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begründet.  Bei  der  Maxhütte  z.  B.,  welche  in  dieser
Beziehung  besonders  genannt  wurde,  betrugen  i)

im
Geschäftsjahr ­

1899/1900
1900/1
1901/2
1902/3
1903/4  _

der  Reingewinn
Mk.
4  695  626
4  058  664
2  262  417?
3116  970
3  846  415

die  verteilten
Dividenden  in
Prozent
26,23
20,416
16,03
17,5?
12  Vg

die
Staatsstenern  '
und  Umlagen
Mk.

105  256
210  568

212  464

245  621

Wenn  sich  auch  die  Steuern  seit  1899  mehr  als  verdoppelt ­
  haben,  so  kann  doch  nicht  davon  die  Rede  sein,
dass  die  Gesellschaft  durch  Steuerüberbürdung  gezwungen
wäre,  ihren  Geschäftsbetrieb  möglichst  aus  Bayern  hinauszuverlegen. ­
  Auch  in  der  Abgeordnetenkammer  wurde  öfters
darauf  hingewiesen,  dass  keine  Betriebe  unter  dem  Druck
der  neuen  Steuergesetze  ausgewandert  seien,  ohne  dass
Widerspruch  gegen  diese  Behauptung  laut  wurde.
Selbst  wenn  ein  industrielles  Unternehmen  gar  nicht
an  die  örtlichen  Verhältnisse  gebunden  ist,  sind  eben  doch
die  Kosten,  welche  die  Übersiedelung  eines  grossen  Etablissements ­
  erfordert,  zu  bedeutend,  als  dass  sich  diese  bei
der  geringen  Differenz  zwischen  der  Steuer,  welche  Bayern,
bezw.  ein  anderer  Bundesstaat  dem  Unternehmen  auf  erlegt,
rentieren  würde.  Dass  die  Industrie  durch  die  hohen  Steuern
von  vorn  herein  abgehalten  werde,  sich  in  Bayern  niederzulassen, ­
  ist  kaum  anzunehmen,  da  neu  gegründete  Fabriken
im  allgemeinen  nicht  von  einer  solchen  Ausdehnung  zu
sein  pflegen,  dass  sie  zu  den  Steuern  besonders  stark
herangezogen  werden  dürften.  Sollte  man  es  endlich  für

*)  Nach  (1.  Ber.  der  Oberpf.  Hk.