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        <title>Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Franz</forname>
            <surname>Hochstetter</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
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        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>862226767</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
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        <pb n="3" />
        Staats-  und  sozialwissenschaftliche
Forschungen

herausgegeben

von

Gustav  Sclimoller  und  Max  Sering.

Fünfundzwanzigster  Band.  Erstes  Heft.
(Der  ganzen  Reihe  116.  Heft.)
Franz  Hochstetter,  Die  wirtschaftlichen  und  politischen  Motive  für
die  Abschaffung  des  britischen  Sklavenhandels  im  Jahre  1806/1807.

Leipzig,
Verlag  von  Duncker  &amp;amp;  Humblot.

1905.
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        Die  wirtschaftlichen  und  politischen  Motive

für  die
Abschaffung  des  britischen  Sklavenhandels
im  Jahre  1806/1807.

Von

Dr.  Franz  Hochstetten

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Abteilung  \  r.

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Leipzig,
Verlag  von  Duncker  &amp;amp;  Humblot.
1905.
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        <pb n="6" />
        Das  Thema  zu  der  folgenden  Untersuchung  ist  in  dem
von  Herrn  Professor  Bering  geleiteten  Staatswissenschaftlichen
Seminar  der  Berliner  Universität,  an  dessen  Übungen  der  Verfasser ­
  teilnehmen  durfte,  gestellt  worden.  Wie  den  ersten
Hinweis  auf  dies  wichtige  Kapitel  aus  der  Geschichte  der  englischen ­
  Kolonialpolitik,  so  verdankt  der  Verfasser  Herrn  Professor ­
  Bering  alle  weitere  Ermunterung  und  Erleichterung  bei
der  Durchführung  der  Arbeit.  Ihm  sei  daher  auch  an  dieser
Stelle  der  herzlichste  Dank  ausgesprochen.

Franz  Hochstetter.
        <pb n="7" />
        --Literatur.



An  Literatur,  die  für  die  nachfolgende  Arbeit  benutzt  wurde,
kommen  aufser  der  Unzahl  maßgebender  und  unmafsgebender
Einzelschriften,  deren  Titel  ihrer  Fülle  wegen  hier  unmöglich
angegeben  werden  können,  auf  welche  aber  jeder  Fischer  bei
näherem  Eindringen  in  den  Stoff  ohne  Mühe  von  selbst  stofsen
wird,  vor  allem  die  von  amtlicher  Stelle,  von  beiden  Häusern
des  britischen  Parlaments  angeordneten  und  in  den  Reports  niedergelegten ­
  Untersuchungen  über  den  Sklavenhandel  in  Betracht.
Die  nachstehenden  Ausführungen  stützen  sich  insbesondere  auf
folgende  grofsen  Erhebungen  :
Report  of  the  Lords  of  the  Committee  of  Council  for  all  Matters
relating  to  trade  and  Foreign  Plantations.  London  1789.
Report  of  the  Committee  of  the  House  of  Commons  of  the  Slave
Trade.  1791.
Report  of  the  House  of  Lords  on  the  Slave  Trade,  angeordnet
1792.  —
Aufserdem  sind  von  Wichtigkeit  :
Report  from  a  Committee  of  the  House  of  Jamaica  to  inquire
into  the  Slave  Trade.  London  1805.  —
Für  die  wirtschaftlichen  Zustände  der  westindischen
Sklaveninseln  :
Report  of  the  Lords  of  the  Committee  of  Privy  Council  for  the
Affairs  of  Trade  with  the  West  India  Colonies.  1784.
Report  of  the  House  of  Commons  on  the  commercial  state  of  the
Westindia  Colonies.  1807.
Sodann  geben  die  von  T.  C.  Hansard  herausgegebenen  „Parliamentary ­
  Debates  of  England  from  the  earliest  periods  up  to
1803“  und  „from  1803  to  the  present  time  (1887)“  manchen
Aufschlufs  über  das  Thema.  Von  sonstigen  Werken  seien  hier
nur  die  auf  den  nachstehenden  Seiten  zitierten  Quellenangaben
genannt  :
Adams,  Thomas  Maxwell:  A  cool  address  to  the  people  of
England  on  the  Slave  Trade.  London  1788.
        <pb n="8" />
        XXV  1.

VII

Arnould:  De  la  Balance  du  Commerce  etc.  Paris  1791.
Bandinell:  On  Slavery.  London  1842.
Blake,  W.  0.:  The  history  of  Slavery  and  the  slave  trade,
ancient  and  modern.  Columbus  1859.
Bridges:  Annals  of  Jamaica.  London  1827.
Brougham,  Henry:  Inquiry  into  the  Colonial  Policy  of  the
European  Powers.  2  vols.  1803.
Burghardt-du-Bois:  Suppression  of  the  African  Slave  Trade
to  the  United  States  of  America.  New  York  1896.
Campbell,  J.  :  Candid  and  impartial  considerations  on  the
Sugar  Trade.  1786.
Carey,  H.  C.  :  Slave  Trade,  Domestic  and  Foreign.  1853.
Chalmers,  G.  :  Opinions  on  interesting  subjects  .  .  .  arising
from  American  independence.  1785.
Clarkson,  Thomas:  Essay  on  the  Impolicy  of  the  African
Slave  Trade.  London  1788.
—  :  Essay  on  the  Slavery  and  Commerce  of  the  Human  Species ­
  .  .  .  .,  translated  from  a  latin  Dissertation  1788.
—  :  History  of  the  rise,  progress  and  accomplishment  of  the  Abolition ­
  by  the  British  Parliament  lb08.
Cochin:  Results  of  emancipation.
Eden,  Fr.  M.  :  Eight  letters  on  the  peace  of  1802  and  on  the
commerce  of  Great  Britain.  1802.
Edwards,  Bryan:  History  of  the  British  West  Indies.  London
1819.
Egerton:  History  of  British  Colonial  Policy.  1897.
Fronde:  The  English  in  the  West  Indies.  1888.
Halle,  V.  L.  :  Baumwollproduktion  und  Pflanzungswirtschaft  in
den  Sildstaaten  Nordamerikas.  1897.
Humboldt,  Al.  v.  :  Reise  in  die  Äquinoktialgegenden  des
neuen  Kontinents  in  den  Jahren  1799—1804.
Hüne,  Albert:  Vollständige  historisch-philosophische  Darstellung
aller  Veränderungen  des  Negersklavenhandels.  Göttingen
1820.
Huskisson:  The  Speeches  of  William.  London  1831.
Ingram,  I.,  K.  :  A  history  of  Slavery  and  serfdom.  London
1895.
Isert:  Neue  Reise  nach  Guinea.  1790.
donnés,  A.  Moreau  de  :  Recherches  statistiques  sur  l’esclavage
colonial.  1842.
Kiefselbach,  W.  :  Die  Kontinentalsperre  in  ihrer  ökonomischpolitischen ­
  Bedeutung.  Tübingen  1850.
Knox,  J.  P.  :  Historical  Account  of  St.  Thomas  etc.  New  York
1852.
Long,  Edward:  History  of  Jamaica.  London  1774.
M’Kinnen,  D.  :  Tour  through  the  British  West  Indies  in  1802
and  1803.  1804.
Macp  her  son’s  Annals  of  Commerce,  5  vols.  1805.
        <pb n="9" />
        VIII

XXV  1.

Mal  thus,  T.  R.:  Essay  on  the  Principles  of  Population.
Montgomery,  R.  M.  :  History  of  the  British  Colonies,  vol.  II.
Oddy,  J.,  Jepson:  European  Commerce,  showing  new  und  secure
channels  of  trade  ....  etc.  London  1805.
Pinckardt,  G.  :  Notes  on  the  West  Indies  etc.  1816.
Pitkin,  Th.  :  A  statistical  view  of  the  commerce  of  the  United
States  of  America.  1816.
Posselts  Europäische  Annalen,  Jahrgänge  1785—1810.
Ramsay,  J.:  Inquiry  into  the  effects  of  putting  a  stop  to  the
African  Slave  Trade  etc.  London  1784.
—  :  Objections  to  the  Abolition  of  the  Slave  Trade.  London  1788.
—  :  Essay  on  the  treatment  and  conversion  of  African  slaves  etc.
London  1784,  bei  Sprengel,  „Beiträge  usw.“,  V.
Renny,  R.  :  History  of  Jamaica.  London  1807.
Ricardo:  Anatomy  of  the  navigation  laws.  London  1847.
Roloff,  G.  :  Kolonialpolitik  Napoleons  I.  München.  1899.
Sell,  J.  J.  :  Versuch  einer  Geschichte  des  Negersklavenhandels.
Halle  1791.
Sheffield,  J.,  Lord:  Observations  on  the  Commerce  of  the
American  States.  London  1786.
Sismondi,  S.  de:  Intérêt  de  la  France  à  l’égard  de  la  traite
des  nègres.  1814.
Smith,  Ad.:  Ursachen  des  Volkswohlstandes.
—  :  Theory  of  Moral  Sentiments.
Southey:  Chronological  History  of  the  West  Indies.
Sprengels  Beiträge  zur  Länder-  und  Völkerkunde.  V.  Teil.
Leipzig  1790.
Stephen,  J.  :  Crisis  of  the  Sugar  Colonies.  1802.
Thiers,  L.  A.  :  Histoire  du  Consulat  et  de  l’Empire.
Waltershausen,  F.  v.  :  Die  Arbeitsverfassung  der  englischen
Kolonien  in  Nordamerika.  1898.
Weeden,  W.  B.  :  Economical  and  Social  History  of  New  England, ­
  Boston  and  New  York.  1890.
West,  H.  :  Beiträge  zur  Beschreibung  von  St.  Croix.  1794.
Winsor,  J.  :  The  struggle  in  America  between  England  and
France.  1895.
Zimmermann,  A.  :  Kolonialpolitik  Grofsbritanniens,  2  Bde.
1899.
        <pb n="10" />
        Inhaltsverzeichnis

Einleitung.  Seite
Ziel  und  Rechtfertigung  der  nationalökonomischen  Untersuchung  1
Erstes  Kapitel.
Ursprung,  Entwicklung  und  Umfang  des  britischen  Sklavenhandels  5
Zweites  Kapitel.
Seine  Bedeutung  für  die  britische  Volks-  und  Weltwirtschaft  .  .  9
Drittes  Kapitel.
Kurzer  Bericht  über  die  Geschichte  der  Abolition  18
Viertes  Kapitel.
Die  geistig-sittlichen  Motive  30
Fünftes  (Haupt)-Kapitel.
Die  wirtschaftlichen  und  politischen  Motive  33
Erster  Abschnitt.  Die  Periode  von  1783—93.  Der  Abfall
Nordamerikas  34
Erster  Teil.  Die  Krisis  der  britischen  Zuckerinseln  in
Westindien  34
a)  Die  Ursachen  der  Krisis  34
1.  Englands  Schiffahrtspolitik  34
2.  Die  gröfsere  Fruchtbarkeit  der  ausländischen
Kolonien  38
3.  Der  Absentismus  auf  den  britischen  Inseln.  ...  40

Zweiter  Teil.  Der  Zusammenhang  der  Abolitionsbewegung
mit  den  handelspolitischen  Kämpfen  seit  1783  43
Dritter  Teil.  Die  Einsicht  in  die  Schädlichkeit  der  Sklavenlieferungen
  an  das  Ausland  45
Viel  ter  I  eil.  Die  Entbehrlichkeit  des  Sklavenhandels  für
die  britischen  Kolonien  52
Fünfter  Teil.  Seine  Unrentabilität  59
a)  In  Afrika  59

Sechster  Teil.  Seine  Schädlichkeit  für  die  britische
Manne  7 q
Siebenter  Teil.  Einige  andere  Gesichtspunkte  73
Ergebnis  des  ersten  Abschnitts
        <pb n="11" />
        X

XXV  1.

Seite
Zweiter  Abschnitt.  Die  Kriegszeit  von  1793—1802  77
Erster  Teil.  Der  Aufschwung  des  britischen  und  der
Niedergang  des  ausländischen  Kolonialhandels  77
Zweiter  Teil.  Die  Zunahme  des  britischen  Sklavenhandels  81
Dritter  Abschnitt.  Die  Zeit  der  Abolitionsgesetzgebung  von
1802-1807  83
A)  Die  Abschaffung  des  ausländischen  britischen  Sklavenhandels  84
Erster  Teil.  Abermalige  Krisis  in  Kritisch-Westindien  seit
1799  84
a)  Ihre  Ursachen  '  84
1.  Der  Wiederaufschwung  der  nichtbritischen  Kolonien  84
2.  Die  Durchbrechung  des  britischen  Kolonialmono-E
 ols  durch  den  Handel  der  Neutralen  88
he  Kontinentalsperre  91
b)  Ihre  Wirkungen  92
Zweiter  Teil.  Der  Friede  von  Amiens  1802  und  die  Rückgabe ­
  der  englischen  Eroberungen  •  •  •  95
Dritter  Teil.  Die  Abschaffung  des  dänischen  Sklavenhandels ­
  99
Vierter  Teil.  Gesetzgeberische  Mafsregeln  in  England.  .  102
B)  Die  Abschaffung  des  eigenen  britischen  Sklavenhandels.  .  103
Erster  Teil.  Der  Interessenkonflikt  zwischen  den  Pflanzern
der  älteren  und  der  neueren  britischen  Zuckerinseln  .  .  103
Zweiter  Teil.  Die  Rassengegensätze  zwischen  Weifsen
und  Schwarzen  108
Dritter  Teil.  Das  Verhältnis  Britisch-Westindiens  zu  den
Vereinigten  Staaten  118
Ergebnis  von  B  117
Schlufs  117
        <pb n="12" />
        Einleitung.
Ziel  und  Rechtfertigung
der  nationalökonomischen  Untersuchung.

Die  Abschaffung  des  britischen  Sklavenhandels  ist  merkwürdigerweise, ­
  soviel  darüber  geschrieben  worden  ist,  bisher
noch  nicht  vom  wirtschaftspolitischen  Standpunkte  aus  betrachtet ­
  worden.  Die  vorhandenen  Untersuchungen  gehen
mehr  von  kultur-  oder  allgemein  geschichtlichen,  aber  nicht
von  ökonomisch-materiellen  Gesichtspunkten  aus.  Mit  besonderer ­
  Vorliebe  ist  die  moralisch  -  ethische  Seite  dieser  Angelegenheit ­
  gepflegt  und  oft  in  einseitiger  Übertreibung  als
der  einzige  in  Betracht  kommende  Faktor  hingestellt  worden.
Eine  Erklärung  hierfür  liegt  vielleicht  in  der  Zeitanschauung,
aus  der  heraus  die  meisten  Schriftsteller  die  Abolition  beurteilt ­
  haben  ;  denn  die  Mehrzahl  der  Untersuchungen  stammt
aus  der  liberalen,  zu  ideologischen  Übertreibungen  neigenden
und  praktischen  Erklärungen  abholden  Mitte  des  19.  Jahrhunderts. ­
  Sie  sind  zumeist  in  Anlehnung  an  die  damals  alle
Gemüter  beschäftigende  nordamerikanische  Sklavenemanzipationsfrage ­
  geschrieben  worden,  als  der  Liberalismus  es  zu
erleben  vermeinte,  dafs  die  gutherzigen  Farmer  des  Nordens
aus  reiner  Menschenliebe  ihr  Leben  für  die  Freiheit  ihrer
schwarzen  Brüder  in  die  Schanze  schlugen.  Was  Wunders,
wenn  man  in  dieser  Zeit  den  Einflufs  der  philantropischen
Ideen  überschätzte!  Wie  oft  verwies  man  damals  auf  Englands ­
  edles  Beispiel,  das  sich  1807  ohne  Aufhebens,  ganz  im
Stillen  vom  Menschenhandel  zurückgezogen  habe,  das  kein
Opfer  gescheut  hatte,  um  das  Los  seiner  unglücklichen  Kolonialsklaven ­
  zu  verbessern,  und  das  im  Jahre  1832  wiederum
28  Mill.  £  für  ihre  Freiheit  hin  gegeben  hatte  !  Der  extreme
Liberalismus  kannte  kaum  eine  erhabenere,  uneigennützigere
Tat  als  die  britische  Abolition  und  Emanzipation.  Jede  andere
Beurteilung  dieser  Vorgänge,  etwa  vom  politischen  oder  gar
Forschungen  XXV  1  (116).  -  Hochstetter.  1
        <pb n="13" />
        2

XXV  1.

vom  Standpunkte  der  ökonomischen  Zweckmäfsigkeit,  wurde
fast  als  Schmähung,  als  Verleumdung  der  britischen  Politik
empfunden.
Unsere  heutige,  realistischer  denkende  Wissenschaft  begnügt ­
  sich  nicht  mehr  mit  derartigen  Erklärungen.  Dafs  überzeugungstreue ­
  Idealisten,  Männer  wie  Wilberforce,  Clarkson,
Ramsay  u.  a.,  an  deren  Ehrenhaftigkeit  keinen  Augenblick
zu  zweifeln  ist,  die  Abolitionsbewegung  entfacht,  geschürt  und
zum  Siege  geführt  haben,  erkennt  sie  willig  an.  Doch  verlangt ­
  sie  auch  eine  Untersuchung  der  materiellen  Seite  des
Vorganges.  Nach  den  teilweise  vorzüglichen  Darstellungen
über  die  wirtschaftspolitische  Seite  der  nordamerikanischen
Sklavenemanzipation  vermifst  sie  entsprechende  Untersuchungen
über  die  ein  halbes  Jahrhundert  früher  erfolgte  britische  Abolition. ­
  Man  glaubt  heute  nicht  mehr,  dafs  ein  Staat  wie  Grofsbritannien,
  der  jederzeit  als  das  Muster  von  Klugheit  und
nüchterner  Geschäftspolitik  galt,  seinen  einträglichen,  Jahrhunderte ­
  hindurch  geduldeten  Sklavenhandel  plötzlich  einer
philantropischen  Doktrin  zuliebe  hätte  verbieten  können.  Es
müssen  sich  noch  andere  Motive  dahinter  verbergen.
Was  berechtigt  uns  zu  der  Annahme,  dafs  England  doch
wohl  nicht  so  ganz  selbstlose  Ziele  verfolgte,  als  es  sich  endlich ­
  nach  20jährigem  Kampfe  im  Jahre  1807  zur  Aufhebung
des  Negerhandels  entschlofs?  Zunächst  ein  seltsames,  der  Abolition ­
  vorangehendes,  im  Jahre  1785  erlassenes  Gesetz  (25.  Geo.
III,  c.  67),  welches  britischen  Schiffen  den  Import  von  weifsen
Arbeitern  in  die  abgefallenen  nordamerikanischen  Kolonien
bei  Strafe  verbot,  „worin  wir  weit  weniger  eine  Humanitätsbestrebung ­
  zu  sehen  haben  als  den  Wunsch,  die  abgefallenen
Kolonien  in  ihrer  wirtschaftlichen  Entwicklung  zu  hindern
und  für  ihren  Freiheitsdrang  zu  strafen!“  (S.  v.  Waltershausen,
S.  66).  Auch  die  besonderen  Zeitumstände,  unter  denen  die
Abolition  beschlossen  wurde,  können  stutzig  machen.  Mitten
in  dem  Entscheidungskampfe  auf  Tod  und  Leben  zwischen
England  und  Frankreich!  Reformen  rein  freiwilligen  Charakters
pflegen  sonst  in  friedlicheren  Zeiten  vorgenommen  zu  werden.
Sodann  die  lange  Dauer  des  Abolitionskampfes!  „Über  den
Negerhandel“,  schreibt  ein  Schriftsteller,  „ist  mit  derselben
Kühle  und  Gelassenheit  im  Parlament  gestritten  worden  wie
über  den  Stockfischhandcl  an  der  neufundländischen  Küste!“
Dafs  auch  nicht  der  Abscheu  gegen  die  Sklaverei  England  zur
Abolition  veranlafst  haben  kann,  lehrt  der  1860  ausgebrochene
Sezessionskrieg  der  Union,  in  welchem  England  offen  mit  den
Sklavenstaaten  sympathisierte.
Doch  die  besten  Beweise  dafür,  dafs  die  Abolition  mit
wichtigen  wirtschaftlichen  und  politischen  Interessen  Grofsbritanniens
  verknüpft  war,  liefern  die  Abolitionisten  selbst.
Als  am  6.  Februar  und  am  23.  März  1807  nach  der  zweiten
        <pb n="14" />
        XXV  !•  -  3
r"l,  i ritten .„ Lesun «  der  Abolitionsbill  der  Premierminister
j_ t  l ur Jienvi  e  1111  Oberhause  seinen  Antrag  auf  Abolition  mit
i  W  orten  begründete:  „The  slave  trade  is  inconsistent  with
,  e  Principles  of  justice,  humanity  and  of  sound  policy“.
eaiis,  ándete  Lord  Hawkesbury  die  Ausdrücke  „justice  and
,  “ an , lt y  nnd  wollte  nur  die  Worte  „sound  policy“  gelten
, en ;  Oer  Lord  Chancellor  widersprach  ihm  und  hielt  die
•  w  mulierung  für  notwendig,  wollte  Grofshritannien  sich
p  ,  a  8  eigennützig  hinstellen.  Die  endgültige  Fassung  des
D  i  f es  'tutete  so,  wie  Grenville  beantragt  hatte!  (Parliam.
eS ’iT  °'  ’  Ooch  hat  die  englische  Regierung  in
Un/, 1 .? 11 -  ,  rträ £ en &amp;gt;  welche  sie  mit  fremden  Mächten  zwecks
tn  o  r  r ? C ,. ng  des  Negerhandels  abschlofs,  die  Worte  „contrary
n  ^ 0l l ni  P°hcy“  wohlweislich  ausgelassen  und  ihre  Abolitionsr
  :  ungen  irgendwie  anders  motiviert.  Ein  Beispiel  hier-„p
  /i  (  er  im  Dezember  1806  den  Vereinigten  Staaten  vor-24
  a  von  ihnen  aber  nicht  ratifizierte  Vertrag,  dessen
liti'nn  1  i  v6  ^p^cnseitige  Verpflichtungen  in  bezug  auf  die  Abo-Dne-rvinY^f
  a ^ ka nischen  Handels  enthält,  da  letzterer  „so  refpMiSÄtS-Ä

%"“,f  anhafteten,  hatte  man  von  Anfang  an.
and  uniust  t“  w  u  S l ave  trade  IS  as  im P olltic  as  %  is  inhuman
for  thp  -.I  r+-  16  lnteiest  the  West  Indies,  the  policy  call
cuted  a  ^P«r;ous  duty  never  has  bee/  exeliefsen
  sLh  bel^vermthrT"'''  ^ufserungen
sa
vereinigt  gegangen  s, " d -  Das  Sklavenimportverbot  der  zwölf
bekannt  nordamer, kanischen  Kolonien  vom  Jahre  1774  ist
sS«ää  sr  fc«;
schriet  *  eschlufs  der  Quäker,  ihre  Sklaven  frei  zu  lassen,
zemren  Hl” 1 /! 1  2 -  ^ a P-)?  « er  müsse  uns  überwcil
  ’  uals  deren  Zahl  nicht  sehr  grofs  gewesen  sein  kann,
j  y  s °nst  ein  solcher  Beschlufs  niemals  hätte  durchgehen
¡,.  J®’!'  7", Für  Dänemark,  das  von  den  europäischen  Staaten
fest  , n  p  akre  1^92  den  Negerhandel  verbot,  steht  es  wenigstens
'  nennenswerte  materielle  Interessen  dadurch  nicht
        <pb n="15" />
        4

XXV  1.

verletzt  wurden.  Wir  kommen  darauf  zurück.  Und  vollends
das  Dekret  des  französischen  Nationalkonvents  vom  4.*  Febr.
1794,  welches  die  Sklaverei  und  den  Sklavenhandel  in  den  französischen ­
  Kolonien  abschaffte,  verdankte  ganz  anderen  als  sittlichen ­
  Beweggründen  seinen  Ursprung.  Unter  „stürmischen  und
theatralischen  Szenen“  kam  es  zustande.  Danton  frohlockte:
„Heute  ist  der  Engländer  tot;  Pitt  und  seine  Helfershelfer
sind  vernichtet!“  Es  war  nämlich  kurz  vorher  in  Paris  die
Nachricht  angekommen,  dafs  Martinique  und  Guadeloupe  vor
den  überlegenen  britischen  Streitkräften  in  Westindien  kapitulieren ­
  mufsten.  Durch  die  Freiheitserklärung  bezweckte  der
Konvent,  die  Schwarzen  gegen  ihre  neuen  Herren,  die  Engländer, ­
  zum  Kampfe  aufzurufen  und  letztere  mit  ihrer  Hilfe
zu  verjagen  (Cochin,  S.  35  ff.).  Auf  Guadeloupe  und  St.  Lucie
glückte  das  Experiment;  auf  Martinique  wufsten  die  Engländer ­
  die  französischen  Freiheitsapostel  unschädlich  zu  machen.
Diese  Proben  werden  für  den  Nachweis  genügen,  dafs  die
Abolition  eine  nationalökonomische  Angelegenheit  allerersten
Ranges  ist.  Als  solche  soll  sie  in  den  folgenden  Abschnitten
betrachtet  werden.  Es  wird  sich  dabei  ergeben,  dafs  auch
England  sich  ganz  allmählich  erst  nach  reiflicher  Prüfung
aller  einschlägigen  materiellen  Faktoren  zu  diesem  Schritte
entschlossen  hat,  und  dafs  auch  in  diesem  Falle  die  geistigsittlichen ­
  Ideen  den  Negerhandel  nicht  eher  überwinden  konnten,
als  bis  seine  ökonomischen  Grundlagen  und  Voraussetzungen
gefallen  waren.  —
        <pb n="16" />
        Erstes  Kapitel.
Ursprung,  Entwicklung  und  Umfang  des
britischen  Sklavenhandels.

Der  eigentlichen  Untersuchung  sei  ein  kurzer  Bericht
über  den  Ursprung,  die  Entwicklung,  den  Umfang  und  über
die  Förderung  des  britischen  Sklavenhandels,  die  ihm  über
100  Jahre  lang  von  der  englischen  Regierung  zuteil  wurde,
vorausgeschickt.
Es  ist  bekannt,  dafs  die  Entdeckung  der  neuen  Welt,  die
Gründung  und  Ausbeutung  der  dortigen  Kolonien  sowie  ihre
rasch  aufblühende  Plantagen  Wirtschaft  das  Bedürfnis  nach
menschlichen  Arbeitskräften  mächtig  gesteigert  haben.  Ohne  Arbeiter ­
  hätte  der  gerade  in  den  Kolonien  sich  frei  ausbildende
Grofskapitalismus  mit  den  neuentdeckten  Ländern  wenig  anfangen ­
  können.  Das  kapitalistische  Gewinninteresse  also  war
es,  das  nacheinander  alle  seefahrenden  Nationen  zum  Negersklavenhandel ­
  heranlockte.  Im  Jahre  1502  schmuggelte  der
erste  englische  Sklavenhändler,  J.  Hawkins,  seine  Ware  durch
die  spanischen  Gewässer  nach  Haiti.  Erklärlicherweise  konnte
der  britische  Handel  einen  gröfseren  Umfang  erst  annehmen,
nachdem  England  in  Westindien  eigene  Kolonien  erworben
hatte,  d.  h.  erst  nach  der  Eroberung  der  bisher  spanischen
Inseln  Barbadoes  im  Jahre  1005  und  Jamaika  im  Jahre  1052.
Bis  1088  wurde  er  nach  der  Art  der  meisten  gröfseren  merkantilistisehen
  Handelsunternehmungen  von  privilegierten  Kompagnien ­
  ,  und  zwar  in  der  Form  der  sogenannten  joint-stock
companies,  betrieben.  Der  vorletzten  von  ihnen,  der  New
Boyal  African  Company,  welcher  viele  höchstgestellte  Personen, ­
  z.  B.  der  König  selbst,  der  Herzog  von  York,  der  Graf
v on  Shaftesbury  und  sein  berühmter  Freund  John  Locke  angehörten ­
  ,  machte  die  Revolution  von  1088  ein  Ende.  Die
„Petition  and  Declaration  of  Right“,  welche  alle  königlichen
Privilegien,  die  ohne  Zustimmung  des  Parlaments  bewilligt
worden  waren,  für  nichtig  erklärte,  stellte  den  Sklavenhandel
für  jeden  englischen  Untertan  frei.  Wilhelm  III.  von  Oranien
        <pb n="17" />
        6

XXV  1.

bestätigte  zwar  1698  diese  Neuregelung  im  Interesse  der  amerikanischen ­
  Kolonisten,  stellte  aber  das  Monopol  der  alten  Gesellschaft ­
  in  der  Weise  wieder  her,  dafs  er  ihr  zur  Bestreitung
ihrer  Auslagen  an  der  afrikanischen  Küste  gewisse  Exportzölle ­
  und  namhafte  Zuschüsse  seitens  des  Parlamentes  überwies. ­
  Es  ist  dies  dieselbe  Gesellschaft,  welche  Ad.  Smith  (IV.)
unter  dem  Namen  „Südseegesellschaft“  erwähnt.  Ihre  finanziellen ­
  Verhältnisse  waren  stets  recht  mifsliche  gewesen.  1713,
als  sie  dicht  vor  dem  Bankerott  stand,  wurde  ihr  das  Glück
zuteil,  mit  dem  sogenannten  Assientohandel  betraut  zu  werden.
In  einem  Sondervertrage  (Assi  en  to-Ver  trag)  mit  der  spanischen
Regierung  erhielt  sie  das  ausschliefsliche  Recht,  30  Jahre  lang
jährlich  4  800  Neger  für  die  spanischen  Kolonien  in  Amerika
zu  liefern.  Dies  Privileg,  das  früher  Portugal  und  Frankreich
besessen  hatten,  war  der  britischen  Regierung  angeboten  worden,
um  sie  leichter  zum  Frieden  zu  stimmen  —  ein  Beweis  für
die  hohe  Bedeutung,  die  dem  Sklavenhandel  beigelegt  wurde.
Die  Könige  von  England  und  Spanien  schämten  sich  nicht,
mit  je  einem  Viertel  des  Reingewinns  an  diesem  Geschäft  beteiligt ­
  zu  sein.
Durch  den  sogenannten  Schmugglerkrieg  zwischen  England ­
  und  Spanien  wurde  1739  der  Handel  vorzeitig  unterbrochen. ­
  Die  vier  Jahre,  die  noch  an  seiner  Erfüllung  fehlten,
mufste  Spanien  im  Aachener  Frieden  1748  auf  Englands
Drängen  nachbewilligen.  Auch,  damals  noch  hielt  man  dies
Zugeständnis  für  eine  wertvolle  politische  Errungenschaft.  Indessen ­
  führte  die  Mifswirtschaft  der  königlichen  Kompagnie
1750  zu  ihrer  Auflösung.  Die  spanische  Regierung  war  froh,
den  Assientohandel  gegen  eine  Entschädigung  von  lOOOOO  £
abzulösen  und  an  die  Begründung  eines  eigenen  nationalen
Sklavenhandels  gehen  zu  können,  der  freilich  nie  recht  glücken
wollte.
In  demselben  Jahre  gab  das  Parlament  dem  britischen
Afrikahandel,  der  aufser  Sklaven  nur  noch  wenige  Produkte,
wie  Gold,  Elfenbein,  Wachs  usw.  umfafste,  eine  neue  gesetzliche ­
  Unterlage,  auf  der  er  sich  bis  zu  seiner  Abschaffung  bewegen ­
  sollte  (23,  Geo.  II.,  c  31).  Um  dem  Bedürfnis  der
westindischen  Pflanzer  möglichst  entgegen  zu  komm  en,  wurde
er  abermals  ausdrücklich  allen  britischen  Untertanen  freigegeben.
Nur  mufste  jeder,  der  sich  an  ihm  beteiligen  wollte,  Mitglied
der  neuen  „Company  of  Merchants  trading  to  Africa“  werden,
welche  die  von  der  aufgelösten  „Royal  Company“  gegründeten
Faktoreien  und  Stationen  an  der  Küste  übernahm.  Die  neue
Gesellschaft  war  zum  Unterschied  von  den  früheren  eine
„regulated  company“.  Jedes  Mitglied  betrieb  sein  Geschäft
auf  eigene,  nicht  auf  gemeinsame  Rechnung.  Nur  zur  Verwaltung ­
  der  gemeinsamen  Angelegenheiten  wurde  ein  Vorstand ­
  von  neun  Mitgliedern  erwählt.  Er  erhielt  das  Recht,
        <pb n="18" />
        XXV  1.

7

Soldaten  zu  halten,  die  Gerichtsbarkeit  in  Handels-  und  Schilffahr ­
  ts-  und  Zivilsachen  auszuüben  und  unterstand  der  Aufsicht ­
  der  „Commissioners  for  Trade  and  Plantation“.
In  dieser  Form  des  Freihandels  nahm  der  englische  Sklavenhandel ­
  seit  1750  einen  gewaltigen  Aufschwung.  Seitens  der
Londoner  Regierung  wurde  ihm  jede  nur  denkbare  Förderung
zuteil.  Sie  zahlte  von  1750—1788  der  neuen  Gesellschaft  jährliche ­
  Unterstützungen  von  13—14000  &amp;amp;  (Report  1789,  I).
Dais  der  Sklavenhandel  das  ganze  Leben  der  Kolonien  bedeutete, ­
  war  seit  1700  unbestrittener  Grundsatz  der  englischen
Kolonialpolitik  geworden  (Burghardt,  S.  4).  Die  Kolonisten
selbst  erklärten  ihn  als  die  Stärke  und  Seele  der  westlichen
Welt.  Die  Gouverneure  wurden  angewiesen,  den  Händlern
jede  Erleichterung  zu  gewähren.  1747  wurde  auf  Jamaika
bei  Vergebung  von  Land  das  Halten  einer  bestimmten  Anzahl
von  Sklaven  zur  Bedingung  gemacht.  Importzölle  auf  Neger,
welche  die  kolonialen  Gesetzgebungen  als  bequeme  Einnahmequellen ­
  bevorzugten,  wurden  vom  Mutterlande  höchst  ungern
gesehen.  Als  1760,  1765  und  noch  1774  die  Assembly  von
Jamaika  den  Versuch  machte,  aus  Gründen  der  Sicherheit  die
übergrofse  Sklaveneinfuhr  zu  beschränken,  hinderte  sie  die
englische  Regierung  auf  eine  Petition  der  englischen  Händler
daran,  „weil  der  Sklavenhandel  dem  Wohlstände  der  Nation
zugute  komme“!  1784  war  es  das  letzte  Mal,  dafs  die  britische
Regierung  für  ihn  eintrat.  Die  Quäker  hatten  im  Unterhause
einen  Antrag  auf  Abolition  eingebracht,  der  abgewiesen
wurde  mit  der  Erklärung:  Der  Sklavenhandel  sei  notwendig
für  jede  europäische  Nation!  (Parliam.  Debates  1783,  II.  o.  G.).
Über  seinen  Umfang  mögen  folgende  Bemerkungen  genügen. ­
  Br.  Edwards  veranschlagt  den  Gesamtimport  durch
englische  Schiffe  nach  Amerika  von  1680  —  1786  auf  etwa
2130000  Neger,  d.  h.  auf  durchschnittlich  jährlich  über
20000  Stück.  Die  meisten  anderen  Autoren  berechnen  viel
lnbhr.  Zur  Zeit  des  spanischen  Erbfolgekrieges  brauchten  die
britischen  Inseln  mehr  Sklaven  (26000  Stück),  als  England
importieren  konnte.  Erst  im  Laufe  des  18.  Jahrhunderts  überflügelte ­
  es,  dank  seiner  klugen  Kolonialpolitik  auf  diesem  Gebiete ­
  seine  sämtlichen  europäischen  Rivalen.  Die  Jahre  unmittelbar ­
  vor  der  nordamerikanischen  Revolution  werden  allgemein ­
  als  die  glücklichste  Periode  für  den  Sklavenhandal  bezeichnet. ­
  1771  segelten  50—60000  Sklaven  in  192  britischen
Schiffen  über  den  Ozean.  Seitdem  ging  es  rasch  abwärts.
Die  Streitigkeiten  mit  den  Kolonien,  die  Kriege  mit  Frankreich, ­
  Holland  und  Spanien,  wirkten  fast  vernichtend.  1779
waren  von  der  ehemaligen  Afrikaflotte  nur  noch  28  Schiffe
übrig;  man  hätte  annehmen  müssen,  das  Ende  des  Sklavenhandels ­
  wäre  gekommen.  Doch  erholte  er  sich  bald.  Im
Friedensjahre  1783  waren  schon  wieder  130  Schiffe  an  ihm  be-
        <pb n="19" />
        8

XXV  1.

teiligt,  und  1787  stand  das  Geschäft  wieder  in  voller  Blüte.  Ein
förmlicher  Wettlauf  der  Schiffe  aller  Kolonialstaaten  fand  nach
der  afrikanischen  Küste  statt.  Sicherlich  über  100000  Neger
wurden  damals  von  den  europäischen  Nationen  ihrem  Vaterlande ­
  entrissen,  wovon  auf  den  englischen  Anteil  etwa  40000  Stück
entfielen.  Der  Aufschwung  dauerte  bis  1789,  als  die  mit  der
französischen  Revolution  zusammenhängenden  Negeraufstände
in  Westindien  sowie  die  bald  darnach  ausbrechenden  europäischen ­
  Kriege  eine  ähnliche  Unterbrechung  herbeiführten  wie
1779.  Vernichtet  war  er  aber  auch  jetzt  noch  keineswegs  ;
nur  der  französische,  spanische  und  holländische  Anteil  verschwanden ­
  und  erlebten  auch  nach  den  Friedensschlüssen  von
1813—1815  keine  dauernde  Auferstehung  mehr.  Der  englische
Negerhandel  dagegen  nahm  von  1796—1800  zum  letztenJVIale
einen  unerhörten  Umfang  an.  Doch  hatte  auch  seine  Stunde
geschlagen.  Die  politischen  Veränderungen  in  Europa  und
Amerika  raubten  ihm  jede  Existenzberechtigung.  Seitdem  ergingen ­
  die  einzelnen  Parlamentsakte,  die  ihm  ein  Ziel  setzten.
        <pb n="20" />
        Zweites  Kapitel.
Die  Bedeutung  des  Sklavenhandels  für  die
britische  Volkswirtschaft.

Von  der  Bedeutung  des  Sklavenhandels  für  die  englische
Volkswirtschaft  läfst  sich  in  dreifacher  Hinsicht  sprechen,  je
nachdem  man  ihn  vom  Standpunkt  des  britischen  Rheders,
des  englischen  Manufakturisten  oder  des  westindischen  Pflanzers
aus  beurteilt.
In  erster  Hinsicht  lag  seine  Bedeutung  klar  auf  der  Hand.
Blofs  zum  Transport  derjenigen  Güter,  die  zum  Tauschhandel
von  England  nach  Afrika  gebracht  wurden,  sowie  zur  Beförderung ­
  der  40000  Neger,  die  in  den  1780er  Jahren  von  den
Engländern  nach  Amerika  verschifft  wurden,  waren  130  bis
140  Segelschiffe  erforderlich,  auf  welchem  4—5000  Matrosen
und  Offiziere,  nebst  den  zugehörigen  Rhedern,  Kaufleuten,
Kommissionären  und  Agenten,  in  England  oder  in  den  afrikanischen ­
  Kontoren  Beschäftigung  und  Brot  fanden.  Der  Hauptsitz ­
  des  Handels  war  Liverpool,  das  weit  über  die  Hälfte,
etwa  80—90  aller  britischen  Sklavenschiffe  ausrüstete.  Daneben ­
  waren  noch  Bristol  und  London  mit  zusammen  nur
40  Schiffen  däran  beteiligt.  Von  dem  Gesamthandel  Liverpools ­
  soll  der  Sklavenhandel  aber  nur  den  13.,  nach  Wilberforce
(18.  IV.  1791,  H.  o.  C.)  gar  nur  den  15.  Teil  betragen  haben
(170000  Tonnen  gegen  13000).  Clarkson  (Impolicy,  S.  123)
wendet  sich  scharf  gegen  die  gewöhnliche  Überschätzung  seiner
Bedeutung,  z.  B.  gegen  die  Meinung,  dafs  Liverpool  dem
Sklavenhandel  seinen  Reichtum  verdanke.  Letzterer  stammte
vielmehr  aus  seiner  fremdenfreundlichen  Politik,  auch  aus  seinem
Salzhandel,  dem  schnellen  Aufschwung  der  Industrie  in  Manchester, ­
  der  starken  Bevölkerungszunahme  von  Lancashire,
und  besonders  aus  seinen  vorzüglich  angelegten  Schiffahrtskanälen. ­

Immerhin  stärkten  die  im  Sklavenhandel  beschäftigten
4-—5  000  Seeleute  die  nationale  Wehrkraft  Grofsbritanniens  in
        <pb n="21" />
        10

XXV  1.

jedem  Seekriege  um  ebensoviele  ausgebildete  und  seetüchtige
Mannschaften.  Überhaupt  fügte  er  sich  trefflich  in  das  merkantilistische
  Handelssystem  ein.  Für  jeden  in  das  Ausland
verkauften  Sklaven  flofs,  da  meist  bar  für  ihn  bezahlt  wurde,
eine  entsprechende  Menge  Edelmetall  nach  England  und  hob
dessen  „aktive  Handelsbilanz“.  Seit  1793  mehrten  sich  freilich
anderseits  die  Bedenken,  ob  nicht  der  Handel  nur  noch  in
privatwirtschaftlichem  Sinne,  aber  nicht  mehr  in  volkswirtschaftlichem ­
  ,  als  vorteilhaft  bezeichnet  werden  könnte.  Er
führte  nämlich  den  ausländischen  Kolonien  billige  Arbeitskräfte
zu  und  verstärkte  deren  Konkurrenzkraft.  Aufserdem  soll  er
wegen  der  hohen  Sterblichkeit  der  Matrosen  auf  der  Fahrt
von  Afrika  nach  Amerika  wieder  äufserst  schädlich  für  die
britische  Marine  gewesen  sei.  Hierüber  wird  später  im  fünften
Kapitel  berichtet  werden.
Für  die  englische  Manufakturindustrie  hatte  der  afrikanische ­
  Handel  insofern  eine  Bedeutung,  als  er  allerlei  Erzeugnissen ­
  des  Gewerbefleifses  Absatzgelegenheit  gab.  Über  den
Wert  dieser  Exporte  lassen  sich  runde  Angaben  schlechterdings ­
  nicht  machen.  Der  Exportwert  hing  gänzlich  von  den
Konjunkturen  in  Westindien,  insbesondere  von  der  Lage  des
britischen  Zuckermarktes,  der  die  Nachfrage  nach  Sklaven
beherrschte,  ab.  Auch  schwankten  die  Angaben,  je  nachdem
sie  von  Freunden  oder  Gegnern  des  Handels  herrührten.
400000  und  900  000  j£'  scheinen  die  untere  und  obere
Grenze  gewesen  zu  sein.  Blake  (S.  108)  veranschlagt  ihn  im
Jahre  1790  wohl  ziemlich  richtig  auf  800  000  j£,  Clarkson
(Impolicy  II,  S.  112  ff.)  auf  ebensoviel,  und  selbst  Mr.  Tarleton,
sein  heftiger  Gegner,  nennt  keine  gröfsere  Zahl  (18.  I.  1791,
H.  o.  C.).  Edwards  (I,  c.  II)  schätzt  ihn  um  1787  auf
0—700000  g,  Wilberforce  (18.  IV.  1791)  auf  4—500  000  #,
Ramsay  auf  500000,  Mr.  Smith  (19.  IV.  1791)  auf  durchschnittlich ­
  ebensoviel,  wovon  aber  140000  &amp;amp;  auf  den  Eintausch ­
  anderer  Waren  als  Neger  abzuziehen  sein.  Der  Report
1789  (IV,  Tab.  1)  gibt  den  Wert  der  aus  England  nach  Afrika
verschifften  Güter  an  für  das  Jahr
1783  auf  £  214318
1784  „  „  103973
1785  „  174540
1780  „  „  305080
1787  ,,  „  200002,
wozu  noch  ostindische,  venetianische  u.  a.  Güter  kommen.
Diese  Exportwaren  stammten  zumeist  aus  Manchester,  das
1788  für  180000  £  ausführte  (Report  1789,  IV,  Tab.  3,
Mr.  Taylor).  Birmingham  und  die  übrigen  Städte  kamen  demgegenüber ­
  kaum  in  Betracht  (Clarkson,  Impolicy,  S.  121).
Es  wurden  Eisen  waren,  Messer,  Flinten,  Schiefspulver,  Töpfe
und  sonstige  Gefäfse  aus  Kupfer,  Zinn,  Blei  und  Messing  an
        <pb n="22" />
        XXV  1.

11

die  Neger  verhandelt;  aufserdem  Tücher,  Woll-  und  Leinwaren,
Kleider,  billige  Schmuckgegenstände,  grofse  Mengen  westindischer ­
  Spirituosen  und  Zucker  in  schlechter  Qualität.  Alle
entsprechenden  Gewerbe  hatten  somit  ein  unmittelbares  Interesse ­
  an  dem  Fortbestehen  des  Negerhandels.
Im  fünften  Kapitel  wird  jedoch  nachzuweisen  versucht
werden,  dafs  seit  1783  dem  afrikanischen  Markt  bei  weitem
nicht  mehr  die  frühere  Bedeutung  zukam  und  dafs  Englands
kommerzielles  Interesse  durch  die  Abolition  keineswegs  empfindlich ­
  berührt  werden  konnte.  Der  Exportwert  der  für
Afrika  bestimmten  Güter  betrug  damals  in  Liverpool  und
Bristol  nur  Vso  von  dem  ihrer  sonstigen  Ausfuhr  (Wilberforce
18.  IV.  1791,  H.  o.  G);  Mr.  Smith  (19.  IV.  1791)  meinte,
nur  der  Schiefspulverhandel  könnte  durch  die  Abolition  beeinträchtigt ­
  werden.  Mit  Clarkson  (Impolicy  II,  S.  120)  zu
sprechen,  hätte  die  Abolition  in  dem  Wirtschaftsleben  Manchesters ­
  keine  gröfsere  Störung  hervorgerufen  „als  die  Erfindung ­
  einer  neuen  Knopfform“.  Birmingham  fabrizierte  nur
Schufswaffen  für  die  Neger,  die  anderen  Plätze  nur  Ketten
und  Folterinstrumente.  Der  Report  1789  (IV,  Tab.  4)  allerdings ­
  gab  zwar  an,  dafs  in  Birmingham  sich  4—5000  Personen
von  der  Herstellung  solcher  Feuerwaffen  nährten.  Indessen
war  gar  nicht  gesagt,  dafs  dieser  Export  mit  der  Abolition
aufhören  mufste.  Die  Neger  hätten  sich  —  behauptete  man  —
an  die  englischen  Fabrikate  so  sehr  gewöhnt,  dafs  sie  auch
in  Landesprodukten  dafür  gezahlt  hätten,  wenn  die  Engländer
keine  Sklaven  mehr  annähmen.
Die  Hauptbedeutung  des  Sklavenhandels  lag  natürlich  in
Westindien.  In  dieser  Beziehung  galt  wörtlich  das,  was
S.  V.  Waltershausen  (S.  100)  sagt:  Er  hätte  England  kolossale
Reichtümer  eingebracht;  alle  produzierenden  Klassen  Englands
wären  durch  ihn  berührt  worden,  da  er  eine  durchaus  nationale ­
  Angelegenheit  gewesen  sei.  Wer  seine  Wichtigkeit  im
vollen  Umfange  erfassen  will,  halte  sich  das  Wesen  der  merkantil ­
  istischcn  Kolonialpolitik  scharf  vor  Augen.  Die  Kolonien
waren  blofse  Ausbeutungsobjekte  für  die  Kapitalisten  des
Mutterlandes.  Wie  erzielt  man  die  höchsten  augenblicklichen
Reinerträge  von  Grund  und  Boden?  Das  war  für  sie  die
wichtigste  Frage,  die  mit  brutaler  Rücksichtslosigkeit  gelöst
wurde.  Ohne  die  Arbeit  Tausender  von  Sklaven  hätten  die
reichen  Bodenschätze  Westindiens  keinen  Pfennig  abgeworfen,
Ihr  Wohlstand,  ihre  ganze  Bedeutung  beruhte  vollständig  auf
der  Sklaverei.
Diesen  Zustand  zu  erhalten,  den  vorhandenen  Sklavenbestand ­
  zu  mehren  und  die  überarbeiteten,  absterbenden  Elemente ­
  durch  frische  Importe  zu  ersetzen,  war  der  Zweck  des
Sklavenhandels.  Die  Sklavenarbeit  war  durchaus  der  wichtigste ­
  Produktionsfaktor  in  der  westindischen  Plantagenwirt-
        <pb n="23" />
        12

XXV  1.

Schaft.  Ohne  sie  wäre  die  Produktion  der  kostbaren  Kolonialwaren ­
  ebenso  unmöglich  gewesen  wie  heutzutage  ein  Fabrikbetrieb ­
  ohne  Dampfmaschinen  oder  Kohlen.  Neger  waren  die
damaligen  „schwarzen  Diamanten“.  Der  westindische  Boden
und  die  ihn  befruchtende  Sklavenarbeit  waren  die  beiden
Zaubermittel,  waren  Vater  und  Mutter  aller  Schätze,  welche
die  Antillen  hervorbrachten.
Der  Sklave  war  das  Anfangsglied  einer  langen  Kette  von
wirtschaftlichen  und  politischen  Folgeerscheinungen.  Er  selbst
erzeugte  zunächst  Zucker  und  Rum.  Letztere  bildeten  die
Massenexportprodukte  der  Kolonisten,  verschafften  ihnen  Reichtum ­
  und  Kaufkraft  für  die  Fabrikate  des  Mutterlandes,  unterhielten ­
  eine  Handelsflotte  von  nahezu  700  Schiffen  und  gaben
Zehntausenden  von  Kaufleuten,  Matrosen  und  Arbeitern  Lohn
und  Brot.  Die  westindisch  -  europäische  Schiffahrt  bildete
lange  Zeit  die  Wiege,  dann  eine  Haupt-  und  seit  1783  längere
Zeit  die  einzige  Stütze  der  britischen  Seemacht.  Grofsbritanniens
  Glück,  Reichtum  und  politische  Bedeutung  hingen
ein  Jahrhundert  lang  mit  dem  westindischen  und  dadurch
indirekt  mit  dem  Sklavenhandel  auf  das  innigste  zusammen.
„Der  Sklavenhandel  und  der  westindische  Handel  sind  nicht
voneinander  zu  trennen;  beide  hängen  voneinander  ab.“  (Mr.
Alderman  Watson,  H.  o.  C.,  19.  April  1791).  Diesen  Zusammenhang ­
  wolle  man  in  den  folgenden  Ausführungen  nie
aus  den  Augen  verlieren.  Wer  die  Beweggründe  für  die  Abolition ­
  ergründen  will,  muís  sich  mit  den  Schwankungen  des
westindischen  Kolonialhandols,  namentlich  des  Zuckerhandels,
sodann  aber  auch  mit  den  fortwährenden  Verschiebungen  der
politischen  Lage  in  Europa  vertraut  machen.  Auch  der  nordamerikanisch- ­
  westindische  Handel  stand  zu  dem  Sklaven-,
Zucker-  und  dem  sonstigen  britischen  Welthandel  in  engen
Beziehungen  und  wird  einen  wesentlichen  Faktor  in  unserer
Untersuchung  bilden.
Um  sich  von  den  ziemlich  verwickelten  Beziehungen  der
angeführten  Handelszweige  ein  Bild  zu  machen,  empfiehlt  es
sich,  den  Sklavenhandel  der  Reihe  nach  von  Anfang  an  bis
zu  Ende  über  alle  seine  Stadien  zu  verfolgen.  Für  diesen
Zweck  greifen  wir  ein  bestimmtes,  typisches  Jahr  aus  dem
Zusammenhang  heraus.
Im  Jahre  1787  segelten  137  Schiffe  mit  einem  Tonnengehalt ­
  von  22  2(33  und  mit  einer  Besatzung  von  rund  5000  Mann
von  grofsbritannischen  Häfen  zum  Sklavenhandel  nach  der
afrikanischen  Küste  aus.  (Dies  und  das  Folgende  ersiehe  aus
dem  Report  1789,  resp.  aus  Edwards  IV,  c.  II).  Die  mitgeführten ­
  Artikel  —  von  der  beschriebenen  Art  —  hatten,
soweit  sie  britischen  Ursprunges  waren,  einen  Wert  von
401593  j£,  wozu  noch  für  2(36  601  '£  fremde  Exportgüter,
namentlich  ostindische  Baumwollstoffe,  Kaurimuscheln  und
        <pb n="24" />
        XXV  1.

13

venetianische  Artikel  (Perlen)  kamen.  Diese  Waren  wurden
teils  an  die  14  britischen  Faktoreien  der  Küste  abgesetzt,
teils  direkt  an  private  schwarze  Händler  gegen  Neger  eingetauscht. ­
  Für  einen  erwachsenen  männlichen  Sklaven  von
durchschnittlicher  Güte  wurden  Artikel  im  Werte  von  15  £
hingegeben.  In  dieser  Weise  erstanden  die  Engländer  im
ganzen  etwa  42000  Neger.  (Die  Angaben  im  Report  —
38  000  Neger  —  sind  zu  niedrig,  weil  sie  sich  nur  auf  die
offiziell  ermittelten  Zahlen  beziehen.)  Mit  ihnen  traten  die
Schiffe  die  berüchtigte,  etwa  acht  Wochen  dauernde  Seefahrt
nach  Westindien  an.  Infolge  der  furchtbaren  Strapazen  an
Bord  erreichten  es  vielleicht  nur  34000  Neger  lebendig.  13022
wurden  sofort,  und  5306  über  britische  Häfen  ins  Ausland  —  in
die  französischen,  spanischen  und  dänischen  Kolonien  —  geführt. ­
  Der  kleinere  Rest,  etwa  15—10000  Stück,  blieb  den
Angaben  zufolge  auf  den  britischen  Inseln,  zum  Gebrauch  der
britischen  Pflanzer.
Der  durchschnittliche  Verkaufspreis  eines  Sklaven  betrug
dortselbst  35  ( £.  Die  15  —  10  000  Neger  verteilten  sich  auf
die  4—5000  britischen  Zuckerplantagen.  Die  frisch  Angekommenen ­
  wurden  älteren,  bereits  angelernten  Sklaven,
sogen.  Kreolen,  zugeteilt  und  begriffen  unter  deren  Leitung  die
einfache,  aber  schwere  Arbeit  auf  dem  Felde  oder  in  der  Mühle
verhältnismäfsig  rasch.  Zur  Anlage  von  Neukulturen  waren
sie  nur  unter  Anleitung  älterer  zu  verwenden  —  ein  Umstand,
der,  wie  sich  zeigen  wird,  wesentlich  zur  Abolition  beitrug.
Die  schwerste  Arbeit  für  die  Neger  begann  im  Herbst,
wenn  unter  den  sengenden  Sonnenstrahlen  die  jungen  Rohrstengel ­
  eingepflanzt  wurden.  Die  Neger  gruben  zu  diesem
Zweck  mit  leichten  Hacken  den  Boden  etwa  1  Fufs  tief  auf,
setzten  die  Pflanze  hinein  und  umgaben  sie  dann  mit  der
fruchtbaren  Dammerde.  Diese  Verrichtungen  waren  ausschliefslich
  Handarbeit;  die  Verwendung  von  Tieren  oder  Pflügen,
welche  die  Abolitionisten  oft  als  Ersatz  für  die  Sklavenarbeit
vorgeschlagen  hatten,  hatte  sich  des  unebenen  Bodens  wegen
fds  undurchführbar  erwiesen.  Die  nächstschwere  Arbeit  wurde
zur  Erntezeit  verrichtet.  Das  Rohr  wurde  mit  Sicheln  abgeschnitten ­
  und  in  Bündeln  von  fast  100  Pfund  Gewicht  zur
Mühle  geschleppt.  Hier  wurde  der  Rohrsaft  ausgeprefst  und
ln  den  Siedehäusern  wiederholt  dem  Destillier-  und  Reinigungsprozefs
  unterworfen.  Trotz  der  schweren  Anstrengungen
sollen  sich  hierbei  die  Sklaven  am  wohlsten  befunden  haben,
weil  sie  sich  an  dem  nahrhaften  Zuckersaft  satt  essen  konnten,
was  sonst  oft  nicht  der  Fall  war.
Die  jahrhundertlangen  Importe  hatten  die  Sklavenbevölkerung
  in  Britisch-Westindien  im  Jahre  1787  auf  401  034  Köpfe
gebracht.  (Report  1789,  IV,  Tabelle  Nr.  15.)  Sie  stellten,
Pro  Kopf  zu  40—50  &amp;amp;  geschätzt  (akklimatisierte  Neger  waren
        <pb n="25" />
        14

XXV  1.

teurer  als  frisch  importierte),  einen  Wert  von  rund  20  Mill.  £
dar.  Die  Menge  und  der  Wert  des  durch  sie  gewonnenen
Zuckers  (meist  brauner)  betrugen  fast  2  Mill.  Cwt.  im  Preise
von  2 1 /2  —  3  Mill.  Daneben  produzierten  sie  noch  in  viel
geringeren  Mengen  Rum,  Kaffee,  Pfeffer  und  andere  Kolonialwaren. ­
  Der  Wert  der  gesamten  Exporte  aus  den  britischen
Zuckerinseln  nach  Grofsbritannien  betrug  1787  3 a U  Mill.  £
(Report  1789,  IV,  Tab.  Nr.  7).  Dazu  kommen  noch  für
127  585  Exporte  nach  Irland,  für  190  400  nach  den  Vereinigten ­
  Staaten,  für  100500  nach  Britisch-Nordamerika  usw.,
so  dafs  man  insgesamt  von  einem  Export  von  5—0  Mill.
sprechen  konnte,  den  die  britischen  Sklaveninseln  über  die
ganze  Welt  verschickten.  (So  auch  Brougham  I,  539;  Edwards
rechnet  viel  mehr  heraus.)  Auf  den  Kopf  der  britischen  Bevölkerung ­
  in  Westindien  (Sklaven  und  Weifse)  entfiel  nach
Edwards  Berechnung  ein  Exportwert  von  über  13  Ramsay
(S.  54) 1  meint,  dafs  in  der  Zeit  unmittelbar  vor  dem  Ausbruch
der  nordamerikanischen  Unruhen  die  westindische  Sklavenbevölkerung ­
  dem  britischen  Reiche  fast  1 /e  seines  gesamten
Nationaleinkommens  erarbeitet  hätte,  obwohl  sie  noch  nicht  1 Ao
der  Gesamtbevölkerung  ausmachte.  1787  würde  sich,  wenn  dies
richtig  war,  nicht  viel  an  diesem  Verhältnis  geändert  haben.
Diese  starke  Ausfuhr  ermöglichte  es  den  Zuckerinseln,
dem  Mutterlande  einen  Teil  seiner  Fabrikate  abzunehmen.
Was  die  britischen  Pflanzer  an  Gegenständen  des  täglichen
Gebrauches,  an  Gerätschaften  ihres  Haushaltes  und  ihrer
Kleidung  gebrauchten,  kam,  mit  Ausnahme  der  Lebensmittel,
aus  Grofsbritannien.  Die  Nachfrage  darnach  hing  von  ihrer
Zahlungsfähigkeit,  und  diese  wieder  von  der  Zuckerernte  und
von  den  Preisverhältnissen  auf  den  europäischen  Zuckermärkten
ab.  Nach  Westindien  lieferten  die  Manufakturen  von  Birmingham ­
  und  Manchester,  die  Tuchmacher  von  Yorkshire,
Gloucestershire  und  Wilts,  die  Töpfer  von  Staffordshire,  die
Besitzer  der  Blei-,  Kupfer-  und  Eisenwerke,  sowie  die  Farmer
und  Brauer  des  ganzen  Königreiches.  Selbst  raffinierter  Zucker
ging  aus  England  dorthin  zurück,  da  den  Pflanzern  durch
einen  hohen  Exportzoll  die  Raffinade  ihres  eigenen  Produktes
so  gut  wie  verwehrt  war.  Alle  genannten  Erwerbszweige
waren  mithin  an  dem  Wohlstand  der  Westindier  interessiert.
Die  direkte  Ausfuhr  aus  Grofsbritannien  nach  Britisch-Westindicn
  betrug  1787  zwar  nur  1038703  doch  mufste  dazu
noch  der  Export  nach  Afrika  gerechnet  werden,  da  doch  im
letzten  Grunde  die  Westindier  die  dort  erhandelten  Neger  bezahlten. ­
  Auch  die  von  englischen  Kaufleuten  aus  Irland
nach  Westindien  geführten  Manufakturen  und  Lebensmittel
(=  277  218  j£),  ebenso  die  aus  Madeira  und  den  Azoren  aus-1

  In  „Behandlung  der  Negersklaven  etc.“  bei  Sprengel  V.
        <pb n="26" />
        XXV  1.

