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Gewerben  betriebener  Flaschenbiergeschäfte  in  Bayern  nur
4  mal  so  gross  als  in  München  allein.
Die  Wirte  schlagen  die  doch  immerhin  beachtenswerten
Erfolge,  die  sie  im  Kampf  mit  dem  Flaschenbierhandel  errungen ­
  haben,  indes  nicht  hoch  an;i)  ihre  Klagen  gegen
diesen  sind  keineswegs  verstummt;  dies  geht  aus  den  Verhandlungen ­
  zahlloser  Wirtsversammlungen  hervor,  sowie
aus  den  vielen  Petitionen,  die  darauf  hinzielen,  dass  der
Kleinhandel  mit  Flaschenbier  konzessionspflichtig  gemacht
werde.  2)  (Nach  §  33  a  u.  b  der  Reichsgewerbeordnung.)
Auch  auf  Grund  des  Gesetzes  zur  Bekämpfung  des  unlauteren ­
  Wettbewerbs  (§  5)  möchte  man  den  Flaschenbierhandel ­
  geregelt  wissen.  (Allg.  Ztg.  29.  Okt.  1901.)
Die  lebhafte  Agitation  der  Wirte  und  der  den  Flaschenbierhandel ­
  heftig  bekämpfenden  Abstinenzler  hat  auch  die
preussische  Regierung  veranlasst,  zunächst  eine  Enquête
über  den  Flaschenbierhandel  zu  veranstalten,  um  dann
eventuell  gegen  ihn  energisch  vorzugehen.  (Jan.  1904.)
Sollte  die  Concessionspflicht  wirklich  eingeführt  werden,
dann  werden  ja  wohl  die  sittlichen  Schäden,  die  durch  den
Kleinhandel  mit  Flaschenbier  hervorgerufen  wurden,  sicherlich ­
  beseitigt  werden.  Auch  den  Wirten  wird  dadurch  ein
Teil  ihrer  Konkurrenten  vom  Halse  geschafft;  andrerseits
würden  allerdings  auch  die  wenigen  Händler,  welche  die
Concession  erlangen  würden,  aus  der  Beseitigung  der  Konkurrenz ­
  grossen  Vorteil  ziehen  und  ihren  Handel  in  schwunghafterer ­
  Weise  als  bisher  betreiben  können.
D  Meist  wird  sogar  behauptet,  dass  der  Flaschenbierhaudel  auch
in  der  letzten  Zeit  stark  zugenommen  habe  (so  z.  B.  Hk.  Oberb.  1903;
Vhdl.  am  1.  Dez.)
2)  Z.  B.  Petition  der  Gewerbevereine  oberbayrischer  Gastwirte  an
den  Reichstag  (13.  F  ehr.  1901).
VVirtsversammluug  in  Schrobenhausen  (2.  Mai  1904).
Petition  unterfränkischer  Gastwirte  (Hk.  v.  Unterfr.  1900).
Petition  der  Gastw.  in  Wasserburg  an  d.  Landtag  (6.  Aug.  1904).
Der  15.  Bayr.  Gastwirtstag  (16.  Juni  1904),  befürwortet,  dass  es  den
Landesregierungen  gestattet  sein  solle,  die  Concessionspflicht  für  den
Flaschenbierhandel  einznführen,  falls  sich  das  Reich  ablehnend  verhalte,