52

die  Gasse  verkauften  Biers)  erhöht  sich  die  N.  A.  in  der
Weise,  dass  derselben  für  je  50  hl  verkauften  Flaschenbiers ­
  V4  des  betreffenden  Normalanlagesatzes  zugerechnet
wird.  .  .  .  Eine  Ermässigung  findet  nicht  statt.  Die  N.  A.
wird  jedem  Gewerbe,  in  Verbindung  mit  welchem  der  fragliche ­
  Handel  betrieben  wird,  zugeschlagen.  .  .  .“  Einigen
ging  die  Besteuerung  noch  nicht  weit  genug;  sie  wollten
den  Zuschlag  zur  N.  A.  auf  ein  Drittel  erhöht  haben  ;  doch
wurde  auf  diese  weitere  Erhöhung  verzichtet  in  der  Erwägung, ­
  dass  durch  einen  so  hohen  Zuschlag  die  Steuerausschüsse ­
  veranlasst  würden,  bei  der  Einsteuerung  die
niedrigeren  N.  A.-Sätze  anzuwenden.
Andere  fürchteten,  die  hohen  Steuersätze  möchten
auf  den  Flaschenbierhandel  prohibitiv  wirken;  ein  Steuergesetz ­
  dürfe  aber  nicht  die  Wirkung  haben,  dass  ein  gesetzlich ­
  erlaubtes  Gewerbe  unmöglich  gemacht  werde.  Ihr
Antrag,  deshalb  die  unteren  Sätze  zu  erniedrigen,  fand  nicht
die  Billigung  des  Ministers,  i)  welcher  ausführte,  dass  man
gerade  die  unteren  Sätze  in  der  vorgeschlagenen  Höhe
beibehalten  müsse,  wenn  man  den  Winkelwirtschaften  energisch ­
  zu  Leibe  rücken  wolle.  Wo  ein  wirklich  dringendes
Bedürfnis  für  den  Flaschenbierhandel  vorhanden  sei,  könne
wohl  auch  die  Steuer  getragen  werden.  —  Die  schädlichen
Wirkungen  des  Flaschenbierhandels  sind  gewiss  sehr  bedauerlich, ­
  und  man  wird  gegen  eine  ausgiebige  Besteuerung ­
  nicht  viel  einzuwenden  haben.  Aber  andrerseits  ist
wohl  auch  nicht  zu  leugnen,  dass  dieses  Geschäft  neben
den  erwähnten  Nachteilen  auch  viele  Vorzüge  besitzt.  In
kleinen  Dörfern,  wo  von  den  Wirten  oft  nur  schlechtes
Bier  ausgeschenkt  wird,  ist  es  doch  für  das  Publikum  ein
nicht  zu  unterschätzender  Vorteil,  Flaschenbier  billig  kaufen
zu  können.  Mag  in  manchen  Fällen  der  Trunk  zu  Hause
gefördert  werden,  so  ist  es  auch  andrerseits  andern  leicht
gemacht,  den  viel  mehr  zur  Unmässigkeit  verführenden
Wirtshäusern  fern  zu  bleiben.  Auch  die  durch  die  leichte
Beschaffung  des  Flaschenbiers  gebotene  Bequemlichkeit
würde  das  Publikum  nicht  gerne  missen.  Wenn  die  Fla-D

  Beil.  1216;  p.  220.  Beil.  209;  p.  309.