15

geführten  Weine  (=  30000  £)  und  zuletzt  die  Kosten  und
Frachten  der  aus  den  Vereinigten  Staaten  und  aus  Britisch-Nordamerika
  den  Zuckerinseln  zugeführten  Lebensmittel  usw.
(=  1  Mill.  £)  müssen  hinzugelegt  werden.  Offizielle  Wertangaben ­
  darüber  sind  nirgends  veröffentlicht  worden.  Doch
schätzte  Edwards  (IV,  c.  III)  u.  a.  den  Oesamtexport  von
Grofsbritannien  nach  Britisch-Westindien  auf  rund  4  Mill.
Stellt  man  diese  4  Mill  ,=&amp;amp;'  dem  soeben  erwähnten  westindischen ­
  Export  von  5—6  Mill.  j£  gegenüber,  so  ergibt  sich
für  Grofsbritannien  eine  „passive“  Handelsbilanz  von  1  bis
2  Mill.  Der  westindische  Handel  hätte  mithin  nach  der
Anschauung  der  Zeit  als  „ungünstig“  bezeichnet  werden
müssen.  Dafs  dem  nicht  so  war,  hatte  England  seinen  nordamerikanischen ­
  Kolonien  auf  dem  Festlande  zu  verdanken.
Damit  sind  wir  bei  den  westindisch-nordamerikanischen  Handelsbeziehungen ­
  angelangt,  die  für  den  Sklavenhandel  gleichfalls
von  erheblicher  Bedeutung  waren.
Die  wirtschaftlichen  Beziehungen  Westindiens  zu  Nordamerika ­
  waren  von  alters  her  überaus  enge.  Ihre  beiderseitige ­
  Lage  am  Meer  sowie  ihre  politische  Zugehörigkeit  zu
ein  und  demselben  Mutterlande  begünstigten  von  jeher  einen
regen  Austauschhandel  zwischen  den  Produkten  beider  Geschwisterkolonien. ­
  Die  westindischen  Pflanzer  produzierten
nur  Kolonialwaren,  aber  so  gut  wie  gar  keine  Lebensmittel,
die  sie  von  den  nordamerikanischen  Farmern  bezogen.  Letztere
hatten  Überflufs  an  Getreide,  Vieh  und  Holz.  Die  seefahrenden ­
  Neuenglandstaaten  spielten  den  Vermittler,  den  Frachtführer ­
  für  beide  Teile.  Sie  deckten  fast  den  gesamten  westindischen ­
  Bedarf  an  Lebensmitteln,  an  Getreide,  Mehl,  Erbsen,
Lohnen  und  sonstigem  Gemüse,  an  Schlachtvieh,  Pferden  und
Mauleseln,  ferner  an  Holz  zum  Häuser-  und  Mühlenbau  sowie
z ur  Herstellung  der  Zucker-  und  Rumfässer,  an  Reis,  Tabak
sowie  an  Unmengen  von  getrockneten  und  gesalzenen  Fischen
aus  der  Neufundlandfischerei,  die  in  ganz  Westindien  als  die
billigste  Negernahrung  stark  begehrt  waren.  Was  das  spätere
Kritisch  -  Nordamerika  (Kanada  usw.)  von  diesen  Produkten
lieferte,  war  fast  gleich  Null  zu  setzen  im  Vergleich  zu  den
Lieferungen  aus  den  Vereinigten  Staaten.  Z.  B.  stammten
von  den  1208  Schiffsladungen,  die  im  Jahre  1772  Holz
und  Lebensmittel  aus  Nordamerika  nach  Br  i  tisch-Westindien
brachten,  alle  bis  auf  sieben  aus  den  später  sich  als  unabhängig
  erklärenden  Unionsstaaten  (Edwards  VI,  c.  IV).  Damit
stand  unbestreitbar  fest,  dafs  die  britischen  Zuckerpflanzer  in
direr  Ernährung  vollständig  auf  die  Vereinigten  Staaten  angewiesen ­
  waren  —  ein  Punkt,  der  in  einer  Untersuchung  über
die  Abolition  nicht  scharf  genug  hervorgehoben  werden  kann
und  auf  den  wir  später  noch  zurück  kommen  werden.  —
Die  Westindier  bezahlten  die  Nordamerikaner,  wenn  nicht
        <pb n="27" />
        16

XXV  1.

mit  Geld,  so  mit  ihrem  Zucker,  Rum  und  mit  ihrer  Melasse.
Letztere  wurde  in  Neuengland  (Rhode-Island,  Massachusetts,
Boston)  zu  Rum  gebrannt  und  dieser  von  den  geschäftigen
Yankees  in  gewaltigen  Mengen  und  unter  aufserordentlichem
Gewinn  an  die  neufund-  und  neuschottländischen  Fischer,  an  die
kanadischen  Indianer  (gegen  Pelze)  und  an  die  Händler  an  der
afrikanischen  Küste  gegen  Sklaven  vertrieben.  Letztere  wurden
sodann  —  abermals  in  amerikanischen  Schiffen  —  in  die  Südstaaten ­
  der  Union  oder  in  die  ausländischen  westindischen
Inseln  geführt,  wo  sie  wiederum  zum  Hauptvorteil  der  Amerikaner ­
  Kolonialwaren  produzierten.  Dieser  Handel  bildete
einen  vollkommenen  Kreislauf.  Burghardt  (S.  29)  schreibt,
dafs  der  Stand  der  Rumdestillationen  in  Neuengland  dessen
Beteiligung  am  Sklavenhandel  und  die  Geschäftskonjunkturen
in  Amerika  überhaupt  anzeigten.  Der  Handel  zwischen  Britisch-Westindien
  und  Britisch-Nordamerika  beschäftigte  bis  kurz
vor  dem  Ausbruch  der  nordamerikanischen  Resolution,  von
1771—1773  durchschnittlich  799  Schiffe  mit  57  816  Tonnen
und  5008  Matrosen  —  fast  gänzlich  amerikanischer  Herkunft!
(G.  Chalmers,  S.  135).  Die  Frachtkosten  allein  wurden  auf
jährlich  245  000  geschätzt.  Die  Neuengländer  hatten  damit
einen  höchst  wichtigen  Zweig  des  westindischen  Ein-  und  Ausfuhrhandels ­
  an  sich  gerissen.
Soweit  dieser  Handel  sich  auf  britische  Untertanen  beschränkte, ­
  wurde  er  vom  Mutterlande,  obschon  mit  scheelen
Augen,  geduldet.  Die  Amerikaner  pflogen  aber  einen  noch
stärkeren  Verkehr  mit  den  nichtbritischen  Zuckerinseln,
weil  deren  Produkte  billiger  waren  als  die  britischen.  Der
bei  weitem  gröfste  Teil  des  von  den  Amerikanern  vertriebenen
Rums  stammte  nicht  von  britischen,  sondern  von  französischen
und  spanischen  Kolonisten.  Es  kam  den  nordamerikanischen
Zwischenhändlern  auch  nicht  darauf  an,  die  ausländischen
Pflanzer  mit  Bargeld  zu  bezahlen  —  bekanntlich  das  Schlimmste,
was  sie  sich  in  der  Merkantilzeit  zuschulden  kommen  lassen
konnten.  Das  war  England  ein  Dorn  im  Auge.  Es  unterliefs
  nichts,  diesen  Verkehr  zu  stören,  doch  machte  der
Schmuggelhandel  alle  Anschläge  zunichte.  Die  Beziehungen
zwischen  Mutterland  und  Kolonien  wurden  dadurch  aber  sehr
getrübt.  Nach  dem  Siebenjährigen  Kriege  z.  B.  erneuerte
England  im  Jahre  1764  die  alten  Differentialzölle  in  Nordamerika ­
  auf  nichtbritischen  Zucker  und  verbot  sogar  die  Ausfuhr ­
  von  Holz  in  die  fremden  Kolonien  (Weeden  II,  S.  753).
Das  war  für  den  Handel  Neu-Englands  ein  schwerer  Schlag
und  bedrohte  seinen  Wohlstand  mehr  als  die  bekanntere
Stempelakte,  die  zum  Abfall  führte.  Weeden  meint  (ibid.):
„Die  Zuckerakte  von  1764  seien  der  Hauptgrund  der  Unzufriedenheit ­
  der  nordamerikanischen  Kolonien  gewesen!“
Doch  von  diesen  Verstimmungen  abgesehen,  mufste  im
        <pb n="28" />
        XXV  1.

17

grofsen  und  ganzen  der  nordamerikanisch-westindische  Handel,
solange  England  ihn  lenken  konnte,  als  äufserst  vorteilhaft
für  das  Mutterland  bezeichnet  werden.  Letzteres  zog  schliefslich,
  wie  man  den  Handel  auch  ansah,  den  Hauptnutzen  daraus.
Grofsbritannien  hatte  eine  passive  Handelsbilanz  mit  Westindien, ­
  letzteres  wieder  eine  solche  mit  Nordamerika,  und
Nordamerika  endlich  eine  solche  mit  Grofsbritannien.  Was
Grofsbritannien  nicht  durch  den  direkten  Handel  mit  Sklaveninseln ­
  gewinnen  konnte,  holte  es  sich  auf  dem  Umwege  über
Nordamerika.  Somit  konzentrierte  sich  der  Endvorteil  zuletzt
in  England  (Edwards  VI,  cf.  II,  S.  380  ff.).  Auch  die  nordamerikanischen ­
  Kolonien  fuhren  gut  dabei;  denn  ihr  Exporthandel ­
  zu  den  Inseln  gab  der  oben  erwähnten  stattlichen  Zahl
von  Matrosen  und  Kaufleuten  ihren  Lebensunterhalt  und  bot
den  Farmern  einen  sicheren  Absatz  für  den  sonst  wertlosen
Uberschufs  ihrer  agrarischen  Produkte.
So  ermöglichte  es  wesentlich  der  Besitz  von  Nordamerika,
dafs  der  englisch-westindische  Handel  in  jeder  Beziehung  dem
Mutterlande  zugute  kam.  Die  Zuckerinseln  entsprachen  durchaus ­
  den  Erwartungen,  um  derentwillen  man  Kolonien  gegründet
hatte.  Ihr  Ein-  und  Ausfuhrhandel  mit  Grofsbritannien  beschäftigte ­
  1787  eine  Flotte  von  (589  Schiffen,  deren  Gehalt
14817(5  Tonnen  und  deren  Besatzung  13936  Mann  betrug.
Da  alle  diese  Erfolge  im  letzten  Grunde  den  Sklavenimporten
  und  ihrer  Hände  Arbeit  zugeschrieben  werden  mufsten,
so  kann  man  es  verstehen,  dafs  von  seiten  der  Gegner  der
Abolition  behauptet  werden  konnte,  der  ganzen  westindischen
Plantagenwirtschaft  und  dem  wichtigsten  britischen  Handelszweige ­
  würde  durch  die  Abolition  der  Todesstreich  versetzt
werden.  „All  die  Tausenden  von  Plantagenbesitzern,  Reedern,
Schiffs  bauern,  Matrosen,  Handwerkern,  Witwen  und  Waisen,
deren  Kapital  in  westindischen  Plantagen  angelegt  war,  würden
brotlos  gemacht  werden,  wenn  nicht  mindestens  80—100  Mill.
Entschädigung  gezahlt  würden  !  Würde  Pitt  plötzlich  alle
Staatsschulden  aufheben,  so  könnte  diese  Mafsregel  nicht  verderblicher ­
  wirken  als  die  Abolition!“
Wir  werden  im  folgenden  sehen,  dafs  von  solchen  Befürchtungen ­
  ,  wie  sie  im  Parlament  oft  ausgesprochen  sind,
keine  Rede  sein  konnte,  dafs  sie  starke  Übertreibungen  gewisser ­
  einflufsreicher,  interessierter  Handelskreise  waren.  Es
wird  sich  auch  zeigen,  dafs  die  britischen  Zuckerinseln  gegen
ünde  des  18.  Jahrhunderts  ihre  Plantagen  Wirtschaft  nicht  nur
ebne  Sklavenimporte  weiterzuführen  imstande  waren,  sondern
dafs  die  von  1783—1806  von  Grund  auf  veränderten  Verhältnisse ­
  unerbittlich  die  Einstellung  des  Negerhandels  verlangten,
wollte  England  nicht  diesen  soeben  geschilderten  glänzenden
Kolonialhandel  an  das  konkurrierende  Ausland  verlieren.

Forschungen  XXV  1  (116).  —  Hochstetten

2
        <pb n="29" />
        Drittes  Kapitel.
Historischer  Bericht  über  die  Abolitionsbewegung. ­


Die  auf  die  Abschaffung  des  Sklavenhandels  sowie  der
Sklaverei  gerichteten  Bestrebungen  gehen  ungefähr  auf  denselben ­
  Ursprung  zurück.  Die  frühesten  Abolitions  versuche
fallen  in  dieselbe  Zeit  wie  der  Anfang  des  Negerhandels  selbst.
Schon  als  Las  Casas  die  Verwendung  von  Schwarzen  an  Stelle
der  schwächlichen  Indianer  in  den  westindischen  Grofsbetrieben
empfohlen  hatte,  machte  Ximenesf  der  Erzbischof  von  Toledo
und  spätere  Minister  Karls  V.,  auf  die  Gefahren  einer  zu
starken  Einwanderung  nichteuropäischer  Elemente  aufmerksam.
Als  die  Portugiesen  und  Spanier  immer  rücksichtsloser  Negersklaven ­
  raubten  und  über  das  Meer  verschleppten,  erklärte
Papst  Leo  X.:  „Alle  Sklaverei  sei  nicht  nur  mit  den  Grundsätzen ­
  der  christlichen  Religion,  sondern  auch  mit  der  Natur
gänzlich  unvereinbar.“  Diese  Erklärung  verhallte  wirkungslos, ­
  ebenso  wie  der  Erlafs  der  Königin  Elisabeth  von  England
gegen  die  britischen  Sklavenhändler:  „It  would  be  detestable,
and  call  down  the  vengeance  of  Heaven  upon  the  undertakers.“
(Blake,  S.  158.)
Seitdem  hat  in  England  bis  1787  keine  Regierung  mehr
etwas  zur  Unterdrückung  des  Negerhandels  getan;  die  meisten
haben  ihn  nachdrücklichst  gefördert.  Der  kapitalistische  Geschäftsgeist ­
  der  britischen  Nation  war  erwacht;  die  sittlichen
Bedenken  blieben  dem  gegenüber  lange  ohne  Wirkung.  Solange ­
  in  der  neuen  Welt  Spaniens  und  Portugals  Interessen
vorherrschten  und  der  britische  Handel  dorthin  noch  gering
war,  war  in  England  das  Mitleid  mit  den  unglücklichen
Schwarzen  gering.  Sobald  aber  infolge  der  Eroberung  von
Barbadoes  (1605)  und  von  Jamaika  (1652)  der  englische  Plantagenbau ­
  und  Kolonialhandel  sich  ausgebreitet  hatten,  wuchs
mit  dem  Sklavenhandel  freilich  auch  gleichzeitig  die  Zahl
seiner  Widersacher  rasch  an.
        <pb n="30" />
        XXV  1.

19

Nach  Clarksons  Einteilung,  der  sich  auch  S.  v.  Waltershausen ­
  anschliefst,  lassen  sich  in  der  Abolitionsgeschichte  von
1640—1807  vier  Stufen  unterscheiden.
Die  erste  Stufe  umfafst  diejenige  Zeit,  in  welcher  die
Masse  der  Bevölkerung  sich  noch  teilnahmslos  gegenüber  dem
Treiben  der  Sklavenhändler  verhielt  und  nur  vereinzelte  Männer,
ihrer  Zeit  weit  voran,  verkündeten,  dafs  Sklaverei  und  Sklavenhandel ­
  mit  den  Grundsätzen  der  allgemeinen  und  christlichen
Moral  im  Widerspruch  ständen.  Wirtschaftliche  oder  politische
Beweggründe  spielen  hier  noch  keine  Rolle.  Die  Träger  der
Bewegung  sind  edelgesinnte  Missionare,  Gelehrte,  Dichter,
Schriftsteller  oder  Weltreisende,  die  von  der  Aufhebung  des
herrschenden  Systems  durchaus  keinen  persönlichen  Vorteil
erwarteten,  sondern  aus  reiner  Menschenliebe  dagegen  eiferten.
Godwyn  und  Baxter  sind  die  frühesten,  Montesquieu  und
Rousseau  die  bekanntesten  Vertreter  aus  dieser  Gruppe.  Als
ihre  Gegner  kamen  nicht  nur  die  ökonomisch  an  der  Sklaverei
interessierten  Kreise  in  Betracht.  Es  fehlte  nicht  an  namhaften ­
  Gelehrten,  die  theoretisch  genau  den  entgegengesetzten
Standpunkt  wie  die  Abolitionisten  verfochten  und  scharfsinnig
zu  beweisen  versuchten,  der  Neger  sei  gar  kein  Mensch  im
gewöhnlichen  Sinne;  denn  er  hätte  ganz  andere  Gefühle,  Begriffe, ­
  eine  ganz  andere  Logik  wie  der  Europäer.  Aus  Bibelstellen ­
  wurde  klar  und  deutlich  bewiesen,  dafs  auch  die  frommen
Erzväter,  dafs  selbst  Christus  und  seine  Apostel  die  Sklaverei
geduldet  hätten.  So  wogte  der  Federkampf  hin  und  her.  Das
Negersklaventum  eroberte  sich  unterdessen  die  neue  Welt.
Auf  der  zweiten  Stufe  bemächtigten  sich  die  kirchlichen ­
  Sekten  dieser  Angelegenheit.  Namentlich  die  Glaubenssätze ­
  der  Quäker  machten  sie  zu  geborenen  Verfechtern  des
Freiheitsgedankens.  Schon  ihr  Stifter  George  Fox  ermahnte
seine  Glaubensbrüder  zur  Milde  gegen  ihre  Sklaven.  1727
untersagten  die  in  England  wohnenden  Quäker  ihren  Mitgliedern ­
  die  Teilnahme  am  Sklavenhandel.  Die  in  Nordamerika ­
  wohnenden  verpflichteten  sich  1754/55,  keine  Sklaven
mehr  zu  kaufen  oder  einzuführen.  Durch  derartige  Beschlüsse
erreichten  sie,  dafs  sich  seit  den  1770er  Jahren  kaum  noch
ein  Sklave  in  ihrem  Besitze  befand.  J.  Woolmann  (geb.  1720)
und  A.  Benezet  (geb.  1713)  gebührt  daran  das  Hauptverdienst.
Auf  der  dritten  Stufe  verliert  die  Angelegenheit
ihren  konfessionellen  Charakter.  Es  bilden  sich  interkonfessionelle ­
  Gesellschaften,  deren  Mitglieder  allein  durch  den  Zweck
der  Sklavenbefreiung  verbunden  sind.
Bisher  stand  das  grofse  Publikum  in  England  dem  Schauplatz ­
  der  Gewalttaten  zu  fern,  als  dafs  es  an  der  Agitation
einzelner  Philantropen  hätte  gröfseren  Anteil  nehmen  können.
Das  änderte  sich,  als  der  gröfsere  Verkehr  immer  häufiger
exotische  Pflanzer  mit  ihrer  schwarzen  Dienerschaft  nach  Eng-2*
        <pb n="31" />
        20

XXV  1.

land  führte.  Viele  dieser  Sklaven  entsprangen,  sobald  sie  den
englischen  Boden  betreten  hatten,  ihrem  Herrn,  liefsen  sich
eiligst  taufen  und  galten  von  nun  ab  nach  einem  alten  Gesetze
für  frei.  Im  Jahre  1729  verfügte  eine  oberrichterliche  Entscheidung, ­
  dafs  die  Taufe  oder  der  Aufenthalt  in  England  hinfort ­
  keine  Änderung  in  dem  Verhältnis  zwischen  Herren  und
Sklaven  zur  Folge  haben  sollte.  Seitdem  wimmelten  die  englischen ­
  Zeitungen  von  Anzeigen  über  entlaufene,  herrenlose,
wiedereingefangene  und  öffentlich  meistbietend  zu  verkaufende
Sklaven.  Das  muiste  alle  edleren  Gemüter  empören  und  neue
Streiter  für  die  unterdrückten  Neger  erwecken.  Ein  solcher
entstand  in  Granville  Sharp,  einem  scharfsinnigen  Juristen,
der  auf  den  Widerspruch  des  1729  gefällten  Rechtsspruches
mit  dem  Verfassungsgrundsatz  hinwies:  „That  every  man  in
England  was  free  to  sue  and  defend  his  rights,  and  that  force
could  not  be  used  without  a  legal  process.“  In  einem  glänzen-  *
den,  grofses  Aufsehen  erregenden  Prozefs  (dem  sogenannten
„Sommersett“  -Fall:  ein  nach  England  mitgebrachter  Sklave
sollte  entlaufen,  wieder  eingefangen  und  war  nach  Westindien
transportiert  werden)  stiefs  Sharp  den  Rechtsspruch  von
1729  um  und  setzte  1772  die  wichtige  Entscheidung  durch,
welche  lautete:  „Ein  Sklave  ist  frei,  sobald  er  seinen  Fufs
auf  englischen  Boden  setzt.“
Es  läfst  sich  denken,  welche  Erregung  dieses  Urteil  in
jener  unruhigen  Zeit  bei  Freunden  wie  Feinden  der  Sklaverei
entfachen  muiste.  Zugleich  mehrten  sich  die  Berichte,  welche
die  Roheiten  und  Schrecknisse  der  Negersklaverei  in  aller
Anschaulichkeit  schilderten.  Damals  trat  auch  Ramsay,  ein
Vikar  aus  Kent,  mit  seinen  Erlebnissen  in  Westindien  an  die
Öffentlichkeit.  Allenthalben  wurde  die  Frage  diskutiert,  ob
die  Sklaverei  und  der  Negerhandel  weiter  geduldet  werden
sollte.  Der  Ausbruch  der  nordamerikanischen  Revolution,  die
Erklärung  der  Menschenrechte,  die  amerikanischen  Importverbote, ­
  sowie  die  Freilassung  grofser  Sklavenscharen  daselbst
führten  dem  Publikum  die  Frage  immer  dringlicher  vor  die
Seele.  Schon  1770  hatten  sich  in  Amerika  Mitglieder  der
bischöflichen,  der  römischen,  der  methodistischen  und  der
presbytérianischen  Konfessionen  zum  Kampf  gegen  die  Sklaverei
verbündet.  1774  bildete  sich  in  Pensylvanien  die  erste  interkonfessionelle ­
  Abolitionsgesellschaft,  an  deren  Spitze  später
Franklin  trat.
Diese  interkonfessionellen  Gesellschaften  versuchten  von
1770/80  ab  in  steigendem  Mafse  die  Parlamente  für  ihre  Pläne
zu  gewinnen  und  die  Gesetzgebung  zu  beeinflussen.  Damit  trat
die  Abolitionsgeschichte  in  ihr  viertes,  letztes  Stadium.
1776  beantragte  D.  Hartley,  ein  Quäker  und  Parlamentsmitglied ­
  für  Hull,  im  Unterhause  die  Abolition,  mit  der  Begründung: ­
  „The  slave  trade  was  contrary  to  the  laws  of  God
        <pb n="32" />
        XXV  1.

21

and  the  rights  of  men!“  Sein  Antrag  wurde  schlechthin  abgelehnt. ­
  Im  Juni  1783  wurde  den  Quäkern  auf  ihren  erneuten
Antrag  derselbe  Bescheid  zuteil:  „Der  Sklavenhandel  sei  gegenwärtig ­
  für  jede  europäische  Nation  notwendig!“
Da  traten  im  Juli  1783,  nachdem  G.  Sharp  noch  die
Schandtat  eines  Schilfskapitäns  ans  Tageslicht  gezogen  hatte,
der  aus  gemeinster  Habsucht  132  kranke  Neger  hatte  über
Bord  werfen  lassen,  sechs  Quäker  zusammen  und  gründeten
das  erste  englische  Abolitionskomitee.  1784  wurde  von  Bridgewater
  dem  Unterhause  eine  Petition  eingereicht,  die  verworfen
wurde,  „weil  die  Abolition  die  westindischen  Kolonien  ruinieren
müfste“.  Die  zur  parlamentarischen  Behandlung  der  Frage
geeignete  Zeit  war  noch  nicht  gekommen.
Sie  kam  erst,  als  Thomas  Clarkson  und  Wilberforce  auf
dem  Plan  erschienen.  Ideale  Begeisterung  für  die  Freiheit
ihrer  Mitmenschen  verbanden  jene  beiden  Männer  mit  seltenem
Scharfblick  für  das  praktisch  Erreichbare.
Clarkson,  ein  24jähriger  Kandidat  der  Theologie,  hatte
kurz  zuvor  eine  lateinische  Preisschrift  der  Universität  Cambridge ­
  über  das  Thema:  „Anne  liceat  invitos  in  servitutem
dare?“  gewonnen.  Sein  Eifer  führte  ihn  nach  London,  zum
Studium  aller  für  den  Sklavenhandel  einschlägigen  Verhältnisse. ­
  Dort  wunderte  er  von  Schiff  zu  Schiff,  verschaffte  sich
Abschriften  von  den  Anmusterungsrollen  der  Afrikafahrer  und
versäumte  keine  Gelegenheit,  sich  auf  das  eingehendste  über
alle  Einzelheiten  des  Sklavenhandels  zu  unterrichten.  Um  dieselbe ­
  Zeit  machte  er  die  bedeutungsvolle  Bekanntschaft  mit
Wilberforce,  einem  Mitgliede  des  Unterhauses  und  Jugendfreunde ­
  William  Pitts.  Wesentlich  auf  ihr  Betreiben  hin
bildete  sich  am  22.  Mai  1787  ein  neues  Komitee,  aus  12  Personen, ­
  zumeist  Quäkern  bestehend,  mit  G.  Charp  an  der  Spitze.
Sein  Zweck  hätte  wie  derjenige  der  früheren  Gesellschaften
ganz  allgemein  die  Verbesserung  der  Lage  der  Neger  sein
können,  wobei  zwei  Feinde  zu  bekämpfen  gewesen  wären:
die  Sklaverei  und  der  Sklavenhandel.  So  wünschenswert  es
erschien,  sich  gegen  beide  zugleich  zu  wenden,  so  erkannte
das  Komitee  doch  sofort,  dafs  dazu  seine  Kräfte  nicht  ausreichten. ­
  Gerade  in  der  Beschränkung  auf  den  Kampf  gegen
den  Sklavenhandel  zeigte  sich  hier  der  Meister.  Nur  für
diesen  stand  dem  Mutterlande  unstreitig  das  Recht  zu,  ihn  zu
verbieten,  während  bei  der  Abschaffung  der  Sklaverei  die
kolonialen  Gesetzgebungen  ein  Wort  mitzureden  hatten,  und
die  Zuständigkeit  des  Mutterlandes  angezweifelt  werden  konnte.
Einem  Konflikt  mit  den  Kolonien  ging  man  aber  seit  dem
Abfall  Nordamerikas  ängstlich  aus  dem  Wege.
Diesem  Abolitionskomitee  ist  es  zu  danken,  dafs  die  Frage
des  Menschenhandels  im  britischen  Parlament  zur  Diskussion
gestellt  und  bis  zu  seiner  Abschaffung  nicht  wieder  von  der
        <pb n="33" />
        22

XXV  1.

Tagesordnung  abgesetzt  worden  ist.  Es  ist  der  erste  Beweger,
der  Ausgangspunkt  der  jetzt  beginnenden  20jährigen  Geisteskämpfe. ­
  —
Seine  Tätigkeit  erstreckte  es  zunächst  auf  die  Bearbeitung
der  öffentlichen  Meinung.  Es  verstand  meisterhaft,  durch  eine
geschickte  Agitation  in  das  Publikum  Bewegung  hineinzutragen.
Allenthalben  wurden  kurze,  für  den  einfachen  Mann  leicht
verständliche  Flugschriften  in  der  Form  angenehm  unterhaltender ­
  Erzählungen  zu  Tausenden  unter  die  Menge  verteilt.  Die
kleinen  Bilder  mit  rührseligen  Darstellungen  predigten  mehr
als  dickleibige  Bücher  das  Elend  der  „middle  passage“.
Sodann  besorgte  sich  das  Komitee  das  notwendige  Rüstzeug ­
  für  die  geplante  Parlamentskampagne,  vor  allem  genaue
Informationen  über  die  Art  und  Weise,  wie  der  Handel  betrieben ­
  wurde.  Unermüdlich  reiste  Clarkson  im  Lande  umher
und  kaufte  in  Liverpool  und  Bristol  Handschellen,  Beinfesseln,
Daumschrauben  und  sonstige  Marterinstrumente,  die  er  bei
seinen  Vorträgen  in  den  verschiedenen  Städten  des  Königreiches ­
  als  Beweis  für  die  Grausamkeiten  des  Handels  vorzeigte. ­
  Den  gröfsten  Wert  hatten  seine  Feststellungen  über
die  ungeheure  Sterblichkeit  der  Neger  wie  der  britischen
Matrosen  während  der  Seefahrt.
Zuletzt  bemühte  sich  das  Komitee,  Mitglieder  des  Parlaments ­
  auf  seine  Seite  zu  ziehen.  Der  leitende  Minister  Pitt,
sowie  Fox  und  Grenville  wurden  1788  durch  Unterredungen
mit  Clarkson,  der  sie  von  der  Schädlichkeit  des  Handels  überzeugte, ­
  gewonnen  (Clarkson,  Hist.  I,  S.  474;  Blake,  S.  187  ff.).
In  allen  gröfseren  Provinzstädten  organisierten  sich  Zweigkomitees, ­
  die  mit  dem  Hauptkomitee  in  London  in  feste  Beziehungen ­
  traten.  Aus  manchem  früheren  Feinde  wurde  so
ein  Freund  der  Abolition.  Sogar  mit  dem  Ausland  pflog  man
Verkehr,  namentlich  mit  der  Pariser  Gesellschaft  der  „Amis
des  Noirs“,  welcher  die  erleuchtetsten  Köpfe  Frankreichs,
angehörten.  Pitt  trat  damals  mit  der  französischen  Regierung
über  gemeinsame  Abolition  in  Erfolg  versprechende  Verhandlungen ­
  ,  die  durch  die  ausbrechende  französische  Revolution
unterbrochen  wurden  (Clarkson,  Hist.  II,  S.  505).
Immer  lauter  erhob  die  öffentliche  Meinung  ihre  Stimme
für  die  Beseitigung  der  Greuel  des  Menschenhandels.  In
Petitionen  und  Protestversammlungen  gab  sich  der  Wille  des
Volkes  Ausdruck.  Mitte  Februar  1788  waren  35  Petitionen
an  das  Unterhaus  eingelaufen;  noch  mehr  wurden  erwartet.
Um  das  Jahr  1788,  kann  man  sagen,  hatte  die  Bewegung  ihren
Höhepunkt  erreicht.  Auch  die  königliche  Familie  war  von
Petitionen  nicht  verschont  geblieben.
Die  allgemeine  Stimmung  im  Lande  konnte  der  Regierung
nicht  gleichgültig  bleiben.  Noch  ehe  das  Parlament  sich  mit
dem  Problem  zu  befassen  Gelegenheit  fand,  erging  die  Kabinetts-
        <pb n="34" />
        XXV  1.

23

order  vom  11.  Februar  1788,  durch  welche  der  König  die
Bildung  eines  Committee  of  Privy  Council  anordnete,  welches
den  afrikanischen  Handel,  namentlich  den  mit  Negersklaven,
in  seiner  Bedeutung  für  Grofsbritannien  untersuchen  sollte.
Der  erste  Erfolg  der  handelsfeindlichen  Agitation!  Von
Abolition  war  zwar  noch  keine  Rede,  aber  das  Abolitionskomitee ­
  bekam  doch  jetzt  zum  erstenmal  Gelegenheit,  seine
Einwendungen  an  offizieller  Stelle  niederzulegen.
Diese  Untersuchung  war  für  die  Gegenpartei  das  Zeichen,
ihrerseits  eine  Gegenagitation  einzuleiten,  die  Behauptungen
der  Aboli  tionisten  als  verleumderisch  oder  übertrieben  hinzustellen ­
  und  alle  Mittel  aufzubieten,  um  die  Untersuchung  im
parteiischen  Sinne  führen  zu  lassen.  Doch  vergeblich;  zu  sehr
hatte  sich  die  öffentliche  Meinung  bereits  gegen  den  Handel
entschieden.  Von  allen  Seiten  liefen  Petitionen  um  Abschaffung
ein,  im  Verlauf  der  Session  1787/88  nicht  weniger  als  103.
Es  herrschte  allgemein  die  Überzeugung,  dafs  das  Parlament,
gleichgültig  ob  sich  ein  königl.  Komitee  bereits  damit  befafste,
etwas  gegen  den  Handel  unternehmen  müfste.  In  einer  Unterredung ­
  mit  Sharp  erbot  sich  Pitt,  trotz  der  vorgerückten  Zeit
noch  in  der  Session  1787/88  einen  Antrag  zu  stellen,  der  das
Unterhaus  in  irgend  einer  Weise  verpflichten  sollte,  die  Angelegenheit ­
  gleich  in  der  nächsten  Session  zu  prüfen.  Am
9.  Mai  1788  stellte  Pitt  seinen  versprochenen  Antrag.  Er  war
äufserst  vorsichtig  abgefafst  und  konstatierte  nur,  dafs  die  vielen
Petitionen  deutlich  zeigten,  es  könne  mit  dem  Sklavenhandel
so  wie  bisher  nicht  mehr  weitergehen.  Schliefslich  forderte
er  das  Haus  auf,  ebenfalls  eine  Untersuchung  darüber  anzustellen, ­
  wie  den  in  den  Petitionen  gerügten  Übelständen
abgeholfen  werden  könnte.  Der  Antrag  wurde  angenommen.
Einigen  besonders  eifrigen  Mitgliedern  genügte  die  Vertröstung ­
  auf  die  nächste  Session  nicht,  und  sie  beschlossen,
unverzüglich  wenigstens  die  schreiendsten  Milsbräuche  der
„middle  passage“  —  die  Überfüllung  der  Schiffe  und  die  Mifshandlung
  der  eingepferchten  Neger  —  zu  lindern.  Am  21.  Mai
trat  Mr.  Dolben  mit  einem  entsprechenden  Antrag  hervor.  In
der  sich  daran  anschliefsenden  Zeugenvernehmung  kamen  die
haarsträubendsten  Dinge  ans  Tageslicht:  Jedem  Sklaven  stände
auf  dem  Schiffe  an  Platz  gewöhnlich  nur  so  viel  wie  etwa  in
einem  Sarge  zu  Gebote.  Der  Schiffsboden  wäre  ganz  und  gar
mit  Menschen  vollgestopft;  zuweilen  wären  die  Neger  übereinander ­
  gepackt.  Je  zwei  zu  zwei  aneinander  gefesselt,  blieben
die  Ärmsten  oft  wochenlang  in  dem  dunkeln,  von  entsetzlichen
Gerüchen  erfüllten  Schiffsraum  eingesperrt.  Die  Sterblichkeit
unter  ihnen  betrüge  durchschnittlich  die  Hälfte  aller  Eingeschifften! ­
  .  '
Obwohl  die  Anhänger  des  Handels  diese  Ermittlungen
für  Lügen  erklärten  und  behaupteten,  jede  gesetzliche  Be-
        <pb n="35" />
        24

XXV  1.

schränkung  der  von  einem  Schiff  aufzunehmenden  Negerzahl
würde  wegen  der  auswärtigen  Konkurrenz  den  Ruin  des
britischen  Sklavenhandels  zur  Folge  haben,  gelangte  schliefslich
  doch  nach  langen  Diskussionen  die  sogenannte  Dolbensche
Regulationsakte  zur  Annahme.  Sie  trat  am  11.  Juli  1788,
zunächst  nur  mit  einjähriger  Gültigkeit,  in  Kraft  und  besagte  :
„Sklavenschiffe  unter  150  Tonnen  dürfen  auf  je  drei  Tonnen
nicht  mehr  als  fünf  Neger,  solche  von  mehr  als  150  Tonnen
nicht  mehr  als  drei  Neger  auf  je  drei  Tonnen  einnehmen.
Kapitän  und  Schiffsarzt  bekommen  Prämien  von  25—100  j£,
wenn  sie  auf  der  Überfahrt  nicht  mehr  als  3—2%  Verluste
haben“  (29.  Geo.  III.  c.  66,  f.  III).
Unterdessen  hatte  die  Untersuchung  des  königl.  Komitees
ihren  Fortgang  genommen.  Im  Frühjahr  1789  wurde  sie  abgeschlossen ­
  ,  und  am  12.  Mai  1789  war  Wilberforce  so  weit,
dafs  er  ihr  Ergebnis  in  wohlgesetzter  Rede  dem  Unterhause
vortragen  und  zum  Anlafs  seines  ersten  Abolitionsantrages  verwenden ­
  konnte.
Die  Debatte  hierüber  war  so  erregt,  wie  sie  nur  sein
konnte.  Die  Mehrheit  des  Hauses  neigte  der  Abolition  zu.
Ihre  Gegner  indessen  griffen  die  Zeugnisse  des  Privy  Council
als  unglaubwürdig  an  und  setzten  durch,  dais  ein  Beschlufs
nicht  eher  gefafst  werden  sollte,  als  bis  bessere  Zeugnisse,  und
zwar  „at  the  bar  of  the  House“  gehört  worden  wären.  Das
bedeutete  praktisch:  Verschleppung  des  Antrages  bis  auf  unbestimmte ­
  Zeit.  Doch  wurde  Dolbens  Gesetz  auf  ein  Jahr
verlängert.
Die  Verzögerung  kam  nur  der  gegnerischen  Partei  zustatten. ­
  Es  fanden  nämlich  unterdessen  Ereignisse  statt,  welche
die  Abolition  entschieden  ungünstig  beeinflufsten.  Die  französische ­
  Revolution  nahm  ein  immer  beunruhigenderes  Aussehen ­
  an.  Die  Agitation  der  „Amis  des  Noirs“  ,  die  anders
wie  ihr  englisches  Vorbild,  auch  den  Kampf  gegen  die  ¡Sklaverei
führten  und  dadurch  die  Abolition  in  England  verdächtigten,
die  Erklärung  der  Menschenrechte  und  die  dadurch  verursachten ­
  Sklavenerhebungen  in  den  französischen,  aber  auch
in  den  englischen  Kolonien  (z.  B.  auf  Jamaika),  gaben  den
Pflanzern  einen  schicklichen  Vorwand  zu  der  Behauptung,  dais
die  Bestrebungen  der  Abolitionisten  revolutionären  Charakters
seien.  Die  Abolitionsgesellschaft  wurde  als  ein  Nest  von
Jakobinern  und  Fanatikern  hingestellt.
Unter  diesen  Umständen  war  es  kein  Wunder,  dais  Wilberforce, ­
  als  er  am  18.  April  1791  nach  Beendigung  des  Zeugenverhörs ­
  seinen  Antrag  erneuert  hatte,  abermals  mit  163  Stimmen
gegen  88  abgewiesen  wurde.
Fern,  sich  durch  die  neue  Niederlage  beirren  zu  lassen,
verdoppelte  das  Abolitionskomitee  seine  Anstrengungen.  Es
stellte  bald  fest,  dafs  sich  die  öffentliche  Meinung,  deren  Inter-
        <pb n="36" />
        XXV  1.

25

esse  seit  1790  erlahmt  war,  wiederum  seiner  Seite  zuwendete.
Viele  Leute  fingen  an,  ihre  Sympathie  dadurch  zu  bezeugen,
dafs  sie  keine  westindischen  Kolonialwaren  mehr  kauften.  Der
Zuckerverbrauch  nahm  merklich  ab.  Aus  den  verschiedensten
Städten  des  Landes  liefen  wieder  Petitionen  an  das  Unterhaus
ein.  Ihre  Zahl  belief  sich  jetzt  auf  519.  Noch  eine  andere
Genugtuung  wurde  der  Gesellschaft  zuteil  :  Die  Sierra  Leone
Company,  welche  einen  Teil  Afrikas  kolonisieren  und  die
Kenntnis  über  den  dunkeln  Erdteil  verbreiten  wollte,  fand
die  königliche  Bestätigung.
So  konnte  es  WiIberforce  wagen,  am  2.  April  1792  seinen
dritten  Antrag  zu  stellen.  Seine  Rede,  seine  Gründe  waren
nicht  weniger  glänzend  als  im  vergangenen  Jahre;  die  bedeutendsten ­
  Parlamentarier  waren  auf  seiner  Seite.  Die  Gegner
versuchten  vergeblich,  neue  Vorwände  zu  weiteren  Verzögerungen ­
  ausfindig  zu  machen.  Nach  endlosen  Debatten,  Anträgen ­
  und  Zusätzen  einigte  man  sich  schliefslich  auf  Mr.  Dundas’
Vorschlag  mit  151  Stimmen  gegen  132  auf  sofortiges  Verbot ­
  des  in  die  ausländischen  Kolonien  geführten
britischen  Sklavenhandels  und  allmähliche  Abolition ­
  der  in  die  eigenen  Kolonien  geführten
Neger  im  porte  vom  1.  Januar  179b  ab.
Dieser  Beschlufs,  auf  den  wir  noch  zurückkommen  werden,
ist  für  die  britische  Abolitionsgeschichte  von  grundlegender
Bedeutung.  Er  lehrt,  dafs  schon  1792  das  Unterhaus  klar  erkannt ­
  hatte,  dais  die  Fortdauer  des  in  die  fremden  Kolonien
geführten  Negerhandels  weniger  dem  eigenen  als  dem  Interesse ­
  des  Auslandes  dienlich  sei.  Dafs  der  Negerimport  in  die
britischen  Inseln  noch  für  einige  Jahre  gestattet  wurde,  geschah ­
  ausgesprochen  nur  zu  dem  Zweck,  letzteren  Zeit  zu
lassen,  sich  genügend  mit  Sklaven  zu  versehen  (Mr.  Dundas,
Parliam.  Debates,  auch  Bandinell,  S.  102).
Der  Beschlufs  des  Unterhauses  wurde  aber  nicht  zum
Gesetz;  denn  das  Oberhaus  nahm  ihn  nicht  an.  Hier  safsen
die  Vertreter  des  Großkapitals,  die  ihr  Vermögen  in  Sklavenschiffen ­
  und  in  den  westindischen  Zuckerplantagen  angelegt
hatten  und  durch  die  Abolition  zu  allererst  in  Mitleidenschaft
gezogen  wären.
Infolgedessen  war  1792  praktisch  ein  gewisser  Abschlufs
der  ganzen  Bewegung  erreicht.  Man  konnte  nicht  hoffen,  die
Lords  in  absehbarer  Zeit  umzustimmen  ;  die  Untersuchung,
zu  der  wenigstens  sich  das  Oberhaus  herbeigelassen  hatte,
konnte  die  Sache  ins  endlose  verlängern.  Dazu  kam,  dafs
das  Abolitionskomitee  wichtige  Zeugen  und  Mitkämpfer  durch
den  Tod  verlor.  Das  Schlimmste  aber  war  der  Ausbruch
des  Krieges  mit  der  französischen  Republik  im  Frühjahr  1793.
Ler  Einflufs  der  Männer,  die  in  Frankreich  jahrelang  für  die
Abolitionsidee  gestritten  hatten,  war  dadurch  lahm  gelegt.  Die
        <pb n="37" />
        26

XXV  1.

bösen  Erfahrungen,  welche  der  Nationalkonvent  1794  mit  der
Aufhebung  der  Sklaverei  und  des  Sklavenhandels  machte,
vermehrten  in  England  die  Abneigung  gegen  die  Abolition.
Die  Sessionen  seit  1793  bewiesen  den  traurigen  Wechsel
der  Gesinnungen.  Wilberforces  Anträge,  die  mit  pünktlicher
Regelmäfsigkeit  bis  1799  Jahr  für  Jahr  erneuert  wurden,  erfuhren ­
  im  Ober-  oder  im  Unterhause  meist  eine  glatte  Ablehnung. ­
  Es  wäre  ermüdend,  auf  die  weitschweifigen  Debatten
näher  einzugehen.  Über  die  Argumente  pro  und  contra  ist  in
den  folgenden  Kapiteln  berichtet.  Das  Wesentliche  war,  dafs
die  Abolitionisten  ihren  Zweck  in  keiner  Weise  erreichten,
und  dafs  der  Sklavenhandel  im  Verlaufe  des  Krieges  nicht
ab-,  sondern  infolge  der  glänzenden  militärischen  und  kommerziellen ­
  Erfolge  Grofsbritanniens  auf  dem  Weltmeere  beispiellos ­
  zunahm.  Statt  wie  bisher  42  000  wurde  von  1796  bis
nach  1800  die  ungeheure  Zahl  von  57  000  Negersklaven  jähr-  %
lieh  von  britischen  Schiffen  nach  Amerika  überwiegend  in
die  eroberten  Kolonien  transportiert!  Unter  dem  Ein  Hufs
mancher  Tagesschriftsteller  (z.  B.  Br.  Edwards)  fing  der
Menschenhandel  wieder  an,  in  England  populär  zu  werden
(Bandinell,  S.  105)!  Die  Anstrengungen  der  Abolitionisten
waren  machtlos  gegenüber  diesen  Ereignissen.  Nach  keiner
Richtung  hin  gelang  es  ihnen,  den  Handel  einzuschränken.
Gänzliche,  teilweise,  sofortige  oder  allmähliche  Abolition,  nichts
konnte  erreicht  werden.  In  der  Absicht,  wenigstens  die  soziale
Lage  der  Sklaven  auf  den  Inseln  selbst  zu  verbessern  —  in
Wirklichkeit  vielleicht,  um  den  Abolitionsbestrebungen  ein  für
allemal  die  Spitze  abzubrechen  und  sie  zum  Schweigen  zu
bringen  —  schlug  Mr.  Francis  im  April  1796  einige  Reformen
vor.  Es  sollten  Neger-Geschworenengerichte  (negro  juries)
eingerichtet  und  die  Sklavenhalter  zu  gröfserer  Rücksicht  hinsichtlich ­
  der  Behandlung  ihrer  Untergebenen  angehalten  werden.
Die  Bill  ging  verloren.  Das  Interesse  an  den  afrikanischen
Angelegenheiten  erkaltete  immer  mehr  und  war  gegen  Ende
des  Jahrhunderts  so  gering  geworden,  dafs  nicht  einmal  Dolbens
Regulationsakte  erneuert  wurde,  weil  die  zur  Beschluisfassung
erforderliche  Zahl  von  Abgeordneten  nicht  aufgebracht  werden
konnte.  Indessen  hatten  die  Händler  mit  diesem  Gesetze  so
gute  Erfahrungen  gemacht,  dafs  sie  die  Vorschriften  freiwillig
weiter  befolgten.  Nachdem  1799  auch  die  sogen.  Thornton
Bill  verloren  gegangen  war,  welche  den  Sklavenhandel  an  der
Sierra  Leoneküste  ausschliefsen  wollte,  um  nicht  die  friedliche ­
  Entwicklung  dieser  Kolonie  zu  gefährden,  hielt  es
die  Abolitionspartei,  von  der  Aussichtslosigkeit  ihrer  Bemühungen ­
  überzeugt,  für  geraten,  ihre  Anträge  vorläufig  einzustellen ­
  und  auf  bessere  Zeiten  zu  warten.  Dieser  Besehlufs
bedeutete  wohl  den  Tiefpunkt  der  Abolitionsbewegung.  Die
vier  Sessionen  von  1800—1803  verstrichen,  ohne  dafs  von
        <pb n="38" />
        XXV  1.

27

dieser  Seite  die  Abolition  im  Parlament  zur  Sprache  gebracht
wurde.
Unterdessen  hatten  sich  in  England  wichtige  politische
Veränderungen  vollzogen,  welche  die  ins  Stocken  geratene
Abolitionsbewegung  wieder  ins  Bollen  brachten.  Irland  war
mit  Großbritannien  vereinigt  worden,  und  im  Januar  1801
trat  das  Parlament  des  Vereinigten  Königreiches  zum  erstenmal
zusammen.  Die  Stimmen  der  irischen  Abgeordneten,  die  am
Sklavenhandel  kein  wirtschaftliches  Interesse  hatten,  kamen
den  Abolitionisten  zu  Hilfe.  Ferner  war  unterdessen  im  Jahre
1802  mit  Napoleon  der  Seefriede  von  Amiens  geschlossen
worden,  der  bekanntlich  Grofsbritannien  recht  ungünstige  Bedingungen, ­
  die  Rückgabe  sämtlicher  westindischen  Eroberungen
bis  auf  Trinidad,  auferlegte.  Der  Friede,  der  bald  darauf
(Frühjahr  1803)  wieder  ausbrechende  Krieg  und  die  für  England ­
  sich  anfänglich  recht  mifslich  gestaltende  Kriegslage  hatten
im  Verein  mit  anderen  Gründen  für  Britisch-Westindien  eine
gefährliche  Krisis  zur  Folge,  welche  die  Abolitionsfrage  wieder
in  ein  dringliches  Stadium  führte
Das  Abolitionskomitee  war  sich  dieser  günstigen  Wendung
wohl  bewufst  und  nahm  1804  seine  alte  Sache  wieder  auf.  Im
Unterhause  drang  Wilberforces  Antrag  durch,  im  Oberhause
ging  er  noch  einmal  verloren.  Die  vielen  neugewonnenen
Stimmen  ermutigten  zu  weiteren  Versuchen.  1805  wurde  der
Erfolg  nur  durch  zufällige  Abwesenheit  sonstiger  Befürworter
vereitelt,  und  in  die  Session  des  Jahres  180(3  trat  man  mit
der  begründeten  Hoffnung  auf  den  endgültigen  Sieg  ein.
Inzwischen  hatte  die  englische  Regierung,  durch  die  Abtretung ­
  und  Rückeroberung  verschiedener  fremder  Sklaveninseln ­
  veranlafst,  die  Initiative  zur  Abschaffung  des  Handels
übernommen.  Die  Frage  der  Kultivierung  der  eroberten,  noch
fast  gänzlich  unangebauten  Insel  Trinidad  gab  den  Anstofs
dazu.  Der  Unterstaatssekretär  M.  Canning  veranschlagte  im
Unterhause,  dal’s  250000  Sklaven  zu  diesem  Zweck  erforderlich ­
  wären,  deren  Import  dem  Negerhandel  eine  gewaltige  Ausdehnung ­
  geben  würde.  Deshalb  beantragte  er,  an  den  König
eine  Adresse  zu  schicken,  worin  letzterer  gebeten  wurde,  die
unkultivierten  Ländereien  auf  Trinidad  nur  unter  der  Bedingung ­
  zu  veräufsern,  dafs  sie  nicht  durch  frisch  importierte
Neger  bewirtschaftet  würden.  Gleichzeitig  versprach  Pitt  im
Namen  der  Regierung,  die  ganze  Frage  des  Negerhandels  in
naher  Zeit  anzuschneiden.
Zunächst  leitete  die  Regierung  die  Abolition  des  in
die  ausländischen  Kolonien  geführten  Sklavenhandels ­
  in  die  Wege.  Seine  Schädlichkeit  war  bereits  1792
erkannt  und  durch  die  politischen  Veränderungen  seit  1802
aufs  neue  unwiderleglich  dargetan.  Durch  eine  Kabinettsordre ­
  vom  15.  August  1804  verbot  der  König  die  Sklaven-
        <pb n="39" />
        importe  in  die  während  des  Krieges  eroberten  oder  abgetretenen ­
  Kolonien  (Guyana,  Tabago,  St.  Lucie  u.  a).  Die
Ordre  bedurfte  noch  der  Zustimmung  des  Parlaments  und  einer
Erweiterung;  denn  um  sie  wirksam  zu  machen,  mufste  das
Verbot  auch  die  neutralen  westindischen  Häfen  einbegreifen,
weil  jene  sonst  zu  Zentralmärkten  eines  grofsen  Schmuggelhandels ­
  geworden  wären.  In  diese  Zeit  fiel  ein  weiteres,  für
die  Abolition  entschieden  günstiges  Ereignis:  der  Tod  Pitts
(Jan.  1806)  und  der  dadurch  notwendige  Wechsel  des  Ministeriums! ­
  Mit  Pitts  Stellungnahme  zur  Abolition  mufs  es  eine
eigene  Bewandtnis  gehabt  haben.  Seine  Ehrlichkeit  ist  verschiedentlich ­
  angezweifelt  worden,  als  sei  sein  öffentliches  Auftreten ­
  gegen  den  Sklavenhandel  nur  Spiegelfechterei  gewesen.
Clarkson  (Hist.  II,  S.  503),  der  ihn  wohl  am  besten  kannte,  verteidigt ­
  ihn  zwar  gegen  jede  Verdächtigung,  gibt  aber  zu,  dafs
es  geheime  Gründe  gegeben  hätte,  die  Pitt  verhinderten,  in
der  Sache  mehr  zu  leisten  (Hüne,  S.  401).  Wie  dem  auch
gewesen  sein  mag,  jedenfalls  ist  das  ihm  folgende  Ministerium
Fox-Grenville  erfolgreicher  gewesen.  Anstelle  des  der  Abolition ­
  feindlich  gesinnten  Lordkanzlers  Thurlow  trat  Lord
Erskine,  der  selbst  in  Afrika  die  Scheufslichkeiten  des  Handels
kennen  gelernt  hatte  (ibid.).  Von  Fox  ist  es  ja  bekannt,
dafs  er  aus  rein  menschlichen,  daneben  natürlich  auch  aus
Gründen  der  Zweckmäfsigkeit  ein  begeisterter  Vorkämpfer  für
die  Sklaven  gewesen  ist.  „Hätte  ich  in  meinem  Leben  weiter
nichts  getan  als  dieses  Werk  zu  vollenden,  so  wäre  ich  zufrieden; ­
  denn  ,1  had  done  my  duty  0  sagte  er  in  Anlehnung
an  die  klassischen  Worte  Nelsons  am  10.  April  1806  im  Unterhause. ­
  Noch  auf  dem  Totenbette  bekannte  er  1806:  „Two
things  I  earnestly  wish  to  see  accomplished  —  peace  with
Europe  and  the  abolition  of  the  slave  trade.  But  of  the  two
I  wish  the  latter“  (Clarkson  II,  S.  568).  Am  31.  März  1806
legte  das  neugebildete  Ministerium  durch  den  Attorney  General
Pigott  dem  Parlamente  die  sogen.  „Slave  Importation  Restriction ­
  Bill“  vor,  welche  nach  leidenschaftlichen  Debatten  schliefslich
  mit  geringen  Abänderungen  angenommen  und  am  23.  Mai
1806  zum  Gesetz  wurde  (46.  Geo.  III,  ch.  52;  der  Wortlaut
auch  einzusehen  bei  Southey  III,  S.  359).  Ihr  Inhalt  besagte
im  wesentlichen  :
„Es  ist  vom  1.  Januar  1807  ab  verboten,  dafs  britische
Schiffe,  Untertanen  oder  Kapital  sich  an  dem  in  fremde
Kolonien  geführten  Sklavenhandel  beteiligen,  oder  dafs  fremde
Sklavenschiffe  in  britischen  Häfen  ausgerüstet  werden.“  —
Übertretungen  des  Verbots  wurden  mit  Konfiskation  des
dabei  betroffenen  Schiffes  und  mit  einer  Geldstrafe  von
50  £  für  jeden  mitgeführten  Sklaven  belegt.  Alle  Schiffe,
welche  den  Handel  in  die  britischen  Kolonien  weiter  betreiben ­
  wollten,  mufsten  sich  in  ein  Register  eintragen  lassen,
        <pb n="40" />
        XXV  1.

