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        <title>Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07</title>
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            <forname>Franz</forname>
            <surname>Hochstetter</surname>
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            <idno>862226767</idno>
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        Staats- und sozialwissenschaftliche 
Forschungen 
herausgegeben 
von 
Gustav Sclimoller und Max Sering. 
Fünfundzwanzigster Band. Erstes Heft. 
(Der ganzen Reihe 116. Heft.) 
Franz Hochstetter, Die wirtschaftlichen und politischen Motive für 
die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/1807. 
Leipzig, 
Verlag von Duncker &amp; Humblot. 
1905.
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        Die wirtschaftlichen und politischen Motive 
für die 
Abschaffung des britischen Sklavenhandels 
im Jahre 1806/1807. 
Von 
Dr. Franz Hochstetten 
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Verlag von Duncker &amp; Humblot. 
1905.
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        <pb n="11" />
        Das Thema zu der folgenden Untersuchung ist in dem 
von Herrn Professor Bering geleiteten Staatswissenschaftlichen 
Seminar der Berliner Universität, an dessen Übungen der Ver 
fasser teilnehmen durfte, gestellt worden. Wie den ersten 
Hinweis auf dies wichtige Kapitel aus der Geschichte der eng 
lischen Kolonialpolitik, so verdankt der Verfasser Herrn Pro 
fessor Bering alle weitere Ermunterung und Erleichterung bei 
der Durchführung der Arbeit. Ihm sei daher auch an dieser 
Stelle der herzlichste Dank ausgesprochen. 
Franz Hochstetter.
        <pb n="12" />
        -- 
Literatur. 
An Literatur, die für die nachfolgende Arbeit benutzt wurde, 
kommen aufser der Unzahl maßgebender und unmafsgebender 
Einzelschriften, deren Titel ihrer Fülle wegen hier unmöglich 
angegeben werden können, auf welche aber jeder Fischer bei 
näherem Eindringen in den Stoff ohne Mühe von selbst stofsen 
wird, vor allem die von amtlicher Stelle, von beiden Häusern 
des britischen Parlaments angeordneten und in den Reports nieder 
gelegten Untersuchungen über den Sklavenhandel in Betracht. 
Die nachstehenden Ausführungen stützen sich insbesondere auf 
folgende grofsen Erhebungen : 
Report of the Lords of the Committee of Council for all Matters 
relating to trade and Foreign Plantations. London 1789. 
Report of the Committee of the House of Commons of the Slave 
Trade. 1791. 
Report of the House of Lords on the Slave Trade, angeordnet 
1792. — 
Aufserdem sind von Wichtigkeit : 
Report from a Committee of the House of Jamaica to inquire 
into the Slave Trade. London 1805. — 
Für die wirtschaftlichen Zustände der westindischen 
Sklaveninseln : 
Report of the Lords of the Committee of Privy Council for the 
Affairs of Trade with the West India Colonies. 1784. 
Report of the House of Commons on the commercial state of the 
Westindia Colonies. 1807. 
Sodann geben die von T. C. Hansard herausgegebenen „Par 
liamentary Debates of England from the earliest periods up to 
1803“ und „from 1803 to the present time (1887)“ manchen 
Aufschlufs über das Thema. Von sonstigen Werken seien hier 
nur die auf den nachstehenden Seiten zitierten Quellenangaben 
genannt : 
Adams, Thomas Maxwell: A cool address to the people of 
England on the Slave Trade. London 1788.
        <pb n="13" />
        XXV 1. 
VII 
Arnould: De la Balance du Commerce etc. Paris 1791. 
Bandinell: On Slavery. London 1842. 
Blake, W. 0.: The history of Slavery and the slave trade, 
ancient and modern. Columbus 1859. 
Bridges: Annals of Jamaica. London 1827. 
Brougham, Henry: Inquiry into the Colonial Policy of the 
European Powers. 2 vols. 1803. 
Burghardt-du-Bois: Suppression of the African Slave Trade 
to the United States of America. New York 1896. 
Campbell, J. : Candid and impartial considerations on the 
Sugar Trade. 1786. 
Carey, H. C. : Slave Trade, Domestic and Foreign. 1853. 
Chalmers, G. : Opinions on interesting subjects . . . arising 
from American independence. 1785. 
Clarkson, Thomas: Essay on the Impolicy of the African 
Slave Trade. London 1788. 
— : Essay on the Slavery and Commerce of the Human Spe 
cies . . . ., translated from a latin Dissertation 1788. 
— : History of the rise, progress and accomplishment of the Abo 
lition by the British Parliament lb08. 
Cochin: Results of emancipation. 
Eden, Fr. M. : Eight letters on the peace of 1802 and on the 
commerce of Great Britain. 1802. 
Edwards, Bryan: History of the British West Indies. London 
1819. 
Egerton: History of British Colonial Policy. 1897. 
Fronde: The English in the West Indies. 1888. 
Halle, V. L. : Baumwollproduktion und Pflanzungswirtschaft in 
den Sildstaaten Nordamerikas. 1897. 
Humboldt, Al. v. : Reise in die Äquinoktialgegenden des 
neuen Kontinents in den Jahren 1799—1804. 
Hüne, Albert: Vollständige historisch-philosophische Darstellung 
aller Veränderungen des Negersklavenhandels. Göttingen 
1820. 
Huskisson: The Speeches of William. London 1831. 
Ingram, I., K. : A history of Slavery and serfdom. London 
1895. 
Isert: Neue Reise nach Guinea. 1790. 
donnés, A. Moreau de : Recherches statistiques sur l’esclavage 
colonial. 1842. 
Kiefselbach, W. : Die Kontinentalsperre in ihrer ökonomisch 
politischen Bedeutung. Tübingen 1850. 
Knox, J. P. : Historical Account of St. Thomas etc. New York 
1852. 
Long, Edward: History of Jamaica. London 1774. 
M’Kinnen, D. : Tour through the British West Indies in 1802 
and 1803. 1804. 
Macp her son’s Annals of Commerce, 5 vols. 1805.
        <pb n="14" />
        VIII 
XXV 1. 
Mal thus, T. R.: Essay on the Principles of Population. 
Montgomery, R. M. : History of the British Colonies, vol. II. 
Oddy, J., Jepson: European Commerce, showing new und secure 
channels of trade .... etc. London 1805. 
Pinckardt, G. : Notes on the West Indies etc. 1816. 
Pitkin, Th. : A statistical view of the commerce of the United 
States of America. 1816. 
Posselts Europäische Annalen, Jahrgänge 1785—1810. 
Ramsay, J.: Inquiry into the effects of putting a stop to the 
African Slave Trade etc. London 1784. 
— : Objections to the Abolition of the Slave Trade. London 1788. 
— : Essay on the treatment and conversion of African slaves etc. 
London 1784, bei Sprengel, „Beiträge usw.“, V. 
Renny, R. : History of Jamaica. London 1807. 
Ricardo: Anatomy of the navigation laws. London 1847. 
Roloff, G. : Kolonialpolitik Napoleons I. München. 1899. 
Sell, J. J. : Versuch einer Geschichte des Negersklavenhandels. 
Halle 1791. 
Sheffield, J., Lord: Observations on the Commerce of the 
American States. London 1786. 
Sismondi, S. de: Intérêt de la France à l’égard de la traite 
des nègres. 1814. 
Smith, Ad.: Ursachen des Volkswohlstandes. 
— : Theory of Moral Sentiments. 
Southey: Chronological History of the West Indies. 
Sprengels Beiträge zur Länder- und Völkerkunde. V. Teil. 
Leipzig 1790. 
Stephen, J. : Crisis of the Sugar Colonies. 1802. 
Thiers, L. A. : Histoire du Consulat et de l’Empire. 
Waltershausen, F. v. : Die Arbeitsverfassung der englischen 
Kolonien in Nordamerika. 1898. 
Weeden, W. B. : Economical and Social History of New Eng 
land, Boston and New York. 1890. 
West, H. : Beiträge zur Beschreibung von St. Croix. 1794. 
Winsor, J. : The struggle in America between England and 
France. 1895. 
Zimmermann, A. : Kolonialpolitik Grofsbritanniens, 2 Bde. 
1899.
        <pb n="15" />
        Inhaltsverzeichnis 
Einleitung. Seite 
Ziel und Rechtfertigung der nationalökonomischen Untersuchung 1 
Erstes Kapitel. 
Ursprung, Entwicklung und Umfang des britischen Sklavenhandels 5 
Zweites Kapitel. 
Seine Bedeutung für die britische Volks- und Weltwirtschaft . . 9 
Drittes Kapitel. 
Kurzer Bericht über die Geschichte der Abolition 18 
Viertes Kapitel. 
Die geistig-sittlichen Motive 30 
Fünftes (Haupt)-Kapitel. 
Die wirtschaftlichen und politischen Motive 33 
Erster Abschnitt. Die Periode von 1783—93. Der Abfall 
Nordamerikas 34 
Erster Teil. Die Krisis der britischen Zuckerinseln in 
Westindien 34 
a) Die Ursachen der Krisis 34 
1. Englands Schiffahrtspolitik 34 
2. Die gröfsere Fruchtbarkeit der ausländischen 
Kolonien 38 
3. Der Absentismus auf den britischen Inseln. ... 40 
Zweiter Teil. Der Zusammenhang der Abolitionsbewegung 
mit den handelspolitischen Kämpfen seit 1783 43 
Dritter Teil. Die Einsicht in die Schädlichkeit der Sklaven- 
lieferungen an das Ausland 45 
Viel ter I eil. Die Entbehrlichkeit des Sklavenhandels für 
die britischen Kolonien 52 
Fünfter Teil. Seine Unrentabilität 59 
a) In Afrika 59 
Sechster Teil. Seine Schädlichkeit für die britische 
Manne 7 q 
Siebenter Teil. Einige andere Gesichtspunkte 73 
Ergebnis des ersten Abschnitts
        <pb n="16" />
        X 
XXV 1. 
Seite 
Zweiter Abschnitt. Die Kriegszeit von 1793—1802 77 
Erster Teil. Der Aufschwung des britischen und der 
Niedergang des ausländischen Kolonialhandels 77 
Zweiter Teil. Die Zunahme des britischen Sklavenhandels 81 
Dritter Abschnitt. Die Zeit der Abolitionsgesetzgebung von 
1802-1807 83 
A) Die Abschaffung des ausländischen britischen Sklavenhandels 84 
Erster Teil. Abermalige Krisis in Kritisch-Westindien seit 
1799 84 
a) Ihre Ursachen ' 84 
1. Der Wiederaufschwung der nichtbritischen Kolonien 84 
2. Die Durchbrechung des britischen Kolonialmono- 
E ols durch den Handel der Neutralen 88 
he Kontinentalsperre 91 
b) Ihre Wirkungen 92 
Zweiter Teil. Der Friede von Amiens 1802 und die Rück 
gabe der englischen Eroberungen • • • 95 
Dritter Teil. Die Abschaffung des dänischen Sklaven 
handels 99 
Vierter Teil. Gesetzgeberische Mafsregeln in England. . 102 
B) Die Abschaffung des eigenen britischen Sklavenhandels. . 103 
Erster Teil. Der Interessenkonflikt zwischen den Pflanzern 
der älteren und der neueren britischen Zuckerinseln . . 103 
Zweiter Teil. Die Rassengegensätze zwischen Weifsen 
und Schwarzen 108 
Dritter Teil. Das Verhältnis Britisch-Westindiens zu den 
Vereinigten Staaten 118 
Ergebnis von B 117 
Schlufs 117
        <pb n="17" />
        Einleitung. 
Ziel und Rechtfertigung 
der nationalökonomischen Untersuchung. 
Die Abschaffung des britischen Sklavenhandels ist merk 
würdigerweise, soviel darüber geschrieben worden ist, bisher 
noch nicht vom wirtschaftspolitischen Standpunkte aus be 
trachtet worden. Die vorhandenen Untersuchungen gehen 
mehr von kultur- oder allgemein geschichtlichen, aber nicht 
von ökonomisch-materiellen Gesichtspunkten aus. Mit be 
sonderer Vorliebe ist die moralisch - ethische Seite dieser An 
gelegenheit gepflegt und oft in einseitiger Übertreibung als 
der einzige in Betracht kommende Faktor hingestellt worden. 
Eine Erklärung hierfür liegt vielleicht in der Zeitanschauung, 
aus der heraus die meisten Schriftsteller die Abolition be 
urteilt haben ; denn die Mehrzahl der Untersuchungen stammt 
aus der liberalen, zu ideologischen Übertreibungen neigenden 
und praktischen Erklärungen abholden Mitte des 19. Jahr 
hunderts. Sie sind zumeist in Anlehnung an die damals alle 
Gemüter beschäftigende nordamerikanische Sklavenemanzi 
pationsfrage geschrieben worden, als der Liberalismus es zu 
erleben vermeinte, dafs die gutherzigen Farmer des Nordens 
aus reiner Menschenliebe ihr Leben für die Freiheit ihrer 
schwarzen Brüder in die Schanze schlugen. Was Wunders, 
wenn man in dieser Zeit den Einflufs der philantropischen 
Ideen überschätzte! Wie oft verwies man damals auf Eng 
lands edles Beispiel, das sich 1807 ohne Aufhebens, ganz im 
Stillen vom Menschenhandel zurückgezogen habe, das kein 
Opfer gescheut hatte, um das Los seiner unglücklichen Kolonial 
sklaven zu verbessern, und das im Jahre 1832 wiederum 
28 Mill. £ für ihre Freiheit hin gegeben hatte ! Der extreme 
Liberalismus kannte kaum eine erhabenere, uneigennützigere 
Tat als die britische Abolition und Emanzipation. Jede andere 
Beurteilung dieser Vorgänge, etwa vom politischen oder gar 
Forschungen XXV 1 (116). - Hochstetter. 1
        <pb n="18" />
        2 
XXV 1. 
vom Standpunkte der ökonomischen Zweckmäfsigkeit, wurde 
fast als Schmähung, als Verleumdung der britischen Politik 
empfunden. 
Unsere heutige, realistischer denkende Wissenschaft be 
gnügt sich nicht mehr mit derartigen Erklärungen. Dafs über 
zeugungstreue Idealisten, Männer wie Wilberforce, Clarkson, 
Ramsay u. a., an deren Ehrenhaftigkeit keinen Augenblick 
zu zweifeln ist, die Abolitionsbewegung entfacht, geschürt und 
zum Siege geführt haben, erkennt sie willig an. Doch ver 
langt sie auch eine Untersuchung der materiellen Seite des 
Vorganges. Nach den teilweise vorzüglichen Darstellungen 
über die wirtschaftspolitische Seite der nordamerikanischen 
Sklavenemanzipation vermifst sie entsprechende Untersuchungen 
über die ein halbes Jahrhundert früher erfolgte britische Abo 
lition. Man glaubt heute nicht mehr, dafs ein Staat wie Grofs- 
britannien, der jederzeit als das Muster von Klugheit und 
nüchterner Geschäftspolitik galt, seinen einträglichen, Jahr 
hunderte hindurch geduldeten Sklavenhandel plötzlich einer 
philantropischen Doktrin zuliebe hätte verbieten können. Es 
müssen sich noch andere Motive dahinter verbergen. 
Was berechtigt uns zu der Annahme, dafs England doch 
wohl nicht so ganz selbstlose Ziele verfolgte, als es sich end 
lich nach 20jährigem Kampfe im Jahre 1807 zur Aufhebung 
des Negerhandels entschlofs? Zunächst ein seltsames, der Abo 
lition vorangehendes, im Jahre 1785 erlassenes Gesetz (25. Geo. 
III, c. 67), welches britischen Schiffen den Import von weifsen 
Arbeitern in die abgefallenen nordamerikanischen Kolonien 
bei Strafe verbot, „worin wir weit weniger eine Humanitäts 
bestrebung zu sehen haben als den Wunsch, die abgefallenen 
Kolonien in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu hindern 
und für ihren Freiheitsdrang zu strafen!“ (S. v. Waltershausen, 
S. 66). Auch die besonderen Zeitumstände, unter denen die 
Abolition beschlossen wurde, können stutzig machen. Mitten 
in dem Entscheidungskampfe auf Tod und Leben zwischen 
England und Frankreich! Reformen rein freiwilligen Charakters 
pflegen sonst in friedlicheren Zeiten vorgenommen zu werden. 
Sodann die lange Dauer des Abolitionskampfes! „Über den 
Negerhandel“, schreibt ein Schriftsteller, „ist mit derselben 
Kühle und Gelassenheit im Parlament gestritten worden wie 
über den Stockfischhandcl an der neufundländischen Küste!“ 
Dafs auch nicht der Abscheu gegen die Sklaverei England zur 
Abolition veranlafst haben kann, lehrt der 1860 ausgebrochene 
Sezessionskrieg der Union, in welchem England offen mit den 
Sklavenstaaten sympathisierte. 
Doch die besten Beweise dafür, dafs die Abolition mit 
wichtigen wirtschaftlichen und politischen Interessen Grofs- 
britanniens verknüpft war, liefern die Abolitionisten selbst. 
Als am 6. Februar und am 23. März 1807 nach der zweiten
        <pb n="19" />
        XXV !• - 3 
r"l, i ritten .„ Lesun « der Abolitionsbill der Premierminister 
j_ t l ur Jienvi e 1111 Oberhause seinen Antrag auf Abolition mit 
i W orten begründete: „The slave trade is inconsistent with 
, e Principles of justice, humanity and of sound policy“. 
eaiis, ándete Lord Hawkesbury die Ausdrücke „justice and 
, “ an , lt y nnd wollte nur die Worte „sound policy“ gelten 
, en ; Oer Lord Chancellor widersprach ihm und hielt die 
• w mulierung für notwendig, wollte Grofshritannien sich 
p , a 8 eigennützig hinstellen. Die endgültige Fassung des 
D i f es 'tutete so, wie Grenville beantragt hatte! (Parliam. 
eS ’iT °' ’ Ooch hat die englische Regierung in 
Un/, 1 .? 11 - , rträ £ en &gt; welche sie mit fremden Mächten zwecks 
tn o r r ? C ,. ng des Negerhandels abschlofs, die Worte „contrary 
n ^ 0l l ni P°hcy“ wohlweislich ausgelassen und ihre Abolitions- 
r : ungen irgendwie anders motiviert. Ein Beispiel hier- 
„p /i ( er im Dezember 1806 den Vereinigten Staaten vor- 
24 a von ihnen aber nicht ratifizierte Vertrag, dessen 
liti'nn 1 i v6 ^p^cnseitige Verpflichtungen in bezug auf die Abo- 
Dne-rvinY^f a ^ ka nischen Handels enthält, da letzterer „so re- 
fpMiSÄtS-Ä 
%"“,f anhafteten, hatte man von Anfang an. 
and uniust t“ w u S l ave trade IS as im P olltic as % is inhuman 
for thp -.I r+- 16 lnteiest the West Indies, the policy call 
cuted a ^P«r;ous duty never has bee/ exe- 
liefsen sLh bel^vermthrT"''' ^ufserungen 
sa 
vereinigt gegangen s, " d - Das Sklavenimportverbot der zwölf 
bekannt nordamer, kanischen Kolonien vom Jahre 1774 ist 
sS«ää sr fc«; 
schriet * eschlufs der Quäker, ihre Sklaven frei zu lassen, 
zemren Hl” 1 /! 1 2 - ^ a P-)? « er müsse uns über- 
wcil ’ uals deren Zahl nicht sehr grofs gewesen sein kann, 
j y s °nst ein solcher Beschlufs niemals hätte durchgehen 
¡,. J®’!' 7", Für Dänemark, das von den europäischen Staaten 
fest , n p akre 1^92 den Negerhandel verbot, steht es wenigstens 
' nennenswerte materielle Interessen dadurch nicht
        <pb n="20" />
        4 
XXV 1. 
verletzt wurden. Wir kommen darauf zurück. Und vollends 
das Dekret des französischen Nationalkonvents vom 4.* Febr. 
1794, welches die Sklaverei und den Sklavenhandel in den fran 
zösischen Kolonien abschaffte, verdankte ganz anderen als sitt 
lichen Beweggründen seinen Ursprung. Unter „stürmischen und 
theatralischen Szenen“ kam es zustande. Danton frohlockte: 
„Heute ist der Engländer tot; Pitt und seine Helfershelfer 
sind vernichtet!“ Es war nämlich kurz vorher in Paris die 
Nachricht angekommen, dafs Martinique und Guadeloupe vor 
den überlegenen britischen Streitkräften in Westindien kapi 
tulieren mufsten. Durch die Freiheitserklärung bezweckte der 
Konvent, die Schwarzen gegen ihre neuen Herren, die Eng 
länder, zum Kampfe aufzurufen und letztere mit ihrer Hilfe 
zu verjagen (Cochin, S. 35 ff.). Auf Guadeloupe und St. Lucie 
glückte das Experiment; auf Martinique wufsten die Eng 
länder die französischen Freiheitsapostel unschädlich zu machen. 
Diese Proben werden für den Nachweis genügen, dafs die 
Abolition eine nationalökonomische Angelegenheit allerersten 
Ranges ist. Als solche soll sie in den folgenden Abschnitten 
betrachtet werden. Es wird sich dabei ergeben, dafs auch 
England sich ganz allmählich erst nach reiflicher Prüfung 
aller einschlägigen materiellen Faktoren zu diesem Schritte 
entschlossen hat, und dafs auch in diesem Falle die geistig 
sittlichen Ideen den Negerhandel nicht eher überwinden konnten, 
als bis seine ökonomischen Grundlagen und Voraussetzungen 
gefallen waren. —
        <pb n="21" />
        Erstes Kapitel. 
Ursprung, Entwicklung und Umfang des 
britischen Sklavenhandels. 
Der eigentlichen Untersuchung sei ein kurzer Bericht 
über den Ursprung, die Entwicklung, den Umfang und über 
die Förderung des britischen Sklavenhandels, die ihm über 
100 Jahre lang von der englischen Regierung zuteil wurde, 
vorausgeschickt. 
Es ist bekannt, dafs die Entdeckung der neuen Welt, die 
Gründung und Ausbeutung der dortigen Kolonien sowie ihre 
rasch aufblühende Plantagen Wirtschaft das Bedürfnis nach 
menschlichen Arbeitskräften mächtig gesteigert haben. Ohne Ar 
beiter hätte der gerade in den Kolonien sich frei ausbildende 
Grofskapitalismus mit den neuentdeckten Ländern wenig an 
fangen können. Das kapitalistische Gewinninteresse also war 
es, das nacheinander alle seefahrenden Nationen zum Neger 
sklavenhandel heranlockte. Im Jahre 1502 schmuggelte der 
erste englische Sklavenhändler, J. Hawkins, seine Ware durch 
die spanischen Gewässer nach Haiti. Erklärlicherweise konnte 
der britische Handel einen gröfseren Umfang erst annehmen, 
nachdem England in Westindien eigene Kolonien erworben 
hatte, d. h. erst nach der Eroberung der bisher spanischen 
Inseln Barbadoes im Jahre 1005 und Jamaika im Jahre 1052. 
Bis 1088 wurde er nach der Art der meisten gröfseren mer- 
kantilistisehen Handelsunternehmungen von privilegierten Kom 
pagnien , und zwar in der Form der sogenannten joint-stock 
companies, betrieben. Der vorletzten von ihnen, der New 
Boyal African Company, welcher viele höchstgestellte Per 
sonen, z. B. der König selbst, der Herzog von York, der Graf 
v on Shaftesbury und sein berühmter Freund John Locke an 
gehörten , machte die Revolution von 1088 ein Ende. Die 
„Petition and Declaration of Right“, welche alle königlichen 
Privilegien, die ohne Zustimmung des Parlaments bewilligt 
worden waren, für nichtig erklärte, stellte den Sklavenhandel 
für jeden englischen Untertan frei. Wilhelm III. von Oranien
        <pb n="22" />
        6 
XXV 1. 
bestätigte zwar 1698 diese Neuregelung im Interesse der ameri 
kanischen Kolonisten, stellte aber das Monopol der alten Ge 
sellschaft in der Weise wieder her, dafs er ihr zur Bestreitung 
ihrer Auslagen an der afrikanischen Küste gewisse Export 
zölle und namhafte Zuschüsse seitens des Parlamentes über 
wies. Es ist dies dieselbe Gesellschaft, welche Ad. Smith (IV.) 
unter dem Namen „Südseegesellschaft“ erwähnt. Ihre finan 
ziellen Verhältnisse waren stets recht mifsliche gewesen. 1713, 
als sie dicht vor dem Bankerott stand, wurde ihr das Glück 
zuteil, mit dem sogenannten Assientohandel betraut zu werden. 
In einem Sondervertrage (Assi en to-Ver trag) mit der spanischen 
Regierung erhielt sie das ausschliefsliche Recht, 30 Jahre lang 
jährlich 4 800 Neger für die spanischen Kolonien in Amerika 
zu liefern. Dies Privileg, das früher Portugal und Frankreich 
besessen hatten, war der britischen Regierung angeboten worden, 
um sie leichter zum Frieden zu stimmen — ein Beweis für 
die hohe Bedeutung, die dem Sklavenhandel beigelegt wurde. 
Die Könige von England und Spanien schämten sich nicht, 
mit je einem Viertel des Reingewinns an diesem Geschäft be 
teiligt zu sein. 
Durch den sogenannten Schmugglerkrieg zwischen Eng 
land und Spanien wurde 1739 der Handel vorzeitig unter 
brochen. Die vier Jahre, die noch an seiner Erfüllung fehlten, 
mufste Spanien im Aachener Frieden 1748 auf Englands 
Drängen nachbewilligen. Auch, damals noch hielt man dies 
Zugeständnis für eine wertvolle politische Errungenschaft. In 
dessen führte die Mifswirtschaft der königlichen Kompagnie 
1750 zu ihrer Auflösung. Die spanische Regierung war froh, 
den Assientohandel gegen eine Entschädigung von lOOOOO £ 
abzulösen und an die Begründung eines eigenen nationalen 
Sklavenhandels gehen zu können, der freilich nie recht glücken 
wollte. 
In demselben Jahre gab das Parlament dem britischen 
Afrikahandel, der aufser Sklaven nur noch wenige Produkte, 
wie Gold, Elfenbein, Wachs usw. umfafste, eine neue gesetz 
liche Unterlage, auf der er sich bis zu seiner Abschaffung be 
wegen sollte (23, Geo. II., c 31). Um dem Bedürfnis der 
westindischen Pflanzer möglichst entgegen zu komm en, wurde 
er abermals ausdrücklich allen britischen Untertanen freigegeben. 
Nur mufste jeder, der sich an ihm beteiligen wollte, Mitglied 
der neuen „Company of Merchants trading to Africa“ werden, 
welche die von der aufgelösten „Royal Company“ gegründeten 
Faktoreien und Stationen an der Küste übernahm. Die neue 
Gesellschaft war zum Unterschied von den früheren eine 
„regulated company“. Jedes Mitglied betrieb sein Geschäft 
auf eigene, nicht auf gemeinsame Rechnung. Nur zur Ver 
waltung der gemeinsamen Angelegenheiten wurde ein Vor 
stand von neun Mitgliedern erwählt. Er erhielt das Recht,
        <pb n="23" />
        XXV 1. 
7 
Soldaten zu halten, die Gerichtsbarkeit in Handels- und Schilf 
fahr ts- und Zivilsachen auszuüben und unterstand der Auf 
sicht der „Commissioners for Trade and Plantation“. 
In dieser Form des Freihandels nahm der englische Sklaven 
handel seit 1750 einen gewaltigen Aufschwung. Seitens der 
Londoner Regierung wurde ihm jede nur denkbare Förderung 
zuteil. Sie zahlte von 1750—1788 der neuen Gesellschaft jähr 
liche Unterstützungen von 13—14000 &amp; (Report 1789, I). 
Dais der Sklavenhandel das ganze Leben der Kolonien be 
deutete, war seit 1700 unbestrittener Grundsatz der englischen 
Kolonialpolitik geworden (Burghardt, S. 4). Die Kolonisten 
selbst erklärten ihn als die Stärke und Seele der westlichen 
Welt. Die Gouverneure wurden angewiesen, den Händlern 
jede Erleichterung zu gewähren. 1747 wurde auf Jamaika 
bei Vergebung von Land das Halten einer bestimmten Anzahl 
von Sklaven zur Bedingung gemacht. Importzölle auf Neger, 
welche die kolonialen Gesetzgebungen als bequeme Einnahme 
quellen bevorzugten, wurden vom Mutterlande höchst ungern 
gesehen. Als 1760, 1765 und noch 1774 die Assembly von 
Jamaika den Versuch machte, aus Gründen der Sicherheit die 
übergrofse Sklaveneinfuhr zu beschränken, hinderte sie die 
englische Regierung auf eine Petition der englischen Händler 
daran, „weil der Sklavenhandel dem Wohlstände der Nation 
zugute komme“! 1784 war es das letzte Mal, dafs die britische 
Regierung für ihn eintrat. Die Quäker hatten im Unterhause 
einen Antrag auf Abolition eingebracht, der abgewiesen 
wurde mit der Erklärung: Der Sklavenhandel sei notwendig 
für jede europäische Nation! (Parliam. Debates 1783, II. o. G.). 
Über seinen Umfang mögen folgende Bemerkungen ge 
nügen. Br. Edwards veranschlagt den Gesamtimport durch 
englische Schiffe nach Amerika von 1680 — 1786 auf etwa 
2130000 Neger, d. h. auf durchschnittlich jährlich über 
20000 Stück. Die meisten anderen Autoren berechnen viel 
lnbhr. Zur Zeit des spanischen Erbfolgekrieges brauchten die 
britischen Inseln mehr Sklaven (26000 Stück), als England 
importieren konnte. Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts über 
flügelte es, dank seiner klugen Kolonialpolitik auf diesem Ge 
biete seine sämtlichen europäischen Rivalen. Die Jahre un 
mittelbar vor der nordamerikanischen Revolution werden all 
gemein als die glücklichste Periode für den Sklavenhandal be 
zeichnet. 1771 segelten 50—60000 Sklaven in 192 britischen 
Schiffen über den Ozean. Seitdem ging es rasch abwärts. 
Die Streitigkeiten mit den Kolonien, die Kriege mit Frank 
reich, Holland und Spanien, wirkten fast vernichtend. 1779 
waren von der ehemaligen Afrikaflotte nur noch 28 Schiffe 
übrig; man hätte annehmen müssen, das Ende des Sklaven 
handels wäre gekommen. Doch erholte er sich bald. Im 
Friedensjahre 1783 waren schon wieder 130 Schiffe an ihm be-
        <pb n="24" />
        8 
XXV 1. 
teiligt, und 1787 stand das Geschäft wieder in voller Blüte. Ein 
förmlicher Wettlauf der Schiffe aller Kolonialstaaten fand nach 
der afrikanischen Küste statt. Sicherlich über 100000 Neger 
wurden damals von den europäischen Nationen ihrem Vater 
lande entrissen, wovon auf den englischen Anteil etwa 40000 Stück 
entfielen. Der Aufschwung dauerte bis 1789, als die mit der 
französischen Revolution zusammenhängenden Negeraufstände 
in Westindien sowie die bald darnach ausbrechenden euro 
päischen Kriege eine ähnliche Unterbrechung herbeiführten wie 
1779. Vernichtet war er aber auch jetzt noch keineswegs ; 
nur der französische, spanische und holländische Anteil ver 
schwanden und erlebten auch nach den Friedensschlüssen von 
1813—1815 keine dauernde Auferstehung mehr. Der englische 
Negerhandel dagegen nahm von 1796—1800 zum letztenJVIale 
einen unerhörten Umfang an. Doch hatte auch seine Stunde 
geschlagen. Die politischen Veränderungen in Europa und 
Amerika raubten ihm jede Existenzberechtigung. Seitdem er 
gingen die einzelnen Parlamentsakte, die ihm ein Ziel setzten.
        <pb n="25" />
        Zweites Kapitel. 
Die Bedeutung des Sklavenhandels für die 
britische Volkswirtschaft. 
Von der Bedeutung des Sklavenhandels für die englische 
Volkswirtschaft läfst sich in dreifacher Hinsicht sprechen, je 
nachdem man ihn vom Standpunkt des britischen Rheders, 
des englischen Manufakturisten oder des westindischen Pflanzers 
aus beurteilt. 
In erster Hinsicht lag seine Bedeutung klar auf der Hand. 
Blofs zum Transport derjenigen Güter, die zum Tauschhandel 
von England nach Afrika gebracht wurden, sowie zur Beförde 
rung der 40000 Neger, die in den 1780er Jahren von den 
Engländern nach Amerika verschifft wurden, waren 130 bis 
140 Segelschiffe erforderlich, auf welchem 4—5000 Matrosen 
und Offiziere, nebst den zugehörigen Rhedern, Kaufleuten, 
Kommissionären und Agenten, in England oder in den afri 
kanischen Kontoren Beschäftigung und Brot fanden. Der Haupt 
sitz des Handels war Liverpool, das weit über die Hälfte, 
etwa 80—90 aller britischen Sklavenschiffe ausrüstete. Da 
neben waren noch Bristol und London mit zusammen nur 
40 Schiffen däran beteiligt. Von dem Gesamthandel Liver 
pools soll der Sklavenhandel aber nur den 13., nach Wilberforce 
(18. IV. 1791, H. o. C.) gar nur den 15. Teil betragen haben 
(170000 Tonnen gegen 13000). Clarkson (Impolicy, S. 123) 
wendet sich scharf gegen die gewöhnliche Überschätzung seiner 
Bedeutung, z. B. gegen die Meinung, dafs Liverpool dem 
Sklavenhandel seinen Reichtum verdanke. Letzterer stammte 
vielmehr aus seiner fremdenfreundlichen Politik, auch aus seinem 
Salzhandel, dem schnellen Aufschwung der Industrie in Man 
chester, der starken Bevölkerungszunahme von Lancashire, 
und besonders aus seinen vorzüglich angelegten Schiffahrts 
kanälen. 
Immerhin stärkten die im Sklavenhandel beschäftigten 
4-—5 000 Seeleute die nationale Wehrkraft Grofsbritanniens in
        <pb n="26" />
        10 
XXV 1. 
jedem Seekriege um ebensoviele ausgebildete und seetüchtige 
Mannschaften. Überhaupt fügte er sich trefflich in das mer- 
kantilistische Handelssystem ein. Für jeden in das Ausland 
verkauften Sklaven flofs, da meist bar für ihn bezahlt wurde, 
eine entsprechende Menge Edelmetall nach England und hob 
dessen „aktive Handelsbilanz“. Seit 1793 mehrten sich freilich 
anderseits die Bedenken, ob nicht der Handel nur noch in 
privatwirtschaftlichem Sinne, aber nicht mehr in volkswirt 
schaftlichem , als vorteilhaft bezeichnet werden könnte. Er 
führte nämlich den ausländischen Kolonien billige Arbeitskräfte 
zu und verstärkte deren Konkurrenzkraft. Aufserdem soll er 
wegen der hohen Sterblichkeit der Matrosen auf der Fahrt 
von Afrika nach Amerika wieder äufserst schädlich für die 
britische Marine gewesen sei. Hierüber wird später im fünften 
Kapitel berichtet werden. 
Für die englische Manufakturindustrie hatte der afrika 
nische Handel insofern eine Bedeutung, als er allerlei Erzeug 
nissen des Gewerbefleifses Absatzgelegenheit gab. Über den 
Wert dieser Exporte lassen sich runde Angaben schlechter 
dings nicht machen. Der Exportwert hing gänzlich von den 
Konjunkturen in Westindien, insbesondere von der Lage des 
britischen Zuckermarktes, der die Nachfrage nach Sklaven 
beherrschte, ab. Auch schwankten die Angaben, je nachdem 
sie von Freunden oder Gegnern des Handels herrührten. 
400000 und 900 000 j£' scheinen die untere und obere 
Grenze gewesen zu sein. Blake (S. 108) veranschlagt ihn im 
Jahre 1790 wohl ziemlich richtig auf 800 000 j£, Clarkson 
(Impolicy II, S. 112 ff.) auf ebensoviel, und selbst Mr. Tarleton, 
sein heftiger Gegner, nennt keine gröfsere Zahl (18. I. 1791, 
H. o. C.). Edwards (I, c. II) schätzt ihn um 1787 auf 
0—700000 g, Wilberforce (18. IV. 1791) auf 4—500 000 #, 
Ramsay auf 500000, Mr. Smith (19. IV. 1791) auf durch 
schnittlich ebensoviel, wovon aber 140000 &amp; auf den Ein 
tausch anderer Waren als Neger abzuziehen sein. Der Report 
1789 (IV, Tab. 1) gibt den Wert der aus England nach Afrika 
verschifften Güter an für das Jahr 
1783 auf £ 214318 
1784 „ „ 103973 
1785 „ 174540 
1780 „ „ 305080 
1787 ,, „ 200002, 
wozu noch ostindische, venetianische u. a. Güter kommen. 
Diese Exportwaren stammten zumeist aus Manchester, das 
1788 für 180000 £ ausführte (Report 1789, IV, Tab. 3, 
Mr. Taylor). Birmingham und die übrigen Städte kamen dem 
gegenüber kaum in Betracht (Clarkson, Impolicy, S. 121). 
Es wurden Eisen waren, Messer, Flinten, Schiefspulver, Töpfe 
und sonstige Gefäfse aus Kupfer, Zinn, Blei und Messing an
        <pb n="27" />
        XXV 1. 
11 
die Neger verhandelt; aufserdem Tücher, Woll- und Leinwaren, 
Kleider, billige Schmuckgegenstände, grofse Mengen west 
indischer Spirituosen und Zucker in schlechter Qualität. Alle 
entsprechenden Gewerbe hatten somit ein unmittelbares Inter 
esse an dem Fortbestehen des Negerhandels. 
Im fünften Kapitel wird jedoch nachzuweisen versucht 
werden, dafs seit 1783 dem afrikanischen Markt bei weitem 
nicht mehr die frühere Bedeutung zukam und dafs Englands 
kommerzielles Interesse durch die Abolition keineswegs emp 
findlich berührt werden konnte. Der Exportwert der für 
Afrika bestimmten Güter betrug damals in Liverpool und 
Bristol nur Vso von dem ihrer sonstigen Ausfuhr (Wilberforce 
18. IV. 1791, H. o. G); Mr. Smith (19. IV. 1791) meinte, 
nur der Schiefspulverhandel könnte durch die Abolition be 
einträchtigt werden. Mit Clarkson (Impolicy II, S. 120) zu 
sprechen, hätte die Abolition in dem Wirtschaftsleben Man 
chesters keine gröfsere Störung hervorgerufen „als die Er 
findung einer neuen Knopfform“. Birmingham fabrizierte nur 
Schufswaffen für die Neger, die anderen Plätze nur Ketten 
und Folterinstrumente. Der Report 1789 (IV, Tab. 4) aller 
dings gab zwar an, dafs in Birmingham sich 4—5000 Personen 
von der Herstellung solcher Feuerwaffen nährten. Indessen 
war gar nicht gesagt, dafs dieser Export mit der Abolition 
aufhören mufste. Die Neger hätten sich — behauptete man — 
an die englischen Fabrikate so sehr gewöhnt, dafs sie auch 
in Landesprodukten dafür gezahlt hätten, wenn die Engländer 
keine Sklaven mehr annähmen. 
Die Hauptbedeutung des Sklavenhandels lag natürlich in 
Westindien. In dieser Beziehung galt wörtlich das, was 
S. V. Waltershausen (S. 100) sagt: Er hätte England kolossale 
Reichtümer eingebracht; alle produzierenden Klassen Englands 
wären durch ihn berührt worden, da er eine durchaus natio 
nale Angelegenheit gewesen sei. Wer seine Wichtigkeit im 
vollen Umfange erfassen will, halte sich das Wesen der mer 
kantil istischcn Kolonialpolitik scharf vor Augen. Die Kolonien 
waren blofse Ausbeutungsobjekte für die Kapitalisten des 
Mutterlandes. Wie erzielt man die höchsten augenblicklichen 
Reinerträge von Grund und Boden? Das war für sie die 
wichtigste Frage, die mit brutaler Rücksichtslosigkeit gelöst 
wurde. Ohne die Arbeit Tausender von Sklaven hätten die 
reichen Bodenschätze Westindiens keinen Pfennig abgeworfen, 
Ihr Wohlstand, ihre ganze Bedeutung beruhte vollständig auf 
der Sklaverei. 
Diesen Zustand zu erhalten, den vorhandenen Sklaven 
bestand zu mehren und die überarbeiteten, absterbenden Ele 
mente durch frische Importe zu ersetzen, war der Zweck des 
Sklavenhandels. Die Sklavenarbeit war durchaus der wich 
tigste Produktionsfaktor in der westindischen Plantagenwirt-
        <pb n="28" />
        12 
XXV 1. 
Schaft. Ohne sie wäre die Produktion der kostbaren Kolonial 
waren ebenso unmöglich gewesen wie heutzutage ein Fabrik 
betrieb ohne Dampfmaschinen oder Kohlen. Neger waren die 
damaligen „schwarzen Diamanten“. Der westindische Boden 
und die ihn befruchtende Sklavenarbeit waren die beiden 
Zaubermittel, waren Vater und Mutter aller Schätze, welche 
die Antillen hervorbrachten. 
Der Sklave war das Anfangsglied einer langen Kette von 
wirtschaftlichen und politischen Folgeerscheinungen. Er selbst 
erzeugte zunächst Zucker und Rum. Letztere bildeten die 
Massenexportprodukte der Kolonisten, verschafften ihnen Reich 
tum und Kaufkraft für die Fabrikate des Mutterlandes, unter 
hielten eine Handelsflotte von nahezu 700 Schiffen und gaben 
Zehntausenden von Kaufleuten, Matrosen und Arbeitern Lohn 
und Brot. Die westindisch - europäische Schiffahrt bildete 
lange Zeit die Wiege, dann eine Haupt- und seit 1783 längere 
Zeit die einzige Stütze der britischen Seemacht. Grofs- 
britanniens Glück, Reichtum und politische Bedeutung hingen 
ein Jahrhundert lang mit dem westindischen und dadurch 
indirekt mit dem Sklavenhandel auf das innigste zusammen. 
„Der Sklavenhandel und der westindische Handel sind nicht 
voneinander zu trennen; beide hängen voneinander ab.“ (Mr. 
Alderman Watson, H. o. C., 19. April 1791). Diesen Zu 
sammenhang wolle man in den folgenden Ausführungen nie 
aus den Augen verlieren. Wer die Beweggründe für die Abo 
lition ergründen will, muís sich mit den Schwankungen des 
westindischen Kolonialhandols, namentlich des Zuckerhandels, 
sodann aber auch mit den fortwährenden Verschiebungen der 
politischen Lage in Europa vertraut machen. Auch der nord 
amerikanisch- westindische Handel stand zu dem Sklaven-, 
Zucker- und dem sonstigen britischen Welthandel in engen 
Beziehungen und wird einen wesentlichen Faktor in unserer 
Untersuchung bilden. 
Um sich von den ziemlich verwickelten Beziehungen der 
angeführten Handelszweige ein Bild zu machen, empfiehlt es 
sich, den Sklavenhandel der Reihe nach von Anfang an bis 
zu Ende über alle seine Stadien zu verfolgen. Für diesen 
Zweck greifen wir ein bestimmtes, typisches Jahr aus dem 
Zusammenhang heraus. 
Im Jahre 1787 segelten 137 Schiffe mit einem Tonnen 
gehalt von 22 2(33 und mit einer Besatzung von rund 5000 Mann 
von grofsbritannischen Häfen zum Sklavenhandel nach der 
afrikanischen Küste aus. (Dies und das Folgende ersiehe aus 
dem Report 1789, resp. aus Edwards IV, c. II). Die mit 
geführten Artikel — von der beschriebenen Art — hatten, 
soweit sie britischen Ursprunges waren, einen Wert von 
401593 j£, wozu noch für 2(36 601 '£ fremde Exportgüter, 
namentlich ostindische Baumwollstoffe, Kaurimuscheln und
        <pb n="29" />
        XXV 1. 
13 
venetianische Artikel (Perlen) kamen. Diese Waren wurden 
teils an die 14 britischen Faktoreien der Küste abgesetzt, 
teils direkt an private schwarze Händler gegen Neger ein 
getauscht. Für einen erwachsenen männlichen Sklaven von 
durchschnittlicher Güte wurden Artikel im Werte von 15 £ 
hingegeben. In dieser Weise erstanden die Engländer im 
ganzen etwa 42000 Neger. (Die Angaben im Report — 
38 000 Neger — sind zu niedrig, weil sie sich nur auf die 
offiziell ermittelten Zahlen beziehen.) Mit ihnen traten die 
Schiffe die berüchtigte, etwa acht Wochen dauernde Seefahrt 
nach Westindien an. Infolge der furchtbaren Strapazen an 
Bord erreichten es vielleicht nur 34000 Neger lebendig. 13022 
wurden sofort, und 5306 über britische Häfen ins Ausland — in 
die französischen, spanischen und dänischen Kolonien — ge 
führt. Der kleinere Rest, etwa 15—10000 Stück, blieb den 
Angaben zufolge auf den britischen Inseln, zum Gebrauch der 
britischen Pflanzer. 
Der durchschnittliche Verkaufspreis eines Sklaven betrug 
dortselbst 35 ( £. Die 15 — 10 000 Neger verteilten sich auf 
die 4—5000 britischen Zuckerplantagen. Die frisch An 
gekommenen wurden älteren, bereits angelernten Sklaven, 
sogen. Kreolen, zugeteilt und begriffen unter deren Leitung die 
einfache, aber schwere Arbeit auf dem Felde oder in der Mühle 
verhältnismäfsig rasch. Zur Anlage von Neukulturen waren 
sie nur unter Anleitung älterer zu verwenden — ein Umstand, 
der, wie sich zeigen wird, wesentlich zur Abolition beitrug. 
Die schwerste Arbeit für die Neger begann im Herbst, 
wenn unter den sengenden Sonnenstrahlen die jungen Rohr 
stengel eingepflanzt wurden. Die Neger gruben zu diesem 
Zweck mit leichten Hacken den Boden etwa 1 Fufs tief auf, 
setzten die Pflanze hinein und umgaben sie dann mit der 
fruchtbaren Dammerde. Diese Verrichtungen waren ausschliefs- 
lich Handarbeit; die Verwendung von Tieren oder Pflügen, 
welche die Abolitionisten oft als Ersatz für die Sklavenarbeit 
vorgeschlagen hatten, hatte sich des unebenen Bodens wegen 
fds undurchführbar erwiesen. Die nächstschwere Arbeit wurde 
zur Erntezeit verrichtet. Das Rohr wurde mit Sicheln ab 
geschnitten und in Bündeln von fast 100 Pfund Gewicht zur 
Mühle geschleppt. Hier wurde der Rohrsaft ausgeprefst und 
ln den Siedehäusern wiederholt dem Destillier- und Reinigungs- 
prozefs unterworfen. Trotz der schweren Anstrengungen 
sollen sich hierbei die Sklaven am wohlsten befunden haben, 
weil sie sich an dem nahrhaften Zuckersaft satt essen konnten, 
was sonst oft nicht der Fall war. 
Die jahrhundertlangen Importe hatten die Sklavenbevölke- 
rung in Britisch-Westindien im Jahre 1787 auf 401 034 Köpfe 
gebracht. (Report 1789, IV, Tabelle Nr. 15.) Sie stellten, 
Pro Kopf zu 40—50 &amp; geschätzt (akklimatisierte Neger waren
        <pb n="30" />
        14 
XXV 1. 
teurer als frisch importierte), einen Wert von rund 20 Mill. £ 
dar. Die Menge und der Wert des durch sie gewonnenen 
Zuckers (meist brauner) betrugen fast 2 Mill. Cwt. im Preise 
von 2 1 /2 — 3 Mill. Daneben produzierten sie noch in viel 
geringeren Mengen Rum, Kaffee, Pfeffer und andere Kolonial 
waren. Der Wert der gesamten Exporte aus den britischen 
Zuckerinseln nach Grofsbritannien betrug 1787 3 a U Mill. £ 
(Report 1789, IV, Tab. Nr. 7). Dazu kommen noch für 
127 585 Exporte nach Irland, für 190 400 nach den Ver 
einigten Staaten, für 100500 nach Britisch-Nordamerika usw., 
so dafs man insgesamt von einem Export von 5—0 Mill. 
sprechen konnte, den die britischen Sklaveninseln über die 
ganze Welt verschickten. (So auch Brougham I, 539; Edwards 
rechnet viel mehr heraus.) Auf den Kopf der britischen Be 
völkerung in Westindien (Sklaven und Weifse) entfiel nach 
Edwards Berechnung ein Exportwert von über 13 Ramsay 
(S. 54) 1 meint, dafs in der Zeit unmittelbar vor dem Ausbruch 
der nordamerikanischen Unruhen die westindische Sklaven 
bevölkerung dem britischen Reiche fast 1 /e seines gesamten 
Nationaleinkommens erarbeitet hätte, obwohl sie noch nicht 1 Ao 
der Gesamtbevölkerung ausmachte. 1787 würde sich, wenn dies 
richtig war, nicht viel an diesem Verhältnis geändert haben. 
