62 Viertes Kapitel. Das griechische Wirtschaftssystem- dem Aufhören des Peloponnesischen Krieges wurden große Söldner- massen frei, die nach Persien und Ägypten wanderten. Allmählich kamen alle Staaten dazu, Söldner zu verwenden. Wenn ein Staat im wesentlichen aus Bauern bestand wie z. B. der römische, so war es begreiflicherweise nicht lange möglich, große Kriege im Ausland zu führen, weil die Äcker nicht bestellt werden konnten (S. 105). Aber auch in einem Staate wie im spartanischen, der Ackersklaven zur Verfügung hatte, konnte man auf die Dauer ohne Soldtruppen nicht auskotnmen, weil die Herrenklasse sich nicht nur nicht entsprechend vermehrte, sondern allmählich sogar zu sammenschmolz. Es ist bekanntlich überhaupt schwierig, Eroberungs politik in großem Stil, wenn sie nicht direkt zur Kolonisation der überschüssigen Bevölkerung dient, mit einem Bürgerheer zu treiben, andererseits sind Söldnerheere immer gefährlich, nicht nur für die Gesamtbevölkerung, die unkriegerisch wird und so der Solda teska ausgeliefert ist, sondern auch für ihre Herren, wie dies die römischen Kaiser an ihren Prätorianern oft genug erfuhren. Der Krieg unterscheidet sich von den anderen Erwerbszweigen vor allem dadurch, daß die Arbeiter organisiert werden müssen, wenn sie brauchbar sein sollen, so daß der Arbeitgeber selbst die Organi sation schaffen muß, die sich gar leicht selbständig macht. Wir sehen daher immer wieder im Altertum Männer auftreten, die für Bürgerheere eintraten und Soldtruppen ganz verwarfen oder nur bedingungsweise zulassen wollten, einen anderen Ausweg sah man vielleicht auch darin, daß man den Söldner wieder zum Bürger machte, indem man ihm Land gab und so seine Interessen mit jenen der übrigen Bevölkerung verband (S. 88). Durch die erweiterte politische Macht und die weitreichende Für sorge vieler antiker Staaten für die Bevölkerung war eine aus gedehnte Finanz Verwaltung nötig; erstreckte sich doch die Tätig keit des Staates nicht nur auf Bauten, Spiele und Pensionen (Äschines, Gegen Timarchos 42), sondern er stellte z. B. auch Stadtärzte an, deren Entgelt pauschaliert wurde (Diodor XII, 13). Soweit diese Ärzte nicht aus den allgemeinen-Einnahmen, sondern aus speziellen Leistungen bezahlt wurden, lag eine Art staatlicher Krankenversicherung vor. Ein Teil der nötigen Güter wurde durch Naturallieferungen der Bürger und Untertanen gedeckt, zu denen auch die Kriegsdienstleistung zu zählen wäre, aber auch die Waffen mußte der einzelne ursprünglich selbst beistellen. Je mehr die un teren Schichten der Bevölkerung an allen Rechten und Pflichten