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Naturgemäss  machte  sich  die  Erhöhung  der  Steuern
hauptsächlich  bei  Handel  und  Industrie  und  bei  den  Brauereien ­
  (Tab.  4)  fühlbar,  während  die  Erleichterungen  in
erster  Linie  den  am  meisten  im  Rückgang  begriffenen  Gewerben ­
  (dem  Handwerk  und  dem  Wirtsgewerbe)  zu  gute
kamen;  eine  Ermässigung  der  Gesamtsteuersumme  hat
blos  die  Abteilung  der  Gast-  und  Schankwirtschaften  aufzuweisen. ­

Im  Pfälzer  Handelskammerbericht  (Jahrgang  1901  p.
200—202)  wird  eine  Tabelle  des  Statist.  Bur.  reproduziert,
in  welcher  die  Verteilung  der  nach  Art.  7  Steuerpflichtigen
und  der  von  diesen  bezahlten  Gewerbsteuer  dargestellt
wird.  Da  blos  ein  Teil  der  Steuerpflichtigen  nach  Art.  7.
besteuert  wird  und  zwar  hauptsächlich  die  grösseren
Betriebe,  während  die  kleinen  Betriebe  meistens  der  Besteuerung ­
  nach  äusseren  Merkmalen  unterworfen  werden,
so  können  aus  dieser  Tabelle  wesentliche  Schlüsse  auf  die
Verteilung  der  Steuern  überhaupt  nicht  gezogen  werden.
Trotzdem  wird  darauf  in  dem  obenbezeichneten  Kammerbericht ­
  grosses  Gewicht  gelegt.  Aus  der  Tatsache,  dass
für  die  Ertragsklassen  von  13—50000  Mk.  der  prozentuale
Anteil  am  Gesamtsteuerertrag  bedeutend  anschwillt,  um
für  die  höheren  Klassen  (über  50000  Mk.)  wieder  erheblich
zu  fallen,  wird  gefolgert,  dass  „das  neue  Gewerbesteuergesetz ­
  mit  dem  steuertechnischen  Prinzip  gleichmässigen
Ansteigens  der  Mehrbelastung  jeder  höheren  Ertragsklasse
im  Widerspruch  steht  und  mehr  zufällig  und  sprunghaft
gewirkt  hat.“  Diese  Folgerung  ist  aber  sicher  gänzlich  ungerechtfertigt, ­
  da  einerseits,  wie  oben  erwähnt,  das  durch
die  Tabelle  gegebene  Bild  der  Steuerverteilung  ganz  unvollkommen ­
  ist,  andrerseits  die  Zahl  der  Betriebe  mit
einem  steuerpflichtigen  Ertrag  von  13—50  000  Mk.  un  verhältnismässig ­
  gross  ist,  so  dass  eine  bedeutende  Steuerbelastung ­
  dieser  Ertragsklasse  wohl  begreiflich  ist.