29

und  die  Händler  sich  verpflichten,  nicht  an  fremde  Mächte  zu
liefern.  —
Der  für  die  eigenen  Kolonien  geführte  britische
Sklavenhandel  wurde  durch  dies  Verbot  nicht  betroffen.  Auch
gegen  ihn  war  es  Fox  Vorbehalten,  den  entscheidenden  Streich
zu  führen.  Am  10.  Juni  180(3  beantragte  er  nach  einer  meisterhaften ­
  Rede  folgende  Resolution  im  Unterhäuser  „That  this
house  considering  the  African  slave  trade  to  be  contrary  to
the  principles  of  justice,  humanity  and  policy,  will,  with  all
practicable  expedition,  take  effectual  measures  for  the  abolition
of  the  said  trade,  in  such  a  manner,  and  at  such  a  period,  as
may  be  deemed  advisable.“  Die  Resolution  wurde  von  beiden
Häusern,  obschon  unter  heftigen  Protesten  der  Gegner,  mit
grofser  Majorität  angenommen.  Jetzt  war  es  sicher,  dafs  der
ganze  Handel  dem  Untergange  geweiht  war.  Da  man  befürchten ­
  mufste,  dafs  die  Feinde  der  Abolition  die  noch  gestellte ­
  Frist  benützen  würden,  um  neue  Sklavenschiffe  in
Dienst  zu  stellen  und  später  desto  höhere  Entschädigungen
für  die  Abolition  zu  beanspruchen,  wurde  kurz  vor  Schlufs
der  Session  in  Eile  ein  Gesetz  verabschiedet,  welches  die  Indienststellung ­
  neuer  Sklavenschiffe,  welche  nicht  früher,  d.  h.
vor  dem  10.  Juni  1806  dazu  verwendet  worden  waren,  vom
1.  August  1806  ab  untersagte  (46.  Geo.  III,  ch.  119).  Gleichzeitig ­
  wurde  der  König  durch  eine  Adresse  ersucht,  mit  den
auswärtigen  Mächten  über  eine  internationale  Abolition  in
Verhandlungen  zu  treten.
Fox'  frühzeitiger  Tod  im  Oktober  1806  konnte  den  Siegeslauf ­
  nicht  mehr  aufhalten.  Parlament  und  Regierung  waren
sich  bis  auf  wenige  grundsätzliche  Opponenten  endlich  einig
in  der  Frage.  Im  Oberhause  wurde  der  letzte  Schritt  auf
diesem  Wege  getan.  Der  neue  Premierminister  Grenville  legte
ihm  am  2.  Januar  1807  die  letzte  Abolitionsbill  vor,  welche
den  gesamten  britischen  Sklavenhandel,  soweit  er  noch  bestand, ­
  verbot.  Das  Gesetz  fand  zwar  seitens  seiner  alten
Feinde,  die  mit  einer  Insurrektion  Westindiens  drohten,  den
schärfsten  Widerstand,  wurde  aber  schliefslich  mit  unwesentlichen ­
  Änderungen  angenommen.  Am  25.  März  1807  erhielt
es  die  königliche  Bestätigung.  Als  letzter  Landungstermin
für  Sklaven  wurde  der  1.  März  1808  bestimmt  (47.  Geo.  III,
c.  36,  genauer  Text  auch  bei  Southey  III,  S.  387).  Zuwiderhandlungen ­
  wurden  wie  in  dem  Gesetz  von  1806  durch  Geldstrafen, ­
  nur  doppelt  so  hohe,  geahndet.  —
        <pb n="41" />
        Viertes  Kapitel.
Die  geistig-sittlichen  Motive.

Ehe  wir  uns  dem  Kernpunkt  unseres  eigentlichen  Themas
zuwenden,  erscheint  es  doch  unvermeidlich,  den  geistig-sittlichen ­
  Ursachen  der  Abolition,  die  oft  für  die  einzigen  gehalten ­
  werden,  eine  kurze  Betrachtung  zu  widmen.  Gerade
den  heutigen  materialisierenden  Neigungen  gegenüber  ist  es
angebracht,  bei  jeder  wirtschaftspolitischen  Untersuchung
grofser  Streitfragen  die  gewaltige,  durch  nichts  zu  ersetzende
Macht  der  sittlichen  Ideen  nicht  zu  vergessen.  Auf  sie  sei
darum  hier  mit  allem  Nachdruck  hingewiesen.  Die  später  angeführten ­
  materiellen  Erklärungen  wären  unzureichend  und
zusammenhanglos,  wenn  nicht  jene  ideellen  Einflüsse  zu  Rate
gezogen  würden.
Es  liegt  auf  der  Hand  und  ist  durch  keine  noch  so  eingehende
wirtschaftliche  Untersuchung  in  Zweifel  zu  ziehen,  dais  die
Abschaffung  des  Sklavenhandels  ebenso  wie  der  Sklaverei
ihren  letzten  Grund  in  der  gewaltigen  geistigen  Erhebung
Europas  im  18.  Jahrhundert  zu  suchen  hat,  welche  die  religiöse ­
  und  persönliche  Freiheit  jedes  Menschen  zur  Anerkennung ­
  brachte.  Es  ist  das  Gefühl  der  Freiheit,  Gleichheit,
Brüderlichkeit  aller  Menschen,  der  demokratische  Gedanke,
„das  Streben  nach  freier,  der  Autorität  entrückter  Selbstbestimmung“ ­
  (v.  Waltershausen,  S.  1(35/7),  die  unausrottbaren
Forderungen  der  Moral,  die  von  alters  her  bis  zum  Sozialismus
unserer  Tage  in  tüchtigen  Rassen  immer  wieder  auftauchen,
„wenn  es  gilt,  eine  an  Besitz,  Bildung  und  Fähigkeiten  niedrige
Menschenklasse  gegen  die  an  Geist,  Kraft  und  Reichtum  überlegenen ­
  zu  schützen“.  Gerade  in  der  Abolitionsfrage  offenbart ­
  sich  die  unbesiegliche  Kraft  jener  Ideen,  welche  scliliefslich
in  der  französischen  Revolution  von  1789  ihren  gewaltsamen
Ausdruck  fanden  und  die  Umwälzung  der  europäischen  und
amerikanischen  Staatenwelt  herbeiführten.  Die  Aufhebung
der  absoluten  Monarchie,  der  Sondervorrechte  des  Adels  und
        <pb n="42" />
        XXV  1.

31

der  Geistlichkeit,  die  Beseitigung  aller  sonstigen  überlebten
sozialen  und  politischen  Institutionen,  insbesondere  die  Bauernbefreiung, ­
  Gewerbefreiheit  usw.  —  dies  alles  sind  Leistungen,
die  ein  und  demselben  Freiheitsideal  des  18.  Jahrhunderts
entsprossen.  Wie  sollte  es  anders  stehen  mit  der  Abschaffung ­
  der  Kolonialsklaverei  und  des  Sklavenhandels!  Ein
Überfluten  der  liberalen  Ideen  in  die  europäischen  Kolonien  —
zunächst  weiter  nichts  bedeuten  die  Abolition  und  die  Emanzipation. ­

Den  freien  Hauch  dieser  Geistesströmung  hat  ja  England
nicht  weniger  als  andere  Nationen  zu  spüren  bekommen.  Der
Kampf  zwischen  Königtum  und  Parlament,  die  „glorreiche
Revolution“,  die  Durchsetzung  der  staatsrechtlichen  Theorien
Lockes,  der  kirchlichen  Reformen  im  älteren  England  des
17.  Jahrhunderts,  später  dann  die  Emanzipation  der  Katholiken,
die  politische  und  wirtschaftliche  Vereinigung  Irlands  mit  Grofsbritannien
  (1801),  die  Parlamentsreform  von  1832,  die  Überwindung ­
  des  alten  Kolonialsystems,  die  Reformen  unter  Canning
und  Huskisson,  sowie  die  längst  früher  als  in  den  1840er  Jahren,
nämlich  schon  seit  1794  notwendig  gewordene  Aufhebung  der
Navigationsakte  in  Westindien  —  sie  alle  sind,  wie  die  Abolition, ­
  Errungenschaften  des  mit  der  Reformation  einsetzenden
individualistischen  Zeitalters,  die  in  einem  uralten  Freiheitsideal ­
  ihre  gemeinsame  Wurzel  haben.  —
Unterstützt  wurden  die  aus  allgemein-menschlichen  Ideen
entspringenden  Motive  durch  die  Ergebnisse  der  neueren  liberalen ­
  Nationalökonomie.  Sie  befafste  sich  allerdings  mehr  mit
der  Abschaffung  der  Sklaverei  und  bekämpfte  somit  den  Negerhandel ­
  nur  indirekt.  Lehrsätze  wie  z.  B.  :  „der  freie  Arbeiter
ist  der  leistungsfähigste“  oder  „der  bestbehandelte  Arbeiter  ist
der  billigste“  kamen  den  Abolitionisten  sehr  zustatten  und
spielten  bei  der  Frage,  wie  die  Negerarbeit  ertragreicher  gestaltet ­
  werden  könnte,  eine  wichtige  Rolle.  Unter  den  wissenschaftlichen ­
  Vorkämpfern  der  Abolition  verdient  als  erster
Ad.  Smith  genannt  zu  werden.  In  seiner  „Theorie  of  moral
sentiments“  wandte  er  sich  mit  folgenden  Worten  gegen  den
Menschenhandel:  „There  is  not  a  negro  from  the  coast  of
Africa,  who  does  not  possess  a  degree  of  magnanimity ­
  which  the  soal  of  his  sordid  master  is  too  often  scarce
capable  of  conceiving.  Fortune  never  exerted  more  cruelly
her  empire  over  mankind  than  when  she  subjected  those
nations  of  heroes  to  the  refuse  of  the  gaols  of  Europe,  to
wretches  who  possess  the  virtue  neither  of  the  countries  they
came  from,  nor  of  those  they  go  to,  and  whose  levity,  brutality ­
  and  baseness  so  justly  expose  them  to  the  contempt  of
the  vanquished.“  —  Auch  in  seinem  „Wealth  of  Nations“
nimmt  Smith  bei  jeder  Gelegenheit  Stellung  gegen  die  Sklavenarbeit. ­
  „Je  besser  die  Sklaven  behandelt  werden,  umsomehr
        <pb n="43" />
        32

XXV  1.

Arbeit  liefern  sie“  (1.  Kapitel).  Im  I.  Buch,  8.  Kapitel,  lehrt
er,  dafs  das  Unbrauchbarwerden  eines  freien  Dieners  zwar
ebenso  auf  Kosten  der  Herren  ginge  wie  das  eines  Sklaven,
dafs  aber  die  Unkosten  bei  ersterem  geringer  wären,  weil
der  dazu  bestimmte  Fonds  vom  Diener  selbst,  d.  h.  sparsamer
verwaltet  würde.  „Ein  Mensch  (III,  2.  Kap.),  der  kein  Eigentum ­
  erwerben  darf,  kann  auch  kein  anderes  Interesse  haben,
als  möglichst  viel  zu  essen  und  wenig  zu  arbeiten;  darum  sei
die  Sklavenarbeit  im  allgemeinen  für  den  Grundbesitzer  unvorteilhaft ­
  geworden,  wie  im  alten  Italien  oder  in  dem  Getreide ­
  bauenden  Nordamerika.  Nur  da,  wo  der  Boden  noch
eine  überdurchschnittliche  Rente  gäbe,  seien  die  höheren  Kosten
der  unfreien  Arbeit  zu  ertragen,  wie  auf  den  westindischen
Zucker-  und  Tabaksplan  tagen,  wo  die  Produktion  stets  geringer
wäre  als  die  Nachfrage“.  Letztere  Voraussetzung  traf  nur
noch  bis  ungefähr  zu  Lebzeiten  des  Ad.  Smith  zu.  Seit  der
durch  den  Abfall  Nordamerikas  verursachten  Krisenzeit  überstieg ­
  das  Angebot  stets  die  Nachfrage.  Also  hätte  seitdem
auch  Smith  die  Sklaverei  und  den  Sklavenhandel  nicht  mehr
gelten  lassen  können.
Andere  Autoren  stimmten  den  Smithschen  Grundsätzen
bei.  Der  Physiokrat  Necker  trat  in  seinem  Werke  über  die
Finanzen  Frankreichs  für  eine  internationale  Abolition  ein.
Ramsay  verwies  als  Beweis  für  die  wirtschaftliche  Minderwertigkeit ­
  der  Negerarbeit  auf  den  ostindischen  Zuckerrohrbau, ­
  wo  freie  Arbeiter  viel  höhere  Erträge  erzielten  als  in
Westindien.  „Wo  Pflichtgefühl,  Ehre,  Vertrauen  und  eigener
Vorteil  an  der  Arbeit  beteiligt  sind“,  sagte  Pitt,  „da  ist  auch
Fleifs“.  „Wie  kann  man“,  fragte  Clarkson  (Impolicy,  S.  3),
„von  Menschen  gute  Arbeit  erwarten,  die  zur  Maschine  herabgewürdigt ­
  sind,  ohne  alle  guten  Eigenschaften  einer  solchen
zu  besitzen!“  „The  work  performed  by  new  slaves,  is  no
doubt  less  considerable  than  that  which  is  performed  by
creoles  or  seasoned  slaves“  (Brougham  IV,  S.  407).
Derartige  Überzeugungen  schwächten  im  Laufe  der  Entwicklung ­
  je  länger  je  mehr  die  theoretische  Grundlage  des
Sklavenhandels.  Es  steht  aber  fest,  dafs  sie  allein  nicht  ausgereicht ­
  hätten,  ihn  zu  überwinden,  wenn  er  nicht  auch  seiner
materiellen  Stützen  beraubt  worden  wäre.  —
        <pb n="44" />
        Fünftes  Kapitel.
Die  wirtschaftlichen  und  politischen  Motive.

Wir  wenden  uns  nun  zu  den  eigentlichen  wirtschaftspolitischen ­
  Motiven,  die  England  zur  Abolition  nötigten,  und
unterscheiden  dabei  drei  durch  markante  politische  Ereignisse
gesonderte  Perioden,  die,  wie  für  die  ganze  damalige  Zeit,
so  insbesondere  für  den  Sklavenhandel  von  ausschlaggebender
Bedeutung  geworden  sind.  Dies  sind  :
I.  Die  Periode  von  1783—1793,  d.  h.  die  Zeit  vom
Eriedensschlufs  mit  den  unabhängigen  Vereinigten  Staaten  von
Nordamerika  bis  zum  Ausbruch  des  Krieges  mit  der  ersten
Iranzösischen  Republik.
Sie  kennzeichnet  sich  durch  rasche  Fortschritte  in  der
Abolitionsbewegung,  die  mit  dem  Niedergang  der  britischen
Plantagenwirtschaft  in  Westindien  im  Zusammenhang  stehen.
II.  Die  Kriegszeit  von  1793—1802.
Sie  führt,  indem  sie  dem  britischen  Kolonialhandel  zu
einem  glänzenden  Aufschwung  verhilft,  zu  einer  vorübergehenden, ­
  letztmaligen  Ausdehnung  des  britischen  Sklavenhandels. ­
  —
III.  Die  Zeit  der  Abolitionsgesetzgebung  von  1802—1807.
Durch  Verschiebung  der  politischen  Konstellation  gerät
örofsbritannien  wieder  in  eine  mifsliche  Lage.  Es  verliert
se in  Kolonialhandelsmonopol  und  greift  nun  zu  Mafsregeln,
welche  seinen  Handel  von  der  Konkurrenz  des  Auslandes  befreien ­
  sollen.  Dies  führt  zum  Verbot  der  Sklavenlieferungen
nn  die  feindlichen  Zuckerinseln.  Durch  die  Erwerbung  neuer
Kolonien  kommt  im  Interesse  der  alten  auch  der  Rest  des
Sklavenhandels  zu  Fall.
Forschungen  XXV.  1  (116).  —  Hochstetter.

3
        <pb n="45" />
        34

XXV  1.

Erster  Abschnitt.
Die  Periode  von  1783—1793.  Der  Abfall  Nordamerikas.
Will  man  das  Ergebnis  der  folgenden  Untersuchung  in
wenige  Worte  zusammenfassen,  so  könnte  man  sagen  :  Der
Abfall  der  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  und  die
dadurch  verursachten  politischen  und  wirtschaftlichen  Umwälzungen ­
  in  dem  grofsbritannischen  Staatswesen  sind  die  entscheidenden ­
  Ereignisse  für  die  Abschaffung  des  Sklavenhandels
gewesen.  Viele  andere  Gründe  waren  nichts  als  Folgen  dieser
einen  Hauptursache.
Wie  gründlich  die  Unabhängigkeit  von  Nordamerika  die
britische  Volks-  und  Weltwirtschaft  in  allen  ihren  Fugen  erschütterte, ­
  ist  heute  nicht  mehr  leicht  vorzustellen.  Die  auf  *
Burkes  Antrag  1783  verfügte  Aufhebung  des  Kolonialamtes
und  des  Staatssekretariats  für  Amerika  sagt  genug!  England
stand  damals  vor  dem  Ruin  seiner  200  Jahre  alten  Kolonialpolitik. ­
  Wenn  die  Folgen  dieser  bitteren  Tatsache  in  ihrer
ganzen  Tragweite  niemals  vollständig  in  die  Erscheinung  getreten ­
  sind,  so  hat  dies  England  allein  den  bald  darauf  folgenden ­
  französischen  Revolutionskriegen  zu  verdanken,  die  ihm
Gelegenheit  gaben,  die  erlittenen  Verluste  wieder  bis  zu  einem
gewissen  Grade  zu  ersetzen.  Gewisse  soziale  und  wirtschaftliche ­
  Institutionen  hat  es  aber  nicht  mit  Mnüberzuretten  vermocht. ­
  Dazu  gehört  der  Sklavenhandel.
Erster  Teil.
Die  Krisis  der  britischen  Zuckerinseln  in  Westindien.
Der  Abfall  Nordamerikas  machte  sich,  soweit  der  Sklavenhandel ­
  in  Frage  kam,  zunächst  in  einer  heftigen  Krisis  in
Britisch-Westindien  bemerkbar  (Bridges,  S.  100),  die  den  ersten
Anstofs  zur  Abolition  geben  sollte.  Die  britischen  Inseln
glitten  von  ihrer  stolzen  Höhe  herab  und  wurden  von  den
rivalisierenden  Zuckerinseln  Frankreichs  und  Spaniens  überflügelt. ­
  Die  Vorteile  des  Sklavenhandels  kamen  dadurch
weniger  England  als  dem  Auslande  zugute,  und  deshalb  muiste
er,  gemäfs  dem  merkantilistischen  Grundsatz:  „Fremder  Gewinn, ­
  eigener  Verlust“  fallen.
a)  Die  Ursachen  der  Krisis.
1.  Englands  Schiffahrtspolitik  in  Westindien  vor  und  nach  dein
nordamerikanischen  Unabhängigkeitskriege.
Der  Niedergang  der  britischen  Sklaveninseln  vollzog  sich
unter  einer  eigenartigen  Verknüpfung  mit  der  Schiffahrts-
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        XXV  1.

35

politik,  die  England  seit  1770  resp.  1783  dortselbst  befolgte.
Eine  Vergleichung  der  wirtschaftlichen  Beziehungen  Westindiens ­
  zu  Nordamerika  vor  und  nach  dem  Kriege  wird  dies
erläutern.
Wohl  kaum  zwei  andere  Wirtschaftsgebiete  waren  und
sind  noch  heute  dermafsen  aufeinander  angewiesen  wie  jene
beiden  Länder  (Edwards  VI,  S.  377).  Ihr  gegenseitiger  Handel
beförderte,  wie  wir  im  zweiten  Kapitel  gesehen  hatten,  nicht
Dinge  der  Eitelkeit  oder  des  Luxus,  sondern  versah  die  westindischen ­
  Pflanzer  mit  den  unentbehrlichsten  Existenzmitteln.
Getreide  und  Gemüse  jeglicher  Art,  Fleisch  und  sonstige  Viehprodukte, ­
  Pferde  und  Esel  zum  Betrieb  ihrer  Zuckermühlen,
Holz  zum  Häuser-  und  Mühlenbau,  auch  zur  Herstellung  ihrer
Zucker-  und  Rumfässer,  sowie  Unmassen  von  Fischen  als
billigstes  Nahrungsmittel  für  ihre  Negersklaven  empfingen  sie
von  dem  festländischen  Norden  im  Austausch  gegen  ihre  kostbaren ­
  Kolonialprodukte.  Frühzeitig  hatte  England  von  seinem
strengen  Kolonialsystem  hier  eine  Ausnahme  gemacht,  indem
es  zwischen  beiden  Kolonien  einen  direkten  Handel  in  amerikanischen ­
  Schiffen  gestattete.  Schon  unter  Karl  II.  begannen
die  Farmer  des  Nordens,  nach  Westindien  Lebensmittel  zu
exportieren  und  die  englischen,  schottischen  und  irischen  Zufuhren ­
  entbehrlich  zu  machen.  Vergeblich  hatten  Sir  Josias
Child  und  Dr.  D.  Avenant  (unter  Wilhelm  III.)  vor  den
möglichen  Folgen  dieser  wirtschaftlichen  Abhängigkeit  Westindiens ­
  von  Nordamerika  gewarnt  (Chalmers,  S.  113).
Dem  geschwisterlichen  Verkehr  verdankten  beide  Länder
ihre  schnelle  Entwicklung  und  ihren  Vorsprung  vor  den  französischen, ­
  spanischen  und  holländischen  Sklaveninseln,  die  sich
nicht  auf  den  Besitz  eines  so  günstig  gelegenen  Gebietes  wie
Nordamerika  stützen  konnten  (Bridges  II,  S.  193).  Nach  dem
Urteil  eines  kompetenten  Beobachters  aus  der  Mitte  des
18.  Jahrhunderts,  des  Mr.  Long  (History  of  Jamaica),  wäre
cs  fraglich  gewesen,  ob  England  einen  einzigen  Acker  in
Westindien  besessen  hätte,  wenn  der  nordamerikanische  Kontinent ­
  einer  anderen  Macht  gehört  hätte  und  die  Engländer
von  ihm  ausgeschlossen  gewesen  wären  (Edwards  VI,  S.  377).
Als  England  17G3  zwischen  Französisch-Kanada  und  Französisch-Westindien
  zu  wählen  hatte,  entschied  es  sich  auf  Lord  Chattams
  Rat  für  das  erstere,  in  der  Meinung,  dafs  der  Besitz
fles  Festlandes  zugleich  die  wirtschaftliche  Herrschaft  über
Westindien  garantiere.  Die  Entscheidung  war  richtig.  Britisch-Westindien
  nahm  seitdem  einen  rascheren  Aufschwung  als  je;
der  Sklavenhandel  gleichfalls.  Beide  hatten  1772,  unmittelbar
v or  der  amerikanischen  Revolution,  den  Höhepunkt  ihrer
Entwicklung  erreicht.  Die  Sklavenbevölkerung  Jamaikas  z.  B.
war  innerhalb  30  Jahre  (1743—1773)  von  99  000  auf  über
200  000  gestiegen  (Bridges  II,  S.  105).  Der  Grund  war  ein-8*
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        tïi

36  XXV  1.
fach  der:  Nordamerikas  Überflufs  an  Lebensrnitteln,  Holz  und
Vieh,  sowie  der  bequeme  Seeverkehr  nach  Westindien  ermöglichte ­
  es  den  britischen  Inseln,  ihr  Produktionsinteresse
einseitig  auf  die  Gewinnung  der  wertvolleren  tropischen  Erzeugnisse, ­
  insbesondere  des  Zuckers,  zu  richten,  während  die
spanischen  und  französischen  Inseln  vom  nordamerikanischen
Kontinent  ausgeschlossen  waren  und  nicht  so  kapitalistisch
wirtschaften  konnten,  weil  sie  aufser  den  Kolonialwaren  noch
Lebensmittel  anzubauen  gezwungen  waren.  Dieser  Umstand
hielt  die  Zuckerpreise  hoch,  schützte  die  britischen  Pflanzer
vor  der  ausländischen  Konkurrenz  und  bewahrte  der  britischen
Sklavenarbeit  ihre  Rentabilität.  Schon  Adam  Smith  berichtet
(IV,  7.  Kap.,  2.  Abt.),  „dafs  der  Fortschritt  und  Wohlstand
der  britischen  Inseln  keineswegs  dem  Fleifs  der  Kolonisten
oder  dem  Ertrag  des  Bodens  zu  verdanken  sei,  wie  auf  den
französischen  Inseln,  sondern  zumeist  Englands  grofsem  Reichtum ­
  aus  andern  Ländern,  von  dem  ein  Teil  auf  diese  Inseln
überflösse.  An  sich  sei  der  Betrieb  der  französischen  Plantagen ­
  dem  der  britischen  überlegen.“  Ebenso  urteilt  Chalmers
(8.  144/5):  „Britisch-Westindien  habe  seine  Anregung,  seine
Kapitalien  und  Arbeitskräfte  stets  aus  England  empfangen,
sei  dafür  auch  mit  50  Mill.  £  verschuldet,  während  Französisch-Westindien ­
  alles  sich  selbst  allmählich  durch  Sparsamkeit ­
  erworben  hätte.“
Der  Aufstand  der  nordamerikanischen  Kolonien  stürzte
die  britischen  Sklaven  insein  in  jene  Krisis,  von  der  sie  sich
im  Grunde  genommen  bis  zum  heutigen  Tage  nicht  wieder
erholt  haben.
Bereits  zu  Anfang  des  amerikanischen  Unabhängigkeitskrieges ­
  sah  sich  die  britische  Regierung  genötigt,  ihren  treugebliebenen ­
  westindischen  Kolonien  jeden  Verkehr  mit  den
Rebellen  zu  untersagen.  Wegen  dieses  Verbotes  petitionierte
die  Assembly  of  Jamaica  im  Jahre  1775  beim  König  und  erklärte, ­
  das  „the  most  dreadful  calamities  .  .  .  and  the  inevitable
destruction  of  the  small  sugar  colonies  must  follow  the  present
unnatural  contest  with  the  Americans“  (Southey  II,  S.  422  ff.).
Eine  andere  Petition  an  das  Unterhaus  besagte,  „that  the
sugar  plantations  were  necessarily  dependant  upon  external
support,  and  that  the  profits  ...  in  a  great  measure  depended
on  a  free  intercourse  with  North  America“  (ebendort).  Die
Gesuche  hatten  keinen  Erfolg;  der  Handel  blieb  verboten.
„In  consequence  of  the  war  great  distress  was  felt  in  the
islands“  (Southey  II,  425;  auf  Bridges  II,  167).
Als  die  Vereinigten  Staaten  1783  endgültig  aus  dem
britischen  Staatsverbande  herausgetreten  waren,  stand  England
vor  der  wichtigen  Entscheidung,  wie  es  in  Zukunft  seine
Schiffahrtsgesetzgebung  in  Westindien  einzurichten  hätte.  Sollte
es,  wie  früher,  die  nordamerikanischen  Schiffe  in  seinen  west-
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        XXV  1.

37

indischen  Häfen  zulassen,  oder  sollten  dieselben  fortan  als
Fremde  behandelt  und  aus  den  britischen  Häfen  ausgeschlossen
werden?
Diese  wichtige  Frage  beherrschte  damals  die  öffentliche
Meinung  und  übertraf  an  Bedeutung  jede  andere,  z.  B.  die
Abolitionsfrage.  Zwei  Parteien  standen  sich  schroff  gegenüber. ­
  Die  eine,  die  freihändlerisch-westindische,  an  deren
♦Spitze  der  jüngere  Pitt,  Br.  Edwards  und  andere  von  Ad.  Smith
beeinflufste  Wirtschaftspolitiker  standen,  erklärte  eine  wirtschaftliche ­
  Trennung  Westindiens  von  Nordamerika  für  undurchführbar. ­
  Das  britisch  verbliebene  Nordamerika  könnte
für  die  Vereinigten  Staaten  keinen  Ersatz  bieten.  Aus  den
Erfahrungen  des  vergangenen  Krieges  glaubte  sie  die  Lehre
ziehen  zu  müssen,  dafs  die  britischen  Inseln  ohne  die  Zufuhr
nordamerikanischer  Lebensmittel  in  nordamerikanischen  Schiffen
nicht  bestehen  könnten.  Mit  wunderbarem  Scharfsinn  entschied ­
  sich  Pitt  daher  schon  1783  für  den  Freihandel  mit  den
Rebellen,  für  gleiche  Behandlung  ihrer  und  der  englischen  Schiffe
in  den  Häfen  Westindiens.
Seine  Gegner,  die  Anhänger  des  Sperrsystems  (Chalmers,
Lord  Sheffield),  ereiferten  sich  für  die  Anwendung  der  Navigationsakte ­
  auf  die  jetzt  als  Fremde  zu  behandelnden  Vereinigten ­
  Staaten.  Das  Parlament,  das  die  Angelegenheit  nicht
ohne  genaue  Untersuchung  erledigen  zu  können  glaubte,  übergab ­
  1783  die  vorläufige  Entscheidung  darüber  dem  Könige.
Georg  III.  erliefs  am  2.  Juli  1783  eine  Ordre,  wodurch  die
Ein-  und  Ausfuhr  amerikanischer  Produkte  von  und  nach
Westindien  zwar  wieder  gestattet,  aber  ausschließlich  britischen
Schiffen  Vorbehalten  wurde.  Das  bedeutete  also  strikte  Durchführung ­
  der  Cromwellschen  Navigationsakte  und  mufste,  da
der  Verkehr  bisher  fast  gänzlich  in  amerikanischen  Fahrzeugen ­
  geführt  worden  war,  schwere  Erschütterungen  des
britischen  Plantagenbaues  nach  sich  ziehen.
Die  Pflanzer  opponierten  auf  das  schärfste  gegen  die
Ausschliefsung  amerikanischer  Schiffe.  „  We  are  driven  to
the  necessity  of  declaring  that  we  cannot  submit  in  silence  to
be  starved.  We  expect  to  be  restored  ...  to  the  only  alternation ­
  which  can  prevent  it  —  to  that  trade  which  can  alone
afford  a  chance  of  carring  on  our  estates  .  .  .  We  demand
it  as  one  of  the  gifts  of  nature,  to  enable  us  to  avert  impending
i’uin“  (aus  einer  Petition,  erwähnt  bei  Bridges  II,  S.  193).
1784  wurde  auf  Verlangen  der  Pflanzer  die  Streitfrage  einem
Ausschüsse  des  Parlaments  zur  Untersuchung  überwiesen.
Letztere  ergab  einen  genauen  Bericht  über  den  Stand  der
westindischen  und  nordamerikanischen  Handelsbeziehungen
(siehe  Report  on  the  West-Indies,  1784).  Vor  allem  stellte
sie  fest,  dafs  Kanada,  Neuschottland  und  Neufundland  aus
klimatischen  und  sonstigen  Gründen  gar  nicht  daran  denken
        <pb n="49" />
        38

XXV  1.

konnten,  für  den  Lebensmittel-  und  Holzexport  der  abgefallenen
Vereinigten  Staaten  einen  Ersatz  zu  bieten.  Von  701  Topsegelschiffen ­
  und  1681  Schaluppen,  die  im  Jahre  1772  aus
nordamerikanischen  Häfen  nach  Westindien  gesegelt  waren,
entfielen  nur  2  der  ersteren  und  11  der  letzteren  auf  das
später  so  genannte  Britisch-Nordamerika.  Im  Winter  war  die
Schiffahrt  mit  Kanada  über  den  St.  Lorenz  durch  Eis,  im
Sommer  durch  widrige  Winde  gesperrt.  Trotz  dieser  ungünstigen ­
  Berichte  empfahl  das  Komitee  eine  genaue,  straffe
Befolgung  des  Prohibitivsystems.  Jede  Abweichung  davon
würde  Grofsbritanniens  Handel  und  Schiffahrt  der  Rivalität  der
revoltierenden  Untertanen  aussetzen.  „72000  Pflanzer  und
400000  Sklaven  können  gewifs  keinen  hinreichenden  Grund
dazu  geben,  den  Vorteil  und  sogar  die  Unabhängigkeit  der
englischen  Nation  zu  opfern!“  (G.  Chalmers,  S.  62).  „If  the
West-Indies  expect  protection  from  Great  Britain,  they  must
be  useful  to  her!“  (ebendort,  S.  125).  Die  Drohungen  der
Westindier,  von  England  abzufallen  und  sich  der  Union  anzuschliefsen,
  wurden  in  England  kühl  aufgenommen;  denn
man  durchschaute  zu  deutlich,  dafs  Westindien  sich  hüten
würde,  sein  Kolonialwarenmonopol  auf  den  englischen  Markt
aufs  Spiel  zu  setzen.  Nur  England  konnte  ihm  die  hohen
Zuckerpreise  bewilligen,  ohne  welche  die  britischen  Pflanzer
ihre  Wirtschaft  nicht  weiterzuführen  vermochten.
So  siegte  in  England  der  schutzzöllnerische  Gedanke.
Auch  die  Absicht,  die  treugebliebenen  Kanadier  durch  das
Monopol  auf  den  westindischen  Markt  zu  belohnen,  mag  dazu
beigetragen  haben.  An  Vergeltungsmafsregeln  der  unter  sich
selbst  noch  uneinigen  und  rivalisierenden  Freistaaten  glaubte
niemand.  Man  nahm  an,  dafs  die  Vereinigten  Staaten  ihre
agrarischen  Interessen  etwaigen  handelspolitischen  Vorteilen
vorläufig  voranstellen  würden.  Am  4.  April  1788  trat  in  England ­
  ein  Gesetz  in  Kraft,  welches  die  Ordre  vom  Jahre  1783
bestätigte  und  die  amerikanischen  Schiffe  in  den  britischen
Häfen  Westindiens  ausschlofs.

2.  Die  gröfsere  Fruchtbarkeit  «1er  ausländischen  Kolonien.
Durch  die  politische  und  wirtschaftliche  Trennung  Britisch-WOstindiens
  von  den  Vereinigten  Staaten  gewannen  die  französischen ­
  und  spanischen  Kolonien  Gelegenheit,  ihre  natürlichen ­
  Vorzüge  an  Fruchtbarkeit,  worin  sie  die  britischen
Inseln  weit  übertrafen,  geltend  zu  machen.  Der  bisherige
Wohlstand  der  britischen  Pflanzer  hatte  vor  allem  auf  der
Vorzugsstellung,  die  ihnen  auf  dem  nordamerikanischen  Kontinente ­
  eingeräumt  war,  nicht  etwa  auf  der  Fruchtbarkeit
ihres  Bodens  beruht.  Die  nichtbritischen  Plantagen  gaben
viel  höhere  Erträge,  wie  folgende  Quellenangaben  versichern.
        <pb n="50" />
        XXV  1.

39

„The  average  fertility  of  St.  Domingo  is  above  three  times
greater  than  that  of  Jamaica.  Accordingly  the  French  planters ­
  have  always  been  able  to  bring  their  sugars  to  market
at  a  much  lower  prize  than  the  British“  (Brougham  I,  S.  520  if.).
„Jamaika  konnte  im  ganzen  nicht  als  sehr  fruchtbar  bezeichnet
werden“  (Renny,  S.  84).  Nach  D.  M.  Kinnen  (S.  26)  soll
Barbadoes  im  18.  Jahrhundert  seinen  Boden  so  erschöpft
haben,  dais  sich  der  Zuckerbau  dort  nicht  mehr  lohnte.  Über
Dominica  z.  B.  urteilt  derselbe  Schriftsteller  (S.  50):  „The
general  surface  of  the  country  is  ...  unfavourable  to  the
cultivation  of  sugar.“  „Fleifs  und  Geschicklichkeit,“  sagt
Dr.  Mitchell  (Report  von  1807,  S.  10)  „sind  machtlos,  die
natürlichen  Unterschiede  in  der  Fruchtbarkeit  auszugleichen.“
In  Französisch-  und  Spanisch  -  Domingo  konnte  auf  ein  und
demselben  Boden,  ohne  umgepflanzt  zu  werden,  10—15  mal
hintereinander  Zuckerrohr  geerntet  werden!  (Rep.  1789,  V,
Zeugnis  von  Barbadoes.)  Für  die  fruchtbarsten  und  kultiviertesten ­
  Teile  Jamaikas  schätzte  man  auf  1  Neger  einen
Durchschnittsertrag  von  nur  8 U  hgd.  Muskovadozucker,  für
Domingo  dagegen  1  hgd.  4-  3 U  quarters  (à  15  Cwt.).  Der
Agent  Fuller  gibt,  wohl  mit  starker  Übertreibung,  an,  dafs
auf  Domingo  1  acre  durchschnittlich  dieselbe  Ernte  gäbe  wie
5Ü4  acres  auf  Jamaika.  Als  auf  weitere  Belege  sei  auf  die
Zeugnisse  sämtlicher  im  Report  von  1789  (V.  Teil)  zu  Worte
gekommenen  Agenten  der  britischen  Inseln  verwiesen,  von
denen  z.  B.  dasjenige  von  Mr.  Brathwaite  aus  Barbadoes
lautete:  „.  .  .  such  indeed  seems  to  be  the  natural  privilege
of  superiority  attached  to  the  French  colonists,  who,  more
from  fortune  than  sagacity  and  merit  of  any  kind,  have
established  themselves  upon  a  very  grateful  soil.  And  had
that  of  Jamaica  been  equal  productive,  we  may  venture  to
affirm  that  ...  we  should  have  continued  to  retain  in  the
European  market  that  ascendancy  which  we  now  fear  is
irrecoverably  lost  to  Britain.“  Ramsay  (S.  22)  schliefst  sich
den  obigen  Urteilen  an.  —
Solange  Nordamerika  unselbständig  war,  konnte  England
durch  Erschwerung  des  Verkehrs,  den  die  Nordamerikaner
mit  Französisch-  und  Spanisch-Westindien  pflogen,  die  Entwicklung ­
  des  letzteren  trotz  seiner  gröfseren  Fruchtbarkeit
verlangsamen.  Das  geschah  denn  auch  in  ausgiebigem  Mafse.
Zucker,  Melasse  und  Rum,  die  von  dorther  nach  Nordamerika
importiert  wurden,  belegte  England  mit  Differentialzöllen  von
5  sh.  per  100  Pfund,  obwohl  über  2 /s  des  in  Nordamerika
verbrauchten  Zuckers  von  fremden  Inseln  stammten  (Sheffield,
S.  107)!  Auch  durch  das  Verbot  der  Ausfuhr  von  nordamerikanischem ­
  Holz  in  die  nichtbritischen  Kolonien  bemühte
sich  Großbritannien,  die  ausländische  Plantagen  Wirtschaft  zu
unterdrücken  und  seinen  eigenen  Pflanzern  die  Konkurrenz
        <pb n="51" />
        zu  erleichtern  (siehe  S.  25).  Bis  1770  gelang  es  ihm;  dann
wendete  sich  das  Blättchen.  Die  in  ihrer  Wirtschaftspolitik
freigewordenen,  aus  den  britischen  Häfen  vertriebenen  Yankees
wandten  sich  jetzt  in  steigendem  Mafse  den  französischen  und
spanischen  Kolonien  zu  und  wurden  seitdem  unbesiegliche
Konkurrenten  der  britischen  Zuckerrohrbauer.  —]
3.  Der  Absentismus  auf  den  britischen  Inseln.
Noch  in  einer  dritten  Beziehung  waren  die  britischen
Kolonien  den  ausländischen  unterlegen:  in  dem  vielgerügten
Absentismus.  Die  Mehrzahl  der  Besitzer  britischer  Pflanzungen
hielt  sich  gar  nicht  in  Westindien  auf,  sondern  lebte  in  England, ­
  wo  sie  ihre  Renten  verzehrte.  Ihr  Geld  hatten  sie  nicht
um  mäfsiger,  dauernder  Verzinsung  willen  in  den  Plantagen
angelegt,  sondern  hauptsächlich  in  der  Absicht,  sofortige,
überdurchschnittliche  Gewinne  zu  erzielen.  Sie  waren  nur
solange  sich  in  Westindien  aufzuhalten  gesonnen,  bis  sie  ihr
Geschäft  gemacht  hatten;  dann  kehrten  sie  schnell  wieder
nach  England  zurück  (Carey,  S.  80  ff.,  auch  Edwards,  Penny,
S.  311,  Ramsay  bei  Sprengel,  S.  5  ff.  u.  a.).  Der  Arbeit
waren  sie  nicht  gewohnt;  sie  verschmähten  es  auch,  ihre
Plantagen  selbst  zu  leiten,  sondern  hielten  sich  dazu  einen
ganzen  Stab  von  Aufsehern.  Deren  Interesse  lief  höchstens
darauf  hinaus,  durch  Raubbau  und  Überanstrengung  der
ihnen  anvertrauten  Sklaven  einen  hohen,  aber  unnachhaltigen ­
  Profit  herauszuschlagen,  um  sich  bei  einem  Stellungswechsel ­
  den  Anschein  von  tüchtigen  Wirtschaftern  zu  verschaffen. ­

Ganz  anders  dagegen  die  spanischen  oder  französischen
Pflanzer.  Sie  leiteten  ihre  Wirtschaft  persönlich,  höchstens
mit  ein  oder  zwei  Gehilfen,  und  legten  oft  selbst  mit  Hand
an.  In  den  britischen  Kolonien  also  eine  grofskapitalistische,
in  den  spanischen  und  französischen  eine  kleinkapitalistischbäuerliche ­
  Verfassung.  Die  Lebensweise  der  dortigen  Pflanzer
war  einfach,  ihre  Bedürfnisse  gering.  Sie  warfen  sich  auch
nicht  einseitig  auf  den  Zuckerrohrbau,  sondern  pflanzten
noch  andere  Kolonialwaren  und  waren  dadurch  unabhängiger
von  den  Preisschwankungen  jedes  einzelnen  Gewächses.  Ihre
Gerätschaften  waren  im  Gegensatz  zu  den  britischen  roh  und
billig.  Der  Siedekessel  wurde  hier  mit  einem  hölzernen,  auf
Jamaika  mit  einem  kupfernen  Schaumlöffel  abgerahmt.  Hier
filtrierte  man  durch  ein  Korbgeflecht,  dort  durch  ein  wertvolleres ­
  Drahtsieb.  Die  englischen  Maulesel,  welche  die
Zuckermühlen  in  Gang  setzten,  wurden  mit  Hafer  und  Korn,
die  französischen  mit  dem  in  den  Siedekesseln  zurückgebliebenen
Abschaum  gefüttert  (siehe  Rep.  1789,  V,  Mr.  Laing).  Die
Betriebsunterschiede  zwischen  der  ausländischen  und  britischen
        <pb n="52" />
        XXV  1.

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Plantagenwirtschaft  scheinen  denen  geähnelt  zu  haben,  wie  sie
heute  z.  B.  zwischen  einem  deutschen  mittelbäuerlichen  und
einem  ostelbischen  Grofsgutsbetrieb  bestehen.  —
Weitere  schwere  Nachteile  erwuchsen  den  britischen
Pflanzern  endlich  noch  dadurch,  da  Cs  es  ihnen  durch  einen
hohen  Exportzoll  auf  raffinierten  Zucker  verwehrt  war,
ihren  Rohrzucker  selbst  zu  läutern  (Edwards,  VI,  ch.  V,
S.  444).  Er  muiste  ungeläutert  nach  England  gehen,  woselbst ­
  sich  vielleicht  50  Familien  in  dieses  gewinnreiche  Geschäft ­
  teilten.
Auch  durch  Steuern,  Zölle  und  sonstige  Abgaben  waren
die  britischen  Pflanzer  beträchtlich  stärker  belastet  als  ihre
ausländischen  Konkurrenten  (Rep.  1789,  Bridges,  II,  S.  159).
b)  Die  Krisis  selbst.
Alle  diese  Umstände  vereint  waren  von  überaus  traurigen
Folgen  für  die  britischen  Zuckerpflanzer  begleitet.  Das  unmittelbare ­
  Ergebnis  des  Ausschlusses  der  amerikanischen  Schiffe
war,  dafs  die  Pflanzer  in  die  ärgste  Not  an  den  unentbehrlichen
Produktionsmitteln,  Holz,  Vieh,  Lebensmittel  u.  s.  w.,  gerieten.
Die  Einzelstaaten  der  Union  vergalten  nämlich  die  egoistische
Schiffahrtspolitik  Englands  mit  gleichem.  Einzelne  verboten
den  Zutritt  englischer  Schiffe  überhaupt,  andere  legten  höhere
Zölle  auf  britische  Produkte  (Huskisson’s  Speeches,  III,  am
12.  Mai  1820).  Infolgedessen  stiegen  die  Preise  für  die  aus
Nordamerika  importierten  Güter  oft  um  mehr  als  50  °/o  (Rep.
1789,  V.  Evid.  of  the  Council  of  St.  Christopher,  of  Grenada,
of  Antigua  etc.).  „The  supply  of  American  articles  necessary
for  a  sugar  plantation,  such  as  lumber,  fish,  rice,  oil,  corn  etc.,
by  being  brought  in  Américain  vessels,  comes  to  the  French
planters  at  less  than  half  the  price  given  by  the  English.“
Die  französischen  Inseln  genossen  nämlich  seit  dem  mit  den
Vereinigten  Staaten  abgeschlossenen  Abkommen  vom  30.  August
1784,  welches  den  amerikanischen  Schiffen  freien  Zutritt  gewährte, ­
  gröl'sere  Handelsfreiheit  als  die  britischen  (Arnould,  I.
5.  90,  Pitkin,  S.  187  u.  a.).  Auf  den  letzteren  steigerte  sich
der  Mangel  an  Lebensmitteln  derart,  dafs  von  1780—81  und
von  1784—80  richtige  Hungersnöte  ausbrachen,  die,  verstärkt
durch  entsetzliche  Orkane  und  Dürren,  den  Tod  von
15000  Negern  auf  Jamaika  zur  Folge  hatten  (Edwards,  VI.
6.  394).  „The  danger  was  imminent,  the  distress  appalling.
From  this  period  the  decline  of  Jamaica  proceeded  with
accelerated  speed“  (Bridges  II,  S.  194).  Um  der  Not  zu  steuern,
muiste  der  Gouverneur  das  Einfuhrverbot  für  amerikanische
Schiffe  mehrmals  zurücknehmen  (Edwards,  ibid).
Die  Folge  der  allgemeinen  Teuerung  auf  den  britischen
Inseln  war  die,  dafs  die  ausländischen  Pflanzer  mit  Hilfe  der
        <pb n="53" />
        42

XXV  1.

Nordamerikaner  sämtliche  Kolonialwaren  billiger  erzeugen  und
auf  die  europäischen  Märkte  bringen  konnten  als  jene.  Die
von  dem  zur  Untersuchung  des  Sklavenhandels  eingesetzten
Komitee  (Report  1789  V.)  gestellte  Frage:  „Does  the
English  planter  cultivate  his  land  at  more  expence  than
the  French?“  wurde  einstimmig  mit  „ja“  beantwortet.
„8—12  °/o,“  berichtet  Mr.  D’Auberteuil  (ibid.,  Jamaika),  „sei  der
gewöhnliche  Zinsertrag  des  auf  Domingo  angelegten  Kapitals,
während  er  auf  Jamaika  höchstens  5  °/o  und  auf  den  übrigen
britischen  Inseln  nur  4  °/o  betrage.“  Dementsprechend  waren
die  Preisunterschiede  zwischen  britischem  und  nichtbritischem
Zucker.  Der  soeben  erwähnte  Mr.  D’Auberteuil  sagte,  dafs
sie  in  Jamaika  ,  Grenada  usw.  immer  15—20  °/o  höher  wären
als  auf  Domingo.  „French  sugar,  at  36Vs  sh.  prize  about,
equalizes  45  sh.  British  of  the  same  quality.“  —  Brougham
(II,  S.  521)  schätzte  das  Preisverhältnis  zwischen  in-  und  ausländischem ­
  Zucker  wie  7  :  5.  Ramsay  (S.  22)  meinte,  die
englischen  Konsumenten  hätten  im  allgemeinen  ein  Drittel
mehr  zu  zahlen  als  das  Ausland.  Der  Teil  I  des  Reportes
von  1789  kommt  in  Nr.  13,  in  dem  Briefe  an  Lord  Hawkesbury
  vom  27.  Februar  1788  auf  den  Zusammenhang  zwischen
dem  britischen  Zucker-  und  Sklavenhandel  zu  sprechen.
Einige  Stellen  daraus  seien  hier  wiedergegeben:  „Great
Britain  at  this  day  possesses  a  superiority  in  the  slave  trade  .  .  .
But  it  does  not  appear  evident,  that  this  superiority  has  produced ­
  any  actual  benefit  to  the  British  sugar  colonies;  on
the  contrary;  Great  Britain  does  not  at  present  enjoy  the
same  eminence  in  the  West-india  trade,  which  this  kingdom
possessed  in  the  beginning  of  this  century  .  .  .  That  valuable
commerce  of  supplying  the  foreign  markets  with  sugar  is  now
almost  engrossed  by  France.  But  when  the  West  India  trade
of  Britain  is  confined  to  the  supply  of  the  home  markets,  and
the  benefit  of  the  exclusive  supply  of  those  markets  is  secured ­
  to  the  planter  .  .  .,  it  remains  to  be  pointed  out  what
actual  benefit  has  been  produced  to  the  British  sugar  colonies
by  that  superiority  of  Great  Britain  in  the  slave  trade,  which
has  been  allowed!  And  the  same  argument  will  apply  to  the
subject  on  the  principle  of  general  policy,  as  far  as  respects
the  naval  power  of  this  kingdom;  or,  if  pushed  farther,  it
may  be  urged,  that  a  competition  with  France  for
the  supply  must  be  sought  in  a  different  system
of  culture,  at  less  expence,  by  the  labour  of  native
negroes!“
Zur  Veranschaulichung  der  unbedingten  Überlegenheit
des  damaligen  französischen  Kolonialbesitzes  in  Westindien
über  den  britischen  seien  folgende  Angaben  gemacht
(Brougham  I,  S.  539):
        <pb n="54" />
        XXV  1.

43

F  ranzösisch  -  W  estindien ­


Britisch-Westindien ­


Gesamte  Sklavenbevölkerung  .
Gesamte  Sklavenbevölker.  nach
Moreau  de  donnés  .  .
Zahl  der  kultivierten  acres  .
Wert  der  Exporte  an  Zucker
»  „  »  an  Kaffee
_*  „  „  an  Wolle
Wert  der  Gesamtexporte
Die  am  Handel  beteiligte  Flotte
Anzahl  der  Matrosen  .  .  .  .

800000  Sklaven
661948
4024660  acres
175  Mül.  Pfd.
7%,4  "  "
9,00  „
8,3  Mill.  £
164800  Tonnen
15400

465000  Sklaven
467353
2  609  845  (ibid.S.357)
j  184,9  Mill.  Pfd.*
8  ;  :
5,2  Mill.  £
148176  Tonnen 1
13936

„The  mere  advantages  .  .  .  are  so  various  and  important, ­
  that,  if  the  West-Indian  empires  of  the  two  nations  were
possessed  by  independent  states,  no  balance  whatever  could
subsist  between  their  respective  powers“  (ibid.,  S.  520).  Demnach ­
  verstand  es  sich  von  selbst,  dafs  England  sich  hüten
mufste,  den  Sklavenhandel  weiter  zu  dulden,  der  den  Abstand
zwischen  seinen  und  den  ausländischen  Kolonien  von  Tag  zu
Tag  vergröfserte.  Die  Sklavenarbeit  hatte  für  England  ihre
Rentabilität  und  der  Negerhandel  damit  seine  ökonomische
Bedeutung  verloren.

Zweiter  Teil.
Zusammenhang  der  Abolitionsbewegung  mit  den  handelspolitischen ­
  Kämpfen  seit  1783.
Nachdem  wir  somit  in  der  westindischen  Krisis  den  ursächlichen ­
  Zusammenhang  zwischen  dem  Abfall  Nordamerikas
und  der  Abolitionsbewegung  erkannt  haben,  kommen  wir  auf
die  bei  der  Erörterung  der  amerikanisch-westindischen  Handelsbeziehungen ­
  bereits  gestreifte  Freihandelsbewegung  noch  in
einigen  Sätzen  zurück.
Es  ist  bekannt,  dafs  der  Abfall  der  Vereinigten  Staaten
im  letzten  Grunde  den  Zusammenbruch  des  alten  Merkantilsystems ­
  herbeigeführt  und  der  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts ­
  sich  mehr  und  mehr  hervorwagenden  freihändlerischen
Strömung  starke  Antriebe  gegeben  hat.  In  den  seit  1783
mit  verstärkter  Heftigkeit  ausbrechenden  Kampf  zwischen
Schutz-  und  Freihandel  wurde  die  Antisklavereibewegung  —
mit  oder  gegen  den  Willen  ihrer  Urheber  —  hineingezogen
und  verdankte  diesem  Umstande  wesentlich  ihre  raschen  Fortschritte. ­


1  Siehe  auch  Rol  off,  S.  4;  Southey  III,  S.  15;  Hüne  I,  S.  371,
811,  348;  Pitkin,  S.  187;  Br.  Edwards  fl,  IV,  S.  13;  M.  de  Jonn  ès  I,
8.  250  ff.
        <pb n="55" />
        44

XXV  L

Bereits  auf  S.  73  ff.  ist  geschildert  worden,  mit  wie  ungewissem ­
  Erfolge  der  Streit  um  die  kommerzielle  Behandlung
der  den  rebellischen  Unionsstaaten  angehörenden  Schiffe
zwischen  beiden  Parteien  tobte.  Die  westindischen  Pflanzer,
deren  Plantagenwirtschaft  grofsenteils  von  den  nordamerikanischen ­
  Zufuhren  abhing,  waren  Freihändler,  während
die  britischen  Rheder,  die  sich  ihr  Handelsmonopol  nicht
nehmen  lassen  wollten,  selbstverständlich  schutzhändlerischen
Ansichten  huldigten.  Die  Aussichten  der  letzteren  waren  nichts
weniger  als  günstig.  War  es  doch  eine  allbekannte  Tatsache,
dafs  dieselbe  Restriktionspolitik  den  Verlust  von  Nordamerika
eingetragen  hatte!  War  doch  seit  Ad.  Smiths  Kritik  des
Merkantilsystems  die  Überzeugung  von  den  Vorteilen  aller
Monopolien  bedenklich  erschüttert.  Aufserdem  hatten  die
sachverständigsten  Beurteiler  der  Lage,  wie  Br.  Edwards  und
W.  Pitt,  warnend  ihre  Stimme  gegen  eine  wirtschaftliche
Trennung  Westindiens  von  den  Vereinigten  Staaten  erhoben.
Auch  die  in  dem  westindischen  Report  von  1784  zutage
geförderte  Erkenntnis  sprach  nicht  zugunsten  der  Protektionisten,
  ganz  zu  schweigen  von  dem  aller  Welt  klar  vor
Augen  liegenden  und  nicht  wegzuleugnenden  Notstände  der
britischen  Zuckerinseln  seit  Beginn  der  nordamerikanischen
Unruhen,  als  die  Schiffahrt  mit  dem  Kontinent  unterbrochen
wurde.
Um  nun  trotz  dieser  trüben  Auspizien  ihre  Absichten  im
Parlament  durchzusetzen,  bedienten  sich  die  Schutzhändler
der  gerade  im  Volk  vorherrschenden  Abneigung  gegen  alles,
was  mit  der  Sklaverei  zusammenhing,  und  schürten  auf  jede
Weise  den  Hals  gegen  die  sklavenhaltenden,  freihändlerischen
westindischen  Pflanzer.  Die  allgemeine  Begeisterung  für
Freiheit,  Gleichheit,  Brüderlichkeit,  welche  die  Menge  berauschte, ­
  machten  sie  sich  weidlich  zunutze  und  gewannen
so  die  öffentliche  Meinung,  die  ihnen  sonst  skeptischer  gegenübergestanden ­
  hätte,  zum  Bundesgenossen.  Nur  wenige  Leute
bewahrten  sich  ihr  kühles  Urteil  und  erkannten,  dafs  die
Sklavenbefreiung  mit  den  handelspolitischen  Streitigkeiten
sachlich  gar  nichts  zu  tun  hatte.  Der  gemeine  Mann  aus  dem
Volke,  selbst  der  Abgeordnete  aus  dem  Parlament  vermengte
beides  und  übertrug  aus  psychologisch  leicht  erklärlichen
Gründen  seinen  Widerwillen  gegen  den  Menschenhandel  auch
auf  die  berechtigten  frei  händlerischen  Bestrebungen  der
Pflanzer.  Die  Preisunterschiede  zwischen  britischem  und  ausländischem ­
  Zucker,  welche  sich  das  englische  Publikum  ge
fallen  lassen  mufste,  und  deren  Ursache  nur  wenige  Gebildete
kannten,  erhöhten  nur  die  Erbitterung.  Die  Wut  gegen  die
Westindier  verstieg  sich  zu  drastischen,  mitunter  geradezu
komischen  Ausdrücken.  Sie  wurden  als  nichtsnutzige  Profitmacher, ­
  als  habgierige  Unterdrücker,  als  die  Urheber  der
        <pb n="56" />
        XXV  1.