Diese starke Ausfuhr ermöglichte es den Zuckerinseln, 
dem Mutterlande einen Teil seiner Fabrikate abzunehmen. 
Was die britischen Pflanzer an Gegenständen des täglichen 
Gebrauches, an Gerätschaften ihres Haushaltes und ihrer 
Kleidung gebrauchten, kam, mit Ausnahme der Lebensmittel, 
aus Grofsbritannien. Die Nachfrage darnach hing von ihrer 
Zahlungsfähigkeit, und diese wieder von der Zuckerernte und 
von den Preisverhältnissen auf den europäischen Zuckermärkten 
ab. Nach Westindien lieferten die Manufakturen von Bir 
mingham und Manchester, die Tuchmacher von Yorkshire, 
Gloucestershire und Wilts, die Töpfer von Staffordshire, die 
Besitzer der Blei-, Kupfer- und Eisenwerke, sowie die Farmer 
und Brauer des ganzen Königreiches. Selbst raffinierter Zucker 
ging aus England dorthin zurück, da den Pflanzern durch 
einen hohen Exportzoll die Raffinade ihres eigenen Produktes 
so gut wie verwehrt war. Alle genannten Erwerbszweige 
waren mithin an dem Wohlstand der Westindier interessiert. 
Die direkte Ausfuhr aus Grofsbritannien nach Britisch-West- 
indicn betrug 1787 zwar nur 1038703 doch mufste dazu 
noch der Export nach Afrika gerechnet werden, da doch im 
letzten Grunde die Westindier die dort erhandelten Neger be 
zahlten. Auch die von englischen Kaufleuten aus Irland 
nach Westindien geführten Manufakturen und Lebensmittel 
(= 277 218 j£), ebenso die aus Madeira und den Azoren aus- 
1 In „Behandlung der Negersklaven etc.“ bei Sprengel V.
        <pb n="31" />
        XXV 1. 
15 
geführten Weine (= 30000 £) und zuletzt die Kosten und 
Frachten der aus den Vereinigten Staaten und aus Britisch- 
Nordamerika den Zuckerinseln zugeführten Lebensmittel usw. 
(= 1 Mill. £) müssen hinzugelegt werden. Offizielle Wert 
angaben darüber sind nirgends veröffentlicht worden. Doch 
schätzte Edwards (IV, c. III) u. a. den Oesamtexport von 
Grofsbritannien nach Britisch-Westindien auf rund 4 Mill. 
Stellt man diese 4 Mill ,=&amp;' dem soeben erwähnten west 
indischen Export von 5—6 Mill. j£ gegenüber, so ergibt sich 
für Grofsbritannien eine „passive“ Handelsbilanz von 1 bis 
2 Mill. Der westindische Handel hätte mithin nach der 
Anschauung der Zeit als „ungünstig“ bezeichnet werden 
müssen. Dafs dem nicht so war, hatte England seinen nord 
amerikanischen Kolonien auf dem Festlande zu verdanken. 
Damit sind wir bei den westindisch-nordamerikanischen Handels 
beziehungen angelangt, die für den Sklavenhandel gleichfalls 
von erheblicher Bedeutung waren. 
Die wirtschaftlichen Beziehungen Westindiens zu Nord 
amerika waren von alters her überaus enge. Ihre beider 
seitige Lage am Meer sowie ihre politische Zugehörigkeit zu 
ein und demselben Mutterlande begünstigten von jeher einen 
regen Austauschhandel zwischen den Produkten beider Ge 
schwisterkolonien. Die westindischen Pflanzer produzierten 
nur Kolonialwaren, aber so gut wie gar keine Lebensmittel, 
die sie von den nordamerikanischen Farmern bezogen. Letztere 
hatten Überflufs an Getreide, Vieh und Holz. Die seefahren 
den Neuenglandstaaten spielten den Vermittler, den Fracht 
führer für beide Teile. Sie deckten fast den gesamten west 
indischen Bedarf an Lebensmitteln, an Getreide, Mehl, Erbsen, 
Lohnen und sonstigem Gemüse, an Schlachtvieh, Pferden und 
Mauleseln, ferner an Holz zum Häuser- und Mühlenbau sowie 
z ur Herstellung der Zucker- und Rumfässer, an Reis, Tabak 
sowie an Unmengen von getrockneten und gesalzenen Fischen 
aus der Neufundlandfischerei, die in ganz Westindien als die 
billigste Negernahrung stark begehrt waren. Was das spätere 
Kritisch - Nordamerika (Kanada usw.) von diesen Produkten 
lieferte, war fast gleich Null zu setzen im Vergleich zu den 
Lieferungen aus den Vereinigten Staaten. Z. B. stammten 
von den 1208 Schiffsladungen, die im Jahre 1772 Holz 
und Lebensmittel aus Nordamerika nach Br i tisch-Westindien 
brachten, alle bis auf sieben aus den später sich als unab- 
hängig erklärenden Unionsstaaten (Edwards VI, c. IV). Damit 
stand unbestreitbar fest, dafs die britischen Zuckerpflanzer in 
direr Ernährung vollständig auf die Vereinigten Staaten an 
gewiesen waren — ein Punkt, der in einer Untersuchung über 
die Abolition nicht scharf genug hervorgehoben werden kann 
und auf den wir später noch zurück kommen werden. — 
Die Westindier bezahlten die Nordamerikaner, wenn nicht
        <pb n="32" />
        16 
XXV 1. 
mit Geld, so mit ihrem Zucker, Rum und mit ihrer Melasse. 
Letztere wurde in Neuengland (Rhode-Island, Massachusetts, 
Boston) zu Rum gebrannt und dieser von den geschäftigen 
Yankees in gewaltigen Mengen und unter aufserordentlichem 
Gewinn an die neufund- und neuschottländischen Fischer, an die 
kanadischen Indianer (gegen Pelze) und an die Händler an der 
afrikanischen Küste gegen Sklaven vertrieben. Letztere wurden 
sodann — abermals in amerikanischen Schiffen — in die Süd 
staaten der Union oder in die ausländischen westindischen 
Inseln geführt, wo sie wiederum zum Hauptvorteil der Ameri 
kaner Kolonialwaren produzierten. Dieser Handel bildete 
einen vollkommenen Kreislauf. Burghardt (S. 29) schreibt, 
dafs der Stand der Rumdestillationen in Neuengland dessen 
Beteiligung am Sklavenhandel und die Geschäftskonjunkturen 
in Amerika überhaupt anzeigten. Der Handel zwischen Britisch- 
Westindien und Britisch-Nordamerika beschäftigte bis kurz 
vor dem Ausbruch der nordamerikanischen Resolution, von 
1771—1773 durchschnittlich 799 Schiffe mit 57 816 Tonnen 
und 5008 Matrosen — fast gänzlich amerikanischer Herkunft! 
(G. Chalmers, S. 135). Die Frachtkosten allein wurden auf 
jährlich 245 000 geschätzt. Die Neuengländer hatten damit 
einen höchst wichtigen Zweig des westindischen Ein- und Aus 
fuhrhandels an sich gerissen. 
Soweit dieser Handel sich auf britische Untertanen be 
schränkte, wurde er vom Mutterlande, obschon mit scheelen 
Augen, geduldet. Die Amerikaner pflogen aber einen noch 
stärkeren Verkehr mit den nichtbritischen Zuckerinseln, 
weil deren Produkte billiger waren als die britischen. Der 
bei weitem gröfste Teil des von den Amerikanern vertriebenen 
Rums stammte nicht von britischen, sondern von französischen 
und spanischen Kolonisten. Es kam den nordamerikanischen 
Zwischenhändlern auch nicht darauf an, die ausländischen 
Pflanzer mit Bargeld zu bezahlen — bekanntlich das Schlimmste, 
was sie sich in der Merkantilzeit zuschulden kommen lassen 
konnten. Das war England ein Dorn im Auge. Es unter- 
liefs nichts, diesen Verkehr zu stören, doch machte der 
Schmuggelhandel alle Anschläge zunichte. Die Beziehungen 
zwischen Mutterland und Kolonien wurden dadurch aber sehr 
getrübt. Nach dem Siebenjährigen Kriege z. B. erneuerte 
England im Jahre 1764 die alten Differentialzölle in Nord 
amerika auf nichtbritischen Zucker und verbot sogar die Aus 
fuhr von Holz in die fremden Kolonien (Weeden II, S. 753). 
Das war für den Handel Neu-Englands ein schwerer Schlag 
und bedrohte seinen Wohlstand mehr als die bekanntere 
Stempelakte, die zum Abfall führte. Weeden meint (ibid.): 
„Die Zuckerakte von 1764 seien der Hauptgrund der Un 
zufriedenheit der nordamerikanischen Kolonien gewesen!“ 
Doch von diesen Verstimmungen abgesehen, mufste im
        <pb n="33" />
        XXV 1. 
17 
grofsen und ganzen der nordamerikanisch-westindische Handel, 
solange England ihn lenken konnte, als äufserst vorteilhaft 
für das Mutterland bezeichnet werden. Letzteres zog schliefs- 
lich, wie man den Handel auch ansah, den Hauptnutzen daraus. 
Grofsbritannien hatte eine passive Handelsbilanz mit West 
indien, letzteres wieder eine solche mit Nordamerika, und 
Nordamerika endlich eine solche mit Grofsbritannien. Was 
Grofsbritannien nicht durch den direkten Handel mit Sklaven 
inseln gewinnen konnte, holte es sich auf dem Umwege über 
Nordamerika. Somit konzentrierte sich der Endvorteil zuletzt 
in England (Edwards VI, cf. II, S. 380 ff.). Auch die nord 
amerikanischen Kolonien fuhren gut dabei; denn ihr Export 
handel zu den Inseln gab der oben erwähnten stattlichen Zahl 
von Matrosen und Kaufleuten ihren Lebensunterhalt und bot 
den Farmern einen sicheren Absatz für den sonst wertlosen 
Uberschufs ihrer agrarischen Produkte. 
So ermöglichte es wesentlich der Besitz von Nordamerika, 
dafs der englisch-westindische Handel in jeder Beziehung dem 
Mutterlande zugute kam. Die Zuckerinseln entsprachen durch 
aus den Erwartungen, um derentwillen man Kolonien gegründet 
hatte. Ihr Ein- und Ausfuhrhandel mit Grofsbritannien be 
schäftigte 1787 eine Flotte von (589 Schiffen, deren Gehalt 
14817(5 Tonnen und deren Besatzung 13936 Mann betrug. 
Da alle diese Erfolge im letzten Grunde den Sklaven- 
importen und ihrer Hände Arbeit zugeschrieben werden mufsten, 
so kann man es verstehen, dafs von seiten der Gegner der 
Abolition behauptet werden konnte, der ganzen westindischen 
Plantagenwirtschaft und dem wichtigsten britischen Handels 
zweige würde durch die Abolition der Todesstreich versetzt 
werden. „All die Tausenden von Plantagenbesitzern, Reedern, 
Schiffs bauern, Matrosen, Handwerkern, Witwen und Waisen, 
deren Kapital in westindischen Plantagen angelegt war, würden 
brotlos gemacht werden, wenn nicht mindestens 80—100 Mill. 
Entschädigung gezahlt würden ! Würde Pitt plötzlich alle 
Staatsschulden aufheben, so könnte diese Mafsregel nicht ver 
derblicher wirken als die Abolition!“ 
Wir werden im folgenden sehen, dafs von solchen Be 
fürchtungen , wie sie im Parlament oft ausgesprochen sind, 
keine Rede sein konnte, dafs sie starke Übertreibungen ge 
wisser einflufsreicher, interessierter Handelskreise waren. Es 
wird sich auch zeigen, dafs die britischen Zuckerinseln gegen 
ünde des 18. Jahrhunderts ihre Plantagen Wirtschaft nicht nur 
ebne Sklavenimporte weiterzuführen imstande waren, sondern 
dafs die von 1783—1806 von Grund auf veränderten Verhält 
nisse unerbittlich die Einstellung des Negerhandels verlangten, 
wollte England nicht diesen soeben geschilderten glänzenden 
Kolonialhandel an das konkurrierende Ausland verlieren. 
Forschungen XXV 1 (116). — Hochstetten 
2
        <pb n="34" />
        Drittes Kapitel. 
Historischer Bericht über die Abolitions 
bewegung. 
Die auf die Abschaffung des Sklavenhandels sowie der 
Sklaverei gerichteten Bestrebungen gehen ungefähr auf den 
selben Ursprung zurück. Die frühesten Abolitions versuche 
fallen in dieselbe Zeit wie der Anfang des Negerhandels selbst. 
Schon als Las Casas die Verwendung von Schwarzen an Stelle 
der schwächlichen Indianer in den westindischen Grofsbetrieben 
empfohlen hatte, machte Ximenesf der Erzbischof von Toledo 
und spätere Minister Karls V., auf die Gefahren einer zu 
starken Einwanderung nichteuropäischer Elemente aufmerksam. 
Als die Portugiesen und Spanier immer rücksichtsloser Neger 
sklaven raubten und über das Meer verschleppten, erklärte 
Papst Leo X.: „Alle Sklaverei sei nicht nur mit den Grund 
sätzen der christlichen Religion, sondern auch mit der Natur 
gänzlich unvereinbar.“ Diese Erklärung verhallte wirkungs 
los, ebenso wie der Erlafs der Königin Elisabeth von England 
gegen die britischen Sklavenhändler: „It would be detestable, 
and call down the vengeance of Heaven upon the undertakers.“ 
(Blake, S. 158.) 
Seitdem hat in England bis 1787 keine Regierung mehr 
etwas zur Unterdrückung des Negerhandels getan; die meisten 
haben ihn nachdrücklichst gefördert. Der kapitalistische Ge 
schäftsgeist der britischen Nation war erwacht; die sittlichen 
Bedenken blieben dem gegenüber lange ohne Wirkung. So 
lange in der neuen Welt Spaniens und Portugals Interessen 
vorherrschten und der britische Handel dorthin noch gering 
war, war in England das Mitleid mit den unglücklichen 
Schwarzen gering. Sobald aber infolge der Eroberung von 
Barbadoes (1605) und von Jamaika (1652) der englische Plan 
tagenbau und Kolonialhandel sich ausgebreitet hatten, wuchs 
mit dem Sklavenhandel freilich auch gleichzeitig die Zahl 
seiner Widersacher rasch an.
        <pb n="35" />
        XXV 1. 
19 
Nach Clarksons Einteilung, der sich auch S. v. Walters 
hausen anschliefst, lassen sich in der Abolitionsgeschichte von 
1640—1807 vier Stufen unterscheiden. 
Die erste Stufe umfafst diejenige Zeit, in welcher die 
Masse der Bevölkerung sich noch teilnahmslos gegenüber dem 
Treiben der Sklavenhändler verhielt und nur vereinzelte Männer, 
ihrer Zeit weit voran, verkündeten, dafs Sklaverei und Sklaven 
handel mit den Grundsätzen der allgemeinen und christlichen 
Moral im Widerspruch ständen. Wirtschaftliche oder politische 
Beweggründe spielen hier noch keine Rolle. Die Träger der 
Bewegung sind edelgesinnte Missionare, Gelehrte, Dichter, 
Schriftsteller oder Weltreisende, die von der Aufhebung des 
herrschenden Systems durchaus keinen persönlichen Vorteil 
erwarteten, sondern aus reiner Menschenliebe dagegen eiferten. 
Godwyn und Baxter sind die frühesten, Montesquieu und 
Rousseau die bekanntesten Vertreter aus dieser Gruppe. Als 
ihre Gegner kamen nicht nur die ökonomisch an der Sklaverei 
interessierten Kreise in Betracht. Es fehlte nicht an nam 
haften Gelehrten, die theoretisch genau den entgegengesetzten 
Standpunkt wie die Abolitionisten verfochten und scharfsinnig 
zu beweisen versuchten, der Neger sei gar kein Mensch im 
gewöhnlichen Sinne; denn er hätte ganz andere Gefühle, Be 
griffe, eine ganz andere Logik wie der Europäer. Aus Bibel 
stellen wurde klar und deutlich bewiesen, dafs auch die frommen 
Erzväter, dafs selbst Christus und seine Apostel die Sklaverei 
geduldet hätten. So wogte der Federkampf hin und her. Das 
Negersklaventum eroberte sich unterdessen die neue Welt. 
Auf der zweiten Stufe bemächtigten sich die kirch 
lichen Sekten dieser Angelegenheit. Namentlich die Glaubens 
sätze der Quäker machten sie zu geborenen Verfechtern des 
Freiheitsgedankens. Schon ihr Stifter George Fox ermahnte 
seine Glaubensbrüder zur Milde gegen ihre Sklaven. 1727 
untersagten die in England wohnenden Quäker ihren Mit 
gliedern die Teilnahme am Sklavenhandel. Die in Nord 
amerika wohnenden verpflichteten sich 1754/55, keine Sklaven 
mehr zu kaufen oder einzuführen. Durch derartige Beschlüsse 
erreichten sie, dafs sich seit den 1770er Jahren kaum noch 
ein Sklave in ihrem Besitze befand. J. Woolmann (geb. 1720) 
und A. Benezet (geb. 1713) gebührt daran das Hauptverdienst. 
Auf der dritten Stufe verliert die Angelegenheit 
ihren konfessionellen Charakter. Es bilden sich interkonfessio 
nelle Gesellschaften, deren Mitglieder allein durch den Zweck 
der Sklavenbefreiung verbunden sind. 
Bisher stand das grofse Publikum in England dem Schau 
platz der Gewalttaten zu fern, als dafs es an der Agitation 
einzelner Philantropen hätte gröfseren Anteil nehmen können. 
Das änderte sich, als der gröfsere Verkehr immer häufiger 
exotische Pflanzer mit ihrer schwarzen Dienerschaft nach Eng- 
2*
        <pb n="36" />
        20 
XXV 1. 
land führte. Viele dieser Sklaven entsprangen, sobald sie den 
englischen Boden betreten hatten, ihrem Herrn, liefsen sich 
eiligst taufen und galten von nun ab nach einem alten Gesetze 
für frei. Im Jahre 1729 verfügte eine oberrichterliche Ent 
scheidung, dafs die Taufe oder der Aufenthalt in England hin 
fort keine Änderung in dem Verhältnis zwischen Herren und 
Sklaven zur Folge haben sollte. Seitdem wimmelten die eng 
lischen Zeitungen von Anzeigen über entlaufene, herrenlose, 
wiedereingefangene und öffentlich meistbietend zu verkaufende 
Sklaven. Das muiste alle edleren Gemüter empören und neue 
Streiter für die unterdrückten Neger erwecken. Ein solcher 
entstand in Granville Sharp, einem scharfsinnigen Juristen, 
der auf den Widerspruch des 1729 gefällten Rechtsspruches 
mit dem Verfassungsgrundsatz hinwies: „That every man in 
England was free to sue and defend his rights, and that force 
could not be used without a legal process.“ In einem glänzen- * 
den, grofses Aufsehen erregenden Prozefs (dem sogenannten 
„Sommersett“ -Fall: ein nach England mitgebrachter Sklave 
sollte entlaufen, wieder eingefangen und war nach Westindien 
transportiert werden) stiefs Sharp den Rechtsspruch von 
1729 um und setzte 1772 die wichtige Entscheidung durch, 
welche lautete: „Ein Sklave ist frei, sobald er seinen Fufs 
auf englischen Boden setzt.“ 
Es läfst sich denken, welche Erregung dieses Urteil in 
jener unruhigen Zeit bei Freunden wie Feinden der Sklaverei 
entfachen muiste. Zugleich mehrten sich die Berichte, welche 
die Roheiten und Schrecknisse der Negersklaverei in aller 
Anschaulichkeit schilderten. Damals trat auch Ramsay, ein 
Vikar aus Kent, mit seinen Erlebnissen in Westindien an die 
Öffentlichkeit. Allenthalben wurde die Frage diskutiert, ob 
die Sklaverei und der Negerhandel weiter geduldet werden 
sollte. Der Ausbruch der nordamerikanischen Revolution, die 
Erklärung der Menschenrechte, die amerikanischen Import 
verbote, sowie die Freilassung grofser Sklavenscharen daselbst 
führten dem Publikum die Frage immer dringlicher vor die 
Seele. Schon 1770 hatten sich in Amerika Mitglieder der 
bischöflichen, der römischen, der methodistischen und der 
presbytérianischen Konfessionen zum Kampf gegen die Sklaverei 
verbündet. 1774 bildete sich in Pensylvanien die erste inter 
konfessionelle Abolitionsgesellschaft, an deren Spitze später 
Franklin trat. 
Diese interkonfessionellen Gesellschaften versuchten von 
1770/80 ab in steigendem Mafse die Parlamente für ihre Pläne 
zu gewinnen und die Gesetzgebung zu beeinflussen. Damit trat 
die Abolitionsgeschichte in ihr viertes, letztes Stadium. 
1776 beantragte D. Hartley, ein Quäker und Parlaments 
mitglied für Hull, im Unterhause die Abolition, mit der Be 
gründung: „The slave trade was contrary to the laws of God
        <pb n="37" />
        XXV 1. 
21 
and the rights of men!“ Sein Antrag wurde schlechthin ab 
gelehnt. Im Juni 1783 wurde den Quäkern auf ihren erneuten 
Antrag derselbe Bescheid zuteil: „Der Sklavenhandel sei gegen 
wärtig für jede europäische Nation notwendig!“ 
Da traten im Juli 1783, nachdem G. Sharp noch die 
Schandtat eines Schilfskapitäns ans Tageslicht gezogen hatte, 
der aus gemeinster Habsucht 132 kranke Neger hatte über 
Bord werfen lassen, sechs Quäker zusammen und gründeten 
das erste englische Abolitionskomitee. 1784 wurde von Bridge- 
water dem Unterhause eine Petition eingereicht, die verworfen 
wurde, „weil die Abolition die westindischen Kolonien ruinieren 
müfste“. Die zur parlamentarischen Behandlung der Frage 
geeignete Zeit war noch nicht gekommen. 
Sie kam erst, als Thomas Clarkson und Wilberforce auf 
dem Plan erschienen. Ideale Begeisterung für die Freiheit 
ihrer Mitmenschen verbanden jene beiden Männer mit seltenem 
Scharfblick für das praktisch Erreichbare. 
Clarkson, ein 24jähriger Kandidat der Theologie, hatte 
kurz zuvor eine lateinische Preisschrift der Universität Cam 
bridge über das Thema: „Anne liceat invitos in servitutem 
dare?“ gewonnen. Sein Eifer führte ihn nach London, zum 
Studium aller für den Sklavenhandel einschlägigen Verhält 
nisse. Dort wunderte er von Schiff zu Schiff, verschaffte sich 
Abschriften von den Anmusterungsrollen der Afrikafahrer und 
versäumte keine Gelegenheit, sich auf das eingehendste über 
alle Einzelheiten des Sklavenhandels zu unterrichten. Um die 
selbe Zeit machte er die bedeutungsvolle Bekanntschaft mit 
Wilberforce, einem Mitgliede des Unterhauses und Jugend 
freunde William Pitts. Wesentlich auf ihr Betreiben hin 
bildete sich am 22. Mai 1787 ein neues Komitee, aus 12 Per 
sonen, zumeist Quäkern bestehend, mit G. Charp an der Spitze. 
Sein Zweck hätte wie derjenige der früheren Gesellschaften 
ganz allgemein die Verbesserung der Lage der Neger sein 
können, wobei zwei Feinde zu bekämpfen gewesen wären: 
die Sklaverei und der Sklavenhandel. So wünschenswert es 
erschien, sich gegen beide zugleich zu wenden, so erkannte 
das Komitee doch sofort, dafs dazu seine Kräfte nicht aus 
reichten. Gerade in der Beschränkung auf den Kampf gegen 
den Sklavenhandel zeigte sich hier der Meister. Nur für 
diesen stand dem Mutterlande unstreitig das Recht zu, ihn zu 
verbieten, während bei der Abschaffung der Sklaverei die 
kolonialen Gesetzgebungen ein Wort mitzureden hatten, und 
die Zuständigkeit des Mutterlandes angezweifelt werden konnte. 
Einem Konflikt mit den Kolonien ging man aber seit dem 
Abfall Nordamerikas ängstlich aus dem Wege. 
Diesem Abolitionskomitee ist es zu danken, dafs die Frage 
des Menschenhandels im britischen Parlament zur Diskussion 
gestellt und bis zu seiner Abschaffung nicht wieder von der
        <pb n="38" />
        22 
XXV 1. 
Tagesordnung abgesetzt worden ist. Es ist der erste Beweger, 
der Ausgangspunkt der jetzt beginnenden 20jährigen Geistes 
kämpfe. — 
Seine Tätigkeit erstreckte es zunächst auf die Bearbeitung 
der öffentlichen Meinung. Es verstand meisterhaft, durch eine 
geschickte Agitation in das Publikum Bewegung hineinzutragen. 
Allenthalben wurden kurze, für den einfachen Mann leicht 
verständliche Flugschriften in der Form angenehm unterhalten 
der Erzählungen zu Tausenden unter die Menge verteilt. Die 
kleinen Bilder mit rührseligen Darstellungen predigten mehr 
als dickleibige Bücher das Elend der „middle passage“. 
Sodann besorgte sich das Komitee das notwendige Rüst 
zeug für die geplante Parlamentskampagne, vor allem genaue 
Informationen über die Art und Weise, wie der Handel be 
trieben wurde. Unermüdlich reiste Clarkson im Lande umher 
und kaufte in Liverpool und Bristol Handschellen, Beinfesseln, 
Daumschrauben und sonstige Marterinstrumente, die er bei 
seinen Vorträgen in den verschiedenen Städten des König 
reiches als Beweis für die Grausamkeiten des Handels vor 
zeigte. Den gröfsten Wert hatten seine Feststellungen über 
die ungeheure Sterblichkeit der Neger wie der britischen 
Matrosen während der Seefahrt. 
Zuletzt bemühte sich das Komitee, Mitglieder des Parla 
ments auf seine Seite zu ziehen. Der leitende Minister Pitt, 
sowie Fox und Grenville wurden 1788 durch Unterredungen 
mit Clarkson, der sie von der Schädlichkeit des Handels über 
zeugte, gewonnen (Clarkson, Hist. I, S. 474; Blake, S. 187 ff.). 
In allen gröfseren Provinzstädten organisierten sich Zweig 
komitees, die mit dem Hauptkomitee in London in feste Be 
ziehungen traten. Aus manchem früheren Feinde wurde so 
ein Freund der Abolition. Sogar mit dem Ausland pflog man 
Verkehr, namentlich mit der Pariser Gesellschaft der „Amis 
des Noirs“, welcher die erleuchtetsten Köpfe Frankreichs, 
angehörten. Pitt trat damals mit der französischen Regierung 
über gemeinsame Abolition in Erfolg versprechende Verhand 
lungen , die durch die ausbrechende französische Revolution 
unterbrochen wurden (Clarkson, Hist. II, S. 505). 
Immer lauter erhob die öffentliche Meinung ihre Stimme 
für die Beseitigung der Greuel des Menschenhandels. In 
Petitionen und Protestversammlungen gab sich der Wille des 
Volkes Ausdruck. Mitte Februar 1788 waren 35 Petitionen 
an das Unterhaus eingelaufen; noch mehr wurden erwartet. 
Um das Jahr 1788, kann man sagen, hatte die Bewegung ihren 
Höhepunkt erreicht. Auch die königliche Familie war von 
Petitionen nicht verschont geblieben. 
Die allgemeine Stimmung im Lande konnte der Regierung 
nicht gleichgültig bleiben. Noch ehe das Parlament sich mit 
dem Problem zu befassen Gelegenheit fand, erging die Kabinetts-
        <pb n="39" />
        XXV 1. 
23 
order vom 11. Februar 1788, durch welche der König die 
Bildung eines Committee of Privy Council anordnete, welches 
den afrikanischen Handel, namentlich den mit Negersklaven, 
in seiner Bedeutung für Grofsbritannien untersuchen sollte. 
Der erste Erfolg der handelsfeindlichen Agitation! Von 
Abolition war zwar noch keine Rede, aber das Abolitions 
komitee bekam doch jetzt zum erstenmal Gelegenheit, seine 
Einwendungen an offizieller Stelle niederzulegen. 
Diese Untersuchung war für die Gegenpartei das Zeichen, 
ihrerseits eine Gegenagitation einzuleiten, die Behauptungen 
der Aboli tionisten als verleumderisch oder übertrieben hin 
zustellen und alle Mittel aufzubieten, um die Untersuchung im 
parteiischen Sinne führen zu lassen. Doch vergeblich; zu sehr 
hatte sich die öffentliche Meinung bereits gegen den Handel 
entschieden. Von allen Seiten liefen Petitionen um Abschaffung 
ein, im Verlauf der Session 1787/88 nicht weniger als 103. 
Es herrschte allgemein die Überzeugung, dafs das Parlament, 
gleichgültig ob sich ein königl. Komitee bereits damit befafste, 
etwas gegen den Handel unternehmen müfste. In einer Unter 
redung mit Sharp erbot sich Pitt, trotz der vorgerückten Zeit 
noch in der Session 1787/88 einen Antrag zu stellen, der das 
Unterhaus in irgend einer Weise verpflichten sollte, die An 
gelegenheit gleich in der nächsten Session zu prüfen. Am 
9. Mai 1788 stellte Pitt seinen versprochenen Antrag. Er war 
äufserst vorsichtig abgefafst und konstatierte nur, dafs die vielen 
Petitionen deutlich zeigten, es könne mit dem Sklavenhandel 
so wie bisher nicht mehr weitergehen. Schliefslich forderte 
er das Haus auf, ebenfalls eine Untersuchung darüber an 
zustellen, wie den in den Petitionen gerügten Übelständen 
abgeholfen werden könnte. Der Antrag wurde angenommen. 
Einigen besonders eifrigen Mitgliedern genügte die Ver 
tröstung auf die nächste Session nicht, und sie beschlossen, 
unverzüglich wenigstens die schreiendsten Milsbräuche der 
„middle passage“ — die Überfüllung der Schiffe und die Mifs- 
handlung der eingepferchten Neger — zu lindern. Am 21. Mai 
trat Mr. Dolben mit einem entsprechenden Antrag hervor. In 
der sich daran anschliefsenden Zeugenvernehmung kamen die 
haarsträubendsten Dinge ans Tageslicht: Jedem Sklaven stände 
auf dem Schiffe an Platz gewöhnlich nur so viel wie etwa in 
einem Sarge zu Gebote. Der Schiffsboden wäre ganz und gar 
mit Menschen vollgestopft; zuweilen wären die Neger über 
einander gepackt. Je zwei zu zwei aneinander gefesselt, blieben 
die Ärmsten oft wochenlang in dem dunkeln, von entsetzlichen 
Gerüchen erfüllten Schiffsraum eingesperrt. Die Sterblichkeit 
unter ihnen betrüge durchschnittlich die Hälfte aller Ein 
geschifften! . ' 
Obwohl die Anhänger des Handels diese Ermittlungen 
für Lügen erklärten und behaupteten, jede gesetzliche Be-
        <pb n="40" />
        24 
XXV 1. 
schränkung der von einem Schiff aufzunehmenden Negerzahl 
würde wegen der auswärtigen Konkurrenz den Ruin des 
britischen Sklavenhandels zur Folge haben, gelangte schliefs- 
lich doch nach langen Diskussionen die sogenannte Dolbensche 
Regulationsakte zur Annahme. Sie trat am 11. Juli 1788, 
zunächst nur mit einjähriger Gültigkeit, in Kraft und besagte : 
„Sklavenschiffe unter 150 Tonnen dürfen auf je drei Tonnen 
nicht mehr als fünf Neger, solche von mehr als 150 Tonnen 
nicht mehr als drei Neger auf je drei Tonnen einnehmen. 
Kapitän und Schiffsarzt bekommen Prämien von 25—100 j£, 
wenn sie auf der Überfahrt nicht mehr als 3—2% Verluste 
haben“ (29. Geo. III. c. 66, f. III). 
Unterdessen hatte die Untersuchung des königl. Komitees 
ihren Fortgang genommen. Im Frühjahr 1789 wurde sie ab 
geschlossen , und am 12. Mai 1789 war Wilberforce so weit, 
dafs er ihr Ergebnis in wohlgesetzter Rede dem Unterhause 
vortragen und zum Anlafs seines ersten Abolitionsantrages ver 
wenden konnte. 
Die Debatte hierüber war so erregt, wie sie nur sein 
konnte. Die Mehrheit des Hauses neigte der Abolition zu. 
Ihre Gegner indessen griffen die Zeugnisse des Privy Council 
als unglaubwürdig an und setzten durch, dais ein Beschlufs 
nicht eher gefafst werden sollte, als bis bessere Zeugnisse, und 
zwar „at the bar of the House“ gehört worden wären. Das 
bedeutete praktisch: Verschleppung des Antrages bis auf un 
bestimmte Zeit. Doch wurde Dolbens Gesetz auf ein Jahr 
verlängert. 
Die Verzögerung kam nur der gegnerischen Partei zu 
statten. Es fanden nämlich unterdessen Ereignisse statt, welche 
die Abolition entschieden ungünstig beeinflufsten. Die fran 
zösische Revolution nahm ein immer beunruhigenderes Aus 
sehen an. Die Agitation der „Amis des Noirs“ , die anders 
wie ihr englisches Vorbild, auch den Kampf gegen die ¡Sklaverei 
führten und dadurch die Abolition in England verdächtigten, 
die Erklärung der Menschenrechte und die dadurch verur 
sachten Sklavenerhebungen in den französischen, aber auch 
in den englischen Kolonien (z. B. auf Jamaika), gaben den 
Pflanzern einen schicklichen Vorwand zu der Behauptung, dais 
die Bestrebungen der Abolitionisten revolutionären Charakters 
seien. Die Abolitionsgesellschaft wurde als ein Nest von 
Jakobinern und Fanatikern hingestellt. 
Unter diesen Umständen war es kein Wunder, dais Wilber 
force, als er am 18. April 1791 nach Beendigung des Zeugen 
verhörs seinen Antrag erneuert hatte, abermals mit 163 Stimmen 
gegen 88 abgewiesen wurde. 
Fern, sich durch die neue Niederlage beirren zu lassen, 
verdoppelte das Abolitionskomitee seine Anstrengungen. Es 
stellte bald fest, dafs sich die öffentliche Meinung, deren Inter-
        <pb n="41" />
        XXV 1. 
25 
esse seit 1790 erlahmt war, wiederum seiner Seite zuwendete. 
Viele Leute fingen an, ihre Sympathie dadurch zu bezeugen, 
dafs sie keine westindischen Kolonialwaren mehr kauften. Der 
Zuckerverbrauch nahm merklich ab. Aus den verschiedensten 
Städten des Landes liefen wieder Petitionen an das Unterhaus 
ein. Ihre Zahl belief sich jetzt auf 519. Noch eine andere 
Genugtuung wurde der Gesellschaft zuteil : Die Sierra Leone 
Company, welche einen Teil Afrikas kolonisieren und die 
Kenntnis über den dunkeln Erdteil verbreiten wollte, fand 
die königliche Bestätigung. 
So konnte es WiIberforce wagen, am 2. April 1792 seinen 
dritten Antrag zu stellen. Seine Rede, seine Gründe waren 
nicht weniger glänzend als im vergangenen Jahre; die be 
deutendsten Parlamentarier waren auf seiner Seite. Die Gegner 
versuchten vergeblich, neue Vorwände zu weiteren Verzöge 
rungen ausfindig zu machen. Nach endlosen Debatten, An 
trägen und Zusätzen einigte man sich schliefslich auf Mr. Dundas’ 
Vorschlag mit 151 Stimmen gegen 132 auf sofortiges Ver 
bot des in die ausländischen Kolonien geführten 
britischen Sklavenhandels und allmähliche Abo 
lition der in die eigenen Kolonien geführten 
Neger im porte vom 1. Januar 179b ab. 
Dieser Beschlufs, auf den wir noch zurückkommen werden, 
ist für die britische Abolitionsgeschichte von grundlegender 
Bedeutung. Er lehrt, dafs schon 1792 das Unterhaus klar er 
kannt hatte, dais die Fortdauer des in die fremden Kolonien 
geführten Negerhandels weniger dem eigenen als dem Inter 
esse des Auslandes dienlich sei. Dafs der Negerimport in die 
britischen Inseln noch für einige Jahre gestattet wurde, ge 
schah ausgesprochen nur zu dem Zweck, letzteren Zeit zu 
lassen, sich genügend mit Sklaven zu versehen (Mr. Dundas, 
Parliam. Debates, auch Bandinell, S. 102). 
Der Beschlufs des Unterhauses wurde aber nicht zum 
Gesetz; denn das Oberhaus nahm ihn nicht an. Hier safsen 
die Vertreter des Großkapitals, die ihr Vermögen in Sklaven 
schiffen und in den westindischen Zuckerplantagen angelegt 
hatten und durch die Abolition zu allererst in Mitleidenschaft 
gezogen wären. 
Infolgedessen war 1792 praktisch ein gewisser Abschlufs 
der ganzen Bewegung erreicht. Man konnte nicht hoffen, die 
Lords in absehbarer Zeit umzustimmen ; die Untersuchung, 
zu der wenigstens sich das Oberhaus herbeigelassen hatte, 
konnte die Sache ins endlose verlängern. Dazu kam, dafs 
das Abolitionskomitee wichtige Zeugen und Mitkämpfer durch 
den Tod verlor. Das Schlimmste aber war der Ausbruch 
des Krieges mit der französischen Republik im Frühjahr 1793. 
Ler Einflufs der Männer, die in Frankreich jahrelang für die 
Abolitionsidee gestritten hatten, war dadurch lahm gelegt. Die
        <pb n="42" />
        26 
XXV 1. 
bösen Erfahrungen, welche der Nationalkonvent 1794 mit der 
Aufhebung der Sklaverei und des Sklavenhandels machte, 
vermehrten in England die Abneigung gegen die Abolition. 
Die Sessionen seit 1793 bewiesen den traurigen Wechsel 
der Gesinnungen. Wilberforces Anträge, die mit pünktlicher 
Regelmäfsigkeit bis 1799 Jahr für Jahr erneuert wurden, er 
fuhren im Ober- oder im Unterhause meist eine glatte Ab 
lehnung. Es wäre ermüdend, auf die weitschweifigen Debatten 
näher einzugehen. Über die Argumente pro und contra ist in 
den folgenden Kapiteln berichtet. Das Wesentliche war, dafs 
die Abolitionisten ihren Zweck in keiner Weise erreichten, 
und dafs der Sklavenhandel im Verlaufe des Krieges nicht 
ab-, sondern infolge der glänzenden militärischen und kom 
merziellen Erfolge Grofsbritanniens auf dem Weltmeere bei 
spiellos zunahm. Statt wie bisher 42 000 wurde von 1796 bis 
nach 1800 die ungeheure Zahl von 57 000 Negersklaven jähr- % 
lieh von britischen Schiffen nach Amerika überwiegend in 
die eroberten Kolonien transportiert! Unter dem Ein Hufs 
mancher Tagesschriftsteller (z. B. Br. Edwards) fing der 
Menschenhandel wieder an, in England populär zu werden 
(Bandinell, S. 105)! Die Anstrengungen der Abolitionisten 
waren machtlos gegenüber diesen Ereignissen. Nach keiner 
Richtung hin gelang es ihnen, den Handel einzuschränken. 
Gänzliche, teilweise, sofortige oder allmähliche Abolition, nichts 
konnte erreicht werden. In der Absicht, wenigstens die soziale 
Lage der Sklaven auf den Inseln selbst zu verbessern — in 
Wirklichkeit vielleicht, um den Abolitionsbestrebungen ein für 
allemal die Spitze abzubrechen und sie zum Schweigen zu 
bringen — schlug Mr. Francis im April 1796 einige Reformen 
vor. Es sollten Neger-Geschworenengerichte (negro juries) 
eingerichtet und die Sklavenhalter zu gröfserer Rücksicht hin 
sichtlich der Behandlung ihrer Untergebenen angehalten werden. 
Die Bill ging verloren. Das Interesse an den afrikanischen 
Angelegenheiten erkaltete immer mehr und war gegen Ende 
des Jahrhunderts so gering geworden, dafs nicht einmal Dolbens 
Regulationsakte erneuert wurde, weil die zur Beschluisfassung 
erforderliche Zahl von Abgeordneten nicht aufgebracht werden 
konnte. Indessen hatten die Händler mit diesem Gesetze so 
gute Erfahrungen gemacht, dafs sie die Vorschriften freiwillig 
weiter befolgten. Nachdem 1799 auch die sogen. Thornton 
Bill verloren gegangen war, welche den Sklavenhandel an der 
Sierra Leoneküste ausschliefsen wollte, um nicht die fried 
liche Entwicklung dieser Kolonie zu gefährden, hielt es 
die Abolitionspartei, von der Aussichtslosigkeit ihrer Be 
mühungen überzeugt, für geraten, ihre Anträge vorläufig ein 
zustellen und auf bessere Zeiten zu warten. Dieser Besehlufs 
bedeutete wohl den Tiefpunkt der Abolitionsbewegung. Die 
vier Sessionen von 1800—1803 verstrichen, ohne dafs von
        <pb n="43" />
        XXV 1. 
27 
dieser Seite die Abolition im Parlament zur Sprache gebracht 
wurde. 
Unterdessen hatten sich in England wichtige politische 
Veränderungen vollzogen, welche die ins Stocken geratene 
Abolitionsbewegung wieder ins Bollen brachten. Irland war 
mit Großbritannien vereinigt worden, und im Januar 1801 
trat das Parlament des Vereinigten Königreiches zum erstenmal 
zusammen. Die Stimmen der irischen Abgeordneten, die am 
Sklavenhandel kein wirtschaftliches Interesse hatten, kamen 
den Abolitionisten zu Hilfe. Ferner war unterdessen im Jahre 
1802 mit Napoleon der Seefriede von Amiens geschlossen 
worden, der bekanntlich Grofsbritannien recht ungünstige Be 
dingungen, die Rückgabe sämtlicher westindischen Eroberungen 
bis auf Trinidad, auferlegte. Der Friede, der bald darauf 
(Frühjahr 1803) wieder ausbrechende Krieg und die für Eng 
land sich anfänglich recht mifslich gestaltende Kriegslage hatten 
im Verein mit anderen Gründen für Britisch-Westindien eine 
gefährliche Krisis zur Folge, welche die Abolitionsfrage wieder 
in ein dringliches Stadium führte 
Das Abolitionskomitee war sich dieser günstigen Wendung 
wohl bewufst und nahm 1804 seine alte Sache wieder auf. Im 
Unterhause drang Wilberforces Antrag durch, im Oberhause 
ging er noch einmal verloren. Die vielen neugewonnenen 
Stimmen ermutigten zu weiteren Versuchen. 1805 wurde der 
Erfolg nur durch zufällige Abwesenheit sonstiger Befürworter 
vereitelt, und in die Session des Jahres 180(3 trat man mit 
der begründeten Hoffnung auf den endgültigen Sieg ein. 
Inzwischen hatte die englische Regierung, durch die Ab 
tretung und Rückeroberung verschiedener fremder Sklaven 
inseln veranlafst, die Initiative zur Abschaffung des Handels 
übernommen. Die Frage der Kultivierung der eroberten, noch 
fast gänzlich unangebauten Insel Trinidad gab den Anstofs 
dazu. Der Unterstaatssekretär M. Canning veranschlagte im 
Unterhause, dal’s 250000 Sklaven zu diesem Zweck erforder 
lich wären, deren Import dem Negerhandel eine gewaltige Aus 
dehnung geben würde. Deshalb beantragte er, an den König 
eine Adresse zu schicken, worin letzterer gebeten wurde, die 
unkultivierten Ländereien auf Trinidad nur unter der Be 
dingung zu veräufsern, dafs sie nicht durch frisch importierte 
Neger bewirtschaftet würden. Gleichzeitig versprach Pitt im 
Namen der Regierung, die ganze Frage des Negerhandels in 
naher Zeit anzuschneiden. 
Zunächst leitete die Regierung die Abolition des in 
die ausländischen Kolonien geführten Sklaven 
handels in die Wege. Seine Schädlichkeit war bereits 1792 
erkannt und durch die politischen Veränderungen seit 1802 
aufs neue unwiderleglich dargetan. Durch eine Kabinetts 
ordre vom 15. August 1804 verbot der König die Sklaven-
        <pb n="44" />
        importe in die während des Krieges eroberten oder ab 
getretenen Kolonien (Guyana, Tabago, St. Lucie u. a). Die 
Ordre bedurfte noch der Zustimmung des Parlaments und einer 
Erweiterung; denn um sie wirksam zu machen, mufste das 
Verbot auch die neutralen westindischen Häfen einbegreifen, 
weil jene sonst zu Zentralmärkten eines grofsen Schmuggel 
handels geworden wären. In diese Zeit fiel ein weiteres, für 
die Abolition entschieden günstiges Ereignis: der Tod Pitts 
(Jan. 1806) und der dadurch notwendige Wechsel des Mini 
steriums! Mit Pitts Stellungnahme zur Abolition mufs es eine 
eigene Bewandtnis gehabt haben. Seine Ehrlichkeit ist ver 
schiedentlich angezweifelt worden, als sei sein öffentliches Auf 
treten gegen den Sklavenhandel nur Spiegelfechterei gewesen. 
Clarkson (Hist. II, S. 503), der ihn wohl am besten kannte, ver 
teidigt ihn zwar gegen jede Verdächtigung, gibt aber zu, dafs 
es geheime Gründe gegeben hätte, die Pitt verhinderten, in 
der Sache mehr zu leisten (Hüne, S. 401). Wie dem auch 
gewesen sein mag, jedenfalls ist das ihm folgende Ministerium 
Fox-Grenville erfolgreicher gewesen. Anstelle des der Abo 
lition feindlich gesinnten Lordkanzlers Thurlow trat Lord 
Erskine, der selbst in Afrika die Scheufslichkeiten des Handels 
kennen gelernt hatte (ibid.). Von Fox ist es ja bekannt, 
dafs er aus rein menschlichen, daneben natürlich auch aus 
Gründen der Zweckmäfsigkeit ein begeisterter Vorkämpfer für 
die Sklaven gewesen ist. „Hätte ich in meinem Leben weiter 
nichts getan als dieses Werk zu vollenden, so wäre ich zu 
frieden; denn ,1 had done my duty 0 sagte er in Anlehnung 
an die klassischen Worte Nelsons am 10. April 1806 im Unter 
hause. Noch auf dem Totenbette bekannte er 1806: „Two 
things I earnestly wish to see accomplished — peace with 
Europe and the abolition of the slave trade. But of the two 
I wish the latter“ (Clarkson II, S. 568). Am 31. März 1806 
legte das neugebildete Ministerium durch den Attorney General 
Pigott dem Parlamente die sogen. „Slave Importation Restric 
tion Bill“ vor, welche nach leidenschaftlichen Debatten schliefs- 
lich mit geringen Abänderungen angenommen und am 23. Mai 
1806 zum Gesetz wurde (46. Geo. III, ch. 52; der Wortlaut 
auch einzusehen bei Southey III, S. 359). Ihr Inhalt besagte 
im wesentlichen : 
„Es ist vom 1. Januar 1807 ab verboten, dafs britische 
Schiffe, Untertanen oder Kapital sich an dem in fremde 
Kolonien geführten Sklavenhandel beteiligen, oder dafs fremde 
Sklavenschiffe in britischen Häfen ausgerüstet werden.“ — 
Übertretungen des Verbots wurden mit Konfiskation des 
dabei betroffenen Schiffes und mit einer Geldstrafe von 
50 £ für jeden mitgeführten Sklaven belegt. Alle Schiffe, 
welche den Handel in die britischen Kolonien weiter be 
treiben wollten, mufsten sich in ein Register eintragen lassen,
        <pb n="45" />
        XXV 1. 
