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Gegen  die  Annahme  des  Entwurfs  führte  man  hauptsächlich ­
  folgende  Gründe  ins  Feld  :  Die  Hauptverschiebung
sei  nicht  durch  die  Befreiungen  und  Ermässigungen,  sondern ­
  durch  die  Herabsetzung  der  unteren  Sätze  in  der
Steuerskala  herbeigeführt  worden;  das  Gesetz  sei  daher
von  zweifelhaftem  Wert.  Es  sei  im  konkreten-  Fall  schwer
zu  entscheiden,  ob  das  Sinken  des  Steuersolls  von  der
Steuerrevision  herrühre  oder  von  einer  momentanen  wirtschaftlichen ­
  Depression,  (ob  nicht  etwa  der  Wegzug  von
Geschäften,  Kapitalisten  etc.)  die  Ursache  der  Steuerabnahme ­
  sei.  Man  raube  den  durch  die  Steuergesetze  entlasteten ­
  Steuerpflichtigen  wieder  die  Wohltaten  der  Reform.
Der  Begriff  „wenn  sich  besondere  Bedürfnisse  ergeben“
sei  zu  dehnbar.  Die  Autonomie  der  Gemeinden  werde
durch  das  fragliche  Gesetz  gefährdet.
Einige  wollten  wenigstens  die  Zeitdauer,  während
welcher  das  Gesetz  Geltung  haben  solle,  begrenzen  (bis
1.  Jan.  1904).  —  Trotz  dieser  wohlbegründeten  Einwendungen ­
  fand  der  Entwurf  in  der  Abgeordnetenkammer  Annahme ­
  ;  in  der  Kammer  der  Reichsräte  wurde  er  jedoch
wieder  abgelehnt.  —

Die  Gemeindeumlagen  betrugen  durchschnittlich  in
Prozenten  der  Staatssteuern

&gt;

Grössere
Städte

Übrige
Gemeinden

Königreich

1870
1880
1885
1890
1895
1898
1899
1900
1901

71
87
85
97
102
104
105
105
106  *

71
67
72
79
89
92
92
99
102

71
73
.  76
81
92
96
97
102
104

Am  niedrigsten  waren  die  Umlagen  in  '  Niederbayern
(1901  .  .  ,  78%)  und  in  Unterfranken  (1901  .  .  ,  80%),