45

Sklaverei  und  des  Sklavenhandels  hingestellt.  „Die  allgemeine
Menschlichkeit  wird  verhöhnt,  damit  sich  der  Sklavenhändler
mit  Pasteten  mäste  und  die  Tochter  seines  Schiffers  in  Seide
und  Musselin  dahinflattere!“  (Isert,  S.  359).
Durch  diese  geschickte  Interessenverwirrung  hatten  die
Schutzzöllner  erreicht,  was  sie  wollten.  Jenen  barbarischen
Sklavenhaltern  gönnte  niemand  mehr  in  England  billige
Rücksichtnahme  auf  ihre  berechtigte  Freischiffahrtspolitik.
Dem  schutzzöllnerischen  Gedanken  wurde  damit  in  Westindien
zum  Siege  verholfen.
Die  Bewegung  gegen  die  Sklaverei  und  den  Negerhandel
ist  somit  von  den  schutzzöllnerischen  Handelskreisen  eine
Zeit  lang  stark  begünstigt  und  als  Mittel  für  selbstsüchtige
Zwecke  gemifsbraucht  worden.  Wesentlich  durch  diese  merkwürdige ­
  Interessengemeinschaft  erscheint  es  erklärlich,  dafs
der  Kampf  gegen  den  Sklavenhandel  seit  1783  so  reifsende
Fortschritte  machen  konnte.
Belege  für  die  soeben  entwickelte  Darstellung  dürften  in
der  Literatur  nicht  leicht  zu  finden  sein.  Schwache  Andeutungen ­
  darauf  enthalten  folgende  Stellen  aus  Bridges
(II,  S.  195—197).  Wilberforce  und  sein  selbstloser,  aufopferungsvoller ­
  Kampf  gegen  den  Sklavenhandel,  den  er  —
natürlich  unbewufst  —  im  Dienste  der  Schutzhandelspartei
führte,  wären  demnach  „ein  Beispiel  dafür,  wie  ein  weiser
Mann  sich  selbst,  wie  ein  guter  Mann  andere  täuschen  kann“  !
—  „Es  ist  vielleicht  nicht  hochherzig,  aber  wahr,  wenn  man
das,  was  auf  den  ersten  Blick  dem  Geist  der  Freiheit  entsprungen ­
  zu  sein  scheint,  parteiischen  Stimmungen  und
politischen  Absichten  zuschreibt.“
Bezüglich  der  moralischen  Entrüstung  gewisser  den
Menschenhandel  bekämpfenden  Parteien  sollte  man  nach
Bridges  vorsichtig  sein  und  „rather  to  ascribe  to  unworthy
motives  the  interference  of  those  who  embraced  the  opportunity ­
  to  impose  upon  the  popular  credulity,  and  raise  their
own  fortunes  by  preaching  the  crusade  which  commenced
against  the  sugar  colonies.“  —  Vielleicht  rührten  auch  von
den  am  Kampf  beteiligten  Rhedern  die  Geldmittel  her,  durch
welche  die  kostspielige  Agitation  gegen  den  Sklavenhandel
bestritten  wurde?  —

Dritter  Teil.
Die  Einsicht  in  die  Schädlichkeit  der  Sklavenlieferungen
an  die  nichtbritischen  Kolonien.
Der  Abfall  Nordamerikas  hat  vor  allem  dem  in  die  ausländischen ­
  Kolonien  geführten  Sklavenhandel  eine  gänzlich
        <pb n="57" />
        46

XXV  1.

veränderte  Bedeutung  gegeben  und  ihm  seine  Daseinsberechtigung ­
  geraubt.
Dafs  die  in  die  weit  ausgedehnten  Südstaaten  der  abgefallenen ­
  Union  geführten  Negerimporte  nicht  mehr  in  Englands ­
  Interesse  liegen  konnten,  lag  auf  der  Hand.  Somit  war
das  Gebiet,  auf  dem  England  nach  1783  noch  Sklavenarbeit
verwenden  konnte,  in  der  Hauptsache  auf  die  verhältnismäfsig
kleinen  westindischen  Inseln  beschränkt;  denn  die  englisch  gebliebenen ­
  nordamerikanischen  Besitzungen  in  Kanada,  Neuschottland ­
  und  Neufundland  kamen  für  den  Negerhandel  nicht
in  Betracht,  weil  hier  ebenso  wie  in  den  Nordstaaten  der
Union  aus  klimatischen  und  wirtschaftlichen  Gründen  besser
europäische  Einwanderer  die  Feldarbeit  verrichteten.  Ganz
Ostindien  schied  gleichfalls  aus,  weil  dort  eine  andere  Arbeitsverfassung, ­
  auf  freier  Lohnarbeit  beruhend,  vorherrschte,  und
andere  nennenswerte  Kolonien  besafs  England  damals  nicht.
Der  Einflufs  dieser  territorialen  Veränderungen  prägte
sich  mit  grofser  Deutlichkeit  in  der  Abnahme  der  Zahl  der
britischen  Sklavenschiffe  seit  1771  aus.  Es  segelten  aus
Grofsbritannien  nach  der  afrikanischen  Küste  (Rep.  1789,  IV,
Nr.  1)  :

Im  Jahre  1771  =  192  Schiffe
„  „  1772  =  175  „
„  „  1773  =  151  „
„  „  1774=  164  „

7)  M
M  ))
M  M
»  ft

1775  =  152
1776  =  101
1777  =  58
1778  =  41
1779  =  28

Im  Jahre
H  ft
V  M

1780  =  53  Schiffe
1781  =  77  „
1782  =  69  „
1783  =  130  „
1784  =  99  „
1785  =  116  „
1786  =  146  „
1787  =  137  „

Die  Schiffszahl  des  Jahres  1771  ist  später,  1798,  nur  noch
einmal  wieder  annähernd  erreicht  worden.
Noch  in  anderer  Beziehung  bedeutete  das  Jahr  1783  einen
Wendepunkt  für  die  Beurteilung  der  den  nichtbritischen
Kolonien  zugeführten  Sklavenimporte.  Bisher  hatte  jeder  englische ­
  Wirtschaftspolitiker  hierin  einen  nationalen  Gewinn  erblickt; ­
  denn  der  Handel  beschäftigte  eine  gewisse  Anzahl
Schiffe  und  Matrosen,  führte  dem  Mutterlande  für  die  verkauften ­
  Neger  eine  entsprechende  Menge  Edelmetall  zu  und
stärkte  dessen  „aktive  Handelsbilanz“.  Wennschon  die  eingeführten ­
  Sklaven  den  Produktionsertrag  der  ausländischen
Kolonien  erhöhten,  so  kam  infolge  der  geschilderten  nordamerikanisch-westindischen ­
  Handelsbeziehungen  ihr  wachsender
Wohlstand  den  Nordamerikanern  und  dadurch  schliefslich  auf
einem  Umwege  auch  Grofsbritannien  zu  gute,  da  jeder  ins
Ausland  verkaufte  Sklave  die  Ausfuhr  der  nordamerikanischen
        <pb n="58" />
        XXV  1.

47

Produktionsmittel  nach  Westindien  steigerte  und  so  im  letzten
Grunde  das  kommerzielle  Übergewicht  Grofsbritanniens  erhöhte.
Der  1774  ausbrechende  Aufstand  der  Nordamerikaner  und
die  dadurch  verursachte  wirtschaftliche  Krisis  in  Britisch-Westindien
  legten  Bresche  in  diesen  Zusammenhang.  Je  mehr
Sklaven  England  an  die  französischen  und  spanischen  Konkurrenten ­
  verkaufte,  um  so  besser  wurden  jene  in  den  Stand
gesetzt,  den  britischen  Zuckerproduzenten  Konkurrenz  zu  bieten.
Jeder  in  die  ausländischen  Inseln  gehandelte  Neger  stärkte
deren  produktive  Kraft  und  verschob  die  an  sich  schon
mifsliche  kolonialpolitische  Lage  immer  weiter  zu  Englands
Ungunsten.  Der  Einwand,  dafs  England  an  dem  wachsenden
Reichtum  der  fremden  Pflanzer  infolge  ihres  Randes  mit  den
Nordamerikanern  einen  Gewinnanteil  hätte,  galt  nicht  mehr;
denn  Nordamerika  war  selbständig.  Höchstens  noch  in  privatwirtschaftlicher ­
  Hinsicht  konnten  diese  Sklavenlieferungen  vorteilhaft ­
  genannt  werden  ;  vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkt
aus  aber  nicht.  Der  Earl  of  Moira  kennzeichnete  ihren
Charakter  trefflich  mit  den  Worten:  „Slaves  are  raw  material.
It  has  always  been  considered  as  highly  impolitic  to  export
to  foreign  states  any  raw  material  from  this  country,  which
was  afterwards  to  be  worked  up  into  manufactured  articles!“
(H.  o.  L.  7.  V.  1806).  —
Es  hat  lange  gedauert,  bis  diese  Erkenntnis  Allgemeingut ­
  der  britischen  Nation  geworden  ist.  Frühe  Spuren  finden
sich  bereits  1784  bei  J.  Ramsay,  der  sie  in  seiner  Abolitionsschrift ­
  „Inquiry  into  the  slave  trade“  als  Agitationsmittel  verwendet. ­
  Er  schreibt  S.  20/21  :  „It  is  a  notorious  fact,  that  a
considerable  proportion  of  our  African  trade  has  been  directed
to  the  supply  of  the  French  colonies  ....  and  that  the  improvement ­
  arising  thence  ....  threatened  to  bring  our  existence
as  a  naval  power  to  an  end!“  Gegen  Ende  der  1780er  Jahre
waren  bereits  Pitt,  Fox,  Wilberforce  und  andere  hervorragende
Politiker  von  Zweifeln  an  der  Nützlichkeit  des  Handels  erfüllt.
In  dem  Report  1789  (V.  C.  Nr.  5)  spielt  z.  B.  die  Frage:
Do  not  the  French  purchase  from  our  trades  a  great  proportion ­
  of  the  negroes  they  want,  and  do  not  they  pay  a
higher  price  for  them?  eine  wichtige  Rolle.
Trotz  der  Schwierigkeiten,  welche  die  Gesetzgebungen
den  britischen  Sklavenimporten  auferlegten,  gingen  von  den
38000  Afrikanern,  welche  England  jährlich  über  den  Ozean
verschickte,  bei  weitem  der  gröfsere  Teil  in  die  ausländischen
Kolonien.  Den  Hauptstrom  der  schwarzen  Einwanderer  nahmen
die  spanischen,  holländischen,  dänischen  und  französischen
Inseln  auf.  Die  ausländischen  Inseln  vermehrten  ihre  Produktion, ­
  versorgten  einen  wachsenden  Teil  Europas  mit  ihren
Kolonialwaren  und  nahmen  an  Wohlstand  zu,  während  die
britischen  ihrer  teureren  Preise  wegen  nur  noch  im  Mutter-
        <pb n="59" />
        48

XXV  1.

lande  einen  Absatz  fanden.  Auf  dem  Weltmarkt  wurden  sie
mehr  und  mehr  verdrängt.
Im  folgenden  sollen  über  die  Verteilung  der  englischen
Negerimporte  unter  die  verschiedenen  Gebiete  einige  Zahlenangaben ­
  gemacht  werden.  Im  voraus  sei  dazu  bemerkt,  dafs
sie  auf  absolute  Genauigkeit  keinen  Anspruch  erheben  und
nur  ein  ungefähres  Bild  entwerfen  können.  Umfassende  Berichte ­
  darüber  gibt  es  nicht,  wie  auch  Blake  meint  (S.  108).
Die  wenigen  amtlichen  Ermittelungen  sind  viel  zu  summarisch
und  erreichen  die  Wahrheit  schon  deshalb  nicht,  weil  sie  den
um  die  damalige  Zeit  in  beispiellosem  Umfang  betriebenen
Schleichhandel  unberücksichtigt  lassen,  ln  die  holländischen
und  spanischen  Gebiete  hätte  z.  B.  nach  dem  Buchstaben  des
Gesetzes  kein  einziger  britischer  Sklave  seinen  Weg  finden
dürfen,  und  doch  stand  fest,  dafs  jährlich  Tausende  hineingeschmuggelt ­
  wurden  (z.  B.  Isert,  S.  28(3).
Über  die  nach  Britisch-Westindien  eingeführten  und  von
dort  wieder  weiter  in  die  benachbarten  fremden  Inseln  ausgeführten ­
  Neger  transporte  gibt  die  Tabelle  Nr.  4  des  Reports
1789,  IV,  ungefähren  Aufschlufs.  Ein  Teil  von  ihr  sei  hier
wiedergegeben,  doch  dazu  bemerkt,  dafs  die  Kolonne,  welche
die  wieder  ausgeführten  Neger  angibt,  viel  zu  niedrige  Angaben ­
  enthält,  weil  allerlei  Ausfuhrerschwerungen  der  britischen
und  zum  Teil  die  hohen  Einfuhrprämien  der  ausländischen
Inseln  ungemein  zum  Schmuggelhandel  verlockten  (Report
1789,  IV,  Zeugnis  von  Mrs.  Bailie,  King  usw.,  auch  unter
„France“,  sonst  im  Teil  V,  unter  C,  Nr.  5  u.  a):

Sklaven  im  porte  nach  Britisch-Westindien.

Jahr

Gesamtzahl  der  aus
Afrika  importierten

Zahl  der  wieder  ausgeführten ­


Zahl  der  in  Britisch-Westindien
  zurückbehaltenen. ­


1785
1786
1787

21520
19  145
20978

5018
4317
5366

16580
14843
15657

Sa.

61643

14  701

47  080

Danach  wurden  von  den  in  den  drei  Jahren  1785—87
nach  Britisch-Westindien  importierten  Gl  (343  Negern  14  701
wieder  ins  Ausland  zurückexportiert,  d.  h.  fast  24°/o.  Auch
Edwards  berechnet  die  Zahl  der  Reexportierten  auf  1 U  bis
V&amp;lt;5  der  Importierten  (Brougham  I,  S.  532  ff.).  Nur  47  080
verblieben  für  die  britischen  Pflanzer.  Da  nach  den  (zu
niedrig  begriffenen)  Angaben  des  Reports  damals  etwa  jährlich
38000  Neger  in  englischen  Schiffen  aus  Afrika  geholt  wurden,
so  müssen  innerhalb  der  drei  Jahre  mindestens  dreimal
38000  =  114000  transportiert  worden  sein,  von  denen  freilich
        <pb n="60" />
        XXV  1.

49

nach  Abzug  von  über  12%  nur  100000  die  Strapazen  der
Seereise  überstanden  haben  und  lebendig  in  Amerika  angekommen ­
  sein  mögen.  Von  100000  Angekommenen  verblieben ­
  nur  47  080  für  den  englischen  Bedarf  ;  d.  h.  nur  47  %
der  britischen  Transporte  kamen  Grofsbritannien,
  53  %  dem  Ausland  zugute.
Diese  von  den  englischen  Behörden  amtlich  registrierten
Zahlen  werden  durch  private  Angaben  durchweg  zu  Englands
Ungunsten  berichtigt.  Wilberforce  (12.  V.  1789;  H.  o.  C.),
der  sich  ebenfalls  mit  den  amtlichen  Berichten  bescheidet,
rechnet  statt  53%  gar  54%  heraus.  Dabei  mufs  aber  berücksichtigt ­
  werden,  dafs  diesen  53%  oder  54%  wegen  der
besseren  Qualität  eine  höhere  Bedeutung  zukam,  als  ihr  Zahlenwert ­
  besagte;  denn  es  ist  klar,  dafs  für  den  Rückexport  im
allgemeinen  nur  die  kräftigsten  und  gesündesten  Neger  in
Betracht  kommen  konnten,  während  die  von  den  Strapazen
der  „middle  passage“  am  meisten  mitgenommenen  auf  den
englischen  Inseln  zurückblieben  und  die  Sterbeziffer  dort
erhöhten.
Während  nach  den  obigen  Daten  24%  der  Totalimporte
in  Britisch-Westindien  wieder  ausgefülirt  wurden,  berechnen
sich  aus  der  bei  Southey  (III,  S.  13)  abgedruckten  Tabelle
sogar  über  37  %  :

Importe  und  Exporte  von  Sklaven  nach  und  aus
den  britischen  Inseln  in  Westindien.

Zahl  der  Exporte

Zahl  der  Importe

Jamaika
Barbadoes
Dominica
Grenada
Tobago  .
St.  Vincent

10451

3619
5
4960
170

:J67

620:

1400

300

1  825

usw

Westindien

24919

9256

Bntisch-37

  °/o

Nach  dieser  Tabelle  wären  durchschnittlich  15663  Sklaven
für  den  britischen  Bedarf  verblieben.  Auch  Edwards  gibt
15—1(3000  Neger  als  den  jährlichen  Bedarf  der  britischen
Pflanzer  an.  Da  er  gleichzeitig  die  Zahl  der  Reexportierten
auf  5000  und  den  gesamten  britischen  Sklavenhandel  auf
38000  Sklaven  schätzt,  so  gingen  nach  seiner  Berechnung  jährlich ­
  etwa  %  der  englischen  Importe  ins  Ausland.
Im  Report  1789  finden  sich  unter  V,  C,  Nr.  5  zerstreute
Forschungen  XXV  1  (116).  —  Hochstetter.  4
        <pb n="61" />
        50

XXV  L

Angaben  über  den  Umfang,  den  auf  einigen  Inseln  der  Rückexport ­
  angenommen  hatte.  Z.  B.  die  von  Mr.  Robinson,
Mr.  Spooner  sowie  von  den  Kaufleuten  aus  Roseau  (auf
Dominica),  wonach  von  den  seit  den  letzten  vier  Jahren  nach
Dominica  importierten  Negern  5 /s  an  die  Franzosen  und  2 ls
an  die  Spanier  verkauft  worden  wären.  Auf  Grenada  wären
seit  1784  11000  Neger  verkauft;  davon  die  volle  Hälfte  zu
billigeren  Preisen  an  Fremde.  Von  Jamaika  hätten  Vs  der
Importe  das  Land  wieder  verlassen  !  Southey  (III,  S.  220)
schreibt:  Von  1784—88  wären  27  553  Neger  nach  Barbadoes
gebracht  worden;  von  ihnen  wären  nur  11  772  dort  verblieben,
und  15  781  hätten  die  Insel  wieder  verlassen.  —
Die  bisherigen,  auf  amtlichen  Quellen  fufsenden  Zahlen
kranken  an  der  Annahme,  dafs  nur  38000  Neger  von  den
Engländern  transportiert  worden  wären.  In  Wirklichkeit
müssen  es  mehr  gewesen  sein;  denn  die  offiziellen  Berichte
geben,  wie  bemerkt,  keinen  Aufschlufs  über  die  heimlich  in
das  Ausland  verschifften  Sklaven.  Nicht  38000,  sondern  sicherlich ­
  40—50  000  Neger  segelten  jährlich  in  englischen  Schiffen
nach  Amerika.  Clarkson  nimmt  (Essay  on  Slavery  etc.,  S.  32)
42000  an.  Unter  dieser  Annahme  würden  dann  nicht  53  °/o,
sondern  kaum  weniger  als  2 /a  der  Transporte  ins  Ausland  gegangen ­
  sein.  Diese  Behauptung  wird  im  Report  1789  (VI,
„France“)  von  Mr.  Bailie,  Mr.  King  und  Mr.  Hubbert  direkt
ausgesprochen:  „They  believe  that  there  are  forthy  thousand
slaves  annually  purchased  by  the  English,  some  of  which  are
sold  upon  the  coast  to  French  ships,  and  the  remainder  carried
off  in  British  ships.  One  third  of  these  are  wanted  for  the
supply  of  the  British  islands,  and  the  other  two  are  disposed ­
  to  foreigners.“  Diesbezügliche  Notizen  finden  sich  noch
bei  Brougham  (II,  S.  100)  und  Southey  (III,  S.  23).  Dafs
damals  jährlich  tatsächlich  mehr  als  die  von  den  englischen
Behörden  geschätzten  74000  Sklaven  von  den  europäischen
Nationen  über  das  Meer  verschleppt  wurden,  bekunden  aulser
den  erwähnten  Angaben  auch  Blake  (S.  108),  Clarkson  (Ess.
on  Slavery,  S.  35),  Isert  (S.  348)  u.  a.
Grofsbritannien  brauchte  damals  bei  weitem  nicht  mehr
die  meisten  Sklaven  von  allen  europäischen  Nationen.  Frankreich ­
  bedurfte  für  seine  Kolonien  fast  dreimal  so  viel  Neger
als  England,  auch  Portugal  viel  mehr,  wie  folgende  Tabelle
bezeugt.  Es  bedurften  um  1789  an  jährlichen  Zufuhren  ungefähr ­
  durchschnittlich  :
Sklavenimporte
Die  französischen  Kolonien  40000  (siehe  S.  06),
„  portugiesischen  „  .  .  20—25  000  (Poss.  Ann.  1800,
Nov.  4  Stück),
„  englischen  „  15  000
„  holländischen  „  7  000  (Brougham  1,532)
        <pb n="62" />
        XXV  1.  51
Sklavenimporte.
Die  dänischen  Kolonien  .  .  .  8—9000
„  spanischen  „  6000?

„  Vereinigten  Staaten  damals  wenig
für  eigenen  Gebrauch.
Summa  über  100000  Sklaven.
Namentlich  Frankreichs  rapide  angestiegener  Negerbedarf
mufste  Englands  Neid  erregen.  Die  Bevölkerung  und  die
Produktionskraft  der  französischen  Inseln  hatte  sich  erstaunlich ­
  schnell  gehoben.  Domingue  zählte  (Brougham  II,  S.  100)
im  Jahre  1775  erst  250000  Sklaven,  1790  nach  einer  15jährigen
Importperiode  mindestens  455000,  d.  h.  ebensoviel  wie  das
ganze  britische  Westindien!  Guadeloupe  hatte  seine  Negerbevölkerung ­
  verdreifacht  !  Sämtliche  französischen  Besitzungen
in  Westindien  zusammen  sollten  (Sell,  S.  192)  im  Jahre  1777
erst  386500  Sklaven,  dagegen  1788  deren  660000  Stück  gehabt ­
  haben  !  Da  die  Behandlung  der  französischen  Sklaven
nur  wenig  schlechter,  nach  Ad.  Smith  (IV,  Kap.  2.  Eint.)
sogar  besser  gewesen  sein  soll,  so  können  diese  enormen  Zufuhren ­
  in  der  Hauptsache  nur  dazu  verwendet  worden  sein,
neues  Land  zu  kultivieren,  mehr  Kolonialprodukte  zu  erzeugen
und  den  britischen  Erzeugnissen  schärfere  Konkurrenz  zu
bereiten.
Wie  klar  dieser  Sachverhalt  von  den  Abolitionisten  durchschaut ­
  wurde,  bezeugen  die  folgenden  Auszüge  aus  ihren
Schriften.  „Es  ist  eine  notorische  Tatsache,“  schreibt  Ramsay
1784,  S.  20  ff.,  „dafs  ein  beträchtlicher  Teil  unseres  Sklavenhandels ­
  der  letzten  25  Jahre  in  die  französischen  Kolonien  geleitet ­
  wurde  und  dazu  beigetragen  hat,  dafs  sie  im  letzten
Kriege  zur  See  so  gefährlich  waren.  Verbieten  wir  den  in
die  fremden  Kolonien  geführten  Anteil,  so  fallen  2 la  des  ganzen
Handels.  Setzen  wir  ihn  fort,  so  werden  uns  die  Franzosen
trotz  unserer  enormen  Rückfuhrprämie  von  20  sh.  pro  cwt.
Zucker  durch  Hispaniolas  Fruchtbarkeit  von  allen  Zuckermärkten ­
  verdrängen.  Das  hat  natürlich  eine  Verstärkung
ihrer  Seemacht  zur  Folge.  Also  ist  unser  Sklavenhandel  in
seinem  Nutzen  beschränkter,  als  man  gewöhnlich  denkt,  und
kommt  mehr  unseren  Feinden  zugute  als  uns.“  —  Clarkson
(Impolicy,  S.  80  ff.)  bemerkt  über  denselben  Punkt  etwa:  „Gewöhnlich ­
  freut  man  sich  in  England,  dafs  die  fremden  Kolonien
englische  Sklaven  für  harte  Dollars  kaufen  und  damit  unseren
Wohlstand  vermehren.  Soviel  ist  jedoch  klar:  Jeder  von  uns
in  die  französischen  oder  spanischen  Kolonien  importierte
Sklave  macht  ein  Stück  Boden  urbar  und  vermehrt  damit
die  Produkte  und  zuletzt  die  Seemacht  unserer  Feinde,  während
unsere  eigene  dabei  abnimmt.  Die  Franzosen  werden  dadurch
in  den  Stand  gesetzt,  uns  auf  dem  europäischen  Markte  zu
4*
        <pb n="63" />
        52

XXV  1.

unterbieten.  Somit  geben  wir  selbst  unseren  Feinden  die
Mittel  in  die  Hand,  unsere  Herrschaft  auf  dem  Meere  zu  bekämpfen. ­
  Da  die  Franzosen  ebenso  wie  die  Spanier  in  der
Rekrutierung  ihrer  Kriegsmarine  allein  auf  den  westindischen
Handel  angewiesen  sind,  so  geben  sie  ihren  Sklavenschiffen
und  -importen  hohe  Prämien.  Dieser  klugen  ausländischen
und  der  unklugen  britischen  Politik  ist  es  zuzuschreiben,  dafs
sie  uns  im  vergangenen  Kriege  zur  See  so  furchtbar  wurden
(ibid.  S.  81).  Importieren  wir  in  eine  fremde  Kolonie  nominell
1500  Sklaven,  d.  h.  nach  Abzug  der  Verluste  nur  900,  so
werden  diese  jährlich  1000  hgds.  Zucker  mehr  produzieren
und  bei  deren  Export  25  neuen  Seeleuten  Beschäftigung  geben.
Anderseits  verlören  w  i  r  dabei  infolge  der  Strapazen  auf  der
middle  passage  (30  Seeleute.  Und  trotzdem  transportieren  wir
jährlich  Tausende  ins  Ausland!“  —
Die  hier  bekundete  Auffassung  machte  sich  seit  Ende  der  *
1790  er  Jahre,  besonders  nach  dem  Friedensschlüsse  1802,  auch
die  britische  Regierung  zu  eigen.  Darauf  bezügliche  Belege
sind,  da  sie  einer  späteren  Periode  angehören,  im  dritten  Abschnitt ­
  vermerkt.  —

Vierter  Teil.
Die  Entbehrlichkeit  des  Sklavenhandels  für  die
britischen  Kolonien.
Dazu  kam,  dafs  der  mehr  dem  ausländischen  als  dem  eigenen
Vorteil  dienende  Sklavenhandel  seit  1783  für  Grofsbritannien
entbehrlich  geworden  war.  Die  Neigung,  ihn  zu  verbieten,
mufs  durch  diese  Tatsache  wesentlich  gestärkt  worden  sein.
Britisch-Westindien  bedurfte  des  Sklavenhandels  nicht
mehr,  da  es  seine  Sklavenbevölkerung  um  die  in  Betracht
kommende  Zeit  auch  ohne  frische  Zufuhren  auf  dem  natürlichen ­
  Wege  durch  Geburtsüberschüsse  aufrecht  erhalten  konnte.
Bis  in  das  zweite  Drittel  des  18.  Jahrhunderts  hinein  war
das  nicht  möglich  gewesen  ;  es  starben  auf  den  einzelnen
Inseln  jährlich  mehr  Sklaven  als  geboren  wurden,  und  die
meisten  Pflanzer  behaupteten,  der  Überschufs  der  Gestorbenen
würde  nie  verschwinden.  Doch  sie  irrten.  „The  official  Reports ­
  from  the  different  islands  have  clearly  proved  the  possibility ­
  of  breading  a  sufficient  number  to  supply  all  the  blanks
occasioned  by  deaths,  and  even  to  increase  the  stock  in  the
natural  way“  (Brougham  IV,  S.  491).  Wilberforce  bejahte
die  Möglichkeit  mit  aller  Entschiedenheit,  ebenso  wie  Ramsay,
Clarkson,  Pitt,  Fox,  und  selbst  ein  so  guter  Kenner  westindischer ­
  Verhältnisse  wie  Mr.  Long  (II,  8.  437|38,  erwähnt
bei  Clarkson,  Imp.,  S.  93).
An  sich  war  auch  gar  kein  Grund  einzusehen,  warum  bei
        <pb n="64" />
        XXV  1.

53

guter  Behandlung  die  Neger  auf  den  Plantagen  sich  nicht  auf
natürliche  Weise  vermehren  oder  wenigstens  ihre  Zahl  erhalten ­
  sollten.  Ihre  grofse  Fruchtbarkeit,  die  nur  durch  Kriege,
»Sklavenjagden  und  andere  gewaltsame  Eingriffe  gehemmt  wurde,
stand  aufser  Zweifel  (Clarkson,  Imp.,  S.  86  ff.,  siehe  auch  die
von  Wilberforce  am  18.  April  1791  im  H.  o.  C.  erwähnten
Beispiele  der  verwilderten  Negerabkömmlinge,  auch  Malthus  1,
cap.  VIII,  S.  111  und  113,  VII.  Auflage;  Isert,  S.  356  sowie
Brougham  IV,  »S.  561).
Wenn  sich  in  den  südlichen  Vereinigten  Staaten  die  Zahl
der  Sklaven  halten  und  sogar  vermehren  konnte  (Fox,  H.  o.
C.,  10.  April  1806),  so  hätte  man  von  dem  für  die  Neger
noch  günstigeren  Klima  Westindiens  mindestens  dasselbe  erwarten ­
  sollen.  Und  trotzdem  waren  hier  bis  um  den  Ausbruch ­
  der  nordamerikanischen  Revolution  die  Pflanzer  nie
ohne  Importe  ausgekommen.  Die  Ursache  hierfür  war  einfach ­
  die  :  Es  fehlte  eine  angemessene  Behandlung  und  Lebensweise ­
  der  Negersklaven.  Die  auf  den  Pflanzungen  verübten
Grausamkeiten  dezimierten  die  Bevölkerung.  Sogenannte
Sklavenschutzgesetze  gab  es  bis  1787  kaum  im  allerdürftigsten
Mafse  und  rein  zum  Hohn  gegen  ihre  übliche  Anwendung
und  Auslegung.  So  war  beispielsweise  zwar  seit  jeher  ärztliche
Behandlung  für  die  erkrankten  Sklaven  auf  den  Plantagen  vorgeschrieben; ­
  doch  standen  manchmal  4—5000  Neger  unter
einem  einzigen  Arzte!  Erst  die  sogenannte  „Consolidated  Act“
vom  Jahre  1787,  welche  unter  dem  Druck  der  öffentlichen
Meinung  in  Europa  für  Jamaika  zustande  gekommen  war,
verstand  sich  zu  notdürftigen  Verbesserungen  in  der  Behandlung ­
  der  Neger.  Wie  lax  die  bestehenden  Bestimmungen  aber
immer  noch  angewendet  wurden,  bekunden  die  Zeugnisse  in
den  Reports  von  1789  und  1791.  Die  dort  erwähnten  Vorfälle ­
  waren  alle  neueren  Datums  (Wilberforce,  18.  April  1891).
Der  Geist  der  Gesetze  kennzeichnete  sich  am  besten  durch
die  Tatsache,  dafs  bis  1802  die  willkürliche  Ermordung  eines
Sklaven  nur  mit  18  £,  auf  Barbadoes  gar  nur  mit  15  £  Geldstrafe ­
  gesühnt  wurde  (Wilberforce,  ibid.,  auch  Bandinell.  S.  89).
Ein  Mr.  Rofs  z.  B.  erwähnt  dort  ausdrücklich,  dafs  der  Heridas ­
  Recht  habe,  seine  Sklaven  in  jeder  beliebigen  Weise  zu
bestrafen.  Sonstige  Proben  von  der  elenden  Lage  der  Neger
bis  zum  letzten  Augenblick,  wo  der  Handel  erlaubt  war,  finden
sich  bei  Bandinell  (S.  122  ff.),  auch  bei  Blake  im  Kap.  XI.
Trotz  der  schlechten  Behandlung  hatten  sich  im  Laufe
des  18.  Jahrhunderts  die  Überschüsse  der  Verstorbenen  über
die  Geburten  unter  der  Einwirkung  des  nordamerikanischen
Unabhängigkeitskrieges,  welcher  eine  Zeitlang  die  Sklavenzufuhren ­
  fast  gänzlich  unterbrochen  und  die  Pflanzer  zu
gröfserer  Rücksichtnahme  auf  ihre  Sklaven  gezwungen  hatte,
beständig  vermindert.  Wilberforce  und  Pitt  haben  dies  an
        <pb n="65" />
        54

XXV  1.

der  Hand  des  Reports  von  1789  (III)  und  des  Reports  der
Jamaica  Assembly  (Nr.  48,  III)  nachgewiesen.  Die  Geburtsziffer ­
  stand  1791  auf  den  meisten  englischen  Zuckerinseln  mit
der  Sterbeziffer  ziemlich  gleich  ;  es  war  die  Hoffnung  begründet, ­
  dafs  sie  letztere  in  allernächster  Zukunft  übertreffen
würde.  „Auf  Jamaika,“  führt  Wilberforce  (H.  o.  C.,  18.  April
1791)  aus,  welches  in  dieser  Beziehung  für  Westindien  als
typisch  anzusehen  ist,  „hat  sich  seit  1G98  der  Überschufs  der
Todesfälle  über  die  Geburten  tatsächlich  verringert  und  betrifft ­
  jetzt  nur  noch  die  importierten  Sklaven.  1698  betrug
er  3  1  2  °/o,  von  1730—1755  nur  2  x /2  °/o,  von  1755—1768  nur
1  V2  °/o,  und  von  1768  —  1788  nur  noch  1  °/o.  (Ebenso  bei
Southey  III,  S.  21).  Der  letztere  Prozentsatz  ist  aus  besonderen ­
  Umständen  noch  zu  hoch  gegriffen,  da  aufsergewöhnliche
  Unglücksfälle  —  Orkane,  Hungersnöte,  der  nordamerikanische ­
  Krieg  usw.  —  die  Verluste  ungewöhnlich  gesteigert
haben.  Die  Assembly  of  Jamaica  hat  selbst  erklärt:  That
when  once  the  sexes  shall  become  equal  in  point  of  number,
there  was  no  reason  to  suppose  that  the  increase  of  the  negroes
will  fall  short  of  the  natural  increase  of  the  labouring  poor
in  Great  Britain.“  „In  Nordamerika  vermehrten  sich  die  Neger
doch  ebenfalls,  obwohl  die  dortigen  Winter  ihnen  weniger  zuträglich ­
  sind  als  in  Westindien!“  —  In  derselben  Debatte  befafste
  sich  auch  Pitt  mit  dieser  Hauptfrage  in  einer  Rede,  von
welcher  Bandinell  (S.  117)  sagt:  „A  speech,  supported  by  calculations, ­
  founded  on  facts  and  conclusions,  drawn  from  promises ­
  as  correctly  as  if  they  had  been  mathematical  propositions ­
  etc.“  „Aus  der  Abolition  kann  kein  dauernder  Nachteil ­
  für  die  Inseln  entstehen.  Augenblicklich  stehen  die
Sterbe-  und  Geburtsziffer  nahezu  gleich.  Letztere  ist  wahrscheinlich ­
  jetzt  schon  höher,  wenn  man  von  den  enormen
Verlusten  unter  den  frisch  Importierten  innerhalb  der  ersten
zwei  Jahre  nach  ihrer  Ankunft  in  Amerika  absieht.  Die  Hälfte
aller  Todesfälle  in  Westindien  betrifft  solche  Neger,  welche
an  den  während  der  middle  passage  an  Bord  zugezogenen
Krankheiten,  infolge  des  Klimawechsels  und  der  Änderung
ihrer  Lebensweise,  oder  aus  Kummer  und  Heimweh  gestorben
sind.  Die  Sterblichkeitsverhältnisse  unter  den  in  Westindien
geborenen  Sklaven  und  den  bereits  akklimatisierten,  den  sog.
„seasoned  negroes“,  sind  ganz  normale.  Dafs  die  Pflanzer  die
Zufuhren  für  unentbehrlich  halten,  liegt  an  der  grofsen  Sterblichkeit ­
  der  frisch  Importierten  während  der  Akklimatisierungsperiode, ­
  wodurch  der  Anschein  erweckt  wird,  als  überstiege
die  Zahl  der  Todesfälle  die  der  Geburten.  Letzteres  trifft
nur  für  die  neuangekommenen  Neger  zu.  Hört  der  Sklavenhandel ­
  auf,  so  verschwindet  auch  der  scheinbare  Überschufs
der  Gestorbenen.  Dann  würde  auch  das  MifsVerhältnis  zwischen
der  Zahl  der  männlichen  und  weiblichen  Sklaven  aufhören,
        <pb n="66" />
        XXV  1.

55

und  die  Kolonien  allmählich  normalen  Bevölkerungsverhältnissen ­
  entgegengehen.“  —  Die  Richtigkeit  dieser  Behauptungen
weist  Pitt  an  den  einzelnen  Inseln  nach  (siehe  auch  Blake,
S.  218  ff.).  „Auf  Barbadoes  hat  sich  die  Zahl  der  Sklaven
eher  vermehrt  als  vermindert.  Auf  Jamaika,  wo  die  Hälfte
aller  britischen  Sklaven  wohnt,  hält  sich  gleichfalls  ihre
Zahl.  Die  hier  immer  noch  fortdauernden  starken  Importe
werden  weniger  zur  Ausfüllung  der  durch  den  Tod  gerissenen
Lücken  als  zur  Anlage  von  neuen  Zuckerplantagen  verwendet.
Antigua  steht  nur  infolge  aufsergewöhnlicher  Unglücksfälle  —
Mifsernten  —  ungünstiger  da.  Dominica  weist  nach  den  Angaben ­
  des  Gouverneurs  eine  Vermehrung  auf.  Über  Grenada
und  Vincent  ist  man  noch  im  Zweifel,  doch  werden  die  Ergebnisse ­
  nicht  ungünstiger  sein  als  auf  den  anderen  Inseln.“  —
„Die  hohe  Sterblichkeit  ist  gerade  der  stärkste  Beweis  für  die
Notwendigkeit  der  Abolition,  weil  die  Bevölkerungsverhältnisse ­
  sonst  immer  ungünstiger  würden“  (Fox,  19.  April  1791).
Wie  man  sieht,  schrieben  die  Genannten  die  etwa  noch
vorhandenen  Todesüberschüsse  in  erster  Linie  den  frisch  importierten ­
  Sklaven  zu.  In  der  Tat  müssen  jene,  nach  allen
Quellen  zu  urteilen,  erstaunlich  hoch  gewesen  sein,  so  dafs  sie
leicht  das  ganze  Bild  von  der  Bevölkerungsbewegung  auf  den
Inseln  entstellt  haben  können.  Die  hohe  Todesziffer  erklärt
sich  aus  der  schrecklichen  Verfassung,  in  der  die  unglücklichen ­
  Geschöpfe  in  Westindien  ankamen.  Viele  von  ihnen
waren  buchstäblich  halbtot;  sie  pflegten,  weil  sie  sonst  niemand
kaufte,  für  ein  paar  Dollars  meistbietend  versteigert  zu  werden
und  starben  dann  gewöhnlich  bald  dahin.  Waren  sie  so
schwach,  dafs  sich  überhaupt  kein  Käufer  mehr  fand,  oder
dafs  der  Erlös  für  sie  die  Verkaufssteuern  nicht  deckte,  so
wurden  sie  häufig  einfach  ins  Meer  geworfen,  weil  die  Schiffsoffiziere ­
  an  möglichst  hohen  Durchschnittspreisen  für  Sklaven
interessiert  waren  (Clarkson,  Ess.  on  Slavery  etc.,  S.  103).  4  V2  °l0
betrug  nach  einem  Bericht  der  Jamaica  Assembly,  die  gewifs
keinen  Grund  hatte,  den  Prozentsatz  zu  hoch  anzugeben,  der
Verlust  an  Toten  blofs  zwischen  der  Ankunfts-  und  der  Verkaufszeit ­
  (Wilberforce,  18.  April  1791).  Ein  Drittel  bis  ein
Viertel,  nach  Pitt  (H.  0.  C.,  19.  April  1791)  sogar  die  Hälfte
der  Angekommenen  starben  während  der  „seasoning".  Selbst
in  „Doubts  on  the  abolition“  wird  der  Verlust  von  einem
Drittel  nicht  abgeleugnet.  Er  kam  auch  zum  Ausdruck  in
dem  Preisunterschied  zwischen  den  „seasoned  negroes“  und
den  „newly  imported“.  Erstere  waren  viel  teurer,  nach  Clarkson
(Impolicy,  S.  104),  Mr.  Stanley  (19.  April  1791)  doppelt  so
teuer.  Von  den  100000  Negern,  die  jährlich  durch  die  Europäer ­
  aus  Afrika  verschifft  wurden,  überstanden  nur  75000  die
Seefahrt,  und  von  letzteren  starben  in  einem  Zeitraum  von
zwei  Jahren  weitere  20000,  so  dafs  von  100000  Verschifften
        <pb n="67" />
        56

XXV  1.

jährlich  45  000  innerhalb  zweier  Jahre  auf  irgendeine  Weise
ums  Leben  kamen,  d.  h.  beinahe  die  Hälfte  (Clarkson,  S.  105,
Ingram,  S.  152/53).  Die  Entbehrlichkeit  des  Negerhandels
folgert  Clarkson  (Impolicy,  S.  130)  zuletzt  auch  aus  den  Erfahrungen ­
  des  Krieges  mit  Nordamerika.  „1779  gab  es  eine
Zeit,  wo  er  so  gut  wie  tatsächlich  abgeschafft  war.  Die  Sklavenschiffe ­
  hatten  bis  auf  28  Stück  abgenommen  (siehe  S.  76),  und
trotzdem  war  keine  der  daran  geknüpften  schlimmen  Prophezeihungen ­
  eingetroffen.“  —
Britisch-Westindien  hatte  nicht  nur  genug,  sondern  eher
zuviel  Sklaven.  Alle  vernünftigen  Beurteiler  der  im  ersten
Teil  geschilderten  Krisis  waren  sich  einig  darüber,  dafs  die
fortdauernden  Sklavenimporte  als  das  Grundübel  des  Notstandes ­
  bezeichnet  werden  mufsten  und  die  Lage  der  Pflanzer
nur  verschlimmerten,  anstatt  sie  zu  verbessern.  Die  Leichtig-  *
keit,  mit  der  Neger  eingeführt  werden  konnten,  drückte  die
Sklavenpreise  und  verleitete  die  Pflanzer  zu  unüberlegten  Erweiterungen ­
  und  Neuanlagen  von  Zuckerplantagen  (Penny,
S.  311).  Jedes  Fleckchen  Erde  wurde,  blofs  um  die  billigen
Arbeitskräfte  auszunutzen,  mit  Rohr  bepflanzt,  und  den
Negern  kaum  der  kümmerlichste  Boden  überlassen,  um  dort
für  ihren  eigenen  Bedarf  einige  Nahrungspflanzen  anzubauen.
Dies  erhöhte  die  infolge  der  französischen  Konkurrenz  ohnehin ­
  schon  vorhandene  Überproduktion  an  Zucker,  führte  zu
Preisdruck,  zu  Absatzschwierigkeiten,  Zahlungsstockungen,
oft  zu  Bankerotten,  und  veranlafste  die  Herren,  ihre  Sklaven
noch  mehr  anzuspornen  und  ein  immer  gröfseres  Quantum
Arbeit  aus  ihnen  herauszupressen,  nur  um  die  Schulden
und  andere  Verpflichtungen  herauszuwirtschaften.  Die  armen
Neger  hatten  in  letzter  Linie  den  ganzen  Druck  der  wirtschaftlichen ­
  Not  zu  ertragen;  sie  wurden  überanstrengt,  unzureichend ­
  ernährt  und  gekleidet,  mifshandelt  und  starben
massenweise  dahin.  Oft  machte  sich  ihre  Verzweiflung  in
blutigen  Gewalttaten  gegen  ihre  Peiniger  Luft.  Die  durch
die  jährlichen  Todesfälle  verursachten  Verluste  wurden  durch
verstärkte  Importe  wieder  wettgemacht.  Zum  Sklavenkauf
stürzte  sich  aber  der  Pflanzer  in  neue  Schulden,  die  neue
Mifshandlungen  und  neue  Todesfälle  unter  den  Negern  zur
Folge  hatten.  Krisis  und  Sklavenimporte  drehen  sich  so  wie
eine  Schraube  ohne  Ende  im  Kreise  herum.  Solange  der
Handel  nicht  verboten  war,  kam  der  Pflanzer  nie  aus  der
Geldnot  heraus.
Dieser  Zusammenhang  der  Dinge  ist  frühzeitig  durchschaut ­
  worden.  Schon  Mr.  Long  (I,  S.  437,  erwähnt  bei
Clarkson,  Impol.,  S.  99)  hatte  um  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts ­
  geschrieben:  „The  purchase  of  new  negroes  is  the
most  chargeable  article  attending  these  estates,  and  the  true
source  of  distress,  under  which  the  owners  suffer;  for  they
        <pb n="68" />
        XXV  1.

57

involve  themselves  so  deeply  in  debts  ....  that  they  are
unable  to  make  good  their  engagements,  are  plunged  in  law
suits  and  anxiety;  while  for  want  of  ...  .  promoting  its  increase ­
  by  natural  means,  they  intail  themselves  a  necessity  of
drawing  ....  unseasoned  Africans,  the  expence  of  which  form
only  a  new  addition  to  their  debts  and  difficulties.“  Auch
die  übrigen  Abolitionisten  hielten  das  Verbot  der  Sklavenimporte ­
  für  das  einzige  Mittel,  die  westindische  Krisis  zu
heilen.  Durfte  kein  Neger  mehr  eingeführt  werden,  so  mufste
sich  ihr  Wert  und  der  Preis  ihrer  Arbeit,  also  auch  der  des
Zuckers  wieder  heben.  Die  Herren  wären  vor  leichtsinniger
Verschuldung  bewahrt,  der  Überproduktion  und  der  Mifshandlung
  der  Sklaven  wäre  ein  Riegel  vorgeschoben  und  damit
der  gesamte  wirtschaftliche  und  soziale  Zustand  der  britischen
Inseln  auf  eine  gesündere  Unterlage  gestellt  worden.
Die  Anhänger  des  Sklavenhandels  suchten  zwar  den  Sachverhalt ­
  umzukehren  und  aus  der  Krisis  die  Notwendigkeit
einer  Erleichterung  der  Negerzufuhren  zu  folgern,  indem  sie
glauben  machen  wollten,  dafs  dann  der  Pflanzer  mit  den
billigeren  Arbeitskräften  besser  wirtschaften  könnte.  Wie  verfehlt ­
  solche  Annahme  war,  beweisen  die  vielen  Prozesse  und
Zwangsversteigerungen,  die  zumeist  durch  leichtsinnige  Sklavenankäufe ­
  verursacht  waren.  Vor  den  vier  Gerichtshöfen,  die
jährlich  auf  Jamaika  abgehalten  wurden,  wurde  über  mehr
als  12  000  Prozesse,  hauptsächlich  über  Schuldklagen  (bonds),
verhandelt,  „and  of  these  bonds  about  nine-tenths  are  such  as
have  been  given  to  the  factors  for  new  slaves  !“  (Clarkson,
S.  99  ff.)  Innerhalb  dreier  Jahre  wären  durch  die  Hände
eines  Sheriffs  Klagen  um  einen  Wert  von  insgesamt  mehr  als
500  000  gegangen.  „This  prodigious  sum  had  been  procured
by  the  sale  of  goods,  taken  chiefly  on  execution  on  such
bonds  as  have  given  for  the  same  purpose  as  the  former.“
Die  Einstellung  der  Importe  wäre  auch  für  die  Erzielung
einer  menschlicheren  Behandlung  und  einer  Abnahme  der
Sterbeziffer  das  einzig  durchgreifende  Mittel  gewesen.  Blofse
Schutzgesetze  konnten  keine  gründlichere  Besserung  herbeiführen. ­
  „Wie  kann  man,“  schrieb  Clarkson  (Impol.  II,  S.  97),
„von  einer  Herde  Schafe  eine  Vermehrung  erwarten,  wenn
der  Wolf  der  Hirte  ist?“  —  „To  buy“  war  ja  billiger  als  „to
breed“  !  „Hatte  ein  Sklave  eine  Reihe  von  Jahren  (4—7)  ausgehalten, ­
  so  galt  sein  Tod  nichts“  (Blake,  S.  157).  Solange
das  „Aufarbeitungssystem“  ausgeübt  werden  konnte,  d.  h.  solange ­
  man  die  Neger  wenige  Jahre  lang  mit  Arbeit  bis  zur
Erschöpfung  überbürden  und  sie  dann  durch  neugekaufte  ersetzen ­
  konnte,  war  auf  eine  natürliche  Vermehrung  schwerlich ­
  zu  rechnen.  „The  cruel  treatment  of  the  negroes
arises  evidently  from  the  ease,  with  which  the  stock  can  be
kept  up  by  purchase.  Every  consideration  of  sound  policy,
        <pb n="69" />
        58

XXV  1.

every  view  of  expediency,  every  call  of  urgent  necessity  now
concur  in  this  recommendation“  (=  abolition)  (Brougham  IV,
S.  469  u.  473).  Dafs  da,  wo  den  Negern  eine  gute  Behandlung ­
  zuteil  wurde,  ihre  Zahl  sich  rasch  vermehrte,  bewiesen
die  vielen  Beispiele,  welche  Clarkson  mitgeteilt  hat  (Impol.  II,
ch.  I).
Des  Zusammenhanges  wegen  sei  hier  gleich  vorweggenommen, ­
  dafs  die  Entbehrlichkeit  des  Sklavenhandels  für
Britisch-Westindien  auch  in  der  folgenden  Kriegszeit  von
1793  —  1807  bestehen  blieb.  Aus  den  Bevölkerungsangaben,
welche  Moreau  de  donnés  (S.  102  ff.)  für  die  Zeit  von  1787
bis  1805  gibt,  geht  hervor,  dafs  sich  die  Negerbevölkerung ­
  von  Barbadoes,  Grenada,  Antigua  und  Montserrat  gar
nicht  verändert  hat.  Es  können  mithin  von  den  in  diese
Inseln  importierten  Sklaven  nur  sehr  wenige  dort  geblieben
sein,  da  sie  nach  dem  auf  Seite  54  Mitgeteilten  ihre  Bevölkerung ­
  ohne  Zufuhren  aufrecht  zu  erhalten  vermochten.
Die  anderen  Inseln  :  St.  Christopher,  Dominica  und  St.  Vincent
haben  in  diesen  19  Jahren  zusammen  nur  um  17  330  Neger
zugenommen!  Also  auch  hierhin  müssen  die  Sklavenimporte,
da  die  Negerbevölkerung  ihre  Zahl  auf  dem  natürlichen  Wege
mindestens  aufrecht  erhielt,  unerheblich  gewesen  sein.  Für
die  genannten  Inseln  hatte  deshalb  Dundas  Vorschlag  vom
Jahre  1792  (siehe  S.  25),  mit  der  Abolition  noch  einige  Jahre
zu  warten,  um  den  Pflanzern  Gelegenheit  zu  geben,  sich  genügend ­
  zu  versehen,  wenig  praktischen  Wert.  Anders  stand
es  damals  allerdings  mit  Jamaika.  Es  hat  bis  zuletzt  vom
Sklavenhandel  ausgiebig  Gebrauch  gemacht.  In  den  17  der
Abolition  vorhergehenden  Jahren  hat  es  noch  fast  150000  Neger,
d.  h.  durchschnittlich  jährlich  gegen  8000  Stück  importiert
(Carey,  S.  10  ff.,  und  Wilberforce,  H.  o.  C.,  27.  Juni  1806).
Die  Ursache  hierfür  lag  teils  in  der  grofsen  Menge  unangebauten
  Landes,  das  zur  Anlage  neuer  Plantagen  an  reizte,  mehr
aber  noch  in  der  grofsen  Aufschwungsbewegung  des  britischen
Kolonialhandels  seit  1793,  auf  die  wir  im  zweiten  Abschnitt
zu  sprechen  kommen.  Abgesehen  von  diesen  besonderen
Gründen  hatte  Wilberforce  im  allgemeinen  wohl  recht,  wenn
er  (H.  o.  C.,  30.  Mai  1804)  sagte:  „Die  Pflanzer  würden  durch
die  Abolition  keinen  Schaden  erleiden,  da  die  Neger  sich  fast
von  selbst  vermehrten.“  —
Die  französischen  und  spanischen  Kolonien  konnten  von
sich  nicht  dasselbe  sagen.  Ihr  unvergleichlich  gröfserer  Gebietsumfang, ­
  ihre  dünnere  Bevölkerung  und  gröfsere  Fruchtbarkeit ­
  waren  schon  an  sich  Gründe  genug  gewesen,  die
Sklavenimporte  noch  auf  Generationen  hinaus  weiterzuführen.
Während  z.  B.  in  Britisch-Westindien  auf  einen  Weifsen
10  Sklaven  entfielen,  standen  auf  Kuba,  das  noch  die  meisten
Sklaven  von  allen  spanischen  Besitzungen  enthielt,  274000
        <pb n="70" />
        XXV  1.

59

Weifse  nur  210000  Sklaven  gegenüber.  Auf  den  französischen
Inseln  waren  die  Sterbliclikeitsverhältnisse  wesentlich  ungünstiger ­
  als  auf  den  britischen  (Report  1789,  V).  Man
schätzte,  dais  von  den  Importen  1 /a  innerhalb  dreier  Jahre
stürbe,  und  dafs  von  den  Kreolen  jährlich  Vs  mehr  starben,
als  geboren  wurden,  während  die  jährliche  Verminderung  auf
Jamaika  nur  1 Uo  °/o  betrug  und  auf  einigen  Inseln  die  Bevölkerung ­
  sich  ohne  Importe  hielt“  (Brougham  II,  S.  100  ff.).
Ganz  abgesehen  davon  hatten  die  blutigen  Negeraufstände
auf  Domingo  und  Guadeloupe  seit  1789  die  französischen
Pflanzer  mehr  denn  je  auf  den  Negerhandel  angewiesen.  „The
greatest  devastation  which  the  rebellion  has  occasioned,  is  in
the  numbers  of  the  negroes,“  sagt  Brougham  (II,  S.  111).  Die
Menschen  Verluste  schätzte  er  auf  die  Hälfte  der  früheren  Bevölkerung ­
  (S.  123).  Malouet  berechnet  den  Rückgang  der
Bevölkerung  infolge  der  Revolution  von  500000  Sklaven  auf
300000!  (ebendort).  Labourie  meint,  (Coffee  Planter,  Appendix, ­
  Art.  X,  §  12)  „die  Zahl  der  Sklaven  habe  1797  die  Hälfte
von  der  im  Jahre  1789  betragen“;  Br.  Edwards  schätzt  sie
sogar  nur  auf  2 /s!  (ibid,  bei  Brougham).  „All  the  plantations,
therefore,  must  be  extremely  understocked“  (Brougham  II,
S.  112).  Nur  durch  jahrelange  Importe  wäre  es  möglich  gewesen, ­
  die  durch  den  Krieg  gerissenen  Lücken  zu  füllen  und
den  Inseln  ihren  früheren  Wohlstand  wiederzugeben.  Folgende
Worte  des  Earl  of  Lauderdale  (H.  o.  L.,  0.  Febr.  1807)  brachten
das  grundverschiedene  Interesse  Englands  und  Frankreichs
in  dieser  Frage  treffend  zum  Ausdruck:  „That  England  with
her  colonies  well  stocked  with  negroes  and  affording  a  large
produce,  might  abolish  the  trade  without  inconvience  ;  but  that
France  with  colonies  ill  stocked  and  deficient  in  produce,
could  not  abolish  it  without  conceding  to  us  the  greatest  advantages ­
  and  sustaining  a  proportionate  loss!“
Für  die  ausländischen  Kolonien  war  der  Sklavenhandel
eine  Lebensfrage,  eine  absolute  Notwendigkeit.  Für  Großbritannien ­
  war  er  entbehrlich.  —
Fünfter  Teil.
Die  Unrentabilität  des  Sklavenhandels.
a)  An  der  afrikanischen  Küste.
Die  für  den  Sklavenhandel  so  unglücklichen  Folgen  des
Friedens  von  Versailles  im  Jahre  1783  lassen  sich  mit  gleicher
Deutlichkeit  auch  direkt  an  den  afrikanischen  Handelsbeziehungen ­
  Englands  nachweisen.  Der  Sklavenhandel,  der
bisher  zu  den  einträglichsten  Geschäftszweigen  gezählt  hatte,
begann  unrentabel  zu  werden.  Wir  verfolgen  diese  Entwicklung ­
  zunächst  an  der  afrikanischen  Küste.
        <pb n="71" />
        Gemäfs  der  denkwürdigen  Entscheidung  des  Papstes
Alexander  VI.  im  Jahre  1493  sollte  für  ewige  Zeiten  den
Spaniern  die  westliche,  den  Portugiesen  die  östliche  Welt,  zu
der  Afrika  rechnete,  gehören.  Damit  hätte  Portugal  für  immer
das  Monopol  im  Sklavenhandel  besessen.  Indessen  ist  bekannt, ­
  wie  bald  die  aufkommende  holländische  und  britische
Seemacht  jene  portugiesische  Domäne  durchbrachen.  Vornehmlich ­
  hatte  es  England  im  Laufe  des  18.  Jahrhunderts
verstanden,  sich  zum  Besitzer  der  für  den  Sklavenhandel  belangreichsten ­
  Positionen  in  Afrika  aufzuschwingen.  Die  besten
Küstenstriche  mit  den  bevölkertsten  Hinterländern,  den  kräftigsten, ­
  fügsamsten  und  brauchbarsten  Negerstämmen  gehörten
ihm.  Sie  sicherten  ihrem  Besitzer  eine  grofse  Überlegenheit
gegenüber  allen  übrigen  mit  Sklaven  handelnden  Nationen  zu.
Letztere,  Holland  und  Portugal  ausgenommen,  besafsen  bis
1783  nur  einen  kümmerlichen  Anteil  an  der  Küste  des  schwarzen
Erdteils.  Seitdem  aber  wurde  es  anders.  Die  im  Zusammenhang ­
  mit  der  nordamerikanischen  Rebellion  ausbrechenden
Kriege  mit  Frankreich,  Spanien  und  Holland  führten  den  Umschwung ­
  herbei.  Die  Abtretungen,  zu  denen  sich  England
1778  und  1783  in  Afrika  verstehen  mufste,  machten  seine
Rivalen  unabhängig  von  den  britischen  Sklavenlieferungen  und
gaben  ihnen  die  Möglichkeit,  fortan  einen  eigenen  Negerhandel
zu  betreiben  oder  den  bereits  vorhandenen  auszudehnen.  Vornehmlich ­
  konnte  Spanien  jetzt  endlich  daran  denken,  seinen
alten  Wunsch  zu  verwirklichen,  sich  von  den  fremden  Sklavenlieferungen ­
  zu  befreien.  Solange  es  in  Afrika  keine  Besitzungen ­
  hatte,  besafs  es  auch  keinen  nationalen  Sklavenhandel. ­

Bereits  im  Friedensschlufs  zu  Pardo,  am  24.  März  1778,
wurden  den  Spaniern  die  Inseln  Annabon  und  Fernando  del
Po  abgetreten  und  ihnen  die  Freiheit  gewährt,  an  den  gegenüberliegenden ­
  Küsten  bei  den  Flüssen  Ga  bean,  Camerones,
Domingo  und  beim  Kap  Formoso  Neger  einzuhandeln  (Seil,
S.  41).  Im  Friedensschlufs  zu  Versailles  1783  wurden  auch
den  französischen  Besitzungen  an  der  afrikanischen  Küste  beträchtliche ­
  Erweiterungen  zugestanden.  Frankreich  bekam  neu
hinzu  die  bisher  britischen  Stationen  St.  Louis  und  G  orée,
das  Fort  Sénégal,  ferner  Rufisque,  Joal,  Portudal,  Albreda,
die  Iles-Idoles  bei  Sierra  Leone  und  vor  allem  Anteil  am
Handel  von  Altkalabar,  Neukalabar  und  in  Bonny  an  der  Mündung ­
  des  Niger  (Seil,  S.  54  ff.).  Letztere  beiden  Plätze  hatten
bei  weitem  den  gröfsten  Umsatz  an  der  ganzen  Küste;  denn
sie  lieferten  jährlich  14500  Sklaven  von  insgesamt  74000,
welche  nach  offiziellen  Angaben  von  den  europäischen  Stationen
damals  verschleppt  wurden  (Report  1789,  I,  Mr.  Norris,  auch
Southey  III,  S.  32).  An  diesen  sowie  an  denjenigen  Stationen,
die  sie  von  früher  her  besafs,  hob  die  französische  Regierung
        <pb n="72" />
        XXV  1.

