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„viele  kleine  Betriebe  ihren  Betrieb  ganz  einstellen  müssen,
die  übrigen  nicht  prosperieren  können.“  i)
In  Verkennung  des  geringen  gewerbepolitischen  Einflusses ­
  der  Steuergesetze  eines  einzelnen  Bundesstaats  wird
von  einigen  Kleinmüllern  eine  weitere  Erhöhung  der  Grossmühlensteuern ­
  gefordert,  2)  während  andere  die  Wertlosigkeit
dieser  Besteuerung  einsehen.  Ein  Bericht  der  Walzmühle  3)
weist  darauf  hin,  dass  „durch  die  Knebelung  der  leistungsfähigen ­
  bayrischen  Grossmühlen  den  ausserbayrischen  Mühlen
neuer  Wind  in  die  Segel  geblasen  wurde  so  hätten  die  Rheinmühlenwerke ­
  ihre  tägliche  Produktion  bedeutend  vermehrt
und  auch  andere  Mühlen  hätten  sich  „unter  dem  Schutze
des  bayrischen  Gewerbesteuergesetzes  günstiger  entwickeln
können.“
Auch  der  „deutsche  Müllerbund,“  der  energisch  für
die  Umsatzsteuer  agitiert,  4)  giebt  zu,  3)  dass  „eine  erfolgreiche ­
  Erledigung  auf  diesem  Gebiete  nur  dann  gesichert
scheint,  wenn  alle  Bundesstaaten  in  dieser  Sache  einheitlich ­
  und  gleichmässig  vergehen.“  Nachdem  ein  Gesuch
des  Müllerbundes  um  allgemeine  Einführung  der  Umsatzsteuer ­
  von  Reichswegen  abschläglich  beschieden  wurde,
wird  jetzt  eine  diesbezügliche  Petition  an  sämtliche  Einzelstaaten ­
  gerichtet.  Doch  ist  es  sehr  fraglich,  ob  sich  eine
grössere  Zahl  von  Bundestaaten  bereit  erklärt,  die  gewünschte ­
  hohe  Besteuerung  der  müllerischen  Grossbetriebe
einzuführen.  Denn  gerade  was  die  Verhältnisse  der  Mühlenindustrie ­
  betrifft,  sind  die  Interessen  der  einzelnen  Bundes-Ber.
  des  bayr.  Zweigvereins  vom  Verband  deutscher  Müller;
(Hk.  V.  Mittelfranken  1902;  p.  358).  •
2)  Hk.  V.  Schwaben  19U3  ;  p.  77  u.  p.  79.
8)  Hk.  d.  Pfalz  1903;  p.  122.
4)  Um  sich  nicht  den  Vorwurf  zuzuziehen,  dass  er  für  die  Mühlen
eine  Ausnahmesteuer  verlange,  versteigt  sich  der  D.  M.  b.  sogar  zu  der
Forderung,  dass  man  für  alle  industriellen  und  kaufmännischen
Grossbetriebe  eine  Betriebs-  und  Umsatzsteuer  einführen  solle,  die  mit
der  Grösse  des  Betriebs  staffelförmig  anwächst.  (Volksw.  Chronik  f.  d.
J.  1903;  p.  288.)
8)  Nach  d.  schles.  Ztg.  mitgeteilt  in  d.  Volksw.  Chronik  f.  d.  J.
1904;  Jan.  p.  58.