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Von  den  mittleren  Mühlen  wird  schon  öfters  über  Erhöhung ­
  der  Steuern  geklagt;  so  beschwert  sich  eine  Memminger
  Mühle,  1)  dass  ihre  Steuern  sich  im  J.  1900  verfünffacht ­
  haben,  während  der  Reingewinn  des  Geschäftes  bedeutend ­
  gesunken  sei.  Die  Gewürzmühle  Neustadt  a/Haardt
findet  den  durch  die  Umsatzsteuer  ausgeübten  Steuerdruck
so  schwer,  dass  ihr  dadurch  der  Konkurrenzkampf  mit  den
badischen  und  hessischen  Mühlen  erschwert  werde.  Auch
im  Handelskammerbericht  Pfalz  1902  p.  128,  spricht  sich
ein  Berichterstatter  im  Interesse  der  mittleren  Mühlen  für
Beseitigung  der  Umsatzsteuer  aus.
Doch  kann  man  von  einer  durch  die  Umsatzsteuer
ausgeübten  wirklichen  Überlastung  jedenfalls  nur  bei  den
ganz  grossen  Mühlen  sprechen,  besonders  bei  der  weitaus
grössten  Mühle  in  Bayern,  der  Ludwigshafener  Walzmühle.
Diese  Mühle  hatte  im  Geschäftsjahr  1897/8  einen  steuerpflichtigen ­
  Ertrag  von  247  920  Mk.  bei  einem  Vermahlungsquantum ­
  von  1250  594  Ctr.  Bei  der  Einsteuerung  nach
dem  Ertrag  hätte  sich  daher  die  Staatssteuer  auf  8  895  Mk.,
die  Gesamtsteuer,  (also  samt  Umlagen)  auf  32  753  Mk.,  bei
der  Besteuerung  nach  dem  Vermahlungsquantum  erstere
auf  24150  Mk.,  letztere  auf  89  239  Mk.  belaufen.  Der  Steuerausschuss ­
  legte  den  Ertrag  zu  gründe,  wogegen  jedoch
das  Rentamt  Berufung  einlegte;  die  Berufungskommission
beharrte  indes  bei  der  Einschätzung  nach  dem  Ertrag,
während  die  Oberberufungskommission  die  Besteuerung
nach  dem  Umsatz  festsetzte.  Die  Walzmühle  beruhigte
sich  aber  mit  diesem  endgültigen  Entscheid  nicht,  sie  drohte
mit  der  Verlegung  ihrer  Mühle  nach  Mannheim,  wo  ihr
angeblich  günstige  Anerbietungen  gemacht  worden  waren.
Von  der  Direktion  der  Walzmühle,  dem  Stadtrat  und  dem
Gewerbeverein  von  Ludwigshafen,  sowie  von  einer  grossen
Anzahl  von  Landwirten  wurden  Petitionen  beim  Landtag
eingebracht  betr.  Abänderung  des  Gesetzes  über  die  Mühlenbesteuerung. ­
  Eine  heftige  Pressfehde  entspann  sich  über
diese  Frage  ;  in  Versammlungen  protestierten  zahlreiche

*)  Hk.  V.  Schwaben  1900;  p.  128.