29 
und die Händler sich verpflichten, nicht an fremde Mächte zu 
liefern. — 
Der für die eigenen Kolonien geführte britische 
Sklavenhandel wurde durch dies Verbot nicht betroffen. Auch 
gegen ihn war es Fox Vorbehalten, den entscheidenden Streich 
zu führen. Am 10. Juni 180(3 beantragte er nach einer meister 
haften Rede folgende Resolution im Unterhäuser „That this 
house considering the African slave trade to be contrary to 
the principles of justice, humanity and policy, will, with all 
practicable expedition, take effectual measures for the abolition 
of the said trade, in such a manner, and at such a period, as 
may be deemed advisable.“ Die Resolution wurde von beiden 
Häusern, obschon unter heftigen Protesten der Gegner, mit 
grofser Majorität angenommen. Jetzt war es sicher, dafs der 
ganze Handel dem Untergange geweiht war. Da man be 
fürchten mufste, dafs die Feinde der Abolition die noch ge 
stellte Frist benützen würden, um neue Sklavenschiffe in 
Dienst zu stellen und später desto höhere Entschädigungen 
für die Abolition zu beanspruchen, wurde kurz vor Schlufs 
der Session in Eile ein Gesetz verabschiedet, welches die In 
dienststellung neuer Sklavenschiffe, welche nicht früher, d. h. 
vor dem 10. Juni 1806 dazu verwendet worden waren, vom 
1. August 1806 ab untersagte (46. Geo. III, ch. 119). Gleich 
zeitig wurde der König durch eine Adresse ersucht, mit den 
auswärtigen Mächten über eine internationale Abolition in 
Verhandlungen zu treten. 
Fox' frühzeitiger Tod im Oktober 1806 konnte den Sieges 
lauf nicht mehr aufhalten. Parlament und Regierung waren 
sich bis auf wenige grundsätzliche Opponenten endlich einig 
in der Frage. Im Oberhause wurde der letzte Schritt auf 
diesem Wege getan. Der neue Premierminister Grenville legte 
ihm am 2. Januar 1807 die letzte Abolitionsbill vor, welche 
den gesamten britischen Sklavenhandel, soweit er noch be 
stand, verbot. Das Gesetz fand zwar seitens seiner alten 
Feinde, die mit einer Insurrektion Westindiens drohten, den 
schärfsten Widerstand, wurde aber schliefslich mit unwesent 
lichen Änderungen angenommen. Am 25. März 1807 erhielt 
es die königliche Bestätigung. Als letzter Landungstermin 
für Sklaven wurde der 1. März 1808 bestimmt (47. Geo. III, 
c. 36, genauer Text auch bei Southey III, S. 387). Zuwider 
handlungen wurden wie in dem Gesetz von 1806 durch Geld 
strafen, nur doppelt so hohe, geahndet. —
        <pb n="46" />
        Viertes Kapitel. 
Die geistig-sittlichen Motive. 
Ehe wir uns dem Kernpunkt unseres eigentlichen Themas 
zuwenden, erscheint es doch unvermeidlich, den geistig-sitt 
lichen Ursachen der Abolition, die oft für die einzigen ge 
halten werden, eine kurze Betrachtung zu widmen. Gerade 
den heutigen materialisierenden Neigungen gegenüber ist es 
angebracht, bei jeder wirtschaftspolitischen Untersuchung 
grofser Streitfragen die gewaltige, durch nichts zu ersetzende 
Macht der sittlichen Ideen nicht zu vergessen. Auf sie sei 
darum hier mit allem Nachdruck hingewiesen. Die später an 
geführten materiellen Erklärungen wären unzureichend und 
zusammenhanglos, wenn nicht jene ideellen Einflüsse zu Rate 
gezogen würden. 
Es liegt auf der Hand und ist durch keine noch so eingehende 
wirtschaftliche Untersuchung in Zweifel zu ziehen, dais die 
Abschaffung des Sklavenhandels ebenso wie der Sklaverei 
ihren letzten Grund in der gewaltigen geistigen Erhebung 
Europas im 18. Jahrhundert zu suchen hat, welche die reli 
giöse und persönliche Freiheit jedes Menschen zur Aner 
kennung brachte. Es ist das Gefühl der Freiheit, Gleichheit, 
Brüderlichkeit aller Menschen, der demokratische Gedanke, 
„das Streben nach freier, der Autorität entrückter Selbst 
bestimmung“ (v. Waltershausen, S. 1(35/7), die unausrottbaren 
Forderungen der Moral, die von alters her bis zum Sozialismus 
unserer Tage in tüchtigen Rassen immer wieder auftauchen, 
„wenn es gilt, eine an Besitz, Bildung und Fähigkeiten niedrige 
Menschenklasse gegen die an Geist, Kraft und Reichtum über 
legenen zu schützen“. Gerade in der Abolitionsfrage offen 
bart sich die unbesiegliche Kraft jener Ideen, welche scliliefslich 
in der französischen Revolution von 1789 ihren gewaltsamen 
Ausdruck fanden und die Umwälzung der europäischen und 
amerikanischen Staatenwelt herbeiführten. Die Aufhebung 
der absoluten Monarchie, der Sondervorrechte des Adels und
        <pb n="47" />
        XXV 1. 
31 
der Geistlichkeit, die Beseitigung aller sonstigen überlebten 
sozialen und politischen Institutionen, insbesondere die Bauern 
befreiung, Gewerbefreiheit usw. — dies alles sind Leistungen, 
die ein und demselben Freiheitsideal des 18. Jahrhunderts 
entsprossen. Wie sollte es anders stehen mit der Ab 
schaffung der Kolonialsklaverei und des Sklavenhandels! Ein 
Überfluten der liberalen Ideen in die europäischen Kolonien — 
zunächst weiter nichts bedeuten die Abolition und die Emanzi 
pation. 
Den freien Hauch dieser Geistesströmung hat ja England 
nicht weniger als andere Nationen zu spüren bekommen. Der 
Kampf zwischen Königtum und Parlament, die „glorreiche 
Revolution“, die Durchsetzung der staatsrechtlichen Theorien 
Lockes, der kirchlichen Reformen im älteren England des 
17. Jahrhunderts, später dann die Emanzipation der Katholiken, 
die politische und wirtschaftliche Vereinigung Irlands mit Grofs- 
britannien (1801), die Parlamentsreform von 1832, die Über 
windung des alten Kolonialsystems, die Reformen unter Canning 
und Huskisson, sowie die längst früher als in den 1840er Jahren, 
nämlich schon seit 1794 notwendig gewordene Aufhebung der 
Navigationsakte in Westindien — sie alle sind, wie die Abo 
lition, Errungenschaften des mit der Reformation einsetzenden 
individualistischen Zeitalters, die in einem uralten Freiheits 
ideal ihre gemeinsame Wurzel haben. — 
Unterstützt wurden die aus allgemein-menschlichen Ideen 
entspringenden Motive durch die Ergebnisse der neueren libe 
ralen Nationalökonomie. Sie befafste sich allerdings mehr mit 
der Abschaffung der Sklaverei und bekämpfte somit den Neger 
handel nur indirekt. Lehrsätze wie z. B. : „der freie Arbeiter 
ist der leistungsfähigste“ oder „der bestbehandelte Arbeiter ist 
der billigste“ kamen den Abolitionisten sehr zustatten und 
spielten bei der Frage, wie die Negerarbeit ertragreicher ge 
staltet werden könnte, eine wichtige Rolle. Unter den wissen 
schaftlichen Vorkämpfern der Abolition verdient als erster 
Ad. Smith genannt zu werden. In seiner „Theorie of moral 
sentiments“ wandte er sich mit folgenden Worten gegen den 
Menschenhandel: „There is not a negro from the coast of 
Africa, who does not possess a degree of magnani 
mity which the soal of his sordid master is too often scarce 
capable of conceiving. Fortune never exerted more cruelly 
her empire over mankind than when she subjected those 
nations of heroes to the refuse of the gaols of Europe, to 
wretches who possess the virtue neither of the countries they 
came from, nor of those they go to, and whose levity, bru 
tality and baseness so justly expose them to the contempt of 
the vanquished.“ — Auch in seinem „Wealth of Nations“ 
nimmt Smith bei jeder Gelegenheit Stellung gegen die Sklaven 
arbeit. „Je besser die Sklaven behandelt werden, umsomehr
        <pb n="48" />
        32 
XXV 1. 
Arbeit liefern sie“ (1. Kapitel). Im I. Buch, 8. Kapitel, lehrt 
er, dafs das Unbrauchbarwerden eines freien Dieners zwar 
ebenso auf Kosten der Herren ginge wie das eines Sklaven, 
dafs aber die Unkosten bei ersterem geringer wären, weil 
der dazu bestimmte Fonds vom Diener selbst, d. h. sparsamer 
verwaltet würde. „Ein Mensch (III, 2. Kap.), der kein Eigen 
tum erwerben darf, kann auch kein anderes Interesse haben, 
als möglichst viel zu essen und wenig zu arbeiten; darum sei 
die Sklavenarbeit im allgemeinen für den Grundbesitzer un 
vorteilhaft geworden, wie im alten Italien oder in dem Ge 
treide bauenden Nordamerika. Nur da, wo der Boden noch 
eine überdurchschnittliche Rente gäbe, seien die höheren Kosten 
der unfreien Arbeit zu ertragen, wie auf den westindischen 
Zucker- und Tabaksplan tagen, wo die Produktion stets geringer 
wäre als die Nachfrage“. Letztere Voraussetzung traf nur 
noch bis ungefähr zu Lebzeiten des Ad. Smith zu. Seit der 
durch den Abfall Nordamerikas verursachten Krisenzeit über 
stieg das Angebot stets die Nachfrage. Also hätte seitdem 
auch Smith die Sklaverei und den Sklavenhandel nicht mehr 
gelten lassen können. 
Andere Autoren stimmten den Smithschen Grundsätzen 
bei. Der Physiokrat Necker trat in seinem Werke über die 
Finanzen Frankreichs für eine internationale Abolition ein. 
Ramsay verwies als Beweis für die wirtschaftliche Minder 
wertigkeit der Negerarbeit auf den ostindischen Zuckerrohr 
bau, wo freie Arbeiter viel höhere Erträge erzielten als in 
Westindien. „Wo Pflichtgefühl, Ehre, Vertrauen und eigener 
Vorteil an der Arbeit beteiligt sind“, sagte Pitt, „da ist auch 
Fleifs“. „Wie kann man“, fragte Clarkson (Impolicy, S. 3), 
„von Menschen gute Arbeit erwarten, die zur Maschine herab 
gewürdigt sind, ohne alle guten Eigenschaften einer solchen 
zu besitzen!“ „The work performed by new slaves, is no 
doubt less considerable than that which is performed by 
creoles or seasoned slaves“ (Brougham IV, S. 407). 
Derartige Überzeugungen schwächten im Laufe der Ent 
wicklung je länger je mehr die theoretische Grundlage des 
Sklavenhandels. Es steht aber fest, dafs sie allein nicht aus 
gereicht hätten, ihn zu überwinden, wenn er nicht auch seiner 
materiellen Stützen beraubt worden wäre. —
        <pb n="49" />
        Fünftes Kapitel. 
Die wirtschaftlichen und politischen Motive. 
Wir wenden uns nun zu den eigentlichen wirtschafts 
politischen Motiven, die England zur Abolition nötigten, und 
unterscheiden dabei drei durch markante politische Ereignisse 
gesonderte Perioden, die, wie für die ganze damalige Zeit, 
so insbesondere für den Sklavenhandel von ausschlaggebender 
Bedeutung geworden sind. Dies sind : 
I. Die Periode von 1783—1793, d. h. die Zeit vom 
Eriedensschlufs mit den unabhängigen Vereinigten Staaten von 
Nordamerika bis zum Ausbruch des Krieges mit der ersten 
Iranzösischen Republik. 
Sie kennzeichnet sich durch rasche Fortschritte in der 
Abolitionsbewegung, die mit dem Niedergang der britischen 
Plantagenwirtschaft in Westindien im Zusammenhang stehen. 
II. Die Kriegszeit von 1793—1802. 
Sie führt, indem sie dem britischen Kolonialhandel zu 
einem glänzenden Aufschwung verhilft, zu einer vorüber 
gehenden, letztmaligen Ausdehnung des britischen Sklaven 
handels. — 
III. Die Zeit der Abolitionsgesetzgebung von 1802—1807. 
Durch Verschiebung der politischen Konstellation gerät 
örofsbritannien wieder in eine mifsliche Lage. Es verliert 
se in Kolonialhandelsmonopol und greift nun zu Mafsregeln, 
welche seinen Handel von der Konkurrenz des Auslandes be 
freien sollen. Dies führt zum Verbot der Sklavenlieferungen 
nn die feindlichen Zuckerinseln. Durch die Erwerbung neuer 
Kolonien kommt im Interesse der alten auch der Rest des 
Sklavenhandels zu Fall. 
Forschungen XXV. 1 (116). — Hochstetter. 
3
        <pb n="50" />
        34 
XXV 1. 
Erster Abschnitt. 
Die Periode von 1783—1793. Der Abfall Nordamerikas. 
Will man das Ergebnis der folgenden Untersuchung in 
wenige Worte zusammenfassen, so könnte man sagen : Der 
Abfall der Vereinigten Staaten von Nordamerika und die 
dadurch verursachten politischen und wirtschaftlichen Um 
wälzungen in dem grofsbritannischen Staatswesen sind die ent 
scheidenden Ereignisse für die Abschaffung des Sklavenhandels 
gewesen. Viele andere Gründe waren nichts als Folgen dieser 
einen Hauptursache. 
Wie gründlich die Unabhängigkeit von Nordamerika die 
britische Volks- und Weltwirtschaft in allen ihren Fugen er 
schütterte, ist heute nicht mehr leicht vorzustellen. Die auf * 
Burkes Antrag 1783 verfügte Aufhebung des Kolonialamtes 
und des Staatssekretariats für Amerika sagt genug! England 
stand damals vor dem Ruin seiner 200 Jahre alten Kolonial 
politik. Wenn die Folgen dieser bitteren Tatsache in ihrer 
ganzen Tragweite niemals vollständig in die Erscheinung ge 
treten sind, so hat dies England allein den bald darauf folgen 
den französischen Revolutionskriegen zu verdanken, die ihm 
Gelegenheit gaben, die erlittenen Verluste wieder bis zu einem 
gewissen Grade zu ersetzen. Gewisse soziale und wirtschaft 
liche Institutionen hat es aber nicht mit Mnüberzuretten ver 
mocht. Dazu gehört der Sklavenhandel. 
Erster Teil. 
Die Krisis der britischen Zuckerinseln in Westindien. 
Der Abfall Nordamerikas machte sich, soweit der Sklaven 
handel in Frage kam, zunächst in einer heftigen Krisis in 
Britisch-Westindien bemerkbar (Bridges, S. 100), die den ersten 
Anstofs zur Abolition geben sollte. Die britischen Inseln 
glitten von ihrer stolzen Höhe herab und wurden von den 
rivalisierenden Zuckerinseln Frankreichs und Spaniens über 
flügelt. Die Vorteile des Sklavenhandels kamen dadurch 
weniger England als dem Auslande zugute, und deshalb muiste 
er, gemäfs dem merkantilistischen Grundsatz: „Fremder Ge 
winn, eigener Verlust“ fallen. 
a) Die Ursachen der Krisis. 
1. Englands Schiffahrtspolitik in Westindien vor und nach dein 
nordamerikanischen Unabhängigkeitskriege. 
Der Niedergang der britischen Sklaveninseln vollzog sich 
unter einer eigenartigen Verknüpfung mit der Schiffahrts-
        <pb n="51" />
        XXV 1. 
35 
politik, die England seit 1770 resp. 1783 dortselbst befolgte. 
Eine Vergleichung der wirtschaftlichen Beziehungen West 
indiens zu Nordamerika vor und nach dem Kriege wird dies 
erläutern. 
Wohl kaum zwei andere Wirtschaftsgebiete waren und 
sind noch heute dermafsen aufeinander angewiesen wie jene 
beiden Länder (Edwards VI, S. 377). Ihr gegenseitiger Handel 
beförderte, wie wir im zweiten Kapitel gesehen hatten, nicht 
Dinge der Eitelkeit oder des Luxus, sondern versah die west 
indischen Pflanzer mit den unentbehrlichsten Existenzmitteln. 
Getreide und Gemüse jeglicher Art, Fleisch und sonstige Vieh 
produkte, Pferde und Esel zum Betrieb ihrer Zuckermühlen, 
Holz zum Häuser- und Mühlenbau, auch zur Herstellung ihrer 
Zucker- und Rumfässer, sowie Unmassen von Fischen als 
billigstes Nahrungsmittel für ihre Negersklaven empfingen sie 
von dem festländischen Norden im Austausch gegen ihre kost 
baren Kolonialprodukte. Frühzeitig hatte England von seinem 
strengen Kolonialsystem hier eine Ausnahme gemacht, indem 
es zwischen beiden Kolonien einen direkten Handel in amerika 
nischen Schiffen gestattete. Schon unter Karl II. begannen 
die Farmer des Nordens, nach Westindien Lebensmittel zu 
exportieren und die englischen, schottischen und irischen Zu 
fuhren entbehrlich zu machen. Vergeblich hatten Sir Josias 
Child und Dr. D. Avenant (unter Wilhelm III.) vor den 
möglichen Folgen dieser wirtschaftlichen Abhängigkeit West 
indiens von Nordamerika gewarnt (Chalmers, S. 113). 
Dem geschwisterlichen Verkehr verdankten beide Länder 
ihre schnelle Entwicklung und ihren Vorsprung vor den franzö 
sischen, spanischen und holländischen Sklaveninseln, die sich 
nicht auf den Besitz eines so günstig gelegenen Gebietes wie 
Nordamerika stützen konnten (Bridges II, S. 193). Nach dem 
Urteil eines kompetenten Beobachters aus der Mitte des 
18. Jahrhunderts, des Mr. Long (History of Jamaica), wäre 
cs fraglich gewesen, ob England einen einzigen Acker in 
Westindien besessen hätte, wenn der nordamerikanische Kon 
tinent einer anderen Macht gehört hätte und die Engländer 
von ihm ausgeschlossen gewesen wären (Edwards VI, S. 377). 
Als England 17G3 zwischen Französisch-Kanada und Französisch- 
Westindien zu wählen hatte, entschied es sich auf Lord Chat- 
tams Rat für das erstere, in der Meinung, dafs der Besitz 
fles Festlandes zugleich die wirtschaftliche Herrschaft über 
Westindien garantiere. Die Entscheidung war richtig. Britisch- 
Westindien nahm seitdem einen rascheren Aufschwung als je; 
der Sklavenhandel gleichfalls. Beide hatten 1772, unmittelbar 
v or der amerikanischen Revolution, den Höhepunkt ihrer 
Entwicklung erreicht. Die Sklavenbevölkerung Jamaikas z. B. 
war innerhalb 30 Jahre (1743—1773) von 99 000 auf über 
200 000 gestiegen (Bridges II, S. 105). Der Grund war ein- 
8*
        <pb n="52" />
        tïi 
36 XXV 1. 
fach der: Nordamerikas Überflufs an Lebensrnitteln, Holz und 
Vieh, sowie der bequeme Seeverkehr nach Westindien er 
möglichte es den britischen Inseln, ihr Produktionsinteresse 
einseitig auf die Gewinnung der wertvolleren tropischen Er 
zeugnisse, insbesondere des Zuckers, zu richten, während die 
spanischen und französischen Inseln vom nordamerikanischen 
Kontinent ausgeschlossen waren und nicht so kapitalistisch 
wirtschaften konnten, weil sie aufser den Kolonialwaren noch 
Lebensmittel anzubauen gezwungen waren. Dieser Umstand 
hielt die Zuckerpreise hoch, schützte die britischen Pflanzer 
vor der ausländischen Konkurrenz und bewahrte der britischen 
Sklavenarbeit ihre Rentabilität. Schon Adam Smith berichtet 
(IV, 7. Kap., 2. Abt.), „dafs der Fortschritt und Wohlstand 
der britischen Inseln keineswegs dem Fleifs der Kolonisten 
oder dem Ertrag des Bodens zu verdanken sei, wie auf den 
französischen Inseln, sondern zumeist Englands grofsem Reich 
tum aus andern Ländern, von dem ein Teil auf diese Inseln 
überflösse. An sich sei der Betrieb der französischen Plan 
tagen dem der britischen überlegen.“ Ebenso urteilt Chalmers 
(8. 144/5): „Britisch-Westindien habe seine Anregung, seine 
Kapitalien und Arbeitskräfte stets aus England empfangen, 
sei dafür auch mit 50 Mill. £ verschuldet, während Fran 
zösisch-Westindien alles sich selbst allmählich durch Sparsam 
keit erworben hätte.“ 
Der Aufstand der nordamerikanischen Kolonien stürzte 
die britischen Sklaven insein in jene Krisis, von der sie sich 
im Grunde genommen bis zum heutigen Tage nicht wieder 
erholt haben. 
Bereits zu Anfang des amerikanischen Unabhängigkeits 
krieges sah sich die britische Regierung genötigt, ihren treu 
gebliebenen westindischen Kolonien jeden Verkehr mit den 
Rebellen zu untersagen. Wegen dieses Verbotes petitionierte 
die Assembly of Jamaica im Jahre 1775 beim König und er 
klärte, das „the most dreadful calamities . . . and the inevitable 
destruction of the small sugar colonies must follow the present 
unnatural contest with the Americans“ (Southey II, S. 422 ff.). 
Eine andere Petition an das Unterhaus besagte, „that the 
sugar plantations were necessarily dependant upon external 
support, and that the profits ... in a great measure depended 
on a free intercourse with North America“ (ebendort). Die 
Gesuche hatten keinen Erfolg; der Handel blieb verboten. 
„In consequence of the war great distress was felt in the 
islands“ (Southey II, 425; auf Bridges II, 167). 
Als die Vereinigten Staaten 1783 endgültig aus dem 
britischen Staatsverbande herausgetreten waren, stand England 
vor der wichtigen Entscheidung, wie es in Zukunft seine 
Schiffahrtsgesetzgebung in Westindien einzurichten hätte. Sollte 
es, wie früher, die nordamerikanischen Schiffe in seinen west-
        <pb n="53" />
        XXV 1. 
37 
indischen Häfen zulassen, oder sollten dieselben fortan als 
Fremde behandelt und aus den britischen Häfen ausgeschlossen 
werden? 
Diese wichtige Frage beherrschte damals die öffentliche 
Meinung und übertraf an Bedeutung jede andere, z. B. die 
Abolitionsfrage. Zwei Parteien standen sich schroff gegen 
über. Die eine, die freihändlerisch-westindische, an deren 
♦Spitze der jüngere Pitt, Br. Edwards und andere von Ad. Smith 
beeinflufste Wirtschaftspolitiker standen, erklärte eine wirt 
schaftliche Trennung Westindiens von Nordamerika für un 
durchführbar. Das britisch verbliebene Nordamerika könnte 
für die Vereinigten Staaten keinen Ersatz bieten. Aus den 
Erfahrungen des vergangenen Krieges glaubte sie die Lehre 
ziehen zu müssen, dafs die britischen Inseln ohne die Zufuhr 
nordamerikanischer Lebensmittel in nordamerikanischen Schiffen 
nicht bestehen könnten. Mit wunderbarem Scharfsinn ent 
schied sich Pitt daher schon 1783 für den Freihandel mit den 
Rebellen, für gleiche Behandlung ihrer und der englischen Schiffe 
in den Häfen Westindiens. 
Seine Gegner, die Anhänger des Sperrsystems (Chalmers, 
Lord Sheffield), ereiferten sich für die Anwendung der Navi 
gationsakte auf die jetzt als Fremde zu behandelnden Ver 
einigten Staaten. Das Parlament, das die Angelegenheit nicht 
ohne genaue Untersuchung erledigen zu können glaubte, über 
gab 1783 die vorläufige Entscheidung darüber dem Könige. 
Georg III. erliefs am 2. Juli 1783 eine Ordre, wodurch die 
Ein- und Ausfuhr amerikanischer Produkte von und nach 
Westindien zwar wieder gestattet, aber ausschließlich britischen 
Schiffen Vorbehalten wurde. Das bedeutete also strikte Durch 
führung der Cromwellschen Navigationsakte und mufste, da 
der Verkehr bisher fast gänzlich in amerikanischen Fahr 
zeugen geführt worden war, schwere Erschütterungen des 
britischen Plantagenbaues nach sich ziehen. 
Die Pflanzer opponierten auf das schärfste gegen die 
Ausschliefsung amerikanischer Schiffe. „ We are driven to 
the necessity of declaring that we cannot submit in silence to 
be starved. We expect to be restored ... to the only alter 
nation which can prevent it — to that trade which can alone 
afford a chance of carring on our estates . . . We demand 
it as one of the gifts of nature, to enable us to avert impending 
i’uin“ (aus einer Petition, erwähnt bei Bridges II, S. 193). 
1784 wurde auf Verlangen der Pflanzer die Streitfrage einem 
Ausschüsse des Parlaments zur Untersuchung überwiesen. 
Letztere ergab einen genauen Bericht über den Stand der 
westindischen und nordamerikanischen Handelsbeziehungen 
(siehe Report on the West-Indies, 1784). Vor allem stellte 
sie fest, dafs Kanada, Neuschottland und Neufundland aus 
klimatischen und sonstigen Gründen gar nicht daran denken
        <pb n="54" />
        38 
XXV 1. 
konnten, für den Lebensmittel- und Holzexport der abgefallenen 
Vereinigten Staaten einen Ersatz zu bieten. Von 701 Top 
segelschiffen und 1681 Schaluppen, die im Jahre 1772 aus 
nordamerikanischen Häfen nach Westindien gesegelt waren, 
entfielen nur 2 der ersteren und 11 der letzteren auf das 
später so genannte Britisch-Nordamerika. Im Winter war die 
Schiffahrt mit Kanada über den St. Lorenz durch Eis, im 
Sommer durch widrige Winde gesperrt. Trotz dieser un 
günstigen Berichte empfahl das Komitee eine genaue, straffe 
Befolgung des Prohibitivsystems. Jede Abweichung davon 
würde Grofsbritanniens Handel und Schiffahrt der Rivalität der 
revoltierenden Untertanen aussetzen. „72000 Pflanzer und 
400000 Sklaven können gewifs keinen hinreichenden Grund 
dazu geben, den Vorteil und sogar die Unabhängigkeit der 
englischen Nation zu opfern!“ (G. Chalmers, S. 62). „If the 
West-Indies expect protection from Great Britain, they must 
be useful to her!“ (ebendort, S. 125). Die Drohungen der 
Westindier, von England abzufallen und sich der Union an- 
zuschliefsen, wurden in England kühl aufgenommen; denn 
man durchschaute zu deutlich, dafs Westindien sich hüten 
würde, sein Kolonialwarenmonopol auf den englischen Markt 
aufs Spiel zu setzen. Nur England konnte ihm die hohen 
Zuckerpreise bewilligen, ohne welche die britischen Pflanzer 
ihre Wirtschaft nicht weiterzuführen vermochten. 
So siegte in England der schutzzöllnerische Gedanke. 
Auch die Absicht, die treugebliebenen Kanadier durch das 
Monopol auf den westindischen Markt zu belohnen, mag dazu 
beigetragen haben. An Vergeltungsmafsregeln der unter sich 
selbst noch uneinigen und rivalisierenden Freistaaten glaubte 
niemand. Man nahm an, dafs die Vereinigten Staaten ihre 
agrarischen Interessen etwaigen handelspolitischen Vorteilen 
vorläufig voranstellen würden. Am 4. April 1788 trat in Eng 
land ein Gesetz in Kraft, welches die Ordre vom Jahre 1783 
bestätigte und die amerikanischen Schiffe in den britischen 
Häfen Westindiens ausschlofs. 
2. Die gröfsere Fruchtbarkeit «1er ausländischen Kolonien. 
Durch die politische und wirtschaftliche Trennung Britisch- 
WOstindiens von den Vereinigten Staaten gewannen die fran 
zösischen und spanischen Kolonien Gelegenheit, ihre natür 
lichen Vorzüge an Fruchtbarkeit, worin sie die britischen 
Inseln weit übertrafen, geltend zu machen. Der bisherige 
Wohlstand der britischen Pflanzer hatte vor allem auf der 
Vorzugsstellung, die ihnen auf dem nordamerikanischen Kon 
tinente eingeräumt war, nicht etwa auf der Fruchtbarkeit 
ihres Bodens beruht. Die nichtbritischen Plantagen gaben 
viel höhere Erträge, wie folgende Quellenangaben versichern.
        <pb n="55" />
        XXV 1. 
39 
„The average fertility of St. Domingo is above three times 
greater than that of Jamaica. Accordingly the French plan 
ters have always been able to bring their sugars to market 
at a much lower prize than the British“ (Brougham I, S. 520 if.). 
„Jamaika konnte im ganzen nicht als sehr fruchtbar bezeichnet 
werden“ (Renny, S. 84). Nach D. M. Kinnen (S. 26) soll 
Barbadoes im 18. Jahrhundert seinen Boden so erschöpft 
haben, dais sich der Zuckerbau dort nicht mehr lohnte. Über 
Dominica z. B. urteilt derselbe Schriftsteller (S. 50): „The 
general surface of the country is ... unfavourable to the 
cultivation of sugar.“ „Fleifs und Geschicklichkeit,“ sagt 
Dr. Mitchell (Report von 1807, S. 10) „sind machtlos, die 
natürlichen Unterschiede in der Fruchtbarkeit auszugleichen.“ 
In Französisch- und Spanisch - Domingo konnte auf ein und 
demselben Boden, ohne umgepflanzt zu werden, 10—15 mal 
hintereinander Zuckerrohr geerntet werden! (Rep. 1789, V, 
Zeugnis von Barbadoes.) Für die fruchtbarsten und kulti 
viertesten Teile Jamaikas schätzte man auf 1 Neger einen 
Durchschnittsertrag von nur 8 U hgd. Muskovadozucker, für 
Domingo dagegen 1 hgd. 4- 3 U quarters (à 15 Cwt.). Der 
Agent Fuller gibt, wohl mit starker Übertreibung, an, dafs 
auf Domingo 1 acre durchschnittlich dieselbe Ernte gäbe wie 
5Ü4 acres auf Jamaika. Als auf weitere Belege sei auf die 
Zeugnisse sämtlicher im Report von 1789 (V. Teil) zu Worte 
gekommenen Agenten der britischen Inseln verwiesen, von 
denen z. B. dasjenige von Mr. Brathwaite aus Barbadoes 
lautete: „. . . such indeed seems to be the natural privilege 
of superiority attached to the French colonists, who, more 
from fortune than sagacity and merit of any kind, have 
established themselves upon a very grateful soil. And had 
that of Jamaica been equal productive, we may venture to 
affirm that ... we should have continued to retain in the 
European market that ascendancy which we now fear is 
irrecoverably lost to Britain.“ Ramsay (S. 22) schliefst sich 
den obigen Urteilen an. — 
Solange Nordamerika unselbständig war, konnte England 
durch Erschwerung des Verkehrs, den die Nordamerikaner 
mit Französisch- und Spanisch-Westindien pflogen, die Ent 
wicklung des letzteren trotz seiner gröfseren Fruchtbarkeit 
verlangsamen. Das geschah denn auch in ausgiebigem Mafse. 
Zucker, Melasse und Rum, die von dorther nach Nordamerika 
importiert wurden, belegte England mit Differentialzöllen von 
5 sh. per 100 Pfund, obwohl über 2 /s des in Nordamerika 
verbrauchten Zuckers von fremden Inseln stammten (Sheffield, 
S. 107)! Auch durch das Verbot der Ausfuhr von nord 
amerikanischem Holz in die nichtbritischen Kolonien bemühte 
sich Großbritannien, die ausländische Plantagen Wirtschaft zu 
unterdrücken und seinen eigenen Pflanzern die Konkurrenz
        <pb n="56" />
        zu erleichtern (siehe S. 25). Bis 1770 gelang es ihm; dann 
wendete sich das Blättchen. Die in ihrer Wirtschaftspolitik 
freigewordenen, aus den britischen Häfen vertriebenen Yankees 
wandten sich jetzt in steigendem Mafse den französischen und 
spanischen Kolonien zu und wurden seitdem unbesiegliche 
Konkurrenten der britischen Zuckerrohrbauer. —] 
3. Der Absentismus auf den britischen Inseln. 
Noch in einer dritten Beziehung waren die britischen 
Kolonien den ausländischen unterlegen: in dem vielgerügten 
Absentismus. Die Mehrzahl der Besitzer britischer Pflanzungen 
hielt sich gar nicht in Westindien auf, sondern lebte in Eng 
land, wo sie ihre Renten verzehrte. Ihr Geld hatten sie nicht 
um mäfsiger, dauernder Verzinsung willen in den Plantagen 
angelegt, sondern hauptsächlich in der Absicht, sofortige, 
überdurchschnittliche Gewinne zu erzielen. Sie waren nur 
solange sich in Westindien aufzuhalten gesonnen, bis sie ihr 
Geschäft gemacht hatten; dann kehrten sie schnell wieder 
nach England zurück (Carey, S. 80 ff., auch Edwards, Penny, 
S. 311, Ramsay bei Sprengel, S. 5 ff. u. a.). Der Arbeit 
waren sie nicht gewohnt; sie verschmähten es auch, ihre 
Plantagen selbst zu leiten, sondern hielten sich dazu einen 
ganzen Stab von Aufsehern. Deren Interesse lief höchstens 
darauf hinaus, durch Raubbau und Überanstrengung der 
ihnen anvertrauten Sklaven einen hohen, aber unnachhal 
tigen Profit herauszuschlagen, um sich bei einem Stellungs 
wechsel den Anschein von tüchtigen Wirtschaftern zu ver 
schaffen. 
Ganz anders dagegen die spanischen oder französischen 
Pflanzer. Sie leiteten ihre Wirtschaft persönlich, höchstens 
mit ein oder zwei Gehilfen, und legten oft selbst mit Hand 
an. In den britischen Kolonien also eine grofskapitalistische, 
in den spanischen und französischen eine kleinkapitalistisch 
bäuerliche Verfassung. Die Lebensweise der dortigen Pflanzer 
war einfach, ihre Bedürfnisse gering. Sie warfen sich auch 
nicht einseitig auf den Zuckerrohrbau, sondern pflanzten 
noch andere Kolonialwaren und waren dadurch unabhängiger 
von den Preisschwankungen jedes einzelnen Gewächses. Ihre 
Gerätschaften waren im Gegensatz zu den britischen roh und 
billig. Der Siedekessel wurde hier mit einem hölzernen, auf 
Jamaika mit einem kupfernen Schaumlöffel abgerahmt. Hier 
filtrierte man durch ein Korbgeflecht, dort durch ein wert 
volleres Drahtsieb. Die englischen Maulesel, welche die 
Zuckermühlen in Gang setzten, wurden mit Hafer und Korn, 
die französischen mit dem in den Siedekesseln zurückgebliebenen 
Abschaum gefüttert (siehe Rep. 1789, V, Mr. Laing). Die 
Betriebsunterschiede zwischen der ausländischen und britischen
        <pb n="57" />
        XXV 1. 
41 
Plantagenwirtschaft scheinen denen geähnelt zu haben, wie sie 
heute z. B. zwischen einem deutschen mittelbäuerlichen und 
einem ostelbischen Grofsgutsbetrieb bestehen. — 
Weitere schwere Nachteile erwuchsen den britischen 
Pflanzern endlich noch dadurch, da Cs es ihnen durch einen 
hohen Exportzoll auf raffinierten Zucker verwehrt war, 
ihren Rohrzucker selbst zu läutern (Edwards, VI, ch. V, 
S. 444). Er muiste ungeläutert nach England gehen, wo 
selbst sich vielleicht 50 Familien in dieses gewinnreiche Ge 
schäft teilten. 
Auch durch Steuern, Zölle und sonstige Abgaben waren 
die britischen Pflanzer beträchtlich stärker belastet als ihre 
ausländischen Konkurrenten (Rep. 1789, Bridges, II, S. 159). 
b) Die Krisis selbst. 
Alle diese Umstände vereint waren von überaus traurigen 
Folgen für die britischen Zuckerpflanzer begleitet. Das un 
mittelbare Ergebnis des Ausschlusses der amerikanischen Schiffe 
war, dafs die Pflanzer in die ärgste Not an den unentbehrlichen 
Produktionsmitteln, Holz, Vieh, Lebensmittel u. s. w., gerieten. 
Die Einzelstaaten der Union vergalten nämlich die egoistische 
Schiffahrtspolitik Englands mit gleichem. Einzelne verboten 
den Zutritt englischer Schiffe überhaupt, andere legten höhere 
Zölle auf britische Produkte (Huskisson’s Speeches, III, am 
12. Mai 1820). Infolgedessen stiegen die Preise für die aus 
Nordamerika importierten Güter oft um mehr als 50 °/o (Rep. 
1789, V. Evid. of the Council of St. Christopher, of Grenada, 
of Antigua etc.). „The supply of American articles necessary 
for a sugar plantation, such as lumber, fish, rice, oil, corn etc., 
by being brought in Américain vessels, comes to the French 
planters at less than half the price given by the English.“ 
Die französischen Inseln genossen nämlich seit dem mit den 
Vereinigten Staaten abgeschlossenen Abkommen vom 30. August 
1784, welches den amerikanischen Schiffen freien Zutritt ge 
währte, gröl'sere Handelsfreiheit als die britischen (Arnould, I. 
5. 90, Pitkin, S. 187 u. a.). Auf den letzteren steigerte sich 
der Mangel an Lebensmitteln derart, dafs von 1780—81 und 
von 1784—80 richtige Hungersnöte ausbrachen, die, verstärkt 
durch entsetzliche Orkane und Dürren, den Tod von 
15000 Negern auf Jamaika zur Folge hatten (Edwards, VI. 
6. 394). „The danger was imminent, the distress appalling. 
From this period the decline of Jamaica proceeded with 
accelerated speed“ (Bridges II, S. 194). Um der Not zu steuern, 
muiste der Gouverneur das Einfuhrverbot für amerikanische 
Schiffe mehrmals zurücknehmen (Edwards, ibid). 
Die Folge der allgemeinen Teuerung auf den britischen 
Inseln war die, dafs die ausländischen Pflanzer mit Hilfe der
        <pb n="58" />
        42 
XXV 1. 
Nordamerikaner sämtliche Kolonialwaren billiger erzeugen und 
auf die europäischen Märkte bringen konnten als jene. Die 
von dem zur Untersuchung des Sklavenhandels eingesetzten 
Komitee (Report 1789 V.) gestellte Frage: „Does the 
English planter cultivate his land at more expence than 
the French?“ wurde einstimmig mit „ja“ beantwortet. 
„8—12 °/o,“ berichtet Mr. D’Auberteuil (ibid., Jamaika), „sei der 
gewöhnliche Zinsertrag des auf Domingo angelegten Kapitals, 
während er auf Jamaika höchstens 5 °/o und auf den übrigen 
britischen Inseln nur 4 °/o betrage.“ Dementsprechend waren 
die Preisunterschiede zwischen britischem und nichtbritischem 
Zucker. Der soeben erwähnte Mr. D’Auberteuil sagte, dafs 
sie in Jamaika , Grenada usw. immer 15—20 °/o höher wären 
als auf Domingo. „French sugar, at 36Vs sh. prize about, 
equalizes 45 sh. British of the same quality.“ — Brougham 
(II, S. 521) schätzte das Preisverhältnis zwischen in- und aus 
ländischem Zucker wie 7 : 5. Ramsay (S. 22) meinte, die 
englischen Konsumenten hätten im allgemeinen ein Drittel 
mehr zu zahlen als das Ausland. Der Teil I des Reportes 
von 1789 kommt in Nr. 13, in dem Briefe an Lord Hawkes- 
bury vom 27. Februar 1788 auf den Zusammenhang zwischen 
dem britischen Zucker- und Sklavenhandel zu sprechen. 
Einige Stellen daraus seien hier wiedergegeben: „Great 
Britain at this day possesses a superiority in the slave trade . . . 
But it does not appear evident, that this superiority has pro 
duced any actual benefit to the British sugar colonies; on 
the contrary; Great Britain does not at present enjoy the 
same eminence in the West-india trade, which this kingdom 
possessed in the beginning of this century . . . That valuable 
commerce of supplying the foreign markets with sugar is now 
almost engrossed by France. But when the West India trade 
of Britain is confined to the supply of the home markets, and 
the benefit of the exclusive supply of those markets is se 
cured to the planter . . ., it remains to be pointed out what 
actual benefit has been produced to the British sugar colonies 
by that superiority of Great Britain in the slave trade, which 
has been allowed! And the same argument will apply to the 
subject on the principle of general policy, as far as respects 
the naval power of this kingdom; or, if pushed farther, it 
may be urged, that a competition with France for 
the supply must be sought in a different system 
of culture, at less expence, by the labour of native 
negroes!“ 
Zur Veranschaulichung der unbedingten Überlegenheit 
des damaligen französischen Kolonialbesitzes in Westindien 
über den britischen seien folgende Angaben gemacht 
(Brougham I, S. 539):
        <pb n="59" />
        XXV 1. 
43 
F ranzösisch - W est 
indien 
Britisch-West 
indien 
Gesamte Sklavenbevölkerung . 
Gesamte Sklavenbevölker. nach 
Moreau de donnés . . 
Zahl der kultivierten acres . 
Wert der Exporte an Zucker 
» „ » an Kaffee 
_* „ „ an Wolle 
Wert der Gesamtexporte 
Die am Handel beteiligte Flotte 
Anzahl der Matrosen . . . . 
800000 Sklaven 
661948 
4024660 acres 
175 Mül. Pfd. 
7%,4 " " 
9,00 „ 
8,3 Mill. £ 
164800 Tonnen 
15400 
465000 Sklaven 
467353 
2 609 845 (ibid.S.357) 
j 184,9 Mill. Pfd.* 
8 ; : 
5,2 Mill. £ 
148176 Tonnen 1 
13936 
„The mere advantages . . . are so various and impor 
tant, that, if the West-Indian empires of the two nations were 
possessed by independent states, no balance whatever could 
subsist between their respective powers“ (ibid., S. 520). Dem 
nach verstand es sich von selbst, dafs England sich hüten 
mufste, den Sklavenhandel weiter zu dulden, der den Abstand 
zwischen seinen und den ausländischen Kolonien von Tag zu 
Tag vergröfserte. Die Sklavenarbeit hatte für England ihre 
Rentabilität und der Negerhandel damit seine ökonomische 
Bedeutung verloren. 
Zweiter Teil. 
Zusammenhang der Abolitionsbewegung mit den handels 
politischen Kämpfen seit 1783. 
Nachdem wir somit in der westindischen Krisis den ur 
sächlichen Zusammenhang zwischen dem Abfall Nordamerikas 
und der Abolitionsbewegung erkannt haben, kommen wir auf 
die bei der Erörterung der amerikanisch-westindischen Handels 
beziehungen bereits gestreifte Freihandelsbewegung noch in 
einigen Sätzen zurück. 
Es ist bekannt, dafs der Abfall der Vereinigten Staaten 
im letzten Grunde den Zusammenbruch des alten Merkantil 
systems herbeigeführt und der gegen Ende des 18. Jahr 
hunderts sich mehr und mehr hervorwagenden freihändlerischen 
Strömung starke Antriebe gegeben hat. In den seit 1783 
mit verstärkter Heftigkeit ausbrechenden Kampf zwischen 
Schutz- und Freihandel wurde die Antisklavereibewegung — 
mit oder gegen den Willen ihrer Urheber — hineingezogen 
und verdankte diesem Umstande wesentlich ihre raschen Fort 
schritte. 
1 Siehe auch Rol off, S. 4; Southey III, S. 15; Hüne I, S. 371, 
811, 348; Pitkin, S. 187; Br. Edwards fl, IV, S. 13; M. de Jonn ès I, 
8. 250 ff.
        <pb n="60" />
        44 
XXV L 
Bereits auf S. 73 ff. ist geschildert worden, mit wie un 
gewissem Erfolge der Streit um die kommerzielle Behandlung 
der den rebellischen Unionsstaaten angehörenden Schiffe 
zwischen beiden Parteien tobte. Die westindischen Pflanzer, 
deren Plantagenwirtschaft grofsenteils von den nord 
amerikanischen Zufuhren abhing, waren Freihändler, während 
die britischen Rheder, die sich ihr Handelsmonopol nicht 
nehmen lassen wollten, selbstverständlich schutzhändlerischen 
Ansichten huldigten. Die Aussichten der letzteren waren nichts 
weniger als günstig. War es doch eine allbekannte Tatsache, 
dafs dieselbe Restriktionspolitik den Verlust von Nordamerika 
eingetragen hatte! War doch seit Ad. Smiths Kritik des 
Merkantilsystems die Überzeugung von den Vorteilen aller 
Monopolien bedenklich erschüttert. Aufserdem hatten die 
sachverständigsten Beurteiler der Lage, wie Br. Edwards und 
W. Pitt, warnend ihre Stimme gegen eine wirtschaftliche 
Trennung Westindiens von den Vereinigten Staaten erhoben. 
Auch die in dem westindischen Report von 1784 zutage 
geförderte Erkenntnis sprach nicht zugunsten der Pro- 
tektionisten, ganz zu schweigen von dem aller Welt klar vor 
Augen liegenden und nicht wegzuleugnenden Notstände der 
britischen Zuckerinseln seit Beginn der nordamerikanischen 
Unruhen, als die Schiffahrt mit dem Kontinent unterbrochen 
wurde. 
Um nun trotz dieser trüben Auspizien ihre Absichten im 
Parlament durchzusetzen, bedienten sich die Schutzhändler 
der gerade im Volk vorherrschenden Abneigung gegen alles, 
was mit der Sklaverei zusammenhing, und schürten auf jede 
Weise den Hals gegen die sklavenhaltenden, freihändlerischen 
westindischen Pflanzer. Die allgemeine Begeisterung für 
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, welche die Menge be 
rauschte, machten sie sich weidlich zunutze und gewannen 
so die öffentliche Meinung, die ihnen sonst skeptischer gegen 
übergestanden hätte, zum Bundesgenossen. Nur wenige Leute 
bewahrten sich ihr kühles Urteil und erkannten, dafs die 
Sklavenbefreiung mit den handelspolitischen Streitigkeiten 
sachlich gar nichts zu tun hatte. Der gemeine Mann aus dem 
Volke, selbst der Abgeordnete aus dem Parlament vermengte 
beides und übertrug aus psychologisch leicht erklärlichen 
Gründen seinen Widerwillen gegen den Menschenhandel auch 
auf die berechtigten frei händlerischen Bestrebungen der 
Pflanzer. Die Preisunterschiede zwischen britischem und aus 
ländischem Zucker, welche sich das englische Publikum ge 
fallen lassen mufste, und deren Ursache nur wenige Gebildete 
kannten, erhöhten nur die Erbitterung. Die Wut gegen die 
Westindier verstieg sich zu drastischen, mitunter geradezu 
komischen Ausdrücken. Sie wurden als nichtsnutzige Profit 
macher, als habgierige Unterdrücker, als die Urheber der
        <pb n="61" />
        XXV 1. 
45 
Sklaverei und des Sklavenhandels hingestellt. „Die allgemeine 
Menschlichkeit wird verhöhnt, damit sich der Sklavenhändler 
mit Pasteten mäste und die Tochter seines Schiffers in Seide 
und Musselin dahinflattere!“ (Isert, S. 359). 
Durch diese geschickte Interessenverwirrung hatten die 
Schutzzöllner erreicht, was sie wollten. Jenen barbarischen 
Sklavenhaltern gönnte niemand mehr in England billige 
Rücksichtnahme auf ihre berechtigte Freischiffahrtspolitik. 
Dem schutzzöllnerischen Gedanken wurde damit in Westindien 
zum Siege verholfen. 
