterfranken  1902;  p.  240.
„  von  Schwaben  1902;  p.  118.
„  von  Oberfranken  1903;  p.  14;  p.  10.
„  der  Oberpfalz  1903;  p,  227.
„  .  der  Pfalz  1903;  p.  195
und  an  sehr  vielen  andern  Stellen.  —  Nur  vereinzelt  werden  Stimmen
laut,  die  behaupten,  die  Steuer  habe  eine  erhebliche  Einschränkung-  der
Grossbazare  bewirkt.  So  glaubt  das  Bezirksgremium  Rosenheim  (Hk.  v.
Oberbayern  1901  ;  p.  143),  es  der  Wirkung  der  Warenhaussteuer  zuschreiben ­
  zu  dürfen,  dass  in  der  genannten  Stadt  in  den  letzten  Jahren  weder
ein  Warenhaus,  noch  eine  Zweigniederlassung  neu  gegründet  worden  sei.
9  Im  Münchner  Kollegium  der  Gemeindebevollmächtigten  wurde
auch  ein  Antrag  eingebracht,  von  den  Warenhäusern  eine  Gemeindeumsatzsteuer ­
  zu  erheben  (29.  Sept.  1904),