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Die  Steigerung  des  Steuersolls  in  den  grösseren  Städten
rührt  selbstverständlich  daher,,  dass  in  diesen  hauptsächlich ­
  die  grossen  industriellen  Unternehmungen  und  Handelsgeschäfte ­
  sich  befinden’),  sowie  die  reichen  Rentenhesitzer
und  sonstige  Personen  mit  grossen  Einkommen  ihren  Wohnsitz ­
  haben,  die  gi’össtenteils  von  der  Steuererhöhung  betroffen ­
  wurden.  Durch  diese  gesteigerte  Steuerleistung
wurde  nicht  nur  der  Steuerausfall,  der  sich  bei  den  wirtschaftlich ­
  Schwächeren  infolge  der  neuen  Gesetzgebung
geltend  gemacht  hat,  ausgeglichen,  sondern  sogar  meist
ein  recht  respektabler  Überschuss  erzielt.
ln  kleineren  Gemeinden  dagegen,  wo  die  grossen  Betriebe, ­
  sowie  bedeutende  Kapitalrenten  und  sonstige  grosse
Einkommen  verhältnismässig  selten  sind,  gehören  die  Steuerpflichtigen ­
  (von  der  Grund-  und  der  Haussteuer  abgesehen)
fast  ausschliesslich  dem  Stand  der  Kleinbürger  und  Arbeiter ­
  an,  die  durch  die  Steuerreform  entlastet  wurden,  so
dass  sich  in  diesen  Gemeinden  oft  ein  Defizit  im  Steuersoll ­
  ergab.
Die  Art  und  Weise,  wie  sich  die  Gesamtsteuersumme
auf  die  einzelnen  Gemeinden  verteilte,  ist  von  grösster
Wichtigkeit,  weil  in  Bayern  die  Kreis-,  Distrikts-  und  Gemeindeumlagen ­
  in  einem  Prozentsatz  der  Staatssteuern
ausgeschlagen  werden.  Bei  den  Kreisumlagen  wurde  durch
die  Überschüsse  der  leistungsfähigeren  das  Defizit  der
schwächeren  Gemeinden  mehr  als  gedeckt  (nur  Niederbayern
hat  eine  geringe  Minderung  der  Steuereinnahmen  aufzuweisen); ­
  bei  den  Distrikts-  und  besonders  den  Gemeindeumlagen ­
  aber  machte  sich  der  Steuerausfall  häufig  empfindlich ­
  fühlbar  und  gab  natürlich  zu  einer  recht  erheblichen
Steigerung  des  Umlagenprozentsatzes  Anlass.  Dadurch
’)  In  den  „grösseren  Städten“  betrug  1902/3  die  Zahl  der  über
400  Mk.  Steuer  Zahlenden  2330  Personen,  d.  i.  2,19%)  der  Pflichtigen
überhaupt,  die  Zahl  der  über  10000  Mk.  Steuer  Zahlenden  92,  d.  i.  0,080%,
der  Pflichtigen  überhaupt.  In  den  „übrigen  Gemeinden“  dagegen  hatten
über  400  Mk.  Steuer  zu  zahlen  564  Personen,  d.  i.  nur  0,22  ®/o  der  Pflichtigen, ­
  mehr  als  10000  Mk.  hatten  13  Personen  zu  zahlen,  d.  0,0051  ®/o
der  Pflichtigen.