Die Bewegung gegen die Sklaverei und den Negerhandel 
ist somit von den schutzzöllnerischen Handelskreisen eine 
Zeit lang stark begünstigt und als Mittel für selbstsüchtige 
Zwecke gemifsbraucht worden. Wesentlich durch diese merk 
würdige Interessengemeinschaft erscheint es erklärlich, dafs 
der Kampf gegen den Sklavenhandel seit 1783 so reifsende 
Fortschritte machen konnte. 
Belege für die soeben entwickelte Darstellung dürften in 
der Literatur nicht leicht zu finden sein. Schwache An 
deutungen darauf enthalten folgende Stellen aus Bridges 
(II, S. 195—197). Wilberforce und sein selbstloser, auf 
opferungsvoller Kampf gegen den Sklavenhandel, den er — 
natürlich unbewufst — im Dienste der Schutzhandelspartei 
führte, wären demnach „ein Beispiel dafür, wie ein weiser 
Mann sich selbst, wie ein guter Mann andere täuschen kann“ ! 
— „Es ist vielleicht nicht hochherzig, aber wahr, wenn man 
das, was auf den ersten Blick dem Geist der Freiheit ent 
sprungen zu sein scheint, parteiischen Stimmungen und 
politischen Absichten zuschreibt.“ 
Bezüglich der moralischen Entrüstung gewisser den 
Menschenhandel bekämpfenden Parteien sollte man nach 
Bridges vorsichtig sein und „rather to ascribe to unworthy 
motives the interference of those who embraced the oppor 
tunity to impose upon the popular credulity, and raise their 
own fortunes by preaching the crusade which commenced 
against the sugar colonies.“ — Vielleicht rührten auch von 
den am Kampf beteiligten Rhedern die Geldmittel her, durch 
welche die kostspielige Agitation gegen den Sklavenhandel 
bestritten wurde? — 
Dritter Teil. 
Die Einsicht in die Schädlichkeit der Sklavenlieferungen 
an die nichtbritischen Kolonien. 
Der Abfall Nordamerikas hat vor allem dem in die aus 
ländischen Kolonien geführten Sklavenhandel eine gänzlich
        <pb n="62" />
        46 
XXV 1. 
veränderte Bedeutung gegeben und ihm seine Daseinsberechti 
gung geraubt. 
Dafs die in die weit ausgedehnten Südstaaten der ab 
gefallenen Union geführten Negerimporte nicht mehr in Eng 
lands Interesse liegen konnten, lag auf der Hand. Somit war 
das Gebiet, auf dem England nach 1783 noch Sklavenarbeit 
verwenden konnte, in der Hauptsache auf die verhältnismäfsig 
kleinen westindischen Inseln beschränkt; denn die englisch ge 
bliebenen nordamerikanischen Besitzungen in Kanada, Neu 
schottland und Neufundland kamen für den Negerhandel nicht 
in Betracht, weil hier ebenso wie in den Nordstaaten der 
Union aus klimatischen und wirtschaftlichen Gründen besser 
europäische Einwanderer die Feldarbeit verrichteten. Ganz 
Ostindien schied gleichfalls aus, weil dort eine andere Arbeits 
verfassung, auf freier Lohnarbeit beruhend, vorherrschte, und 
andere nennenswerte Kolonien besafs England damals nicht. 
Der Einflufs dieser territorialen Veränderungen prägte 
sich mit grofser Deutlichkeit in der Abnahme der Zahl der 
britischen Sklavenschiffe seit 1771 aus. Es segelten aus 
Grofsbritannien nach der afrikanischen Küste (Rep. 1789, IV, 
Nr. 1) : 
Im Jahre 1771 = 192 Schiffe 
„ „ 1772 = 175 „ 
„ „ 1773 = 151 „ 
„ „ 1774= 164 „ 
7) M 
M )) 
M M 
» ft 
1775 = 152 
1776 = 101 
1777 = 58 
1778 = 41 
1779 = 28 
Im Jahre 
H ft 
V M 
1780 = 53 Schiffe 
1781 = 77 „ 
1782 = 69 „ 
1783 = 130 „ 
1784 = 99 „ 
1785 = 116 „ 
1786 = 146 „ 
1787 = 137 „ 
Die Schiffszahl des Jahres 1771 ist später, 1798, nur noch 
einmal wieder annähernd erreicht worden. 
Noch in anderer Beziehung bedeutete das Jahr 1783 einen 
Wendepunkt für die Beurteilung der den nichtbritischen 
Kolonien zugeführten Sklavenimporte. Bisher hatte jeder eng 
lische Wirtschaftspolitiker hierin einen nationalen Gewinn er 
blickt; denn der Handel beschäftigte eine gewisse Anzahl 
Schiffe und Matrosen, führte dem Mutterlande für die ver 
kauften Neger eine entsprechende Menge Edelmetall zu und 
stärkte dessen „aktive Handelsbilanz“. Wennschon die ein 
geführten Sklaven den Produktionsertrag der ausländischen 
Kolonien erhöhten, so kam infolge der geschilderten nord 
amerikanisch-westindischen Handelsbeziehungen ihr wachsender 
Wohlstand den Nordamerikanern und dadurch schliefslich auf 
einem Umwege auch Grofsbritannien zu gute, da jeder ins 
Ausland verkaufte Sklave die Ausfuhr der nordamerikanischen
        <pb n="63" />
        XXV 1. 
47 
Produktionsmittel nach Westindien steigerte und so im letzten 
Grunde das kommerzielle Übergewicht Grofsbritanniens erhöhte. 
Der 1774 ausbrechende Aufstand der Nordamerikaner und 
die dadurch verursachte wirtschaftliche Krisis in Britisch- 
Westindien legten Bresche in diesen Zusammenhang. Je mehr 
Sklaven England an die französischen und spanischen Kon 
kurrenten verkaufte, um so besser wurden jene in den Stand 
gesetzt, den britischen Zuckerproduzenten Konkurrenz zu bieten. 
Jeder in die ausländischen Inseln gehandelte Neger stärkte 
deren produktive Kraft und verschob die an sich schon 
mifsliche kolonialpolitische Lage immer weiter zu Englands 
Ungunsten. Der Einwand, dafs England an dem wachsenden 
Reichtum der fremden Pflanzer infolge ihres Randes mit den 
Nordamerikanern einen Gewinnanteil hätte, galt nicht mehr; 
denn Nordamerika war selbständig. Höchstens noch in privat 
wirtschaftlicher Hinsicht konnten diese Sklavenlieferungen vor 
teilhaft genannt werden ; vom volkswirtschaftlichen Standpunkt 
aus aber nicht. Der Earl of Moira kennzeichnete ihren 
Charakter trefflich mit den Worten: „Slaves are raw material. 
It has always been considered as highly impolitic to export 
to foreign states any raw material from this country, which 
was afterwards to be worked up into manufactured articles!“ 
(H. o. L. 7. V. 1806). — 
Es hat lange gedauert, bis diese Erkenntnis Allgemein 
gut der britischen Nation geworden ist. Frühe Spuren finden 
sich bereits 1784 bei J. Ramsay, der sie in seiner Abolitions 
schrift „Inquiry into the slave trade“ als Agitationsmittel ver 
wendet. Er schreibt S. 20/21 : „It is a notorious fact, that a 
considerable proportion of our African trade has been directed 
to the supply of the French colonies .... and that the im 
provement arising thence .... threatened to bring our existence 
as a naval power to an end!“ Gegen Ende der 1780er Jahre 
waren bereits Pitt, Fox, Wilberforce und andere hervorragende 
Politiker von Zweifeln an der Nützlichkeit des Handels erfüllt. 
In dem Report 1789 (V. C. Nr. 5) spielt z. B. die Frage: 
Do not the French purchase from our trades a great pro 
portion of the negroes they want, and do not they pay a 
higher price for them? eine wichtige Rolle. 
Trotz der Schwierigkeiten, welche die Gesetzgebungen 
den britischen Sklavenimporten auferlegten, gingen von den 
38000 Afrikanern, welche England jährlich über den Ozean 
verschickte, bei weitem der gröfsere Teil in die ausländischen 
Kolonien. Den Hauptstrom der schwarzen Einwanderer nahmen 
die spanischen, holländischen, dänischen und französischen 
Inseln auf. Die ausländischen Inseln vermehrten ihre Pro 
duktion, versorgten einen wachsenden Teil Europas mit ihren 
Kolonialwaren und nahmen an Wohlstand zu, während die 
britischen ihrer teureren Preise wegen nur noch im Mutter-
        <pb n="64" />
        48 
XXV 1. 
lande einen Absatz fanden. Auf dem Weltmarkt wurden sie 
mehr und mehr verdrängt. 
Im folgenden sollen über die Verteilung der englischen 
Negerimporte unter die verschiedenen Gebiete einige Zahlen 
angaben gemacht werden. Im voraus sei dazu bemerkt, dafs 
sie auf absolute Genauigkeit keinen Anspruch erheben und 
nur ein ungefähres Bild entwerfen können. Umfassende Be 
richte darüber gibt es nicht, wie auch Blake meint (S. 108). 
Die wenigen amtlichen Ermittelungen sind viel zu summarisch 
und erreichen die Wahrheit schon deshalb nicht, weil sie den 
um die damalige Zeit in beispiellosem Umfang betriebenen 
Schleichhandel unberücksichtigt lassen, ln die holländischen 
und spanischen Gebiete hätte z. B. nach dem Buchstaben des 
Gesetzes kein einziger britischer Sklave seinen Weg finden 
dürfen, und doch stand fest, dafs jährlich Tausende hinein 
geschmuggelt wurden (z. B. Isert, S. 28(3). 
Über die nach Britisch-Westindien eingeführten und von 
dort wieder weiter in die benachbarten fremden Inseln aus 
geführten Neger transporte gibt die Tabelle Nr. 4 des Reports 
1789, IV, ungefähren Aufschlufs. Ein Teil von ihr sei hier 
wiedergegeben, doch dazu bemerkt, dafs die Kolonne, welche 
die wieder ausgeführten Neger angibt, viel zu niedrige An 
gaben enthält, weil allerlei Ausfuhrerschwerungen der britischen 
und zum Teil die hohen Einfuhrprämien der ausländischen 
Inseln ungemein zum Schmuggelhandel verlockten (Report 
1789, IV, Zeugnis von Mrs. Bailie, King usw., auch unter 
„France“, sonst im Teil V, unter C, Nr. 5 u. a): 
Sklaven im porte nach Britisch-Westindien. 
Jahr 
Gesamtzahl der aus 
Afrika importierten 
Zahl der wieder aus 
geführten 
Zahl der in Britisch- 
Westindien zurück 
behaltenen. 
1785 
1786 
1787 
21520 
19 145 
20978 
5018 
4317 
5366 
16580 
14843 
15657 
Sa. 
61643 
14 701 
47 080 
Danach wurden von den in den drei Jahren 1785—87 
nach Britisch-Westindien importierten Gl (343 Negern 14 701 
wieder ins Ausland zurückexportiert, d. h. fast 24°/o. Auch 
Edwards berechnet die Zahl der Reexportierten auf 1 U bis 
V&lt;5 der Importierten (Brougham I, S. 532 ff.). Nur 47 080 
verblieben für die britischen Pflanzer. Da nach den (zu 
niedrig begriffenen) Angaben des Reports damals etwa jährlich 
38000 Neger in englischen Schiffen aus Afrika geholt wurden, 
so müssen innerhalb der drei Jahre mindestens dreimal 
38000 = 114000 transportiert worden sein, von denen freilich
        <pb n="65" />
        XXV 1. 
49 
nach Abzug von über 12% nur 100000 die Strapazen der 
Seereise überstanden haben und lebendig in Amerika an 
gekommen sein mögen. Von 100000 Angekommenen ver 
blieben nur 47 080 für den englischen Bedarf ; d. h. nur 47 % 
der britischen Transporte kamen Grofsbritan- 
nien, 53 % dem Ausland zugute. 
Diese von den englischen Behörden amtlich registrierten 
Zahlen werden durch private Angaben durchweg zu Englands 
Ungunsten berichtigt. Wilberforce (12. V. 1789; H. o. C.), 
der sich ebenfalls mit den amtlichen Berichten bescheidet, 
rechnet statt 53% gar 54% heraus. Dabei mufs aber be 
rücksichtigt werden, dafs diesen 53% oder 54% wegen der 
besseren Qualität eine höhere Bedeutung zukam, als ihr Zahlen 
wert besagte; denn es ist klar, dafs für den Rückexport im 
allgemeinen nur die kräftigsten und gesündesten Neger in 
Betracht kommen konnten, während die von den Strapazen 
der „middle passage“ am meisten mitgenommenen auf den 
englischen Inseln zurückblieben und die Sterbeziffer dort 
erhöhten. 
Während nach den obigen Daten 24% der Totalimporte 
in Britisch-Westindien wieder ausgefülirt wurden, berechnen 
sich aus der bei Southey (III, S. 13) abgedruckten Tabelle 
sogar über 37 % : 
Importe und Exporte von Sklaven nach und aus 
den britischen Inseln in Westindien. 
Zahl der Exporte 
Zahl der Importe 
Jamaika 
Barbadoes 
Dominica 
Grenada 
Tobago . 
St. Vincent 
10451 
3619 
5 
4960 
170 
:J67 
620: 
1400 
300 
1 825 
usw 
Westindien 
24919 
9256 
Bntisch- 
37 °/o 
Nach dieser Tabelle wären durchschnittlich 15663 Sklaven 
für den britischen Bedarf verblieben. Auch Edwards gibt 
15—1(3000 Neger als den jährlichen Bedarf der britischen 
Pflanzer an. Da er gleichzeitig die Zahl der Reexportierten 
auf 5000 und den gesamten britischen Sklavenhandel auf 
38000 Sklaven schätzt, so gingen nach seiner Berechnung jähr 
lich etwa % der englischen Importe ins Ausland. 
Im Report 1789 finden sich unter V, C, Nr. 5 zerstreute 
Forschungen XXV 1 (116). — Hochstetter. 4
        <pb n="66" />
        50 
XXV L 
Angaben über den Umfang, den auf einigen Inseln der Rück 
export angenommen hatte. Z. B. die von Mr. Robinson, 
Mr. Spooner sowie von den Kaufleuten aus Roseau (auf 
Dominica), wonach von den seit den letzten vier Jahren nach 
Dominica importierten Negern 5 /s an die Franzosen und 2 ls 
an die Spanier verkauft worden wären. Auf Grenada wären 
seit 1784 11000 Neger verkauft; davon die volle Hälfte zu 
billigeren Preisen an Fremde. Von Jamaika hätten Vs der 
Importe das Land wieder verlassen ! Southey (III, S. 220) 
schreibt: Von 1784—88 wären 27 553 Neger nach Barbadoes 
gebracht worden; von ihnen wären nur 11 772 dort verblieben, 
und 15 781 hätten die Insel wieder verlassen. — 
Die bisherigen, auf amtlichen Quellen fufsenden Zahlen 
kranken an der Annahme, dafs nur 38000 Neger von den 
Engländern transportiert worden wären. In Wirklichkeit 
müssen es mehr gewesen sein; denn die offiziellen Berichte 
geben, wie bemerkt, keinen Aufschlufs über die heimlich in 
das Ausland verschifften Sklaven. Nicht 38000, sondern sicher 
lich 40—50 000 Neger segelten jährlich in englischen Schiffen 
nach Amerika. Clarkson nimmt (Essay on Slavery etc., S. 32) 
42000 an. Unter dieser Annahme würden dann nicht 53 °/o, 
sondern kaum weniger als 2 /a der Transporte ins Ausland ge 
gangen sein. Diese Behauptung wird im Report 1789 (VI, 
„France“) von Mr. Bailie, Mr. King und Mr. Hubbert direkt 
ausgesprochen: „They believe that there are forthy thousand 
slaves annually purchased by the English, some of which are 
sold upon the coast to French ships, and the remainder carried 
off in British ships. One third of these are wanted for the 
supply of the British islands, and the other two are dis 
posed to foreigners.“ Diesbezügliche Notizen finden sich noch 
bei Brougham (II, S. 100) und Southey (III, S. 23). Dafs 
damals jährlich tatsächlich mehr als die von den englischen 
Behörden geschätzten 74000 Sklaven von den europäischen 
Nationen über das Meer verschleppt wurden, bekunden aulser 
den erwähnten Angaben auch Blake (S. 108), Clarkson (Ess. 
on Slavery, S. 35), Isert (S. 348) u. a. 
Grofsbritannien brauchte damals bei weitem nicht mehr 
die meisten Sklaven von allen europäischen Nationen. Frank 
reich bedurfte für seine Kolonien fast dreimal so viel Neger 
als England, auch Portugal viel mehr, wie folgende Tabelle 
bezeugt. Es bedurften um 1789 an jährlichen Zufuhren un 
gefähr durchschnittlich : 
Sklavenimporte 
Die französischen Kolonien 40000 (siehe S. 06), 
„ portugiesischen „ . . 20—25 000 (Poss. Ann. 1800, 
Nov. 4 Stück), 
„ englischen „ 15 000 
„ holländischen „ 7 000 (Brougham 1,532)
        <pb n="67" />
        XXV 1. 51 
Sklavenimporte. 
Die dänischen Kolonien . . . 8—9000 
„ spanischen „ 6000? 
„ Vereinigten Staaten damals wenig 
für eigenen Gebrauch. 
Summa über 100000 Sklaven. 
Namentlich Frankreichs rapide angestiegener Negerbedarf 
mufste Englands Neid erregen. Die Bevölkerung und die 
Produktionskraft der französischen Inseln hatte sich erstaun 
lich schnell gehoben. Domingue zählte (Brougham II, S. 100) 
im Jahre 1775 erst 250000 Sklaven, 1790 nach einer 15jährigen 
Importperiode mindestens 455000, d. h. ebensoviel wie das 
ganze britische Westindien! Guadeloupe hatte seine Neger 
bevölkerung verdreifacht ! Sämtliche französischen Besitzungen 
in Westindien zusammen sollten (Sell, S. 192) im Jahre 1777 
erst 386500 Sklaven, dagegen 1788 deren 660000 Stück ge 
habt haben ! Da die Behandlung der französischen Sklaven 
nur wenig schlechter, nach Ad. Smith (IV, Kap. 2. Eint.) 
sogar besser gewesen sein soll, so können diese enormen Zu 
fuhren in der Hauptsache nur dazu verwendet worden sein, 
neues Land zu kultivieren, mehr Kolonialprodukte zu erzeugen 
und den britischen Erzeugnissen schärfere Konkurrenz zu 
bereiten. 
Wie klar dieser Sachverhalt von den Abolitionisten durch 
schaut wurde, bezeugen die folgenden Auszüge aus ihren 
Schriften. „Es ist eine notorische Tatsache,“ schreibt Ramsay 
1784, S. 20 ff., „dafs ein beträchtlicher Teil unseres Sklaven 
handels der letzten 25 Jahre in die französischen Kolonien ge 
leitet wurde und dazu beigetragen hat, dafs sie im letzten 
Kriege zur See so gefährlich waren. Verbieten wir den in 
die fremden Kolonien geführten Anteil, so fallen 2 la des ganzen 
Handels. Setzen wir ihn fort, so werden uns die Franzosen 
trotz unserer enormen Rückfuhrprämie von 20 sh. pro cwt. 
Zucker durch Hispaniolas Fruchtbarkeit von allen Zucker 
märkten verdrängen. Das hat natürlich eine Verstärkung 
ihrer Seemacht zur Folge. Also ist unser Sklavenhandel in 
seinem Nutzen beschränkter, als man gewöhnlich denkt, und 
kommt mehr unseren Feinden zugute als uns.“ — Clarkson 
(Impolicy, S. 80 ff.) bemerkt über denselben Punkt etwa: „Ge 
wöhnlich freut man sich in England, dafs die fremden Kolonien 
englische Sklaven für harte Dollars kaufen und damit unseren 
Wohlstand vermehren. Soviel ist jedoch klar: Jeder von uns 
in die französischen oder spanischen Kolonien importierte 
Sklave macht ein Stück Boden urbar und vermehrt damit 
die Produkte und zuletzt die Seemacht unserer Feinde, während 
unsere eigene dabei abnimmt. Die Franzosen werden dadurch 
in den Stand gesetzt, uns auf dem europäischen Markte zu 
4*
        <pb n="68" />
        52 
XXV 1. 
unterbieten. Somit geben wir selbst unseren Feinden die 
Mittel in die Hand, unsere Herrschaft auf dem Meere zu be 
kämpfen. Da die Franzosen ebenso wie die Spanier in der 
Rekrutierung ihrer Kriegsmarine allein auf den westindischen 
Handel angewiesen sind, so geben sie ihren Sklavenschiffen 
und -importen hohe Prämien. Dieser klugen ausländischen 
und der unklugen britischen Politik ist es zuzuschreiben, dafs 
sie uns im vergangenen Kriege zur See so furchtbar wurden 
(ibid. S. 81). Importieren wir in eine fremde Kolonie nominell 
1500 Sklaven, d. h. nach Abzug der Verluste nur 900, so 
werden diese jährlich 1000 hgds. Zucker mehr produzieren 
und bei deren Export 25 neuen Seeleuten Beschäftigung geben. 
Anderseits verlören w i r dabei infolge der Strapazen auf der 
middle passage (30 Seeleute. Und trotzdem transportieren wir 
jährlich Tausende ins Ausland!“ — 
Die hier bekundete Auffassung machte sich seit Ende der * 
1790 er Jahre, besonders nach dem Friedensschlüsse 1802, auch 
die britische Regierung zu eigen. Darauf bezügliche Belege 
sind, da sie einer späteren Periode angehören, im dritten Ab 
schnitt vermerkt. — 
Vierter Teil. 
Die Entbehrlichkeit des Sklavenhandels für die 
britischen Kolonien. 
Dazu kam, dafs der mehr dem ausländischen als dem eigenen 
Vorteil dienende Sklavenhandel seit 1783 für Grofsbritannien 
entbehrlich geworden war. Die Neigung, ihn zu verbieten, 
mufs durch diese Tatsache wesentlich gestärkt worden sein. 
Britisch-Westindien bedurfte des Sklavenhandels nicht 
mehr, da es seine Sklavenbevölkerung um die in Betracht 
kommende Zeit auch ohne frische Zufuhren auf dem natür 
lichen Wege durch Geburtsüberschüsse aufrecht erhalten konnte. 
Bis in das zweite Drittel des 18. Jahrhunderts hinein war 
das nicht möglich gewesen ; es starben auf den einzelnen 
Inseln jährlich mehr Sklaven als geboren wurden, und die 
meisten Pflanzer behaupteten, der Überschufs der Gestorbenen 
würde nie verschwinden. Doch sie irrten. „The official Re 
ports from the different islands have clearly proved the possi 
bility of breading a sufficient number to supply all the blanks 
occasioned by deaths, and even to increase the stock in the 
natural way“ (Brougham IV, S. 491). Wilberforce bejahte 
die Möglichkeit mit aller Entschiedenheit, ebenso wie Ramsay, 
Clarkson, Pitt, Fox, und selbst ein so guter Kenner west 
indischer Verhältnisse wie Mr. Long (II, 8. 437|38, erwähnt 
bei Clarkson, Imp., S. 93). 
An sich war auch gar kein Grund einzusehen, warum bei
        <pb n="69" />
        XXV 1. 
53 
guter Behandlung die Neger auf den Plantagen sich nicht auf 
natürliche Weise vermehren oder wenigstens ihre Zahl er 
halten sollten. Ihre grofse Fruchtbarkeit, die nur durch Kriege, 
»Sklavenjagden und andere gewaltsame Eingriffe gehemmt wurde, 
stand aufser Zweifel (Clarkson, Imp., S. 86 ff., siehe auch die 
von Wilberforce am 18. April 1791 im H. o. C. erwähnten 
Beispiele der verwilderten Negerabkömmlinge, auch Malthus 1, 
cap. VIII, S. 111 und 113, VII. Auflage; Isert, S. 356 sowie 
Brougham IV, »S. 561). 
Wenn sich in den südlichen Vereinigten Staaten die Zahl 
der Sklaven halten und sogar vermehren konnte (Fox, H. o. 
C., 10. April 1806), so hätte man von dem für die Neger 
noch günstigeren Klima Westindiens mindestens dasselbe er 
warten sollen. Und trotzdem waren hier bis um den Aus 
bruch der nordamerikanischen Revolution die Pflanzer nie 
ohne Importe ausgekommen. Die Ursache hierfür war ein 
fach die : Es fehlte eine angemessene Behandlung und Lebens 
weise der Negersklaven. Die auf den Pflanzungen verübten 
Grausamkeiten dezimierten die Bevölkerung. Sogenannte 
Sklavenschutzgesetze gab es bis 1787 kaum im allerdürftigsten 
Mafse und rein zum Hohn gegen ihre übliche Anwendung 
und Auslegung. So war beispielsweise zwar seit jeher ärztliche 
Behandlung für die erkrankten Sklaven auf den Plantagen vor 
geschrieben; doch standen manchmal 4—5000 Neger unter 
einem einzigen Arzte! Erst die sogenannte „Consolidated Act“ 
vom Jahre 1787, welche unter dem Druck der öffentlichen 
Meinung in Europa für Jamaika zustande gekommen war, 
verstand sich zu notdürftigen Verbesserungen in der Behand 
lung der Neger. Wie lax die bestehenden Bestimmungen aber 
immer noch angewendet wurden, bekunden die Zeugnisse in 
den Reports von 1789 und 1791. Die dort erwähnten Vor 
fälle waren alle neueren Datums (Wilberforce, 18. April 1891). 
Der Geist der Gesetze kennzeichnete sich am besten durch 
die Tatsache, dafs bis 1802 die willkürliche Ermordung eines 
Sklaven nur mit 18 £, auf Barbadoes gar nur mit 15 £ Geld 
strafe gesühnt wurde (Wilberforce, ibid., auch Bandinell. S. 89). 
Ein Mr. Rofs z. B. erwähnt dort ausdrücklich, dafs der Heri 
das Recht habe, seine Sklaven in jeder beliebigen Weise zu 
bestrafen. Sonstige Proben von der elenden Lage der Neger 
bis zum letzten Augenblick, wo der Handel erlaubt war, finden 
sich bei Bandinell (S. 122 ff.), auch bei Blake im Kap. XI. 
Trotz der schlechten Behandlung hatten sich im Laufe 
des 18. Jahrhunderts die Überschüsse der Verstorbenen über 
die Geburten unter der Einwirkung des nordamerikanischen 
Unabhängigkeitskrieges, welcher eine Zeitlang die Sklaven 
zufuhren fast gänzlich unterbrochen und die Pflanzer zu 
gröfserer Rücksichtnahme auf ihre Sklaven gezwungen hatte, 
beständig vermindert. Wilberforce und Pitt haben dies an
        <pb n="70" />
        54 
XXV 1. 
der Hand des Reports von 1789 (III) und des Reports der 
Jamaica Assembly (Nr. 48, III) nachgewiesen. Die Geburts 
ziffer stand 1791 auf den meisten englischen Zuckerinseln mit 
der Sterbeziffer ziemlich gleich ; es war die Hoffnung be 
gründet, dafs sie letztere in allernächster Zukunft übertreffen 
würde. „Auf Jamaika,“ führt Wilberforce (H. o. C., 18. April 
1791) aus, welches in dieser Beziehung für Westindien als 
typisch anzusehen ist, „hat sich seit 1G98 der Überschufs der 
Todesfälle über die Geburten tatsächlich verringert und be 
trifft jetzt nur noch die importierten Sklaven. 1698 betrug 
er 3 1 2 °/o, von 1730—1755 nur 2 x /2 °/o, von 1755—1768 nur 
1 V2 °/o, und von 1768 — 1788 nur noch 1 °/o. (Ebenso bei 
Southey III, S. 21). Der letztere Prozentsatz ist aus be 
sonderen Umständen noch zu hoch gegriffen, da aufsergewöhn- 
liche Unglücksfälle — Orkane, Hungersnöte, der nordameri 
kanische Krieg usw. — die Verluste ungewöhnlich gesteigert 
haben. Die Assembly of Jamaica hat selbst erklärt: That 
when once the sexes shall become equal in point of number, 
there was no reason to suppose that the increase of the negroes 
will fall short of the natural increase of the labouring poor 
in Great Britain.“ „In Nordamerika vermehrten sich die Neger 
doch ebenfalls, obwohl die dortigen Winter ihnen weniger zu 
träglich sind als in Westindien!“ — In derselben Debatte be- 
fafste sich auch Pitt mit dieser Hauptfrage in einer Rede, von 
welcher Bandinell (S. 117) sagt: „A speech, supported by cal 
culations, founded on facts and conclusions, drawn from pro 
mises as correctly as if they had been mathematical propo 
sitions etc.“ „Aus der Abolition kann kein dauernder Nach 
teil für die Inseln entstehen. Augenblicklich stehen die 
Sterbe- und Geburtsziffer nahezu gleich. Letztere ist wahr 
scheinlich jetzt schon höher, wenn man von den enormen 
Verlusten unter den frisch Importierten innerhalb der ersten 
zwei Jahre nach ihrer Ankunft in Amerika absieht. Die Hälfte 
aller Todesfälle in Westindien betrifft solche Neger, welche 
an den während der middle passage an Bord zugezogenen 
Krankheiten, infolge des Klimawechsels und der Änderung 
ihrer Lebensweise, oder aus Kummer und Heimweh gestorben 
sind. Die Sterblichkeitsverhältnisse unter den in Westindien 
geborenen Sklaven und den bereits akklimatisierten, den sog. 
„seasoned negroes“, sind ganz normale. Dafs die Pflanzer die 
Zufuhren für unentbehrlich halten, liegt an der grofsen Sterb 
lichkeit der frisch Importierten während der Akklimatisierungs 
periode, wodurch der Anschein erweckt wird, als überstiege 
die Zahl der Todesfälle die der Geburten. Letzteres trifft 
nur für die neuangekommenen Neger zu. Hört der Sklaven 
handel auf, so verschwindet auch der scheinbare Überschufs 
der Gestorbenen. Dann würde auch das MifsVerhältnis zwischen 
der Zahl der männlichen und weiblichen Sklaven aufhören,
        <pb n="71" />
        XXV 1. 
55 
und die Kolonien allmählich normalen Bevölkerungsverhält 
nissen entgegengehen.“ — Die Richtigkeit dieser Behauptungen 
weist Pitt an den einzelnen Inseln nach (siehe auch Blake, 
S. 218 ff.). „Auf Barbadoes hat sich die Zahl der Sklaven 
eher vermehrt als vermindert. Auf Jamaika, wo die Hälfte 
aller britischen Sklaven wohnt, hält sich gleichfalls ihre 
Zahl. Die hier immer noch fortdauernden starken Importe 
werden weniger zur Ausfüllung der durch den Tod gerissenen 
Lücken als zur Anlage von neuen Zuckerplantagen verwendet. 
Antigua steht nur infolge aufsergewöhnlicher Unglücksfälle — 
Mifsernten — ungünstiger da. Dominica weist nach den An 
gaben des Gouverneurs eine Vermehrung auf. Über Grenada 
und Vincent ist man noch im Zweifel, doch werden die Er 
gebnisse nicht ungünstiger sein als auf den anderen Inseln.“ — 
„Die hohe Sterblichkeit ist gerade der stärkste Beweis für die 
Notwendigkeit der Abolition, weil die Bevölkerungsverhält 
nisse sonst immer ungünstiger würden“ (Fox, 19. April 1791). 
Wie man sieht, schrieben die Genannten die etwa noch 
vorhandenen Todesüberschüsse in erster Linie den frisch im 
portierten Sklaven zu. In der Tat müssen jene, nach allen 
Quellen zu urteilen, erstaunlich hoch gewesen sein, so dafs sie 
leicht das ganze Bild von der Bevölkerungsbewegung auf den 
Inseln entstellt haben können. Die hohe Todesziffer erklärt 
sich aus der schrecklichen Verfassung, in der die unglück 
lichen Geschöpfe in Westindien ankamen. Viele von ihnen 
waren buchstäblich halbtot; sie pflegten, weil sie sonst niemand 
kaufte, für ein paar Dollars meistbietend versteigert zu werden 
und starben dann gewöhnlich bald dahin. Waren sie so 
schwach, dafs sich überhaupt kein Käufer mehr fand, oder 
dafs der Erlös für sie die Verkaufssteuern nicht deckte, so 
wurden sie häufig einfach ins Meer geworfen, weil die Schiffs 
offiziere an möglichst hohen Durchschnittspreisen für Sklaven 
interessiert waren (Clarkson, Ess. on Slavery etc., S. 103). 4 V2 °l0 
betrug nach einem Bericht der Jamaica Assembly, die gewifs 
keinen Grund hatte, den Prozentsatz zu hoch anzugeben, der 
Verlust an Toten blofs zwischen der Ankunfts- und der Ver 
kaufszeit (Wilberforce, 18. April 1791). Ein Drittel bis ein 
Viertel, nach Pitt (H. 0. C., 19. April 1791) sogar die Hälfte 
der Angekommenen starben während der „seasoning". Selbst 
in „Doubts on the abolition“ wird der Verlust von einem 
Drittel nicht abgeleugnet. Er kam auch zum Ausdruck in 
dem Preisunterschied zwischen den „seasoned negroes“ und 
den „newly imported“. Erstere waren viel teurer, nach Clarkson 
(Impolicy, S. 104), Mr. Stanley (19. April 1791) doppelt so 
teuer. Von den 100000 Negern, die jährlich durch die Euro 
päer aus Afrika verschifft wurden, überstanden nur 75000 die 
Seefahrt, und von letzteren starben in einem Zeitraum von 
zwei Jahren weitere 20000, so dafs von 100000 Verschifften
        <pb n="72" />
        56 
XXV 1. 
jährlich 45 000 innerhalb zweier Jahre auf irgendeine Weise 
ums Leben kamen, d. h. beinahe die Hälfte (Clarkson, S. 105, 
Ingram, S. 152/53). Die Entbehrlichkeit des Negerhandels 
folgert Clarkson (Impolicy, S. 130) zuletzt auch aus den Er 
fahrungen des Krieges mit Nordamerika. „1779 gab es eine 
Zeit, wo er so gut wie tatsächlich abgeschafft war. Die Sklaven 
schiffe hatten bis auf 28 Stück abgenommen (siehe S. 76), und 
trotzdem war keine der daran geknüpften schlimmen Prophe 
zeihungen eingetroffen.“ — 
Britisch-Westindien hatte nicht nur genug, sondern eher 
zuviel Sklaven. Alle vernünftigen Beurteiler der im ersten 
Teil geschilderten Krisis waren sich einig darüber, dafs die 
fortdauernden Sklavenimporte als das Grundübel des Not 
standes bezeichnet werden mufsten und die Lage der Pflanzer 
nur verschlimmerten, anstatt sie zu verbessern. Die Leichtig- * 
keit, mit der Neger eingeführt werden konnten, drückte die 
Sklavenpreise und verleitete die Pflanzer zu unüberlegten Er 
weiterungen und Neuanlagen von Zuckerplantagen (Penny, 
S. 311). Jedes Fleckchen Erde wurde, blofs um die billigen 
Arbeitskräfte auszunutzen, mit Rohr bepflanzt, und den 
Negern kaum der kümmerlichste Boden überlassen, um dort 
für ihren eigenen Bedarf einige Nahrungspflanzen anzubauen. 
Dies erhöhte die infolge der französischen Konkurrenz ohne 
hin schon vorhandene Überproduktion an Zucker, führte zu 
Preisdruck, zu Absatzschwierigkeiten, Zahlungsstockungen, 
oft zu Bankerotten, und veranlafste die Herren, ihre Sklaven 
noch mehr anzuspornen und ein immer gröfseres Quantum 
Arbeit aus ihnen herauszupressen, nur um die Schulden 
und andere Verpflichtungen herauszuwirtschaften. Die armen 
Neger hatten in letzter Linie den ganzen Druck der wirt 
schaftlichen Not zu ertragen; sie wurden überanstrengt, un 
zureichend ernährt und gekleidet, mifshandelt und starben 
massenweise dahin. Oft machte sich ihre Verzweiflung in 
blutigen Gewalttaten gegen ihre Peiniger Luft. Die durch 
die jährlichen Todesfälle verursachten Verluste wurden durch 
verstärkte Importe wieder wettgemacht. Zum Sklavenkauf 
stürzte sich aber der Pflanzer in neue Schulden, die neue 
Mifshandlungen und neue Todesfälle unter den Negern zur 
Folge hatten. Krisis und Sklavenimporte drehen sich so wie 
eine Schraube ohne Ende im Kreise herum. Solange der 
Handel nicht verboten war, kam der Pflanzer nie aus der 
Geldnot heraus. 
Dieser Zusammenhang der Dinge ist frühzeitig durch 
schaut worden. Schon Mr. Long (I, S. 437, erwähnt bei 
Clarkson, Impol., S. 99) hatte um die Mitte des 18. Jahr 
hunderts geschrieben: „The purchase of new negroes is the 
most chargeable article attending these estates, and the true 
source of distress, under which the owners suffer; for they
        <pb n="73" />
        XXV 1. 
57 
involve themselves so deeply in debts .... that they are 
unable to make good their engagements, are plunged in law 
suits and anxiety; while for want of ... . promoting its in 
crease by natural means, they intail themselves a necessity of 
drawing .... unseasoned Africans, the expence of which form 
only a new addition to their debts and difficulties.“ Auch 
die übrigen Abolitionisten hielten das Verbot der Sklaven 
importe für das einzige Mittel, die westindische Krisis zu 
heilen. Durfte kein Neger mehr eingeführt werden, so mufste 
sich ihr Wert und der Preis ihrer Arbeit, also auch der des 
Zuckers wieder heben. Die Herren wären vor leichtsinniger 
Verschuldung bewahrt, der Überproduktion und der Mifshand- 
lung der Sklaven wäre ein Riegel vorgeschoben und damit 
der gesamte wirtschaftliche und soziale Zustand der britischen 
Inseln auf eine gesündere Unterlage gestellt worden. 
Die Anhänger des Sklavenhandels suchten zwar den Sach 
verhalt umzukehren und aus der Krisis die Notwendigkeit 
einer Erleichterung der Negerzufuhren zu folgern, indem sie 
glauben machen wollten, dafs dann der Pflanzer mit den 
billigeren Arbeitskräften besser wirtschaften könnte. Wie ver 
fehlt solche Annahme war, beweisen die vielen Prozesse und 
Zwangsversteigerungen, die zumeist durch leichtsinnige Sklaven 
ankäufe verursacht waren. Vor den vier Gerichtshöfen, die 
jährlich auf Jamaika abgehalten wurden, wurde über mehr 
als 12 000 Prozesse, hauptsächlich über Schuldklagen (bonds), 
verhandelt, „and of these bonds about nine-tenths are such as 
have been given to the factors for new slaves !“ (Clarkson, 
S. 99 ff.) Innerhalb dreier Jahre wären durch die Hände 
eines Sheriffs Klagen um einen Wert von insgesamt mehr als 
500 000 gegangen. „This prodigious sum had been procured 
by the sale of goods, taken chiefly on execution on such 
bonds as have given for the same purpose as the former.“ 
Die Einstellung der Importe wäre auch für die Erzielung 
einer menschlicheren Behandlung und einer Abnahme der 
Sterbeziffer das einzig durchgreifende Mittel gewesen. Blofse 
Schutzgesetze konnten keine gründlichere Besserung herbei 
führen. „Wie kann man,“ schrieb Clarkson (Impol. II, S. 97), 
„von einer Herde Schafe eine Vermehrung erwarten, wenn 
der Wolf der Hirte ist?“ — „To buy“ war ja billiger als „to 
breed“ ! „Hatte ein Sklave eine Reihe von Jahren (4—7) aus 
gehalten, so galt sein Tod nichts“ (Blake, S. 157). Solange 
das „Aufarbeitungssystem“ ausgeübt werden konnte, d. h. so 
lange man die Neger wenige Jahre lang mit Arbeit bis zur 
Erschöpfung überbürden und sie dann durch neugekaufte er 
setzen konnte, war auf eine natürliche Vermehrung schwer 
lich zu rechnen. „The cruel treatment of the negroes 
arises evidently from the ease, with which the stock can be 
kept up by purchase. Every consideration of sound policy,
        <pb n="74" />
        58 
XXV 1. 
every view of expediency, every call of urgent necessity now 
concur in this recommendation“ (= abolition) (Brougham IV, 
S. 469 u. 473). Dafs da, wo den Negern eine gute Behand 
lung zuteil wurde, ihre Zahl sich rasch vermehrte, bewiesen 
die vielen Beispiele, welche Clarkson mitgeteilt hat (Impol. II, 
ch. I). 
Des Zusammenhanges wegen sei hier gleich vorweg 
genommen, dafs die Entbehrlichkeit des Sklavenhandels für 
Britisch-Westindien auch in der folgenden Kriegszeit von 
1793 — 1807 bestehen blieb. Aus den Bevölkerungsangaben, 
welche Moreau de donnés (S. 102 ff.) für die Zeit von 1787 
bis 1805 gibt, geht hervor, dafs sich die Negerbevölke 
rung von Barbadoes, Grenada, Antigua und Montserrat gar 
nicht verändert hat. Es können mithin von den in diese 
Inseln importierten Sklaven nur sehr wenige dort geblieben 
sein, da sie nach dem auf Seite 54 Mitgeteilten ihre Be 
völkerung ohne Zufuhren aufrecht zu erhalten vermochten. 
Die anderen Inseln : St. Christopher, Dominica und St. Vincent 
haben in diesen 19 Jahren zusammen nur um 17 330 Neger 
zugenommen! Also auch hierhin müssen die Sklavenimporte, 
da die Negerbevölkerung ihre Zahl auf dem natürlichen Wege 
mindestens aufrecht erhielt, unerheblich gewesen sein. Für 
die genannten Inseln hatte deshalb Dundas Vorschlag vom 
Jahre 1792 (siehe S. 25), mit der Abolition noch einige Jahre 
zu warten, um den Pflanzern Gelegenheit zu geben, sich ge 
nügend zu versehen, wenig praktischen Wert. Anders stand 
es damals allerdings mit Jamaika. Es hat bis zuletzt vom 
Sklavenhandel ausgiebig Gebrauch gemacht. In den 17 der 
Abolition vorhergehenden Jahren hat es noch fast 150000 Neger, 
d. h. durchschnittlich jährlich gegen 8000 Stück importiert 
(Carey, S. 10 ff., und Wilberforce, H. o. C., 27. Juni 1806). 
Die Ursache hierfür lag teils in der grofsen Menge unange- 
bauten Landes, das zur Anlage neuer Plantagen an reizte, mehr 
aber noch in der grofsen Aufschwungsbewegung des britischen 
Kolonialhandels seit 1793, auf die wir im zweiten Abschnitt 
zu sprechen kommen. Abgesehen von diesen besonderen 
Gründen hatte Wilberforce im allgemeinen wohl recht, wenn 
er (H. o. C., 30. Mai 1804) sagte: „Die Pflanzer würden durch 
die Abolition keinen Schaden erleiden, da die Neger sich fast 
von selbst vermehrten.“ — 
Die französischen und spanischen Kolonien konnten von 
sich nicht dasselbe sagen. Ihr unvergleichlich gröfserer Ge 
bietsumfang, ihre dünnere Bevölkerung und gröfsere Frucht 
barkeit waren schon an sich Gründe genug gewesen, die 
Sklavenimporte noch auf Generationen hinaus weiterzuführen. 
Während z. B. in Britisch-Westindien auf einen Weifsen 
10 Sklaven entfielen, standen auf Kuba, das noch die meisten 
Sklaven von allen spanischen Besitzungen enthielt, 274000
        <pb n="75" />
        XXV 1. 
59 
Weifse nur 210000 Sklaven gegenüber. Auf den französischen 
Inseln waren die Sterbliclikeitsverhältnisse wesentlich un 
günstiger als auf den britischen (Report 1789, V). Man 
schätzte, dais von den Importen 1 /a innerhalb dreier Jahre 
stürbe, und dafs von den Kreolen jährlich Vs mehr starben, 
als geboren wurden, während die jährliche Verminderung auf 
Jamaika nur 1 Uo °/o betrug und auf einigen Inseln die Be 
völkerung sich ohne Importe hielt“ (Brougham II, S. 100 ff.). 
Ganz abgesehen davon hatten die blutigen Negeraufstände 
auf Domingo und Guadeloupe seit 1789 die französischen 
Pflanzer mehr denn je auf den Negerhandel angewiesen. „The 
greatest devastation which the rebellion has occasioned, is in 
the numbers of the negroes,“ sagt Brougham (II, S. 111). Die 
Menschen Verluste schätzte er auf die Hälfte der früheren Be 
völkerung (S. 123). Malouet berechnet den Rückgang der 
Bevölkerung infolge der Revolution von 500000 Sklaven auf 
300000! (ebendort). Labourie meint, (Coffee Planter, Appen 
dix, Art. X, § 12) „die Zahl der Sklaven habe 1797 die Hälfte 
von der im Jahre 1789 betragen“; Br. Edwards schätzt sie 
sogar nur auf 2 /s! (ibid, bei Brougham). „All the plantations, 
therefore, must be extremely understocked“ (Brougham II, 
S. 112). Nur durch jahrelange Importe wäre es möglich ge 
wesen, die durch den Krieg gerissenen Lücken zu füllen und 
den Inseln ihren früheren Wohlstand wiederzugeben. Folgende 
Worte des Earl of Lauderdale (H. o. L., 0. Febr. 1807) brachten 
das grundverschiedene Interesse Englands und Frankreichs 
in dieser Frage treffend zum Ausdruck: „That England with 
her colonies well stocked with negroes and affording a large 
produce, might abolish the trade without inconvience ; but that 
France with colonies ill stocked and deficient in produce, 
could not abolish it without conceding to us the greatest ad 
vantages and sustaining a proportionate loss!“ 
Für die ausländischen Kolonien war der Sklavenhandel 
eine Lebensfrage, eine absolute Notwendigkeit. Für Groß 
britannien war er entbehrlich. — 
Fünfter Teil. 
Die Unrentabilität des Sklavenhandels. 
a) An der afrikanischen Küste. 
Die für den Sklavenhandel so unglücklichen Folgen des 
Friedens von Versailles im Jahre 1783 lassen sich mit gleicher 
Deutlichkeit auch direkt an den afrikanischen Handels 
beziehungen Englands nachweisen. Der Sklavenhandel, der 
bisher zu den einträglichsten Geschäftszweigen gezählt hatte, 
begann unrentabel zu werden. Wir verfolgen diese Entwick 
lung zunächst an der afrikanischen Küste.
        <pb n="76" />
        Gemäfs der denkwürdigen Entscheidung des Papstes 
Alexander VI. im Jahre 1493 sollte für ewige Zeiten den 
Spaniern die westliche, den Portugiesen die östliche Welt, zu 
der Afrika rechnete, gehören. Damit hätte Portugal für immer 
das Monopol im Sklavenhandel besessen. Indessen ist be 
kannt, wie bald die aufkommende holländische und britische 
Seemacht jene portugiesische Domäne durchbrachen. Vor 
nehmlich hatte es England im Laufe des 18. Jahrhunderts 
verstanden, sich zum Besitzer der für den Sklavenhandel be 
langreichsten Positionen in Afrika aufzuschwingen. Die besten 
Küstenstriche mit den bevölkertsten Hinterländern, den kräf 
tigsten, fügsamsten und brauchbarsten Negerstämmen gehörten 
ihm. Sie sicherten ihrem Besitzer eine grofse Überlegenheit 
gegenüber allen übrigen mit Sklaven handelnden Nationen zu. 
Letztere, Holland und Portugal ausgenommen, besafsen bis 
1783 nur einen kümmerlichen Anteil an der Küste des schwarzen 
Erdteils. Seitdem aber wurde es anders. Die im Zusammen 
hang mit der nordamerikanischen Rebellion ausbrechenden 
Kriege mit Frankreich, Spanien und Holland führten den Um 
schwung herbei. Die Abtretungen, zu denen sich England 
1778 und 1783 in Afrika verstehen mufste, machten seine 
Rivalen unabhängig von den britischen Sklavenlieferungen und 
gaben ihnen die Möglichkeit, fortan einen eigenen Negerhandel 
zu betreiben oder den bereits vorhandenen auszudehnen. Vor 
nehmlich konnte Spanien jetzt endlich daran denken, seinen 
alten Wunsch zu verwirklichen, sich von den fremden Sklaven 
lieferungen zu befreien. Solange es in Afrika keine Be 
sitzungen hatte, besafs es auch keinen nationalen Sklaven 
handel. 
