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Eine  Bank  z.  B.  mit  20  000  000  Mk.  Aktienkapital,  die
einen  Gesamtreinertrag  von  2100000  Mk.  erzielt,  an  Tantiemen ­
  (für  Aufsichtsräte)  50000  Mk.  und  an  Dividenden
1750000  Mk.  verteilt,  wird  in  Bayern  mit  (3  '/%%  gerechnet) ­
  73500  Mk.  B.  A.  und  2000  Mk.  N.  A.,  d.  i.  zusammen
75500  Mk.  besteuert.  In  Preussen  würden  vom  Gesamtertrag ­
  50000  Mk.  Tantiemen  und  31/2%  des  Aktienkapitals,
d.  i.  700  000  Mk.  abgezogen  und  die  Einkommensteuer
würde  dann  betragen,  d.  i.  52  000;  von  der  Vermögenssteuer ­
  sind  die  Aktiengesellschaften  befreit.  Dadurch,  dass
in  Preussen  diese  Abzüge  gestattet  sind,  schmiegt  sich  die
Besteuerung  auch  mehr  der  Rentabilität  des  Unternehmens
an.  Wenn  eine  Aktiengesellschaft  mit  0  Millionen  Mk.  Kapital ­
  und  eine  andere  mit  3  Millionen  Mk.  Kapital  den  nämlichen ­
  Reinertrag  von  600  000  Mk.  erzielen,  so  rentiert  sich
natürlich  das  zweite  Unternehmen  viel  besser  als  das  erste.
In  Bayern  zahlen  beide  gleich  viel  Steuer.  In  Preussen
dagegen  zahlt  das  schlechter  rentierende  Unternehmen  weniger, ­
  da  dieses  vom  Ertrag  höhere  Abzüge  machen  kann.

20.  Verteilung  der  Steuern  auf  die  einzelnen
Kreise  und  Gemeindegruppen.  Rückwirkung  der
Steuerreform  auf  die  Umlagen.

In  folgender  Zusammenstellung  ist  eine  Ausscheidung
der  Gewerbesteuerergebnisse  nach  Regierungsbezirken  und
Gemeindegruppen  gegeben.

Regierungsbezirk ­


Geineindegruppeii


Zahl  der  steuerpflichtigen

.Jährlicher  Steuerbetrag  (Mk.)
in  der  Steuerperiode

Gewerbe}  Personen

in  der  Steuerperiode

1898/9

1900/1

1902/8

1898/9  :  1900/1  1902/8

Oberbayern

Grössere
Städte
Übrige  Gemeinden ­

Zusammen

32939
50  453
83392

33582
38966
72  548

35329
39733
75  062

1665  581
532272
2197853

2881588
550242
3431830

3187593
568494
3  756  087