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politisch  klug  halten,  die  Grossindustrie  niedriger  zu  besteuern ­
  wie  die  Nachbarstaaten,  um  die  Industrie  ins  Land
zu  ziehen,  so  kann  man  doch  kaum  glauben,  dass  die
bagatellmässigen  Ersparnisse,  welche  dadurch  dem  Unternehmer ­
  erwüchsen,  im  stände  wären,  die  in  den  geographischen ­
  und  WirtschafthChen  Verhältnissen  begründeten
Nachteile  auszugleichen,  welche  Bayern  gegenüber  andern
Staaten  hat.
18.  Vergleich  der  Gewerbesteuer  mit  den  übrigen
direkten  Steuern.
Die  Leistungsfähigkeit  eines  Steuerpflichtigen
hängt  bekanntlich  nicht  blos  von  der  Grösse,  sondern
auch  von  der  Art  des  Einkommens  ab.  Das  durch  rein
persönliche  Arbeit  erworbene  Einkommen  ist  in  hohem
Grade  un  fundiert;  wird  die  Arbeitskraft  durch  einen
unglücklichen  Zufall  vernichtet,  so  versiegt  sofort  die  Quelle
des  Einkommens.  Dieses  reine  Arbeitseinkommen
wird  daher  von  einem  gerechten  Steuersystem  am  mildesten ­
  behandelt  werden.  Das  aus  Kapitalrenten
fliessende  Einkommen  verbleibt  dem  Besitzer,  auch  wenn
er  arbeitsunfähig  geworden;  es  ist  daher  höchst  fundiertes
Einkommen  und  verdient  deshalb  die  geringste  steuerliche ­
  Schonung.  Das  gewerbliche,  durch  Zusammenwirken ­
  von  Arbeit  und  Besitz  gewonnene,  also  gemischt
fundierte  Einkommen,  soll  einer  sich  auf  mittlerer
Linie  bewegenden  Besteuerung  unterworfen  werden.
Durch  die  neuen  Gesetze  wurden  bei  den  höheren
Steuersätzen  die  Unterschiede  zwischen  den  drei  Steuerarten ­
  gegen  früher  sehr  verringert.

Die  Höchstsätze  waren

Einkommensteuer ­


Gewerbesteuer ­


Kapitalrentensteuer ­


'  1881
1899

1,2
3

2V2
3V2

3V2
4

6*