(31

1784  alle  früheren  Handelsbeschränkungen  und  Privilegien
auf  und  erklärte  für  ihre  eigenen  Untertanen  den  Freihandel
(Rep.  1789.  VI.  unter  „France“).  Letzterer  entfaltete  sich
infolgedessen  ungemein.  Benin,  Wydah  und  Lago  (an  der
Windward-Küste),  wo  früher  gar  kein  oder  nur  ein  ganz  unbedeutender ­
  Negerhandel  gewesen  war,  steigerten  ihren  Export ­
  dermafsen,  dafs  die  englischen  Kaufleute  mit  Neid  auf
die  französischen  Erfolge  blickten.  Aus  dem  Handel  bei  Angola ­
  hatten  die  Franzosen  seit  dem  Frieden  die  Engländer  fast
ganz  vertrieben  ;  bei  Bonny  hatten  sie  einen  ebenso  grofsen
Handel  wie  jene,  und  am  Gambia  herrschte  starker  Wettbewerb ­
  zwischen  beiden  Nationen  (Rep.  1789,  I,  Zeugnis  von
Mr.  Falconbridge  und  Mr.  Norris  und  Captain  Heatley).  Englische ­
  Kaufleute  gaben  an  (Rep.  1789,  VI,  unter  „France“)  :
„The  French  African  trade  is  very  considerably  increasing
particularly  from  the  coast  of  Angola,  where  they  have  got
the  whole  of  it,  and  from  the  river  Bonny,  where  they  have
now  a  considerable  trade  .  .  .  They  are  persuaded  that  the
exportation  of  slaves  from  Africa  would  not  be  in  the  least
diminished  by  the  abolition  of  the  slave  trade  in  this  country
(=  England)!“  —
Die  Ausdehnung  der  spanischen  und  französischen  Besitzungen ­
  hatte  nicht  nur  zur  Folge,  dafs  der  britische  Sklavenhandel ­
  seit  1772—1785  von  fast  (30  000  (Sell,  S.  73)  exportierten ­
  Negern  auf  einige  40000  Stück  zurückging,  sie  brachte
als  weitere  Unannehmlichkeit  mit  sich,  dafs  mit  der  steigenden ­
  Nachfrage  auch  die  Einkaufspreise  für  Neger  an  der
Küste  stiegen  und  in  den,  1780  er  Jahren  sehr  hoch  waren
(Journals  of  A.  H.  o.  Commons,  Bd.  43,  Petition  des  Committee ­
  of  the  Merchants  trading  to  Africa,  vom  9.  Mai  1788).
Mit  dem  vermehrten  Angebot  europäischer  Artikel  hoben  sich
die  Forderungen  der  schwarzen  Händler.  Je  mehr  Europäer
an  die  Küste  kamen,  desto  wählerischer  und  habgieriger  wurden
die  Häuptlinge,  die  als  Unterhändler  dienten  (Sell,  S.  104  ff.).
Die  Tage,  wo  man  für  wenige  Kannen  Branntwein,  für  einige
Ellen  groben  Tuches  oder  gar  für  ein  paar  eiserne  Nägel  mit
Messingköpfen  einen  ausgewachsenen  Sklaven  erstehen  konnte,
waren  längst  dahin.  „Eine  Nation  überbot  beständig  die
andere,  wodurch  der  Preis  der  Sklaven  so  aufserordentlich
gestiegen  war,  dafs  wenig  mehr  darauf  zu  gewinnen  ist“  (Seil,
Ö.  64—65).  Die  Tabelle  25  im  Report  1789,  IV,  gibt  einen
chronologischen  Bericht  über  die  an  den  verschiedenen  Punkten
der  Küste  für  einen  Sklaven  gezahlten  Einkaufspreise  seit
1076.  Demnach  betrug  der  Durchschnittspreis  von
1676—1688  .  nur  3  £
1688—1707  .  .  .  8-12  £
1752-1759  .  .  .  12-15  „
1787  16—18  „
        <pb n="73" />
        Gleichwohl  konnte  man  1787  auch  schon  für  10  einen
minderwertigen  oder  für  22  £  einen  besonders  brauchbaren
Sklaven  erhandeln.  Seil  gibt  (S.  109)  den  Preis  für  einen
jungen,  erwachsenen  Neger  in  der  Zeit  von  1783—1780  auf
160  Reichstaler  an,  während  er  1749  nur  96  Reichstaler  betragen ­
  hätte  (S.  107).  Umgekehrt  wie  die  Nachfrage  der
Europäer  war  das  Angebot  von  seiten  der  Neger  gefallen.
Alle  Berichte  aus  jener  Zeit  stimmen  darin  überein,  dafs  die
ewigen  Sklavenjagden  und  Kriege  der  Negerstämme  untereinander, ­
  dazu  die  Branntweinpest,  meilenweite  Landstriche,
die  früher  als  reichlich  besiedelt  galten,  gegen  Ende  des
18.  Jahrhunderts  geradezu  entvölkert  hatten  (Sell,  S.  86,  87  ;
Römer  usw.).  Weit  aus  dem  Innern  des  Landes  heraus
mufsten  die  Sklaven  herangeholt  werden.  Die  Küstenbewohner
waren  blofs  noch  Zwischenhändler,  welche  die  europäischen
Waren  in  das  Hinterland  führten  und  ihre  unglücklichen
Opfer  nach  monatelangen,  höchst  beschwerlichen  und  verlustreichen ­
  Landreisen  an  die  See  heranschleppten.  „Das  sei  der
Grund,  warum  sich  der  Wert  der  Sklaven  seit  25  Jahren  um
den  vierten  Teil  vermehrt  hätte,“  schreibt  Sell,  S.  87.  „Der
Sklavenhandel  wäre  längst  verschwunden,  wenn  nicht  die
Küstenbewohner  ihren  Luxus  den  Völkern  des  inneren  Afrika
mitgeteilt  hätten,  von  denen  sie  Sklaven  empfangen“  (Sell,  S.  86).
Als  für  einen  Sklaven  durchschnittlicher  Güte  hingegebene
Waren  gibt  Seil  folgendes  an  :

5  Flinten  à  6  Reichstaler  .  .
80  Pf.  Pulver
1  Anker  Branntwein  ....
2  Stangen  Eisen
4  Dutzend  kleine  Messer  .  .
1  Stück  Kattun  zu  24  Ellen
2  Becken  von  Zinn  ....
Ostindische  Waren
1  Stück  ostindisches  Tuch  .  .
1  Becken  von  Messing  .  .  .
3  Stangen  Kupfer  .....
2  Stangen  Blei
An  die  Wache
Summa

30
40
16
6
4
10
2
30

Reichstaler

12
4
3
2

»
M
V

160  Reichstaler.

Eine  der  gröfsten  Schwierigkeiten  soll  die  gewesen  sein,
dafs  ein  Sklavenschiff  die  allerverschiedensten  Artikel  mitbringen ­
  mufste,  da  man  nie  wissen  konnte,  welche  Ware  auf
der  Bedürfnisskala  der  Eingeborenen  gerade  obenansteheu
würde.  Daraus  erwuchs  oft  erheblicher  Schaden,  weil  die
Güter  bald  hoch,  bald  niedrig  im  Werte  standen,  je  nachdem
kurz  vorher  ein  anderes  Schiff  dieselben  Waren  feilgeboten
hatte  oder  nicht.  So  standen  die  Einkaufspreise  in  Europa
        <pb n="74" />
        XXV  1.

03

meist  in  keinem  Verhältnis  zu  den  Verkaufspreisen  an  der
Küste  (Sell,  S.  105).  Weiter  wurde  der  Gewinn  geschmälert
durch  die  sich  immer  mehr  einbürgernden  Geschenke  und
Zugaben,  die  den  Negerhäuptlingen  und  Vornehmen  für
die  blofse  Erlaubnis,  handeln  zu  dürfen,  gespendet  werden
mufsten.
Vergleicht  man  die  mittleren  Einkaufspreise  mit  den  Verkaufspreisen ­
  in  Amerika,  so  erscheint  der  Unterschied  auf  den
ersten  Blick  beträchtlich  —  nämlich  18  gegen  35  &amp;amp;  (Report
1789,  IV,  Tabelle  25).  Bei  näherer  Betrachtung  mäfsigt  sich
der  Unterschied  ganz  erheblich.  Man  mufs  die  furchtbaren  Verluste ­
  auf  der  „middle  passage“  (10—12  °/o)  bedenken,  ferner
die  Unkosten  für  den  Transport,  für  den  mehrwöchigen  Unterhalt, ­
  für  die  ärztliche  Behandlung,  für  Zinsen,  Spesen,  Versicherungen ­
  und  endlich  für  die  stellenweise  unerschwinglichen
Importzölle  auf  Sklaven.  Berücksichtigt  man  aufserdem  noch
die  Überfüllung  der  Sklavenmärkte  und  den  langsamen  Absatz ­
  in  Westindien,  so  wird  man  Hawkesburys  Bericht  im
Report  1789,  I,  beipflichten:  „It  is  a  matter  of  much  doubt
whether  the  excess  of  the  gains  after  deducting  the  losses
incurred  in  the  trade  have  exceeded  the  advantages  to  be
derived  by  other  commerce.“  —
Früher  und  wohl  ausnahmsweise  noch  in  den  1780er
Jahren  machte  manches  Schiff  bei  günstigen  Konjunkturen
wohl  noch  50—00  °/o  Gewinn  (Sell,  S.  138  ff.).  Gewöhnlich
aber  verdarben  die  grofse  Konkurrenz  an  der  Küste  und  die
Überhäufung  der  Märkte  in  Westindien  das  Geschäft.  Seil
gibt  hierfür  auf  Seite  140/41  ein  Beispiel,  das  sich  heute  in
seinen  Einzelheiten  nicht  mehr  nachprüfen  läfst  und  darum
hier  ohne  Gewähr  wiedergegeben  sein  mag:  „9°/o  betrüge  der
Gewinn  am  Sklavenhandel,  während  sonst  im  amerikanischen
Handel  leicht  12  °/o  und  mehr  verdient  würde.  Schliefslich  beruhe ­
  der  Gewinn,“  meint  Seil,  „nur  noch  auf  der  Rückfracht
der  Sklavenschiffe,  wo  sie  mit  Zucker  und  anderen  Kolonialwaren ­
  beladen  waren“  (S.  141).  Clarkson  bezeichnet  ebenfalls ­
  den  Sklavenhandel  als  „a  loosing  trade“.  Er  vergleicht
ihn  mit  einer  Lotterie  (Impolicy,  S.  30),  worin  einzelne  manchmal ­
  Vorteile  erhaschten,  wo  aber  im  ganzen  mehr  Nieten  als
Gewinne  gezogen  würden.  Seine  Argumente  für  die  „impolicy“
des  Negerhandels  beruhen  auf  denselben  Gründen  wie  bei
Seil  :  Die  Konkurrenz  an  der  Küste  sei  zu  grofs,  ebenso  die
Sterblichkeit  auf  der  Überfahrt;  die  westindischen  Märkte
seien  überfüllt,  der  Geschäftsumsatz  dauerte  zu  lange.  Darum
hätte  bereits  die  African  Company  zweimal  Bankerott  gemacht
und  1772—1778  auch  die  Liverpooler  Sklavenhändler  mit
710000  £  falliert  (S.  29).  Nur  während  des  nordamerikanischen ­
  Unabhängigkeitskrieges,  als  der  Preis  für  einen  Sklaven
an  der  Küste  nur  7  £  und  in  Westindien  45  betrug,  hätte
        <pb n="75" />
        64

XXV  1.

der  Händler  ein  Geschäft  machen  können,  vorausgesetzt,  dais
er  den  feindlichen  Kaperschiffen  entwischte.
Dafs  der  Sklavenhandel  tatsächlich  für  den  gröfseren  Teil
der  daran  beteiligten  Klassen  seine  frühere  Bedeutung  verloren ­
  hatte,  daran  ist  nach  allen  Berichten  aus  dieser  Zeit  gar
nicht  zu  zweifeln.  Man  unterscheidet  vielleicht  am  besten
vier  Gruppen  von  Interessenten,  die  an  seinem  Fortbestehen
noch  irgendwie  beteiligt  waren.  Die  erste  waren  die  Rheder,
welche  die  Ausrüstung  der  Schiffe  und  den  Transport  besorgten, ­
  und  die  auf  jeden  Fall  bezahlt  wurden  und  einen
Gewinn  erzielten,  das  Geschäft  mochte  sonst  glücken  oder
nicht.  Deshalb  konzentrierte  sich  in  dieser  an  Zahl  schwachen,
an  Einflufs  mächtigen  Kapitalistengruppe  der  Hauptwiderstand
gegen  die  Abolition  (Renny,  S.  182).  Recht  zweifelhaft  waren
die  Gewinnaussichten  der  englischen  Exportmanufakturen.
Absonderliche  Gewinne  wie  früher  wurden  im  Handel  mit
Afrika  nicht  mehr  gemacht.  Die  französischen  Sklavenhändler
entnahmen  von  ihnen  nur  noch  ganz  wenige  Tauschartikel;
jedes  Land  bemühte  sich,  eigene  Waren  in  Afrika  loszuschlagen,
und  der  billige  Rum  und  Branntwein,  den  die  Nordamerikaner
aus  Westindien  nach  der  Küste  trugen,  verdrängte  die  englischen ­
  Fabrikate  mehr  und  mehr.  Wäre  es  anders  gewesen,
so  hätte  der  Widerspruch  aus  diesen  Kreisen  schärfer  gewesen
sein  müssen.  Es  sind  indessen  zahlreiche  Fälle  vorgekommen,
wo  englische  Manufakturisten  sich  ausdrücklich  gegen  den
Sklavenhandel  erklärten,  obgleich  sie  daran  beteiligt  waren
(siehe  z.  B.  die  in  den  Journals  of  t.  H.  o.  C.,  Bd.  43  erwähnten ­
  Petitionen  aus  Manchester  vom  11.  Febr.  1788,  auch
aus  London  (Bandinell,  S.  77)  und  Dublin  (Rep.  1789,  1).
Sie  alle  hofften  durch  einen  sogenannten  „natürlichen“  Handel
mit  Afrika,  d.  h.  durch  einen  Tauschhandel  zwischen  englischen ­
  Fabrikaten  und  afrikanischen  Kolonialwaren  (Gold,
Elfenbein,  Wachs,  Früchte  usw.)  mehr  zu  verdienen.  Die  dritte
Gruppe,  die  Unternehmer,  welche  das  notwendige  Kapital  an
Schiffen,  Tauschartikeln,  Lebensmitteln,  Löhnen  usw.  zusammenfügten ­
  und  die  Sklaven  später  in  Amerika  verkauften,  trug
das  ganze  Risiko.  Ihr  Geschäft  war,  wie  bereits  erwähnt,  ein
Glücksspiel,  dessen  Gefahren  nur  dadurch  etwas  gemäfsigt
wurden,  dafs  Unternehmer  und  Rheder  häufig  dieselben  Personen ­
  waren.  Sonst  überstiegen  gewöhnlich  ihre  Verluste  den
Gewinn.  Die  vierte  Gruppe  stellten  die  westindischen  Pflanzer
dar.  Für  sie  war  der  Sklavenhandel  natürlich  eine  wichtige,
aber  nicht  mehr  eine  Lebensfrage.  Als  solche  wurde  er  fälschlich ­
  oft  ausgegeben  und  irrtümlich  dafür  gehalten.  Schon  im
vierten  Teil  wurde  zu  zeigen  versucht,  welche  bedenklichen
Schattenseiten  er  aufzuweisen  hatte;  aus  den  folgenden  Abschnitten ­
  wird  sich  ergeben,  dafs  andere  gewichtige  Gründe
seine  Abschaffung  geradezu  verlangten.  Somit  läfst  sich  nach
        <pb n="76" />
        XXV  1.

65

Ausschaltung  der  beiden  mittleren  Gruppen  die  Abolitionsbewegung ­
  vielleicht  zutreffend  als  ein  Kampf  „with  the  gigantic
commercial  interests  of  Liverpool  and  Bristol  and  the  proprietors ­
  of  the  West  India  plantations“  bezeichnen  (Blake,  S.  187).
Brougham  (IV,  S.  493)  meint:  „The  only  classes  of  men  who
can  be  affected  by  the  abolition  are  the  African  traders  in
the  mother  country,  and  the  proprietors  of  plantations.“  Er
setzt  noch  hinzu:  „The  European  traders  may  easily  find  employment ­
  in  the  other  branches  of  domestic  and  foreign  trade.  “
Als  dieser  Ausweg  seit  Beginn  des  Krieges  mit  Frankreich
1793  von  den  englischen  Kaufleuten  benützt  wurde,  war  es
nicht  zuviel  behauptet,  wenn  man  sagte,  dafs  das  Wohl  und
Wehe  keines  einzigen  britischen  Geschäftszweiges  notwendig
von  dem  Sklavenhandel  abhing,  was  sich  allerdings  erst  aus
den  späteren  Abschnitten  übersehen  läfst.  —
b)  In  Amerika.
Hatte  England  vermöge  seiner  hochentwickelten  Manufakturen, ­
  der  Schnelligkeit  seiner  Schiffe  und  wegen  des  Kredites,
den  es  länger  als  andere  Händler  an  der  Küste  geben  konnte,
beim  Sklaveneinkauf  immer  noch  gewisse  Vorteile  vor  fremden
Wettbewerbern  voraus  (Report  89,  I),  so  war  es  ihm  seit  1783
verwehrt,  dieselben  auszunutzen.  Die  westeuropäischen  Mächte
trieben  damals  insgesamt  jede  eine  intensive  Kolonial  Wirtschaftspolitik. ­
  Jeder  Kolonien  besitzende  Staat  ging  daran,  dieselben
nach  allen  Regeln  des  Kolonialsystems  auszubeuten,  die  vorhandenen ­
  Plantagen  auszudehnen,  neue  anzulegen  und  namentlich ­
  den  Ein-  und  Ausfuhrhandel  der  überseeischen  Gebiete
in  eigene  Hand  zu  nehmen.  Frankreich,  Spanien  und  Holland,
bisher  in  gröfserer  oder  geringerer  Abhängigkeit  von  den
britischen  Sklavenlieferungen,  gaben  sich  in  den  1780er  Jahren
Gesetze  zu  dem  Zwecke,  ihren  eigenen  Sklavenhandel  durch
Exportprämien,  Tonnengelder  usw.  zu  begünstigen  und  den
der  Ausländer,  zumeist  der  Engländer,  durch  Differentialzölle
oder  offene  Verbote  einzuschränken  (Report  89,  VI).  Für  die
englischen  Rhederinteressen  war  dies  ein  harter  Schlag;
gingen  doch,  wie  der  dritte  Teil  lehrte,  rund  2 /s  ihrer  Negertransporte ­
  ins  Ausland!  Die  unmittelbaren  Wirkungen  dieser
ungünstigen  Behandlung  britischer  Importe  waren  Absatzstockungen ­
  und  Überfüllung  der  englischen  Sklavenmärkte  in
Westindien,  niedrige  Preise  und  weitere  Verschlechterung  des
Sklavengeschäftes.  Aus  der  Billigkeit  der  Sklaven  entsprangen
dann  alle  die  Laster,  die  bereits  in  den  früheren  Teilen  gestreift ­
  wurden,  nämlich  grausame  Behandlung,  sinnlose  Steigerung ­
  der  Produktion,  der  Spekulation,  Verschuldung,  Schleuderpreise ­
  für  Zucker,  Bankerotte  usw.
Vornehmlich  Frankreich  machte  damals  die  gröfsten  An-Forschungen
  XXV  1  (116).  —  Hochstetter.  5
        <pb n="77" />
        06

XXV  1.

strengungen,  einen  eigenen,  nationalen  Sklavenhandel  zu  begründen ­
  und  sich  hierin  von  England  zu  emanzipieren.  Wie
es  damals  überhaupt  die  erste  und  zukunftsreichste  Kolonialmacht ­
  in  Westindien  war,  so  war  es  auch  der  erste  Sklavenkonsument. ­
  „Non  seulement  l’état  actuel  de  la  traite  française
sur  les  cotes  de  l’Afrique  offre  une  progression  au  delà  de
toute  mesure  .  .  .  mail  il  presente  encore  une  augmentation
de  plus  de  moitié  sur  le  nombre  de  noirs  enlevés  par  les  armateurs ­
  français  avant  la  dernière  guerre“  (1779,  Arnould  I,
S.  301).  Die  gewaltige  Ausdehnung  der  Kulturen  auf  der  fruchtbaren ­
  Südseite  von  Domingue,  auf  Guadeloupe,  Martinique
usw.  seit  Ende  der  1770er  Jahre  hatte  den  französischen  Bedarf ­
  an  Negern  auf  jährlich  mindestens  40000  Stück  —  gegen
15—16000  Stück,  welche  die  englischen  Inseln  benötigten  —
gesteigert  (siehe  S.  82).  Fast  die  Hälfte  der  von  allen  europäischen ­
  Nationen  verhandelten  Neger  ging,  mit  gesetzlicher
Erlaubnis  oder  durch  Schleichhandel,  in  die  französischen
Kolonien  (de  donnés,  S.  102).  Noch  vor  dem  letzten  Kriege
mit  England  von  1779—83  hatten  die  französischen  Sklavenhändler ­
  jährlich  nur  14—15000  Neger  verschifft  (Arnould  I,
S.  302),  während  sie  in  den  der  Revolution  von  1789  unmittelbar ­
  vorhergehenden  Jahren  genau  das  doppelte  nach  Westindien ­
  importierten.  30000  Neger  fuhren  damals  in  jedem
Jahre  in  französischen  Schiffen  über  den  Ozean  (Report  1789,
VI;  Brougham  I,  S.  530,  auch  II,  Note  Hh.,  S.  532;  Edwards
II,  S.  101;  Arnould  I,  S.  302;  Southey  III,  S.  19;  Bandinell,
S.  86  u.  a.).  Dazu  kamen  noch  weitere  10000  Sklaven,  welche
von  Engländern  in  die  französischen  Inseln  importiert  wurden
(ebendort).
In  früheren  Zeiten  hatten  sich  englische  Sklavenhändler
viel  mehr  an  dem  französischen  Markte  beteiligt.  Durch  den
Beschlufs  des  französischen  Staatsrates  vom  26.  Oktober  1784
wurde  dieser  gewinnreiche  englische  Zwischenhandel  dauernd
gelähmt.  Um  ihrem  eigenen  Sklavenhandel  gröfsere  Ermunterung ­
  zu  geben,  versprach  die  französische  Regierung  in  diesem
Erlafs  eine  Prämie  von  40  livr.  für  jede  Tonne  eines  in  einem
französischen  Hafen  für  Afrika  ausgerüsteten  Schiffes.  Für
jeden  Sklaven,  der  nach  Guadeloupe  und  Martinique  oder
nach  Süddomingue,  Cayenne,  Tabago  und  Lucie  von  französischen ­
  Schiffen  importiert  wurde,  sollte  eine  weitere  Prämie
von  60  oder  100,  später  sogar  von  160  oder  200  livr.  in  Silber
gezahlt  werden.  Gewisse  aus  europäischen  (gemeint  sind  englische) ­
  Häfen  nach  Frankreich  zum  Zweck  des  afrikanischen
Tauschhandels  eingeführte  Waren  sollten  abgabenfrei  bleiben
(Report  1789,  VI:  Arrêt  du  Conseil  d’Etat  du  Roi).  Nach
Domingue  durften  britische  Schiffe  überhaupt  keine  Sklaven
mehr  importieren;  nur  die  französischen  Windward  -  Inseln
standen  ihnen  gegen  einen  Importzoll  von  6  livr.  pro  Kopf
        <pb n="78" />
        XXV  1.

67
noch  offen  (Report,  VI,  „France“).  Die  Geldopfer,  welche
die  französische  Regierung  zugunsten  eines  eigenen  Sklavenhandels ­
  brachte,  beliefen  sich  von  1785—1788  auf  durchschnittlich ­
  jährlich  2340000  livres  (Arnould  I,  S.  303).  Auch  nach
Neckers  Rede  an  die  versammelten  Stände  im  Februar  1789
hatte  der  König  allein  auf  den  Sklavenhandel  2,4  Millionen
verwandt.
So  häufig  diese  Prohibítivgesetze  von  Schleichhändlern
umgangen  worden  sind,  so  hat  doch  der  britische  Sklavenhandel ­
  durch  die  Bevorzugung  französischer  Schiffe  ungeheure
Einbufsen  erlitten.  Die  Klagen  hierüber  kommen  im  ersten
Zeugnis  der  Company  of  Merchants  trading  to  Afrika  (Report
1789,  I,  Febr.  1788)  unverhohlen  zum  Ausdruck:  „The  trade
.  .  .  was  in  a  very  flourishing  state  before  ....  the  late  war;  the
peace  has  it  again  revived  ....  But  the  French,  by  uncommon ­
  exertions  to  encourage  and  improve  this  trade  from
their  own  country  in  granting  very  large  bounties  .  .  .  have
created  such  a  powerful  competition  in  Africa  with  the  British
merchants  as  he  is  not  well  able  to  resist,  insomuch  that  the
trade  at  present  is  rather  in  a  languid  state  .  .  .  .,  a
practice  which  must  be  attended  with  very  serious
consequences  to  the  commerce  and  navel  interests
of  this  country.“  In  bezug  auf  den  französischen  Sklavenhandel ­
  fährt  das  Zeugnis  dann  fort:  „Our  dealings  with  the
French  .  .  .  who  have  like  weise  bought  great  numbers  from
us,  have  not  been  so  beneficial,  either  in  point  of  policy  or
of  profit,  because  their  contracts  are  generally  for  delivery
upon  the  coast  of  Africa,  that  their  ships  may  obtain  the  French
bounties  by  which  means  they  not  only  deprive  us  of  the
freight,  but  from  their  local  knowledge  and  superior  encouragement, ­
  must  in  a  little  time  become  master  of  the  trade!“
Ohne  Frage  wäre  es  Frankreich  binnen  kurzem  gelungen,
sich  vom  englischen  Sklavenhandel  völlig  zu  befreien,  wenn
nicht  der  Revolutionskrieg  von  1793  dazwischen  gekommen
wäre.  Der  Report  von  1789.  VI  stellte  die  wichtige  Tatsache
fest,  dafs  englische  Sklavenhändler  von  Ruf  durch  französische
Agenten  aufgefordert  wurden,  nach  Rouen  überzusiedeln,  um
von  dort  aus  den  französischen  Handel  zu  leiten.  Einige
Händler  waren  bereits  durch  hohe  Belohnungen  dafür  gewonnen ­
  (siehe  das  soeben  erwähnte  Zeugnis  sowie  dasjenige
von  Mr.  Taylor,  Rep.  89,  VI).  In  einer  Denkschrift  vom
29.  Sept.  1786  Report  1789  (VI,  „France“)  beklagt  sich  die
Company  of  merchants  usw.  über  die  französischen  Anmafsungen
(„encroachments“)  an  der  Küste  bei  Benin,  Wydah,  Lago  und
Bonny,  durch  die  der  englische  Handel  beeinträchtigt  würde.
Über  seine  zukünftigen  Aussichten  urteilt  sie  ziemlich  trübe.  —
Genau  die  gleiche  Gefahr  drohte  dem  britischen  Handel
von  den  Ländern  der  spanischen  Krone  (Rep  89,  VI,  „Spanien“,
5*
        <pb n="79" />
        68

XXV  1.

„Holland“  usw.).  Seit  dem  Erlöschen  des  Assiento-Vertrages
im  Jahre  1750  hatte  die  spanische  Regierung  den  Willen  kundgegeben, ­
  fortan  die  Sklaveneinfuhr  nur  spanischen  Untertanen
vorzubehalten.  Aus  Mangel  an  eigenen  Besitzungen  in  Afrika,
an  Schiffen,  an  Geld,  Kredit  und  an  den  geeigneten  Tauschwaren, ­
  endlich  aus  Geschäftsunkenntnis  mufste  sie  von  ihrem
Entschlufs  abstehen.  Britische  Händler  wurden  wieder  herbeigerufen, ­
  die  aber  nicht  direkt  an  die  spanischen  Pflanzer,
sondern  nur  an  eine  spanische  Gesellschaft  mit  dem  Sitze  in
Havanna  liefern  durften.  Wegen  des  Krieges  mit  England
stellte  diese  Gesellschaft  1779  ihren  Betrieb  ein.  Nach  dem
Friedensschlufs  von  1783,  als  Spanien  in  Afrika  Fufs  gefafst
hatte,  glaubte  es  abermals  der  englischen  Importe  entbehren
zu  können  und  versagte  allen  nichtspanischen  Sklavenschiffen
und  Händlern  den  Zutritt.  Wie  früher  nötigte  indessen  wiederum ­
  der  Mangel  an  kaufmännischen  Fähigkeiten  die  spanische ­
  Regierung,  mit  dem  englischen  Handelshause  Baker
und  Dawson  aus  Liverpool  in  Unterhandlung  zu  treten.  Mit
diesem  sch  lofs  und  erneuerte  sie  seit  1784  mehrmals  einen
Vertrag  über  die  Lieferung  von  4—5000  Sklaven  für  Trinidad,
Caracas,  Havanna  und  La  Güira.  Damit  waren  England  tatsächlich ­
  alle  früheren  Vorrechte  im  spanischen  Sklavenhandel
wiedergegeben.  Er  wurde  in  britischen  Schiffen,  durch  britische
Seeleute  geführt  und  war  ziemlich  vorteilhaft,  da  die  Sklaven
mit  barem  Gelde  bezahlt  wurden.  Jedoch  plötzlich,  im  Februar
1788,  weigerte  sich  der  König  von  Spanien,  den  Vertrag  zu
erneuern,  infolge,  wie  behauptet  wurde,  der  Nachricht  von
Parlamentsverhandlungen  über  die  Abolition  in  England.  Die
Wahrheit  war,  dafs  sich  in  Cadix  ein  spanisches  Handelshaus
erboten  hatte,  den  Sklavenhandel  unter  spanischer  Flagge  zu
führen  (Report  1789,  VI,  Zeugnis  von  Mr.  J.  Dawson).  Der
Kontrakt  wurde  nicht  erneuert;  König  Karl  IV.  erliefs  vielmehr ­
  am  28.  Februar  1789  eine  Verordnung,  welche  seinen
Untertanen  den  Sklavenhandel  in  eigenen  oder  gemieteten
Schiffen  freigab,  und  Fremden  nur  noch  auf  zwei  Jahre  gestattete, ­
  Sklaven  in  diejenigen  Häfen  zu  importieren,  wo  Zölle
erhoben  wurden.  In  allen  anderen  Häfen  sowie  in  Port  of
Cuba  wurden  Ausländer  überhaupt  ausgeschlossen.  Spanischen
Schiffen  wurde  aufserdem  noch  eine  Einfuhrprämie  von  vier
Pesos  oder  Dollars  pro  Neger  versprochen.  Fremde  Schiffe
durften  einen  Tonnengehalt  von  300  nicht  übersteigen  und
keine  Kolonialwaren  ausführen.
Seitdem  war  England  offiziell,  wennschon  infolge  des
Schmuggelhandels  nicht  tatsächlich,  von  der  Beteiligung  am
spanischen  Sklavenhandel  ausgeschlossen.  Nur  noch  einmal,
vorübergehend,  kam  es  durch  die  spanische  „Philippinen-Gesellschaft
  in  Berührung  mit  ihm  (Report  VI,  unter  „Spain“;
auch  Brougham  I,  S.  532).  Diese  Gesellschaft  hatte  nämlich
        <pb n="80" />
        XXV  1.

09

das  Monopol  erhalten,  Südamerika  mit  Sklaven  zu  versehen,
war  aber,  dank  ihrer  völligen  Unkenntnis  des  afrikanischen
Marktes,  auf  englischen  Beistand  angewiesen.  Ihre  wenigen,
etwa  sechs  Schiffe  empfingen  in  Liverpool  und  Bristol  ihre
Ausrüstung,  liefen  dann  unter  englischer  Flagge  nach  der
Küste  und  brachten  von  dort  3—4000  Neger  nach  Buenos
Ayres.  Der  Handel  hörte  aber  schon  nach  zwei  Jahren  wieder
auf.  Dieser  Anteil  war  der  letzte  Überrest  von  dem  einstmaligen ­
  stolzen  Assientohandel.  Man  darf  indessen  nicht  vergessen, ­
  dafs  bei  der  ungeheuren  Ausdehnung  der  Küsten  des
spanischen  Kolonialreiches  die  Regierung  zu  Madrid  nicht  imstande ­
  war,  ihren  Gesetzen  Achtung  zu  verschaffen.  Der
Schleichhandel  blühte  wie  in  den  französischen  Kolonien  üppig
und  wurde  in  dem  1795  ausbrechenden  Kriege  mit  England
von  den  spanischen  Behörden  in  Amerika  halb  und  halb  legitimiert, ­
  wenigstens  begünstigt,  weil  die  Einfuhr  von  Negern
den  spanischen  Pflanzern  zu  grofse  Vorteile  bot.  Die  englische ­
  Regierung  allerdings  hatte  sich  mittlerweile  zu  der  anderen, ­
  Seite  40  ff.  auseinandergesetzten  Ansicht  bekehrt.  Sie
erlaubte  seit  1798  Sklavensendungen  in  die  spanischen  Kolonien
nur  noch  unter  der  Bedingung,  dafs  mit  den  Sklaven  gleichzeitig ­
  eine  gehörige  Menge  britischer  Manufakturartikel  eingeschmuggelt ­
  wurden  (siehe  Wilberforce,  H.  o.  C.,  2.  Mai  1800).
Dafs  auch  die  Spanier  kein  Mittel  unversucht  liefsen,  den
Engländern  ihre  Geschäftsgeheimnisse  im  Sklavenhandel  abzulauschen, ­
  bezeugt  der  Report  1789,  VI.  Spanische  Agenten
hielten  sich  zum  Studium  des  Handels,  der  Ausrüstung  der
Schiffe,  der  Auswahl  der  Tauschwaren  und  sonstigen  Gebräuche ­
  in  englischen  Häfen  auf.  Wie  seitens  der  französischen, ­
  ergingen  auch  von  seiten  der  spanischen  Regierung
glänzende  Anerbietungen  an  britische  Handelshäuser,  Offiziere,
Schiffsärzte  usw.,  nach  Cadix  zu  kommen  und  dort  die  Leitung
spanischer  Afrikafahrer  zu  übernehmen.  —
Die  übrigen  Kolonialstaaten  zeigten  sich  England  gegenüber ­
  ebenso  zurückhaltend.  Die  Vereinigten  Staaten  hatten
in  der  Hauptsache  durch  die  Non-Importation-Akte  von  1774
englische  Sklavenlieferungen  untersagt.  Seit  dem  Friedensschlufs
  1783  hatte  sich  die  Negereinfuhr  in  die  Union  überhaupt ­
  in  mäfsigen  Grenzen  gehalten,  so  dafs  man  glauben
konnte,  „der  Kampf  um  die  Freiheit  des  Sklavenhandels  bis
1808  sei  umsonst  geführt  worden“  (von  Halle,  S.  40  ff,  auch
Burghardt,  S.  40).  Portugal  entnahm  keinen  einzigen  Sklaven
aus  englischen  Händen  (Brougham  I,  S.  532),  liefs  in  Brasilien
nur  portugiesische  Schiffe  zu  (Posselts  Anm.  1800  Nov.  4.  Stück)
und  besorgte  seinen  umfangreichen  Sklavenhandel  —  jährlich
gegen  20000  Stück  —  selbst  (Rep.  1789,  VI,  unter  „Portugal“). ­
  Ebenso  energisch  verschlofs  Holland  seine  Kolonien,
obwohl  sein  Sklavenhandel  seit  der  amerikanischen  Revolution
        <pb n="81" />
        b-

70

XXV  1.

!-v

1%,

r

von  40  Schiffen  auf  15  im  Jahre  1789  zurückgegangen  war.
Die  holländischen  Kolonien  brauchten  jährlich  etwa  7000  frische
Neger,  von  denen  das  Mutterland  nur  4000  zu  liefern  imstande ­
  war.  Den  fehlenden  Rest  —  3000  Stück  —  importierten ­
  englische  Händler  heimlich  (Brougham  I,  8.  533).  Ein
Notgesuch  der  Pflanzer  aus  Holländisch-Guyana  an  die  Amsterdamer ­
  Regierung,  britische  Importe  zu  gestatten,  wurde  kurzweg ­
  abgeschlagen.
Was  England  sonst  noch  an  Sklaven  für  fremde  Kolonien
lieferte,  ging  über  die  dänisch-westindischen  Freihäfen  St.  Thomas,
St.  Croix  und  St.  John.  Letztere  boten  bis  zum  Ausbruch
des  Krieges  im  Jahre  1793  einen  Absatzmarkt  für  schätzungsweise ­
  6—8000  englische  Sklaven,  die  von  dort  wiedeP  in  den
Schiffen  aller  möglichen  Nationen  in  die  Länder  Mittel-  und
Südamerikas  weitergeführt  wurden.  Dieser  Handel  war  für
Grofsbritannien  recht  günstig;  doch  seine  Stunde  hatte  geschlagen, ­
  als  1792  eine  königl.  dänische  Verordnung  seine
Dauer  auf  10  Jahre  einschränkte  und  ihn  vom  1.  Januar  1803
ab  verbot.  Den  abolitionistischen  Neigungen  in  England  wurde
dadurch  ein  neuer  Anstofs  gegeben.  Wir  kommen  auf  diesen
Punkt  in  einem  späteren  Kapitel  zurück.

Sechster  Teil.
Seine  Schädlichkeit  für  die  britische  Marine.
Nicht  nur  unrentabel,  sondern  obendrein  verheerend  für
die  britische  Marine  ist  der  Sklavenhandel  gewesen.  „The
slave  trade  is  not  the  nursery  but  the  grave  of  the  British
marine!“  (Clarkson,  Impol.,  ch.  V.).
Dies  Argument  ist  von  den  Abolitionisten  mit  gutem  Erfolge ­
  gegen  den  Handel  ins  Feld  geführt  worden.  Pitt,  Fox
und  Lord  Grenville  sollen  durch  Clarksons  unwiderlegliche
Beweise  für  diese  Tatsache  aus  Zweiflern  zu  Anhängern  der
Abolition  bekehrt  worden  sein  (Clarkson,  History  I,  S.  474).
J.  Ramsay  scheint  einer  der  ersten  gewesen  zu  sein,  die  sich
dieses  Argumentes  bedienten.  „Jeder  weifs,“  schrieb  er  bereits
1784,  „dafs  der  Sklavenhandel  für  unsere  Seeleute  vernichtend
ist,  zur  Freude  der  Kapitäne,  die  durch  die  starken  Verluste
an  Mannschaften  auf  der  middle  passage  an  Löhnen  sparen.“
Zum  Sklavenfang  an  der  Küste,  den  die  Matrosen  häufig  selbst
besorgten,  gehörten  nämlich  mehr  Leute  als  nachher  zur  Überfahrt ­
  nach  Westindien.  Darum  behandelten  die  Kapitäne  ihre
Mannschaften  unterwegs  so  barbarisch,  um  alle  überflüssigen
Matrosen  zur  Desertion  zu  treiben  und  möglichst  wenig  Lohn
zu  zahlen.  Clarksons  Enthüllungen  über  die  furchtbaren  Leiden
der  englischen  Matrosen,  die  nach  Afrika  fuhren,  machten
grofses  Aufsehen.  Seine  Informationsreisen  nach  Liverpool,
        <pb n="82" />
        XXV  I.

71

Bristol  und  anderen  Ausrüstungshäfen  für  Sklavenschiffe  waren
eigens  zu  dem  Zwecke  unternommen  worden,  die  jährlichen
Verluste  mit  zahlenmäfsigen  Beweisen  belegen  zu  können.
Aus  eigener  Anschauung  und  aus  Unterredungen  mit  Augenzeugen ­
  wollte  er  die  Verhältnisse  kennen  lernen.  Die  Anwerberollen
  und  Mannschaftslisten  der  Afrikafahrer,  welche
er  sich  zu  verschaffen  wufste,  boten  ihm  das  Beweismaterial ­
  für  die  obige  Behauptung.  In  seinem  „Essay  usw.“
(S.  34  ff.)  veröffentlichte  er  seine  Ergebnisse.  „Unsere  Matrosen
dienen  auf  Sklavenschiffen  sehr  ungern.  Im  Frühjahr,  wo  die
meisten  Schiffe  ausrüsten,  können  die  Sklavenkapitäne  gewöhnlich ­
  keine  Mannschaften  finden.  Nur  durch  betrügerische
Versprechungen  höherer  Löhne,  durch  Vorschüsse,  Beförderung ­
  zum  Maaten,  durch  Anheuerung  in  der  Trunkenheit  usw.
werden  die  Leute  zum  Dienst  herangelockt.  Der  Kontrakt,
der  von  Rechts  wegen  vor  der  Abreise  unterzeichnet  werden
müfste,  wird  den  Mannschaften  erst  nach  der  Abfahrt  zu  flüchtiger ­
  Kenntnis  gebracht  und  hinterher  oft  gefälscht,  zum  Vorteil ­
  des  Kapitäns,  der  dadurch  unbeschränkte  Gewalt  über
seine  Mannschaften  bekommt“  (S.  38  ff).
An  der  afrikanischen  Küste  begann  die  Hauptleidenszeit
für  die  armen  Matrosen.  Der  monatelange  Aufenthalt  an  den
heifsen,  sumpfigen  Küstenniederungen,  die  schroffen  Temperaturwechsel ­
  von  Tag  zu  Nacht,  dazu  das  verdorbene  Essen
und  Wasser  sowie  das  Schlafen  im  Freien  oder  in  ungedeckten
Booten  erzeugten  Fieber,  Ruhr,  Skorbut  unter  den  Mannschaften. ­
  Die  geringste  Verletzung,  jede  Schramme  eiterte  zu
einem  gefährlichen  Geschwür  und  führte  oft  zum  Tode.  Hatte
der  Kapitän  endlich  seine  Menschenladung  zusammen,  so  kehrte
er  seine  wahre  Gesinnung  hervor.  Barbarische  Strafen,  lebensgefährliche ­
  Misshandlungen  wurden  aus  den  geringfügigsten
Anlässen  verübt.  Viele  Matrosen  desertierten  schon  vor  der
Abfahrt;  diejenigen,  welche  blieben,  hatten  schlimme  Qualen
auszuhalten.  Erreichten  sie  glücklich  die  Heimat  wieder  und
wollten  bei  einem  englischen  Advokaten  über  die  ausgestandene
Behandlung  Klage  führen,  so  wurden  sie  meistens  abgewiesen,
weil  die  englischen  Rechtsgelehrten  häufig  Sklavenhändler  zu
ihren  Klienten  hatten  und  deshalb  von  vornherein  gegen  die
Matrosen  eingenommen  waren.  Aufserdem  wurden  die  Matrosen
durch  eine  Kontraktsbestimmung  am  Klagen  verhindert,  welche
lautete:  Wer  innerhalb  25  Tagen  nach  seiner  Entlassung  über
irgendeinen  Vorfall  an  Bord  eine  Klage  einreicht,  ohne  sie
den  Schiffsoffizieren  oder  „Eigentümern  unterbreitet  zu  haben,
soll  50  £  Strafe  zahlen“.  —  Die  furchtbaren  Wirkungen
solcher  Barbarei  sprachen  sich  laut  Clarksons  Berichten  in
folgenden  Zahlen  aus:  „Die  88  Sklavenschiffe,  welche  im
September  1787  nach  Liverpool  zurückkehrten,  hatten  im
ganzen  3082  Mann  Besatzung,  wovon  031,  d.  h.  1  4  bis  Ve,  als
        <pb n="83" />
        72

XXV  1.

Tote  angemeldet  wurden.  Acht  bis  neun  Mann  verlor  durchschnittlich ­
  jedes  aus  England  absegelnde  Sklavenschiff,  bei
einer  mittleren  Besatzung  von  30—40  Mann  (Clarkson  S.  57).
1786  waren  rund  5000  Seeleute  im  Sklavenhandel  beschäftigt.
Davon  kehrten  heim  2320;  auf  den  Totenlisten  standen  1130;
in  Westindien  entlassen  oder  desertiert  waren  1470,  daselbst
neuangeworben  610,  so  dafs  etwa  860  als  Vermifste  in  Westindien ­
  verblieben  sein  müssen,  von  denen  nur  wenige  auf
Kriegsschiffen  oder  sonstwie  nach  England  zurückgekehrt  sein
können.  Die  Mehrzahl  von  ihnen,  vielleicht  500,  trieb  sich
elend  aus  Krankheit,  Hunger  und  Not  als  Proletarier  auf  den
Strafsen  Jamaikas  herum.  Zusammen  mit  den  1130  Verstorbenen ­
  sind  mithin  im  Jahre  1786  im  ganzen  1630  Matrosen
dem  Vaterlande  verloren  gegangen.  Ebenso  war  es  früher
und  später  (ibid.  S.  63).  Bei  je  900  verschifften  Sklaven  setzte
Grofsbritannien  60  Seeleute  zu!  Alle  übrigen  Handelszweige
zusammengenommen  hatten  nicht  mehr  Verluste  (Impol.  S.  136).
Also  nicht  als  eine  Pflanzschule,  sondern  als  das  Grab  für
unsere  Marine  mufs  der  Sklavenhandel  bezeichnet  werden.  In
seiner  Verurteilung  geht  Clarkson  so  weit,  zu  wünschen,  dafs
man  Frankreich  Englands  Anteil  daran  ruhig  überlassen  sollte,
weil  auf  diese  Weise  die  französische  Flotte  am  sichersten
zugrunde  gerichtet  würde  (Impol.,  S.  134)!
Über  so  schwere  Anschuldigungen  konnten  die  amtlichen
Untersuchungen  nicht  mit  Stillschweigen  hinweggehen.  Der
Report  von  1791  (siehe  „Abstract  of  the  Report  of  the  H.  o.  C.
on  the  Slave  Trade  in  1790  und  1791)  enthält  sehr  eingehende,
unanfechtbare  Ergebnisse  über  die  Sterblichkeitsverhältnisse
der  Matrosen  an  Bord  der  Afrikafahrer.  Sie  bestätigen  den
von  Clarkson  mitgeteilten  Bericht  (siehe  Wilberforce,  II.  o.  C.,
18.  April  1791).  „Während  der  Zeit  vom  September  1784  bis
Januar  1790  waren  nach  dem  Ausweis  der  dem  königl.  Kommitee
  vorgelegten  Musterungsrollen  auf  350  Sklavenschiffen
12  263  Matrosen  beschäftigt.  Nur  5760  von  ihnen  kehrten
heim.  Von  den  übrigen  6503  waren  vor  ihrer  Ankunft  in
Westindien  2643,  d.  h.  mehr  als  Ve  des  ursprünglichen  Mannschaftsbestandes, ­
  gestorben.“  Das  Schicksal  der  übrigen  3860,
das  in  den  Musterungsrollen  nicht  erwähnt  ist,  erfährt  man
aus  folgenden  Zeugnissen  (siehe  auch  Blake,  S.  136  ff.)  :  Kapitän
Hall:  Die  Matrosen  befinden  sich,  wenn  sie  in  Westindien  ankommen, ­
  gewöhnlich  in  einem  kranken,  entkräfteten  Zustande.
„They  are  the  most  miserable  objects  he  ever  met  with  in
any  country  in  his  life.“  Oft  waren  ihnen  die  Zehen  abgefault,
ihre  Beine  bis  zum  Umfang  ihrer  Schenkel  angeschwollen  und
in  gänzlicher  Verschwärung  begriffen.  So  sah  man  sie  auf
den  Werften  von  Barbadoes,  Antigua,  Jamaika.  „Von  70  Mann,
die  auf  Sklavenschiffen  gedient  hatten,  waren  nur  30  zum
Dienst  auf  einem  Kriegsschiff  tauglich,  und  das  soll  nicht
        <pb n="84" />
        XXV  1.

73

Ausnahme,  sondern  Regel  gewesen  sein.“  —  „Die  Seeleute
verlassen  den  Dienst  wegen  der  schlechten  Behandlung“  (Mr.
Ellison,  bei  Blake,  S.  137).  „It  is  usual  for  captains,“  sagen
Mrs.  Clappson  &amp;amp;  Young  (bei  Blake),  „to  treat  them  ill,  that
they  may  desert  and  forfait  their  wages.“  Mr.  Bose  sagt  ebendaselbst: ­
  „that  it  was  no  uncommon  thing  for  the  captains  to
send  on  shore,  a  few  hours  before  they  sail,  their  lane,  emaciated ­
  and  sick  men,  leaving  them  to  perish.“  Fox  äufserte
am  19.  April  1791  im  Unterhäuser  „Die  unumschränkte  Gewalt ­
  der  Kapitäne  ist  die  Ursache  der  Greueltaten  auf  der
Passage.  Sie  wüten  wie  wahnsinnige  römische  Cäsaren.“  Nach
dem  Ergebnis  des  Reports  von  1791  gingen,  eingeschlossen
die  verschollenen  und  erkrankten,  fast  die  Hälfte  aller  am
Sklavenhandel  beteiligten  Matrosen  auf  irgendeine  Weise  der
britischen  Flotte  verloren.  Wenn  schon  manche  von  ihnen
wieder  hergestellt  worden  sein  mögen,  so  verblieb  nach  Bandinell
  (S.  88)  immerdar  ein  Gesamtverlust  von  einem  Drittel
der  ursprünglichen  Mannschaft.  „Von  den  britischen  Seeleuten
starben  infolge  der  Roheiten  der  Kapitäne  auf  den  Sklavenschiffen ­
  in  einem  Jahre  mehr  als  in  sämtlichen  übrigen
Handelszweigen  in  zwei  Jahren“  (Ingram,  S.  152/53).
Soweit  die  Gegner  der  Abolition  diese  Verlustangaben
nicht  bestreiten  konnten,  versuchten  sie  den  Einwand  zu  erheben, ­
  dafs  sich  durch  den  Sklavenhandel  trotz  etwaiger  Verluste ­
  für  die  britische  Marine  dennoch  ein  Zuwachs  an  Matrosen
ergäbe,  weil  letztere  sich  zumeist  aus  der  Binnenlandbevölkerung, ­
  aus  „Landratten“  rekrutierten,  die  sonst  nicht  zur  See
gehen  würden  (so  z.  B.  Doubts  on  the  abolition  usw.).  Auch
dieser  Einwand  wurde  von  Mr.  W.  Smith  am  19.  April  1791
im  Unterhause  widerlegt  „Nach  den  Musterungsrollen  von
Bristol  wären  nicht  die  Hälfte,  sondern  nur  V12  der  jährlich
nach  Afrika  Segelnden  Landratten;  nach  den  Aussagen  der
Liverpooler  Hafenbeamten  (Report  1791)  sogar  nur  Vie.  23°/o
der  beteiligten  Matrosen  kämen  in  diesem  Handel  um,  gegen
1  V2  °/o  im  übrigen  westindischen  Handel.  Kein  anderer  Handel,
selbst  unter  tropischen  Himmelsstrichen,  weise  so  hohe  Verluste ­
  auf.“  —

Siebenter  Teil.
Einige  andere  Gesichtspunkte.
Mehr  der  Vollständigkeit  als  ihrer  Wichtigkeit  wegen
mögen  zum  Schlufs  des  ersten  Abschnittes  noch  die  folgenden
drei  Gesichtspunkte  Erwähnung  finden.
Die  Furcht  vor  Negeraufständen.  Sie  hat  in  der
in  Rede  stehenden  Periode  zur  Abolition  wenig  beigetragen.
Ramsay,  Clarkson  und  Wilberforce  wiesen  zwar  frühzeitig  auf
die  Gefahren  hin,  die  durch  den  Import  halbwilder  Natur-
        <pb n="85" />
        74

XXV  1.

Völker  für  die  Sicherheit  der  Inseln  entständen.  Ihre  Warnungen ­
  sind  aber  bis  zum  Ausbruch  der  Unruhen  auf  Domingo ­
  kaum  beachtet  worden.  Sklavenerhebungen  waren  im
ganzen  18.  Jahrhundert  wohl  immerfort  vorgekommen  ;  sie  hatten
aber  nie  einen  solchen  Umfang  erreicht,  als  dafs  man  deswegen ­
  auf  die  Importe  verzichtet  hätte.  Der  Nutzen  der  Importe ­
  war  im  ganzen  viel  gröfser  als  der  durch  sie  gelegentlich ­
  angerichtete  Schaden.  Auf  Jamaika  bestand  ein  altes
Gesetz,  nach  welchem  jeder  Pflanzer  aus  Gründen  der  Sicherheit ­
  verpflichtet  war,  auf  eine  gewisse  Anzahl  Neger  je  einen
weifsen  Knecht  zu  halten.  Es  war  jedoch  veraltet;  denn  tatsächlich ­
  kamen  gegen  Ende  der  1780er  Jahre  auf  einen  Weifsen
mehr  Schwarze  als  erlaubt  waren.  •
An  sich  war  es  ohne  weiteres  klar,  dafs  frisch  importierte
Sklaven,  die  womöglich  noch  vor  wenigen  Wochen  in  ihrer
afrikanischen  Heimat  als  freie,  unabhängige  Krieger  die  Waffen
geführt  hatten,  viel  mehr  zu  Aufruhr  und  Widersetzlichkeit
neigen  mufsten  als  solche  Neger,  die  von  Geburt  an  das  Joch
der  Sklaverei  gewöhnt  waren.  Letztere  waren  im  Kriegsfälle,
wenn  irgendein  europäischer  Feind  das  Land  bedrohte,  viel
friedlicher  und  ihrer  neuen  Heimat  ergebener  als  erstere.  Ihre
Zuverlässigkeit  hing  zum  grofsen  Teil  von  ihrer  Behandlung
ab.  Von  diesem  Gesichtspunkt  beurteilt  auch  der  bereits  auf
Seite  42  erwähnte  Brief  an  Lord  Hawkesbury  (Report  1789,  I)
den  Handel:  „If  any  enemy  sets  foot  on  any  of  the  islands,
the  defence  must  rest  in  part  in  cooperation  of  the  negroes,
and  that  cooperation  will  be  more  or  less  perfect  in  the  hour
of  trial,  as  springing  from  fidelity  and  attachement,  or  as  depending ­
  on  abject  submission.“
In  ihren  Kolonialkriegen  haben  die  Engländer,  Franzosen,
Spanier  und  Holländer  oft  ihre  Sklaven  gegeneinander  auszuspielen ­
  versucht;  doch  meist  mit  wenig  Erfolg.  „Es  ist  den
Engländern  während  des  Unabhängigkeitskrieges  von  1770  bis
1783  nie  recht  gelungen,  die  Neger  gegen  ihre  Herren  aufzuwiegeln“ ­
  (v.  Waltershausen,  S.  104).  Hätten  die  bisherigen
Aufstände  auf  die  Abolition  eine  wesentliche  Einwirkung  gehabt, ­
  so  hätte  der  Negerhandel  schon  längst  eingestellt  werden
müssen.  Doch  das  gerade  Gegenteil  läfst  sich  beobachten.
Sobald  ein  Aufstand  mit  Not  und  Mühe  niedergeschlagen  war,
begannen  schleunigst  wieder  die  Zufuhren,  um  die  durch  den
Krieg  gerissenen  Lücken  zu  füllen.  So  ist  England,  so  sind
alle  übrigen  Kolonialstaaten,  namentlich  Frankreich,  verfahren.  —
Erst  aus  den  furchtbaren  Negeraufständen  auf  Domingo
sowie  aus  seinen  eigenen  Sklavenerhebungen  in  der  Kriegszeit ­
  von  1793—1807  hat  England  eine  Lehre  gezogen.  Die
Erörterung  hierüber  fällt  nicht  mehr  in  den  Rahmen  dieses
Abschnitts.  Bis  zum  Kriegsausbruch  im  Jahre  1793  war  die
Furcht  vor  Aufständen  in  England  keine  allzugrofse.
        <pb n="86" />
        XXV  1.