Bereits im Friedensschlufs zu Pardo, am 24. März 1778, 
wurden den Spaniern die Inseln Annabon und Fernando del 
Po abgetreten und ihnen die Freiheit gewährt, an den gegen 
überliegenden Küsten bei den Flüssen Ga bean, Camerones, 
Domingo und beim Kap Formoso Neger einzuhandeln (Seil, 
S. 41). Im Friedensschlufs zu Versailles 1783 wurden auch 
den französischen Besitzungen an der afrikanischen Küste be 
trächtliche Erweiterungen zugestanden. Frankreich bekam neu 
hinzu die bisher britischen Stationen St. Louis und G orée, 
das Fort Sénégal, ferner Rufisque, Joal, Portudal, Albreda, 
die Iles-Idoles bei Sierra Leone und vor allem Anteil am 
Handel von Altkalabar, Neukalabar und in Bonny an der Mün 
dung des Niger (Seil, S. 54 ff.). Letztere beiden Plätze hatten 
bei weitem den gröfsten Umsatz an der ganzen Küste; denn 
sie lieferten jährlich 14500 Sklaven von insgesamt 74000, 
welche nach offiziellen Angaben von den europäischen Stationen 
damals verschleppt wurden (Report 1789, I, Mr. Norris, auch 
Southey III, S. 32). An diesen sowie an denjenigen Stationen, 
die sie von früher her besafs, hob die französische Regierung
        <pb n="77" />
        XXV 1. 
(31 
1784 alle früheren Handelsbeschränkungen und Privilegien 
auf und erklärte für ihre eigenen Untertanen den Freihandel 
(Rep. 1789. VI. unter „France“). Letzterer entfaltete sich 
infolgedessen ungemein. Benin, Wydah und Lago (an der 
Windward-Küste), wo früher gar kein oder nur ein ganz un 
bedeutender Negerhandel gewesen war, steigerten ihren Ex 
port dermafsen, dafs die englischen Kaufleute mit Neid auf 
die französischen Erfolge blickten. Aus dem Handel bei An 
gola hatten die Franzosen seit dem Frieden die Engländer fast 
ganz vertrieben ; bei Bonny hatten sie einen ebenso grofsen 
Handel wie jene, und am Gambia herrschte starker Wett 
bewerb zwischen beiden Nationen (Rep. 1789, I, Zeugnis von 
Mr. Falconbridge und Mr. Norris und Captain Heatley). Eng 
lische Kaufleute gaben an (Rep. 1789, VI, unter „France“) : 
„The French African trade is very considerably increasing 
particularly from the coast of Angola, where they have got 
the whole of it, and from the river Bonny, where they have 
now a considerable trade . . . They are persuaded that the 
exportation of slaves from Africa would not be in the least 
diminished by the abolition of the slave trade in this country 
(= England)!“ — 
Die Ausdehnung der spanischen und französischen Be 
sitzungen hatte nicht nur zur Folge, dafs der britische Sklaven 
handel seit 1772—1785 von fast (30 000 (Sell, S. 73) expor 
tierten Negern auf einige 40000 Stück zurückging, sie brachte 
als weitere Unannehmlichkeit mit sich, dafs mit der steigen 
den Nachfrage auch die Einkaufspreise für Neger an der 
Küste stiegen und in den, 1780 er Jahren sehr hoch waren 
(Journals of A. H. o. Commons, Bd. 43, Petition des Com 
mittee of the Merchants trading to Africa, vom 9. Mai 1788). 
Mit dem vermehrten Angebot europäischer Artikel hoben sich 
die Forderungen der schwarzen Händler. Je mehr Europäer 
an die Küste kamen, desto wählerischer und habgieriger wurden 
die Häuptlinge, die als Unterhändler dienten (Sell, S. 104 ff.). 
Die Tage, wo man für wenige Kannen Branntwein, für einige 
Ellen groben Tuches oder gar für ein paar eiserne Nägel mit 
Messingköpfen einen ausgewachsenen Sklaven erstehen konnte, 
waren längst dahin. „Eine Nation überbot beständig die 
andere, wodurch der Preis der Sklaven so aufserordentlich 
gestiegen war, dafs wenig mehr darauf zu gewinnen ist“ (Seil, 
Ö. 64—65). Die Tabelle 25 im Report 1789, IV, gibt einen 
chronologischen Bericht über die an den verschiedenen Punkten 
der Küste für einen Sklaven gezahlten Einkaufspreise seit 
1076. Demnach betrug der Durchschnittspreis von 
1676—1688 . nur 3 £ 
1688—1707 . . . 8-12 £ 
1752-1759 . . . 12-15 „ 
1787 16—18 „
        <pb n="78" />
        Gleichwohl konnte man 1787 auch schon für 10 einen 
minderwertigen oder für 22 £ einen besonders brauchbaren 
Sklaven erhandeln. Seil gibt (S. 109) den Preis für einen 
jungen, erwachsenen Neger in der Zeit von 1783—1780 auf 
160 Reichstaler an, während er 1749 nur 96 Reichstaler be 
tragen hätte (S. 107). Umgekehrt wie die Nachfrage der 
Europäer war das Angebot von seiten der Neger gefallen. 
Alle Berichte aus jener Zeit stimmen darin überein, dafs die 
ewigen Sklavenjagden und Kriege der Negerstämme unter 
einander, dazu die Branntweinpest, meilenweite Landstriche, 
die früher als reichlich besiedelt galten, gegen Ende des 
18. Jahrhunderts geradezu entvölkert hatten (Sell, S. 86, 87 ; 
Römer usw.). Weit aus dem Innern des Landes heraus 
mufsten die Sklaven herangeholt werden. Die Küstenbewohner 
waren blofs noch Zwischenhändler, welche die europäischen 
Waren in das Hinterland führten und ihre unglücklichen 
Opfer nach monatelangen, höchst beschwerlichen und verlust 
reichen Landreisen an die See heranschleppten. „Das sei der 
Grund, warum sich der Wert der Sklaven seit 25 Jahren um 
den vierten Teil vermehrt hätte,“ schreibt Sell, S. 87. „Der 
Sklavenhandel wäre längst verschwunden, wenn nicht die 
Küstenbewohner ihren Luxus den Völkern des inneren Afrika 
mitgeteilt hätten, von denen sie Sklaven empfangen“ (Sell, S. 86). 
Als für einen Sklaven durchschnittlicher Güte hingegebene 
Waren gibt Seil folgendes an : 
5 Flinten à 6 Reichstaler . . 
80 Pf. Pulver 
1 Anker Branntwein .... 
2 Stangen Eisen 
4 Dutzend kleine Messer . . 
1 Stück Kattun zu 24 Ellen 
2 Becken von Zinn .... 
Ostindische Waren 
1 Stück ostindisches Tuch . . 
1 Becken von Messing . . . 
3 Stangen Kupfer ..... 
2 Stangen Blei 
An die Wache 
Summa 
30 
40 
16 
6 
4 
10 
2 
30 
Reichstaler 
12 
4 
3 
2 
» 
M 
V 
160 Reichstaler. 
Eine der gröfsten Schwierigkeiten soll die gewesen sein, 
dafs ein Sklavenschiff die allerverschiedensten Artikel mit 
bringen mufste, da man nie wissen konnte, welche Ware auf 
der Bedürfnisskala der Eingeborenen gerade obenansteheu 
würde. Daraus erwuchs oft erheblicher Schaden, weil die 
Güter bald hoch, bald niedrig im Werte standen, je nachdem 
kurz vorher ein anderes Schiff dieselben Waren feilgeboten 
hatte oder nicht. So standen die Einkaufspreise in Europa
        <pb n="79" />
        XXV 1. 
03 
meist in keinem Verhältnis zu den Verkaufspreisen an der 
Küste (Sell, S. 105). Weiter wurde der Gewinn geschmälert 
durch die sich immer mehr einbürgernden Geschenke und 
Zugaben, die den Negerhäuptlingen und Vornehmen für 
die blofse Erlaubnis, handeln zu dürfen, gespendet werden 
mufsten. 
Vergleicht man die mittleren Einkaufspreise mit den Ver 
kaufspreisen in Amerika, so erscheint der Unterschied auf den 
ersten Blick beträchtlich — nämlich 18 gegen 35 &amp; (Report 
1789, IV, Tabelle 25). Bei näherer Betrachtung mäfsigt sich 
der Unterschied ganz erheblich. Man mufs die furchtbaren Ver 
luste auf der „middle passage“ (10—12 °/o) bedenken, ferner 
die Unkosten für den Transport, für den mehrwöchigen Unter 
halt, für die ärztliche Behandlung, für Zinsen, Spesen, Ver 
sicherungen und endlich für die stellenweise unerschwinglichen 
Importzölle auf Sklaven. Berücksichtigt man aufserdem noch 
die Überfüllung der Sklavenmärkte und den langsamen Ab 
satz in Westindien, so wird man Hawkesburys Bericht im 
Report 1789, I, beipflichten: „It is a matter of much doubt 
whether the excess of the gains after deducting the losses 
incurred in the trade have exceeded the advantages to be 
derived by other commerce.“ — 
Früher und wohl ausnahmsweise noch in den 1780er 
Jahren machte manches Schiff bei günstigen Konjunkturen 
wohl noch 50—00 °/o Gewinn (Sell, S. 138 ff.). Gewöhnlich 
aber verdarben die grofse Konkurrenz an der Küste und die 
Überhäufung der Märkte in Westindien das Geschäft. Seil 
gibt hierfür auf Seite 140/41 ein Beispiel, das sich heute in 
seinen Einzelheiten nicht mehr nachprüfen läfst und darum 
hier ohne Gewähr wiedergegeben sein mag: „9°/o betrüge der 
Gewinn am Sklavenhandel, während sonst im amerikanischen 
Handel leicht 12 °/o und mehr verdient würde. Schliefslich be 
ruhe der Gewinn,“ meint Seil, „nur noch auf der Rückfracht 
der Sklavenschiffe, wo sie mit Zucker und anderen Kolonial 
waren beladen waren“ (S. 141). Clarkson bezeichnet eben 
falls den Sklavenhandel als „a loosing trade“. Er vergleicht 
ihn mit einer Lotterie (Impolicy, S. 30), worin einzelne manch 
mal Vorteile erhaschten, wo aber im ganzen mehr Nieten als 
Gewinne gezogen würden. Seine Argumente für die „impolicy“ 
des Negerhandels beruhen auf denselben Gründen wie bei 
Seil : Die Konkurrenz an der Küste sei zu grofs, ebenso die 
Sterblichkeit auf der Überfahrt; die westindischen Märkte 
seien überfüllt, der Geschäftsumsatz dauerte zu lange. Darum 
hätte bereits die African Company zweimal Bankerott gemacht 
und 1772—1778 auch die Liverpooler Sklavenhändler mit 
710000 £ falliert (S. 29). Nur während des nordamerikani 
schen Unabhängigkeitskrieges, als der Preis für einen Sklaven 
an der Küste nur 7 £ und in Westindien 45 betrug, hätte
        <pb n="80" />
        64 
XXV 1. 
der Händler ein Geschäft machen können, vorausgesetzt, dais 
er den feindlichen Kaperschiffen entwischte. 
Dafs der Sklavenhandel tatsächlich für den gröfseren Teil 
der daran beteiligten Klassen seine frühere Bedeutung ver 
loren hatte, daran ist nach allen Berichten aus dieser Zeit gar 
nicht zu zweifeln. Man unterscheidet vielleicht am besten 
vier Gruppen von Interessenten, die an seinem Fortbestehen 
noch irgendwie beteiligt waren. Die erste waren die Rheder, 
welche die Ausrüstung der Schiffe und den Transport be 
sorgten, und die auf jeden Fall bezahlt wurden und einen 
Gewinn erzielten, das Geschäft mochte sonst glücken oder 
nicht. Deshalb konzentrierte sich in dieser an Zahl schwachen, 
an Einflufs mächtigen Kapitalistengruppe der Hauptwiderstand 
gegen die Abolition (Renny, S. 182). Recht zweifelhaft waren 
die Gewinnaussichten der englischen Exportmanufakturen. 
Absonderliche Gewinne wie früher wurden im Handel mit 
Afrika nicht mehr gemacht. Die französischen Sklavenhändler 
entnahmen von ihnen nur noch ganz wenige Tauschartikel; 
jedes Land bemühte sich, eigene Waren in Afrika loszuschlagen, 
und der billige Rum und Branntwein, den die Nordamerikaner 
aus Westindien nach der Küste trugen, verdrängte die eng 
lischen Fabrikate mehr und mehr. Wäre es anders gewesen, 
so hätte der Widerspruch aus diesen Kreisen schärfer gewesen 
sein müssen. Es sind indessen zahlreiche Fälle vorgekommen, 
wo englische Manufakturisten sich ausdrücklich gegen den 
Sklavenhandel erklärten, obgleich sie daran beteiligt waren 
(siehe z. B. die in den Journals of t. H. o. C., Bd. 43 er 
wähnten Petitionen aus Manchester vom 11. Febr. 1788, auch 
aus London (Bandinell, S. 77) und Dublin (Rep. 1789, 1). 
Sie alle hofften durch einen sogenannten „natürlichen“ Handel 
mit Afrika, d. h. durch einen Tauschhandel zwischen eng 
lischen Fabrikaten und afrikanischen Kolonialwaren (Gold, 
Elfenbein, Wachs, Früchte usw.) mehr zu verdienen. Die dritte 
Gruppe, die Unternehmer, welche das notwendige Kapital an 
Schiffen, Tauschartikeln, Lebensmitteln, Löhnen usw. zusammen 
fügten und die Sklaven später in Amerika verkauften, trug 
das ganze Risiko. Ihr Geschäft war, wie bereits erwähnt, ein 
Glücksspiel, dessen Gefahren nur dadurch etwas gemäfsigt 
wurden, dafs Unternehmer und Rheder häufig dieselben Per 
sonen waren. Sonst überstiegen gewöhnlich ihre Verluste den 
Gewinn. Die vierte Gruppe stellten die westindischen Pflanzer 
dar. Für sie war der Sklavenhandel natürlich eine wichtige, 
aber nicht mehr eine Lebensfrage. Als solche wurde er fälsch 
lich oft ausgegeben und irrtümlich dafür gehalten. Schon im 
vierten Teil wurde zu zeigen versucht, welche bedenklichen 
Schattenseiten er aufzuweisen hatte; aus den folgenden Ab 
schnitten wird sich ergeben, dafs andere gewichtige Gründe 
seine Abschaffung geradezu verlangten. Somit läfst sich nach
        <pb n="81" />
        XXV 1. 
65 
Ausschaltung der beiden mittleren Gruppen die Abolitions 
bewegung vielleicht zutreffend als ein Kampf „with the gigantic 
commercial interests of Liverpool and Bristol and the proprie 
tors of the West India plantations“ bezeichnen (Blake, S. 187). 
Brougham (IV, S. 493) meint: „The only classes of men who 
can be affected by the abolition are the African traders in 
the mother country, and the proprietors of plantations.“ Er 
setzt noch hinzu: „The European traders may easily find em 
ployment in the other branches of domestic and foreign trade. “ 
Als dieser Ausweg seit Beginn des Krieges mit Frankreich 
1793 von den englischen Kaufleuten benützt wurde, war es 
nicht zuviel behauptet, wenn man sagte, dafs das Wohl und 
Wehe keines einzigen britischen Geschäftszweiges notwendig 
von dem Sklavenhandel abhing, was sich allerdings erst aus 
den späteren Abschnitten übersehen läfst. — 
b) In Amerika. 
Hatte England vermöge seiner hochentwickelten Manu 
fakturen, der Schnelligkeit seiner Schiffe und wegen des Kredites, 
den es länger als andere Händler an der Küste geben konnte, 
beim Sklaveneinkauf immer noch gewisse Vorteile vor fremden 
Wettbewerbern voraus (Report 89, I), so war es ihm seit 1783 
verwehrt, dieselben auszunutzen. Die westeuropäischen Mächte 
trieben damals insgesamt jede eine intensive Kolonial Wirtschafts 
politik. Jeder Kolonien besitzende Staat ging daran, dieselben 
nach allen Regeln des Kolonialsystems auszubeuten, die vor 
handenen Plantagen auszudehnen, neue anzulegen und nament 
lich den Ein- und Ausfuhrhandel der überseeischen Gebiete 
in eigene Hand zu nehmen. Frankreich, Spanien und Holland, 
bisher in gröfserer oder geringerer Abhängigkeit von den 
britischen Sklavenlieferungen, gaben sich in den 1780er Jahren 
Gesetze zu dem Zwecke, ihren eigenen Sklavenhandel durch 
Exportprämien, Tonnengelder usw. zu begünstigen und den 
der Ausländer, zumeist der Engländer, durch Differentialzölle 
oder offene Verbote einzuschränken (Report 89, VI). Für die 
englischen Rhederinteressen war dies ein harter Schlag; 
gingen doch, wie der dritte Teil lehrte, rund 2 /s ihrer Neger 
transporte ins Ausland! Die unmittelbaren Wirkungen dieser 
ungünstigen Behandlung britischer Importe waren Absatz 
stockungen und Überfüllung der englischen Sklavenmärkte in 
Westindien, niedrige Preise und weitere Verschlechterung des 
Sklavengeschäftes. Aus der Billigkeit der Sklaven entsprangen 
dann alle die Laster, die bereits in den früheren Teilen ge 
streift wurden, nämlich grausame Behandlung, sinnlose Steige 
rung der Produktion, der Spekulation, Verschuldung, Schleuder 
preise für Zucker, Bankerotte usw. 
Vornehmlich Frankreich machte damals die gröfsten An- 
Forschungen XXV 1 (116). — Hochstetter. 5
        <pb n="82" />
        06 
XXV 1. 
strengungen, einen eigenen, nationalen Sklavenhandel zu be 
gründen und sich hierin von England zu emanzipieren. Wie 
es damals überhaupt die erste und zukunftsreichste Kolonial 
macht in Westindien war, so war es auch der erste Sklaven 
konsument. „Non seulement l’état actuel de la traite française 
sur les cotes de l’Afrique offre une progression au delà de 
toute mesure . . . mail il presente encore une augmentation 
de plus de moitié sur le nombre de noirs enlevés par les arma 
teurs français avant la dernière guerre“ (1779, Arnould I, 
S. 301). Die gewaltige Ausdehnung der Kulturen auf der frucht 
baren Südseite von Domingue, auf Guadeloupe, Martinique 
usw. seit Ende der 1770er Jahre hatte den französischen Be 
darf an Negern auf jährlich mindestens 40000 Stück — gegen 
15—16000 Stück, welche die englischen Inseln benötigten — 
gesteigert (siehe S. 82). Fast die Hälfte der von allen euro 
päischen Nationen verhandelten Neger ging, mit gesetzlicher 
Erlaubnis oder durch Schleichhandel, in die französischen 
Kolonien (de donnés, S. 102). Noch vor dem letzten Kriege 
mit England von 1779—83 hatten die französischen Sklaven 
händler jährlich nur 14—15000 Neger verschifft (Arnould I, 
S. 302), während sie in den der Revolution von 1789 unmittel 
bar vorhergehenden Jahren genau das doppelte nach West 
indien importierten. 30000 Neger fuhren damals in jedem 
Jahre in französischen Schiffen über den Ozean (Report 1789, 
VI; Brougham I, S. 530, auch II, Note Hh., S. 532; Edwards 
II, S. 101; Arnould I, S. 302; Southey III, S. 19; Bandinell, 
S. 86 u. a.). Dazu kamen noch weitere 10000 Sklaven, welche 
von Engländern in die französischen Inseln importiert wurden 
(ebendort). 
In früheren Zeiten hatten sich englische Sklavenhändler 
viel mehr an dem französischen Markte beteiligt. Durch den 
Beschlufs des französischen Staatsrates vom 26. Oktober 1784 
wurde dieser gewinnreiche englische Zwischenhandel dauernd 
gelähmt. Um ihrem eigenen Sklavenhandel gröfsere Ermunte 
rung zu geben, versprach die französische Regierung in diesem 
Erlafs eine Prämie von 40 livr. für jede Tonne eines in einem 
französischen Hafen für Afrika ausgerüsteten Schiffes. Für 
jeden Sklaven, der nach Guadeloupe und Martinique oder 
nach Süddomingue, Cayenne, Tabago und Lucie von fran 
zösischen Schiffen importiert wurde, sollte eine weitere Prämie 
von 60 oder 100, später sogar von 160 oder 200 livr. in Silber 
gezahlt werden. Gewisse aus europäischen (gemeint sind eng 
lische) Häfen nach Frankreich zum Zweck des afrikanischen 
Tauschhandels eingeführte Waren sollten abgabenfrei bleiben 
(Report 1789, VI: Arrêt du Conseil d’Etat du Roi). Nach 
Domingue durften britische Schiffe überhaupt keine Sklaven 
mehr importieren; nur die französischen Windward - Inseln 
standen ihnen gegen einen Importzoll von 6 livr. pro Kopf
        <pb n="83" />
        XXV 1. 
67 
noch offen (Report, VI, „France“). Die Geldopfer, welche 
die französische Regierung zugunsten eines eigenen Sklaven 
handels brachte, beliefen sich von 1785—1788 auf durchschnitt 
lich jährlich 2340000 livres (Arnould I, S. 303). Auch nach 
Neckers Rede an die versammelten Stände im Februar 1789 
hatte der König allein auf den Sklavenhandel 2,4 Millionen 
verwandt. 
So häufig diese Prohibítivgesetze von Schleichhändlern 
umgangen worden sind, so hat doch der britische Sklaven 
handel durch die Bevorzugung französischer Schiffe ungeheure 
Einbufsen erlitten. Die Klagen hierüber kommen im ersten 
Zeugnis der Company of Merchants trading to Afrika (Report 
1789, I, Febr. 1788) unverhohlen zum Ausdruck: „The trade 
. . . was in a very flourishing state before .... the late war; the 
peace has it again revived .... But the French, by un 
common exertions to encourage and improve this trade from 
their own country in granting very large bounties . . . have 
created such a powerful competition in Africa with the British 
merchants as he is not well able to resist, insomuch that the 
trade at present is rather in a languid state . . . ., a 
practice which must be attended with very serious 
consequences to the commerce and navel interests 
of this country.“ In bezug auf den französischen Sklaven 
handel fährt das Zeugnis dann fort: „Our dealings with the 
French . . . who have like weise bought great numbers from 
us, have not been so beneficial, either in point of policy or 
of profit, because their contracts are generally for delivery 
upon the coast of Africa, that their ships may obtain the French 
bounties by which means they not only deprive us of the 
freight, but from their local knowledge and superior encourage 
ment, must in a little time become master of the trade!“ 
Ohne Frage wäre es Frankreich binnen kurzem gelungen, 
sich vom englischen Sklavenhandel völlig zu befreien, wenn 
nicht der Revolutionskrieg von 1793 dazwischen gekommen 
wäre. Der Report von 1789. VI stellte die wichtige Tatsache 
fest, dafs englische Sklavenhändler von Ruf durch französische 
Agenten aufgefordert wurden, nach Rouen überzusiedeln, um 
von dort aus den französischen Handel zu leiten. Einige 
Händler waren bereits durch hohe Belohnungen dafür ge 
wonnen (siehe das soeben erwähnte Zeugnis sowie dasjenige 
von Mr. Taylor, Rep. 89, VI). In einer Denkschrift vom 
29. Sept. 1786 Report 1789 (VI, „France“) beklagt sich die 
Company of merchants usw. über die französischen Anmafsungen 
(„encroachments“) an der Küste bei Benin, Wydah, Lago und 
Bonny, durch die der englische Handel beeinträchtigt würde. 
Über seine zukünftigen Aussichten urteilt sie ziemlich trübe. — 
Genau die gleiche Gefahr drohte dem britischen Handel 
von den Ländern der spanischen Krone (Rep 89, VI, „Spanien“, 
5*
        <pb n="84" />
        68 
XXV 1. 
„Holland“ usw.). Seit dem Erlöschen des Assiento-Vertrages 
im Jahre 1750 hatte die spanische Regierung den Willen kund 
gegeben, fortan die Sklaveneinfuhr nur spanischen Untertanen 
vorzubehalten. Aus Mangel an eigenen Besitzungen in Afrika, 
an Schiffen, an Geld, Kredit und an den geeigneten Tausch 
waren, endlich aus Geschäftsunkenntnis mufste sie von ihrem 
Entschlufs abstehen. Britische Händler wurden wieder herbei 
gerufen, die aber nicht direkt an die spanischen Pflanzer, 
sondern nur an eine spanische Gesellschaft mit dem Sitze in 
Havanna liefern durften. Wegen des Krieges mit England 
stellte diese Gesellschaft 1779 ihren Betrieb ein. Nach dem 
Friedensschlufs von 1783, als Spanien in Afrika Fufs gefafst 
hatte, glaubte es abermals der englischen Importe entbehren 
zu können und versagte allen nichtspanischen Sklavenschiffen 
und Händlern den Zutritt. Wie früher nötigte indessen wie 
derum der Mangel an kaufmännischen Fähigkeiten die spa 
nische Regierung, mit dem englischen Handelshause Baker 
und Dawson aus Liverpool in Unterhandlung zu treten. Mit 
diesem sch lofs und erneuerte sie seit 1784 mehrmals einen 
Vertrag über die Lieferung von 4—5000 Sklaven für Trinidad, 
Caracas, Havanna und La Güira. Damit waren England tat 
sächlich alle früheren Vorrechte im spanischen Sklavenhandel 
wiedergegeben. Er wurde in britischen Schiffen, durch britische 
Seeleute geführt und war ziemlich vorteilhaft, da die Sklaven 
mit barem Gelde bezahlt wurden. Jedoch plötzlich, im Februar 
1788, weigerte sich der König von Spanien, den Vertrag zu 
erneuern, infolge, wie behauptet wurde, der Nachricht von 
Parlamentsverhandlungen über die Abolition in England. Die 
Wahrheit war, dafs sich in Cadix ein spanisches Handelshaus 
erboten hatte, den Sklavenhandel unter spanischer Flagge zu 
führen (Report 1789, VI, Zeugnis von Mr. J. Dawson). Der 
Kontrakt wurde nicht erneuert; König Karl IV. erliefs viel 
mehr am 28. Februar 1789 eine Verordnung, welche seinen 
Untertanen den Sklavenhandel in eigenen oder gemieteten 
Schiffen freigab, und Fremden nur noch auf zwei Jahre ge 
stattete, Sklaven in diejenigen Häfen zu importieren, wo Zölle 
erhoben wurden. In allen anderen Häfen sowie in Port of 
Cuba wurden Ausländer überhaupt ausgeschlossen. Spanischen 
Schiffen wurde aufserdem noch eine Einfuhrprämie von vier 
Pesos oder Dollars pro Neger versprochen. Fremde Schiffe 
durften einen Tonnengehalt von 300 nicht übersteigen und 
keine Kolonialwaren ausführen. 
Seitdem war England offiziell, wennschon infolge des 
Schmuggelhandels nicht tatsächlich, von der Beteiligung am 
spanischen Sklavenhandel ausgeschlossen. Nur noch einmal, 
vorübergehend, kam es durch die spanische „Philippinen-Ge- 
sellschaft in Berührung mit ihm (Report VI, unter „Spain“; 
auch Brougham I, S. 532). Diese Gesellschaft hatte nämlich
        <pb n="85" />
        XXV 1. 
09 
das Monopol erhalten, Südamerika mit Sklaven zu versehen, 
war aber, dank ihrer völligen Unkenntnis des afrikanischen 
Marktes, auf englischen Beistand angewiesen. Ihre wenigen, 
etwa sechs Schiffe empfingen in Liverpool und Bristol ihre 
Ausrüstung, liefen dann unter englischer Flagge nach der 
Küste und brachten von dort 3—4000 Neger nach Buenos 
Ayres. Der Handel hörte aber schon nach zwei Jahren wieder 
auf. Dieser Anteil war der letzte Überrest von dem einst 
maligen stolzen Assientohandel. Man darf indessen nicht ver 
gessen, dafs bei der ungeheuren Ausdehnung der Küsten des 
spanischen Kolonialreiches die Regierung zu Madrid nicht im 
stande war, ihren Gesetzen Achtung zu verschaffen. Der 
Schleichhandel blühte wie in den französischen Kolonien üppig 
und wurde in dem 1795 ausbrechenden Kriege mit England 
von den spanischen Behörden in Amerika halb und halb legi 
timiert, wenigstens begünstigt, weil die Einfuhr von Negern 
den spanischen Pflanzern zu grofse Vorteile bot. Die eng 
lische Regierung allerdings hatte sich mittlerweile zu der an 
deren, Seite 40 ff. auseinandergesetzten Ansicht bekehrt. Sie 
erlaubte seit 1798 Sklavensendungen in die spanischen Kolonien 
nur noch unter der Bedingung, dafs mit den Sklaven gleich 
zeitig eine gehörige Menge britischer Manufakturartikel ein 
geschmuggelt wurden (siehe Wilberforce, H. o. C., 2. Mai 1800). 
Dafs auch die Spanier kein Mittel unversucht liefsen, den 
Engländern ihre Geschäftsgeheimnisse im Sklavenhandel ab 
zulauschen, bezeugt der Report 1789, VI. Spanische Agenten 
hielten sich zum Studium des Handels, der Ausrüstung der 
Schiffe, der Auswahl der Tauschwaren und sonstigen Ge 
bräuche in englischen Häfen auf. Wie seitens der fran 
zösischen, ergingen auch von seiten der spanischen Regierung 
glänzende Anerbietungen an britische Handelshäuser, Offiziere, 
Schiffsärzte usw., nach Cadix zu kommen und dort die Leitung 
spanischer Afrikafahrer zu übernehmen. — 
Die übrigen Kolonialstaaten zeigten sich England gegen 
über ebenso zurückhaltend. Die Vereinigten Staaten hatten 
in der Hauptsache durch die Non-Importation-Akte von 1774 
englische Sklavenlieferungen untersagt. Seit dem Friedens- 
schlufs 1783 hatte sich die Negereinfuhr in die Union über 
haupt in mäfsigen Grenzen gehalten, so dafs man glauben 
konnte, „der Kampf um die Freiheit des Sklavenhandels bis 
1808 sei umsonst geführt worden“ (von Halle, S. 40 ff, auch 
Burghardt, S. 40). Portugal entnahm keinen einzigen Sklaven 
aus englischen Händen (Brougham I, S. 532), liefs in Brasilien 
nur portugiesische Schiffe zu (Posselts Anm. 1800 Nov. 4. Stück) 
und besorgte seinen umfangreichen Sklavenhandel — jährlich 
gegen 20000 Stück — selbst (Rep. 1789, VI, unter „Portu 
gal“). Ebenso energisch verschlofs Holland seine Kolonien, 
obwohl sein Sklavenhandel seit der amerikanischen Revolution
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        b- 
70 
XXV 1. 
!-v 
1%, 
r 
von 40 Schiffen auf 15 im Jahre 1789 zurückgegangen war. 
Die holländischen Kolonien brauchten jährlich etwa 7000 frische 
Neger, von denen das Mutterland nur 4000 zu liefern im 
stande war. Den fehlenden Rest — 3000 Stück — impor 
tierten englische Händler heimlich (Brougham I, 8. 533). Ein 
Notgesuch der Pflanzer aus Holländisch-Guyana an die Amster 
damer Regierung, britische Importe zu gestatten, wurde kurz 
weg abgeschlagen. 
Was England sonst noch an Sklaven für fremde Kolonien 
lieferte, ging über die dänisch-westindischen Freihäfen St. Thomas, 
St. Croix und St. John. Letztere boten bis zum Ausbruch 
des Krieges im Jahre 1793 einen Absatzmarkt für schätzungs 
weise 6—8000 englische Sklaven, die von dort wiedeP in den 
Schiffen aller möglichen Nationen in die Länder Mittel- und 
Südamerikas weitergeführt wurden. Dieser Handel war für 
Grofsbritannien recht günstig; doch seine Stunde hatte ge 
schlagen, als 1792 eine königl. dänische Verordnung seine 
Dauer auf 10 Jahre einschränkte und ihn vom 1. Januar 1803 
ab verbot. Den abolitionistischen Neigungen in England wurde 
dadurch ein neuer Anstofs gegeben. Wir kommen auf diesen 
Punkt in einem späteren Kapitel zurück. 
Sechster Teil. 
Seine Schädlichkeit für die britische Marine. 
Nicht nur unrentabel, sondern obendrein verheerend für 
die britische Marine ist der Sklavenhandel gewesen. „The 
slave trade is not the nursery but the grave of the British 
marine!“ (Clarkson, Impol., ch. V.). 
Dies Argument ist von den Abolitionisten mit gutem Er 
folge gegen den Handel ins Feld geführt worden. Pitt, Fox 
und Lord Grenville sollen durch Clarksons unwiderlegliche 
Beweise für diese Tatsache aus Zweiflern zu Anhängern der 
Abolition bekehrt worden sein (Clarkson, History I, S. 474). 
J. Ramsay scheint einer der ersten gewesen zu sein, die sich 
dieses Argumentes bedienten. „Jeder weifs,“ schrieb er bereits 
1784, „dafs der Sklavenhandel für unsere Seeleute vernichtend 
ist, zur Freude der Kapitäne, die durch die starken Verluste 
an Mannschaften auf der middle passage an Löhnen sparen.“ 
Zum Sklavenfang an der Küste, den die Matrosen häufig selbst 
besorgten, gehörten nämlich mehr Leute als nachher zur Über 
fahrt nach Westindien. Darum behandelten die Kapitäne ihre 
Mannschaften unterwegs so barbarisch, um alle überflüssigen 
Matrosen zur Desertion zu treiben und möglichst wenig Lohn 
zu zahlen. Clarksons Enthüllungen über die furchtbaren Leiden 
der englischen Matrosen, die nach Afrika fuhren, machten 
grofses Aufsehen. Seine Informationsreisen nach Liverpool,
        <pb n="87" />
        XXV I. 
71 
Bristol und anderen Ausrüstungshäfen für Sklavenschiffe waren 
eigens zu dem Zwecke unternommen worden, die jährlichen 
Verluste mit zahlenmäfsigen Beweisen belegen zu können. 
Aus eigener Anschauung und aus Unterredungen mit Augen 
zeugen wollte er die Verhältnisse kennen lernen. Die An- 
werberollen und Mannschaftslisten der Afrikafahrer, welche 
er sich zu verschaffen wufste, boten ihm das Beweis 
material für die obige Behauptung. In seinem „Essay usw.“ 
(S. 34 ff.) veröffentlichte er seine Ergebnisse. „Unsere Matrosen 
dienen auf Sklavenschiffen sehr ungern. Im Frühjahr, wo die 
meisten Schiffe ausrüsten, können die Sklavenkapitäne ge 
wöhnlich keine Mannschaften finden. Nur durch betrügerische 
Versprechungen höherer Löhne, durch Vorschüsse, Beförde 
rung zum Maaten, durch Anheuerung in der Trunkenheit usw. 
werden die Leute zum Dienst herangelockt. Der Kontrakt, 
der von Rechts wegen vor der Abreise unterzeichnet werden 
müfste, wird den Mannschaften erst nach der Abfahrt zu flüch 
tiger Kenntnis gebracht und hinterher oft gefälscht, zum Vor 
teil des Kapitäns, der dadurch unbeschränkte Gewalt über 
seine Mannschaften bekommt“ (S. 38 ff). 
An der afrikanischen Küste begann die Hauptleidenszeit 
für die armen Matrosen. Der monatelange Aufenthalt an den 
heifsen, sumpfigen Küstenniederungen, die schroffen Tempera 
turwechsel von Tag zu Nacht, dazu das verdorbene Essen 
und Wasser sowie das Schlafen im Freien oder in ungedeckten 
Booten erzeugten Fieber, Ruhr, Skorbut unter den Mann 
schaften. Die geringste Verletzung, jede Schramme eiterte zu 
einem gefährlichen Geschwür und führte oft zum Tode. Hatte 
der Kapitän endlich seine Menschenladung zusammen, so kehrte 
er seine wahre Gesinnung hervor. Barbarische Strafen, lebens 
gefährliche Misshandlungen wurden aus den geringfügigsten 
Anlässen verübt. Viele Matrosen desertierten schon vor der 
Abfahrt; diejenigen, welche blieben, hatten schlimme Qualen 
auszuhalten. Erreichten sie glücklich die Heimat wieder und 
wollten bei einem englischen Advokaten über die ausgestandene 
Behandlung Klage führen, so wurden sie meistens abgewiesen, 
weil die englischen Rechtsgelehrten häufig Sklavenhändler zu 
ihren Klienten hatten und deshalb von vornherein gegen die 
Matrosen eingenommen waren. Aufserdem wurden die Matrosen 
durch eine Kontraktsbestimmung am Klagen verhindert, welche 
lautete: Wer innerhalb 25 Tagen nach seiner Entlassung über 
irgendeinen Vorfall an Bord eine Klage einreicht, ohne sie 
den Schiffsoffizieren oder „Eigentümern unterbreitet zu haben, 
soll 50 £ Strafe zahlen“. — Die furchtbaren Wirkungen 
solcher Barbarei sprachen sich laut Clarksons Berichten in 
folgenden Zahlen aus: „Die 88 Sklavenschiffe, welche im 
September 1787 nach Liverpool zurückkehrten, hatten im 
ganzen 3082 Mann Besatzung, wovon 031, d. h. 1 4 bis Ve, als
        <pb n="88" />
        72 
XXV 1. 
Tote angemeldet wurden. Acht bis neun Mann verlor durch 
schnittlich jedes aus England absegelnde Sklavenschiff, bei 
einer mittleren Besatzung von 30—40 Mann (Clarkson S. 57). 
1786 waren rund 5000 Seeleute im Sklavenhandel beschäftigt. 
Davon kehrten heim 2320; auf den Totenlisten standen 1130; 
in Westindien entlassen oder desertiert waren 1470, daselbst 
neuangeworben 610, so dafs etwa 860 als Vermifste in West 
indien verblieben sein müssen, von denen nur wenige auf 
Kriegsschiffen oder sonstwie nach England zurückgekehrt sein 
können. Die Mehrzahl von ihnen, vielleicht 500, trieb sich 
elend aus Krankheit, Hunger und Not als Proletarier auf den 
Strafsen Jamaikas herum. Zusammen mit den 1130 Ver 
storbenen sind mithin im Jahre 1786 im ganzen 1630 Matrosen 
dem Vaterlande verloren gegangen. Ebenso war es früher 
und später (ibid. S. 63). Bei je 900 verschifften Sklaven setzte 
Grofsbritannien 60 Seeleute zu! Alle übrigen Handelszweige 
zusammengenommen hatten nicht mehr Verluste (Impol. S. 136). 
Also nicht als eine Pflanzschule, sondern als das Grab für 
unsere Marine mufs der Sklavenhandel bezeichnet werden. In 
seiner Verurteilung geht Clarkson so weit, zu wünschen, dafs 
man Frankreich Englands Anteil daran ruhig überlassen sollte, 
weil auf diese Weise die französische Flotte am sichersten 
zugrunde gerichtet würde (Impol., S. 134)! 
Über so schwere Anschuldigungen konnten die amtlichen 
Untersuchungen nicht mit Stillschweigen hinweggehen. Der 
Report von 1791 (siehe „Abstract of the Report of the H. o. C. 
on the Slave Trade in 1790 und 1791) enthält sehr eingehende, 
unanfechtbare Ergebnisse über die Sterblichkeitsverhältnisse 
der Matrosen an Bord der Afrikafahrer. Sie bestätigen den 
von Clarkson mitgeteilten Bericht (siehe Wilberforce, II. o. C., 
18. April 1791). „Während der Zeit vom September 1784 bis 
Januar 1790 waren nach dem Ausweis der dem königl. Kom- 
mitee vorgelegten Musterungsrollen auf 350 Sklavenschiffen 
12 263 Matrosen beschäftigt. Nur 5760 von ihnen kehrten 
heim. Von den übrigen 6503 waren vor ihrer Ankunft in 
Westindien 2643, d. h. mehr als Ve des ursprünglichen Mann 
schaftsbestandes, gestorben.“ Das Schicksal der übrigen 3860, 
das in den Musterungsrollen nicht erwähnt ist, erfährt man 
aus folgenden Zeugnissen (siehe auch Blake, S. 136 ff.) : Kapitän 
Hall: Die Matrosen befinden sich, wenn sie in Westindien an 
kommen, gewöhnlich in einem kranken, entkräfteten Zustande. 
„They are the most miserable objects he ever met with in 
any country in his life.“ Oft waren ihnen die Zehen abgefault, 
ihre Beine bis zum Umfang ihrer Schenkel angeschwollen und 
in gänzlicher Verschwärung begriffen. So sah man sie auf 
den Werften von Barbadoes, Antigua, Jamaika. „Von 70 Mann, 
die auf Sklavenschiffen gedient hatten, waren nur 30 zum 
Dienst auf einem Kriegsschiff tauglich, und das soll nicht
        <pb n="89" />
        XXV 1. 
73 
Ausnahme, sondern Regel gewesen sein.“ — „Die Seeleute 
verlassen den Dienst wegen der schlechten Behandlung“ (Mr. 
Ellison, bei Blake, S. 137). „It is usual for captains,“ sagen 
Mrs. Clappson &amp; Young (bei Blake), „to treat them ill, that 
they may desert and forfait their wages.“ Mr. Bose sagt eben 
daselbst: „that it was no uncommon thing for the captains to 
send on shore, a few hours before they sail, their lane, ema 
ciated and sick men, leaving them to perish.“ Fox äufserte 
am 19. April 1791 im Unterhäuser „Die unumschränkte Ge 
walt der Kapitäne ist die Ursache der Greueltaten auf der 
Passage. Sie wüten wie wahnsinnige römische Cäsaren.“ Nach 
dem Ergebnis des Reports von 1791 gingen, eingeschlossen 
die verschollenen und erkrankten, fast die Hälfte aller am 
Sklavenhandel beteiligten Matrosen auf irgendeine Weise der 
britischen Flotte verloren. Wenn schon manche von ihnen 
wieder hergestellt worden sein mögen, so verblieb nach Ban- 
dinell (S. 88) immerdar ein Gesamtverlust von einem Drittel 
der ursprünglichen Mannschaft. „Von den britischen Seeleuten 
starben infolge der Roheiten der Kapitäne auf den Sklaven 
schiffen in einem Jahre mehr als in sämtlichen übrigen 
Handelszweigen in zwei Jahren“ (Ingram, S. 152/53). 
Soweit die Gegner der Abolition diese Verlustangaben 
nicht bestreiten konnten, versuchten sie den Einwand zu er 
heben, dafs sich durch den Sklavenhandel trotz etwaiger Ver 
luste für die britische Marine dennoch ein Zuwachs an Matrosen 
ergäbe, weil letztere sich zumeist aus der Binnenlandbevölke 
rung, aus „Landratten“ rekrutierten, die sonst nicht zur See 
gehen würden (so z. B. Doubts on the abolition usw.). Auch 
dieser Einwand wurde von Mr. W. Smith am 19. April 1791 
im Unterhause widerlegt „Nach den Musterungsrollen von 
Bristol wären nicht die Hälfte, sondern nur V12 der jährlich 
nach Afrika Segelnden Landratten; nach den Aussagen der 
Liverpooler Hafenbeamten (Report 1791) sogar nur Vie. 23°/o 
der beteiligten Matrosen kämen in diesem Handel um, gegen 
1 V2 °/o im übrigen westindischen Handel. Kein anderer Handel, 
selbst unter tropischen Himmelsstrichen, weise so hohe Ver 
luste auf.“ — 
Siebenter Teil. 
Einige andere Gesichtspunkte. 
Mehr der Vollständigkeit als ihrer Wichtigkeit wegen 
mögen zum Schlufs des ersten Abschnittes noch die folgenden 
drei Gesichtspunkte Erwähnung finden. 
Die Furcht vor Negeraufständen. Sie hat in der 
in Rede stehenden Periode zur Abolition wenig beigetragen. 
Ramsay, Clarkson und Wilberforce wiesen zwar frühzeitig auf 
die Gefahren hin, die durch den Import halbwilder Natur-
        <pb n="90" />
        74 
XXV 1. 
Völker für die Sicherheit der Inseln entständen. Ihre War 
nungen sind aber bis zum Ausbruch der Unruhen auf Do 
mingo kaum beachtet worden. Sklavenerhebungen waren im 
ganzen 18. Jahrhundert wohl immerfort vorgekommen ; sie hatten 
aber nie einen solchen Umfang erreicht, als dafs man des 
wegen auf die Importe verzichtet hätte. Der Nutzen der Im 
porte war im ganzen viel gröfser als der durch sie gelegent 
lich angerichtete Schaden. Auf Jamaika bestand ein altes 
Gesetz, nach welchem jeder Pflanzer aus Gründen der Sicher 
heit verpflichtet war, auf eine gewisse Anzahl Neger je einen 
weifsen Knecht zu halten. Es war jedoch veraltet; denn tat 
sächlich kamen gegen Ende der 1780er Jahre auf einen Weifsen 
mehr Schwarze als erlaubt waren. • 
An sich war es ohne weiteres klar, dafs frisch importierte 
Sklaven, die womöglich noch vor wenigen Wochen in ihrer 
afrikanischen Heimat als freie, unabhängige Krieger die Waffen 
geführt hatten, viel mehr zu Aufruhr und Widersetzlichkeit 
neigen mufsten als solche Neger, die von Geburt an das Joch 
der Sklaverei gewöhnt waren. Letztere waren im Kriegsfälle, 
wenn irgendein europäischer Feind das Land bedrohte, viel 
friedlicher und ihrer neuen Heimat ergebener als erstere. Ihre 
Zuverlässigkeit hing zum grofsen Teil von ihrer Behandlung 
ab. Von diesem Gesichtspunkt beurteilt auch der bereits auf 
Seite 42 erwähnte Brief an Lord Hawkesbury (Report 1789, I) 
den Handel: „If any enemy sets foot on any of the islands, 
the defence must rest in part in cooperation of the negroes, 
and that cooperation will be more or less perfect in the hour 
of trial, as springing from fidelity and attachement, or as de 
pending on abject submission.“ 
In ihren Kolonialkriegen haben die Engländer, Franzosen, 
Spanier und Holländer oft ihre Sklaven gegeneinander aus 
zuspielen versucht; doch meist mit wenig Erfolg. „Es ist den 
Engländern während des Unabhängigkeitskrieges von 1770 bis 
1783 nie recht gelungen, die Neger gegen ihre Herren auf 
zuwiegeln“ (v. Waltershausen, S. 104). Hätten die bisherigen 
Aufstände auf die Abolition eine wesentliche Einwirkung ge 
habt, so hätte der Negerhandel schon längst eingestellt werden 
müssen. Doch das gerade Gegenteil läfst sich beobachten. 
Sobald ein Aufstand mit Not und Mühe niedergeschlagen war, 
begannen schleunigst wieder die Zufuhren, um die durch den 
Krieg gerissenen Lücken zu füllen. So ist England, so sind 
alle übrigen Kolonialstaaten, namentlich Frankreich, verfahren. — 
Erst aus den furchtbaren Negeraufständen auf Domingo 
sowie aus seinen eigenen Sklavenerhebungen in der Kriegs 
zeit von 1793—1807 hat England eine Lehre gezogen. Die 
Erörterung hierüber fällt nicht mehr in den Rahmen dieses 
Abschnitts. Bis zum Kriegsausbruch im Jahre 1793 war die 
Furcht vor Aufständen in England keine allzugrofse.
        <pb n="91" />
        XXV 1. 
75 
Eine kleine Rolle in der Abolitionsbewegung hat auch die 
Hoffnung gespielt, Afrika zivilisieren und sich da 
durch einen Ersatz für die verloren gegangenen 
nordamerikanischen Kolonien verschaffen zu können. 
