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Es  wurden  besteuert

nach  äusseren
Merkmalen

nach  dem
Ertrag

Pd.

Steuerbetrag ­
  N.  A.
u.  B.  A.

Pd.

Steuerbetrag ­
  N.  A.
u.  B.  A.

Proz.  aller
Pfl.  wurden
nach  dem
Ertrag
besteuert

Steuer
durchschnitt ­
 ­


Mühlen  mit  einem  Vermahlungsquantum  bis  2000  Ctr.

1000/1
1002/3

5256
5103

14  182
13553

1118
1250

15  261
16  476

17,5
19,4

4,62
4,65

Mühlen  mit  einem  Vermahlungsquantum  bis  20000  Ctr.

1000/1
1002/3

768
760

12  450
13  061,5

493
502

23329
22  126

39^
39,8

28,37
27,88

Mühlen  mit  einem  Vermahlungsquantum  über  20  000  Ctr.

1900/11)
1902/31)

52
56

20  292
67  394

55
45

48  479
30124

51.4
44.5

642,7
965,5

Von  vorn  herein  war  man  darüber  einig,  dass  die
kleineren  Betriebe,  deren  Existenz  so  ausserordentlich  erschwert ­
  war,  entlastet  werden  müssten,  und  ohne  Schwierigkeit ­
  wurden  ja  die  verhältnismässig  recht  niedrigen  Sätze
angenommen.  Im  allgemeinen  haben  wohl  auch  die  kleineren ­
  Mühlen  keinen  Grund  mehr,  über  Steuerüberlastung
zu  klagen,  wie  schon  aus  der  Tatsache  hervorgeht,  dass
von  den  Mühlen  mit  einem  Vermahlungsquantum  von  weniger ­
  als  2000  Ctr.  durchschnittlich  eine  Steuer  von  nur  4,62
Mk.  resp.  4,65  Mk.  bezahlt  werden  musste.  Die  Befürchtung, ­
  die  man  bei  den  Kammerverhandlungen  aussprach,
dass  Rentämter  und  Steuerausschüsse  allzu  oft  von  Art.  7
Gebrauch  machen  würden,  scheint  nicht  ganz  grundlos  gewesen ­
  zu  sein;  wenigstens  wurden  die  kleineren  Mühlen
in  erheblichem,  in  der  Steuerperiode  1902/3  steigendem  Masse
nach  dem  Ertrag  besteuert;  dasselbe  geht  auch  aus  dem
Handelskammerbericht  einer  Mühle  in  Neumarkt,  sowie  aus
einer  Notiz  der  Hk.  von  Mittelfranken  (1900;  p.  99)  hervor.

0  Auf  diese  letzteren  Zahlen  kann  deswegen  kein  grosses  Gewicht
gelegt  werden,  weil  gerade  diese  bei  den  Berufungsinstanzen  wesentliche
Änderungen  erfuhren.