46

weist  sie  die  radikalen  Ansprüche,  die  auf  Erdrosselung
der  Warenhäuser  gerichtet  sind,  von  der  Hand;  im  Speziellen ­
  spricht  sie  sich  gegen  die  Einführung  der  Steuer
nach  preussischem  oder  sächsischem  Muster  aus.  Auch
in  den  andern  Bundesstaaten  will  das  Problem  der
Warenhaussteuer  nicht  zur  Ruhe  kommen.  —
Mag  die  Warenhaussteuer  nach  dem  Ertrag  bemessen,
oder  mag  eine  durch  die  Bestimmungen  der  Gewerbefreiheit
beschränkte  Umsatzsteuer  oder  auch  eine  Branchensteuer
nach  französischem  Muster  eingeführt  sein,  bei  allen  Besteuerungsarten ­
  gelingt  es  den  Warenhäusern  in  den  meisten ­
  Fällen,  wenigstens  einen  Teil  der  Steuer  auf  die  Industrie ­
  abzuwälzen,*)  die  auf  die  gute  Kundschaft  der
Warenhäuser  grosse  Rücksicht  nehmen  muss.  Ein  kleiner
Teil  der  Steuer  wird  vielleicht  auch  durch  Herabdrückung
der  Gehälter  auf  die  Angestellten  abgewälzt,  während  den
grössten  Teil  die  Consumenten  zu  tragen  haben  werden.
Letzteres  kann  nicht  allzu  schwer  bewerkstelligt  werden
bei  der  bekannten  Taktik  der  Warenhäuser,  solche  Artikel,
deren  Wert  auch  das  nicht  warenkundige  Publikum  kennt,
recht  billig  zu  verkaufen,  und  sich  solche  Waren,  deren
Preiswürdigkeit  vom  grossen  Publikum  nicht  leicht  kontrolliert ­
  werden  kann,  um  so  teurer  bezahlen  zu  lassen.  In
dieser  Beziehung  würde  also  eine  übermässige  Besteuerung
das  unreelle  Geschäftsgebahren  der  Bazare  noch  fördern.
Wenn  trotzdem  eine  kräftige  Besteuerung  den  Warenhäusern
ihren  Standpunkt  immerhin  etwas  erschweren  kann,  so
*)  Vgl.  Ber.  d.  Hk.  v.  Schwaben  1899,  p.  6  und  1903,  p.  10.  Über  die
Fabrikation  von  Baumwollwaren.  Die  Fabrikanten  müssen  in  Gestalt  von
„Umsatzbonus“  einen  Teil  der  Steuer  tragen.  Aus  einer  zur  Bekleidungsindustrie ­
  gehörigen  Branche  wird  mitgeteilt,  dass  der  „Verband  deutscher
Warenhäuser“  infolge  seiner  kräftigen  Organisation  imstande  sei,  den
Fabrikanten  die  lästigsten  Bedingungen  aufzuerlegen;  so  werde  die  erhöhte ­
  Besteuerung  längst  nicht  mehr  von  den  Warenhäusern,  sondern  von
der  Industrie  getragen.“
In  einer  Sitzung  des  Münchner  Magistrats  (Juni  1904)  wird  ebenfalls ­
  darauf  hingewiesen,  dass  die  Warenhäuser  die  Steuern  auf  die  Lieferanten ­
  abwälzen,  indem  sie  sich  Skonto  gewähren  lassen  —  „ein  Vorgang, ­
  der  aus  den  Büchern  nicht  zu  erweisen  ist.“