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16.  Finanzielles  Ergebnis  der  Steuerreform.
Verteilung  der  Steuerlast  auf  die  Pflichtigen.

Die  Gewerbesteuer  betrug

in  der  Finanzperiode ­


Mark

Zunahme  der  Steuer
in  Proz.  vergl.  mit  der
vorhergehenden  Periode

1870
1880
1890/1
1892/3
1894/5
1896/7
1898/9
1900/1
1902/3

2  657  545
4  258  016
5  322  447
6  231  852
6  519187
6  602  524
7  043  831
7  916  080  1)
10  710  4512)3)
11348284

4.6
1,3
6.7
12,4
33,96
5,95

Wenn  auch  von  vornherein  auf  Überschüsse  in  der
Gewerbesteuer  spekuliert  worden  war,  um  diese  zu  einer
Verringerung  der  Grund-  und  Haussteuer  zu  benützen,  so
war  doch  der  Hauptzweck  der  Steuerrevision  nicht,  die
Steuereinnahmen  des  Staates  zu  vermehren,  sondern  den
*)  Bei  (len  Steuersummen  bis  zur  Finanzperiode  1900/1  ist  der
ftnanzgesetzliche  Zuschlag  von  1  ®/o  nicht  eingerechnet;  vom  J.  1900  an
wurde  dieser  Zuschlag  nicht  mehr  erhoben.
2)  Nach  dem  Ges.  v.  1899  wurde  auch  der  Bergbau  (1900/1  mit
59674  Mk.)  sowie  der  gewerbsmässige  Betrieb  von  Steinbrüchen  etc.  mit
Ge  werbsteuer  belegt.
3)  Diese,  sowie  die  folgenden  Zahlen  sind  dem  „Statist.  Jahrb.  v.
Bayern“  und  der  „Zeitschrift  des  Statist.  Bureau“  (Jahrgänge  1901  und
1903)  entnommen;  dabei  sind  die  von  den  Steuerausschüssen  bei  den  kgl.
Rentämtern  I.  Instanz  getroffenen  Feststellungen  vorgetragen;  Verschiebungen ­
  der  II.  u.  III.  Instanz  nicht  berücksichtigt;  ebenso  wenig  Änderungen ­
  während  der  Steuerperiode.

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