Der Sklavenhandel hätte der Ausführung solcher Pläne hinder 
lich sein müssen; denn solange die Menschenjagden im Hinter 
lande nicht aufhörten, konnte sich Afrika nicht aus dem Zu 
stand der Barbarei erheben. Für den Fall, dafs der seit 1775 
befürchtete Abfall der westindischen Inseln tatsächlich ein 
getreten wäre, sollten Afrikas Küstengebiete England eine 
Entschädigung bieten. Den „natürlichen" Handel, d. h. den 
jenigen in Farbhölzern, Baumwolle, Indigo, Reis und Zucker 
hoffte man steigern zu können. Clarkson pflegte zum Beweise 
dafür auf seinen Agitationsreisen afrikanische Kolonialprodukte 
und Artikel des Gewerbefleifses der Eingeborenen zu zeigen 
und ziemlichen Eindruck damit zu machen. Die 1791 ge 
gründete Sierra-Leone-Kompagnie versprach sich ähnliche Er 
folge. Ihr Optimismus ward leider an der sittlichen Minder 
wertigkeit der Schwarzen zu Schanden. — 
Auch die von den Interessenten des Sklavenhandels ge 
nährte Befürchtung, durch die Abolition könnte ein 
beträchtlicher Teil der Staatseinnahmen Grofs- 
britanniens geschmälert werden, hat Clarkson (Impol., 
S. 109 ff.) als grundlos nachgewiesen und damit von 
dieser Seite her einen indirekten Antrieb zur Abolition 
auszuüben gesucht. Verluste an Ausfuhrzöllen auf Waren, 
die zum Tauschhandel nach Afrika ausgeführt wurden, waren 
ausgeschlossen, weil die Artikel, soweit sie britischen Ursprungs 
waren, keine Abgaben zahlten, und weil die ostindischen Güter 
entweder nicht über England nach Afrika gehen durften, oder, 
wenn dies doch erlaubt war, bei ihrer Wiederausfuhr aus Eng 
land eine vollständige Rückvergütung des Zolls erhielten, dem 
sie bei der Einfuhr unterworfen waren. Für alle sonstigen 
Artikel betrug die Ausfuhrvergütung einen so grofsen Teil 
der Einfuhrabgabe, dafs von der Differenz kaum die Zoll 
beamten hätten besoldet werden können. 
Ein Minderertrag an Einfuhrzöllen, mit welchen afri 
kanische, nach England importierte Erzeugnisse belegt wurden, 
war gleichfalls nicht zu befürchten, da die afrikanischen Pro 
dukte nicht von den Sklavenschiffen, sondern in besonderen 
Fahrzeugen, deren Existenz durch die Abolition unberührt 
blieb, importiert wurden. Es blieb daher nur die Befürchtung, 
dafs durch die Abolition der jährliche Export Westindiens an 
Zucker und Rum vermindert und infolge der verringerten eng 
lischen Ausfuhr solcher Waren die Zollerträge Grofsbritanniens 
geschmälert würden. Wir hatten jedoch bereits in dem ersten 
Teil dieses Abschnittes zu zeigen versucht, dafs eine Ver 
ringerung der westindischen Überproduktion gar nicht uner-
        <pb n="92" />
        76 
XXV 1. 
wünscht gewesen wäre, clafs sie aber wegen der sonstigen 
guten Wirkungen der Abolition gar nicht notwendig ein- 
treten inufste. — 
Ergebnis des ersten Abschnitts. 
Das Ergebnis der mitgeteilten Erwägungen kam in 
dem bereits erwähnten Beschluis des Unterhauses zum Aus 
druck: Der auswärtige Sklavenhandel sollte sofort, und 
der eigene vom 1. Januar 1796 ab verboten werden. Damit 
war die Schädlichkeit des ersteren und die Entbehrlichkeit 
des letzteren zum erstenmal von einer englischen gesetzgeben 
den Körperschaft eingestanden worden. Doch hatte eff damit 
für längere Zeit sein Bewenden. Der Beschlufs des Unter 
hauses konnte nicht zum Gesetz werden ; denn das Oberhaus 
nahm ihn nicht an. Die Ursache hierfür und für die Ab 
lehnung aller späteren Abolitionsbeschlüsse des Unterhauses 
lag im wesentlichen in folgenden dreh Hinderungsgründen: 
1. in der Entschädigungsfrage der durch die Abolition be 
troffenen Grofshandels- und Rhederinteressen, 2. in dem Wider 
stande der im Oberhaus vertretenen westindischen Plantagen 
besitzer, und 3. in der Furcht vor der Konkurrenz der aus 
ländischen Kolonialmächte. Letzterer Punkt bot vielleicht die 
gröfsten Schwierigkeiten. Zwar hatte Frankreich in der Hoch 
flut der revolutionären Gedankenströmungen durch Turgot und 
Mirabeau vorübergehend den Wunsch nach Abolition zu er 
kennen gegeben. Doch blieb bei diesem Wunsche vorläufig 
alles beim alten. Auch Portugal, Spanien und Holland 
machten keine Miene dazu, förderten den Handel vielmehr in 
jeder Weise. Hätte England allein seinen Anteil aufgegeben, 
so hätten die übrigen Staaten nur den ihrigen um diesen Teil 
vergröfsert. Der Sache der Menschlichkeit wäre damit ge 
radezu geschadet worden; denn den englischen Schiffen waren 
doch wenigstens gewisse Schutzvorrichtungen zugunsten der 
transportierten Neger vorgeschrieben, den fremden dagegen, 
abgesehen von den portugiesischen, nicht. Nur internationale 
Verhandlungen und Verträge konnten die Frage fördern. Bei 
dem ungleich gröfseren Interesse aber, welches das Ausland 
im Gegensatz zu Grofsbritannien an dem Fortbestand des 
Handels hatten, boten sie wenig Aussicht auf Erfolg. So war 
die Abolition 1792 praktisch auf den toten Punkt geraten; 
kein Staat mochte vorangehen.
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        Zweiter Abschnitt. 
Die Kriegszeit von 1793—1802. 
Erster Teil. 
Glänzender Aufschwung des britischen, Niedergang des 
ausländischen Kolonialhandels. 
Niemand konnte damals ahnen, wie nahe ein Ausweg aus 
den Schwierigkeiten, welche die Abolition bot, bevorstand. 
Der 1793 ausbrechende Krieg zwischen England und Frank 
reich, dessen erbittertste Kämpfe sich in Westindien abspielten, 
gab die Gelegenheit dazu. Er hat die verwickelte Abolitions 
frage, die auf friedliche Weise wohl noch lange nicht gelöst 
worden wäre, durch Gewalt entschieden. Freilich nicht ohne 
weiteres. Erst das mittlere Drittel dieses 22jährigen Krieges 
brachte die Entscheidung, während anfangs der Sklavenhandel 
zum letztenmal einen grofsen Aufschwung nahm, und es den 
Anschein hatte, als sollte die Abolition für immer nur ein 
frommer Wunsch bleiben. 
Diesen letztmaligen Aufschwung seines Sklavenhandels von 
1795—1802 hatte England dem allgemeinen Aufblühen seines 
Kolonialhandels und letzteres wieder seinen glänzenden mili 
tärischen Erfolgen zur See zu verdanken. Wohl nirgends 
besser als hier läfst sich der durchgehende Parallelismus des 
Neger- und des allgemeinen westindischen Kolonialhandels 
zeigen. Beide stiegen und fielen miteinander. Vielleicht nie 
mals hätte Großbritannien mit der Abolition Ernst gemacht, 
wenn es ihm gelungen wäre, das von 1795—1799 vorüber 
gehend zurückgewonnene Kolonialhandelsmonopol dauernd zu 
behaupten. — 
Dafs der gewaltige Entscheidungskampf zwischen Eng 
land und Frankreich in wirtschaftlichen Gegensätzen eine starke, 
vielleicht die stärkste Wurzel gehabt hat, dürfte heute nicht 
mehr bestritten werden. Nicht die Entrüstung über die „un 
moralische“ Revolution, auch nicht die Absicht, das entthronte 
französische Königtum wieder einzusetzen, trieben England in 
den Krieg, sondern in Wahrheit die Furcht, seinen Welthandel 
zu verlieren, der durch die Unabhängigkeit Nordamerikas seinen 
tödlichen Schlag bekommen hatte (Kiefselbach, S. 48 ff.). Die 
französische Revolution bedeutete vom wirtschaftlichen Stand 
punkt aus den Sieg des mobilen Kapitals über das immobile, 
d. h. den Sieg der Interessen des Gewerbe- und Kaufmanns 
standes über den feudalen Grundadel und die Geistlichkeit 
(Kiefselbach, S. 45). Frankreich hatte 1789 die Grenzen eines 
vorwiegenden Agrarstaates überschritten und war, wie Eng 
land, in die Bahnen eines Welthandelsstaates eingetreten. Dieser
        <pb n="94" />
        78 
XXV 1. 
Schritt muiste notwendig ewige Todfeindschaft zwischen Frank 
reich und Grofsbritannien nach sich ziehen. Die französische 
Kriegserklärung gab Grofsbritannien die längst ersehnte Ge 
legenheit, über seinen Rivalen herzufallen und die seit dem 
Abfall Nordamerikas bestehenden Tendenzen — den britischen 
Kolonialhandel gänzlich zu überwältigen — in ihr Gegenteil 
umzukehren. „Die einzige Tatsache, dafs der Zuckerhandel 
Französisch-Domingos 1781 fast 2 ls des ganzen auswärtigen 
britischen Handels betragen hätte 1 , würde ausreichen, den 
ganzen Revolutionskrieg, vorzüglich den seit 1803 aufzuhellen!“ 
(Ross. Ann. 1807, 9. Stück, S. 329). 
Auf eine geschichtliche Darstellung der kriegerischen Er 
eignisse kann in dieser nationalökonomischen Arbeit verzichtet 
werden. Nur über die Mittel, mit welchen England seine 
Handels- und Wirtschaftspolitik in Westindien verteidigte, sei 
einiges gesagt. Sie sind typisch für seine ganze damalige 
Kolonialpolitik und wohl geeignet, auf die Abolition, als 
wirtschaftskriegerische Mafsregel aufgefafst, ein Licht zu 
werfen. 
Die erste Folge des Kriegsausbruches für die britischen 
Pflanzer war eine weitere Benachteiligung gegenüber ihren 
ausländischen Konkurrenten. Die gesamte Ein- und Ausfuhr 
der britischen Inseln spielte sich gemäfs den gesetzlichen Be 
stimmungen vom 4. April 1788 ausschließlich in britischen 
Schiffen ab. Liefs sich dies törichte Gebot schon im Frieden 
nur mit Mühe und zum schweren Nachteil der Pflanzer auf 
rechterhalten, so erwies es sich jetzt im Seekriege unhaltbar. 
Französische Kreuzer kaperten und belästigten die britischen 
Schiffe bei jeder Gelegenheit und stellten den Aufsenhandel 
der englischen Zuckerinseln oft in Frage. Wäre er wie früher 
in amerikanischen, d. h. in neutralen Fahrzeugen geführt 
worden, so hätten die Franzosen sich nicht an ihm vergreifen 
können. Für die französischen Inseln traf letztere Voraus 
setzung zu. Seit dem Abkommen vom 30. August 1784 (Ar 
tikel 2 und 3, Arnould I, S. 333) wurde ein grofser Teil ihres 
Außenhandels von neutralen amerikanischen Schiffen besorgt 
und war dadurch gegen englische Handstreiche geschützt. Der 
französische Pflanzer erfreute sich derselben Sicherheit wie im 
Frieden, während der englische allen Wechsel fällen des Krieges 
ausgesetzt war. Infolgedessen stiegen die britischen Fracht 
kosten für die nach Europa gesandten Kolonialwaren beträcht 
lich und verteuerten ihre ohnehin schon viel zu hohen Zucker 
preise dermaßen, dafs sie immer schwerer Absatz fanden. 
Die energischen Bemühungen und Petitionen der eng 
lischen Pflanzer um Abhilfe dieses unerträglichen Zustandes 
1 Der britische Handel hatte damals wegen des Krieges enorme 
Einbufse erlitten.
        <pb n="95" />
        XXV 1. 
79 
hatten schließlich Erfolg. Das einzige, was geschehen konnte, 
geschah. Seit 1793 wurde von den westindischen Gouver 
neuren ausnahmsweise, aber doch jährlich mit ziemlicher Regel- 
mäfsigkeit, das eben erst erlassene Schiffahrtsgesetz von 1788 
aufser Kraft gesetzt und die britischen Häfen in Westindien 
für amerikanische Schiffe geöffnet (Edwards VI, ch. IV). Die 
Gouverneure mufsten dafür jedesmal die Indemnität des Parla 
ments nachsuchen, die ihnen zwar ungern, aber notgedrungen 
erteilt wurde. Das bedeutete faktisch den Bruch mit der 
Navigationsakte. Um die Ernährung Westindiens durch die 
Sendungen aus den Vereinigten Staaten noch sicherer zu stellen, 
bot ihnen die Londoner Regierung (1794, 19. Nov.) einen 
Freundschafts-Handels- und Schiffahrtsvertrag an, nach dessen 
12. Artikel amerikanische Schiffe unter 70 Tonnen in den 
britisch-westindischen Häfen für die Dauer des Krieges zu 
denselben Bedingungen zugelassen werden sollten wie die 
britischen — eine Mafsregel, zu welcher der Report der Ja 
maica Assembly 1800 (Southey III, S. 109) meint: „Were it 
not for this intercourse, this country (= Jamaika) must have 
been reduced to the greatest distresses.“ Äufserst charakte 
ristisch für den englischen Handelsneid war die Zusatzbestim 
mung des 12. Artikels dieses „Jay“-Vertrages 1 , dafs die Ver 
einigten Staaten die Wiederausfuhr von Zucker, Kakao, Kaffee, 
Baumwolle u. a, die aus Britisch-Westindien stammten, nicht 
gestatten sollten (Edwards ebendaselbst, auch Pitkin, S. 179 
und Kiefselbach, S. 59). Damit sollte verhindert werden, dafs 
die Amerikaner britische Kolonialwaren nach Europa führten 
und dort den englischen Kaufleuten Konkurrenz bereiteten. 
Die Vereinigten Staaten lehnten diesen Zusatzartikel ab. Der 
Vertrag kam 1794 ohne ihn zustande und bestand bis nach 
dem Frieden von Amiens (Pitkin, S. 160 und 179). — 
Unterdessen strebte Grofsbritannien mit rücksichtsloseren 
Mitteln darnach, seine frühere Geltung zur See wieder 
zugewinnen. Seitdem es sich seiner Übermacht über die fran 
zösische Flotte bewufst geworden war, kaperte es auch neu 
trale Schiffe, welche mit den französischen Inseln Verkehr 
pflogen. Den elastischen Begriff „Kontrebande“ dehnte es auf 
alle Güter aus, mit denen letztere ihre Plantagenwirtschaft 
aufrecht erhalten konnten. Den Grundsatz „Frei Schiff, frei 
Gut“ erkannte England nicht an. Feindliche Häfen wurden 
für „blockiert“ erklärt, wenn auch nur eine einzige Fregatte 
davor kreuzte. Jeder amerikanische Matrose, der auf einem 
französischen Kauffarteifahrer diente, sollte als „Seeräuber 
gehenkt werden, da er, falls vor 1783 geboren, noch als 
britischer Untertan betrachtet wurde! (Kiefselbach, S. 58). 
Die Unionsstaaten, machtlos und uneinig wie sie waren, 
1 So genannt nach dem amerikanischen Unterhändler Mr. Jay.
        <pb n="96" />
        80 
XXV 1. 
liefsen sich die englischen Übergriffe gefallen. Nicht so ruhig 
nahm die französische Regierung die englischen Gewalttaten 
hin. Empört über Nordamerikas Feigheit und Willensschwäche, 
beging sie die Unklugheit (Verordnung von 1796/97, Kiefsel- 
bach, S. 59), „neutrale Schiffe genau so zu behandeln, wie 
jene es sich von den Engländern gefallen liefsen“. Ameri 
kanische Schiffe wurden also fortan von den französischen 
Kreuzern ebenso mifshandelt wie von den englischen. Auf 
diese Weise geriet Frankreich, da die Vereinigten Staaten ihm 
gegenüber Vergeltung wagten, seit 1796 in einen tatsächlichen, 
wenn auch unerklärten Kriegszustand mit Nordamerika (Roloff, 
S. 21 und S. 61), in welchem es natürlich den kürzeren zog. 
Seiner westindischen Handelsflotte, soweit sie sich vor den 
englischen Kriegsschiffen gerettet hatte, wurde von den Ameri 
kanern der Rest gegeben. 
Durch diese und eigene glänzende Waffentaten hatte sich 
Grofsbritannien seit 1795 die unbestrittene Herrschaft auf dem 
Atlantischen Ozean errungen. Weit und breit hatte es keine 
Rivalen zu fürchten. 1794 waren die meisten französischen 
Kolonien, soweit sie sich nicht wie Domingo und Guadeloupe 
unter farbigen Diktatoren selbständig gemacht hatten, erobert. 
In demselben Jahre wurde bei Brest eine französische Flotte 
von der englischen vernichtet. Die drei holländischen Guyana- 
Kolonien Denierara, Essequibo und Berbice besetzte England 
1796, das spanische Trinidad 1797, Surinam 1798. Vorher 
schlug es die spanische Flotte bei St. Vincent, die holländische 
bei Camperdown und wies alle feindlichen Rückeroberungs 
versuche zurück. Nach Nelsons Sieg bei Abukir (1799) war 
wirklich die Zeit gekommen, „wo es leichter war, eine Bohne 
auf einem Heuschober, als ein französisches Schiff auf dem 
Ozean zu Anden“. 
England besafs in den letzten Jahren des sich neigenden 
Jahrhunderts ein Seemachts- und Kolonialmonopol, wie es vor 
ihm kein Staat besessen , hatte. Als Besitzer der besten Kolo 
nien Westindiens war es bis 1799 der erste und, von den Ver 
einigten Staaten abgesehen, auch der einzige Lieferant von 
Kolonialwaren nach Europa. Dementsprechend nahm sein 
Handel und seine Rhederei nach Inhalt und Umfang einen 
Aufschwung, der seinesgleichen sucht in der Geschichte. 
Z. B. stieg in den Jahren von 1791, 1793, 1795 und 1798 der 
Wert der von ihm im Zwischenhandel abgesetzten Waren von 
5199U37 £ über 6568348 £ auf KJ023504 und schliefslich 
auf 11 948234 £ (Kiefselbach, S. 67). England war der Fracht 
führer des gröfsten Teiles Europas geworden. — 
Die entgegengesetzte Entwicklung hatte der französische 
Kolonialhandel genommen. Die Importe aus den französischen 
Sklaveninseln in das Mutterland, deren Wert 1787 fast 2I8V2 
Mill. fr. betragen hatte, waren um 1795 fast gänzlich ver-
        <pb n="97" />
        XXV 1. 
81 
lor en gegangen (nach Peuchet, „Wichtigkeit der Kolonien für 
das Mutterland“ im Moniteur 23, Messidor, an X, Nr. 293). 
Ebenso hatten auch Frankreichs Kolonialwarenexporte zu den 
übrigen europäischen Ländern (Deutschland, Kufsland, ¡Skandi 
navien, Italien usw.), die 1787 einen Wert von 157 Mill. fr. dar 
stellten, aufgehört. 
Mehr als durch seine militärischen Niederlagen zur See 
war Frankreich durch andere Schicksalsschläge in Westindien 
selbst getroffen worden. Die furchtbaren Negeraufstände auf 
Domingo, Guadeloupe und St. Lucie verwüsteten seit 1789/90 
den blühenden Kulturzustand dieser Inseln auf Jahre hinaus. 
Z. B. hatte Domingo 1790 93 »Mill. Pfund Rohzucker und 
70 Mill. Pfund weifsen Zucker produziert, hatte dann seinen 
Export lange Zeit einstellen müssen und produzierte erst 1800 
wieder I8V2 Mill. Pfund Rohzucker und 1(3500 Pfund weifsen 
Zucker. Mit Guadeloupe, wo der Aufstand erst 1802 be 
zwungen wurde, stand es nicht besser. Die übrigen Inseln, 
vor allem das reiche, von Negeraufständen verschont gebliebene 
Martinique und das Baumwolle produzierende Tabago befanden 
sich mitsamt ihrem Ein- und Ausfuhrhandel (letzterer im Werte 
von 1084000 fr., Brougham I, S. 52(3) in englischen Händen. 
Zweiter Teil. 
Zunahme des britischen Sklavenhandels. 
Für den Sklavenhandel hatten diese Ereignisse folgende 
Bedeutung: Der Krieg, die Negeraufstände, die Verwüstung 
der französischen Plantagen, der Ausfall ihrer Ernten sowie 
die Unterbrechung oder Vernichtung des nichtbritischen Kolo 
nialhandels hatten in Europa das Angebot von Kolonialwaren 
auf ein Mindestmafs reduziert und die Nachfrage auf eine 
seltene Höhe getrieben. Seit Jahrzehnten übertraf end 
lich wieder die Nachfrage nach Zucker das Angebot. Die 
Zuckerpreise waren seit 1790 bedeutend, nach einigen Quellen 
auf das doppelte und dreifache gestiegen (Report 1807, S. 84). 
Das reizte den britischen Geschäfts- und Unternehmungsgeist 
mächtig an. Der Zuckerbau auf den britischen Inseln wurde 
wieder lohnend. Letztere erholten sich auch infolge der 
Aufhebung der Navigationsakte zusehends von der jahrelangen 
Depressionszeit von 1774 — 90. „During the war the merchants 
of Jamaica had been more fortunate than any other class of 
men in the West-Indies“ (Bridges II, S. 2(35). The very high 
prices of sugar in the European market .... highest in 1798, 
excited speculations of extending the sugar plantations in 
Jamaica and other islands“ (Southey III, S. 249). Zui An 
lage neuer Kulturen bedurfte die Spekulation in erster Linie 
verstärkter Negerimporte. Der Sklavenhandel schwoll schon 
Forschungen XXV 1 (116). — Hochstetter. 6
        <pb n="98" />
        82 
XXV 1. 
aus diesem Grunde beträchtlich an. Einen noch viel mäch 
tigeren Anreiz übten die seit 1795 eroberten Gebiete aus. 
Unter ihnen befanden sich die fruchtbarsten Teile West 
indiens, die bisher nur in höchst ungenügendem Mafse an 
gebaut waren und mit deren Ertrag und Fruchtbarkeit sich 
keine ältere britische Insel vergleichen konnte. Martinique, 
Holländisch-Guyana, Tabago, Trinidad, St. Lucie u. a. boten 
unermefsliche Flächen jungfräulichen Bodens dar. Ihr Anbau 
verhiefs viel reicheren Gewinn als die älteren Inseln. Mäch 
tige Ströme englischen Kapitals, das längst auf Beschäftigung 
gewartet hatte, ergossen sich jetzt in die eroberten Besitzungen 
(Wilberforce, 30. Mai 1804, #H. o. C. u. a.). „In the islands 
captured last war (1793—1802), and which were giveTi up at 
the peace, British capital was employed to so great an extent, 
that the exports from those islands equalled the exports from 
Jamaica!“ (Lord Grenville, H. o. L., 7. Mai 1806). Urwälder 
wurden niedergelegt, Sümpfe ausgetrocknet. Weit ausgedehnte 
Zucker- und Kaffeeplantagen traten an deren Stelle. Die Neger 
importe nahmen einen immer gröfseren Umfang an. „Die 
meisten dieser Importe von 1795—1805 wurden zur Versorgung 
der eroberten Kolonien gebraucht“ (Bandinell, S. 122). 
Folgende Zahlen geben ein anschauliches Bild von dem 
Wachstum der britischen Sklavenzufuhren In der Zeit von 
1793—95, als England seine Schiffahrtsgesetzgebung noch nicht 
den veränderten Umständen angepafst hatte, als die britische 
Plan tagen Wirtschaft vorübergehend in Bedrängnis geraten 
war, die französischen Kolonien sich in hellem Aufruhr 
befanden und keine Neger mehr importierten, ging auch der 
britische Sklavenhandel zurück von etwa 40000 Stück um 
1790 auf 25 000 um das Jahr 1796 (Hüne II, S. 400, Ban 
dinell, S. 105 ff.). Die Franzosen zogen sich damals gänzlich 
von ihm zurück. Doch nach der Erstarkung der britischen 
Seemacht, nach der Zurücknahme der Navigationsakte, be 
sonders nach der Eroberung Guyanas (1796), erlebte er binnen 
zwei Jahren von 1796—98 eine Steigerung von 25000 Negern 
auf 57 000, wovon 30 000 in die eroberten Gebiete gingen. 
142 Schiffe mit 5000 Matrosen und einem Kapital von 1 064000 j£ 
waren daran beteiligt! England war plötzlich wieder der 
erste Sklavenhändler geworden ; denn die Portugiesen ver 
schifften nur etwa 20 000, die Nordamerikaner 15000, und 
Frankreichs, Hollands und Spaniens Sklavenhandel war dem 
Nullpunkt nahe. 
Brougham schreibt über diese Jahre (1, S. 533): „After 
slavery was abolished in Guadeloupe and Cayenne, the demand 
for negroes from British traders was diminished. Accordingly 
we find, that the average British tonnage employed in the 
African trade in 1793, 1794, 1795 and 1766, was reduced 
from 33 000 to 210Ó0. But the cultivation of the conquered
        <pb n="99" />
        XXV 1. 
83 
islands by slaves continued 5 and the conquered Dutch colo 
nies were about this time opened to British capital. The new 
demand soon revived the African trade, which in the period 
ft-om 1797 to 1800 inclusive, employed about 38000 tons .... 
1 he difference cannot be ascribed to the increased culture in 
our own islands; (for .... folgt die Begründung ) 
.... It will be remarked, that the exportable produce of the 
conquered colonies had increased in a very large degree !“ — 
Im ganzen sind ungefähr 350000 Sklaven von 1792—1806 in 
englischen Schiffen nach Westindien transportiert worden. 
Hierbei ist aber zu bemerken, dafs die Hauptmasse dieser 
Summe sich auf die kurze Zeit von 1790—99 konzentrierte. — 
Die Zunahme des Handels geschah nicht ohne die heftigsten 
und bestgemeinten Proteste der Abolitionspartei. Doch was 
vermochten ihre Einwände gegen den jäh erwachten Speku 
lationsgeist! Es war Englands offenbarer Vorteil, die günstigen 
Konjunkturen, welche der Krieg geschaffen hatte, nach Mög 
lichkeit auszunutzen. Warum nicht Neger importieren, wenn 
der Bedarf so dringend, der Verkauf so äufserst lohnend war! 
Sollte England das Geschäft vielleicht den Amerikanern über 
lassen ? 
Wohl nirgends deutlicher als an diesem Beispiel spricht 
sich die Unzulänglichkeit philanthropischer Deduktionen aus, 
wenn letztere nicht von materiellen Interessen unterstützt 
werden, ja dem praktischen Vorteil geradezu zuwider sind. 
V ilberforces jährlich mit pünktlicher Regelmäfsigkeit erneuerte 
Anträge wurden seit 1795 im Ober- wie im Unterhaus glatt 
weg abgeschlagen. Die Ablehnung der Dolbenschen Regu 
lationsakte bedeutete wohl den Gipfel der Interesselosigkeit 
an der Abolition. Doch zum Glück für die Sache der 
Menschheit liefs der Tag der Freiheit nicht mehr lange 
auf sich warten. Er dämmerte bereits; denn seit 1799 eilte 
Britisch-Westindien wieder einer Krisis entgegen, welche end 
lich die Abolition herbeiführte. — 
Dritter Abschnitt. 
Die Zeit der Abolitionsgesetzgebung von 1802—1807. 
Wie ein erlöschendes Licht war der Sklavenhandel dank 
der unbedingten Seegewalt Englands vor seinem Ende noch 
einmal hell aufgeflackert und hatte kurz vor Schlufs des 
18. Jahrhunderts einen Umfang angenommen wie selten zuvor. 
Grofsbritannien hätte noch lange nicht daran gedacht, mit 
der Abolition Ernst zu machen, wenn es ihm gelungen wäre, 
sein Ozeanmonopol zu behaupten. Doch hierin kam es anders. 
Gehörte die Periode von 1793—1799 zu den glänzendsten 
6*
        <pb n="100" />
        84 XXV 1. 
Epochen der britischen Kriegsgeschichte, so läfst sich nicht 
dasselbe von der nachfolgenden Zeit bis 1807 behaupten. Es 
sind vielmehr die Jahre des zweifelvollen Entscheidungs 
kampfes zwischen England und Frankreich, dessen Aus 
gang niemand ahnen konnte. Gerade in jene kritische Zeit 
fällt die Abolition! Dies Zusammentreffen bedeutet mehr als 
einen Zufall. In ihm dürfte der Schlüssel für die wissen 
schaftliche Erkenntnis ihrer eigentlichen Ursachen zu finden 
sein. — 
In der folgenden Ausführung wird scharf unterschieden 
werden müssen zwischen: a) der Abschaffung des in die frem 
den und b) des in die eigenen Kolonien geführten britischen 
Sklavenhandels. Ersterer wurde staffelweise durch Mehrere 
Teilverbote in den Jahren 1802, 1804 und 1806 aufgehoben ; 
letzterer fiel durch das Gesetz vom 25. März 1807 (siehe 
S. 44 ff.). Wir fassen zunächst das Verbot des ausländischen 
Handelszweiges ins Auge. 
A) Die Abschaffung des ausländischen britischen 
Sklavenhandels. 
Erster Teil. 
Abermalige Krisis in Britisch-Westindien seit 1790. 
Die soeben erwähnte Verschlechterung der militärischen 
und politischen Konstellation für England seit der Wende des 
Jahrhunderts hatte für den gesamten britischen Export- und 
Kolonialhandel eine neue Krisis zur Folge, welche namentlich 
die westindischen Zuckerinseln in Mitleidenschaft zog. Die 
Krisis, zum Teil eine Reaktion auf die Prosperitätsperiode der 
1790er Jahre, ging wohlgemerkt, wie Wilberforce im Unter 
hause (Februar 1807) bei der Beratung der West Jndia Peti 
tion betonte, „der Abolition voran und kann folglich nicht 
(wie später fälschlich oft geschehen) ihr zur Schuld gegeben 
werden“, vielmehr mufs man sie umgekehrt als eine wesent 
liche Ursache der Abschaffung des Negerhandels bezeichnen. 
Sie führte nämlich für die britische Plantagenwirtschäft wieder 
ähnliche Verhältnisse herbei, wie sie von 1783—93 bestanden 
und das Unterhaus zu dem Abolitionsbeschlufs von 1792 ver- 
anlafst hatten. 
a) Die Ursachen der Krisis. 
1. Der Wiederaufschwung der nichtbritiscJieii Kolonien. 
Die Ursachen der seit 1799 wieder ausbrechenden Krisis 
auf den britischen Sklaveninseln sind in einer Reihe wirt 
schaftlicher und politischer Veränderungen begründet, als
        <pb n="101" />
        XXV 1. 
85 
deren erste der Wiederaufschwung der französischen, spanischen 
und der übrigen nichtbritischen Kolonien genannt sei. Die 
Ursachen des Aufschwungs kristallisierten sich gewissermafsen 
alle in einer Person, in Napoleon, der seit 1799 in Frankreich 
die Zügel der Regierung ergriffen hatte (siehe Thiers, livre 
IX, p. 380 ff.). Seine Siege in Italien und am Rhein retteten 
für Frankreich die Lage in Westindien. Seit seinem Antritt 
als ersten Konsuls machte sich sofort ein strafferer Zug in der 
französischen Kolonialpolitik bemerkbar. Die bisherige törichte 
Politik des Nationalkonvents und des Direktoriums hatte die 
französischen Kolonien in einen Krieg mit den Vereinigten 
Staaten gestürzt und an den Bettelstab gebracht; der Auf 
schwung der britischen von 1793—99 war ja zum guten 
Teil dadurch veranlafst. Napoleons Eingreifen änderte die 
Situation mit einem Schlage. Sein Scharfblick erkannte sofort die 
Achillesferse der britischen Weltmacht und den wunden Punkt 
des darniedergeworfenen französischen Kolonialhandels — die 
Vereinigten Staaten (Roloff, S. (31). Wie er überhaupt während 
seiner ganzen Regierung die Union in einen Krieg mit Eng 
land zu treiben bemüht war, so sorgfältig war er andererseits 
auf ein gutes Einvernehmen zwischen Frankreich und Nord 
amerika bedacht. Friede mit den Vereinigten Staaten war 
Lebensbedingung für seine Kolonialpolitik. Darum beendete 
er in einem Abkommen vom Oktober 1800 den Kaperkrieg 
mit ihnen, der Französisch-Westindien jahrelang von allem 
Verkehr abgeschnitten hatte (Roloff, S. (31, 62). Dem Grund 
satz, dafs neutrale Flagge feindliches Gut (aufser Kontrebande) 
decke, dafs also englische Kriegschiffe französische Kolonial 
waren, die auf amerikanischen Schiffen verfrachtet wurden, 
nicht kapern durften, wufste er wieder Anerkennung zu ver 
schaffen. „Für England bedeutete das eine schwere diplomatische 
Niederlage; denn die Vereinigten Staaten waren dadurch, dafs 
sie diesen Grundsatz anerkannten, auch verpflichtet, ihn Eng 
land gegenüber zu verteidigen“ (Thiers, liv. VII, S. 218ff.). 
Es kam ja auch 180(3 wegen dieser Frage fast zum Kriege 
zwischen England und der Union. Die Ein- und Ausfuhr 
der wichtigsten Produktionsmittel in amerikanischen Fahr 
zeugen wurde den französischen Pflanzern wieder unter ähn 
lichen Bedingungen wie zur Königszeit sichergestellt (Roloff 
S. 123) und damit die unerläfsliche Grundlage zur Rückkehr 
geordneter Verhältnisse und zum Wiederaufbau der durch die 
Sklaven kriege seit 1789 verwüsteten Plantagen gegeben. 
Aufserordentlich viel zu ihrem Wiederaufschwung hat 
auch die Wiedereinführung der Sklaverei beigetragen, die am 
20. Mai 1802 — beiläufig an demselben Tage wie die Bildung 
der Ehrenlegion — beschlossen wurde. 
Napoleon traf auch hierin das Richtige. Seine gesetz 
geberischen Mafsnahmen bestätigten nur den tatsächlichen
        <pb n="102" />
        86 
XXV 1. 
Zustand der Dinge. Abgesehen von Domingo und Guade 
loupe, wo die aufständischen Neger die Oberhand behalten 
hatten, war das übereilte Gesetz vom 4. Februar 1794, welches 
den Sklaven die Freiheit gegeben hatte, nirgends ausgeführt 
worden. Die Wiedereinführung der Sklaverei verursachte hier 
mithin keine Schwierigkeiten. Der Plantagenbau konnte in alter 
Weise und mit dem gewohnten Erfolge seit 1802 wieder auf 
genommen werden. Napoleon war aber klug genug, den Ver 
hältnissen da, wo sie anders lagen, wie auf Domingo, Rechnung 
zu tragen und die mit vieler Mühe wieder hergestellte Ord 
nung durch die Wiedereinführung der Sklaverei nicht von 
neuem aufs Spiel zu setzen. Auf Domingo schlofs er sich den 
von dem Negergeneral Toussaint getroffenen Reformen an. 
Letzterer hatte nach den langen Jahren des Aufruhrs und der 
Kapitalverwüstung seit 1795 die Herrschaft an sich gerissen 
und durch sein straffes Regiment der schwergeprüften Insel 
endlich Ruhe und Frieden wiedergegeben. Die geflüchteten 
weifsen Pflanzer rief er zurück, setzte sie auf ihren Plantagen 
wieder ein, befreite sie von den alten Schulden und gab ihnen 
vor allem ihre früheren Arbeitskräfte wieder. Den Negern 
wurde zwar nominell die Freiheit geschenkt; sie wurden aber, 
zunächst auf fünf Jahre, einem Arbeitszwangsystem, das auf 
militärischer Grundlage beruhte, unterworfen (Thiers, XVI, 
S. 174). Diese Arbeitsverfassung liefs Napoleon, da sie sich 
gut bewährt hatte, unangetastet. Unter der energischen Re 
gierung Toussaints hatte sich Domingo sichtlich erholt. Mit 
den Nordarmerikanern wurden viele Handelserleichterungen 
vereinbart (Roloff, S. 48). Thiers (XVI, S. 176) bekundet über 
den damaligen Zustand: La terre de 8t. Domingue, arrosée 
de tant de sang, offrait un aspect de fertilité presque égal à 
celui qu’elle présentait en 1789! Les traces de la guerre y 
étaient presque effacées . . . L’île avait ressenti de la libre 
présence des pavillons étrangers, surtout du pavillon américain, 
un avantage infini!“ England bot bei der Räumung von 
Port-au-prince (1802) Toussaint die Königskrone an, wenn er 
ihm den Handel der Insel überliefs, ein Beweis für die 
Wichtigkeit, die es dem dominguischen Handel beilegte (eben 
dort S. 180). Doch: „The American States . . . had received 
exclusive privileges, which centred all the benefits of the 
trade in them ; while great loss was sustained by the merchants 
of Kingston and Montego Bay (auf Jamaica) ! (Bridges 11, 
8. 259, auch Journals of the Jamaica Assembly, vol. X. 
p. 410.) 
Die Verbesserung der französisch - nordamerikanischen 
Handelsbeziehungen gereichte in gleicher Weise auch den mit 
Frankreich verbündeten Kolonien zum Vorteil. Der Seekrieg 
der 1790er Jahre hatte die holländischen Kolonien von allem 
Verkehr mit der Aufsenwelt abgeschnitten und den Verkehr
        <pb n="103" />
        XXV 1. 
87 
der spanischen Besitzungen recht erschwert. Auf Grund des 
erwähnten Abkommens wandten sich auch ihnen nordameri 
kanische Schiffe und nordamerikanisches Kapital seit 1800 
wieder zu. Die reichen Bodenschätze von Kuba, Spanisch- 
Domingo, Mexiko und Südamerika boten dem amerikanischen 
Unternehmungsgeiste ein weites Feld zur Betätigung. Unter 
amerikanischem Einflufs entwickelten sich diese Gebiete uner 
hört rasch (siehe de Sismondi, S. 39). Es waren Länder 
darunter, die bisher kein einziges Stück Zucker exportiert 
hatten und jetzt einen blühenden Exporthandel unterhielten 
(A. V. Humboldt, II, cap. VII, Bd. II, S. 39). Mexiko, 1782 
noch unbekannt als Zucker exportierendes Land, verschickte 
1802 davon allein über Veracruz 120 000 quintals. Kuba 
hatte seine Zuckerproduktion von 1792 bis 1803 von 400 000 
auf 1 Million quintals gesteigert, d. h. es förderte 1803 eben 
soviel wie Spanisch-Domingo zur Zeit seiner gröfsten Produk 
tivität (ibid. IV, cap. X, Bd. 3, S. 185). 
Dazu gesellte sich das Angebot von Zucker und Kaffee 
aus Ostindien, dessen Konkurrenz sich damals fühlbar zu 
machen begann. In Bengalen, Birma, Südchina, Peddapore, 
Zemindar usw. produzierte man auf ertragreicherem Boden und 
mit freien Arbeitern viel billiger als auf den britischen An 
tillen. Die Furcht vor der ostasiatischen Konkurrenz war 
damals unter den westindischen Zuckerpflanzern nicht gering, 
wie die seit 1805 eingeführten Differentialzölle auf ost- und 
westindischen Zucker lehren (Sismondi S. 38). 
Von Wichtigkeit ist die Bemerkung, daß der schnelle 
Bruch des Seefriedens im Sommer 1803 an dieser für Britisch- 
Westindien so mifslichen Lage bis zum Jahre 1807 nichts 
änderte. Großbritannien gewann nicht das Seemonopol zurück, 
wie es die britische Handelswelt gehofft und von 1795—-99 
besessen hatte. England hatte nach 1803 genug mit sich 
selbst zu tun. Die Furcht vor einer Landung Napoleons in 
England oder Ägypten hielt die Hauptmacht der britischen 
Flotte jahrelang in den europäischen Gewässern zurück. Noch 
im März 1806 „lastete der Gedanke, dafs Napoleon an dem 
britischen Gestade plötzlich erscheinen könnte, auf allen Gemütern 
in England“ (Thiers, VI, S. 431). In Westindien und dorthin 
unterwegs waren nach der Schlacht bei Trafalgar nur vier 
Linienschiffe gegen 109 in Europa (Poss. Ann. 1806). Damit 
konnte Grofsbritannien den feindlichen Kolonialhandel nicht 
ernstlich schädigen und mußte sich in Amerika auf die Vei- 
teidigung beschränken. Dazu kam die drohende Haltung c ei 
von England beleidigten Neutralen, Dänemarks, Schwedens, 
Preufsens und namentlich der Vereinigten Staaten. Im rrüh- 
jahr 1806 ließ sich der Präsident von Nordamerika ei- 
mächtigen, britischen Schiffen den Zutritt zu amerikanischen 
Häfen zu verweigern, als Vergeltung für die Gewalttaten, die
        <pb n="104" />
        88 
XXV 1. 
sich England fortgesetzt gegen amerikanische Schiffe heraus 
nahm (Mr. Percival, H. o. C. 13, VI, 1806). Der Krieg zwischen 
beiden Staaten hing an einem Haar; England vermied ihn 
nur durch Widerrufung der Navigationsakte in Westindien 
(siehe S. 114). Jedenfalls schwebte England in den ersten 
3—4 Jahren des wieder ausgebrochenen Krieges selbst in zu 
grofser Gefahr, als dafs es seinen westindischen Pflanzern durch 
Vernichtung der feindlichen Kolonialflotten Entsatz bringen 
konnte. Die französischen Kolonien blieben seit 1803 vom 
Kriege verschont; im ganzen kann man bei ihnen sogar von 
einem bescheidenen Aufschwung sprechen. Auf Guadeloupe 
z. B. „vermehrte sich seit 1803 der Handelsverkehr bedeutend“ 
(Roloff, S. 158); „Guayana machte unter seinem energischen 
Gouverneur Hugues im Plantagenbau schnellere Fortschritte 
als je zuvor“ (ebendort). „Die ersten Kriegs) ah re brachten 
für die Antillen weder grofse wirtschaftliche noch militärische 
Nachteile“ (Roloff, S. 160ff.). „Auch für Spanisch-Domingo 
hatte der Seekrieg keine üblen Folgen.“ „So wenig wie 
Martinique oder Guadeloupe blockierten die Engländer die 
Küste, und die Kolonie konnte ihren Bedarf an Lebensmitteln 
und sonstigen Waren ungestört mit Hilfe der Amerikaner und 
anderer Neutraler decken“ (ebendort, S. 166ff.). Auch das 
übrige Mittel- und Südamerika wurde durch den Krieg in 
seiner Entwicklung nicht gestört. — 
2. Die Durchbrechung des britischen Kolonialmonopols durch den 
Handel der Neutralen. 
Mit der Erstarkung der nichtbritischen Plantagenwirt 
schaft ging Hand in Hand ein rapides Wachstum des Kolonial 
handels der neutralen Staaten, welcher den britischen Kolonial 
waren in Europa schwere Konkurrenz bereitete und zu einer 
weiteren Ursache der Krisis wurde. Die neutralen Seemächte — 
in erster Linie die Vereinigten Staaten und Dänemark, aber 
auch die Hansestädte u. a. — hatten sich in dem allgemeinen 
Völkerkriege zu Zwischenhändlern zwischen Europa und den 
nichtenglischen Kolonien emporgeschwungen. „Die Leichtigkeit 
des Verkehrs zwischen den englandfeindlichen Kolonien und 
Europa unter neutraler nordamerikanischer Flagge ist ein 
Hauptgrund der westindischen Krisis“ und dadurch der Abo 
lition geworden (Egerton, S. 276). 
Der Zwischenhandel der Nordamerikaner mit Europa und 
Westindien hatte in kurzer Zeit einen erstaunlichen Umfang an 
genommen und ihren Küstenhandel, dem bis 1793 diegröfsere Be 
deutung zugekommen war, mehrfach überflügelt (Pitkin, S. 136). 
Er vollzog sich entweder in der Weise, dafs er die französischen, 
spanischen und holländischen Kolonialwaren direkt in die ent 
sprechenden Mutterländer führte, oder indem er sie über nord-
        <pb n="105" />
        XXV 1. 
89 
amerikanische Häfen leitete, dort verfeinerte (Melasse oder 
Zucker zu Rum usw.) und dann erst nach Europa ver 
schiffte. In der umgekehrten Richtung führten die Ver 
einigten Staaten viele eigene und fremde Manufakturartikel in 
Mittelamerika ein. 
Das schnelle Wachstum ihres auswärtigen Handels zeigt 
folgende Tabelle (Pitkin, ch. X): 
Tonnengehalt der im auswärtigen Handel der 
Vereinigten Staaten beschäftigten Schiffe. 
1793 367 734 Tonnen 
1795 529470 „ 
1800 669197 „ 
1801 718549 „ 
1803 597157 (Einflufs des Friedens 
von Amiens) 
1805 749341 „ 
1807 848306 * 
Die rasche Zunahme erregte in England die schwersten 
Bedenken. Die Abgeordneten Mr. Rose und Lord Sheffield 
(H. o. L., 12. Mai 1806) behaupteten, obwohl vielleicht 
mit einiger Übertreibung, dais die Zunahme des fremden 
Handels zu der des britischen wie 12 : 1 sich verhielte! 1789 
wären auf 100 im britischen Handel beschäftigte Schifistonnen 
nur 8 fremde gekommen, 1801 dagegen 68! Derartige Be 
rechnungen verraten aber, mit welcher Eifersucht das An 
wachsen der neutralen Handelsflotten bemerkt worden ist. 
„Keine englische Ware ostindischen Ursprungs“ — klagt 
Mr. Rose am 21. April 1806 im Unterhaus, „findet ihren 
Weg in die spanischen oder selbst britischen Kolonien, es 
sei denn durch amerikanische Hände.“ Die unausgesetzten 
Klagen und Interpellationen über zu häufige Aufhebung der 
Navigationsakte in Westindien entsprangen demselben Angst 
gefühl. 
Die Vereinigten Staaten versorgten in den ersten sieben 
Jahren des 19. Jahrhunderts Europa mit ebensoviel Kolo 
nialwaren wie England. Dessen Handelsmonopol war da 
mit tatsächlich durchbrochen. Die Ebenbürtigkeit, ja Über 
legenheit der nordamerikanischen Kolonial Warenexporte im 
Vergleich zu denen Grofsbritanniens veranschaulicht folgende, 
dem Report on the commercial State of the West Indies, 1807 
(S. 73—83) entnommene Gegenüberstellung: 
Es exportierten im Rechnungsjahre 1805/6 an westindischen 
Produkten (andere kamen kaum in Betracht) nach allen Teilen 
der Welt:
        <pb n="106" />
        90 
XXV 1. 
Grofsbritannien 
Vereinigte Staaten 
von Nordamerika 
Zucker . . 
Kaffee . . 
Kakao . . 
Baumwolle 
91875 700 pounds 
38 762300 „ 
6420200 
27814 
101878 637 pounds 
47001662 
6846758 
1833187 
Die amerikanischen Exporte hatten allein dem Kriege ihr 
Wachstum zu verdanken ; denn sie machten seit 1793 folgende 
Steigerung durch (Pitkin, ch. V): 
im Jahre . 
1793 
1794 
1799 
1801 
Zucker, lbs. 
Kaffee, lbs. 
4539809 
17580049 
20 721761 
33720983 
78821751 
31987088 
97565732 
45106494 
im Jahre 
1802 
1803 
1804 
1806 
Zucker, lbs. 
Kaffee, lbs. 
61061820 
36501998 
23223849 
10294693 
74964366 
48312713 
145839320 
47001662 
In welchem Umfange sich die Vereinigten Staaten damals 
Zucker jeder Art aus den fremden westindischen Kolonien 
holten, um ihn nach Europa wieder auszuführen, zeigt folgende 
Tabelle (erhalten aus einer Umrechnung bei Pitkin, ebendort): 
Zuckerimporte in die Vereinigten Staaten 
im Jahre 1807 : 
Brauner und ge 
läuterter Zucker 
Aus den französischen Kolonien .... 
Aus den spanischen Kolonien 
Aus den britischen Kolonien 
Aus den dänischen Kolonien 
Aus Westindien und dem übrigen Amerika 
überhaupt 
76 711068 lbs. 
87 762869 „ 
11252045 „ 
20030283 „ 
206091265 lbs. 
