Assyrer, Babylonier. 15 genötigt war, sein Getreide zu verschleudern. Die Verträge z. B. bei der Bestellung von Feldern lauteten zum Teil noch auf Anteile am Ertrag, zum Teil schon auf feste Mengen (z. B. § 45 und § 46). Die Landwirtschaft war hochentwickelt, und demgemäß bestanden auch für sie die mannigfachsten Vertragsformen und Bestimmungen. Die freie Veräußerung von Grund und Boden war zum Teil durch die Lehnsverfassung beschränkt. Die Grundstücke wurden meist in Parzellen zerlegt, soweit nicht kleine Grundbesitzer vor handen waren. Die Parzellen wurden verpachtet oder mit freien und unfreien Arbeitern bebaut. Ähnlich wie in Ägypten war auch hier infolge der großen Aufmerksamkeit, welche die Bodenbe arbeitung verlangte, die Verwendung von Sklaven nicht allzusehr verbreitet. Dafür wurden die Sklaven zum Teil als Beamte ver wendet, eine Einrichtung, die wir bei straff organisierten Staats wesen nicht selten treffen, da der Sklave in weit größerer Ab hängigkeit steht. Freilich wurde auf diese Weise der Einfluß dieser Sklaven und Freigelassenen sehr groß, und wenn sie auch recht lich ungünstiger gestellt waren als die Freien, so waren sie in ihrer wirtschaftlichen Stellung einem großen Teil derselben weit überlegen. Neben der Landwirtschaft spielen im Gesetzbuch Hammurabis Handel und Industrie bereits eine entscheidende Nolle. Die Regelung der Darlehnsgeschäfte nahm einen breiten Raum ein, d. h. etwa den sechsten Teil des Gesetzbuches, ein halbes Hundert Paragraphen. Daß Darlehn unter der Bevölkerung nichts Seltenes waren, kann man daraus entnehmen, daß eigene Bestimmungen im Eherecht über die Schulden des Mannes und der Frau getroffen waren. Die große Zahl der Handelsbeziehungen führte bald dazu, In stitute zu schaffen, die es ermöglichten, Depots niederzulegen, Zahlungen an drittem Ort zu leisten, Forderungen der Kunden untereinander zu kompensieren und Gelder einfordern zu lassen. Es entwickelte sich hier ein Bankwesen aus den Bedürfnissen des Handels heraus, während jenes im spätern Ägypten sich mehr an die alten Verrechnungsinstitute der staatlichen Magazine anlehnte (S. 9). In dem Staatsverband, in dem die Ländergebiete Vorder asiens sehr häufig vereinigt waren, konnte dies System von Bank häusern eine wichtige Rolle spielen, da sich ein großer Teil des Handels innerhalb desselben Staatsgebietes abspielte, während in einem System kleiner Staaten, bei fehlender internationaler Rege lung des Rechts, wo der größte Teil des Handels über die Grenzen