75

Eine  kleine  Rolle  in  der  Abolitionsbewegung  hat  auch  die
Hoffnung  gespielt,  Afrika  zivilisieren  und  sich  dadurch ­
  einen  Ersatz  für  die  verloren  gegangenen
nordamerikanischen  Kolonien  verschaffen  zu  können.
Der  Sklavenhandel  hätte  der  Ausführung  solcher  Pläne  hinderlich ­
  sein  müssen;  denn  solange  die  Menschenjagden  im  Hinterlande ­
  nicht  aufhörten,  konnte  sich  Afrika  nicht  aus  dem  Zustand ­
  der  Barbarei  erheben.  Für  den  Fall,  dafs  der  seit  1775
befürchtete  Abfall  der  westindischen  Inseln  tatsächlich  eingetreten ­
  wäre,  sollten  Afrikas  Küstengebiete  England  eine
Entschädigung  bieten.  Den  „natürlichen"  Handel,  d.  h.  denjenigen ­
  in  Farbhölzern,  Baumwolle,  Indigo,  Reis  und  Zucker
hoffte  man  steigern  zu  können.  Clarkson  pflegte  zum  Beweise
dafür  auf  seinen  Agitationsreisen  afrikanische  Kolonialprodukte
und  Artikel  des  Gewerbefleifses  der  Eingeborenen  zu  zeigen
und  ziemlichen  Eindruck  damit  zu  machen.  Die  1791  gegründete ­
  Sierra-Leone-Kompagnie  versprach  sich  ähnliche  Erfolge. ­
  Ihr  Optimismus  ward  leider  an  der  sittlichen  Minderwertigkeit ­
  der  Schwarzen  zu  Schanden.  —
Auch  die  von  den  Interessenten  des  Sklavenhandels  genährte ­
  Befürchtung,  durch  die  Abolition  könnte  ein
beträchtlicher  Teil  der  Staatseinnahmen  Grofsbritanniens
  geschmälert  werden,  hat  Clarkson  (Impol.,
S.  109  ff.)  als  grundlos  nachgewiesen  und  damit  von
dieser  Seite  her  einen  indirekten  Antrieb  zur  Abolition
auszuüben  gesucht.  Verluste  an  Ausfuhrzöllen  auf  Waren,
die  zum  Tauschhandel  nach  Afrika  ausgeführt  wurden,  waren
ausgeschlossen,  weil  die  Artikel,  soweit  sie  britischen  Ursprungs
waren,  keine  Abgaben  zahlten,  und  weil  die  ostindischen  Güter
entweder  nicht  über  England  nach  Afrika  gehen  durften,  oder,
wenn  dies  doch  erlaubt  war,  bei  ihrer  Wiederausfuhr  aus  England ­
  eine  vollständige  Rückvergütung  des  Zolls  erhielten,  dem
sie  bei  der  Einfuhr  unterworfen  waren.  Für  alle  sonstigen
Artikel  betrug  die  Ausfuhrvergütung  einen  so  grofsen  Teil
der  Einfuhrabgabe,  dafs  von  der  Differenz  kaum  die  Zollbeamten ­
  hätten  besoldet  werden  können.
Ein  Minderertrag  an  Einfuhrzöllen,  mit  welchen  afrikanische, ­
  nach  England  importierte  Erzeugnisse  belegt  wurden,
war  gleichfalls  nicht  zu  befürchten,  da  die  afrikanischen  Produkte ­
  nicht  von  den  Sklavenschiffen,  sondern  in  besonderen
Fahrzeugen,  deren  Existenz  durch  die  Abolition  unberührt
blieb,  importiert  wurden.  Es  blieb  daher  nur  die  Befürchtung,
dafs  durch  die  Abolition  der  jährliche  Export  Westindiens  an
Zucker  und  Rum  vermindert  und  infolge  der  verringerten  englischen ­
  Ausfuhr  solcher  Waren  die  Zollerträge  Grofsbritanniens
geschmälert  würden.  Wir  hatten  jedoch  bereits  in  dem  ersten
Teil  dieses  Abschnittes  zu  zeigen  versucht,  dafs  eine  Verringerung ­
  der  westindischen  Überproduktion  gar  nicht  uner-
        <pb n="87" />
        76

XXV  1.

wünscht  gewesen  wäre,  clafs  sie  aber  wegen  der  sonstigen
guten  Wirkungen  der  Abolition  gar  nicht  notwendig  eintreten
  inufste.  —
Ergebnis  des  ersten  Abschnitts.
Das  Ergebnis  der  mitgeteilten  Erwägungen  kam  in
dem  bereits  erwähnten  Beschluis  des  Unterhauses  zum  Ausdruck: ­
  Der  auswärtige  Sklavenhandel  sollte  sofort,  und
der  eigene  vom  1.  Januar  1796  ab  verboten  werden.  Damit
war  die  Schädlichkeit  des  ersteren  und  die  Entbehrlichkeit
des  letzteren  zum  erstenmal  von  einer  englischen  gesetzgebenden ­
  Körperschaft  eingestanden  worden.  Doch  hatte  eff  damit
für  längere  Zeit  sein  Bewenden.  Der  Beschlufs  des  Unterhauses ­
  konnte  nicht  zum  Gesetz  werden  ;  denn  das  Oberhaus
nahm  ihn  nicht  an.  Die  Ursache  hierfür  und  für  die  Ablehnung ­
  aller  späteren  Abolitionsbeschlüsse  des  Unterhauses
lag  im  wesentlichen  in  folgenden  dreh  Hinderungsgründen:
1.  in  der  Entschädigungsfrage  der  durch  die  Abolition  betroffenen ­
  Grofshandels-  und  Rhederinteressen,  2.  in  dem  Widerstande ­
  der  im  Oberhaus  vertretenen  westindischen  Plantagenbesitzer, ­
  und  3.  in  der  Furcht  vor  der  Konkurrenz  der  ausländischen ­
  Kolonialmächte.  Letzterer  Punkt  bot  vielleicht  die
gröfsten  Schwierigkeiten.  Zwar  hatte  Frankreich  in  der  Hochflut ­
  der  revolutionären  Gedankenströmungen  durch  Turgot  und
Mirabeau  vorübergehend  den  Wunsch  nach  Abolition  zu  erkennen ­
  gegeben.  Doch  blieb  bei  diesem  Wunsche  vorläufig
alles  beim  alten.  Auch  Portugal,  Spanien  und  Holland
machten  keine  Miene  dazu,  förderten  den  Handel  vielmehr  in
jeder  Weise.  Hätte  England  allein  seinen  Anteil  aufgegeben,
so  hätten  die  übrigen  Staaten  nur  den  ihrigen  um  diesen  Teil
vergröfsert.  Der  Sache  der  Menschlichkeit  wäre  damit  geradezu ­
  geschadet  worden;  denn  den  englischen  Schiffen  waren
doch  wenigstens  gewisse  Schutzvorrichtungen  zugunsten  der
transportierten  Neger  vorgeschrieben,  den  fremden  dagegen,
abgesehen  von  den  portugiesischen,  nicht.  Nur  internationale
Verhandlungen  und  Verträge  konnten  die  Frage  fördern.  Bei
dem  ungleich  gröfseren  Interesse  aber,  welches  das  Ausland
im  Gegensatz  zu  Grofsbritannien  an  dem  Fortbestand  des
Handels  hatten,  boten  sie  wenig  Aussicht  auf  Erfolg.  So  war
die  Abolition  1792  praktisch  auf  den  toten  Punkt  geraten;
kein  Staat  mochte  vorangehen.
        <pb n="88" />
        Zweiter  Abschnitt.
Die  Kriegszeit  von  1793—1802.
Erster  Teil.
Glänzender  Aufschwung  des  britischen,  Niedergang  des
ausländischen  Kolonialhandels.
Niemand  konnte  damals  ahnen,  wie  nahe  ein  Ausweg  aus
den  Schwierigkeiten,  welche  die  Abolition  bot,  bevorstand.
Der  1793  ausbrechende  Krieg  zwischen  England  und  Frankreich, ­
  dessen  erbittertste  Kämpfe  sich  in  Westindien  abspielten,
gab  die  Gelegenheit  dazu.  Er  hat  die  verwickelte  Abolitionsfrage, ­
  die  auf  friedliche  Weise  wohl  noch  lange  nicht  gelöst
worden  wäre,  durch  Gewalt  entschieden.  Freilich  nicht  ohne
weiteres.  Erst  das  mittlere  Drittel  dieses  22jährigen  Krieges
brachte  die  Entscheidung,  während  anfangs  der  Sklavenhandel
zum  letztenmal  einen  grofsen  Aufschwung  nahm,  und  es  den
Anschein  hatte,  als  sollte  die  Abolition  für  immer  nur  ein
frommer  Wunsch  bleiben.
Diesen  letztmaligen  Aufschwung  seines  Sklavenhandels  von
1795—1802  hatte  England  dem  allgemeinen  Aufblühen  seines
Kolonialhandels  und  letzteres  wieder  seinen  glänzenden  militärischen ­
  Erfolgen  zur  See  zu  verdanken.  Wohl  nirgends
besser  als  hier  läfst  sich  der  durchgehende  Parallelismus  des
Neger-  und  des  allgemeinen  westindischen  Kolonialhandels
zeigen.  Beide  stiegen  und  fielen  miteinander.  Vielleicht  niemals ­
  hätte  Großbritannien  mit  der  Abolition  Ernst  gemacht,
wenn  es  ihm  gelungen  wäre,  das  von  1795—1799  vorübergehend ­
  zurückgewonnene  Kolonialhandelsmonopol  dauernd  zu
behaupten.  —
Dafs  der  gewaltige  Entscheidungskampf  zwischen  England ­
  und  Frankreich  in  wirtschaftlichen  Gegensätzen  eine  starke,
vielleicht  die  stärkste  Wurzel  gehabt  hat,  dürfte  heute  nicht
mehr  bestritten  werden.  Nicht  die  Entrüstung  über  die  „unmoralische“ ­
  Revolution,  auch  nicht  die  Absicht,  das  entthronte
französische  Königtum  wieder  einzusetzen,  trieben  England  in
den  Krieg,  sondern  in  Wahrheit  die  Furcht,  seinen  Welthandel
zu  verlieren,  der  durch  die  Unabhängigkeit  Nordamerikas  seinen
tödlichen  Schlag  bekommen  hatte  (Kiefselbach,  S.  48  ff.).  Die
französische  Revolution  bedeutete  vom  wirtschaftlichen  Standpunkt ­
  aus  den  Sieg  des  mobilen  Kapitals  über  das  immobile,
d.  h.  den  Sieg  der  Interessen  des  Gewerbe-  und  Kaufmannsstandes ­
  über  den  feudalen  Grundadel  und  die  Geistlichkeit
(Kiefselbach,  S.  45).  Frankreich  hatte  1789  die  Grenzen  eines
vorwiegenden  Agrarstaates  überschritten  und  war,  wie  England, ­
  in  die  Bahnen  eines  Welthandelsstaates  eingetreten.  Dieser
        <pb n="89" />
        78

XXV  1.

Schritt  muiste  notwendig  ewige  Todfeindschaft  zwischen  Frankreich ­
  und  Grofsbritannien  nach  sich  ziehen.  Die  französische
Kriegserklärung  gab  Grofsbritannien  die  längst  ersehnte  Gelegenheit, ­
  über  seinen  Rivalen  herzufallen  und  die  seit  dem
Abfall  Nordamerikas  bestehenden  Tendenzen  —  den  britischen
Kolonialhandel  gänzlich  zu  überwältigen  —  in  ihr  Gegenteil
umzukehren.  „Die  einzige  Tatsache,  dafs  der  Zuckerhandel
Französisch-Domingos  1781  fast  2 ls  des  ganzen  auswärtigen
britischen  Handels  betragen  hätte 1 ,  würde  ausreichen,  den
ganzen  Revolutionskrieg,  vorzüglich  den  seit  1803  aufzuhellen!“
(Ross.  Ann.  1807,  9.  Stück,  S.  329).
Auf  eine  geschichtliche  Darstellung  der  kriegerischen  Ereignisse ­
  kann  in  dieser  nationalökonomischen  Arbeit  verzichtet
werden.  Nur  über  die  Mittel,  mit  welchen  England  seine
Handels-  und  Wirtschaftspolitik  in  Westindien  verteidigte,  sei
einiges  gesagt.  Sie  sind  typisch  für  seine  ganze  damalige
Kolonialpolitik  und  wohl  geeignet,  auf  die  Abolition,  als
wirtschaftskriegerische  Mafsregel  aufgefafst,  ein  Licht  zu
werfen.
Die  erste  Folge  des  Kriegsausbruches  für  die  britischen
Pflanzer  war  eine  weitere  Benachteiligung  gegenüber  ihren
ausländischen  Konkurrenten.  Die  gesamte  Ein-  und  Ausfuhr
der  britischen  Inseln  spielte  sich  gemäfs  den  gesetzlichen  Bestimmungen ­
  vom  4.  April  1788  ausschließlich  in  britischen
Schiffen  ab.  Liefs  sich  dies  törichte  Gebot  schon  im  Frieden
nur  mit  Mühe  und  zum  schweren  Nachteil  der  Pflanzer  aufrechterhalten, ­
  so  erwies  es  sich  jetzt  im  Seekriege  unhaltbar.
Französische  Kreuzer  kaperten  und  belästigten  die  britischen
Schiffe  bei  jeder  Gelegenheit  und  stellten  den  Aufsenhandel
der  englischen  Zuckerinseln  oft  in  Frage.  Wäre  er  wie  früher
in  amerikanischen,  d.  h.  in  neutralen  Fahrzeugen  geführt
worden,  so  hätten  die  Franzosen  sich  nicht  an  ihm  vergreifen
können.  Für  die  französischen  Inseln  traf  letztere  Voraussetzung ­
  zu.  Seit  dem  Abkommen  vom  30.  August  1784  (Artikel ­
  2  und  3,  Arnould  I,  S.  333)  wurde  ein  grofser  Teil  ihres
Außenhandels  von  neutralen  amerikanischen  Schiffen  besorgt
und  war  dadurch  gegen  englische  Handstreiche  geschützt.  Der
französische  Pflanzer  erfreute  sich  derselben  Sicherheit  wie  im
Frieden,  während  der  englische  allen  Wechsel  fällen  des  Krieges
ausgesetzt  war.  Infolgedessen  stiegen  die  britischen  Frachtkosten ­
  für  die  nach  Europa  gesandten  Kolonialwaren  beträchtlich ­
  und  verteuerten  ihre  ohnehin  schon  viel  zu  hohen  Zuckerpreise ­
  dermaßen,  dafs  sie  immer  schwerer  Absatz  fanden.
Die  energischen  Bemühungen  und  Petitionen  der  englischen ­
  Pflanzer  um  Abhilfe  dieses  unerträglichen  Zustandes

1  Der  britische  Handel  hatte  damals  wegen  des  Krieges  enorme
Einbufse  erlitten.
        <pb n="90" />
        XXV  1.

79

hatten  schließlich  Erfolg.  Das  einzige,  was  geschehen  konnte,
geschah.  Seit  1793  wurde  von  den  westindischen  Gouverneuren ­
  ausnahmsweise,  aber  doch  jährlich  mit  ziemlicher  Regelmäfsigkeit,
  das  eben  erst  erlassene  Schiffahrtsgesetz  von  1788
aufser  Kraft  gesetzt  und  die  britischen  Häfen  in  Westindien
für  amerikanische  Schiffe  geöffnet  (Edwards  VI,  ch.  IV).  Die
Gouverneure  mufsten  dafür  jedesmal  die  Indemnität  des  Parlaments ­
  nachsuchen,  die  ihnen  zwar  ungern,  aber  notgedrungen
erteilt  wurde.  Das  bedeutete  faktisch  den  Bruch  mit  der
Navigationsakte.  Um  die  Ernährung  Westindiens  durch  die
Sendungen  aus  den  Vereinigten  Staaten  noch  sicherer  zu  stellen,
bot  ihnen  die  Londoner  Regierung  (1794,  19.  Nov.)  einen
Freundschafts-Handels-  und  Schiffahrtsvertrag  an,  nach  dessen
12.  Artikel  amerikanische  Schiffe  unter  70  Tonnen  in  den
britisch-westindischen  Häfen  für  die  Dauer  des  Krieges  zu
denselben  Bedingungen  zugelassen  werden  sollten  wie  die
britischen  —  eine  Mafsregel,  zu  welcher  der  Report  der  Jamaica ­
  Assembly  1800  (Southey  III,  S.  109)  meint:  „Were  it
not  for  this  intercourse,  this  country  (=  Jamaika)  must  have
been  reduced  to  the  greatest  distresses.“  Äufserst  charakteristisch ­
  für  den  englischen  Handelsneid  war  die  Zusatzbestimmung ­
  des  12.  Artikels  dieses  „Jay“-Vertrages  1 ,  dafs  die  Vereinigten ­
  Staaten  die  Wiederausfuhr  von  Zucker,  Kakao,  Kaffee,
Baumwolle  u.  a,  die  aus  Britisch-Westindien  stammten,  nicht
gestatten  sollten  (Edwards  ebendaselbst,  auch  Pitkin,  S.  179
und  Kiefselbach,  S.  59).  Damit  sollte  verhindert  werden,  dafs
die  Amerikaner  britische  Kolonialwaren  nach  Europa  führten
und  dort  den  englischen  Kaufleuten  Konkurrenz  bereiteten.
Die  Vereinigten  Staaten  lehnten  diesen  Zusatzartikel  ab.  Der
Vertrag  kam  1794  ohne  ihn  zustande  und  bestand  bis  nach
dem  Frieden  von  Amiens  (Pitkin,  S.  160  und  179).  —
Unterdessen  strebte  Grofsbritannien  mit  rücksichtsloseren
Mitteln  darnach,  seine  frühere  Geltung  zur  See  wiederzugewinnen. ­
  Seitdem  es  sich  seiner  Übermacht  über  die  französische ­
  Flotte  bewufst  geworden  war,  kaperte  es  auch  neutrale ­
  Schiffe,  welche  mit  den  französischen  Inseln  Verkehr
pflogen.  Den  elastischen  Begriff  „Kontrebande“  dehnte  es  auf
alle  Güter  aus,  mit  denen  letztere  ihre  Plantagenwirtschaft
aufrecht  erhalten  konnten.  Den  Grundsatz  „Frei  Schiff,  frei
Gut“  erkannte  England  nicht  an.  Feindliche  Häfen  wurden
für  „blockiert“  erklärt,  wenn  auch  nur  eine  einzige  Fregatte
davor  kreuzte.  Jeder  amerikanische  Matrose,  der  auf  einem
französischen  Kauffarteifahrer  diente,  sollte  als  „Seeräuber
gehenkt  werden,  da  er,  falls  vor  1783  geboren,  noch  als
britischer  Untertan  betrachtet  wurde!  (Kiefselbach,  S.  58).
Die  Unionsstaaten,  machtlos  und  uneinig  wie  sie  waren,
1  So  genannt  nach  dem  amerikanischen  Unterhändler  Mr.  Jay.
        <pb n="91" />
        80

XXV  1.

liefsen  sich  die  englischen  Übergriffe  gefallen.  Nicht  so  ruhig
nahm  die  französische  Regierung  die  englischen  Gewalttaten
hin.  Empört  über  Nordamerikas  Feigheit  und  Willensschwäche,
beging  sie  die  Unklugheit  (Verordnung  von  1796/97,  Kiefselbach,
  S.  59),  „neutrale  Schiffe  genau  so  zu  behandeln,  wie
jene  es  sich  von  den  Engländern  gefallen  liefsen“.  Amerikanische ­
  Schiffe  wurden  also  fortan  von  den  französischen
Kreuzern  ebenso  mifshandelt  wie  von  den  englischen.  Auf
diese  Weise  geriet  Frankreich,  da  die  Vereinigten  Staaten  ihm
gegenüber  Vergeltung  wagten,  seit  1796  in  einen  tatsächlichen,
wenn  auch  unerklärten  Kriegszustand  mit  Nordamerika  (Roloff,
S.  21  und  S.  61),  in  welchem  es  natürlich  den  kürzeren  zog.
Seiner  westindischen  Handelsflotte,  soweit  sie  sich  vor  den
englischen  Kriegsschiffen  gerettet  hatte,  wurde  von  den  Amerikanern ­
  der  Rest  gegeben.
Durch  diese  und  eigene  glänzende  Waffentaten  hatte  sich
Grofsbritannien  seit  1795  die  unbestrittene  Herrschaft  auf  dem
Atlantischen  Ozean  errungen.  Weit  und  breit  hatte  es  keine
Rivalen  zu  fürchten.  1794  waren  die  meisten  französischen
Kolonien,  soweit  sie  sich  nicht  wie  Domingo  und  Guadeloupe
unter  farbigen  Diktatoren  selbständig  gemacht  hatten,  erobert.
In  demselben  Jahre  wurde  bei  Brest  eine  französische  Flotte
von  der  englischen  vernichtet.  Die  drei  holländischen  Guyana-Kolonien
  Denierara,  Essequibo  und  Berbice  besetzte  England
1796,  das  spanische  Trinidad  1797,  Surinam  1798.  Vorher
schlug  es  die  spanische  Flotte  bei  St.  Vincent,  die  holländische
bei  Camperdown  und  wies  alle  feindlichen  Rückeroberungsversuche ­
  zurück.  Nach  Nelsons  Sieg  bei  Abukir  (1799)  war
wirklich  die  Zeit  gekommen,  „wo  es  leichter  war,  eine  Bohne
auf  einem  Heuschober,  als  ein  französisches  Schiff  auf  dem
Ozean  zu  Anden“.
England  besafs  in  den  letzten  Jahren  des  sich  neigenden
Jahrhunderts  ein  Seemachts-  und  Kolonialmonopol,  wie  es  vor
ihm  kein  Staat  besessen  ,  hatte.  Als  Besitzer  der  besten  Kolonien ­
  Westindiens  war  es  bis  1799  der  erste  und,  von  den  Vereinigten ­
  Staaten  abgesehen,  auch  der  einzige  Lieferant  von
Kolonialwaren  nach  Europa.  Dementsprechend  nahm  sein
Handel  und  seine  Rhederei  nach  Inhalt  und  Umfang  einen
Aufschwung,  der  seinesgleichen  sucht  in  der  Geschichte.
Z.  B.  stieg  in  den  Jahren  von  1791,  1793,  1795  und  1798  der
Wert  der  von  ihm  im  Zwischenhandel  abgesetzten  Waren  von
5199U37  £  über  6568348  £  auf  KJ023504  und  schliefslich
auf  11  948234  £  (Kiefselbach,  S.  67).  England  war  der  Frachtführer ­
  des  gröfsten  Teiles  Europas  geworden.  —
Die  entgegengesetzte  Entwicklung  hatte  der  französische
Kolonialhandel  genommen.  Die  Importe  aus  den  französischen
Sklaveninseln  in  das  Mutterland,  deren  Wert  1787  fast  2I8V2
Mill.  fr.  betragen  hatte,  waren  um  1795  fast  gänzlich  ver-
        <pb n="92" />
        XXV  1.

81

lor  en  gegangen  (nach  Peuchet,  „Wichtigkeit  der  Kolonien  für
das  Mutterland“  im  Moniteur  23,  Messidor,  an  X,  Nr.  293).
Ebenso  hatten  auch  Frankreichs  Kolonialwarenexporte  zu  den
übrigen  europäischen  Ländern  (Deutschland,  Kufsland,  ¡Skandinavien, ­
  Italien  usw.),  die  1787  einen  Wert  von  157  Mill.  fr.  darstellten, ­
  aufgehört.
Mehr  als  durch  seine  militärischen  Niederlagen  zur  See
war  Frankreich  durch  andere  Schicksalsschläge  in  Westindien
selbst  getroffen  worden.  Die  furchtbaren  Negeraufstände  auf
Domingo,  Guadeloupe  und  St.  Lucie  verwüsteten  seit  1789/90
den  blühenden  Kulturzustand  dieser  Inseln  auf  Jahre  hinaus.
Z.  B.  hatte  Domingo  1790  93  »Mill.  Pfund  Rohzucker  und
70  Mill.  Pfund  weifsen  Zucker  produziert,  hatte  dann  seinen
Export  lange  Zeit  einstellen  müssen  und  produzierte  erst  1800
wieder  I8V2  Mill.  Pfund  Rohzucker  und  1(3500  Pfund  weifsen
Zucker.  Mit  Guadeloupe,  wo  der  Aufstand  erst  1802  bezwungen ­
  wurde,  stand  es  nicht  besser.  Die  übrigen  Inseln,
vor  allem  das  reiche,  von  Negeraufständen  verschont  gebliebene
Martinique  und  das  Baumwolle  produzierende  Tabago  befanden
sich  mitsamt  ihrem  Ein-  und  Ausfuhrhandel  (letzterer  im  Werte
von  1084000  fr.,  Brougham  I,  S.  52(3)  in  englischen  Händen.
Zweiter  Teil.
Zunahme  des  britischen  Sklavenhandels.
Für  den  Sklavenhandel  hatten  diese  Ereignisse  folgende
Bedeutung:  Der  Krieg,  die  Negeraufstände,  die  Verwüstung
der  französischen  Plantagen,  der  Ausfall  ihrer  Ernten  sowie
die  Unterbrechung  oder  Vernichtung  des  nichtbritischen  Kolonialhandels ­
  hatten  in  Europa  das  Angebot  von  Kolonialwaren
auf  ein  Mindestmafs  reduziert  und  die  Nachfrage  auf  eine
seltene  Höhe  getrieben.  Seit  Jahrzehnten  übertraf  endlich ­
  wieder  die  Nachfrage  nach  Zucker  das  Angebot.  Die
Zuckerpreise  waren  seit  1790  bedeutend,  nach  einigen  Quellen
auf  das  doppelte  und  dreifache  gestiegen  (Report  1807,  S.  84).
Das  reizte  den  britischen  Geschäfts-  und  Unternehmungsgeist
mächtig  an.  Der  Zuckerbau  auf  den  britischen  Inseln  wurde
wieder  lohnend.  Letztere  erholten  sich  auch  infolge  der
Aufhebung  der  Navigationsakte  zusehends  von  der  jahrelangen
Depressionszeit  von  1774  —  90.  „During  the  war  the  merchants
of  Jamaica  had  been  more  fortunate  than  any  other  class  of
men  in  the  West-Indies“  (Bridges  II,  S.  2(35).  The  very  high
prices  of  sugar  in  the  European  market  ....  highest  in  1798,
excited  speculations  of  extending  the  sugar  plantations  in
Jamaica  and  other  islands“  (Southey  III,  S.  249).  Zui  Anlage ­
  neuer  Kulturen  bedurfte  die  Spekulation  in  erster  Linie
verstärkter  Negerimporte.  Der  Sklavenhandel  schwoll  schon
Forschungen  XXV  1  (116).  —  Hochstetter.  6
        <pb n="93" />
        82

XXV  1.

aus  diesem  Grunde  beträchtlich  an.  Einen  noch  viel  mächtigeren ­
  Anreiz  übten  die  seit  1795  eroberten  Gebiete  aus.
Unter  ihnen  befanden  sich  die  fruchtbarsten  Teile  Westindiens, ­
  die  bisher  nur  in  höchst  ungenügendem  Mafse  angebaut ­
  waren  und  mit  deren  Ertrag  und  Fruchtbarkeit  sich
keine  ältere  britische  Insel  vergleichen  konnte.  Martinique,
Holländisch-Guyana,  Tabago,  Trinidad,  St.  Lucie  u.  a.  boten
unermefsliche  Flächen  jungfräulichen  Bodens  dar.  Ihr  Anbau
verhiefs  viel  reicheren  Gewinn  als  die  älteren  Inseln.  Mächtige ­
  Ströme  englischen  Kapitals,  das  längst  auf  Beschäftigung
gewartet  hatte,  ergossen  sich  jetzt  in  die  eroberten  Besitzungen
(Wilberforce,  30.  Mai  1804,  #H.  o.  C.  u.  a.).  „In  the  islands
captured  last  war  (1793—1802),  and  which  were  giveTi  up  at
the  peace,  British  capital  was  employed  to  so  great  an  extent,
that  the  exports  from  those  islands  equalled  the  exports  from
Jamaica!“  (Lord  Grenville,  H.  o.  L.,  7.  Mai  1806).  Urwälder
wurden  niedergelegt,  Sümpfe  ausgetrocknet.  Weit  ausgedehnte
Zucker-  und  Kaffeeplantagen  traten  an  deren  Stelle.  Die  Negerimporte ­
  nahmen  einen  immer  gröfseren  Umfang  an.  „Die
meisten  dieser  Importe  von  1795—1805  wurden  zur  Versorgung
der  eroberten  Kolonien  gebraucht“  (Bandinell,  S.  122).
Folgende  Zahlen  geben  ein  anschauliches  Bild  von  dem
Wachstum  der  britischen  Sklavenzufuhren  In  der  Zeit  von
1793—95,  als  England  seine  Schiffahrtsgesetzgebung  noch  nicht
den  veränderten  Umständen  angepafst  hatte,  als  die  britische
Plan  tagen  Wirtschaft  vorübergehend  in  Bedrängnis  geraten
war,  die  französischen  Kolonien  sich  in  hellem  Aufruhr
befanden  und  keine  Neger  mehr  importierten,  ging  auch  der
britische  Sklavenhandel  zurück  von  etwa  40000  Stück  um
1790  auf  25  000  um  das  Jahr  1796  (Hüne  II,  S.  400,  Bandinell, ­
  S.  105  ff.).  Die  Franzosen  zogen  sich  damals  gänzlich
von  ihm  zurück.  Doch  nach  der  Erstarkung  der  britischen
Seemacht,  nach  der  Zurücknahme  der  Navigationsakte,  besonders ­
  nach  der  Eroberung  Guyanas  (1796),  erlebte  er  binnen
zwei  Jahren  von  1796—98  eine  Steigerung  von  25000  Negern
auf  57  000,  wovon  30  000  in  die  eroberten  Gebiete  gingen.
142  Schiffe  mit  5000  Matrosen  und  einem  Kapital  von  1  064000  j£
waren  daran  beteiligt!  England  war  plötzlich  wieder  der
erste  Sklavenhändler  geworden  ;  denn  die  Portugiesen  verschifften ­
  nur  etwa  20  000,  die  Nordamerikaner  15000,  und
Frankreichs,  Hollands  und  Spaniens  Sklavenhandel  war  dem
Nullpunkt  nahe.
Brougham  schreibt  über  diese  Jahre  (1,  S.  533):  „After
slavery  was  abolished  in  Guadeloupe  and  Cayenne,  the  demand
for  negroes  from  British  traders  was  diminished.  Accordingly
we  find,  that  the  average  British  tonnage  employed  in  the
African  trade  in  1793,  1794,  1795  and  1766,  was  reduced
from  33  000  to  210Ó0.  But  the  cultivation  of  the  conquered
        <pb n="94" />
        XXV  1.

83
islands  by  slaves  continued  5  and  the  conquered  Dutch  colonies ­
  were  about  this  time  opened  to  British  capital.  The  new
demand  soon  revived  the  African  trade,  which  in  the  period
ft-om  1797  to  1800  inclusive,  employed  about  38000  tons  ....
1  he  difference  cannot  be  ascribed  to  the  increased  culture  in
our  own  islands;  (for  ....  folgt  die  Begründung  )
....  It  will  be  remarked,  that  the  exportable  produce  of  the
conquered  colonies  had  increased  in  a  very  large  degree  !“  —
Im  ganzen  sind  ungefähr  350000  Sklaven  von  1792—1806  in
englischen  Schiffen  nach  Westindien  transportiert  worden.
Hierbei  ist  aber  zu  bemerken,  dafs  die  Hauptmasse  dieser
Summe  sich  auf  die  kurze  Zeit  von  1790—99  konzentrierte.  —
Die  Zunahme  des  Handels  geschah  nicht  ohne  die  heftigsten
und  bestgemeinten  Proteste  der  Abolitionspartei.  Doch  was
vermochten  ihre  Einwände  gegen  den  jäh  erwachten  Spekulationsgeist! ­
  Es  war  Englands  offenbarer  Vorteil,  die  günstigen
Konjunkturen,  welche  der  Krieg  geschaffen  hatte,  nach  Möglichkeit ­
  auszunutzen.  Warum  nicht  Neger  importieren,  wenn
der  Bedarf  so  dringend,  der  Verkauf  so  äufserst  lohnend  war!
Sollte  England  das  Geschäft  vielleicht  den  Amerikanern  überlassen ­
  ?
Wohl  nirgends  deutlicher  als  an  diesem  Beispiel  spricht
sich  die  Unzulänglichkeit  philanthropischer  Deduktionen  aus,
wenn  letztere  nicht  von  materiellen  Interessen  unterstützt
werden,  ja  dem  praktischen  Vorteil  geradezu  zuwider  sind.
V  ilberforces  jährlich  mit  pünktlicher  Regelmäfsigkeit  erneuerte
Anträge  wurden  seit  1795  im  Ober-  wie  im  Unterhaus  glattweg ­
  abgeschlagen.  Die  Ablehnung  der  Dolbenschen  Regulationsakte ­
  bedeutete  wohl  den  Gipfel  der  Interesselosigkeit
an  der  Abolition.  Doch  zum  Glück  für  die  Sache  der
Menschheit  liefs  der  Tag  der  Freiheit  nicht  mehr  lange
auf  sich  warten.  Er  dämmerte  bereits;  denn  seit  1799  eilte
Britisch-Westindien  wieder  einer  Krisis  entgegen,  welche  endlich ­
  die  Abolition  herbeiführte.  —

Dritter  Abschnitt.
Die  Zeit  der  Abolitionsgesetzgebung  von  1802—1807.
Wie  ein  erlöschendes  Licht  war  der  Sklavenhandel  dank
der  unbedingten  Seegewalt  Englands  vor  seinem  Ende  noch
einmal  hell  aufgeflackert  und  hatte  kurz  vor  Schlufs  des
18.  Jahrhunderts  einen  Umfang  angenommen  wie  selten  zuvor.
Grofsbritannien  hätte  noch  lange  nicht  daran  gedacht,  mit
der  Abolition  Ernst  zu  machen,  wenn  es  ihm  gelungen  wäre,
sein  Ozeanmonopol  zu  behaupten.  Doch  hierin  kam  es  anders.
Gehörte  die  Periode  von  1793—1799  zu  den  glänzendsten
6*
        <pb n="95" />
        84  XXV  1.
Epochen  der  britischen  Kriegsgeschichte,  so  läfst  sich  nicht
dasselbe  von  der  nachfolgenden  Zeit  bis  1807  behaupten.  Es
sind  vielmehr  die  Jahre  des  zweifelvollen  Entscheidungskampfes ­
  zwischen  England  und  Frankreich,  dessen  Ausgang ­
  niemand  ahnen  konnte.  Gerade  in  jene  kritische  Zeit
fällt  die  Abolition!  Dies  Zusammentreffen  bedeutet  mehr  als
einen  Zufall.  In  ihm  dürfte  der  Schlüssel  für  die  wissenschaftliche ­
  Erkenntnis  ihrer  eigentlichen  Ursachen  zu  finden
sein.  —
In  der  folgenden  Ausführung  wird  scharf  unterschieden
werden  müssen  zwischen:  a)  der  Abschaffung  des  in  die  fremden ­
  und  b)  des  in  die  eigenen  Kolonien  geführten  britischen
Sklavenhandels.  Ersterer  wurde  staffelweise  durch  Mehrere
Teilverbote  in  den  Jahren  1802,  1804  und  1806  aufgehoben  ;
letzterer  fiel  durch  das  Gesetz  vom  25.  März  1807  (siehe
S.  44  ff.).  Wir  fassen  zunächst  das  Verbot  des  ausländischen
Handelszweiges  ins  Auge.

A)  Die  Abschaffung  des  ausländischen  britischen
Sklavenhandels.
Erster  Teil.
Abermalige  Krisis  in  Britisch-Westindien  seit  1790.
Die  soeben  erwähnte  Verschlechterung  der  militärischen
und  politischen  Konstellation  für  England  seit  der  Wende  des
Jahrhunderts  hatte  für  den  gesamten  britischen  Export-  und
Kolonialhandel  eine  neue  Krisis  zur  Folge,  welche  namentlich
die  westindischen  Zuckerinseln  in  Mitleidenschaft  zog.  Die
Krisis,  zum  Teil  eine  Reaktion  auf  die  Prosperitätsperiode  der
1790er  Jahre,  ging  wohlgemerkt,  wie  Wilberforce  im  Unterhause ­
  (Februar  1807)  bei  der  Beratung  der  West  Jndia  Petition ­
  betonte,  „der  Abolition  voran  und  kann  folglich  nicht
(wie  später  fälschlich  oft  geschehen)  ihr  zur  Schuld  gegeben
werden“,  vielmehr  mufs  man  sie  umgekehrt  als  eine  wesentliche ­
  Ursache  der  Abschaffung  des  Negerhandels  bezeichnen.
Sie  führte  nämlich  für  die  britische  Plantagenwirtschäft  wieder
ähnliche  Verhältnisse  herbei,  wie  sie  von  1783—93  bestanden
und  das  Unterhaus  zu  dem  Abolitionsbeschlufs  von  1792  veranlafst
  hatten.

a)  Die  Ursachen  der  Krisis.
1.  Der  Wiederaufschwung  der  nichtbritiscJieii  Kolonien.
Die  Ursachen  der  seit  1799  wieder  ausbrechenden  Krisis
auf  den  britischen  Sklaveninseln  sind  in  einer  Reihe  wirtschaftlicher ­
  und  politischer  Veränderungen  begründet,  als
        <pb n="96" />
        XXV  1.

85

deren  erste  der  Wiederaufschwung  der  französischen,  spanischen
und  der  übrigen  nichtbritischen  Kolonien  genannt  sei.  Die
Ursachen  des  Aufschwungs  kristallisierten  sich  gewissermafsen
alle  in  einer  Person,  in  Napoleon,  der  seit  1799  in  Frankreich
die  Zügel  der  Regierung  ergriffen  hatte  (siehe  Thiers,  livre
IX,  p.  380  ff.).  Seine  Siege  in  Italien  und  am  Rhein  retteten
für  Frankreich  die  Lage  in  Westindien.  Seit  seinem  Antritt
als  ersten  Konsuls  machte  sich  sofort  ein  strafferer  Zug  in  der
französischen  Kolonialpolitik  bemerkbar.  Die  bisherige  törichte
Politik  des  Nationalkonvents  und  des  Direktoriums  hatte  die
französischen  Kolonien  in  einen  Krieg  mit  den  Vereinigten
Staaten  gestürzt  und  an  den  Bettelstab  gebracht;  der  Aufschwung ­
  der  britischen  von  1793—99  war  ja  zum  guten
Teil  dadurch  veranlafst.  Napoleons  Eingreifen  änderte  die
Situation  mit  einem  Schlage.  Sein  Scharfblick  erkannte  sofort  die
Achillesferse  der  britischen  Weltmacht  und  den  wunden  Punkt
des  darniedergeworfenen  französischen  Kolonialhandels  —  die
Vereinigten  Staaten  (Roloff,  S.  (31).  Wie  er  überhaupt  während
seiner  ganzen  Regierung  die  Union  in  einen  Krieg  mit  England ­
  zu  treiben  bemüht  war,  so  sorgfältig  war  er  andererseits
auf  ein  gutes  Einvernehmen  zwischen  Frankreich  und  Nordamerika ­
  bedacht.  Friede  mit  den  Vereinigten  Staaten  war
Lebensbedingung  für  seine  Kolonialpolitik.  Darum  beendete
er  in  einem  Abkommen  vom  Oktober  1800  den  Kaperkrieg
mit  ihnen,  der  Französisch-Westindien  jahrelang  von  allem
Verkehr  abgeschnitten  hatte  (Roloff,  S.  (31,  62).  Dem  Grundsatz, ­
  dafs  neutrale  Flagge  feindliches  Gut  (aufser  Kontrebande)
decke,  dafs  also  englische  Kriegschiffe  französische  Kolonialwaren, ­
  die  auf  amerikanischen  Schiffen  verfrachtet  wurden,
nicht  kapern  durften,  wufste  er  wieder  Anerkennung  zu  verschaffen. ­
  „Für  England  bedeutete  das  eine  schwere  diplomatische
Niederlage;  denn  die  Vereinigten  Staaten  waren  dadurch,  dafs
sie  diesen  Grundsatz  anerkannten,  auch  verpflichtet,  ihn  England ­
  gegenüber  zu  verteidigen“  (Thiers,  liv.  VII,  S.  218ff.).
Es  kam  ja  auch  180(3  wegen  dieser  Frage  fast  zum  Kriege
zwischen  England  und  der  Union.  Die  Ein-  und  Ausfuhr
der  wichtigsten  Produktionsmittel  in  amerikanischen  Fahrzeugen ­
  wurde  den  französischen  Pflanzern  wieder  unter  ähnlichen ­
  Bedingungen  wie  zur  Königszeit  sichergestellt  (Roloff
S.  123)  und  damit  die  unerläfsliche  Grundlage  zur  Rückkehr
geordneter  Verhältnisse  und  zum  Wiederaufbau  der  durch  die
Sklaven  kriege  seit  1789  verwüsteten  Plantagen  gegeben.
Aufserordentlich  viel  zu  ihrem  Wiederaufschwung  hat
auch  die  Wiedereinführung  der  Sklaverei  beigetragen,  die  am
20.  Mai  1802  —  beiläufig  an  demselben  Tage  wie  die  Bildung
der  Ehrenlegion  —  beschlossen  wurde.
Napoleon  traf  auch  hierin  das  Richtige.  Seine  gesetzgeberischen ­
  Mafsnahmen  bestätigten  nur  den  tatsächlichen
        <pb n="97" />
        86

XXV  1.

Zustand  der  Dinge.  Abgesehen  von  Domingo  und  Guadeloupe, ­
  wo  die  aufständischen  Neger  die  Oberhand  behalten
hatten,  war  das  übereilte  Gesetz  vom  4.  Februar  1794,  welches
den  Sklaven  die  Freiheit  gegeben  hatte,  nirgends  ausgeführt
worden.  Die  Wiedereinführung  der  Sklaverei  verursachte  hier
mithin  keine  Schwierigkeiten.  Der  Plantagenbau  konnte  in  alter
Weise  und  mit  dem  gewohnten  Erfolge  seit  1802  wieder  aufgenommen ­
  werden.  Napoleon  war  aber  klug  genug,  den  Verhältnissen ­
  da,  wo  sie  anders  lagen,  wie  auf  Domingo,  Rechnung
zu  tragen  und  die  mit  vieler  Mühe  wieder  hergestellte  Ordnung ­
  durch  die  Wiedereinführung  der  Sklaverei  nicht  von
neuem  aufs  Spiel  zu  setzen.  Auf  Domingo  schlofs  er  sich  den
von  dem  Negergeneral  Toussaint  getroffenen  Reformen  an.
Letzterer  hatte  nach  den  langen  Jahren  des  Aufruhrs  und  der
Kapitalverwüstung  seit  1795  die  Herrschaft  an  sich  gerissen
und  durch  sein  straffes  Regiment  der  schwergeprüften  Insel
endlich  Ruhe  und  Frieden  wiedergegeben.  Die  geflüchteten
weifsen  Pflanzer  rief  er  zurück,  setzte  sie  auf  ihren  Plantagen
wieder  ein,  befreite  sie  von  den  alten  Schulden  und  gab  ihnen
vor  allem  ihre  früheren  Arbeitskräfte  wieder.  Den  Negern
wurde  zwar  nominell  die  Freiheit  geschenkt;  sie  wurden  aber,
zunächst  auf  fünf  Jahre,  einem  Arbeitszwangsystem,  das  auf
militärischer  Grundlage  beruhte,  unterworfen  (Thiers,  XVI,
S.  174).  Diese  Arbeitsverfassung  liefs  Napoleon,  da  sie  sich
gut  bewährt  hatte,  unangetastet.  Unter  der  energischen  Regierung ­
  Toussaints  hatte  sich  Domingo  sichtlich  erholt.  Mit
den  Nordarmerikanern  wurden  viele  Handelserleichterungen
vereinbart  (Roloff,  S.  48).  Thiers  (XVI,  S.  176)  bekundet  über
den  damaligen  Zustand:  La  terre  de  8t.  Domingue,  arrosée
de  tant  de  sang,  offrait  un  aspect  de  fertilité  presque  égal  à
celui  qu’elle  présentait  en  1789!  Les  traces  de  la  guerre  y
étaient  presque  effacées  .  .  .  L’île  avait  ressenti  de  la  libre
présence  des  pavillons  étrangers,  surtout  du  pavillon  américain,
un  avantage  infini!“  England  bot  bei  der  Räumung  von
Port-au-prince  (1802)  Toussaint  die  Königskrone  an,  wenn  er
ihm  den  Handel  der  Insel  überliefs,  ein  Beweis  für  die
Wichtigkeit,  die  es  dem  dominguischen  Handel  beilegte  (ebendort ­
  S.  180).  Doch:  „The  American  States  .  .  .  had  received
exclusive  privileges,  which  centred  all  the  benefits  of  the
trade  in  them  ;  while  great  loss  was  sustained  by  the  merchants
of  Kingston  and  Montego  Bay  (auf  Jamaica)  !  (Bridges  11,
8.  259,  auch  Journals  of  the  Jamaica  Assembly,  vol.  X.
p.  410.)
Die  Verbesserung  der  französisch  -  nordamerikanischen
Handelsbeziehungen  gereichte  in  gleicher  Weise  auch  den  mit
Frankreich  verbündeten  Kolonien  zum  Vorteil.  Der  Seekrieg
der  1790er  Jahre  hatte  die  holländischen  Kolonien  von  allem
Verkehr  mit  der  Aufsenwelt  abgeschnitten  und  den  Verkehr
        <pb n="98" />
        XXV  1.

87

der  spanischen  Besitzungen  recht  erschwert.  Auf  Grund  des
erwähnten  Abkommens  wandten  sich  auch  ihnen  nordamerikanische ­
  Schiffe  und  nordamerikanisches  Kapital  seit  1800
wieder  zu.  Die  reichen  Bodenschätze  von  Kuba,  Spanisch-Domingo,
  Mexiko  und  Südamerika  boten  dem  amerikanischen
Unternehmungsgeiste  ein  weites  Feld  zur  Betätigung.  Unter
amerikanischem  Einflufs  entwickelten  sich  diese  Gebiete  unerhört ­
  rasch  (siehe  de  Sismondi,  S.  39).  Es  waren  Länder
darunter,  die  bisher  kein  einziges  Stück  Zucker  exportiert
hatten  und  jetzt  einen  blühenden  Exporthandel  unterhielten
(A.  V.  Humboldt,  II,  cap.  VII,  Bd.  II,  S.  39).  Mexiko,  1782
noch  unbekannt  als  Zucker  exportierendes  Land,  verschickte
1802  davon  allein  über  Veracruz  120  000  quintals.  Kuba
hatte  seine  Zuckerproduktion  von  1792  bis  1803  von  400  000
auf  1  Million  quintals  gesteigert,  d.  h.  es  förderte  1803  ebensoviel ­
  wie  Spanisch-Domingo  zur  Zeit  seiner  gröfsten  Produktivität ­
  (ibid.  IV,  cap.  X,  Bd.  3,  S.  185).
Dazu  gesellte  sich  das  Angebot  von  Zucker  und  Kaffee
aus  Ostindien,  dessen  Konkurrenz  sich  damals  fühlbar  zu
machen  begann.  In  Bengalen,  Birma,  Südchina,  Peddapore,
Zemindar  usw.  produzierte  man  auf  ertragreicherem  Boden  und
mit  freien  Arbeitern  viel  billiger  als  auf  den  britischen  Antillen. ­
  Die  Furcht  vor  der  ostasiatischen  Konkurrenz  war
damals  unter  den  westindischen  Zuckerpflanzern  nicht  gering,
wie  die  seit  1805  eingeführten  Differentialzölle  auf  ost-  und
westindischen  Zucker  lehren  (Sismondi  S.  38).
Von  Wichtigkeit  ist  die  Bemerkung,  daß  der  schnelle
Bruch  des  Seefriedens  im  Sommer  1803  an  dieser  für  Britisch-Westindien
  so  mifslichen  Lage  bis  zum  Jahre  1807  nichts
änderte.  Großbritannien  gewann  nicht  das  Seemonopol  zurück,
wie  es  die  britische  Handelswelt  gehofft  und  von  1795—-99
besessen  hatte.  England  hatte  nach  1803  genug  mit  sich
selbst  zu  tun.  Die  Furcht  vor  einer  Landung  Napoleons  in
England  oder  Ägypten  hielt  die  Hauptmacht  der  britischen
Flotte  jahrelang  in  den  europäischen  Gewässern  zurück.  Noch
im  März  1806  „lastete  der  Gedanke,  dafs  Napoleon  an  dem
britischen  Gestade  plötzlich  erscheinen  könnte,  auf  allen  Gemütern
in  England“  (Thiers,  VI,  S.  431).  In  Westindien  und  dorthin
unterwegs  waren  nach  der  Schlacht  bei  Trafalgar  nur  vier
Linienschiffe  gegen  109  in  Europa  (Poss.  Ann.  1806).  Damit
konnte  Grofsbritannien  den  feindlichen  Kolonialhandel  nicht
ernstlich  schädigen  und  mußte  sich  in  Amerika  auf  die  Veiteidigung
  beschränken.  Dazu  kam  die  drohende  Haltung  c  ei
von  England  beleidigten  Neutralen,  Dänemarks,  Schwedens,
Preufsens  und  namentlich  der  Vereinigten  Staaten.  Im  rrühjahr
  1806  ließ  sich  der  Präsident  von  Nordamerika  eimächtigen,
  britischen  Schiffen  den  Zutritt  zu  amerikanischen
Häfen  zu  verweigern,  als  Vergeltung  für  die  Gewalttaten,  die
        <pb n="99" />
        88

XXV  1.

sich  England  fortgesetzt  gegen  amerikanische  Schiffe  herausnahm ­
  (Mr.  Percival,  H.  o.  C.  13,  VI,  1806).  Der  Krieg  zwischen
beiden  Staaten  hing  an  einem  Haar;  England  vermied  ihn
nur  durch  Widerrufung  der  Navigationsakte  in  Westindien
(siehe  S.  114).  Jedenfalls  schwebte  England  in  den  ersten
3—4  Jahren  des  wieder  ausgebrochenen  Krieges  selbst  in  zu
grofser  Gefahr,  als  dafs  es  seinen  westindischen  Pflanzern  durch
Vernichtung  der  feindlichen  Kolonialflotten  Entsatz  bringen
konnte.  Die  französischen  Kolonien  blieben  seit  1803  vom
Kriege  verschont;  im  ganzen  kann  man  bei  ihnen  sogar  von
einem  bescheidenen  Aufschwung  sprechen.  Auf  Guadeloupe
z.  B.  „vermehrte  sich  seit  1803  der  Handelsverkehr  bedeutend“
(Roloff,  S.  158);  „Guayana  machte  unter  seinem  energischen
Gouverneur  Hugues  im  Plantagenbau  schnellere  Fortschritte
als  je  zuvor“  (ebendort).  „Die  ersten  Kriegs)  ah  re  brachten
für  die  Antillen  weder  grofse  wirtschaftliche  noch  militärische
Nachteile“  (Roloff,  S.  160ff.).  „Auch  für  Spanisch-Domingo
hatte  der  Seekrieg  keine  üblen  Folgen.“  „So  wenig  wie
Martinique  oder  Guadeloupe  blockierten  die  Engländer  die
Küste,  und  die  Kolonie  konnte  ihren  Bedarf  an  Lebensmitteln
und  sonstigen  Waren  ungestört  mit  Hilfe  der  Amerikaner  und
anderer  Neutraler  decken“  (ebendort,  S.  166ff.).  Auch  das
übrige  Mittel-  und  Südamerika  wurde  durch  den  Krieg  in
seiner  Entwicklung  nicht  gestört.  —

2.  Die  Durchbrechung  des  britischen  Kolonialmonopols  durch  den
Handel  der  Neutralen.
Mit  der  Erstarkung  der  nichtbritischen  Plantagenwirtschaft ­
  ging  Hand  in  Hand  ein  rapides  Wachstum  des  Kolonialhandels ­
  der  neutralen  Staaten,  welcher  den  britischen  Kolonialwaren ­
  in  Europa  schwere  Konkurrenz  bereitete  und  zu  einer
weiteren  Ursache  der  Krisis  wurde.  Die  neutralen  Seemächte  —
in  erster  Linie  die  Vereinigten  Staaten  und  Dänemark,  aber
auch  die  Hansestädte  u.  a.  —  hatten  sich  in  dem  allgemeinen
Völkerkriege  zu  Zwischenhändlern  zwischen  Europa  und  den
nichtenglischen  Kolonien  emporgeschwungen.  „Die  Leichtigkeit
des  Verkehrs  zwischen  den  englandfeindlichen  Kolonien  und
Europa  unter  neutraler  nordamerikanischer  Flagge  ist  ein
Hauptgrund  der  westindischen  Krisis“  und  dadurch  der  Abolition ­
  geworden  (Egerton,  S.  276).
Der  Zwischenhandel  der  Nordamerikaner  mit  Europa  und
Westindien  hatte  in  kurzer  Zeit  einen  erstaunlichen  Umfang  angenommen ­
  und  ihren  Küstenhandel,  dem  bis  1793  diegröfsere  Bedeutung ­
  zugekommen  war,  mehrfach  überflügelt  (Pitkin,  S.  136).
Er  vollzog  sich  entweder  in  der  Weise,  dafs  er  die  französischen,
spanischen  und  holländischen  Kolonialwaren  direkt  in  die  entsprechenden ­
  Mutterländer  führte,  oder  indem  er  sie  über  nord-
        <pb n="100" />
        XXV  1.

89

amerikanische  Häfen  leitete,  dort  verfeinerte  (Melasse  oder
Zucker  zu  Rum  usw.)  und  dann  erst  nach  Europa  verschiffte. ­
  In  der  umgekehrten  Richtung  führten  die  Vereinigten ­
  Staaten  viele  eigene  und  fremde  Manufakturartikel  in
Mittelamerika  ein.
Das  schnelle  Wachstum  ihres  auswärtigen  Handels  zeigt
folgende  Tabelle  (Pitkin,  ch.  X):
Tonnengehalt  der  im  auswärtigen  Handel  der
Vereinigten  Staaten  beschäftigten  Schiffe.

1793  367  734  Tonnen
1795  529470  „
1800  669197  „
1801  718549  „
1803  597157  (Einflufs  des  Friedens
von  Amiens)
1805  749341  „
1807  848306  *

Die  rasche  Zunahme  erregte  in  England  die  schwersten
Bedenken.  Die  Abgeordneten  Mr.  Rose  und  Lord  Sheffield
(H.  o.  L.,  12.  Mai  1806)  behaupteten,  obwohl  vielleicht
mit  einiger  Übertreibung,  dais  die  Zunahme  des  fremden
Handels  zu  der  des  britischen  wie  12  :  1  sich  verhielte!  1789
wären  auf  100  im  britischen  Handel  beschäftigte  Schifistonnen
nur  8  fremde  gekommen,  1801  dagegen  68!  Derartige  Berechnungen ­
  verraten  aber,  mit  welcher  Eifersucht  das  Anwachsen ­
  der  neutralen  Handelsflotten  bemerkt  worden  ist.
„Keine  englische  Ware  ostindischen  Ursprungs“  —  klagt
Mr.  Rose  am  21.  April  1806  im  Unterhaus,  „findet  ihren
Weg  in  die  spanischen  oder  selbst  britischen  Kolonien,  es
sei  denn  durch  amerikanische  Hände.“  Die  unausgesetzten
Klagen  und  Interpellationen  über  zu  häufige  Aufhebung  der
Navigationsakte  in  Westindien  entsprangen  demselben  Angst
gefühl.
Die  Vereinigten  Staaten  versorgten  in  den  ersten  sieben
Jahren  des  19.  Jahrhunderts  Europa  mit  ebensoviel  Kolonialwaren ­
  wie  England.  Dessen  Handelsmonopol  war  damit ­
  tatsächlich  durchbrochen.  Die  Ebenbürtigkeit,  ja  Überlegenheit ­
  der  nordamerikanischen  Kolonial  Warenexporte  im
Vergleich  zu  denen  Grofsbritanniens  veranschaulicht  folgende,
dem  Report  on  the  commercial  State  of  the  West  Indies,  1807
(S.  73—83)  entnommene  Gegenüberstellung:
Es  exportierten  im  Rechnungsjahre  1805/6  an  westindischen
Produkten  (andere  kamen  kaum  in  Betracht)  nach  allen  Teilen
der  Welt:
        <pb n="101" />
        90

XXV  1.

Grofsbritannien

Vereinigte  Staaten
von  Nordamerika

Zucker  .  .
Kaffee  .  .
Kakao  .  .
Baumwolle

91875  700  pounds
38  762300  „
6420200
27814

101878  637  pounds
47001662
6846758
1833187

Die  amerikanischen  Exporte  hatten  allein  dem  Kriege  ihr
Wachstum  zu  verdanken  ;  denn  sie  machten  seit  1793  folgende
Steigerung  durch  (Pitkin,  ch.  V):

im  Jahre  .

1793

1794

1799

1801

Zucker,  lbs.
Kaffee,  lbs.

4539809
17580049

20  721761
33720983

78821751
31987088

97565732
45106494

im  Jahre

1802

1803

1804

1806

Zucker,  lbs.
Kaffee,  lbs.

61061820
36501998

23223849
10294693

74964366
48312713

145839320
47001662

In  welchem  Umfange  sich  die  Vereinigten  Staaten  damals
Zucker  jeder  Art  aus  den  fremden  westindischen  Kolonien
holten,  um  ihn  nach  Europa  wieder  auszuführen,  zeigt  folgende
Tabelle  (erhalten  aus  einer  Umrechnung  bei  Pitkin,  ebendort):
Zuckerimporte  in  die  Vereinigten  Staaten
im  Jahre  1807  :

Brauner  und  geläuterter ­
  Zucker

Aus  den  französischen  Kolonien  ....
Aus  den  spanischen  Kolonien
Aus  den  britischen  Kolonien
Aus  den  dänischen  Kolonien
Aus  Westindien  und  dem  übrigen  Amerika
überhaupt

76  711068  lbs.
87  762869  „
11252045  „
20030283  „
206091265  lbs.

Das  Ziel  der  nordamerikanischen  Exporte  waren,  wie
gleichfalls  Pitkin  angibt,  in  erster  Linie  französische,  holländische ­
  und  hanseatische  Häfen  ;  daneben  auch  Spanien,  Italien
und  sogar  Grofsbritannien.  Schritt  für  Schritt  wurde  in  diesen
Hafenstädten  der  britische  Kaufmann  zurückgedrängt.  „1799
erhielt  man  in  England  durch  einen  Report  der  westindischen
Kaufleute  die  Gewifsheit,  dafs  Grofsbritannien  den  Kolonialhandel ­
  tatsächlich  nicht  mehr  beherrschte  (West  India  Planters
Petition  in  Hansard’s  Parliam.  Papers  IX,  1807).  Nach
        <pb n="102" />
        XXV  1.