Das Ziel der nordamerikanischen Exporte waren, wie 
gleichfalls Pitkin angibt, in erster Linie französische, hollän 
dische und hanseatische Häfen ; daneben auch Spanien, Italien 
und sogar Grofsbritannien. Schritt für Schritt wurde in diesen 
Hafenstädten der britische Kaufmann zurückgedrängt. „1799 
erhielt man in England durch einen Report der westindischen 
Kaufleute die Gewifsheit, dafs Grofsbritannien den Kolonial 
handel tatsächlich nicht mehr beherrschte (West India Planters 
Petition in Hansard’s Parliam. Papers IX, 1807). Nach
        <pb n="107" />
        XXV 1. 
91 
diesem Bericht wären zwischen dem 8. März und 10. Sep 
tember 1799 in Hamburg im ganzen 441 mit Zucker oder 
Kaffee beladene Schiffe eingelaufen, wovon nur 211 aus Grofs- 
britannien, dagegen 146 aus den Vereinigten Staaten, der Best 
aus anderen Ländern stammten. Diese Abnahme der britischen 
Schiffe hätte veranlafst, dafs die ermäfsigten englischen Zucker 
ausfuhrzölle und -prämien auf ihren alten Stand gebracht 
wurden ; doch wäre es zu spät geschehen ; der Handel hätte 
bereits andere Bahnen eingeschlagen. — 
3. Die Kontinentalsperre. 
Der britische Kolonialhandel und die britische Plantagen 
wirtschaft hätte nicht so starke Einbufse erleiden können, 
wenn ihnen nicht durch die Kontinentalsperre seit dem An 
fang des neuen Jahrhunderts der Absatz in Europa so er 
heblich erschwert worden wäre. 
Die Kontinentalsperre hat nicht erst am 21. November 
1806, als Napoleon das berühmte Berliner Edikt erliefs, das 
Licht der Welt erblickt; dann wäre sie für die Abolition zu 
spät gekommen. Ihr Ursprung ist beträchtlich älter und kann 
in gewissem Sinne sogar bis auf Colbert zurückgeführt werden 
(Kiefselbach, S. 63, auch für das folgende). Sie ist begründet 
in dem wirtschaftlichen Antagonismus zwischen England und 
Frankreich, wie er in der französischen Revolution und den 
sich daraus entwickelnden Kriegen zutage trat. Unter der Re 
gierung Ludwigs XVI. hatten sich die wirtschaftlichen Gegen 
sätze zwischen England und Frankreich unter dem Einflufs 
des freihändlerischen französischen Grundadels etwas gemäfsigt. 
Die Revolution von 1789, welche in ökonomischer Hinsicht 
den Sieg des französischen Handels- und Industriekapitals 
über den feudalen Grundbesitz bedeutete, belebte wieder den 
wirtschaftlichen Gegensatz zu England. 1793 sah sich der 
Nationalkonvent genötigt, auf das für die französischen Han 
delsinteressen einzig angemessene Prohibitivsystem zurück 
zugreifen. Im Oktober 1796 wurde das Verbot des französi 
schen Marktes für alle englischen Waren, am 4. Januar 1798 
die Konfiskation derselben beschlossen. „Mit diesem Akte,“ 
schrieb damals das Direktorium an den Rat der Fünfhundert, 
„nimmt der Krieg gegen England endlich seinen rechten Cha 
rakter an“ (Kiefselbach, S. 73). Die Schutzmafsregeln er 
streckten sich unter anderem auch auf den französischen 
Kolonialhandel. Allerdings wurden sie, bis Napoleon zur Re 
gierung kam, lax genug durchgeführt. Dann aber nahm das 
Absperrungssystem und der Ausschlufs britischer Kolonial 
waren eine ernsthaftere Gestalt an. Überall bildeten sich 
englandfeindliche Koalitionen, welche britischen Schiffen die 
Landung oder das Löschen ihrer Waren verboten. Der nor 
dische Neutralitätsbund, welcher Rufsland, Dänemark, Preufsen
        <pb n="108" />
        92 
XXV 1. 
und Schweden umfafste, drohte England von der Ostsee aus- 
zuschliefsen. Preufsen besetzte Hannover und die Ems-, 
Weser- und Elbmündungen; Dänemark nahm Hamburg und 
Lübeck und versperrte den Sund. Durch den Frieden von 
Luneville 1801 einigte Napoleon Frankreich, Holland, Spanien, 
Österreich, den gröfsten Teil von Italien und das westliche 
Deutschland unter der Kontinentalsperre. Alle diese Mächte 
bekannten sich zu dem für England unannehmbaren Grund 
satz „Frei Schiff, frei Gut“. Nach der kurzen Friedenspause 
zwang Napoleon durch seinen Sieg bei Austerlitz. 1805 Ruß 
land und Österreich, sich der Sperre gegen Grofsbritannien 
anzuschliefsen. Preufsen verlockte er durch Hannover dazu. 
Die englische Regierung erklärte deswegen im Anfang 1800 an 
Friedrich Wilhelm III. den Krieg. Auch die Vereinigten Staaten 
machten 1805, wie erwähnt, Miene, ihre Häfen den britischen 
Schiffen zu verschliefsen. „Drei Achtel des britischen Handels 
wären in diesem Falle verloren gewesen“ (Poss. Ann. 1808, 
3. Stück). Spanien schlofs sich 1805 freiwillig ebenfalls der 
Kontinentalsperre an. 
In wichtigen Teilen der Erde waren mithin seit 1801 
englische Schiffe und Waren in Verruf gesteckt und boykot 
tiert. Nur noch heimlich fanden sie Ankerplätze, wo sie ge 
löscht werden konnten. 
b) Wirkungen der Krisis. 
Die infolge der Kontinentalsperre und der ungünstigen 
Gestaltung der militärischen und handelspolitischen Lage Eng 
lands über den gesamten englischen Aufsenhandel herein 
brechende Krisis führte zu einer abermaligen Erschütterung 
der britischen Plantagenwirtschaft, die dem Verlangen nach 
Abolition neue Stärkung gab. Die ausländische Konkurrenz, 
die Einschränkung der Absatzmärkte für britischen Zucker 
in Europa und Nordamerika hatte Absatzstockungen, Über 
produktion, Preisdepressionen, Verschuldungen und Bankerotte 
für die britischen Pflanzer zur Folge. Sie wufsten nicht mehr, 
wohin mit ihrer überschüssigen Ware. „The island (of Jamaica) 
relapsed to a state of commercial inactivity!“ (Bridges 11, 
S. 300.) „Am härtesten wurde der Kaffeebau, welcher wegen 
der schlechten Zuckerpreise seit 1788 auf Jamaika begonnen 
war, von der Kontinentalsperre getroffen“ (ibid., S. 305 ff.). 
„The industrious proprietors .... were at once involved in 
irremediable ruin. . . . Their condition was a state of sudden 
and utter devastation — unknown in England and hardly 
even to believed there.“ „The planter was again reduced to 
that state, which cannot be aggravated when nothing is left 
to him, though his destruction seemed to advance with more 
rapid strides, when he beheld the Danish islands increasing
        <pb n="109" />
        XXV 1. 
93 
the stores of sugar with the conquered colonies poured into 
his only market.“ „The decay of agriculture was hastened 
by an extraordinary preference which was given to the enemies 
of the nation by means of neutral flags“ (ibid., 8. 284). 
Die Krisis traf schwer den britischen Zuckerexport 
handel. Wo bisher der englische Kaufmann als einziger 
oder hauptsächlicher Lieferant geherrscht hatte, traf er seit 
1799 mit fremden, besonders mit nordamerikanischen und han 
seatischen Konkurrenten zusammen, die viel billiger liefern 
konnten als er. Über den englischen Zuckerhandel brach des 
halb eine schwere Absatzstockung herein. Die Zuckerfrage 
bildete seit 1800 „eine höchst wichtige und ernsthafte An 
gelegenheit“ (Lord Petty, 17. Februar 1807). Alle Märkte 
waren überfüllt. „The great stock of sugar on hand, arising 
from the situation of the continent and partly from other cir 
cumstances, called for legislative interference.“ Im Londoner 
Hafen lagen 1806 allein 90000 hgd. (zu je 12 bis 16 cwt.) 
Zucker „on hand“, in ganz England über 150000 hgd. ! Wie 
konnte dem „West India sugar trade“ ein „relief“ geschaffen 
werden? Das war die grofse Frage! Zur Belebung der Aus 
fuhr schlug man Erhöhung der Rückfuhrzölle, Zuschlagzölle 
auf Rumsurrogate, auf fremden Sprit und Branntwein usw. 
vor. Auch sollte zur Vermehrung des Konsums den eng 
lischen Brauereien und Brennereien ausnahmsweise der Ver 
brauch von Zucker und Melasse gestattet werden, was sonst 
verboten war (siehe die West India Planters Petition und 
Mr. Hibberts Bemerkungen dazu, 1806, H. o. C ). Unter 
diesen schwierigen Umständen hatte es für England keinen 
Sinn mehr, seine Zuckerproduktion durch Fortsetzung des 
Sklavenhandels noch weiter zu vermehren. Was es selbst 
davon verbrauchte, erzeugte es überreichlich, „und daran sollte 
es sich genug sein lassen!“ (Edwards II, S. 464). Aller Über - 
schufs inufste im Ausland abgesetzt werden, stiefs aber dort 
auf unübersteigbare Schwierigkeiten und war deshalb vom 
Übel. Dieser Zusammenhang zwischen Sklavenhandel und 
Zuckerproduktion war bereits in dem Report von 1791 von 
einem gewissen Mr. Irving klar durchschaut worden (siehe 
Abstract of the Evidence of the H. o. C. in 1790/91 on the 
Slave Trade, ch. XVI). Letzterer hielt die Ausdehnung der 
Zuckerplantagen vermittels importierter Sklaven für „excee 
dingly impolitic“, weil sie erstens zu riskant wäre und zweitens 
„because the sugar and rum must be exported to foreign 
states“, während „the sugar made in the French islands can 
be afforded (which he shews by official papers) so much 
cheaper (from 20 to 30 pro cent) than the British, that in 
order to enable the planters to sell it to the same price as 
their rivals, Gouvernaient must give large and destructive 
bounties“. Denselben Gedankengang äufsert der Chancellor
        <pb n="110" />
        XXV 1. 
94 
of the Exch. (H. o. C., 7. Juni 1804), indem er auf die Ge 
fahren hin weist, welche mit dem Sklavenhandel und mit einer 
Mehrproduktion von Zucker in dieser kritischen Zeit, wo die 
Pflanzer mehr erzeugten als sie verkaufen konnten, verbunden 
seien. — 
Wie in den 1780er Jahren traten auch jetzt wieder die 
bösen Folgen der viel zu grofsen Sklaven importe, nämlich die 
Verschuldung der Pflanzer, zutage. „It was notorious that 
when any planter was in distress and sought to relief himself 
by increasing the labour on his estate by means of the purchase 
of new slaves, the measure invariably tended to his destruc 
tion“ (Lord Grenville, H. o. L. 24. Juni 1800, auch Blake, 
S. 244). „Sheriff’s officers and tax gatherers are everywhere 
offering for sale the property of individuals who have seen 
better days“ (Blake, S. 272). „65 Zuckerplantagen waren auf 
Jamaica seit 1799 verlassen worden; innerhalb fünf Jahren 
waren 32 versteigert, während mehr als 100 schuldenhalber 
aussichtslos verpfändet waren“ (ibid., S. 284). Der Report 
der Jamaica Assembly entwarf hiervon folgendes Bild (Southey, 
III, S. 393): „The sugar estates lately thrown up, brought to 
sale, and now in the court of chancery in this island, and in 
England, amount to about one fourth of the whole number in 
the colony. The committee anticipate very shortly the bank 
ruptcy of a much larger part .... and in the course of a 
few years that of the whole class of sugar planters, with few 
exceptions!“ Nach Wilberforce (H. o. C., 30. Mai 1804) betrug 
der Wert der in den letzten 20 Jahren vorgekommenen Exe 
kutionen 32 Mill. Besondere Not und Erbitterung scheint die 
Erhöhung der Zuckerzölle hervorgerufen zu haben, welche die 
englische Regierung in ihrer schlimmen Geldnot vorgenommen 
hatte, und welche sie 1803 in der Erwartung des Kriegs 
ausbruches mit dem Trost zu rechtfertigen glaubte: „Bald sei 
ja der Exporthandel wieder von allen Konkursschwierigkeiten 
befreit; die Pflanzer müfsten reich werden durch die Vernichtung 
ihrer Rivalen in Domingo!“ (Bridges, II, 214; auch Parliam. 
Débat. 1807, W. India Planters Petition, Mr. Hibbert.) 
Den Notstand schildert vielleicht am besten der Report 
von 1807, woselbst es von Seite 3 an wörtlich heilst: „Since 
the year 1799 there has taken place a progressive deterioration 
in the situation of the planters, resulting from a progressive 
diminution of the price of sugar, although at the same time 
the duty and all the expences have been increasing, till at 
length the depression of the market has become such, that 
the prices obtained for the last year’s crop will not pay the 
expence of cultivation except upon estates .... enjoying 
other extraordinary advantages .... An amount of from 
35 sh. to 30 sh. .... appears to be the absolute cost to the 
planter per cwt. of sugar, before any return of capital can
        <pb n="111" />
        XXV 1. 
95 
attach. Upon a reference to the average prices .... which 
vary from 36 sh. to 31 sh it appears evident that 
the planters must have cultivated their estates at a loss. 
During the period of prosperity previous to 1800 
the profits did not exceed IOV2 (return of capital) 
and from that period they have gradually diminished to 2Vs 
and IV2 per cent, till at the present moment, there is no 
return of interest of all. — 
Great however, as are the evils of the decrease of price 
.... it does not appear that they are the original 
causes of the distress but the main evil . . . . is 
the very unfavourable state of the foreign market, 
in which formerly the British merchant enjoyed 
nearly a monopoly, but where he cannot at present 
enter into competition with the planters, not only 
of the neutral, but of the hostile colonies. The 
result of all their inquiries .... have brought before their 
eyes one grand and primary evil, from which all the 
others are easily to be deduced: namely, the facility of 
intercourse between the hostile colonies and 
Europe, under the American Neutral flag, by means 
of wich . . . the whole of their produce is carried to a market 
.... at charges little exceeding those of peace; while the 
British planter is burthened with all the inconvenience, risk and 
expence, resulting from a state of war .... In order to counter 
balance, in some degree, the advantages thus enjoyed by the 
hostile colonies .... it has been recommended ... a blockade 
of the ports of the enemy’s settlements . ... (S. 6). 
Your commitee having briefly stated the distressed situ 
ation of the West India Planter .... have only to add, that 
unless some speedy and efficient measures of relief are adopted, 
the ruin ofagreat number of the planters... must 
inevitably very soon take place, which must be follo 
wed by the loss of a vast capital .... and by the most fatal 
injury to the commercial, maritime and finanzial interest of 
Great Britain!“ 
Diese Schilderung enthält sicherlich einen Hauptbeweg 
grund für die Abolition ! 
Zweiter Teil. 
Der Friede von Amiens 1802 und die Rückgabe der 
englischen Eroberungen. 
Über diese an und für sich schon ziemlich trostlosen west 
indischen Verhältnisse brach obendrein noch 1802 der für 
England wenig günstige Seefriede von Amiens herein. Durch 
den Frieden von Luneville 1801 aller Bundesgenossen auf dem
        <pb n="112" />
        96 
XXV 1. 
Festland beraubt, sah sich England 1802 Frankreich gegen 
über zu Bedingungen genötigt, die es trotz seiner maritimen 
Erfolge sämtlicher westindischer Eroberungen bis auf Trinidad 
beraubten. Das blühende, vom Krieg verschont gebliebene 
Martinique, ferner Tabago, St. Lucie, Curaçao und die drei 
durch britisches Kapital befruchteten und reich gewordenen 
holländischen Guyanakolonien und Surinam mufsten abgetreten 
werden. Auf ihnen hatte, wie gleich gezeigt werden wird, das 
Wachstum des britischen Kolonialhandels seit den 1790 er 
Jahren zum guten Teil beruht. Jetzt stürzte diese Grund 
lage ein. Indem Frankreich 1802 noch Domingo, Guadeloupe 
sowie das riesige Louisianagebiet wieder besetzte, ynd auch 
Spanien und Holland ihre ehemalige Herrschaft in Westindien 
wiederherstellten, sah sich England mit einem Schlage seiner 
Vormachtstellung, die es sich im mexikanischen Meerbusen 
erkämpft hatte, beraubt und auf den Rang einer Frankreich 
dort weit unterlegenen Kolonialmacht zurückgeworfen 
(Brougham I, S. 536 if.). 
Durch die Abtretungen verlor Grofsbritannien nicht nur 
an Grund und Boden für eine zukünftige Produktion ; es verlor 
weit mehr. Sämtliche Kapitalien in der Form von Neger 
sklaven, Gebäuden, Meliorationen usw., die es im Laufe der 
Okkupation dort angelegt hatte (siehe S. 137), mufsten auf- 
gegeben und den feindlichen Konkurrenten übergeben werden. 
„Nearly all the possessions, which had cost the British nation 
so much blood and treasure .... were restored in a much 
better condition than they were taken, for they bad been vi 
vified by the expenditure of British capital!“ (Bridges II, 
S. 264.) „Sich dieses Eigentum zu sichern, hatte Grofs 
britannien beim Friedensschlufs in sträflicher Nachlässigkeit 
unterlassen“ (ibid., S. 265). Das verbesserte, von Urwäldern 
und Sümpfen befreite, mit Ackergerätschaften, Sklaven und 
Vieh wohl ausgestattete Land bot den feindlichen Pflanzern das 
bequemste Mittel dar, den Konkurrenzkampf gegen die ohne 
hin notleidenden älteren, d. h. die vor 1793 in Englands 
Besitz befindlichen Inseln augenblicklich wieder aufzunehmen. 
Welchen Anteil am Gesamterträge der britischen koloni 
alen Produktion die abgetretenen Gebiete beigetragen hatten, 
erhellt aus folgenden Angaben (nach einer Umrechnung bei 
Eden, S. 65). 
Surinam, Berbice, Dem erara, Essequibo(-Guyana), Mar 
tinique, St. Lucie und Tabago hatten unter englischer Be 
setzung nach Grofsbritannien exportiert: 
Jahr 
Zucker 
Rum 
Kaffee 
Baumwolle 
1799 
1800 
1801 
490566 cwt. 
419 526 ., 
683817 „ 
275 964 galls. 
292867 „ 
427104 „ 
78875 cwt. 
227745 „ 
356432 „ 
4627 009 lbs. 
9876633 „ 
10670039 „
        <pb n="113" />
        XXV 1. 
97 
während die älteren britischen Inseln (ohne Trinidad) im Jahre 
1799 (Southey III, 106/68): 
Zucker | Kaffee 
2065000 cwt. J 123066 cwt. 
ausgeführt hatten. Also an Zucker lieferten erstere bereits 
1799 ungefähr 1 U, an Kaffee 1800 sogar fast das Doppelte 
der Exporte der letzteren. Mit fortschreitender Zeit verschob 
sich das Verhältnis immer mehr zu ungunsten der älteren 
Inseln. 
An Wert betrugen die Exporte der eroberten und der 
älteren Kolonien (Eden, S. 64): 
Jahr 
Exporte der älteren 
Inseln in kl. Trinidad 
Exporte der eroberten 
Gebiete 
1797 
1800 
1801 
3540431 £ 
5820223 » 
6759618 „ 
1632637 £ 
2543584 „ 
4105840 „ 
Demnach war der Exportwert aus den eroberten Gebieten, 
der anfänglich gering war, rasch auf etwa die Hälfte, später 
hin sogar auf fast zwei Drittel von dem aus den älteren 
Inseln gestiegen. Lord Grenville bestätigte diese Zahlen im 
Oberhause (7. Mai 1806) bei der zweiten Lesung der Slave 
Importation Bill mit den Worten, dafs „in die eroberten und 
1802 abgetretenen Inseln britische Kapitalien so stark einge 
wandert und beschäftigt gewesen wären, dafs deren Exporte 
denen Jamaicas (d. i. etwa = V 2 derjenigen des gesamten 
britischen Westindiens) gleich kämen“. Eden (Letter IV) 
schätzt das Verhältnis folgendermafsen : „Die 1802 abgetretenen 
Kolonien lieferten an Zucker etwa Vs bis 1 U des von den 
alten Inseln exportierten Betrages, an Rum verschwindend 
wenig, dagegen an Kaffee und Baumwolle weit mehr als das 
IVe fache.“ Die eroberten Gebiete sollen nach seiner Annahme 
1801 sogar mindestens Vs der überhaupt nach Grofsbritannien 
aus sämtlichen Ländern der Welt importierten Baumwolle ge 
liefert haben. Surinam hätte seine Zuckerproduktion, die 1799 
noch gering war, bis 1801 so rapide gesteigert, dafs es im 
letzteren Jahre bereits 2 /s von dem exportierte, was Martinique 
produzierte. — 
Der Schaden, den die britische Rhederei durch die ihr 
nun verloren gegangenen Frachten erlitt, wurde auf rund 
Vs der am Handel mit den älteren Inseln beteiligten Schiffs 
tonnenzahl geschätzt 1 : 
1 Letzte Zeile aus „Hansards Parliamentary Debates". 
Forschungen XXV 1 (116). — Hoehstetter. 7
        <pb n="114" />
        98 
XXV 1. 
Tonnenzahl der im 
dito der mit den er 
oberten Gebieten 
Jahr Handel mit den alten 
Inseln besch. Schiffe 
1796 145195 Tonnen 
1800 162 245 
34622 Tonnen 
59 755 
Die angeführten Verluste fielen um so schwerer ins Ge 
wicht, als sie unglücklicherweise mit einer Stockung des ge 
samten übrigen englischen Aufsenhandels zusammenfielen. 
Letzterer befand sich seit 1803 in der denkbar übelsten Lage; 
sie ist für die Kennzeichnung der allgemeinen Stimmung, aus 
welcher heraus die Abolition beschlossen wurde, zu «wichtig, 
als dafs sie nicht in diesem Zusammenhänge kurz erwähnt 
werden sollte. 
Bisher hatte der britische Handel, von den Vereinigten 
Staaten abgesehen, auf allen Meeren vorgeherrscht. Die Abtretung 
der kolonialen Eroberungen, die Wiederaufrichtung der fremden 
Handelsflotten, kurz, die Wiederherstellung des status quo von 
1793 zerstörte die Grundlagen seiner Macht. Namentlich er 
regte Napoleons hartnäckige Weigerung, einen Handelsvertrag 
mit England zu schliefsen, schlimme Enttäuschungen. Die eng 
lischen Exporte, welche 1802 die seltene Höhe von über 
46 Milk j£. erreicht hatten, fielen 1803 plötzlich auf 31 Va Milk j£. 
Von der Aufrechterhaltung seines kommerziellen Übergewichts 
hing aber für England alles ab; denn der Schwerpunkt der 
britischen Finanzen ruhte, seitdem infolge der Einstellung der 
Einlösbarkeit der Banknoten (Februar 1797) der Staatsbankerott 
faktisch eingetreten war, und seit der sogen. Kapitalisierung 
der Landrente (Kiefselbach, S. 92) auf den Erträgen des aus 
wärtigen Handels. Die Kriegserneuerung bot den einzigen 
Ausweg aus der verfahrenen Lage. „Wir müssen Krieg 
haben,“ sagte 1803 ein bedeutender Redner im Unterhaus 
(Posselts Anm. 1805, 11 Stück), „denn nur der Krieg gibt 
uns die Kolonien wieder, und nur diese setzen uns in den 
Stand, den jährlichen Ungeheuern Aufwand und die Zinsen 
unserer sinnlosen Nationalschuld zu bestreiten.“ Dieses Ziel 
galt es, mit allen Mitteln zu erreichen. Die Abolition war 
eins davon. „War England auch nur eine Stunde ehrlich, so 
war es für eine Ewigkeit verloren!“ (Kiefselbach, S. 105.) 
Der Krieg brach im Sommer 1803 von neuem los und 
führte in schneller Aufeinanderfolge zu einer abermaligen Er 
oberung von St. Lucie, Tabago und zu Anfang 1804 auch 
von Surinam, während die drei holländischen Guyanakolonien 
sich freiwillig unter britischen Schutz begaben. Nach den 
noch frischen Erfahrungen des letztvergangenen Krieges 
mufste man eine Wiederholung der früheren Ereignisse er 
warten, nämlich eine starke Einwanderung britischen Kapitals, 
namentlich von Negersklaven, in Gebiete, von denen man
        <pb n="115" />
        XXV 1. 
99 
nicht wissen konnte, ob sie nicht bei einem späteren Friedens- 
schlufs wiederum abgetreten werden mufsten und dann den 
britischen Handel in dieselbe Verlegenheit brächten wie 1802. 
Die Erlebnisse der letzten Jahre hatten die Schädlichkeit des 
Sklavenhandels in die fremden Gebiete zu eindringlich ge 
predigt. Die neuesten Eroberungen brachten den Plan, ihn 
zu verbieten, zur Reife. Dieselbe Torheit wollte England 
nicht zum zweiten Male begehen. Man war sich zu wohl 
bewufst, dafs die Überfüllung des englischen Zuckermarktes 
zum erheblichen Teil durch die Importe aus den er 
oberten Kolonien, welche ihrerseits wieder dem Sklavenhandel 
zugeschrieben werden mufsten, verschuldet war (z. B. Mr. 
Mitchell, Rep. 1807, S. 10). Das Verbot des in die ausländischen 
Kolonien geführten Sklavenhandels war somit mindestens 
ebensosehr ein Akt der Klugheit wie der Menschlichkeit. 
Folgende Äufserungen können das bezeugen. „Die Sklaven 
importe wurden“ — so begründete der Attorney-General am 
7. Juni 1804 seinen Abolitionsantrag im Unterhause — „haupt 
sächlich dazu verwendet, die neuen Kolonien zu kultivieren 
und den alten Konkurrenz zu machen.“ „Gegenwärtig,“ so 
führte er am 31. März 1806 aus, „werden selbst im Kriege 
unsere Feinde durch englisches Kapital und englische Unter 
tanen mit Sklaven versorgt, wenn auch auf indirektem Wege 
über die neutralen dänischen Häfen St. Thomas und St. Croix. 
Daselbst sind grofse Sklavenmärkte, von wo aus Kuba, Do 
mingo, Martinique, Guadeloupe sowie das spanische und 
holländische Festland ihre Arbeitskräfte beziehen. It was 
evidently“ — so fährt er fort, „against the policy of 
this country, that great importations of slaves 
should take place in settlements which perhaps 
might be restored at the conclusion of peace. It 
would appear contrary to sound policy, that we 
should afford them the means ot rivalling our 
colonies, and of attaining a hihg degree of com 
mercial prosperity.“ Denselben Inhalt haben die Worte 
Lord Grenvilles im Oberhause am 16. Mai 1806: „Durch den 
Sklavenhandel erleichtern wir nur den feindlichen Kolonien 
die Konkurrenz“ — oder des Earl of Buckinghamshire (eben 
dort): „Das Interesse unserer westindischen Kolonien wird 
durch die Abolition nur gefördert.“ — 
Dritter Teil. 
Die Abschaffung des dänischen Sklavenhandels. 
Wesentlich erleichtert wurde der britischen Regierung ihr 
Abolitionsbeschlufs durch das Auf hören des dänischen Sklaven 
handels am 1. Januar 1803. Der englischen Abolition wurde 
7*
        <pb n="116" />
        100 
XXV 1. 
dadurch viel von ihrem freiwilligen Charakter genommen. 
Ob man wollte oder nicht, das Auf hören des dänischen forderte 
unter den obwaltenden Umständen auch das des britischen 
auswärtigen Negerhandels. 
Dänemark hatte als erster europäischer Staat bereits durch 
das königliche Edikt vom 10. März 1792 seinem Sklaven 
handel ein Ende gesetzt. Das Verbot sollte jedoch erst am 
1. Januar 1803 in Kraft treten, um den dänischen Besitzungen 
in Westindien — St. Thomas, St. John und St. Croix — Zeit 
zu lassen, sich genügend mit Arbeitskräften zu versehen. Bis 
dahin sollte die Negerzufuhr, welche bisher das Vorrecht der 
„dänischen Ostsee und Guineeischen Handelsgesellschaft“ ge 
wesen war, allen Nationen freistehen. 
Ehe wir in der Darstellung der Beziehungen zwischen dem 
dänischen und englischen Sklavenhandel fortfahren, seien erst 
die wichtigsten Beweggründe für die dänische Abolition mitgeteilt. 
Der dänischen Regierung ist dieser Entschlufs nicht 
schwer gemacht worden. Es fehlte an jedem materiellen An 
reiz, den Menschenhandel weiterzuführen. Wie in England 
waren seine Entbehrlichkeit und seine Unrentabilität zwei 
Hauptursachen, welche seine Abschaffung herbeiführten. 
Dänisch-Westindien war gegen Ende des 18. Jahrhunderts 
auf Sklavenzufuhren nicht mehr angewiesen. Seine Plantagen 
wirtschaft, die insgesamt nur 25—30 000 Sklaven beschäftigte, 
war zu unbedeutend und zu wenig entwicklungsfähig. Knapp 
2 000 Stück führten die drei Inseln jährlich für ihren eigenen 
Bedarf ein, wovon sogar noch ein Teil an das schwedische 
St. Bartholomeae abgegeben wurde (Brougham I, S. 532). Auf 
St. Croix, der bevölkertsten und bestangebauten von ihnen, 
galt eine Ausdehnung der vorhandenen Kulturen für ausge 
schlossen; denn seine Plantagen, auf der niemals mehr als 
20000 Neger arbeiteten (Knox, S. 119) waren vollbesetzt. 
Sie waren „so dicht bevölkert, dafs nicht wohl eine grofse 
Emigration hierher ihr Glück machen konnte“ (Isert, 270). 
„Das Land war bis auf einige Stellen ziemlich ausgesogen“ 
(ibid., S. 289). St. Thomas und St. John besafsen überhaupt 
nur je 2 000 oder wenig mehr Feldsklaven; ersteres war noch 
dazu vollständig unfruchtbar. Alle drei Inseln hatten die 
natürlichen Grenzen ihrer kolonialen Produktion erreicht. 
Die vorhandene Sklavenbevölkerung konnte sich ohne Im 
porte auf dem natürlichen Wege halten und vermehren, dank 
dem wohltätigen Einfluls kirchlicher Sekten, insbesondere der 
„Mährischen Brüder“ (P. Knox, S. 80 u. 111). Letztere hatten 
seit 1732/34 für die Bekehrung und menschliche Behandlung 
der Schwarzen gesorgt. „Es erscheint aufser Zweifel, dafs 
die dänischen Inseln ohne Negerhandel auskommen können, 
nachdem die Plantagen mit einer genügenden Zahl versehen 
worden sind . . .“ (Southey III, S. 50 ff.).
        <pb n="117" />
        XXV 1. 
101 
Aufserdem war „der Guineahandel für die Dänen nie 
vorteilhaft gewesen“ (Sell, S. (54; Hüne, S. 403). Daran war 
teils die energielose, unehrliche Geschäftsführung aller damit 
betrauten Handelskompagnien schuld (Knox, S. 82 ff. ), ander 
seits „verstanden die Dänen nicht, mit den andern Nationen 
an der afrikanischen Küste Preis zu halten“ (Sell, ibid.). Be 
sondere für den Tauschandel geeignete Exportartikel fabri 
zierte das überwiegend agrarische Mutterland nicht. „Die 
Engländer und besonders die Holländer und Franzosen haben 
sich auf schlechtere, leichtere Waren und auf wohlfeilere 
Preise gelegt, wodurch sie die Dänen ausschlossen“ (ibid., 
aufserdem noch Isert, S. 102ff.). Der letzte Versuch, den 
afrikanisch-westindischen Handel zu stärken, geschah 1781 
durch die Neugründung der erwähnten „Ostsee und Guinee- 
ischen Handelsgesellschaft“. Ihre Geschäfte konnte sie nur 
durch staatliche Unterstützungen von jährlich 25000 Reichs 
talern führen (Isert, S. 257). Als ihre Geldverhältnisse immer 
schlechter wurden, hob sie der König 1787 auf (Seil, 8. 53; 
Hüne, S. 407). Seitdem machte Dänemark aus der Not eine 
Tugend und verbot den Handel 1792 vom 1. Jan. 1803 ab. — 
Für die zehnjährige Frist, die ihm noch beschieden war, 
ist zweierlei bemerkenswert: Durch die Zulassung der 
fremden Konkurrenz kam er, der schon seit 1755 überwiegend 
von Ausländern geführt worden war, so gut wie gänzlich 
in fremde, d. h. englische Hände (Hüne, S. 380 u. 408); aufser 
dem nahm er infolge der seit 1793 ausbrechenden Kriege, in 
welchen die dänischen Besitzungen fast die einzigen neutralen 
Plätze im westindischen Archipel blieben, vor seinem Ende 
einen ungeahnten Aufschwung. Die französischen, spanischen, 
holländischen, zum Teil auch die englischen Kolonien konnten 
wegen der Unterbrechung ihrer Handelsbeziehungen zu Europa 
nicht anders mit der Aul'senwelt in Verkehr treten, als durch 
Vermittlung der dänisch-westindischen Häfen. St. Thomas, 
das wegen seiner vorzüglichen Lage bereits 17(5(5 zum Frei 
hafen erklärt worden war, nahm infolgedessen eine grofsartige 
Entwicklung (Knox, S. 89 ff.). „Es bildete den einzigen Kanal, 
durch den die nichtbritischen Kolonisten europäische und 
nordamerikanische Waren importieren und ihre eigenen Er 
zeugnisse exportieren konnten. Die Flaggen aller sonst 
feindlichen Schiffe wehten hier einträchtig nebeneinander. 
Die dänischen Inseln entwickelten sich zum internationalen 
Stapel- und Umschlagsplatz für ganz Westindien.“ Nament 
lich in Sklaven bildete sich ein flottes Geschäft. Britische 
Schiffe brachten sie hierher aus Afrika, und die kleinen 
flachgehenden Boote der verschiedenen Kolonien holten sie 
ab und verteilten sie über ganz Mittelamerika. Wieviel Sklaven 
England auf diese W r eise jährlich über Dänisch-W estindien 
an die ausländischen Pflanzer absetzte, läfst sich heute wohl
        <pb n="118" />
        102 
XXV 1. 
schwerlich mehr angeben, da der Schleichhandel, der hier in 
vollster Blüte stand, jede Statistik hinfällig machte (Isert, S. 286). 
Eigentlich war die Wiederausfuhr eingeführter Neger über 
haupt verboten (Southey III, S. 50 ff.) ; doch kümmerten sich 
während der Kriegswirren die Händler wenig um die be 
stehenden Vorschriften. Brougham schätzt die Zahl der Im 
porte auf 6—8000 Stück (S. 532 ff.). Dais sie nicht gering 
gewesen sein kann, geht aus dem hartnäckigen Widerstande 
hervor, den bis 1803 das britische Parlament dem Verbot der 
Lieferungen an das Ausland entgegensetzte. — 
Dadurch, dais es vom 1. Januar 1803 ab verboten war, 
auf den dänischen Inseln Sklaven zu landen, wurde dem aus 
ländischen britischen Sklavenhandel ein vernichtender Schlag 
versetzt. Die beste, fast einzige Absatzmöglichkeit an das 
Ausland wurde dadurch zerstört. Vielleicht hätte England 
diesen Schlag nicht so ruhig hingenommen, wenn es sich nicht 
selbst kurz vorher, 1802, durch die mehrere Monate dauernde 
Besitzergreifung Dänisch-Westindiens diese Absatzgelegenheit 
beeinträchtigt hätte. — 
Vierter Teil. 
Gesetzgeberische Mafsregeln in England. 
Die geschilderten Verhältnisse werden es begreiflich ge 
macht kaben, dafs in England der Glaube an den Nutzen des 
ausländischen Sklavenhandels erschüttert und die Abolitions 
bewegung, unterstützt durch die Stimmen der 1801 ins Unter 
haus eingezogenen Iren, endlich Früchte tragen konnte. Seit 
1802 trat der Erfolg in einer Reihe gesetzgeberischer Mafs- 
nahmen zum Ausdruck. Schon aus früherer Zeit, aus dem 
Jahre 1798, liegt eine Malsregel der englischen Regierung vor, 
welche zeigt, wie ungern sie die Sklavenlieferungen an Fremde 
duldete (erwähnt von Wilberforce, 2. Mai 1806 im H. o. C.): 
Die spanische Regierung litt damals den Import britischer 
Manufakturwaren in ihre amerikanischen Kolonien nur in dem 
Fall, dafs gleichzeitig eine entsprechende Anzahl Neger mit 
eingeführt wurde. Um letzteres zu verhüten, wies die Regie 
rung in London im März 1798 ihre in Westindien kreuzenden 
Kriegsschiffe ausdrücklich an, keine Sklavenimporte nach 
Spanisch Amerika zu dulden! — Im Jahre 1802, noch vor 
dem Frieden von Amiens, versprach Pitt, nachdem er von 
Mr. Canning interpelliert worden war, den Negerimport in das 
eroberte, im Friedensschlufs vielleicht wieder abzutretende 
Trinidad zu beschränken. Am 15. August 1804 erging dann 
die Königliche Kabinettsordre, welche schlechthin den Neger 
handel in die während des Krieges eroberten Gebiete unter 
sagte. Diese Mafsregel hatte natürlich ebenso wie die des 
Jahres 1802 ihren Ursprung wesentlich in dem Konkurrenz 
neid der älteren britischen Sklaveninseln. Man fürchtete, dafs
        <pb n="119" />
        XXV 1. 
103 
bei der Freiheit des Negerhandels die neu hinzugekommenen 
Kolonien wegen ihrer gröfseren Ertragsfähigkeit billiger produ 
zieren und den ganzen Absatzmarkt an sich reifsen könnten. 
Belege hierfür enthalten die oben (Seite 99) angeführten Zitate. 
Ihre Bestätigung und notwendige Erweiterung fand die Kabi 
nettsordre durch das Gesetz vom 25. Mai 1800, welches in 
das Verbot sämtliche nichtbritische Kolonien, einschliefslich 
der eroberten, einbegriff. 
Es erübrigt nur noch ein Wort über die praktische Be 
deutung, die den mitgeteilten Gesetzen beizumessen ist. Sie 
war, soweit die eroberten Gebiete aufser Betracht bleiben, 
recht gering. In normalen, friedlichen Zeiten wären durch 
das Verbot vom 23. Mai 1806 nahezu zwei Drittel des Ganzen 
betroffen worden, wie der dritte Teil des fünften Kapitels 
dartut. Jetzt, nach einem dreizehnjährigen Kriege, der die 
Sklavenlieferungen an das feindliche Ausland, besonders über 
die dänischen Inseln, fast auf den Nullpunkt zurückgeführt 
hatte, und wo die Importe überdies durch die ausländische 
Gesetzgebung auch in Friedenszeiten verhindert worden wären, 
wurde durch dies Gesetz kaum ein britischer Sklavenhändler 
ernstlich geschädigt. Fox bestätigte dies (H.o. C. 1. Mai, 1806), 
nachdem er Staatssekretär geworden war, indem er die Ein 
wendungen der Abolitionsgegner mit den Worten beschwich 
tigte: „Jede Mafsregel, die den Handel Englands wirklich be 
einträchtigen könnte, soll vermieden werden!“ Auch Mr. 
Young meinte (ibid.): „Die Nachteile des Gesetzes seien ge 
ring.“ Nach Air. Smith (10. Juni 1806) war „nur noch Liver 
pool am Sklavenhandel interessiert; Bristol hatte ihn bereits 
aufgegeben und London war im Begriffe, dasselbe zu tun“. 
Diese Tatsachen festzustellen ist deshalb wichtig, weil bis 
gegen Ende des 18. Jahrhunderts die Verletzung der Inter 
essen der Sklavenhändler sowie die Entschädigunsfrage Haupt 
hinderungsgründe der Abolition gewesen waren. 1806 brauchte 
niemand mehr entschädigt zu werden; denn einen britischen 
Sklavenhandel in die ausländischen Kolonien gab es kaum 
noch (Brougham IV, S. 489). Nur noch in die eroberten Ge 
biete gingen namhafte Sendungen. Wir haben aber gesehen 
und werden im folgenden Teile uns weiter zu zeigen bemühen, wie 
gerade dieser Umstand die gänzliche Abolition beschleunigte. — 
B) Die Abschaffung des eigenen britischen 
Sklavenhandels. 
Erster Teil. 
J)er Interessenkonflikt zwischen den Pflanzern der älteren 
und der neueren britischen Zuckerinseln. 
Durch das im Jahre 1806 erlassene Verbot der Sklaven 
lieferungen an Fremde war der Fortbestand des eigenen
        <pb n="120" />
        104 
XXV 1. 
britischen Sklavenhandels zunächst nicht berührt worden. 
Mannigfache Umstände vereinigten sich, auch diesem Handels 
zweig unmittelbar darauf den Untergang zu bereiten. 
Als der wichtigste von ihnen sei der in der ganzen 
bisherigen Literatur noch nie berücksichtigte Interessen 
konflikt zwischen den Pflanzern der älteren und denen 
der neueren britisch - westindischen Inseln hervorgehoben. 
Er brachte in dem eigenen Lager derer, die bisher ge 
schlossen gegen jedwede Abolition gestritten hatten, einen 
Zwist zum Ausbruch, an dem der letzte Widerstand zer 
schellen sollte. 
Die bisherigen Importverbote bezogen sich auf &lt;lie aus 
ländischen Kolonien oder auf die während des seit 1803 wieder 
ausgebrochenen Krieges gemachten Eroberungen. Zu beiden 
Gebietsarten nahmen das ehemals spanische, seit 1802 englisch 
gewordene Trinidad, sowie in gewissem Sinne auch die drei 
holländischen Guyanakolonien — insofern nämlich die britische 
Regierung sie dauernd zu behalten wünschte (siehe die 1800 
eingeleiteten Friedensverhandlungen bei Thiers, 1806) — eine 
besondere Stellung ein. Laut Friedensvertrag gehörte Trinidad 
seit 1802 mit genau denselben Rechten, wie die schon vor 
1793 von England besessenen Gebiete, zu dem Verband der 
britischen Sklavenkolonien. Bei der Übergabe waren nur 
über die innere Verwaltung und Rechtssprechung gewisse Ver 
einbarungen getroffen worden (Southey III, S. 279 und 309); 
die Sklaveneinfuhr stand ihm vorläufig frei. Diese Freiheit 
aber stand zu den Lebeusinteressen der älteren britischen 
Kolonisten in striktem Gegensatz; denn Trinidad hätte unter 
britischer Verwaltung und unter sonst gleichen Erwerbsbeding 
ungen wegen seiner gröfseren Ertragsfähigkeit binnen kurzem 
sämtliche übrigen britischen Zuckerkolonien im Konkurrenz 
kampf geschlagen, einen erheblichen Teil ihrer Zucker 
produktion an sich gerissen und deren ohnehin auf schwachen 
Füfsen ruhenden Plan tagen Wirtschaft den Rest gegeben. 
„Trinidad hatte so viel kulturfähiges Land (über 800000 acres), 
dais es in wenigen Jahren mit Leichtigkeit 100000 hgd. Zucker 
und eine entsprechende Menge Rum, Baumwolle usw. (d. h. 
mehr als Jamaika) hervorgebracht und fast den gesamten 
Bedarf Grofsbritanniens gedeckt hätte“ (Fr. M. Eden, S. 70 
u. 77). Wegen seiner Fruchtbarkeit hätte es notwendig den 
Hauptstrom des britischen Kapitalszuflusses und der Neger 
importe an sich gerissen. 
Dafs dies keine leeren Befürchtungen waren, beweist 
sein rapider Aufschwung während der kurzen Okkupations 
zeit, die dem Frieden von Amiens voranging. Von 1798 
bis 1802 hatte es seinen Sklavenbestand fast verdoppelt, wie 
folgende Zahlen bekunden (Southey, III, S. 149, 189, 228 u. 
339):
        <pb n="121" />
        XXV 1. 
105 
Sklavenbevölkerung von Trinidad 
im Jahre 1798 . . . 11021 Sklaven, 
„ „ 1801 ... 15975 „ 
„ „ 1802 ... 19709 „ 
Sein Zuckerexport, der unter der schlechten spanischen 
Verwaltung keine Bedeutung zu erlangen vermocht hatte, 
hattte sich bis 1805 eine den mittleren britischen Inseln eben 
bürtige Stellung erkämpft und Barbados bereits überflügelt 
(siehe Southey ill, 339). 
Zuckerexporte der britischen Inseln 
im Jahre 1805 
Jamaika . . . 120 000 hgd. 
St. Vincent. . 17 200 „ 
Tobago . . . 15327 „ 
Grenada. . . 14000 „ 
Trinidad. . 12000 „ 
Barbadoes . . 9 000 „ 
Während von den älteren Inseln keine erhebliche Steige 
rung ihrer Produktion mehr in Aussicht stand, „war auf 
Trinidad eine jähe Betätigung des englischen Unternehmungs 
geistes zu erwarten“ (Brougham IV, S. 424). „The whole 
history of our sugar islands, but still more the eagerness, 
with which British capital was poured into the Dutch colonies 
during the late war, might convince us of what we have to 
expect, should any means be adopted for opening a passage 
for negroes to the rich and virgin soil of Trinidad !“ (eben 
daselbst). „In a very short time the few white inhabitants of 
the island will be surrounded with multitudes of . . . negroes, 
far more suddenly collected and probably in greater numbers, 
than the slaves who cultivate the most populous of our ancient 
possessions“ (ebendort). Genau dieselbe Gefahr drohte von 
seiten der blühenden, zukunftsreichen holländischen Guyana 
kolonien, die sich 1804 freiwillig unter britischen Schutz ge 
stellt hatten. — 
Dieser Entwicklung waren die älteren britischen Pflanzer 
wehrlos preisgegeben, wenn es ihnen nicht gelang, die Neger 
importe auf irgend eine Weise zu hintertreiben. 
Im Jahre 1802 kam es, wie bereits öfters erwähnt, im 
englischen Parlament zu Diskussionen darüber. Der Unter 
staatssekretär Canning berechnete, dais zur Kultivierung 
Trinidads gegen 250000 Sklaven notwendig seien, und schilderte 
die Gefahren, die mit einer uneingeschränkten Einfuhr der 
selben verbunden wären (Pariiam. Debates, 1802, auch Polit. 
Journal, Jahrg. 1802, Stück IV, S. 380). Die Regierung hatte 
ein Einsehen mit der schwierigen Lage der älteren Inseln.
        <pb n="122" />
        r 
106 XXV 1. 
Darum machte sie auf Trinidad die Vergebung von Land von 
der Bedingung abhängig, dafs die Kultivierung nicht von 
frisch importierten Negern ausgeführt würde. Dem 
afrikanischen Sklavenhandel dorthin war damit der Anreiz 
genommen, wennschon er erlaubt blieb. 
Die Wirkung dieser Einfuhrerschwerung war nicht die 
erwünschte. Der Import in die neuerworbenen Gebiete hörte 
nicht auf, wie folgende Tabelle (Southey III, S. 249) bekundet, 
die sich auf die Sklavenbevölkerung im Durchschnitt der 
beiden letzten Jahre des englischen Negerhandels bezieht. 
Zahl der 
Neger-Importe 
Zahl der* 
Neger-Exporte 
Nach Jamaika . 
„ Barbadoes . 
„ Antigua . 
„ Grenada . 
„ St. Vincent 
„ Bahamas . 
Trinidad . 
„ Eroberte Gebiete 
Totaler Sklavenhandel 
7662 
1050 
436 
1037 
1540 
2523 
4616 
7114 
28355 
2402 
28 
100 
2 
2230 
33 
5212 
Den gröfsten Import hatten also die eroberten Inseln ! 
In ziemlichem Abstande folgte Jamaica, auf welchem nach 
Abzug der Rückexporte nur 5260 Sklaven verblieben. Un 
mittelbar dahinter folgte Trinidad, während die übrigen 
britischen Inseln mit geringen Zahlen am Import beteiligt 
waren. Die Bahamainseln können nur als Umschlagsplätze 
in Betracht kommen, da fast sämtliche Neger das Land wieder 
verliefsen. Insgesamt gingen von_J^^= 23 143 nach Britisch- 
Westindien eingeführten Sklaven 11700, d. h. über die Hälfte, 
nach Trinidad oder in die eroberten Inseln ! Das bedeutete, 
dafs der Sklavenhandel, soweit er damals noch bestand, mehr 
zum Nachteil als zum Vorteil der älteren Kolonien geführt 
wurde ! 
