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erniedrigt  wurde;  wenn  daher  der  Finanzminister  die  Meinung ­
  ausgesprochen  hatte,  dass  mindestens  90  der  Gewerbsteuerpflichtigen
  eine  Entlastung  erfahren  würden  (Sitzung ­
  in  der  Abgeordnetenkammer  vom  9.  Febr.  1899  p.  40  ;
Rede  des  Abg.  Dr.  Pichler;  und  1904;  1.  Juni  Abgeordnetenkammer), ­
  so  dürfte  dies  kaum  zu  hoch  gegriffen  sein.))
Doch  darf  man  diese  Steuerentlastung  auch  nicht  zu  hoch
anschlagen;  denn  nur  den  allerkleinsten,  allerdings  numerisch ­
  am  schwersten  ins  Gewicht  fallenden  Gewerben,  ist
eine  fühlbare  Steuererniedrigung  zu  teil  geworden,  während
schon  bei  den  Pflichtigen,  die  bisher  eine  Steuer  von  5—15
Mk.  bezahlt  hatten,  die  Ermässigung  kaum  nennenswert  ist.
Noch  mehr  dürfte  die  Zahl  der  durch  die  Steuerreform  entlasteten ­
  Gewerbe  zusammenschrumpfen,  wenn  man  in  Betracht ­
  zieht,  dass  infolge  der  Steuerbefreiungen  die  Höhe  der
uneinbringlichen  Steuern  jedenfalls  sehr  gesunken  ist.  Da
ausgesprochener  Massen  das  fiskalische  Interesse  bei  der
Steuerreform  nicht  massgebend  war,  wäre  es  in  Anbetracht
des  bedeutenden  Steuerzuwachses  gewiss  möglich  gewesen,
eine  noch  weiter  gehende  Entlastung  der  kleinen  Gewerbe
eintreten  zu  lassen.  Von  diesen  Bemängelungen  abgesehen,
muss  anerkannt  werden,"  dass  einer  sehr  grossen  Anzahl
der  unvermögendsten  Gewerbetreibenden  eine  willkommene
Ermässigung  zu  teil  wurde.  Und  wenn  auch  die  paar  Pfennige, ­
  die  ein  solcher  Mann  weniger  zu  zahlen  hat,  nicht
imstande  sind,  seine  wirtschaftliche  Lage  wesentlich  zu  verbessern, ­
  so  wird  er  doch  auch  diese  kleine  Erleichterung
in  seinen  gedrückten  Verhältnissen  als  Wohltat  empfinden.
Die  Steigerung  der  Steuerlasten  fällt  besonders  ins
Auge  bei  den  ganz  grossen  Betrieben  (über  10  000  Mk.
Steuer),  welche  unter  der  Herrschaft  der  neuen  Steuergesetze ­
  auch  in  der  Periode  1902/3  mit  wachsender  Tendenz
zur  Steuer  herangezogen  werden,  (vgl.  Tab.  3.)
))  Dagegen  kann  man  nicht  als  zulässig  erachten,  wenn  der  Minister
die  bis  zu  400  Mk,  Steuer  Zahlenden  zusammenrechnet,  und  weil  diese
insgesamt  etwas  weniger  Steuer  zu  zahlen  hatten  (vgl.  Tab.  2),  daraus
schliesst,  dass  durchschnittlich  95—97%  (?)  der  Steuerzahler  entlastet
wurden.  (Abgeordnetenkammer  14.  April  1902.)