91

diesem  Bericht  wären  zwischen  dem  8.  März  und  10.  September ­
  1799  in  Hamburg  im  ganzen  441  mit  Zucker  oder
Kaffee  beladene  Schiffe  eingelaufen,  wovon  nur  211  aus  Grofsbritannien,
  dagegen  146  aus  den  Vereinigten  Staaten,  der  Best
aus  anderen  Ländern  stammten.  Diese  Abnahme  der  britischen
Schiffe  hätte  veranlafst,  dafs  die  ermäfsigten  englischen  Zuckerausfuhrzölle ­
  und  -prämien  auf  ihren  alten  Stand  gebracht
wurden  ;  doch  wäre  es  zu  spät  geschehen  ;  der  Handel  hätte
bereits  andere  Bahnen  eingeschlagen.  —
3.  Die  Kontinentalsperre.
Der  britische  Kolonialhandel  und  die  britische  Plantagenwirtschaft ­
  hätte  nicht  so  starke  Einbufse  erleiden  können,
wenn  ihnen  nicht  durch  die  Kontinentalsperre  seit  dem  Anfang ­
  des  neuen  Jahrhunderts  der  Absatz  in  Europa  so  erheblich ­
  erschwert  worden  wäre.
Die  Kontinentalsperre  hat  nicht  erst  am  21.  November
1806,  als  Napoleon  das  berühmte  Berliner  Edikt  erliefs,  das
Licht  der  Welt  erblickt;  dann  wäre  sie  für  die  Abolition  zu
spät  gekommen.  Ihr  Ursprung  ist  beträchtlich  älter  und  kann
in  gewissem  Sinne  sogar  bis  auf  Colbert  zurückgeführt  werden
(Kiefselbach,  S.  63,  auch  für  das  folgende).  Sie  ist  begründet
in  dem  wirtschaftlichen  Antagonismus  zwischen  England  und
Frankreich,  wie  er  in  der  französischen  Revolution  und  den
sich  daraus  entwickelnden  Kriegen  zutage  trat.  Unter  der  Regierung ­
  Ludwigs  XVI.  hatten  sich  die  wirtschaftlichen  Gegensätze ­
  zwischen  England  und  Frankreich  unter  dem  Einflufs
des  freihändlerischen  französischen  Grundadels  etwas  gemäfsigt.
Die  Revolution  von  1789,  welche  in  ökonomischer  Hinsicht
den  Sieg  des  französischen  Handels-  und  Industriekapitals
über  den  feudalen  Grundbesitz  bedeutete,  belebte  wieder  den
wirtschaftlichen  Gegensatz  zu  England.  1793  sah  sich  der
Nationalkonvent  genötigt,  auf  das  für  die  französischen  Handelsinteressen ­
  einzig  angemessene  Prohibitivsystem  zurückzugreifen. ­
  Im  Oktober  1796  wurde  das  Verbot  des  französischen ­
  Marktes  für  alle  englischen  Waren,  am  4.  Januar  1798
die  Konfiskation  derselben  beschlossen.  „Mit  diesem  Akte,“
schrieb  damals  das  Direktorium  an  den  Rat  der  Fünfhundert,
„nimmt  der  Krieg  gegen  England  endlich  seinen  rechten  Charakter ­
  an“  (Kiefselbach,  S.  73).  Die  Schutzmafsregeln  erstreckten ­
  sich  unter  anderem  auch  auf  den  französischen
Kolonialhandel.  Allerdings  wurden  sie,  bis  Napoleon  zur  Regierung ­
  kam,  lax  genug  durchgeführt.  Dann  aber  nahm  das
Absperrungssystem  und  der  Ausschlufs  britischer  Kolonialwaren ­
  eine  ernsthaftere  Gestalt  an.  Überall  bildeten  sich
englandfeindliche  Koalitionen,  welche  britischen  Schiffen  die
Landung  oder  das  Löschen  ihrer  Waren  verboten.  Der  nordische ­
  Neutralitätsbund,  welcher  Rufsland,  Dänemark,  Preufsen
        <pb n="103" />
        92

XXV  1.

und  Schweden  umfafste,  drohte  England  von  der  Ostsee  auszuschliefsen.
  Preufsen  besetzte  Hannover  und  die  Ems-,
Weser-  und  Elbmündungen;  Dänemark  nahm  Hamburg  und
Lübeck  und  versperrte  den  Sund.  Durch  den  Frieden  von
Luneville  1801  einigte  Napoleon  Frankreich,  Holland,  Spanien,
Österreich,  den  gröfsten  Teil  von  Italien  und  das  westliche
Deutschland  unter  der  Kontinentalsperre.  Alle  diese  Mächte
bekannten  sich  zu  dem  für  England  unannehmbaren  Grundsatz ­
  „Frei  Schiff,  frei  Gut“.  Nach  der  kurzen  Friedenspause
zwang  Napoleon  durch  seinen  Sieg  bei  Austerlitz.  1805  Rußland ­
  und  Österreich,  sich  der  Sperre  gegen  Grofsbritannien
anzuschliefsen.  Preufsen  verlockte  er  durch  Hannover  dazu.
Die  englische  Regierung  erklärte  deswegen  im  Anfang  1800  an
Friedrich  Wilhelm  III.  den  Krieg.  Auch  die  Vereinigten  Staaten
machten  1805,  wie  erwähnt,  Miene,  ihre  Häfen  den  britischen
Schiffen  zu  verschliefsen.  „Drei  Achtel  des  britischen  Handels
wären  in  diesem  Falle  verloren  gewesen“  (Poss.  Ann.  1808,
3.  Stück).  Spanien  schlofs  sich  1805  freiwillig  ebenfalls  der
Kontinentalsperre  an.
In  wichtigen  Teilen  der  Erde  waren  mithin  seit  1801
englische  Schiffe  und  Waren  in  Verruf  gesteckt  und  boykottiert. ­
  Nur  noch  heimlich  fanden  sie  Ankerplätze,  wo  sie  gelöscht ­
  werden  konnten.
b)  Wirkungen  der  Krisis.
Die  infolge  der  Kontinentalsperre  und  der  ungünstigen
Gestaltung  der  militärischen  und  handelspolitischen  Lage  Englands ­
  über  den  gesamten  englischen  Aufsenhandel  hereinbrechende ­
  Krisis  führte  zu  einer  abermaligen  Erschütterung
der  britischen  Plantagenwirtschaft,  die  dem  Verlangen  nach
Abolition  neue  Stärkung  gab.  Die  ausländische  Konkurrenz,
die  Einschränkung  der  Absatzmärkte  für  britischen  Zucker
in  Europa  und  Nordamerika  hatte  Absatzstockungen,  Überproduktion, ­
  Preisdepressionen,  Verschuldungen  und  Bankerotte
für  die  britischen  Pflanzer  zur  Folge.  Sie  wufsten  nicht  mehr,
wohin  mit  ihrer  überschüssigen  Ware.  „The  island  (of  Jamaica)
relapsed  to  a  state  of  commercial  inactivity!“  (Bridges  11,
S.  300.)  „Am  härtesten  wurde  der  Kaffeebau,  welcher  wegen
der  schlechten  Zuckerpreise  seit  1788  auf  Jamaika  begonnen
war,  von  der  Kontinentalsperre  getroffen“  (ibid.,  S.  305  ff.).
„The  industrious  proprietors  ....  were  at  once  involved  in
irremediable  ruin.  .  .  .  Their  condition  was  a  state  of  sudden
and  utter  devastation  —  unknown  in  England  and  hardly
even  to  believed  there.“  „The  planter  was  again  reduced  to
that  state,  which  cannot  be  aggravated  when  nothing  is  left
to  him,  though  his  destruction  seemed  to  advance  with  more
rapid  strides,  when  he  beheld  the  Danish  islands  increasing
        <pb n="104" />
        XXV  1.

93

the  stores  of  sugar  with  the  conquered  colonies  poured  into
his  only  market.“  „The  decay  of  agriculture  was  hastened
by  an  extraordinary  preference  which  was  given  to  the  enemies
of  the  nation  by  means  of  neutral  flags“  (ibid.,  8.  284).
Die  Krisis  traf  schwer  den  britischen  Zuckerexporthandel. ­
  Wo  bisher  der  englische  Kaufmann  als  einziger
oder  hauptsächlicher  Lieferant  geherrscht  hatte,  traf  er  seit
1799  mit  fremden,  besonders  mit  nordamerikanischen  und  hanseatischen ­
  Konkurrenten  zusammen,  die  viel  billiger  liefern
konnten  als  er.  Über  den  englischen  Zuckerhandel  brach  deshalb ­
  eine  schwere  Absatzstockung  herein.  Die  Zuckerfrage
bildete  seit  1800  „eine  höchst  wichtige  und  ernsthafte  Angelegenheit“ ­
  (Lord  Petty,  17.  Februar  1807).  Alle  Märkte
waren  überfüllt.  „The  great  stock  of  sugar  on  hand,  arising
from  the  situation  of  the  continent  and  partly  from  other  circumstances, ­
  called  for  legislative  interference.“  Im  Londoner
Hafen  lagen  1806  allein  90000  hgd.  (zu  je  12  bis  16  cwt.)
Zucker  „on  hand“,  in  ganz  England  über  150000  hgd.  !  Wie
konnte  dem  „West  India  sugar  trade“  ein  „relief“  geschaffen
werden?  Das  war  die  grofse  Frage!  Zur  Belebung  der  Ausfuhr ­
  schlug  man  Erhöhung  der  Rückfuhrzölle,  Zuschlagzölle
auf  Rumsurrogate,  auf  fremden  Sprit  und  Branntwein  usw.
vor.  Auch  sollte  zur  Vermehrung  des  Konsums  den  englischen ­
  Brauereien  und  Brennereien  ausnahmsweise  der  Verbrauch ­
  von  Zucker  und  Melasse  gestattet  werden,  was  sonst
verboten  war  (siehe  die  West  India  Planters  Petition  und
Mr.  Hibberts  Bemerkungen  dazu,  1806,  H.  o.  C  ).  Unter
diesen  schwierigen  Umständen  hatte  es  für  England  keinen
Sinn  mehr,  seine  Zuckerproduktion  durch  Fortsetzung  des
Sklavenhandels  noch  weiter  zu  vermehren.  Was  es  selbst
davon  verbrauchte,  erzeugte  es  überreichlich,  „und  daran  sollte
es  sich  genug  sein  lassen!“  (Edwards  II,  S.  464).  Aller  Über  -
schufs  inufste  im  Ausland  abgesetzt  werden,  stiefs  aber  dort
auf  unübersteigbare  Schwierigkeiten  und  war  deshalb  vom
Übel.  Dieser  Zusammenhang  zwischen  Sklavenhandel  und
Zuckerproduktion  war  bereits  in  dem  Report  von  1791  von
einem  gewissen  Mr.  Irving  klar  durchschaut  worden  (siehe
Abstract  of  the  Evidence  of  the  H.  o.  C.  in  1790/91  on  the
Slave  Trade,  ch.  XVI).  Letzterer  hielt  die  Ausdehnung  der
Zuckerplantagen  vermittels  importierter  Sklaven  für  „exceedingly ­
  impolitic“,  weil  sie  erstens  zu  riskant  wäre  und  zweitens
„because  the  sugar  and  rum  must  be  exported  to  foreign
states“,  während  „the  sugar  made  in  the  French  islands  can
be  afforded  (which  he  shews  by  official  papers)  so  much
cheaper  (from  20  to  30  pro  cent)  than  the  British,  that  in
order  to  enable  the  planters  to  sell  it  to  the  same  price  as
their  rivals,  Gouvernaient  must  give  large  and  destructive
bounties“.  Denselben  Gedankengang  äufsert  der  Chancellor
        <pb n="105" />
        XXV  1.

94
of  the  Exch.  (H.  o.  C.,  7.  Juni  1804),  indem  er  auf  die  Gefahren ­
  hin  weist,  welche  mit  dem  Sklavenhandel  und  mit  einer
Mehrproduktion  von  Zucker  in  dieser  kritischen  Zeit,  wo  die
Pflanzer  mehr  erzeugten  als  sie  verkaufen  konnten,  verbunden
seien.  —
Wie  in  den  1780er  Jahren  traten  auch  jetzt  wieder  die
bösen  Folgen  der  viel  zu  grofsen  Sklaven  importe,  nämlich  die
Verschuldung  der  Pflanzer,  zutage.  „It  was  notorious  that
when  any  planter  was  in  distress  and  sought  to  relief  himself
by  increasing  the  labour  on  his  estate  by  means  of  the  purchase
of  new  slaves,  the  measure  invariably  tended  to  his  destruction“ ­
  (Lord  Grenville,  H.  o.  L.  24.  Juni  1800,  auch  Blake,
S.  244).  „Sheriff’s  officers  and  tax  gatherers  are  everywhere
offering  for  sale  the  property  of  individuals  who  have  seen
better  days“  (Blake,  S.  272).  „65  Zuckerplantagen  waren  auf
Jamaica  seit  1799  verlassen  worden;  innerhalb  fünf  Jahren
waren  32  versteigert,  während  mehr  als  100  schuldenhalber
aussichtslos  verpfändet  waren“  (ibid.,  S.  284).  Der  Report
der  Jamaica  Assembly  entwarf  hiervon  folgendes  Bild  (Southey,
III,  S.  393):  „The  sugar  estates  lately  thrown  up,  brought  to
sale,  and  now  in  the  court  of  chancery  in  this  island,  and  in
England,  amount  to  about  one  fourth  of  the  whole  number  in
the  colony.  The  committee  anticipate  very  shortly  the  bankruptcy ­
  of  a  much  larger  part  ....  and  in  the  course  of  a
few  years  that  of  the  whole  class  of  sugar  planters,  with  few
exceptions!“  Nach  Wilberforce  (H.  o.  C.,  30.  Mai  1804)  betrug
der  Wert  der  in  den  letzten  20  Jahren  vorgekommenen  Exekutionen ­
  32  Mill.  Besondere  Not  und  Erbitterung  scheint  die
Erhöhung  der  Zuckerzölle  hervorgerufen  zu  haben,  welche  die
englische  Regierung  in  ihrer  schlimmen  Geldnot  vorgenommen
hatte,  und  welche  sie  1803  in  der  Erwartung  des  Kriegsausbruches ­
  mit  dem  Trost  zu  rechtfertigen  glaubte:  „Bald  sei
ja  der  Exporthandel  wieder  von  allen  Konkursschwierigkeiten
befreit;  die  Pflanzer  müfsten  reich  werden  durch  die  Vernichtung
ihrer  Rivalen  in  Domingo!“  (Bridges,  II,  214;  auch  Parliam.
Débat.  1807,  W.  India  Planters  Petition,  Mr.  Hibbert.)
Den  Notstand  schildert  vielleicht  am  besten  der  Report
von  1807,  woselbst  es  von  Seite  3  an  wörtlich  heilst:  „Since
the  year  1799  there  has  taken  place  a  progressive  deterioration
in  the  situation  of  the  planters,  resulting  from  a  progressive
diminution  of  the  price  of  sugar,  although  at  the  same  time
the  duty  and  all  the  expences  have  been  increasing,  till  at
length  the  depression  of  the  market  has  become  such,  that
the  prices  obtained  for  the  last  year’s  crop  will  not  pay  the
expence  of  cultivation  except  upon  estates  ....  enjoying
other  extraordinary  advantages  ....  An  amount  of  from
35  sh.  to  30  sh.  ....  appears  to  be  the  absolute  cost  to  the
planter  per  cwt.  of  sugar,  before  any  return  of  capital  can
        <pb n="106" />
        XXV  1.

95

attach.  Upon  a  reference  to  the  average  prices  ....  which
vary  from  36  sh.  to  31  sh  it  appears  evident  that
the  planters  must  have  cultivated  their  estates  at  a  loss.
During  the  period  of  prosperity  previous  to  1800
the  profits  did  not  exceed  IOV2  (return  of  capital)
and  from  that  period  they  have  gradually  diminished  to  2Vs
and  IV2  per  cent,  till  at  the  present  moment,  there  is  no
return  of  interest  of  all.  —
Great  however,  as  are  the  evils  of  the  decrease  of  price
....  it  does  not  appear  that  they  are  the  original
causes  of  the  distress  but  the  main  evil  .  .  .  .  is
the  very  unfavourable  state  of  the  foreign  market,
in  which  formerly  the  British  merchant  enjoyed
nearly  a  monopoly,  but  where  he  cannot  at  present
enter  into  competition  with  the  planters,  not  only
of  the  neutral,  but  of  the  hostile  colonies.  The
result  of  all  their  inquiries  ....  have  brought  before  their
eyes  one  grand  and  primary  evil,  from  which  all  the
others  are  easily  to  be  deduced:  namely,  the  facility  of
intercourse  between  the  hostile  colonies  and
Europe,  under  the  American  Neutral  flag,  by  means
of  wich  .  .  .  the  whole  of  their  produce  is  carried  to  a  market
....  at  charges  little  exceeding  those  of  peace;  while  the
British  planter  is  burthened  with  all  the  inconvenience,  risk  and
expence,  resulting  from  a  state  of  war  ....  In  order  to  counterbalance, ­
  in  some  degree,  the  advantages  thus  enjoyed  by  the
hostile  colonies  ....  it  has  been  recommended  ...  a  blockade
of  the  ports  of  the  enemy’s  settlements  .  ...  (S.  6).
Your  commitee  having  briefly  stated  the  distressed  situation ­
  of  the  West  India  Planter  ....  have  only  to  add,  that
unless  some  speedy  and  efficient  measures  of  relief  are  adopted,
the  ruin  ofagreat  number  of  the  planters...  must
inevitably  very  soon  take  place,  which  must  be  followed ­
  by  the  loss  of  a  vast  capital  ....  and  by  the  most  fatal
injury  to  the  commercial,  maritime  and  finanzial  interest  of
Great  Britain!“
Diese  Schilderung  enthält  sicherlich  einen  Hauptbeweggrund ­
  für  die  Abolition  !
Zweiter  Teil.
Der  Friede  von  Amiens  1802  und  die  Rückgabe  der
englischen  Eroberungen.
Über  diese  an  und  für  sich  schon  ziemlich  trostlosen  westindischen ­
  Verhältnisse  brach  obendrein  noch  1802  der  für
England  wenig  günstige  Seefriede  von  Amiens  herein.  Durch
den  Frieden  von  Luneville  1801  aller  Bundesgenossen  auf  dem
        <pb n="107" />
        96

XXV  1.

Festland  beraubt,  sah  sich  England  1802  Frankreich  gegenüber ­
  zu  Bedingungen  genötigt,  die  es  trotz  seiner  maritimen
Erfolge  sämtlicher  westindischer  Eroberungen  bis  auf  Trinidad
beraubten.  Das  blühende,  vom  Krieg  verschont  gebliebene
Martinique,  ferner  Tabago,  St.  Lucie,  Curaçao  und  die  drei
durch  britisches  Kapital  befruchteten  und  reich  gewordenen
holländischen  Guyanakolonien  und  Surinam  mufsten  abgetreten
werden.  Auf  ihnen  hatte,  wie  gleich  gezeigt  werden  wird,  das
Wachstum  des  britischen  Kolonialhandels  seit  den  1790  er
Jahren  zum  guten  Teil  beruht.  Jetzt  stürzte  diese  Grundlage ­
  ein.  Indem  Frankreich  1802  noch  Domingo,  Guadeloupe
sowie  das  riesige  Louisianagebiet  wieder  besetzte,  ynd  auch
Spanien  und  Holland  ihre  ehemalige  Herrschaft  in  Westindien
wiederherstellten,  sah  sich  England  mit  einem  Schlage  seiner
Vormachtstellung,  die  es  sich  im  mexikanischen  Meerbusen
erkämpft  hatte,  beraubt  und  auf  den  Rang  einer  Frankreich
dort  weit  unterlegenen  Kolonialmacht  zurückgeworfen
(Brougham  I,  S.  536  if.).
Durch  die  Abtretungen  verlor  Grofsbritannien  nicht  nur
an  Grund  und  Boden  für  eine  zukünftige  Produktion  ;  es  verlor
weit  mehr.  Sämtliche  Kapitalien  in  der  Form  von  Negersklaven, ­
  Gebäuden,  Meliorationen  usw.,  die  es  im  Laufe  der
Okkupation  dort  angelegt  hatte  (siehe  S.  137),  mufsten  aufgegeben
  und  den  feindlichen  Konkurrenten  übergeben  werden.
„Nearly  all  the  possessions,  which  had  cost  the  British  nation
so  much  blood  and  treasure  ....  were  restored  in  a  much
better  condition  than  they  were  taken,  for  they  bad  been  vivified ­
  by  the  expenditure  of  British  capital!“  (Bridges  II,
S.  264.)  „Sich  dieses  Eigentum  zu  sichern,  hatte  Grofsbritannien ­
  beim  Friedensschlufs  in  sträflicher  Nachlässigkeit
unterlassen“  (ibid.,  S.  265).  Das  verbesserte,  von  Urwäldern
und  Sümpfen  befreite,  mit  Ackergerätschaften,  Sklaven  und
Vieh  wohl  ausgestattete  Land  bot  den  feindlichen  Pflanzern  das
bequemste  Mittel  dar,  den  Konkurrenzkampf  gegen  die  ohnehin ­
  notleidenden  älteren,  d.  h.  die  vor  1793  in  Englands
Besitz  befindlichen  Inseln  augenblicklich  wieder  aufzunehmen.
Welchen  Anteil  am  Gesamterträge  der  britischen  kolonialen ­
  Produktion  die  abgetretenen  Gebiete  beigetragen  hatten,
erhellt  aus  folgenden  Angaben  (nach  einer  Umrechnung  bei
Eden,  S.  65).
Surinam,  Berbice,  Dem  erara,  Essequibo(-Guyana),  Martinique, ­
  St.  Lucie  und  Tabago  hatten  unter  englischer  Besetzung ­
  nach  Grofsbritannien  exportiert:

Jahr

Zucker

Rum

Kaffee

Baumwolle

1799
1800
1801

490566  cwt.
419  526  .,
683817  „

275  964  galls.
292867  „
427104  „

78875  cwt.
227745  „
356432  „

4627  009  lbs.
9876633  „
10670039  „
        <pb n="108" />
        XXV  1.

97

während  die  älteren  britischen  Inseln  (ohne  Trinidad)  im  Jahre
1799  (Southey  III,  106/68):

Zucker  |  Kaffee
2065000  cwt.  J  123066  cwt.

ausgeführt  hatten.  Also  an  Zucker  lieferten  erstere  bereits
1799  ungefähr  1 U,  an  Kaffee  1800  sogar  fast  das  Doppelte
der  Exporte  der  letzteren.  Mit  fortschreitender  Zeit  verschob
sich  das  Verhältnis  immer  mehr  zu  ungunsten  der  älteren
Inseln.
An  Wert  betrugen  die  Exporte  der  eroberten  und  der
älteren  Kolonien  (Eden,  S.  64):

Jahr

Exporte  der  älteren
Inseln  in  kl.  Trinidad

Exporte  der  eroberten
Gebiete

1797
1800
1801

3540431  £
5820223  »
6759618  „

1632637  £
2543584  „
4105840  „

Demnach  war  der  Exportwert  aus  den  eroberten  Gebieten,
der  anfänglich  gering  war,  rasch  auf  etwa  die  Hälfte,  späterhin ­
  sogar  auf  fast  zwei  Drittel  von  dem  aus  den  älteren
Inseln  gestiegen.  Lord  Grenville  bestätigte  diese  Zahlen  im
Oberhause  (7.  Mai  1806)  bei  der  zweiten  Lesung  der  Slave
Importation  Bill  mit  den  Worten,  dafs  „in  die  eroberten  und
1802  abgetretenen  Inseln  britische  Kapitalien  so  stark  eingewandert ­
  und  beschäftigt  gewesen  wären,  dafs  deren  Exporte
denen  Jamaicas  (d.  i.  etwa  =  V 2  derjenigen  des  gesamten
britischen  Westindiens)  gleich  kämen“.  Eden  (Letter  IV)
schätzt  das  Verhältnis  folgendermafsen  :  „Die  1802  abgetretenen
Kolonien  lieferten  an  Zucker  etwa  Vs  bis  1 U  des  von  den
alten  Inseln  exportierten  Betrages,  an  Rum  verschwindend
wenig,  dagegen  an  Kaffee  und  Baumwolle  weit  mehr  als  das
IVe  fache.“  Die  eroberten  Gebiete  sollen  nach  seiner  Annahme
1801  sogar  mindestens  Vs  der  überhaupt  nach  Grofsbritannien
aus  sämtlichen  Ländern  der  Welt  importierten  Baumwolle  geliefert ­
  haben.  Surinam  hätte  seine  Zuckerproduktion,  die  1799
noch  gering  war,  bis  1801  so  rapide  gesteigert,  dafs  es  im
letzteren  Jahre  bereits  2 /s  von  dem  exportierte,  was  Martinique
produzierte.  —
Der  Schaden,  den  die  britische  Rhederei  durch  die  ihr
nun  verloren  gegangenen  Frachten  erlitt,  wurde  auf  rund
Vs  der  am  Handel  mit  den  älteren  Inseln  beteiligten  Schiffstonnenzahl ­
  geschätzt 1  :

1  Letzte  Zeile  aus  „Hansards  Parliamentary  Debates".
Forschungen  XXV  1  (116).  —  Hoehstetter.  7
        <pb n="109" />
        98

XXV  1.

Tonnenzahl  der  im

dito  der  mit  den  eroberten ­
  Gebieten

Jahr  Handel  mit  den  alten
Inseln  besch.  Schiffe

1796  145195  Tonnen
1800  162  245

34622  Tonnen
59  755

Die  angeführten  Verluste  fielen  um  so  schwerer  ins  Gewicht, ­
  als  sie  unglücklicherweise  mit  einer  Stockung  des  gesamten ­
  übrigen  englischen  Aufsenhandels  zusammenfielen.
Letzterer  befand  sich  seit  1803  in  der  denkbar  übelsten  Lage;
sie  ist  für  die  Kennzeichnung  der  allgemeinen  Stimmung,  aus
welcher  heraus  die  Abolition  beschlossen  wurde,  zu  «wichtig,
als  dafs  sie  nicht  in  diesem  Zusammenhänge  kurz  erwähnt
werden  sollte.
Bisher  hatte  der  britische  Handel,  von  den  Vereinigten
Staaten  abgesehen,  auf  allen  Meeren  vorgeherrscht.  Die  Abtretung
der  kolonialen  Eroberungen,  die  Wiederaufrichtung  der  fremden
Handelsflotten,  kurz,  die  Wiederherstellung  des  status  quo  von
1793  zerstörte  die  Grundlagen  seiner  Macht.  Namentlich  erregte ­
  Napoleons  hartnäckige  Weigerung,  einen  Handelsvertrag
mit  England  zu  schliefsen,  schlimme  Enttäuschungen.  Die  englischen ­
  Exporte,  welche  1802  die  seltene  Höhe  von  über
46  Milk  j£.  erreicht  hatten,  fielen  1803  plötzlich  auf  31  Va  Milk  j£.
Von  der  Aufrechterhaltung  seines  kommerziellen  Übergewichts
hing  aber  für  England  alles  ab;  denn  der  Schwerpunkt  der
britischen  Finanzen  ruhte,  seitdem  infolge  der  Einstellung  der
Einlösbarkeit  der  Banknoten  (Februar  1797)  der  Staatsbankerott
faktisch  eingetreten  war,  und  seit  der  sogen.  Kapitalisierung
der  Landrente  (Kiefselbach,  S.  92)  auf  den  Erträgen  des  auswärtigen ­
  Handels.  Die  Kriegserneuerung  bot  den  einzigen
Ausweg  aus  der  verfahrenen  Lage.  „Wir  müssen  Krieg
haben,“  sagte  1803  ein  bedeutender  Redner  im  Unterhaus
(Posselts  Anm.  1805,  11  Stück),  „denn  nur  der  Krieg  gibt
uns  die  Kolonien  wieder,  und  nur  diese  setzen  uns  in  den
Stand,  den  jährlichen  Ungeheuern  Aufwand  und  die  Zinsen
unserer  sinnlosen  Nationalschuld  zu  bestreiten.“  Dieses  Ziel
galt  es,  mit  allen  Mitteln  zu  erreichen.  Die  Abolition  war
eins  davon.  „War  England  auch  nur  eine  Stunde  ehrlich,  so
war  es  für  eine  Ewigkeit  verloren!“  (Kiefselbach,  S.  105.)
Der  Krieg  brach  im  Sommer  1803  von  neuem  los  und
führte  in  schneller  Aufeinanderfolge  zu  einer  abermaligen  Eroberung ­
  von  St.  Lucie,  Tabago  und  zu  Anfang  1804  auch
von  Surinam,  während  die  drei  holländischen  Guyanakolonien
sich  freiwillig  unter  britischen  Schutz  begaben.  Nach  den
noch  frischen  Erfahrungen  des  letztvergangenen  Krieges
mufste  man  eine  Wiederholung  der  früheren  Ereignisse  erwarten, ­
  nämlich  eine  starke  Einwanderung  britischen  Kapitals,
namentlich  von  Negersklaven,  in  Gebiete,  von  denen  man
        <pb n="110" />
        XXV  1.

99

nicht  wissen  konnte,  ob  sie  nicht  bei  einem  späteren  Friedensschlufs
  wiederum  abgetreten  werden  mufsten  und  dann  den
britischen  Handel  in  dieselbe  Verlegenheit  brächten  wie  1802.
Die  Erlebnisse  der  letzten  Jahre  hatten  die  Schädlichkeit  des
Sklavenhandels  in  die  fremden  Gebiete  zu  eindringlich  gepredigt. ­
  Die  neuesten  Eroberungen  brachten  den  Plan,  ihn
zu  verbieten,  zur  Reife.  Dieselbe  Torheit  wollte  England
nicht  zum  zweiten  Male  begehen.  Man  war  sich  zu  wohl
bewufst,  dafs  die  Überfüllung  des  englischen  Zuckermarktes
zum  erheblichen  Teil  durch  die  Importe  aus  den  eroberten ­
  Kolonien,  welche  ihrerseits  wieder  dem  Sklavenhandel
zugeschrieben  werden  mufsten,  verschuldet  war  (z.  B.  Mr.
Mitchell,  Rep.  1807,  S.  10).  Das  Verbot  des  in  die  ausländischen
Kolonien  geführten  Sklavenhandels  war  somit  mindestens
ebensosehr  ein  Akt  der  Klugheit  wie  der  Menschlichkeit.
Folgende  Äufserungen  können  das  bezeugen.  „Die  Sklavenimporte ­
  wurden“  —  so  begründete  der  Attorney-General  am
7.  Juni  1804  seinen  Abolitionsantrag  im  Unterhause  —  „hauptsächlich ­
  dazu  verwendet,  die  neuen  Kolonien  zu  kultivieren
und  den  alten  Konkurrenz  zu  machen.“  „Gegenwärtig,“  so
führte  er  am  31.  März  1806  aus,  „werden  selbst  im  Kriege
unsere  Feinde  durch  englisches  Kapital  und  englische  Untertanen ­
  mit  Sklaven  versorgt,  wenn  auch  auf  indirektem  Wege
über  die  neutralen  dänischen  Häfen  St.  Thomas  und  St.  Croix.
Daselbst  sind  grofse  Sklavenmärkte,  von  wo  aus  Kuba,  Domingo, ­
  Martinique,  Guadeloupe  sowie  das  spanische  und
holländische  Festland  ihre  Arbeitskräfte  beziehen.  It  was
evidently“  —  so  fährt  er  fort,  „against  the  policy  of
this  country,  that  great  importations  of  slaves
should  take  place  in  settlements  which  perhaps
might  be  restored  at  the  conclusion  of  peace.  It
would  appear  contrary  to  sound  policy,  that  we
should  afford  them  the  means  ot  rivalling  our
colonies,  and  of  attaining  a  hihg  degree  of  commercial ­
  prosperity.“  Denselben  Inhalt  haben  die  Worte
Lord  Grenvilles  im  Oberhause  am  16.  Mai  1806:  „Durch  den
Sklavenhandel  erleichtern  wir  nur  den  feindlichen  Kolonien
die  Konkurrenz“  —  oder  des  Earl  of  Buckinghamshire  (ebendort): ­
  „Das  Interesse  unserer  westindischen  Kolonien  wird
durch  die  Abolition  nur  gefördert.“  —
Dritter  Teil.
Die  Abschaffung  des  dänischen  Sklavenhandels.
Wesentlich  erleichtert  wurde  der  britischen  Regierung  ihr
Abolitionsbeschlufs  durch  das  Auf  hören  des  dänischen  Sklavenhandels ­
  am  1.  Januar  1803.  Der  englischen  Abolition  wurde
7*
        <pb n="111" />
        100

XXV  1.

dadurch  viel  von  ihrem  freiwilligen  Charakter  genommen.
Ob  man  wollte  oder  nicht,  das  Auf  hören  des  dänischen  forderte
unter  den  obwaltenden  Umständen  auch  das  des  britischen
auswärtigen  Negerhandels.
Dänemark  hatte  als  erster  europäischer  Staat  bereits  durch
das  königliche  Edikt  vom  10.  März  1792  seinem  Sklavenhandel ­
  ein  Ende  gesetzt.  Das  Verbot  sollte  jedoch  erst  am
1.  Januar  1803  in  Kraft  treten,  um  den  dänischen  Besitzungen
in  Westindien  —  St.  Thomas,  St.  John  und  St.  Croix  —  Zeit
zu  lassen,  sich  genügend  mit  Arbeitskräften  zu  versehen.  Bis
dahin  sollte  die  Negerzufuhr,  welche  bisher  das  Vorrecht  der
„dänischen  Ostsee  und  Guineeischen  Handelsgesellschaft“  gewesen ­
  war,  allen  Nationen  freistehen.
Ehe  wir  in  der  Darstellung  der  Beziehungen  zwischen  dem
dänischen  und  englischen  Sklavenhandel  fortfahren,  seien  erst
die  wichtigsten  Beweggründe  für  die  dänische  Abolition  mitgeteilt.
Der  dänischen  Regierung  ist  dieser  Entschlufs  nicht
schwer  gemacht  worden.  Es  fehlte  an  jedem  materiellen  Anreiz, ­
  den  Menschenhandel  weiterzuführen.  Wie  in  England
waren  seine  Entbehrlichkeit  und  seine  Unrentabilität  zwei
Hauptursachen,  welche  seine  Abschaffung  herbeiführten.
Dänisch-Westindien  war  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts
auf  Sklavenzufuhren  nicht  mehr  angewiesen.  Seine  Plantagenwirtschaft, ­
  die  insgesamt  nur  25—30  000  Sklaven  beschäftigte,
war  zu  unbedeutend  und  zu  wenig  entwicklungsfähig.  Knapp
2  000  Stück  führten  die  drei  Inseln  jährlich  für  ihren  eigenen
Bedarf  ein,  wovon  sogar  noch  ein  Teil  an  das  schwedische
St.  Bartholomeae  abgegeben  wurde  (Brougham  I,  S.  532).  Auf
St.  Croix,  der  bevölkertsten  und  bestangebauten  von  ihnen,
galt  eine  Ausdehnung  der  vorhandenen  Kulturen  für  ausgeschlossen; ­
  denn  seine  Plantagen,  auf  der  niemals  mehr  als
20000  Neger  arbeiteten  (Knox,  S.  119)  waren  vollbesetzt.
Sie  waren  „so  dicht  bevölkert,  dafs  nicht  wohl  eine  grofse
Emigration  hierher  ihr  Glück  machen  konnte“  (Isert,  270).
„Das  Land  war  bis  auf  einige  Stellen  ziemlich  ausgesogen“
(ibid.,  S.  289).  St.  Thomas  und  St.  John  besafsen  überhaupt
nur  je  2  000  oder  wenig  mehr  Feldsklaven;  ersteres  war  noch
dazu  vollständig  unfruchtbar.  Alle  drei  Inseln  hatten  die
natürlichen  Grenzen  ihrer  kolonialen  Produktion  erreicht.
Die  vorhandene  Sklavenbevölkerung  konnte  sich  ohne  Importe ­
  auf  dem  natürlichen  Wege  halten  und  vermehren,  dank
dem  wohltätigen  Einfluls  kirchlicher  Sekten,  insbesondere  der
„Mährischen  Brüder“  (P.  Knox,  S.  80  u.  111).  Letztere  hatten
seit  1732/34  für  die  Bekehrung  und  menschliche  Behandlung
der  Schwarzen  gesorgt.  „Es  erscheint  aufser  Zweifel,  dafs
die  dänischen  Inseln  ohne  Negerhandel  auskommen  können,
nachdem  die  Plantagen  mit  einer  genügenden  Zahl  versehen
worden  sind  .  .  .“  (Southey  III,  S.  50  ff.).
        <pb n="112" />
        XXV  1.

101

Aufserdem  war  „der  Guineahandel  für  die  Dänen  nie
vorteilhaft  gewesen“  (Sell,  S.  (54;  Hüne,  S.  403).  Daran  war
teils  die  energielose,  unehrliche  Geschäftsführung  aller  damit
betrauten  Handelskompagnien  schuld  (Knox,  S.  82  ff.  ),  anderseits ­
  „verstanden  die  Dänen  nicht,  mit  den  andern  Nationen
an  der  afrikanischen  Küste  Preis  zu  halten“  (Sell,  ibid.).  Besondere ­
  für  den  Tauschandel  geeignete  Exportartikel  fabrizierte ­
  das  überwiegend  agrarische  Mutterland  nicht.  „Die
Engländer  und  besonders  die  Holländer  und  Franzosen  haben
sich  auf  schlechtere,  leichtere  Waren  und  auf  wohlfeilere
Preise  gelegt,  wodurch  sie  die  Dänen  ausschlossen“  (ibid.,
aufserdem  noch  Isert,  S.  102ff.).  Der  letzte  Versuch,  den
afrikanisch-westindischen  Handel  zu  stärken,  geschah  1781
durch  die  Neugründung  der  erwähnten  „Ostsee  und  Guineeischen
  Handelsgesellschaft“.  Ihre  Geschäfte  konnte  sie  nur
durch  staatliche  Unterstützungen  von  jährlich  25000  Reichstalern ­
  führen  (Isert,  S.  257).  Als  ihre  Geldverhältnisse  immer
schlechter  wurden,  hob  sie  der  König  1787  auf  (Seil,  8.  53;
Hüne,  S.  407).  Seitdem  machte  Dänemark  aus  der  Not  eine
Tugend  und  verbot  den  Handel  1792  vom  1.  Jan.  1803  ab.  —
Für  die  zehnjährige  Frist,  die  ihm  noch  beschieden  war,
ist  zweierlei  bemerkenswert:  Durch  die  Zulassung  der
fremden  Konkurrenz  kam  er,  der  schon  seit  1755  überwiegend
von  Ausländern  geführt  worden  war,  so  gut  wie  gänzlich
in  fremde,  d.  h.  englische  Hände  (Hüne,  S.  380  u.  408);  aufserdem ­
  nahm  er  infolge  der  seit  1793  ausbrechenden  Kriege,  in
welchen  die  dänischen  Besitzungen  fast  die  einzigen  neutralen
Plätze  im  westindischen  Archipel  blieben,  vor  seinem  Ende
einen  ungeahnten  Aufschwung.  Die  französischen,  spanischen,
holländischen,  zum  Teil  auch  die  englischen  Kolonien  konnten
wegen  der  Unterbrechung  ihrer  Handelsbeziehungen  zu  Europa
nicht  anders  mit  der  Aul'senwelt  in  Verkehr  treten,  als  durch
Vermittlung  der  dänisch-westindischen  Häfen.  St.  Thomas,
das  wegen  seiner  vorzüglichen  Lage  bereits  17(5(5  zum  Freihafen ­
  erklärt  worden  war,  nahm  infolgedessen  eine  grofsartige
Entwicklung  (Knox,  S.  89  ff.).  „Es  bildete  den  einzigen  Kanal,
durch  den  die  nichtbritischen  Kolonisten  europäische  und
nordamerikanische  Waren  importieren  und  ihre  eigenen  Erzeugnisse ­
  exportieren  konnten.  Die  Flaggen  aller  sonst
feindlichen  Schiffe  wehten  hier  einträchtig  nebeneinander.
Die  dänischen  Inseln  entwickelten  sich  zum  internationalen
Stapel-  und  Umschlagsplatz  für  ganz  Westindien.“  Namentlich ­
  in  Sklaven  bildete  sich  ein  flottes  Geschäft.  Britische
Schiffe  brachten  sie  hierher  aus  Afrika,  und  die  kleinen
flachgehenden  Boote  der  verschiedenen  Kolonien  holten  sie
ab  und  verteilten  sie  über  ganz  Mittelamerika.  Wieviel  Sklaven
England  auf  diese  W r eise  jährlich  über  Dänisch-W  estindien
an  die  ausländischen  Pflanzer  absetzte,  läfst  sich  heute  wohl
        <pb n="113" />
        102

XXV  1.

schwerlich  mehr  angeben,  da  der  Schleichhandel,  der  hier  in
vollster  Blüte  stand,  jede  Statistik  hinfällig  machte  (Isert,  S.  286).
Eigentlich  war  die  Wiederausfuhr  eingeführter  Neger  überhaupt ­
  verboten  (Southey  III,  S.  50  ff.)  ;  doch  kümmerten  sich
während  der  Kriegswirren  die  Händler  wenig  um  die  bestehenden ­
  Vorschriften.  Brougham  schätzt  die  Zahl  der  Importe ­
  auf  6—8000  Stück  (S.  532  ff.).  Dais  sie  nicht  gering
gewesen  sein  kann,  geht  aus  dem  hartnäckigen  Widerstande
hervor,  den  bis  1803  das  britische  Parlament  dem  Verbot  der
Lieferungen  an  das  Ausland  entgegensetzte.  —
Dadurch,  dais  es  vom  1.  Januar  1803  ab  verboten  war,
auf  den  dänischen  Inseln  Sklaven  zu  landen,  wurde  dem  ausländischen ­
  britischen  Sklavenhandel  ein  vernichtender  Schlag
versetzt.  Die  beste,  fast  einzige  Absatzmöglichkeit  an  das
Ausland  wurde  dadurch  zerstört.  Vielleicht  hätte  England
diesen  Schlag  nicht  so  ruhig  hingenommen,  wenn  es  sich  nicht
selbst  kurz  vorher,  1802,  durch  die  mehrere  Monate  dauernde
Besitzergreifung  Dänisch-Westindiens  diese  Absatzgelegenheit
beeinträchtigt  hätte.  —
Vierter  Teil.
Gesetzgeberische  Mafsregeln  in  England.
Die  geschilderten  Verhältnisse  werden  es  begreiflich  gemacht ­
  kaben,  dafs  in  England  der  Glaube  an  den  Nutzen  des
ausländischen  Sklavenhandels  erschüttert  und  die  Abolitionsbewegung, ­
  unterstützt  durch  die  Stimmen  der  1801  ins  Unterhaus ­
  eingezogenen  Iren,  endlich  Früchte  tragen  konnte.  Seit
1802  trat  der  Erfolg  in  einer  Reihe  gesetzgeberischer  Mafsnahmen
  zum  Ausdruck.  Schon  aus  früherer  Zeit,  aus  dem
Jahre  1798,  liegt  eine  Malsregel  der  englischen  Regierung  vor,
welche  zeigt,  wie  ungern  sie  die  Sklavenlieferungen  an  Fremde
duldete  (erwähnt  von  Wilberforce,  2.  Mai  1806  im  H.  o.  C.):
Die  spanische  Regierung  litt  damals  den  Import  britischer
Manufakturwaren  in  ihre  amerikanischen  Kolonien  nur  in  dem
Fall,  dafs  gleichzeitig  eine  entsprechende  Anzahl  Neger  mit
eingeführt  wurde.  Um  letzteres  zu  verhüten,  wies  die  Regierung ­
  in  London  im  März  1798  ihre  in  Westindien  kreuzenden
Kriegsschiffe  ausdrücklich  an,  keine  Sklavenimporte  nach
Spanisch  Amerika  zu  dulden!  —  Im  Jahre  1802,  noch  vor
dem  Frieden  von  Amiens,  versprach  Pitt,  nachdem  er  von
Mr.  Canning  interpelliert  worden  war,  den  Negerimport  in  das
eroberte,  im  Friedensschlufs  vielleicht  wieder  abzutretende
Trinidad  zu  beschränken.  Am  15.  August  1804  erging  dann
die  Königliche  Kabinettsordre,  welche  schlechthin  den  Negerhandel ­
  in  die  während  des  Krieges  eroberten  Gebiete  untersagte. ­
  Diese  Mafsregel  hatte  natürlich  ebenso  wie  die  des
Jahres  1802  ihren  Ursprung  wesentlich  in  dem  Konkurrenzneid ­
  der  älteren  britischen  Sklaveninseln.  Man  fürchtete,  dafs
        <pb n="114" />
        XXV  1.

103

bei  der  Freiheit  des  Negerhandels  die  neu  hinzugekommenen
Kolonien  wegen  ihrer  gröfseren  Ertragsfähigkeit  billiger  produzieren ­
  und  den  ganzen  Absatzmarkt  an  sich  reifsen  könnten.
Belege  hierfür  enthalten  die  oben  (Seite  99)  angeführten  Zitate.
Ihre  Bestätigung  und  notwendige  Erweiterung  fand  die  Kabinettsordre ­
  durch  das  Gesetz  vom  25.  Mai  1800,  welches  in
das  Verbot  sämtliche  nichtbritische  Kolonien,  einschliefslich
der  eroberten,  einbegriff.
Es  erübrigt  nur  noch  ein  Wort  über  die  praktische  Bedeutung, ­
  die  den  mitgeteilten  Gesetzen  beizumessen  ist.  Sie
war,  soweit  die  eroberten  Gebiete  aufser  Betracht  bleiben,
recht  gering.  In  normalen,  friedlichen  Zeiten  wären  durch
das  Verbot  vom  23.  Mai  1806  nahezu  zwei  Drittel  des  Ganzen
betroffen  worden,  wie  der  dritte  Teil  des  fünften  Kapitels
dartut.  Jetzt,  nach  einem  dreizehnjährigen  Kriege,  der  die
Sklavenlieferungen  an  das  feindliche  Ausland,  besonders  über
die  dänischen  Inseln,  fast  auf  den  Nullpunkt  zurückgeführt
hatte,  und  wo  die  Importe  überdies  durch  die  ausländische
Gesetzgebung  auch  in  Friedenszeiten  verhindert  worden  wären,
wurde  durch  dies  Gesetz  kaum  ein  britischer  Sklavenhändler
ernstlich  geschädigt.  Fox  bestätigte  dies  (H.o.  C.  1.  Mai,  1806),
nachdem  er  Staatssekretär  geworden  war,  indem  er  die  Einwendungen ­
  der  Abolitionsgegner  mit  den  Worten  beschwichtigte: ­
  „Jede  Mafsregel,  die  den  Handel  Englands  wirklich  beeinträchtigen ­
  könnte,  soll  vermieden  werden!“  Auch  Mr.
Young  meinte  (ibid.):  „Die  Nachteile  des  Gesetzes  seien  gering.“ ­
  Nach  Air.  Smith  (10.  Juni  1806)  war  „nur  noch  Liverpool ­
  am  Sklavenhandel  interessiert;  Bristol  hatte  ihn  bereits
aufgegeben  und  London  war  im  Begriffe,  dasselbe  zu  tun“.
Diese  Tatsachen  festzustellen  ist  deshalb  wichtig,  weil  bis
gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts  die  Verletzung  der  Interessen ­
  der  Sklavenhändler  sowie  die  Entschädigunsfrage  Haupthinderungsgründe ­
  der  Abolition  gewesen  waren.  1806  brauchte
niemand  mehr  entschädigt  zu  werden;  denn  einen  britischen
Sklavenhandel  in  die  ausländischen  Kolonien  gab  es  kaum
noch  (Brougham  IV,  S.  489).  Nur  noch  in  die  eroberten  Gebiete ­
  gingen  namhafte  Sendungen.  Wir  haben  aber  gesehen
und  werden  im  folgenden  Teile  uns  weiter  zu  zeigen  bemühen,  wie
gerade  dieser  Umstand  die  gänzliche  Abolition  beschleunigte.  —
B)  Die  Abschaffung  des  eigenen  britischen
Sklavenhandels.
Erster  Teil.
J)er  Interessenkonflikt  zwischen  den  Pflanzern  der  älteren
und  der  neueren  britischen  Zuckerinseln.
Durch  das  im  Jahre  1806  erlassene  Verbot  der  Sklavenlieferungen ­
  an  Fremde  war  der  Fortbestand  des  eigenen
        <pb n="115" />
        104

XXV  1.

britischen  Sklavenhandels  zunächst  nicht  berührt  worden.
Mannigfache  Umstände  vereinigten  sich,  auch  diesem  Handelszweig ­
  unmittelbar  darauf  den  Untergang  zu  bereiten.
Als  der  wichtigste  von  ihnen  sei  der  in  der  ganzen
bisherigen  Literatur  noch  nie  berücksichtigte  Interessenkonflikt ­
  zwischen  den  Pflanzern  der  älteren  und  denen
der  neueren  britisch  -  westindischen  Inseln  hervorgehoben.
Er  brachte  in  dem  eigenen  Lager  derer,  die  bisher  geschlossen ­
  gegen  jedwede  Abolition  gestritten  hatten,  einen
Zwist  zum  Ausbruch,  an  dem  der  letzte  Widerstand  zerschellen ­
  sollte.
Die  bisherigen  Importverbote  bezogen  sich  auf  &amp;lt;lie  ausländischen ­
  Kolonien  oder  auf  die  während  des  seit  1803  wieder
ausgebrochenen  Krieges  gemachten  Eroberungen.  Zu  beiden
Gebietsarten  nahmen  das  ehemals  spanische,  seit  1802  englisch
gewordene  Trinidad,  sowie  in  gewissem  Sinne  auch  die  drei
holländischen  Guyanakolonien  —  insofern  nämlich  die  britische
Regierung  sie  dauernd  zu  behalten  wünschte  (siehe  die  1800
eingeleiteten  Friedensverhandlungen  bei  Thiers,  1806)  —  eine
besondere  Stellung  ein.  Laut  Friedensvertrag  gehörte  Trinidad
seit  1802  mit  genau  denselben  Rechten,  wie  die  schon  vor
1793  von  England  besessenen  Gebiete,  zu  dem  Verband  der
britischen  Sklavenkolonien.  Bei  der  Übergabe  waren  nur
über  die  innere  Verwaltung  und  Rechtssprechung  gewisse  Vereinbarungen ­
  getroffen  worden  (Southey  III,  S.  279  und  309);
die  Sklaveneinfuhr  stand  ihm  vorläufig  frei.  Diese  Freiheit
aber  stand  zu  den  Lebeusinteressen  der  älteren  britischen
Kolonisten  in  striktem  Gegensatz;  denn  Trinidad  hätte  unter
britischer  Verwaltung  und  unter  sonst  gleichen  Erwerbsbedingungen ­
  wegen  seiner  gröfseren  Ertragsfähigkeit  binnen  kurzem
sämtliche  übrigen  britischen  Zuckerkolonien  im  Konkurrenzkampf ­
  geschlagen,  einen  erheblichen  Teil  ihrer  Zuckerproduktion ­
  an  sich  gerissen  und  deren  ohnehin  auf  schwachen
Füfsen  ruhenden  Plan  tagen  Wirtschaft  den  Rest  gegeben.
„Trinidad  hatte  so  viel  kulturfähiges  Land  (über  800000  acres),
dais  es  in  wenigen  Jahren  mit  Leichtigkeit  100000  hgd.  Zucker
und  eine  entsprechende  Menge  Rum,  Baumwolle  usw.  (d.  h.
mehr  als  Jamaika)  hervorgebracht  und  fast  den  gesamten
Bedarf  Grofsbritanniens  gedeckt  hätte“  (Fr.  M.  Eden,  S.  70
u.  77).  Wegen  seiner  Fruchtbarkeit  hätte  es  notwendig  den
Hauptstrom  des  britischen  Kapitalszuflusses  und  der  Negerimporte ­
  an  sich  gerissen.
Dafs  dies  keine  leeren  Befürchtungen  waren,  beweist
sein  rapider  Aufschwung  während  der  kurzen  Okkupationszeit, ­
  die  dem  Frieden  von  Amiens  voranging.  Von  1798
bis  1802  hatte  es  seinen  Sklavenbestand  fast  verdoppelt,  wie
folgende  Zahlen  bekunden  (Southey,  III,  S.  149,  189,  228  u.
339):
        <pb n="116" />
        XXV  1.

105

Sklavenbevölkerung  von  Trinidad
im  Jahre  1798  .  .  .  11021  Sklaven,
„  „  1801  ...  15975  „
„  „  1802  ...  19709  „
Sein  Zuckerexport,  der  unter  der  schlechten  spanischen
Verwaltung  keine  Bedeutung  zu  erlangen  vermocht  hatte,
hattte  sich  bis  1805  eine  den  mittleren  britischen  Inseln  ebenbürtige ­
  Stellung  erkämpft  und  Barbados  bereits  überflügelt
(siehe  Southey  ill,  339).
Zuckerexporte  der  britischen  Inseln
im  Jahre  1805
Jamaika  .  .  .  120  000  hgd.
St.  Vincent.  .  17  200  „
Tobago  .  .  .  15327  „
Grenada.  .  .  14000  „
Trinidad.  .  12000  „
Barbadoes  .  .  9  000  „
Während  von  den  älteren  Inseln  keine  erhebliche  Steigerung ­
  ihrer  Produktion  mehr  in  Aussicht  stand,  „war  auf
Trinidad  eine  jähe  Betätigung  des  englischen  Unternehmungsgeistes ­
  zu  erwarten“  (Brougham  IV,  S.  424).  „The  whole
history  of  our  sugar  islands,  but  still  more  the  eagerness,
with  which  British  capital  was  poured  into  the  Dutch  colonies
during  the  late  war,  might  convince  us  of  what  we  have  to
expect,  should  any  means  be  adopted  for  opening  a  passage
for  negroes  to  the  rich  and  virgin  soil  of  Trinidad  !“  (ebendaselbst). ­
  „In  a  very  short  time  the  few  white  inhabitants  of
the  island  will  be  surrounded  with  multitudes  of  .  .  .  negroes,
far  more  suddenly  collected  and  probably  in  greater  numbers,
than  the  slaves  who  cultivate  the  most  populous  of  our  ancient
possessions“  (ebendort).  Genau  dieselbe  Gefahr  drohte  von
seiten  der  blühenden,  zukunftsreichen  holländischen  Guyanakolonien, ­
  die  sich  1804  freiwillig  unter  britischen  Schutz  gestellt ­
  hatten.  —
Dieser  Entwicklung  waren  die  älteren  britischen  Pflanzer
wehrlos  preisgegeben,  wenn  es  ihnen  nicht  gelang,  die  Negerimporte ­
  auf  irgend  eine  Weise  zu  hintertreiben.
Im  Jahre  1802  kam  es,  wie  bereits  öfters  erwähnt,  im
englischen  Parlament  zu  Diskussionen  darüber.  Der  Unterstaatssekretär ­
  Canning  berechnete,  dais  zur  Kultivierung
Trinidads  gegen  250000  Sklaven  notwendig  seien,  und  schilderte
die  Gefahren,  die  mit  einer  uneingeschränkten  Einfuhr  derselben ­
  verbunden  wären  (Pariiam.  Debates,  1802,  auch  Polit.
Journal,  Jahrg.  1802,  Stück  IV,  S.  380).  Die  Regierung  hatte
ein  Einsehen  mit  der  schwierigen  Lage  der  älteren  Inseln.
        <pb n="117" />
        r

106  XXV  1.
Darum  machte  sie  auf  Trinidad  die  Vergebung  von  Land  von
der  Bedingung  abhängig,  dafs  die  Kultivierung  nicht  von
frisch  importierten  Negern  ausgeführt  würde.  Dem
afrikanischen  Sklavenhandel  dorthin  war  damit  der  Anreiz
genommen,  wennschon  er  erlaubt  blieb.
Die  Wirkung  dieser  Einfuhrerschwerung  war  nicht  die
erwünschte.  Der  Import  in  die  neuerworbenen  Gebiete  hörte
nicht  auf,  wie  folgende  Tabelle  (Southey  III,  S.  249)  bekundet,
die  sich  auf  die  Sklavenbevölkerung  im  Durchschnitt  der
beiden  letzten  Jahre  des  englischen  Negerhandels  bezieht.

Zahl  der
Neger-Importe

Zahl  der*
Neger-Exporte

Nach  Jamaika  .
„  Barbadoes  .
„  Antigua  .
„  Grenada  .
„  St.  Vincent
„  Bahamas  .
Trinidad  .
„  Eroberte  Gebiete
Totaler  Sklavenhandel

7662
1050
436
1037
1540
2523
4616
7114
28355

2402
28
100
2
2230
33
5212

Den  gröfsten  Import  hatten  also  die  eroberten  Inseln  !
In  ziemlichem  Abstande  folgte  Jamaica,  auf  welchem  nach
Abzug  der  Rückexporte  nur  5260  Sklaven  verblieben.  Unmittelbar ­
  dahinter  folgte  Trinidad,  während  die  übrigen
britischen  Inseln  mit  geringen  Zahlen  am  Import  beteiligt
waren.  Die  Bahamainseln  können  nur  als  Umschlagsplätze
in  Betracht  kommen,  da  fast  sämtliche  Neger  das  Land  wieder
verliefsen.  Insgesamt  gingen  von_J^^=  23  143  nach  Britisch-Westindien
  eingeführten  Sklaven  11700,  d.  h.  über  die  Hälfte,
nach  Trinidad  oder  in  die  eroberten  Inseln  !  Das  bedeutete,
dafs  der  Sklavenhandel,  soweit  er  damals  noch  bestand,  mehr
zum  Nachteil  als  zum  Vorteil  der  älteren  Kolonien  geführt
wurde  !
Dies  Verhältnis  gestaltete  sich  noch  bedenklicher,  wenn
man  die  Qualität  der  in  die  verschiedenen  Gebiete  importierten
Sklaven  berücksichtigt.  Ein  sehr  erheblicher  Teil  der  in  die
neuen  Kolonien  geleiteten  Importe  bestand  aus  arbeitskundigen,
akklimatisierten,  friedfertigen  „seasoned“  Negern,  die  aus  den
benachbarten  älteren  Inseln  herbeigeschafft  waren.  Dem
Spekulanten,  der  auf  Trinidad  neues  Land  kultivieren  wollte,
war  es  ja  durch  die  Verfügung  von  1802  verwehrt,  direkt  aus
Afrika  zu  diesem  Zwecke  seinen  Bedarf  zu  beziehen.  Aufserdem
verhinderte  ihn  hieran  der  Umstand,  dafs  zur  Anlage  neuer  Plantagen ­
  frisch  aus  Afrika  importierte  Halbwilde  allein  schlechterdings ­
  nicht  zu  gebrauchen  waren,  sondern  mit  „seasoned“
        <pb n="118" />
        XXV  1.