Dies Verhältnis gestaltete sich noch bedenklicher, wenn 
man die Qualität der in die verschiedenen Gebiete importierten 
Sklaven berücksichtigt. Ein sehr erheblicher Teil der in die 
neuen Kolonien geleiteten Importe bestand aus arbeitskundigen, 
akklimatisierten, friedfertigen „seasoned“ Negern, die aus den 
benachbarten älteren Inseln herbeigeschafft waren. Dem 
Spekulanten, der auf Trinidad neues Land kultivieren wollte, 
war es ja durch die Verfügung von 1802 verwehrt, direkt aus 
Afrika zu diesem Zwecke seinen Bedarf zu beziehen. Aufserdem 
verhinderte ihn hieran der Umstand, dafs zur Anlage neuer Plan 
tagen frisch aus Afrika importierte Halbwilde allein schlechter 
dings nicht zu gebrauchen waren, sondern mit „seasoned“
        <pb n="123" />
        XXV 1. 
107 
Negern, welche die Arbeit verstanden, vermischt werden 
mufsten (Brougham IV, S. 465). Aus den älteren Inseln fand 
somit ein starker Export von akklimatisierten Negern und 
zu deren Ersatz ein Import von afrikanischen Sklaven statt. 
Durch diesen Austausch erlitt aber die soziale Skruktur des 
älteren Britisch-Westindiens eine sehr ungünstige Verschiebung. 
An Stelle seines arbeitstüchtigen „seasoned“ Sklavenstammes 
traten untaugliche, aufsässige, höchst gefährliche Elemente (ibid. 
S. 421 ff. ). Welche Gefahren damit über die alten Inseln 
herauf beschworen wurden, wird gleich im folgenden Teile ge 
schildert werden. Die Verfügung von 1802 hatte also deren 
Stellung eher verschlechtert, als verbessert. — 
Die Mifsstände waren denn auch zu schreiende, als dais 
nicht sofort eine Fülle von Verbesserungsvorschlägen verlaut 
bar wurden. Dafs es in der bisherigen Weise nicht weiter 
gehen konnte, wurde von keiner Partei bestritten. Die Abo 
li tionisten wünschten Handelsbeschränkungen aus allgemein 
menschlichen Gründen, die älteren Zuckerpflanzer aus Kon 
kurrenzneid gegen Trinidad. Heifssporne verlangten sofortige, 
allgemeine Emanzipation. Unausführbar wäre der von Broug 
ham (IV, sect. I) erörterte Vorschlag gewesen, die noch un- 
besiedelten Gebiete künftighin nur noch durch „freie“, aus 
Afrika eingeführte und gegen Geld- oder Naturallohn be 
soldete Neger bewirtschaften zu lassen. Man hoffte zwar so 
die Gefahren, die von importierten, unter der Sklaverei 
schmachtenden Negerbanden drohten, zu verringern, und trotz 
dem die Naturschätze Trinidads auszubeuten. Doch stand dem 
die Beobachtung entgegen, dafs der „freie“ Neger zu träge war, 
gegen Lohn zu arbeiten. Die Methode, die Afrikaner zuerst 
in die alten Inseln zu führen, sie dort anzulernen, zu akkli 
matisieren und dann nach einiger Zeit in die neu erworbenen 
Gebiete zu exportieren, war ebenfalls nicht angängig, weil es 
erstens zu grausam war, einen „seasoned“ Neger abermals zu 
exportieren (der Rückexport kam gleich nach der Todesstrafe), 
und weil zweitens dadurch die Negerarbeit auf den neuen 
Plantagen so verteuert wurde, dafs sie „would effectually 
disable the planter from entering into competition with his 
brethren in the old colonies“, abgesehen von der Unmöglichkeit, 
einen Schmuggelhandel zwischen Trinidad und Afrika zu ver 
hindern (Brougham, S. 421). 
Geradezu komisch nimmt sich die von Vertretern der 
älteren Inseln stammende Ansicht aus (z. B. Mr. Ellis, 13. Juni 
1804, H. o. c.): Sie fanden den Sklavenhandel, den sie bis 
her so eifrig verteidigt hatten, plötzlich unmoralisch! „An sich 
sei er ein Übel, das bekämpft werden müsse, und dessen Aus 
breitung die Regierung keinesfalls gestatten dürfe. Nur für 
diejenigen Inseln, die ihn bereits seit längerem betrieben und 
deren Wirtschaft auf ihn zugeschnitten sei, wäre er historisch
        <pb n="124" />
        entschuldbar. Die neuen Gebiete hingegen, die bisher fast 
ohne ihn ausgekommen wären, müfsten auf ihn verzichten!“ 
Die Absicht, die dieser Beweisführung zugrunde lag, war 
klar: man wollte eben durch ein Teilverbot die zukünftige 
Entwicklung Trinidads und Guyanas unterbinden. 
Dieser Logik konnte sich die britische Regierung un 
möglich anbequemen. Schon nicht aus technischen Gründen. 
Wer wollte, zumal im Kriege, kontrollieren, ob ein aus Eng 
land abgesegeltes Sklavenschiff die für die älteren Inseln er 
laubten Negerimporte auch wirklich nur dorthin, nicht nach 
Trinidad oder Guyana brachte? Solange aufserdem in West 
indien der interinsuläre Sklavenhandel, d. h. der Kauf und 
Verkauf von einer Insel zur andern, erlaubt war, war es bei 
der geographischen Beschaffenheit des Archipels unmöglich, 
das Einfuhrverbot für gewisse Bezirke durchzuführen. War 
der Handel nur an einer einzigen Stelle gestattet, so war es 
bei der Zerrissenheit der Küsten mit ihren unzähligen Buchten, 
Untiefen und Schlupfwinkeln kaum möglich, seine Ausdehnung 
auf die übrigen Gebiete zu verhindern. Aber noch andere, 
schwerer wiegende Gründe erheischten eine gänzliche, keine teil 
weise Abolition : Ganz allgemein der Grundsatz der Gerechtig 
keit verbot, die verschiedenen Teile des westindischen Kolonial 
reiches verschieden zu behandeln. Trinidad war seit 1802 
ein gleichberechtigtes Glied in der Reihe der britischen Be 
sitzungen , das dieselben Ansprüche erheben konnte, wie z. 
B. Jamaika. Es vom Sklavenhandel auszuschliefsen, wäre eine 
offenbare Benachteiligung seiner Kolonisten gewesen (siehe z. 
B. Mr. Gascoyne, 25. April 1806, H. o. C., der auf diese Un 
gerechtigkeit hin wies), die sich leicht bitter hätte rächen 
können. Für England kam es damals darauf an, sich schnell 
die Sympathien und Gefühle der Anhänglichkeit und Zu 
friedenheit der neuen Untertanen zu erwerben. Eine partielle 
Abolition wäre hierfür schwerlich das rechte Mittel gewesen; 
für Trinidad deshalb nicht, weil starke Tendenzen vorwalteten, 
die Insel für Spanien zurückzuerobern (Napoleon z. B., siehe 
Thiers, VI, S. 431), und für Guyana deshalb nicht, weil die 
dortigen Pflanzer 1804 sich freiwillig unter die britische 
Oberhoheit gestellt hatten und durch eine ungerechte Gesetz 
gebung schwer verletzt worden wären. Um so mehr konnte 
sich England den Vorwurf der Ungerechtigkeit ersparen, als 
der winkende Vorteil zu gering gewesen wäre im Vergleich zu 
folgendem Nachteil: Es hätte das Recht verwirkt, sich bei 
künftigen internationalen Abolitionsverhandlungen als Schützer 
der Moral und der Menschlichkeit aufzuspielen! Eine inter 
nationale Abolition hatte es aber von Anfang an, seitdem es 
an eigene Abolition dachte, ins Auge gefafst, wie die er 
wähnten Verhandlungen Pitts mit der französischen Regie 
rung, sowie die im Dezember 1806 mit den Vereinigten
        <pb n="125" />
        XXV 1. 
109 
»Staaten und die 1808 mit Portugal gepflogenen bezeugen. 
Die im Frühjahr 1800 eingeleiteten Friedensverhandlungen, 
nach deren günstigem Abschlufs man in England allgemein 
die Wiederaufnahme des vernichteten französischen, hollän 
dischen und spanischen Negerhandels befürchtete (Brougham 
II, S. 112, auch Mr. Brooke, H. o. G., 28. Februar 1805), haben 
sicherlich einen Druck nach dieser Richtung hin ausgeübt. 
Schliefslich, wenn für Trinidad und Guyana durch Verhinderung 
der Negereinfuhr jede Entwicklungsmöglichkeit unterbunden 
werden sollte, was hatte es dann überhaupt für einen Zweck, 
diese Territorien zu erobern und um ihren Besitz Kriege zu 
führen? „Warum erobern wir eigentlich neue Inseln, wenn wir 
doch die Sklaveneinfuhr verbieten?“ fragte Mr. Dent (H. o, 
G., 13. Juni 1804) durchaus mit Recht. 
Die Regierung zog daher zwischen den sich widerstreitenden 
Interessen nur die mittlere Linie, indem sie tabula rasa machte 
und den eigenen Sklavenhandel gänzlich verbot. Auf diese 
Weise behielten die Pflanzer älteren Datums immer noch 
einen erheblichen wirtschaftlichen Vorsprung vor den jüngeren ; 
denn ihre Plantagen waren mit Negern voll besetzt, letztere 
nicht. Die Konkurrenz wurde dadurch den neueren Kolonien 
unendlich erschwert, ja unmöglich gemacht. 
Dafs Erwägungen der eben beschriebenen Art tatsächlich 
eine Rolle gespielt haben, beweisen die im Parlament geführten 
Reden, von denen an dieser Stelle nur folgende Äufserung 
des durch seine wirtschaftskritischen Betrachtungen bekannten 
Lord Sheffield (H. o. L., 16. Mai 1806) wiedergegeben sei: 
„This measure, however, seems a curious mixture of sentimen 
tality in respect to the trade in slaves, and of a job in 
favour of our old West India settlements for the 
ruin of our new acquisitions in those parts.“ — 
Zweiter Teil. 
Die Rassengegensätze zwischen Weifseil und Schwarzen. 
Sofortige Einstellung der Sklavenzufuhren geboten mit nicht 
zu übersehender Eindringlichkeit auch die bis zur Siedehitze 
überspannten Rassengegensätze. Bis 1789 war, wie früher er 
wähnt , die Gefahr von dieser Seite nicht drohend gewesen. 
Seit den entsetzlichen Negererhebungen aut Domingo und 
Guadeloupe jedoch drängten sie stärker als irgend ein anderes 
Moment zur unbedingten Abolition. Die Zustände waren 
geradezu lebensgefährlich für die Pflanzer geworden. Lberall 
gärte es in jener politisch so sturm bewegten Zeit unter der 
schwarzen Bevölkerung. „Die Frage der Abolition kann 
schon nicht einmal mehr erörtert werden, ohne dafs wir be 
fürchten müssen, sie würde von den Negern mifsverstanden
        <pb n="126" />
        110 
XXV 1. 
und reizte sie zur Empörung. Den Handel fortführen, hiefse, 
den Weifsen den Todesstreich (death warrant) geben!“ 
(Chancellor of Exch., H. o. C., 7. Juni 1804.) „Jede neue 
Schiffsladung, der geringfügigste Anlafs konnte die latente 
Gefahr zum Ausbruch bringen“ (Mr. Barham, H. o. C., 
28. Februar 1805), zumal die Neuimportierten wie immer die 
Hauptanstifter der Rebellionen waren. 
Je höher der Kulturzustand einer Insel, desto gröfser war 
die Gefahr; denn um so ungünstiger war das Zahlenverhältnis 
der weifsen zu der unfreien farbigen Bevölkerung. In den 
britischen Gebietsteilen entfielen im Durchschnitt 1791 auf je 
einen Weifsen sieben Neger (Edwards IV, ch. I, S. %), 1800 
dagegen 10 Neger (Renny, S. 182). Auf manchen Inseln war 
das Verhältnis viel ungünstiger, z. B. auf Jamaika 1 : 8V2, auf 
Antigua 1:15, auf Grenada gar 1 : 24, dagegen auf Barbadoes 
nur 1:4, während das französische Domingue vor der Revo 
lution das Verhältnis 1 : 10 aufwies. Die Steigerung der Pro 
duktion konnte nur auf Kosten der Sicherheit erkauft werden. 
„Every hundred of hogsheads of sugar or rum, whereby their 
annual produce is augmented, must be purchased at the ex 
pence of that security, which is destroyed by a proportional 
addition to the stock of negroes and an augmentation in the 
proportion of the imported to the creole slaves“ (Brougham II, 
S. 99). Die geringe Zahl der Weifsen hätte schon in fried 
lichen Zeiten kaum hingereicht, die Sklaven im Zaume zu 
halten ; wieviel weniger in einem Kriege, wo noch auswärtige 
europäische Feinde abzuwehren waren! „Die Kolonien hingen 
hauptsächlich von dem Glück und der Zufriedenheit ihrer 
Sklavenbevölkerung ab, die sie eine milde, leicht zu ertragende 
Knechtschaft einer gefährlichen, unsichern Revolution vorziehen 
liefs. Sie in Unwissenheit darüber zu lassen, was um sie her 
um passierte, war unmöglich ; ihnen die unzeitgemäfsen Er 
örterungen im Parlament über ihre Lage zu verheimlichen, 
war gleicherweise unangängig“ (Bridges, II, S. 290). Die 
Einstellung der Importe war das einzige, was Rettung bringen, 
das Verhängnis abwenden konnte. „Nur die Abolition kann 
Westindien in einen Zustand der Sicherheit setzen, der weit 
hinausgeht über den, der durch Flotten und Heere geschaffen 
werden kann“ (Fox, 10. Juni 1806, H. 0. C., auch Brougham 
IV, S. 518 ff.). 
Wer über die Gefahr noch Zweifel hegte, dem mufste 
das grausige Schicksal, das Domingo, Guadeloupe und Surinam 
befallen hatte, die Augen geöffnet haben. „Die Geschichte 
der französischen Kolonien liefert ein ebenso verhängnisvolles 
Beispiel für die mit dem MifsVerhältnis zwischen der Zahl 
der Kreolen und der importierten Neger verbundenen Übel 
stände, wie die holländischen für die Strenge und Grausamkeit 
der Pflanzer“ (Brougham IV, S. 466/67). Diese Erkenntnis,
        <pb n="127" />
        XXV 1. 
Ill 
die lange genug unbeachtet geblieben war, begann angesichts 
des langwierigen Krieges mit Frankreich, angesichts der 
breuelszenen auf den benachbarten und der Negeraufstände 
auf den eigenen Inseln endlich doch ihre Früchte zu tragen. 
W as in England wie in der gesamten europäischen Kolo- 
nialwelt die allergröfste Beunruhigung hervorrufen muiste, war, 
dais such auf Domingo nach den jahrelangen Aufständen gegen 
die YY eifsen allmählich seit 179(3 ein fast unabhängiger, starker 
Neger- und Mulattenstaat herausgebildet hatte. Unter der 
energischen, intelligenten Leitung eines ehrgeizigen Diktators 
wm Toussaint, der im Innern Zucht und Ordnung und nach 
a i se / 1 Einheit und Macht aufrechterhielt, war diese Insel für 
alle benachbarten europäischen Kolonien eine ständige, furcht 
bare Bedrohung. Sie bildete zu jeder Zeit einen Herd des 
Aufruhrs, der Widersetzlichkeit, und einen Zufluchtsort für 
alle widerspenstigen Sklaven aus den europäischen Kolonien. 
Burghard, S. 70, schreibt hierüber: „The role which the 
great Negro Toussaint played in the history of the United 
States has seldom been fully appreciated. He contrived a 
Negro „problem" for the Western Hemisphere, intensified and 
defined the anti-slavery movement, and rendered more certain 
the final prohibition of the slave trade by the United States 
in 1807.“ — Eher noch tiefere Einwirkung hatte die Un 
abhängigkeit Domingos auf die englische Abolitionspolitik. 
Brougham fafste die Frage (IV, sect. I, S. 428) besonders 
scharf ins Auge: „Die sofortige Abolition sei durch die Er 
eignisse auf Domingo unvermeidlich geworden. All the mise 
ries of St. Domingo arose from the vast importation of Afri 
cans^ (siehe auch Blake, S. 247, Earl of Suffolk, S. o. L., 
“ . Juni 180(3, u. a.). „In proportion as the facilities of the 
African trade have been great, and the capital, turned to the 
colonial agriculture, extensive, the islands have been filled up 
with hordes of native Africans, until while the 
necessary proportion of creoles was of course decreasing 
? that extensive and fatal rebellion has been the 
lamentable consequence '(ibid., S. 465).“ Die Gefahr hielt 
Brougham für so grofs, dafs er den Engländern und Franzosen 
riet, ihre augenblicklichen Streitigkeiten zu begraben und 
gegen die unabhängigen Neger gemeinsame Sache zu machen. 
„Nullum externum periculum est, non rex, non gens ulla, non 
natio pertimescenda est: Inclusum malum, intestinum ac 
dornesticum est“ — so zitiert er (S. 520) Ciceros Rede „de lege 
agraria". — 
Die Vernichtung, welche die französischen Pflanzer be 
troffen hatte, drohte auch den britischen. Die Unruhen hatten 
auf das englische Gebiet übergegriffen. Im März 1795 brachen 
auf St. Vincent und Grenada bitterernste Erhebungen der Ein 
geborenen, der sogen. Caraïben, aus, deren Unterdrückung im
        <pb n="128" />
        112 
XXV 1. 
Juni 1796 gelang. Ende 1796 revoltierten auf Jamaika, während 
von draufsen her die Franzosen ihre Angriffe unternahmen, die 
unabhängigen, im Innern wohnenden Maroonen, d. s. verwilderte 
Negersklaven (Bridges II, 8. 210 ff.). Gegen sie muiste ein regel 
rechter Feldzug geführt werden, der 500000 &amp; kostete. Die 
Engländer schreckten nicht vor den barbarischsten Mi# •’ 
zurück. Nach alter spanischer Art wurden Bluthunde-Was 
Cuba besorgt und auf die Aufständischen gehetzt. Der 
Ernst der Lage liefs freilich keine Wahl in den Mitteln. 
Man fürchtete für Jamaica dasselbe Schicksal wie das Do 
mingos. „Every church, every house resounded with a fear 
ful litany : Save us from the example of St. Domingo and 
from the daggers of our slaves!“ (Bridges, II, S. 211.) In 
einer Petition der Pflanzer von Jamaica 1792 flehten sie 
den König an : „If you will not relieve us from the calami 
ties of our commercial ruin, save us at least from the knives 
of our slaves!“ (Bridges, II, S. 214.) 1798 fand unter dem 
Häuptling Cuffey eine Insurrektion statt, die leichter nieder 
geschlagen wurde. 
Erhöhte Wichtigkeit kam diesen Aufständen dadurch zu, 
dafs sie von den europäischen Feinden in jeder Weise unter 
stützt wurden. Es war von jeher in jedem Kriege eine be 
liebte Praxis gewesen, dafs eine Kolonie der andern feindlichen 
durch Aufwiegelung der Sklaven den Untergang zu bereiten 
suchte. Auch jetzt versah England die Aufständischen auf 
Domingo und Guadeloupe mit Pulver und Blei (Roloff, S. 155). 
Frankreich rächte sich auf genau dieselbe Art; Guadeloupe 
hatte es ja auf diese Weise den Engländern wieder abgejagt. 
Durch die vereinigten Angriffe der Maroonen im Innern und 
der Franzosen von aulsen kam Jamaika 1796 in ein höchst 
kritische Lage, deren Ernst von der Londoner Regierung 
keineswegs verkannt wurde, wie aus der Korrespondenz des 
Staatssekretariats mit den westindischen Gouverneuren hervor 
geht (Lord Parsons, H. o. C., 7. Juni 1804). 
Die Verteidigungsmittel der Inseln waren nie allzustark 
gewesen. Mehrmals stellte sich die Notwendigkeit heraus, 
mangels europäischer Truppen Negersklaven, denen dafür die 
Freiheit versprochen wurde, zu bewaffnen und zum Sicherheits 
dienst heranzuziehen. So sollten 1798 auf Jamaica fünf Neger 
regimenter an Stelle von weifsen Soldaten, die das Klima nicht 
vertragen konnten, ausgehoben werden. Die gesetzgebenden 
Versammlungen von Jamaika und Barbadoes protestierten heftig 
dagegen (Bridges II, S. 243). Aus Furcht vor derselben Ge 
fahr, mit Negern überschwemmt zu werden, hatten sie kurz 
zuvor nicht einmal die mit ihren Sklaven flüchtenden fran 
zösischen Pflanzer, die Englands Partei ergriffen hatten, zu 
gelassen; wieviel weniger die Bewaffnung so vieler Neger! 
Lieber erboten sie sich, 2000 weifse Soldaten aus eigener
        <pb n="129" />
        XXV 1. 
113 
Tasche zu unterhalten, welchen Vorschlag das Mutterland in 
seiner Geldnot willig annahm. In dem seit 1803 von neuem 
losbrechenden Kriege konnte man es aber trotzdem nicht um 
gehen, Neger als Soldaten zu verwenden, und zwar 1804 zur 
Bewachung von 7000 französischen Kriegsgefangenen (Mr. 
uller, H. o. C., 20. Juni 1804, auch Mr. Dickenson). Die 
Erregung der Kolonisten hierüber erreichte abermals einen 
Höhepunkt. Man mufs bedenken, dafs ein Jahr vorher auf 
Domingo zwischen den Weifsen und Farbigen das Blutbad 
und Gemetzel wieder begonnen, dafs die durch Klima, Krieg 
und Entbehrungen geschwächte französische Besatzung ver 
trieben und der endgültige Abfall dieser Negerrepublik sich 
ereignet hatte. Wegen der Nähe beider Inseln und der Be 
ziehungen der Sklaven zueinander konnte sich auf Jamaika 
jeden Augenblick das gleiche wiederholen. Seine Ruhe hing 
an einem dünnen Faden. 1803 meuterte das 8. Westind. 
Regiment; das 2. Regiment auf Jamaika erschofs später seine 
Offiziere (Bridges II, S. 243). Napoleon rüstete 1804 zu 
Boulogne gewaltige Expeditionen aus. Jeden Tag konnte ein 
französisches Geschwader erscheinen und mit jenen 7 000 Ge 
fangenen mitsamt ihren unzuverlässigen Wächtern über die 
Kolonisten herfallen (Southey III, S. 173 ff.). Im August 
1805 erschien der später von Nelson bei Trafalgar geschlagene 
französische Admiral Villeneuve in den karaibischen Gewässern, 
mit der Absicht, gegen Barbadoes einen Handstreich zu unter 
nehmen (Thiers, XXI, S. 422). 
Diese Gefahren, welche die Pflanzer stündlich be 
drohten, mufsten die verstecktesten Befürworter des Sklaven 
handels davon überzeugen, dafs es, mindestens solange der 
Krieg dauerte, nötig war, jeden Zuzug halbwilder Barbaren 
aus Afrika sorgfältig fernzuhalten. Nur in diesem Falle war 
auf einigermafsen friedliche Zustände zu rechnen. „The 
abolition must greatly ameliorate the structure of society in 
the West India colonies" (Brougham, IV, S. 500, auch Fox, 
10. Juni 1806, H. o. G). — 
Dritter Teil. 
Das Verhältnis Britisch-Westindiens zu den 
Vereinigten Staaten. 
Zum Schlufs scheint auch das im Laufe des Krieges seit 
1793 sich für England immer mifslicher gestaltende Verhältnis 
Westindiens zu den Vereinigten Staaten einen ziemlich starken 
Druck auf die Abolition ausgeübt zu haben. Auf den all 
gemeinen Zusammenhang zwischen der Abolitionsbewegung 
und die durch den Abfall Nordamerikas notwendig gewordenen 
schiffahrtspolitischen Mafsnahmen Englands hatten wir bereits 
Forschungen XXV 1 (116). — Hochstetter. 8
        <pb n="130" />
        114 
XXV 1. 
im ersten und zweiten Abschnitt hingewiesen. An dieser Stelle 
kommen wir darauf zurück. Schon rein zeitlich kamen die 
tiefgehenden Beziehungen zwischen beiden zum Ausdruck: Der 
Abolitionsgesetzgebung gingen die Debatten über die Nord 
amerika gegenüber einzuschlagende Schiffahrtspolitik parallel. 
Kaum hatten letztere durch die sogenannte „American Intercourse 
Bill“ ihre Erledigung gefunden, so erfolgte auch die Auf 
hebung des letzten Restes des Sklavenhandels! 
Wir hatten gesehen, wie England in der Zeit von 1793 
bis 1801 unter dem Zwang der Notwendigkeit die 1788 ver 
fügte Navigationsakte in Westindien zurücknehmen muiste. 
Für die Pflanzer bedeuteten diese Jahre zwar eine Zeit des 
Aufschwungs, doch die dortige britische Schiffahrt wurde durch 
die Zulassung der amerikanischen Fahrzeuge ungemein ge 
schädigt. Sie ging nach den Behauptungen von Mr. Rose (H. o. 
C., 21. Juni 1803; auch Lord Petty ibid., Mr. Price, 8. Juni 
1806 u. a.) von 1793 —1806 zurück: von 937 britischen Schiffen 
mit 110 000 Tonnen Gehalt und 6 500 Seeleuten auf 167 britische 
Schiffe mit 19 000 Tonnen Gehalt und 1300 Seeleuten. 
Die Ursachen hiervon lagen teils in dem durch den 
Krieg veranlafsten Mangel an Schiffen, teils darin, dafs der 
nordamerikanische Reeder die Frachten leichter, billiger und 
schneller besorgen konnte als der britische. Infolge des 
Ministerwechsels und über die zum Frieden von Amiens 
führenden Ereignisse wurde 1801 die Erneuerung der auf 
die Suspension der Navigationsakte bezüglichen Bestimmungen 
vergessen (Lord Auckland, H. o. L. 31. März, 1806). Aber die 
westindischen Gouverneure sahen sich nach dem Wiederaus 
bruch des Krieges und infolge der wirtschaftlichen Depression 
aufserstande, von ihrer Vollmacht, amerikanische Schiffe aus 
nahmsweise zuzulassen, keinen Gebrauch zu machen. Der 
Kolonialminister Lord Camden wies sie zwar an: „Not to 
open the ports to the shipping of the American States, except 
in cases of real and very great necessity“ (Lord Sheffield, 
H. o. L. 12. Mai, 1806). Doch die durch die „wirklich ttufsersten 
Notfälle“ bedingten Suspensionen wurden wieder chronisch 
und traten jährlich mit pünktlicher Regelmäfsigkeit auf. Die 
Gouverneure mufsten dafür, wie früher, jedesmal im Parlament 
um Indemnität einkommen, die ihnen auch, wennschon unter dem 
Widerspruch der britischen Reeder, gewährt wurde. 
Den Vereinigten Staaten war dies Zugeständnis noch 
nicht genug. Gereizt durch die beleidigende Behandlung ihrer 
Schiffe durch England an anderen Stellen der Erde, auch 
aufgestachelt durch Napoleon, forderten sie die gänzliche Be 
seitigung der Navigationsakte. Die englische Regierung stand 
damit vor einer schwierigen Entscheidung. Man mufs ihre 
damals so gespannten politischen Beziehungen zu der Union 
bedenken, um zu ermessen, in welcher Zwangslage sie sich
        <pb n="131" />
        XXY 1. 
115 
befand. Die Vereinigten Staaten drohten mit Vergeltungen, 
mit dem gänzlichen Ausschlufs britischer Schiffe aus ihren 
Häfen. Was dabei für England auf dem Spiele stand, ist in 
der oben (Seite 92) angeführten Bemerkung ausgesprochen, dafs 
dadurch 3 /s des ganzen englischen Handels lahmgelegt worden 
wären. Ein Krieg hätte vor allem Westindien augenblicklich 
dem Hungertode preisgegeben. Grofsbritannien und Irland 
waren mehr denn je unfähig, die Sklaveninseln genügend mit 
Nahrungsmitteln zu versorgen (Lord Petty, 21. April, 1806). Es 
war eine allbekannte Tatsache, dafs die Kolonien ohne die 
Hilfe der Union nicht ernährt werden konnten (Lord Gren 
ville, H. o. L., 31. März, 1806; Lord Auckland; Lord Holland, 
H. o. b., Mr. Yuung, 13. Juni 1806; Lord Chancellor, 6. Mai 1806 
u. viele andere). Ihre wirtschaftliche Abhängigkeit hatte sich, 
obwohl früher schon sehr grofs, im Laufe des Krieges noch 
gesteigert. Die Vereinigten Staaten lieferten von 1804 — 1806 
nach Pitkin (S. 181/2): 
an Mehl mehr als 9 )° des Bedarfes 
„ Mais, Hafer, Bohnen, Erbsen usw. . . 2 /a „ „ 
„ Rind- und Schweinefleisch 1/2 » » 
„ getrockneten Fischen mehr als. . . . 1 !2 „ » 
„ Vieh, Holz und sonstigen Lebensmitteln fast alles 
Wäre also der Krieg mit Nordamerika, der unmittelbar be\ 01 - 
stand (Mr. Percival, H. 0. C. 13. Juni, 1806), ausgebrochen, so 
wäre Westindien auf Gnade oder Ungnade den Amerikanern 
ausgeliefert gewesen. 
Unter dem Druck dieser Verhältnisse und mit Rücksicht 
auf die unerquickliche Lage in Europa hielt es das Kabinett 
von St. James für geraten einzulenken. Welchen Wert es 
auf die amerikanische Freundschaft legte, zeigen die Instruk 
tionen des Kolonialministers Windham an die westindischen 
Gouverneure im April 1806, welche letztere nicht etwa zu spar 
samen Gebrauch ihrer Vollmachten anhielten, sondern sie im 
Gegenteil aufforderten, „die Navigationsakte während des ganzen 
gegenwärtigen Krieges ohne jedwede Prüfung zu suspendieren, 
für Indemnität würde die Regierung schon sorgen . ( Mr. Canning, 
H. o. C. 13. Juni, 1806). Ungefähr gleichzeitig entschlofs es sich 
dazu, die folgenschwere Entscheidung hierüber durch die ei- 
wähnte „American Intercourse Bill“ aus den Händen der Gouver 
neure in die des Londoner Privy Council zu verlegen, und die 
Suspensionen für die Zeit des gegenwärtigen Krieges dauernd 
zu machen. Motiviert wurde dieser Gesetzesvorschlag mit c er 
offenbaren Unmöglichkeit, Westindien ohne die amerikanischen 
Schiffe genügend zu versorgen, und aufserdem mit dem Hin 
weis, dafs nur ein Ministerrat in London die bei den Sus 
pensionen zu berücksichtigende allgemeine politische ^Lage in
        <pb n="132" />
        116 
XXV 1. 
Europa zu übersehen imstande sei. Daneben spielten noch 
einige Scheingründe eine Rolle, wie z. B. der, dafs die Gouver 
neure die Schiffahrtsinteressen des Mutterlandes zu wenig be 
rücksichtigten. Damit wollte man indessen nur gewisse Oppo 
nenten beschwichtigen. Die Bill hatte nämlich in den eng 
lischen Reederkreisen einen wahren Sturm der Entrüstung 
entfesselt: „Die Vorlage sei nur eine verschleierte Aufhebung 
der Navigationsakte, eine Nachgiebigkeit gegenüber den 
Forderungen der Amerikaner.“ „Die Vorteile, die wir damit 
den Vereinigten Staaten einräumen, sind ungeheure; nicht 
einmal Frankreich hat das von uns verlangt!“ (Mr. Canning, 
13. Juni, 1806, H. o. C.) „Ein englischer Minister“ — so 
polemisierte Mr. Percival gegen Fox (ibid.) — „gefällt sich 
in der Behauptung, unsere Kolonien könnten ohne Amerika 
nicht existieren, da wir sie nicht versorgen könnten. Jeder 
Mensch mufs sich fragen, ob es klug ist, Amerika dies ins 
Gesicht zu sagen und durch eine Parlamentsakte noch feierlich 
zu bestätigen. Es kann unmöglich weise von uns sein, den 
Amerikanern zu verkünden, dafs wir in ihren Händen sind, 
dafs sie mit uns tun können, was ihnen beliebt, dafs West 
indien zugrunde gehen müsse, wenn sie unsere Schiffe aus 
ihren Häfen ausschlössen. Westindien wird immer abhängiger 
von ihnen. Sie werden unsern Zucker aus unsern Kolonien 
holen und ihn über die ganze Welt tragen.“ „I do say“ — 
so fährt Mr. Percival fort — „by this bill you surrender your 
navigation to a degree that is absolutely extravagant.“ Mr. 
Rose (3. Juni, 1806) erklärte, „er hätte im Parlament bereits so 
manche befremdliche Mafsregel erlebt, aber diese setze allen 
die Krone auf!“ „Gütiger Gott“ — fragte der Master of the 
Rolls (H. o. C. 8. Juli, 1806) — „bin ich denn überhaupt in 
einem britischen Parlament!“ — 
Dieser Klagen ungeachtet wurde gleich nach dem Verbot 
des ausländischen und noch vor dem Verbot des eigenen 
britischen Sklavenhandels die „American Intercourse Bill“ zum 
Gesetz (46, Geo. Ill, 111). Neutrale, d. h. amerikanische 
Schiffe durften während des gegenwärtigen Krieges und sechs 
Monate nach Friedenschlufs von und zu den britischen Zucker 
inseln frei exportieren und importieren. Die freie Schiffahrt 
bestand bis zum Jahre 1815, wo die merkantilistische Rück 
strömung sie abermals rückgängig machte, und wurde erst 
unter den Reformen des Ministeriums Huskisson in den 
1820er Jahren eine endgültige Einrichtung, wennschon sie, 
von kurzen Unterbrechungen abgesehen, praktisch seit 1793 
bestanden hatte. — 
Die Abolition ergab sich hieraus mit Notwendigkeit. 
Es hatte für England seitdem gar keinen Sinn mehr, den 
Sklavenhandel weiterzuführen und seine Plantagenwirtschaft 
auszudehnen; denn alle Vorteile wären Nordamerika, nicht
        <pb n="133" />
        XXV 1. 
117 
oder weniger Grofsbritannien zugefallen. Die Sklaveninseln 
gehörten, seitdem amerikanische Schiffe zugelassen wurden, 
eigentlich kaum noch mehr als politisch zu ihrem Mutter 
lande; ökonomisch waren sie mit allen Fasern in die Wirt 
schaft der nordamerikanischen Republik verstrickt. Ihren Be 
darf an Lebensmitteln konnten sie nur noch von dorther ein 
führen; seit 1793 ging auch, je länger, je mehr, ihr Ausfuhr 
handel in deren Hände über. Jeder Sklave, welcher noch im 
portiert wurde, erhöhte Westindiens Abhängigkeit; denn für 
ihn mufste ein bestimmter Teil Lebensmittel mehr ein- und 
Kolonialwaren mehr ausgeführt werden. Beides stärkte in 
erster Linie die Handelsflotte und die Macht Nordamerikas, 
während England nur die Sorge für die Existenz der Neger 
zufiel. Unter diesen Umständen konnte es kein Fehler der 
englischen Politik sein, ein allzu schnelles Wachstum ihrer 
Kolonien durch die Unterbindung der Sklavenzufuhren zu 
hemmen. Sonst hätte sie ihrem grofsen überseeischen Rivalen 
geradezu in die Hände gearbeitet und sich zum Vorspann seiner 
Interessen hingegeben. — 
Ergebnis. 
Als Frucht dieser Erwägungen kam das Gesetz vom 
25. März 1807 zustande, welches den letzten Rest des 
Sklavenhandels unter Verbot stellte. Nach der Tabelle auf 
Seite 106 wurde von nun ab die Einfuhr von jährlich bei 
nahe 10000 Negern in die älteren britischen Inseln untersagt. 
Das waren gewifs lange nicht so viel wie in früheren Jahr 
zehnten vor dem nordamerikanischen Unabhängigkeitskriege, 
wo oft die dreifache Anzahl und mehr dort gelandet waren. 
Aber immerhin war es eine praktisch tief einschneidende 
Mafsregel, die sich nur durch die mitgeteilten zwingenden 
Gründe rechtfertigen liefs. Keinesfalls aber Iäfst sich die 
später häufig aufgestellte, auch von Wilberforce (siehe S. 84) 
bestrittene Behauptung aufrechterhalten, dafs dadurch der 
Ruin der britischen Zuckerinseln herbeigeführt worden wäre. 
Dazu waren letztere viel zu leicht imstande, ihren Sklaven 
bedarf auf natürliche Weise durch Geburtsüberschüsse zu 
decken. Die wahre Ursache ihres im 19. Jahrhundert immer 
deutlicher bemerkbaren Rückganges war der Abfall der Ver 
einigten Staaten. Die Abolition hätten sie nicht nur leicht 
verschmerzen können, sondern ihre Lage wäre angesichts der 
ungleich gröfseren Vorteile, die das Ausland vom Sklaven 
handel zog, noch viel trauriger gewesen, wenn die Abschaffung 
unterblieben wäre. — 
Schlufs. 
Die wesentlichen Erklärungsgründe für das allmähliche 
Zustandekommen der britischen Abolition glauben wir mit den
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        118 
XXV 1. 
obigen Ausführungen gegeben zu haben. Es verbleibt nach 
der Erledigung der geradewegs dem Ziele zudrängenden Mo 
mente nur noch ein Hinweis auf den Wegfall einiger Hin 
derungsgründe, welche anfänglich der Abolition entgegen 
gestanden hatten. 
Es kommen vor allem drei Punkte in Betracht. Zuerst 
das Interesse des Grofskapitals, das in Westindien durch das 
Verbot der Sklavenzufuhr früher schwer geschädigt worden 
wäre. Seit dem Abfall Nordamerikas hatten sich aber die 
Verhältnisse gründlich geändert. Der englische Zuckermarkt 
litt an einer Überfüllung und Überproduktion und hatte kein 
Interesse mehr an einer Ausdehnung der Plantagenwirt 
schaft. Die Krisis war am besten durch die Unterbindung 
der Entwicklungsmöglichkeiten der konkurrierenden auslän 
dischen Kolonien, d. h. durch eine allgemeine Abolition, zu 
lindern. 
Zweitens hatte sich die Entschädigungsfrage, deren Lösung 
die Reeder und Sklavenhändler stets als ein conditio sine qua 
non hinzustellen beliebten, im Verlauf der kriegerischen Er 
eignisse glatt von selbst erledigt. Die gewaltigen Sklaven 
lieferungen an das Ausland, die früher fast 2 Is des Ganzen 
betragen hatten, waren durch den Krieg auf ein unbedeutendes 
Mafs vermindert worden. Diejenigen Schiffe, welche nach 
1803 noch Transporte besorgten, fanden mit Leichtigkeit in 
anderen Handelszweigen Verwendung, da England wegen des 
Seekrieges einen empfindlichen Mangel an Schiffen und Matrosen 
hatte. 
Zuletzt war namentlich die Furcht, dafs das Ausland den 
von England aufgegebenen Anteil an sich reifsen könnte, seit 
der Vernichtung der feindlichen Handelsflotten hinfällig ge 
worden. Frankreich, Holland und Spanien, die zunächst in Be 
tracht gekommen wären, hatten kaum noch eine Handelsmarine, 
geschweige denn einen Sklavenhandel. Dänemark konnte ihn 
nicht aufnehmen, weil es ihn bereits am 10. März 1792 ver 
boten hatte. Portugal importierte zwar noch eine stattliche 
Zahl Neger nach Brasilien, hing aber in seiner auswärtigen Poli 
tik und in seinem Aufsenhandel dermafsen von Englands Gnaden 
ab, dafs es nicht schwer gewesen wäre, von London aus nach 
Lissabon nötigenfalls einen Druck auszuüben, um die Ver- 
gröfserung des portugiesischen Handels auf Englands Kosten 
zu verhindern. Im April 1808, instruierte denn auch der 
Staatssekretär Mr. Canning den britischen Gesandten in 
Lissabon, „in jedem Bündnisverträge mit Portugal einen Ar 
tikel einzuflechten, welcher die gegenseitige Abolition oder 
wenigstens die Erklärung Portugals enthalten sollte, sich des 
Sklavenhandels zu anderen Nationen zu enthalten!“ (Papers 
on the Slave Trade, printed 12 th April 1810, Nr. 204, p. 2; 
siehe auch Bandinell, S. 127.) Auch den Vereinigten Staaten,
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        XXV 1. 
119 
der einzigen Macht, welche sonst die Fähigkeit dazu besessen 
hätte, waren die Hände gebunden. Schon am 22. März 1794 
war ein dem englischen Gesetz vom 23. Mai 1806 entsprechen 
des Verbot des von amerikanischen Untertanen, Schiffen oder 
Kapitalien in die fremdländischen Kolonien geführten Sklaven 
handels ergangen (Blake, S. 421), und im Jahre 1787 hatte 
der Kongrefs beschlossen, den gesamten Sklavenhandel vom 
1. Januar 1808 an zu verbieten (ibid., S. 401 ff.). Die Einzel 
staaten hatten ihn für sich bereits sämtlich in den 1780er und 
1790er Jahren, zuletzt Georgia 1798, aufgegeben. Wennschon 
es ein offenes Geheimnis war, dafs die Verbote oft übertreten 
wurden (Burghardt, S. 85), wennschon Südkarolina den 
Handel 1804 plötzlich wieder erlaubte (Blake, S. 432) und er 
noch einmal kurz vor Toresschlufs von 1804—08 einen Um 
fang von etwa jährlich 10000 Negern (ibid., S. 445) annahm, 
so war ihm doch vom Jahre 1808 ab gesetzlich ein Ende ge 
setzt. Die britische Regierung hatte die Gewifsheit, dafs auch 
von dieser Seite nichts mehr zu fürchten war. „Der Sklaven 
handel ist ausschliefslich ein britischer, kein anderer“ (Fox, 
H. o. C., 6. Juni 1804). „Keine andere Nation könnte ihn 
jetzt aufnehmen ; daher ist die Gelegenheit zur Abolition 
günstig!“ (Chancellor of the Exchequer, ibid.) „Dafs wir 9 /io 
des Sklavenhandels besäfsen, sei schon möglich usw “ 
(Brooke, ibid.). Dafs aber England, selbst wenn dem nicht 
so gewesen wäre, keinen Augenblick vor Gewaltmafsregeln 
zurückgeschreckt hätte, bezeugen die Worte des späteren 
Ministers Lord Grenville im Oberhause am 16. Mai 1806: 
„Did not the noble and learned Lord (Eldon) see, that if we 
gave up the trade, it was not possible for any state without 
our permission to take it up? Did we not ride everywhere 
unrivalled on the ocean ! Could any power pretend to engross 
this trade, while we commanded from the shores of Africa to 
the western extremities of the Atlantic?“ — „Hätte Napoleon 
es dennoch gewagt, den Sklavenhandel wieder zu beleben, so 
hätte England, nach der Meinung der damaligen Zeit zu ur 
teilen, nicht gezögert, Mafsregeln zu ergreifen, um zu ver 
hindern , dafs Frankreich auf Kosten seiner Nachbarn aus 
diesem allgemein verurteilten Handel Vorteile zog!“ (Renny, 
S 313 ) 
Es ergibt sich also, dafs es falsch ist, England als einen 
der ersten Abolitionsstaaten zu bezeichnen. Faktisch ist es einer 
der letzten gewesen. Mit alleiniger Ausnahme Portugals waien 
ihm alle übrigen Staaten auf dieser Bahn vorangeschritten. 
England hat seinen Anteil am Menschenhandel erst aufgegeben, 
nachdem die anderen Länder den ihrigen sei es durch frei 
willigen Entschlufs oder durch den Zwang der Umstände 
verloren hatten. Nur indem Frankreich, Holland und Spanien 
versäumten, ihrer tatsächlichen Abolition durch ein Gesetz die
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        120 
XXV 1. 
formelle Bestätigung zu geben, konnte der Schein entstehen, 
als sei ihnen Grofsbritannien in edler Absicht zuvorgekommen. 
An unserer Auffassung können auch nicht die Ereignisse 
nach den Friedensschlüssen von 1813—15 irremachen, als 
Frankreich, Spanien und Portugal den Handel wieder auf 
nehmen wollten und England scheinbar grofsmütig und aus 
reiner Menschenliebe widerstrebte. Damals handelte es sich 
weniger um die Fortsetzung eines vorhandenen als um die 
Wiederbelebung eines in einem fast vierteljahrhundertlangen 
Kriege verschwundenen Handelszweiges. Wir kennen jetzt 
die Gründe, die England veranlafsten, im Namen der Mensch 
lichkeit dagegen Verwahrung einzulegen. — 
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108 
XXV 1. 
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entschuldbar. Die neuen Gebiete hingegen, die bisher fast 
ohne ihn ausgekommen wären, müfsten auf ihn verzichten!" 
Die Absicht, die dieser Beweisführung zugrunde lag, war 
klar: man wollte eben durch ein Teilverbot die zukünftige 
Entwicklung Trinidads und Guyanas unterbinden. 
Dieser Logik konnte sich die britische Regierung un 
möglich anbequemen. Schon nicht aus technischen Gründen. 
Wer wollte, zumal im Kriege, kontrollieren, ob ein aus Eng 
land abgesegeltes Sklavenschiff die für die älteren Inseln er 
laubten Negerimporte auch wirklich nur dorthin, nicht nach 
Trinidad oder Guyana brachte? Solange aufserdem in West 
indien der interinsuläre Sklavenhandel, d. h. der Kauf und 
Verkauf von einer Insel zur andern, erlaubt war, war es bei 
der geographischen Beschaffenheit des Archipels unmöglich, 
das Einfuhrverbot für gewisse Bezirke durchzuführen. War 
der Handel nur an einer einzigen Stelle gestattet, so war es 
bei der Zerrissenheit der Küsten mit ihren unzähligen Buchten, 
Untiefen und Schlupfwinkeln kaum möglich, seine Ausdehnung 
auf die übrigen Gebiete zu verhindern. Aber noch andere, 
schwerer wiegende Gründe erheischten eine gänzliche, keine teil 
weise Abolition : Ganz allgemein der Grundsatz der Gerechtig 
keit verbot, die verschiedenen Teile des westindischen Kolonial 
reiches verschieden zu behandeln. Trinidad war seit 1802 
ein gleichberechtigtes Glied in der Reihe der britischen Be 
sitzungen , das dieselben Ansprüche erheben konnte, wie z. 
B. Jamaika. Es vom Sklavenhandel auszuschliefsen, wäre eine 
offenbare Benachteiligung seiner Kolonisten gewesen (siehe z. 
B. Mr. Gascoyne, 25. April 1806, H. o. C., der auf diese Un 
gerechtigkeit hinwies), die sich leicht bitter hätte rächen 
können. Für England kam es damals darauf an, sich schnell 
die Sympathien und Gefühle der Anhänglichkeit und Zu 
friedenheit der neuen Untertanen zu erwerben. Eine partielle 
Abolition wäre hierfür schwerlich das rechte Mittel gewesen; 
für Trinidad deshalb nicht, weil starke Tendenzen vorwalteten, 
die Insel für Spanien zurückzuerobern (Napoleon z. B., siehe 
Thiers, VI, S. 431), und für Guyana deshalb nicht, weil die 
dortigen Pflanzer 1804 sich freiwillig unter die britische 
Oberhoheit gestellt hatten und durch eine ungerechte Gesetz 
gebung schwer verletzt worden wären. Um so mehr konnte 
sich England den Vorwurf der Ungerechtigkeit ersparen, als 
der winkende Vorteil zu gering gewesen wäre im Vergleich zu 
folgendem Nachteil: Es hätte das Recht verwirkt, sich bei 
künftigen internationalen Abolitionsverhandlungen als Schützer 
der Moral und der Menschlichkeit aufzuspielen! Eine inter 
nationale Abolition hatte es aber von Anfang an, seitdem es 
an eigene Abolition dachte, ins Auge gefafst, wie die er 
wähnten Verhandlungen Pitts mit der französischen Regie 
rung, sowie die im Dezember 1806 mit den Vereinigten
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