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das  Signal  zu  gleichem  Vorgehen  geben  werde,  so  hatte
man  sich  darin  gründlich  getäuscht.  —
Es  ist  immerhin  als  ein  Vorteil  des  Realsteuersystems
zu  betrachten,  dass  man  auf  die  gewerbepolitischen  Ziele
weitgehende  Rücksicht  nehmen  kann,  während  man  bei  der
allgemeinen  Einkommensteuer  nur  durch  eine  prinzipiell
stark  anfechtbare  Sonderbesteuerung  den  als  verwerflich
erachteten  Gewerben  beizukommen  vermag.  Während  man,
wie  oben  erwähnt,  durch  die  Steuerreform  der  allgemeinen
Einkommensteuer  einen  grossen  Schritt  entgegenkam,
trat  man  durch  die  Massnahmen  gegen  die  hassenswerten
Gewerbe  wieder  einen  halben  Schritt  von  ihr  zurück.
Man  wollte  eben  die  Vorzüge  der  allgemeinen  Einkommensteuer ­
  in  die  Steuergesetze  hineinbringen  und  doch  die
Vorteile,  welche  das  Objektsteuersystem  bietet,  nicht  missen.
Aber  gerade  dadurch  wird  der  bayrischen  Steuergesetzgebung ­
  mehr  als  je  der  Stempel  des  Halben,  Unfertigen
auf  gedrückt.  Ihre  Reformbedürftigkeit  besteht  fort,  wenn
diese  auch  ihren  akuten  Charakter  eingebüsst  hat.  Trotz
der  anerkannten  Verbesserungen,  welche  an  dem  alten  Bau
der  Ertragssteuern  vorgenommen  wurden,  wird  er  nicht
mehr  lange  erhalten  werden  können  und  durch  einen  Neubau ­
  ersetzt  werden  müssen,  der  auf  dem  Fundament  der
allgemeinen  Einkommensteuer  errichtet  wird,  i)

1)  Iin  Steuerausschuss  der  Abgeordnetenkammer  wurde  am  19.  Juni
190‘2  ein  Antrag  eingebracht:  „Der  Ausschuss  wolle  beschliessen,  der
Kammer  der  Abgeordneten  folgenden  Antrag  zu  unterbreiten:  Es  sei  an
die  kgl.  Staatsregierung  die  Bitte  zu  richten,  zu  Beginn  der  nächsten
Landtagssession  einen  Gesetzentwurf  in  Vorlage  zu  bringen,  durch  welchen
eine  allgemeine  progressive  Einkommensteuer  zur  Einführung
gelangen  soll,  und  die  bestehenden  Gesetze,  Einkommen-,  Kapitalrenten-,
Gewerbe-  sowie  Haus-  und  Grundsteuer  betreffend,  ausser  Wirksamkeit
zu  treten  haben.  Diese  Einkommensteuer  wäre  durch  eine  Vermögenssteuer ­
  zu  ergänzen  “
Finanzminister  Freiherr  von  Riedel  erklärte,  er  könne  auf  dem
vorgeschlagenen  Weg  der  allg.  Einkommensteuer  nur  unter  dem  Vorbehalt ­
  folgen,  dass  statt  der  Vermögenssteuer,  bei  der  die  Schulden  abgezogen ­
  würden,  eine  „Objektsteuer“  eingeführt  würde,  bei  welcher  der
Schuldabzug  nicht  erlaubt  sei.