107

Negern,  welche  die  Arbeit  verstanden,  vermischt  werden
mufsten  (Brougham  IV,  S.  465).  Aus  den  älteren  Inseln  fand
somit  ein  starker  Export  von  akklimatisierten  Negern  und
zu  deren  Ersatz  ein  Import  von  afrikanischen  Sklaven  statt.
Durch  diesen  Austausch  erlitt  aber  die  soziale  Skruktur  des
älteren  Britisch-Westindiens  eine  sehr  ungünstige  Verschiebung.
An  Stelle  seines  arbeitstüchtigen  „seasoned“  Sklavenstammes
traten  untaugliche,  aufsässige,  höchst  gefährliche  Elemente  (ibid.
S.  421  ff.  ).  Welche  Gefahren  damit  über  die  alten  Inseln
herauf  beschworen  wurden,  wird  gleich  im  folgenden  Teile  geschildert ­
  werden.  Die  Verfügung  von  1802  hatte  also  deren
Stellung  eher  verschlechtert,  als  verbessert.  —
Die  Mifsstände  waren  denn  auch  zu  schreiende,  als  dais
nicht  sofort  eine  Fülle  von  Verbesserungsvorschlägen  verlautbar ­
  wurden.  Dafs  es  in  der  bisherigen  Weise  nicht  weiter
gehen  konnte,  wurde  von  keiner  Partei  bestritten.  Die  Aboli ­
  tionisten  wünschten  Handelsbeschränkungen  aus  allgemein
menschlichen  Gründen,  die  älteren  Zuckerpflanzer  aus  Konkurrenzneid ­
  gegen  Trinidad.  Heifssporne  verlangten  sofortige,
allgemeine  Emanzipation.  Unausführbar  wäre  der  von  Brougham ­
  (IV,  sect.  I)  erörterte  Vorschlag  gewesen,  die  noch  unbesiedelten
  Gebiete  künftighin  nur  noch  durch  „freie“,  aus
Afrika  eingeführte  und  gegen  Geld-  oder  Naturallohn  besoldete ­
  Neger  bewirtschaften  zu  lassen.  Man  hoffte  zwar  so
die  Gefahren,  die  von  importierten,  unter  der  Sklaverei
schmachtenden  Negerbanden  drohten,  zu  verringern,  und  trotzdem ­
  die  Naturschätze  Trinidads  auszubeuten.  Doch  stand  dem
die  Beobachtung  entgegen,  dafs  der  „freie“  Neger  zu  träge  war,
gegen  Lohn  zu  arbeiten.  Die  Methode,  die  Afrikaner  zuerst
in  die  alten  Inseln  zu  führen,  sie  dort  anzulernen,  zu  akklimatisieren ­
  und  dann  nach  einiger  Zeit  in  die  neu  erworbenen
Gebiete  zu  exportieren,  war  ebenfalls  nicht  angängig,  weil  es
erstens  zu  grausam  war,  einen  „seasoned“  Neger  abermals  zu
exportieren  (der  Rückexport  kam  gleich  nach  der  Todesstrafe),
und  weil  zweitens  dadurch  die  Negerarbeit  auf  den  neuen
Plantagen  so  verteuert  wurde,  dafs  sie  „would  effectually
disable  the  planter  from  entering  into  competition  with  his
brethren  in  the  old  colonies“,  abgesehen  von  der  Unmöglichkeit,
einen  Schmuggelhandel  zwischen  Trinidad  und  Afrika  zu  verhindern ­
  (Brougham,  S.  421).
Geradezu  komisch  nimmt  sich  die  von  Vertretern  der
älteren  Inseln  stammende  Ansicht  aus  (z.  B.  Mr.  Ellis,  13.  Juni
1804,  H.  o.  c.):  Sie  fanden  den  Sklavenhandel,  den  sie  bisher ­
  so  eifrig  verteidigt  hatten,  plötzlich  unmoralisch!  „An  sich
sei  er  ein  Übel,  das  bekämpft  werden  müsse,  und  dessen  Ausbreitung ­
  die  Regierung  keinesfalls  gestatten  dürfe.  Nur  für
diejenigen  Inseln,  die  ihn  bereits  seit  längerem  betrieben  und
deren  Wirtschaft  auf  ihn  zugeschnitten  sei,  wäre  er  historisch
        <pb n="119" />
        entschuldbar.  Die  neuen  Gebiete  hingegen,  die  bisher  fast
ohne  ihn  ausgekommen  wären,  müfsten  auf  ihn  verzichten!“
Die  Absicht,  die  dieser  Beweisführung  zugrunde  lag,  war
klar:  man  wollte  eben  durch  ein  Teilverbot  die  zukünftige
Entwicklung  Trinidads  und  Guyanas  unterbinden.
Dieser  Logik  konnte  sich  die  britische  Regierung  unmöglich ­
  anbequemen.  Schon  nicht  aus  technischen  Gründen.
Wer  wollte,  zumal  im  Kriege,  kontrollieren,  ob  ein  aus  England ­
  abgesegeltes  Sklavenschiff  die  für  die  älteren  Inseln  erlaubten ­
  Negerimporte  auch  wirklich  nur  dorthin,  nicht  nach
Trinidad  oder  Guyana  brachte?  Solange  aufserdem  in  Westindien ­
  der  interinsuläre  Sklavenhandel,  d.  h.  der  Kauf  und
Verkauf  von  einer  Insel  zur  andern,  erlaubt  war,  war  es  bei
der  geographischen  Beschaffenheit  des  Archipels  unmöglich,
das  Einfuhrverbot  für  gewisse  Bezirke  durchzuführen.  War
der  Handel  nur  an  einer  einzigen  Stelle  gestattet,  so  war  es
bei  der  Zerrissenheit  der  Küsten  mit  ihren  unzähligen  Buchten,
Untiefen  und  Schlupfwinkeln  kaum  möglich,  seine  Ausdehnung
auf  die  übrigen  Gebiete  zu  verhindern.  Aber  noch  andere,
schwerer  wiegende  Gründe  erheischten  eine  gänzliche,  keine  teilweise ­
  Abolition  :  Ganz  allgemein  der  Grundsatz  der  Gerechtigkeit ­
  verbot,  die  verschiedenen  Teile  des  westindischen  Kolonialreiches ­
  verschieden  zu  behandeln.  Trinidad  war  seit  1802
ein  gleichberechtigtes  Glied  in  der  Reihe  der  britischen  Besitzungen ­
  ,  das  dieselben  Ansprüche  erheben  konnte,  wie  z.
B.  Jamaika.  Es  vom  Sklavenhandel  auszuschliefsen,  wäre  eine
offenbare  Benachteiligung  seiner  Kolonisten  gewesen  (siehe  z.
B.  Mr.  Gascoyne,  25.  April  1806,  H.  o.  C.,  der  auf  diese  Ungerechtigkeit ­
  hin  wies),  die  sich  leicht  bitter  hätte  rächen
können.  Für  England  kam  es  damals  darauf  an,  sich  schnell
die  Sympathien  und  Gefühle  der  Anhänglichkeit  und  Zufriedenheit ­
  der  neuen  Untertanen  zu  erwerben.  Eine  partielle
Abolition  wäre  hierfür  schwerlich  das  rechte  Mittel  gewesen;
für  Trinidad  deshalb  nicht,  weil  starke  Tendenzen  vorwalteten,
die  Insel  für  Spanien  zurückzuerobern  (Napoleon  z.  B.,  siehe
Thiers,  VI,  S.  431),  und  für  Guyana  deshalb  nicht,  weil  die
dortigen  Pflanzer  1804  sich  freiwillig  unter  die  britische
Oberhoheit  gestellt  hatten  und  durch  eine  ungerechte  Gesetzgebung ­
  schwer  verletzt  worden  wären.  Um  so  mehr  konnte
sich  England  den  Vorwurf  der  Ungerechtigkeit  ersparen,  als
der  winkende  Vorteil  zu  gering  gewesen  wäre  im  Vergleich  zu
folgendem  Nachteil:  Es  hätte  das  Recht  verwirkt,  sich  bei
künftigen  internationalen  Abolitionsverhandlungen  als  Schützer
der  Moral  und  der  Menschlichkeit  aufzuspielen!  Eine  internationale ­
  Abolition  hatte  es  aber  von  Anfang  an,  seitdem  es
an  eigene  Abolition  dachte,  ins  Auge  gefafst,  wie  die  erwähnten ­
  Verhandlungen  Pitts  mit  der  französischen  Regierung, ­
  sowie  die  im  Dezember  1806  mit  den  Vereinigten
        <pb n="120" />
        XXV  1.

109

»Staaten  und  die  1808  mit  Portugal  gepflogenen  bezeugen.
Die  im  Frühjahr  1800  eingeleiteten  Friedensverhandlungen,
nach  deren  günstigem  Abschlufs  man  in  England  allgemein
die  Wiederaufnahme  des  vernichteten  französischen,  holländischen ­
  und  spanischen  Negerhandels  befürchtete  (Brougham
II,  S.  112,  auch  Mr.  Brooke,  H.  o.  G.,  28.  Februar  1805),  haben
sicherlich  einen  Druck  nach  dieser  Richtung  hin  ausgeübt.
Schliefslich,  wenn  für  Trinidad  und  Guyana  durch  Verhinderung
der  Negereinfuhr  jede  Entwicklungsmöglichkeit  unterbunden
werden  sollte,  was  hatte  es  dann  überhaupt  für  einen  Zweck,
diese  Territorien  zu  erobern  und  um  ihren  Besitz  Kriege  zu
führen?  „Warum  erobern  wir  eigentlich  neue  Inseln,  wenn  wir
doch  die  Sklaveneinfuhr  verbieten?“  fragte  Mr.  Dent  (H.  o,
G.,  13.  Juni  1804)  durchaus  mit  Recht.
Die  Regierung  zog  daher  zwischen  den  sich  widerstreitenden
Interessen  nur  die  mittlere  Linie,  indem  sie  tabula  rasa  machte
und  den  eigenen  Sklavenhandel  gänzlich  verbot.  Auf  diese
Weise  behielten  die  Pflanzer  älteren  Datums  immer  noch
einen  erheblichen  wirtschaftlichen  Vorsprung  vor  den  jüngeren  ;
denn  ihre  Plantagen  waren  mit  Negern  voll  besetzt,  letztere
nicht.  Die  Konkurrenz  wurde  dadurch  den  neueren  Kolonien
unendlich  erschwert,  ja  unmöglich  gemacht.
Dafs  Erwägungen  der  eben  beschriebenen  Art  tatsächlich
eine  Rolle  gespielt  haben,  beweisen  die  im  Parlament  geführten
Reden,  von  denen  an  dieser  Stelle  nur  folgende  Äufserung
des  durch  seine  wirtschaftskritischen  Betrachtungen  bekannten
Lord  Sheffield  (H.  o.  L.,  16.  Mai  1806)  wiedergegeben  sei:
„This  measure,  however,  seems  a  curious  mixture  of  sentimentality ­
  in  respect  to  the  trade  in  slaves,  and  of  a  job  in
favour  of  our  old  West  India  settlements  for  the
ruin  of  our  new  acquisitions  in  those  parts.“  —

Zweiter  Teil.
Die  Rassengegensätze  zwischen  Weifseil  und  Schwarzen.
Sofortige  Einstellung  der  Sklavenzufuhren  geboten  mit  nicht
zu  übersehender  Eindringlichkeit  auch  die  bis  zur  Siedehitze
überspannten  Rassengegensätze.  Bis  1789  war,  wie  früher  erwähnt ­
  ,  die  Gefahr  von  dieser  Seite  nicht  drohend  gewesen.
Seit  den  entsetzlichen  Negererhebungen  aut  Domingo  und
Guadeloupe  jedoch  drängten  sie  stärker  als  irgend  ein  anderes
Moment  zur  unbedingten  Abolition.  Die  Zustände  waren
geradezu  lebensgefährlich  für  die  Pflanzer  geworden.  Lberall
gärte  es  in  jener  politisch  so  sturm  bewegten  Zeit  unter  der
schwarzen  Bevölkerung.  „Die  Frage  der  Abolition  kann
schon  nicht  einmal  mehr  erörtert  werden,  ohne  dafs  wir  befürchten ­
  müssen,  sie  würde  von  den  Negern  mifsverstanden
        <pb n="121" />
        110

XXV  1.

und  reizte  sie  zur  Empörung.  Den  Handel  fortführen,  hiefse,
den  Weifsen  den  Todesstreich  (death  warrant)  geben!“
(Chancellor  of  Exch.,  H.  o.  C.,  7.  Juni  1804.)  „Jede  neue
Schiffsladung,  der  geringfügigste  Anlafs  konnte  die  latente
Gefahr  zum  Ausbruch  bringen“  (Mr.  Barham,  H.  o.  C.,
28.  Februar  1805),  zumal  die  Neuimportierten  wie  immer  die
Hauptanstifter  der  Rebellionen  waren.
Je  höher  der  Kulturzustand  einer  Insel,  desto  gröfser  war
die  Gefahr;  denn  um  so  ungünstiger  war  das  Zahlenverhältnis
der  weifsen  zu  der  unfreien  farbigen  Bevölkerung.  In  den
britischen  Gebietsteilen  entfielen  im  Durchschnitt  1791  auf  je
einen  Weifsen  sieben  Neger  (Edwards  IV,  ch.  I,  S.  %),  1800
dagegen  10  Neger  (Renny,  S.  182).  Auf  manchen  Inseln  war
das  Verhältnis  viel  ungünstiger,  z.  B.  auf  Jamaika  1  :  8V2,  auf
Antigua  1:15,  auf  Grenada  gar  1  :  24,  dagegen  auf  Barbadoes
nur  1:4,  während  das  französische  Domingue  vor  der  Revolution ­
  das  Verhältnis  1  :  10  aufwies.  Die  Steigerung  der  Produktion ­
  konnte  nur  auf  Kosten  der  Sicherheit  erkauft  werden.
„Every  hundred  of  hogsheads  of  sugar  or  rum,  whereby  their
annual  produce  is  augmented,  must  be  purchased  at  the  expence ­
  of  that  security,  which  is  destroyed  by  a  proportional
addition  to  the  stock  of  negroes  and  an  augmentation  in  the
proportion  of  the  imported  to  the  creole  slaves“  (Brougham  II,
S.  99).  Die  geringe  Zahl  der  Weifsen  hätte  schon  in  friedlichen ­
  Zeiten  kaum  hingereicht,  die  Sklaven  im  Zaume  zu
halten  ;  wieviel  weniger  in  einem  Kriege,  wo  noch  auswärtige
europäische  Feinde  abzuwehren  waren!  „Die  Kolonien  hingen
hauptsächlich  von  dem  Glück  und  der  Zufriedenheit  ihrer
Sklavenbevölkerung  ab,  die  sie  eine  milde,  leicht  zu  ertragende
Knechtschaft  einer  gefährlichen,  unsichern  Revolution  vorziehen
liefs.  Sie  in  Unwissenheit  darüber  zu  lassen,  was  um  sie  herum ­
  passierte,  war  unmöglich  ;  ihnen  die  unzeitgemäfsen  Erörterungen ­
  im  Parlament  über  ihre  Lage  zu  verheimlichen,
war  gleicherweise  unangängig“  (Bridges,  II,  S.  290).  Die
Einstellung  der  Importe  war  das  einzige,  was  Rettung  bringen,
das  Verhängnis  abwenden  konnte.  „Nur  die  Abolition  kann
Westindien  in  einen  Zustand  der  Sicherheit  setzen,  der  weit
hinausgeht  über  den,  der  durch  Flotten  und  Heere  geschaffen
werden  kann“  (Fox,  10.  Juni  1806,  H.  0.  C.,  auch  Brougham
IV,  S.  518  ff.).
Wer  über  die  Gefahr  noch  Zweifel  hegte,  dem  mufste
das  grausige  Schicksal,  das  Domingo,  Guadeloupe  und  Surinam
befallen  hatte,  die  Augen  geöffnet  haben.  „Die  Geschichte
der  französischen  Kolonien  liefert  ein  ebenso  verhängnisvolles
Beispiel  für  die  mit  dem  MifsVerhältnis  zwischen  der  Zahl
der  Kreolen  und  der  importierten  Neger  verbundenen  Übelstände, ­
  wie  die  holländischen  für  die  Strenge  und  Grausamkeit
der  Pflanzer“  (Brougham  IV,  S.  466/67).  Diese  Erkenntnis,
        <pb n="122" />
        XXV  1.

Ill

die  lange  genug  unbeachtet  geblieben  war,  begann  angesichts
des  langwierigen  Krieges  mit  Frankreich,  angesichts  der
breuelszenen  auf  den  benachbarten  und  der  Negeraufstände
auf  den  eigenen  Inseln  endlich  doch  ihre  Früchte  zu  tragen.
W  as  in  England  wie  in  der  gesamten  europäischen  Kolonialwelt
  die  allergröfste  Beunruhigung  hervorrufen  muiste,  war,
dais  such  auf  Domingo  nach  den  jahrelangen  Aufständen  gegen
die  YY  eifsen  allmählich  seit  179(3  ein  fast  unabhängiger,  starker
Neger-  und  Mulattenstaat  herausgebildet  hatte.  Unter  der
energischen,  intelligenten  Leitung  eines  ehrgeizigen  Diktators
wm  Toussaint,  der  im  Innern  Zucht  und  Ordnung  und  nach
a  i  se / 1  Einheit  und  Macht  aufrechterhielt,  war  diese  Insel  für
alle  benachbarten  europäischen  Kolonien  eine  ständige,  furchtbare ­
  Bedrohung.  Sie  bildete  zu  jeder  Zeit  einen  Herd  des
Aufruhrs,  der  Widersetzlichkeit,  und  einen  Zufluchtsort  für
alle  widerspenstigen  Sklaven  aus  den  europäischen  Kolonien.
Burghard,  S.  70,  schreibt  hierüber:  „The  role  which  the
great  Negro  Toussaint  played  in  the  history  of  the  United
States  has  seldom  been  fully  appreciated.  He  contrived  a
Negro  „problem"  for  the  Western  Hemisphere,  intensified  and
defined  the  anti-slavery  movement,  and  rendered  more  certain
the  final  prohibition  of  the  slave  trade  by  the  United  States
in  1807.“  —  Eher  noch  tiefere  Einwirkung  hatte  die  Unabhängigkeit ­
  Domingos  auf  die  englische  Abolitionspolitik.
Brougham  fafste  die  Frage  (IV,  sect.  I,  S.  428)  besonders
scharf  ins  Auge:  „Die  sofortige  Abolition  sei  durch  die  Ereignisse ­
  auf  Domingo  unvermeidlich  geworden.  All  the  miseries ­
  of  St.  Domingo  arose  from  the  vast  importation  of  Africans^ ­
  (siehe  auch  Blake,  S.  247,  Earl  of  Suffolk,  S.  o.  L.,
“  .  Juni  180(3,  u.  a.).  „In  proportion  as  the  facilities  of  the
African  trade  have  been  great,  and  the  capital,  turned  to  the
colonial  agriculture,  extensive,  the  islands  have  been  filled  up
with  hordes  of  native  Africans,  until  while  the
necessary  proportion  of  creoles  was  of  course  decreasing
?  that  extensive  and  fatal  rebellion  has  been  the
lamentable  consequence  '(ibid.,  S.  465).“  Die  Gefahr  hielt
Brougham  für  so  grofs,  dafs  er  den  Engländern  und  Franzosen
riet,  ihre  augenblicklichen  Streitigkeiten  zu  begraben  und
gegen  die  unabhängigen  Neger  gemeinsame  Sache  zu  machen.
„Nullum  externum  periculum  est,  non  rex,  non  gens  ulla,  non
natio  pertimescenda  est:  Inclusum  malum,  intestinum  ac
dornesticum  est“  —  so  zitiert  er  (S.  520)  Ciceros  Rede  „de  lege
agraria".  —
Die  Vernichtung,  welche  die  französischen  Pflanzer  betroffen ­
  hatte,  drohte  auch  den  britischen.  Die  Unruhen  hatten
auf  das  englische  Gebiet  übergegriffen.  Im  März  1795  brachen
auf  St.  Vincent  und  Grenada  bitterernste  Erhebungen  der  Eingeborenen, ­
  der  sogen.  Caraïben,  aus,  deren  Unterdrückung  im
        <pb n="123" />
        112

XXV  1.

Juni  1796  gelang.  Ende  1796  revoltierten  auf  Jamaika,  während
von  draufsen  her  die  Franzosen  ihre  Angriffe  unternahmen,  die
unabhängigen,  im  Innern  wohnenden  Maroonen,  d.  s.  verwilderte
Negersklaven  (Bridges  II,  8.  210  ff.).  Gegen  sie  muiste  ein  regelrechter ­
  Feldzug  geführt  werden,  der  500000  &amp;amp;  kostete.  Die
Engländer  schreckten  nicht  vor  den  barbarischsten  Mi#  •’
zurück.  Nach  alter  spanischer  Art  wurden  Bluthunde-Was
Cuba  besorgt  und  auf  die  Aufständischen  gehetzt.  Der
Ernst  der  Lage  liefs  freilich  keine  Wahl  in  den  Mitteln.
Man  fürchtete  für  Jamaica  dasselbe  Schicksal  wie  das  Domingos. ­
  „Every  church,  every  house  resounded  with  a  fearful ­
  litany  :  Save  us  from  the  example  of  St.  Domingo  and
from  the  daggers  of  our  slaves!“  (Bridges,  II,  S.  211.)  In
einer  Petition  der  Pflanzer  von  Jamaica  1792  flehten  sie
den  König  an  :  „If  you  will  not  relieve  us  from  the  calamities ­
  of  our  commercial  ruin,  save  us  at  least  from  the  knives
of  our  slaves!“  (Bridges,  II,  S.  214.)  1798  fand  unter  dem
Häuptling  Cuffey  eine  Insurrektion  statt,  die  leichter  niedergeschlagen ­
  wurde.
Erhöhte  Wichtigkeit  kam  diesen  Aufständen  dadurch  zu,
dafs  sie  von  den  europäischen  Feinden  in  jeder  Weise  unterstützt ­
  wurden.  Es  war  von  jeher  in  jedem  Kriege  eine  beliebte ­
  Praxis  gewesen,  dafs  eine  Kolonie  der  andern  feindlichen
durch  Aufwiegelung  der  Sklaven  den  Untergang  zu  bereiten
suchte.  Auch  jetzt  versah  England  die  Aufständischen  auf
Domingo  und  Guadeloupe  mit  Pulver  und  Blei  (Roloff,  S.  155).
Frankreich  rächte  sich  auf  genau  dieselbe  Art;  Guadeloupe
hatte  es  ja  auf  diese  Weise  den  Engländern  wieder  abgejagt.
Durch  die  vereinigten  Angriffe  der  Maroonen  im  Innern  und
der  Franzosen  von  aulsen  kam  Jamaika  1796  in  ein  höchst
kritische  Lage,  deren  Ernst  von  der  Londoner  Regierung
keineswegs  verkannt  wurde,  wie  aus  der  Korrespondenz  des
Staatssekretariats  mit  den  westindischen  Gouverneuren  hervorgeht ­
  (Lord  Parsons,  H.  o.  C.,  7.  Juni  1804).
Die  Verteidigungsmittel  der  Inseln  waren  nie  allzustark
gewesen.  Mehrmals  stellte  sich  die  Notwendigkeit  heraus,
mangels  europäischer  Truppen  Negersklaven,  denen  dafür  die
Freiheit  versprochen  wurde,  zu  bewaffnen  und  zum  Sicherheitsdienst ­
  heranzuziehen.  So  sollten  1798  auf  Jamaica  fünf  Negerregimenter ­
  an  Stelle  von  weifsen  Soldaten,  die  das  Klima  nicht
vertragen  konnten,  ausgehoben  werden.  Die  gesetzgebenden
Versammlungen  von  Jamaika  und  Barbadoes  protestierten  heftig
dagegen  (Bridges  II,  S.  243).  Aus  Furcht  vor  derselben  Gefahr, ­
  mit  Negern  überschwemmt  zu  werden,  hatten  sie  kurz
zuvor  nicht  einmal  die  mit  ihren  Sklaven  flüchtenden  französischen ­
  Pflanzer,  die  Englands  Partei  ergriffen  hatten,  zugelassen; ­
  wieviel  weniger  die  Bewaffnung  so  vieler  Neger!
Lieber  erboten  sie  sich,  2000  weifse  Soldaten  aus  eigener
        <pb n="124" />
        XXV  1.

113

Tasche  zu  unterhalten,  welchen  Vorschlag  das  Mutterland  in
seiner  Geldnot  willig  annahm.  In  dem  seit  1803  von  neuem
losbrechenden  Kriege  konnte  man  es  aber  trotzdem  nicht  umgehen, ­
  Neger  als  Soldaten  zu  verwenden,  und  zwar  1804  zur
Bewachung  von  7000  französischen  Kriegsgefangenen  (Mr.
uller,  H.  o.  C.,  20.  Juni  1804,  auch  Mr.  Dickenson).  Die
Erregung  der  Kolonisten  hierüber  erreichte  abermals  einen
Höhepunkt.  Man  mufs  bedenken,  dafs  ein  Jahr  vorher  auf
Domingo  zwischen  den  Weifsen  und  Farbigen  das  Blutbad
und  Gemetzel  wieder  begonnen,  dafs  die  durch  Klima,  Krieg
und  Entbehrungen  geschwächte  französische  Besatzung  vertrieben ­
  und  der  endgültige  Abfall  dieser  Negerrepublik  sich
ereignet  hatte.  Wegen  der  Nähe  beider  Inseln  und  der  Beziehungen ­
  der  Sklaven  zueinander  konnte  sich  auf  Jamaika
jeden  Augenblick  das  gleiche  wiederholen.  Seine  Ruhe  hing
an  einem  dünnen  Faden.  1803  meuterte  das  8.  Westind.
Regiment;  das  2.  Regiment  auf  Jamaika  erschofs  später  seine
Offiziere  (Bridges  II,  S.  243).  Napoleon  rüstete  1804  zu
Boulogne  gewaltige  Expeditionen  aus.  Jeden  Tag  konnte  ein
französisches  Geschwader  erscheinen  und  mit  jenen  7  000  Gefangenen ­
  mitsamt  ihren  unzuverlässigen  Wächtern  über  die
Kolonisten  herfallen  (Southey  III,  S.  173  ff.).  Im  August
1805  erschien  der  später  von  Nelson  bei  Trafalgar  geschlagene
französische  Admiral  Villeneuve  in  den  karaibischen  Gewässern,
mit  der  Absicht,  gegen  Barbadoes  einen  Handstreich  zu  unternehmen ­
  (Thiers,  XXI,  S.  422).
Diese  Gefahren,  welche  die  Pflanzer  stündlich  bedrohten, ­
  mufsten  die  verstecktesten  Befürworter  des  Sklavenhandels ­
  davon  überzeugen,  dafs  es,  mindestens  solange  der
Krieg  dauerte,  nötig  war,  jeden  Zuzug  halbwilder  Barbaren
aus  Afrika  sorgfältig  fernzuhalten.  Nur  in  diesem  Falle  war
auf  einigermafsen  friedliche  Zustände  zu  rechnen.  „The
abolition  must  greatly  ameliorate  the  structure  of  society  in
the  West  India  colonies"  (Brougham,  IV,  S.  500,  auch  Fox,
10.  Juni  1806,  H.  o.  G).  —

Dritter  Teil.
Das  Verhältnis  Britisch-Westindiens  zu  den
Vereinigten  Staaten.
Zum  Schlufs  scheint  auch  das  im  Laufe  des  Krieges  seit
1793  sich  für  England  immer  mifslicher  gestaltende  Verhältnis
Westindiens  zu  den  Vereinigten  Staaten  einen  ziemlich  starken
Druck  auf  die  Abolition  ausgeübt  zu  haben.  Auf  den  allgemeinen ­
  Zusammenhang  zwischen  der  Abolitionsbewegung
und  die  durch  den  Abfall  Nordamerikas  notwendig  gewordenen
schiffahrtspolitischen  Mafsnahmen  Englands  hatten  wir  bereits
Forschungen  XXV  1  (116).  —  Hochstetter.  8
        <pb n="125" />
        114

XXV  1.

im  ersten  und  zweiten  Abschnitt  hingewiesen.  An  dieser  Stelle
kommen  wir  darauf  zurück.  Schon  rein  zeitlich  kamen  die
tiefgehenden  Beziehungen  zwischen  beiden  zum  Ausdruck:  Der
Abolitionsgesetzgebung  gingen  die  Debatten  über  die  Nordamerika ­
  gegenüber  einzuschlagende  Schiffahrtspolitik  parallel.
Kaum  hatten  letztere  durch  die  sogenannte  „American  Intercourse
Bill“  ihre  Erledigung  gefunden,  so  erfolgte  auch  die  Aufhebung ­
  des  letzten  Restes  des  Sklavenhandels!
Wir  hatten  gesehen,  wie  England  in  der  Zeit  von  1793
bis  1801  unter  dem  Zwang  der  Notwendigkeit  die  1788  verfügte ­
  Navigationsakte  in  Westindien  zurücknehmen  muiste.
Für  die  Pflanzer  bedeuteten  diese  Jahre  zwar  eine  Zeit  des
Aufschwungs,  doch  die  dortige  britische  Schiffahrt  wurde  durch
die  Zulassung  der  amerikanischen  Fahrzeuge  ungemein  geschädigt. ­
  Sie  ging  nach  den  Behauptungen  von  Mr.  Rose  (H.  o.
C.,  21.  Juni  1803;  auch  Lord  Petty  ibid.,  Mr.  Price,  8.  Juni
1806  u.  a.)  von  1793  —1806  zurück:  von  937  britischen  Schiffen
mit  110  000  Tonnen  Gehalt  und  6  500  Seeleuten  auf  167  britische
Schiffe  mit  19  000  Tonnen  Gehalt  und  1300  Seeleuten.
Die  Ursachen  hiervon  lagen  teils  in  dem  durch  den
Krieg  veranlafsten  Mangel  an  Schiffen,  teils  darin,  dafs  der
nordamerikanische  Reeder  die  Frachten  leichter,  billiger  und
schneller  besorgen  konnte  als  der  britische.  Infolge  des
Ministerwechsels  und  über  die  zum  Frieden  von  Amiens
führenden  Ereignisse  wurde  1801  die  Erneuerung  der  auf
die  Suspension  der  Navigationsakte  bezüglichen  Bestimmungen
vergessen  (Lord  Auckland,  H.  o.  L.  31.  März,  1806).  Aber  die
westindischen  Gouverneure  sahen  sich  nach  dem  Wiederausbruch ­
  des  Krieges  und  infolge  der  wirtschaftlichen  Depression
aufserstande,  von  ihrer  Vollmacht,  amerikanische  Schiffe  ausnahmsweise ­
  zuzulassen,  keinen  Gebrauch  zu  machen.  Der
Kolonialminister  Lord  Camden  wies  sie  zwar  an:  „Not  to
open  the  ports  to  the  shipping  of  the  American  States,  except
in  cases  of  real  and  very  great  necessity“  (Lord  Sheffield,
H.  o.  L.  12.  Mai,  1806).  Doch  die  durch  die  „wirklich  ttufsersten
Notfälle“  bedingten  Suspensionen  wurden  wieder  chronisch
und  traten  jährlich  mit  pünktlicher  Regelmäfsigkeit  auf.  Die
Gouverneure  mufsten  dafür,  wie  früher,  jedesmal  im  Parlament
um  Indemnität  einkommen,  die  ihnen  auch,  wennschon  unter  dem
Widerspruch  der  britischen  Reeder,  gewährt  wurde.
Den  Vereinigten  Staaten  war  dies  Zugeständnis  noch
nicht  genug.  Gereizt  durch  die  beleidigende  Behandlung  ihrer
Schiffe  durch  England  an  anderen  Stellen  der  Erde,  auch
aufgestachelt  durch  Napoleon,  forderten  sie  die  gänzliche  Beseitigung ­
  der  Navigationsakte.  Die  englische  Regierung  stand
damit  vor  einer  schwierigen  Entscheidung.  Man  mufs  ihre
damals  so  gespannten  politischen  Beziehungen  zu  der  Union
bedenken,  um  zu  ermessen,  in  welcher  Zwangslage  sie  sich
        <pb n="126" />
        XXY  1.

115

befand.  Die  Vereinigten  Staaten  drohten  mit  Vergeltungen,
mit  dem  gänzlichen  Ausschlufs  britischer  Schiffe  aus  ihren
Häfen.  Was  dabei  für  England  auf  dem  Spiele  stand,  ist  in
der  oben  (Seite  92)  angeführten  Bemerkung  ausgesprochen,  dafs
dadurch  3 /s  des  ganzen  englischen  Handels  lahmgelegt  worden
wären.  Ein  Krieg  hätte  vor  allem  Westindien  augenblicklich
dem  Hungertode  preisgegeben.  Grofsbritannien  und  Irland
waren  mehr  denn  je  unfähig,  die  Sklaveninseln  genügend  mit
Nahrungsmitteln  zu  versorgen  (Lord  Petty,  21.  April,  1806).  Es
war  eine  allbekannte  Tatsache,  dafs  die  Kolonien  ohne  die
Hilfe  der  Union  nicht  ernährt  werden  konnten  (Lord  Grenville, ­
  H.  o.  L.,  31.  März,  1806;  Lord  Auckland;  Lord  Holland,
H.  o.  b.,  Mr.  Yuung,  13.  Juni  1806;  Lord  Chancellor,  6.  Mai  1806
u.  viele  andere).  Ihre  wirtschaftliche  Abhängigkeit  hatte  sich,
obwohl  früher  schon  sehr  grofs,  im  Laufe  des  Krieges  noch
gesteigert.  Die  Vereinigten  Staaten  lieferten  von  1804  —  1806
nach  Pitkin  (S.  181/2):
an  Mehl  mehr  als  9  )°  des  Bedarfes
„  Mais,  Hafer,  Bohnen,  Erbsen  usw.  .  .  2 /a  „  „
„  Rind-  und  Schweinefleisch  1/2  »  »
„  getrockneten  Fischen  mehr  als.  .  .  .  1 !2  „  »
„  Vieh,  Holz  und  sonstigen  Lebensmitteln  fast  alles

Wäre  also  der  Krieg  mit  Nordamerika,  der  unmittelbar  be\  01  -
stand  (Mr.  Percival,  H.  0.  C.  13.  Juni,  1806),  ausgebrochen,  so
wäre  Westindien  auf  Gnade  oder  Ungnade  den  Amerikanern
ausgeliefert  gewesen.
Unter  dem  Druck  dieser  Verhältnisse  und  mit  Rücksicht
auf  die  unerquickliche  Lage  in  Europa  hielt  es  das  Kabinett
von  St.  James  für  geraten  einzulenken.  Welchen  Wert  es
auf  die  amerikanische  Freundschaft  legte,  zeigen  die  Instruktionen ­
  des  Kolonialministers  Windham  an  die  westindischen
Gouverneure  im  April  1806,  welche  letztere  nicht  etwa  zu  sparsamen ­
  Gebrauch  ihrer  Vollmachten  anhielten,  sondern  sie  im
Gegenteil  aufforderten,  „die  Navigationsakte  während  des  ganzen
gegenwärtigen  Krieges  ohne  jedwede  Prüfung  zu  suspendieren,
für  Indemnität  würde  die  Regierung  schon  sorgen  .  (  Mr.  Canning,
H.  o.  C.  13.  Juni,  1806).  Ungefähr  gleichzeitig  entschlofs  es  sich
dazu,  die  folgenschwere  Entscheidung  hierüber  durch  die  eiwähnte
  „American  Intercourse  Bill“  aus  den  Händen  der  Gouverneure ­
  in  die  des  Londoner  Privy  Council  zu  verlegen,  und  die
Suspensionen  für  die  Zeit  des  gegenwärtigen  Krieges  dauernd
zu  machen.  Motiviert  wurde  dieser  Gesetzesvorschlag  mit  c  er
offenbaren  Unmöglichkeit,  Westindien  ohne  die  amerikanischen
Schiffe  genügend  zu  versorgen,  und  aufserdem  mit  dem  Hinweis, ­
  dafs  nur  ein  Ministerrat  in  London  die  bei  den  Suspensionen ­
  zu  berücksichtigende  allgemeine  politische  ^Lage  in
        <pb n="127" />
        116

XXV  1.

Europa  zu  übersehen  imstande  sei.  Daneben  spielten  noch
einige  Scheingründe  eine  Rolle,  wie  z.  B.  der,  dafs  die  Gouverneure ­
  die  Schiffahrtsinteressen  des  Mutterlandes  zu  wenig  berücksichtigten. ­
  Damit  wollte  man  indessen  nur  gewisse  Opponenten ­
  beschwichtigen.  Die  Bill  hatte  nämlich  in  den  englischen ­
  Reederkreisen  einen  wahren  Sturm  der  Entrüstung
entfesselt:  „Die  Vorlage  sei  nur  eine  verschleierte  Aufhebung
der  Navigationsakte,  eine  Nachgiebigkeit  gegenüber  den
Forderungen  der  Amerikaner.“  „Die  Vorteile,  die  wir  damit
den  Vereinigten  Staaten  einräumen,  sind  ungeheure;  nicht
einmal  Frankreich  hat  das  von  uns  verlangt!“  (Mr.  Canning,
13.  Juni,  1806,  H.  o.  C.)  „Ein  englischer  Minister“  —  so
polemisierte  Mr.  Percival  gegen  Fox  (ibid.)  —  „gefällt  sich
in  der  Behauptung,  unsere  Kolonien  könnten  ohne  Amerika
nicht  existieren,  da  wir  sie  nicht  versorgen  könnten.  Jeder
Mensch  mufs  sich  fragen,  ob  es  klug  ist,  Amerika  dies  ins
Gesicht  zu  sagen  und  durch  eine  Parlamentsakte  noch  feierlich
zu  bestätigen.  Es  kann  unmöglich  weise  von  uns  sein,  den
Amerikanern  zu  verkünden,  dafs  wir  in  ihren  Händen  sind,
dafs  sie  mit  uns  tun  können,  was  ihnen  beliebt,  dafs  Westindien ­
  zugrunde  gehen  müsse,  wenn  sie  unsere  Schiffe  aus
ihren  Häfen  ausschlössen.  Westindien  wird  immer  abhängiger
von  ihnen.  Sie  werden  unsern  Zucker  aus  unsern  Kolonien
holen  und  ihn  über  die  ganze  Welt  tragen.“  „I  do  say“  —
so  fährt  Mr.  Percival  fort  —  „by  this  bill  you  surrender  your
navigation  to  a  degree  that  is  absolutely  extravagant.“  Mr.
Rose  (3.  Juni,  1806)  erklärte,  „er  hätte  im  Parlament  bereits  so
manche  befremdliche  Mafsregel  erlebt,  aber  diese  setze  allen
die  Krone  auf!“  „Gütiger  Gott“  —  fragte  der  Master  of  the
Rolls  (H.  o.  C.  8.  Juli,  1806)  —  „bin  ich  denn  überhaupt  in
einem  britischen  Parlament!“  —
Dieser  Klagen  ungeachtet  wurde  gleich  nach  dem  Verbot
des  ausländischen  und  noch  vor  dem  Verbot  des  eigenen
britischen  Sklavenhandels  die  „American  Intercourse  Bill“  zum
Gesetz  (46,  Geo.  Ill,  111).  Neutrale,  d.  h.  amerikanische
Schiffe  durften  während  des  gegenwärtigen  Krieges  und  sechs
Monate  nach  Friedenschlufs  von  und  zu  den  britischen  Zuckerinseln ­
  frei  exportieren  und  importieren.  Die  freie  Schiffahrt
bestand  bis  zum  Jahre  1815,  wo  die  merkantilistische  Rückströmung ­
  sie  abermals  rückgängig  machte,  und  wurde  erst
unter  den  Reformen  des  Ministeriums  Huskisson  in  den
1820er  Jahren  eine  endgültige  Einrichtung,  wennschon  sie,
von  kurzen  Unterbrechungen  abgesehen,  praktisch  seit  1793
bestanden  hatte.  —
Die  Abolition  ergab  sich  hieraus  mit  Notwendigkeit.
Es  hatte  für  England  seitdem  gar  keinen  Sinn  mehr,  den
Sklavenhandel  weiterzuführen  und  seine  Plantagenwirtschaft
auszudehnen;  denn  alle  Vorteile  wären  Nordamerika,  nicht
        <pb n="128" />
        XXV  1.

117

oder  weniger  Grofsbritannien  zugefallen.  Die  Sklaveninseln
gehörten,  seitdem  amerikanische  Schiffe  zugelassen  wurden,
eigentlich  kaum  noch  mehr  als  politisch  zu  ihrem  Mutterlande; ­
  ökonomisch  waren  sie  mit  allen  Fasern  in  die  Wirtschaft ­
  der  nordamerikanischen  Republik  verstrickt.  Ihren  Bedarf ­
  an  Lebensmitteln  konnten  sie  nur  noch  von  dorther  einführen; ­
  seit  1793  ging  auch,  je  länger,  je  mehr,  ihr  Ausfuhrhandel ­
  in  deren  Hände  über.  Jeder  Sklave,  welcher  noch  importiert ­
  wurde,  erhöhte  Westindiens  Abhängigkeit;  denn  für
ihn  mufste  ein  bestimmter  Teil  Lebensmittel  mehr  ein-  und
Kolonialwaren  mehr  ausgeführt  werden.  Beides  stärkte  in
erster  Linie  die  Handelsflotte  und  die  Macht  Nordamerikas,
während  England  nur  die  Sorge  für  die  Existenz  der  Neger
zufiel.  Unter  diesen  Umständen  konnte  es  kein  Fehler  der
englischen  Politik  sein,  ein  allzu  schnelles  Wachstum  ihrer
Kolonien  durch  die  Unterbindung  der  Sklavenzufuhren  zu
hemmen.  Sonst  hätte  sie  ihrem  grofsen  überseeischen  Rivalen
geradezu  in  die  Hände  gearbeitet  und  sich  zum  Vorspann  seiner
Interessen  hingegeben.  —
Ergebnis.
Als  Frucht  dieser  Erwägungen  kam  das  Gesetz  vom
25.  März  1807  zustande,  welches  den  letzten  Rest  des
Sklavenhandels  unter  Verbot  stellte.  Nach  der  Tabelle  auf
Seite  106  wurde  von  nun  ab  die  Einfuhr  von  jährlich  beinahe ­
  10000  Negern  in  die  älteren  britischen  Inseln  untersagt.
Das  waren  gewifs  lange  nicht  so  viel  wie  in  früheren  Jahrzehnten ­
  vor  dem  nordamerikanischen  Unabhängigkeitskriege,
wo  oft  die  dreifache  Anzahl  und  mehr  dort  gelandet  waren.
Aber  immerhin  war  es  eine  praktisch  tief  einschneidende
Mafsregel,  die  sich  nur  durch  die  mitgeteilten  zwingenden
Gründe  rechtfertigen  liefs.  Keinesfalls  aber  Iäfst  sich  die
später  häufig  aufgestellte,  auch  von  Wilberforce  (siehe  S.  84)
bestrittene  Behauptung  aufrechterhalten,  dafs  dadurch  der
Ruin  der  britischen  Zuckerinseln  herbeigeführt  worden  wäre.
Dazu  waren  letztere  viel  zu  leicht  imstande,  ihren  Sklavenbedarf ­
  auf  natürliche  Weise  durch  Geburtsüberschüsse  zu
decken.  Die  wahre  Ursache  ihres  im  19.  Jahrhundert  immer
deutlicher  bemerkbaren  Rückganges  war  der  Abfall  der  Vereinigten ­
  Staaten.  Die  Abolition  hätten  sie  nicht  nur  leicht
verschmerzen  können,  sondern  ihre  Lage  wäre  angesichts  der
ungleich  gröfseren  Vorteile,  die  das  Ausland  vom  Sklavenhandel ­
  zog,  noch  viel  trauriger  gewesen,  wenn  die  Abschaffung
unterblieben  wäre.  —
Schlufs.
Die  wesentlichen  Erklärungsgründe  für  das  allmähliche
Zustandekommen  der  britischen  Abolition  glauben  wir  mit  den
        <pb n="129" />
        118

XXV  1.

obigen  Ausführungen  gegeben  zu  haben.  Es  verbleibt  nach
der  Erledigung  der  geradewegs  dem  Ziele  zudrängenden  Momente ­
  nur  noch  ein  Hinweis  auf  den  Wegfall  einiger  Hinderungsgründe, ­
  welche  anfänglich  der  Abolition  entgegengestanden ­
  hatten.
Es  kommen  vor  allem  drei  Punkte  in  Betracht.  Zuerst
das  Interesse  des  Grofskapitals,  das  in  Westindien  durch  das
Verbot  der  Sklavenzufuhr  früher  schwer  geschädigt  worden
wäre.  Seit  dem  Abfall  Nordamerikas  hatten  sich  aber  die
Verhältnisse  gründlich  geändert.  Der  englische  Zuckermarkt
litt  an  einer  Überfüllung  und  Überproduktion  und  hatte  kein
Interesse  mehr  an  einer  Ausdehnung  der  Plantagenwirtschaft. ­
  Die  Krisis  war  am  besten  durch  die  Unterbindung
der  Entwicklungsmöglichkeiten  der  konkurrierenden  ausländischen ­
  Kolonien,  d.  h.  durch  eine  allgemeine  Abolition,  zu
lindern.
Zweitens  hatte  sich  die  Entschädigungsfrage,  deren  Lösung
die  Reeder  und  Sklavenhändler  stets  als  ein  conditio  sine  qua
non  hinzustellen  beliebten,  im  Verlauf  der  kriegerischen  Ereignisse ­
  glatt  von  selbst  erledigt.  Die  gewaltigen  Sklavenlieferungen ­
  an  das  Ausland,  die  früher  fast  2  Is  des  Ganzen
betragen  hatten,  waren  durch  den  Krieg  auf  ein  unbedeutendes
Mafs  vermindert  worden.  Diejenigen  Schiffe,  welche  nach
1803  noch  Transporte  besorgten,  fanden  mit  Leichtigkeit  in
anderen  Handelszweigen  Verwendung,  da  England  wegen  des
Seekrieges  einen  empfindlichen  Mangel  an  Schiffen  und  Matrosen
hatte.
Zuletzt  war  namentlich  die  Furcht,  dafs  das  Ausland  den
von  England  aufgegebenen  Anteil  an  sich  reifsen  könnte,  seit
der  Vernichtung  der  feindlichen  Handelsflotten  hinfällig  geworden. ­
  Frankreich,  Holland  und  Spanien,  die  zunächst  in  Betracht ­
  gekommen  wären,  hatten  kaum  noch  eine  Handelsmarine,
geschweige  denn  einen  Sklavenhandel.  Dänemark  konnte  ihn
nicht  aufnehmen,  weil  es  ihn  bereits  am  10.  März  1792  verboten ­
  hatte.  Portugal  importierte  zwar  noch  eine  stattliche
Zahl  Neger  nach  Brasilien,  hing  aber  in  seiner  auswärtigen  Politik ­
  und  in  seinem  Aufsenhandel  dermafsen  von  Englands  Gnaden
ab,  dafs  es  nicht  schwer  gewesen  wäre,  von  London  aus  nach
Lissabon  nötigenfalls  einen  Druck  auszuüben,  um  die  Vergröfserung
  des  portugiesischen  Handels  auf  Englands  Kosten
zu  verhindern.  Im  April  1808,  instruierte  denn  auch  der
Staatssekretär  Mr.  Canning  den  britischen  Gesandten  in
Lissabon,  „in  jedem  Bündnisverträge  mit  Portugal  einen  Artikel ­
  einzuflechten,  welcher  die  gegenseitige  Abolition  oder
wenigstens  die  Erklärung  Portugals  enthalten  sollte,  sich  des
Sklavenhandels  zu  anderen  Nationen  zu  enthalten!“  (Papers
on  the  Slave  Trade,  printed  12 th  April  1810,  Nr.  204,  p.  2;
siehe  auch  Bandinell,  S.  127.)  Auch  den  Vereinigten  Staaten,
        <pb n="130" />
        XXV  1.

119

der  einzigen  Macht,  welche  sonst  die  Fähigkeit  dazu  besessen
hätte,  waren  die  Hände  gebunden.  Schon  am  22.  März  1794
war  ein  dem  englischen  Gesetz  vom  23.  Mai  1806  entsprechendes ­
  Verbot  des  von  amerikanischen  Untertanen,  Schiffen  oder
Kapitalien  in  die  fremdländischen  Kolonien  geführten  Sklavenhandels ­
  ergangen  (Blake,  S.  421),  und  im  Jahre  1787  hatte
der  Kongrefs  beschlossen,  den  gesamten  Sklavenhandel  vom
1.  Januar  1808  an  zu  verbieten  (ibid.,  S.  401  ff.).  Die  Einzelstaaten ­
  hatten  ihn  für  sich  bereits  sämtlich  in  den  1780er  und
1790er  Jahren,  zuletzt  Georgia  1798,  aufgegeben.  Wennschon
es  ein  offenes  Geheimnis  war,  dafs  die  Verbote  oft  übertreten
wurden  (Burghardt,  S.  85),  wennschon  Südkarolina  den
Handel  1804  plötzlich  wieder  erlaubte  (Blake,  S.  432)  und  er
noch  einmal  kurz  vor  Toresschlufs  von  1804—08  einen  Umfang ­
  von  etwa  jährlich  10000  Negern  (ibid.,  S.  445)  annahm,
so  war  ihm  doch  vom  Jahre  1808  ab  gesetzlich  ein  Ende  gesetzt. ­
  Die  britische  Regierung  hatte  die  Gewifsheit,  dafs  auch
von  dieser  Seite  nichts  mehr  zu  fürchten  war.  „Der  Sklavenhandel ­
  ist  ausschliefslich  ein  britischer,  kein  anderer“  (Fox,
H.  o.  C.,  6.  Juni  1804).  „Keine  andere  Nation  könnte  ihn
jetzt  aufnehmen  ;  daher  ist  die  Gelegenheit  zur  Abolition
günstig!“  (Chancellor  of  the  Exchequer,  ibid.)  „Dafs  wir  9 /io
des  Sklavenhandels  besäfsen,  sei  schon  möglich  usw  “
(Brooke,  ibid.).  Dafs  aber  England,  selbst  wenn  dem  nicht
so  gewesen  wäre,  keinen  Augenblick  vor  Gewaltmafsregeln
zurückgeschreckt  hätte,  bezeugen  die  Worte  des  späteren
Ministers  Lord  Grenville  im  Oberhause  am  16.  Mai  1806:
„Did  not  the  noble  and  learned  Lord  (Eldon)  see,  that  if  we
gave  up  the  trade,  it  was  not  possible  for  any  state  without
our  permission  to  take  it  up?  Did  we  not  ride  everywhere
unrivalled  on  the  ocean  !  Could  any  power  pretend  to  engross
this  trade,  while  we  commanded  from  the  shores  of  Africa  to
the  western  extremities  of  the  Atlantic?“  —  „Hätte  Napoleon
es  dennoch  gewagt,  den  Sklavenhandel  wieder  zu  beleben,  so
hätte  England,  nach  der  Meinung  der  damaligen  Zeit  zu  urteilen, ­
  nicht  gezögert,  Mafsregeln  zu  ergreifen,  um  zu  verhindern ­
  ,  dafs  Frankreich  auf  Kosten  seiner  Nachbarn  aus
diesem  allgemein  verurteilten  Handel  Vorteile  zog!“  (Renny,
S  313  )
Es  ergibt  sich  also,  dafs  es  falsch  ist,  England  als  einen
der  ersten  Abolitionsstaaten  zu  bezeichnen.  Faktisch  ist  es  einer
der  letzten  gewesen.  Mit  alleiniger  Ausnahme  Portugals  waien
ihm  alle  übrigen  Staaten  auf  dieser  Bahn  vorangeschritten.
England  hat  seinen  Anteil  am  Menschenhandel  erst  aufgegeben,
nachdem  die  anderen  Länder  den  ihrigen  sei  es  durch  freiwilligen ­
  Entschlufs  oder  durch  den  Zwang  der  Umstände
verloren  hatten.  Nur  indem  Frankreich,  Holland  und  Spanien
versäumten,  ihrer  tatsächlichen  Abolition  durch  ein  Gesetz  die
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        120

XXV  1.

formelle  Bestätigung  zu  geben,  konnte  der  Schein  entstehen,
als  sei  ihnen  Grofsbritannien  in  edler  Absicht  zuvorgekommen.
An  unserer  Auffassung  können  auch  nicht  die  Ereignisse
nach  den  Friedensschlüssen  von  1813—15  irremachen,  als
Frankreich,  Spanien  und  Portugal  den  Handel  wieder  aufnehmen ­
  wollten  und  England  scheinbar  grofsmütig  und  aus
reiner  Menschenliebe  widerstrebte.  Damals  handelte  es  sich
weniger  um  die  Fortsetzung  eines  vorhandenen  als  um  die
Wiederbelebung  eines  in  einem  fast  vierteljahrhundertlangen
Kriege  verschwundenen  Handelszweiges.  Wir  kennen  jetzt
die  Gründe,  die  England  veranlafsten,  im  Namen  der  Menschlichkeit ­
  dagegen  Verwahrung  einzulegen.  —

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XXV  1.

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entschuldbar.  Die  neuen  Gebiete  hingegen,  die  bisher  fast
ohne  ihn  ausgekommen  wären,  müfsten  auf  ihn  verzichten!"
Die  Absicht,  die  dieser  Beweisführung  zugrunde  lag,  war
klar:  man  wollte  eben  durch  ein  Teilverbot  die  zukünftige
Entwicklung  Trinidads  und  Guyanas  unterbinden.
Dieser  Logik  konnte  sich  die  britische  Regierung  unmöglich ­
  anbequemen.  Schon  nicht  aus  technischen  Gründen.
Wer  wollte,  zumal  im  Kriege,  kontrollieren,  ob  ein  aus  England ­
  abgesegeltes  Sklavenschiff  die  für  die  älteren  Inseln  erlaubten ­
  Negerimporte  auch  wirklich  nur  dorthin,  nicht  nach
Trinidad  oder  Guyana  brachte?  Solange  aufserdem  in  Westindien ­
  der  interinsuläre  Sklavenhandel,  d.  h.  der  Kauf  und
Verkauf  von  einer  Insel  zur  andern,  erlaubt  war,  war  es  bei
der  geographischen  Beschaffenheit  des  Archipels  unmöglich,
das  Einfuhrverbot  für  gewisse  Bezirke  durchzuführen.  War
der  Handel  nur  an  einer  einzigen  Stelle  gestattet,  so  war  es
bei  der  Zerrissenheit  der  Küsten  mit  ihren  unzähligen  Buchten,
Untiefen  und  Schlupfwinkeln  kaum  möglich,  seine  Ausdehnung
auf  die  übrigen  Gebiete  zu  verhindern.  Aber  noch  andere,
schwerer  wiegende  Gründe  erheischten  eine  gänzliche,  keine  teilweise ­
  Abolition  :  Ganz  allgemein  der  Grundsatz  der  Gerechtigkeit ­
  verbot,  die  verschiedenen  Teile  des  westindischen  Kolonialreiches ­
  verschieden  zu  behandeln.  Trinidad  war  seit  1802
ein  gleichberechtigtes  Glied  in  der  Reihe  der  britischen  Besitzungen ­
  ,  das  dieselben  Ansprüche  erheben  konnte,  wie  z.
B.  Jamaika.  Es  vom  Sklavenhandel  auszuschliefsen,  wäre  eine
offenbare  Benachteiligung  seiner  Kolonisten  gewesen  (siehe  z.
B.  Mr.  Gascoyne,  25.  April  1806,  H.  o.  C.,  der  auf  diese  Ungerechtigkeit ­
  hinwies),  die  sich  leicht  bitter  hätte  rächen
können.  Für  England  kam  es  damals  darauf  an,  sich  schnell
die  Sympathien  und  Gefühle  der  Anhänglichkeit  und  Zufriedenheit ­
  der  neuen  Untertanen  zu  erwerben.  Eine  partielle
Abolition  wäre  hierfür  schwerlich  das  rechte  Mittel  gewesen;
für  Trinidad  deshalb  nicht,  weil  starke  Tendenzen  vorwalteten,
die  Insel  für  Spanien  zurückzuerobern  (Napoleon  z.  B.,  siehe
Thiers,  VI,  S.  431),  und  für  Guyana  deshalb  nicht,  weil  die
dortigen  Pflanzer  1804  sich  freiwillig  unter  die  britische
Oberhoheit  gestellt  hatten  und  durch  eine  ungerechte  Gesetzgebung ­
  schwer  verletzt  worden  wären.  Um  so  mehr  konnte
sich  England  den  Vorwurf  der  Ungerechtigkeit  ersparen,  als
der  winkende  Vorteil  zu  gering  gewesen  wäre  im  Vergleich  zu
folgendem  Nachteil:  Es  hätte  das  Recht  verwirkt,  sich  bei
künftigen  internationalen  Abolitionsverhandlungen  als  Schützer
der  Moral  und  der  Menschlichkeit  aufzuspielen!  Eine  internationale ­
  Abolition  hatte  es  aber  von  Anfang  an,  seitdem  es
an  eigene  Abolition  dachte,  ins  Auge  gefafst,  wie  die  erwähnten ­
  Verhandlungen  Pitts  mit  der  französischen  Regierung, ­
  sowie  die  im  Dezember  1806  mit  den  Vereinigten
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