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Die  Steigerung  der  Gewerbesteuer  im  J.  1900/1  ist
besonders  gross  in  Oberbayern  73%,  in  der  Pfalz  59  o/o,
in  Mittelfranken  64,7%;  meistens  fällt  die  Zunahme  auf
die  grossen  Städte  (in  den  grösseren  Städten  des  ganzen
Königreichs  beträgt  sie  57,5%,  pro  Kopf  63,1%),  in  den
übrigen  Gemeinden  dagegen  macht  sich  in  einzelnen  Kreisen
eine  erhebliche  Abnahme  bemerkbar  (in  den  „übrigen  Gemeinden“ ­
  des  ganzen  Königreichs  beträgt  die  Abnahme
1,4  o/o,  pro  Kopf  die  Zunahme  29,8%).  Die  Abnahme  der
Steuern  bei  den  ländlichen  Gemeinden  ist  am  bedeutendsten
in  Niederbayern  16,3%,  und  in  Mittelfranken  18,6%).  Während ­
  in  der  Steuerperiode  1898/9  auf  die  „grösseren  Städte“
62,8%  der  Gesamtsteuer  fielen,  hatten  sie  1900/1  .  .  72,9  o/o
zu  bezahlen.  In  den  einzelnen  Gemeinden  war  natürlich
die  Verschiedenheit  in  der  Steuersteigerung  noch  grösser.i)
In  ähnlicher  Weise  wie  bei  der  Gewerbesteuer  zeigte  sich
auch  bei  der  Einkommen-  und  Kapitalrentensteuer  eine
Verschiebung  der  Steuerlast  von  den  kleineren  Gemeinden
auf  die  grösseren  Städte.

Es  betrug  nämlich

die  Einkommensteuer

1898/9
(ohne  finanzgesetzl.
  Zuschlag)

1900/1

Zunahme
%

Grössere  Städte
Übr.  Gemeinden
Zusammen

1893858
990235
2  884  093

2  424  943
846608
3  271551

4  2,8
—  14,5
1  13,4

die  Kapitalrentensteuer

Grössere  Städte
Übr.  Gemeinden
Zusammen

3320685
1588826
4  909  511

3966858
1  659  320
5626178

[  19,5
+  4,4
fl4,6

')  Besonders  stark  wuchs  die  Gewerbesteuer  in  München.  Sie  betrug ­
  dort:  1898/9  .  .  .  1606883  Mk.  ;  1900/1  .  .  .  2747897  Mk.,  wies
also  eine  Zunahme  von  71‘’/o  auf.