Einleitung.

Die  vorliegende  Arbeit,  die  die  Darstellung  des  Deutschen
Drogen-Gross-  und  Kleinhandels  zum  Gegenstand  hat,  wurde
schon  begonnen,  bevor  der  Reichstag  (Session  1902/03  der
10.  Legislaturperiode)  in  die  Zolldebatte  eingetreten  war,  die
sich  mit  unserer  Materie  befasste.  Inzwischen  ist  nun  der
Zolltarif  infolge  des  Antrags  Kardortf  en  bloc  angenommen
worden,  sodass  die  nachstehenden  Ausführungen  keinen  unmittelbaren ­
  praktischen  Einfluss  auf  die  zollpolitische  Behandlung ­
  der  Drogen  mehr  haben  können.  Trotzdem  erschien  es
dem  Verfasser  nicht  wertlos,  seine  Ansichten  Uber  die  Zollsätze,
die  für  die  Drogen  in  dem  neuen  Zolltarif  festgesetzt  worden
sind,  auch  jetzt  noch  darzulegen,  umsoweniger  als  er  aus  der
Praxis  heraus  urteilen  kann.  Mitbestimmend  war  für  ihn  auch
der  Umstand,  dass  in  wissenschaftlichen  Kreisen  diese  ganze
Frage  bisher  noch  so  gut  wie  gar  nicht  diskutiert  worden  ist,
so  dass  es  immerhin  von  Nutzen  sein  dürfte  sich  mit  ihr  zu
befassen.
Der  Verfasser  hat  bei  der  jeweiligen  Zolltarifposition  seine
Ansichten  dargelegt  und  derart  die  seitens  der  Reichstagskommissionsmitglieder ­
  und  der  Reichstagsabgeordneten  geäusserten
  Ansichten  zu  ergänzen  oder  zu  beleuchten  gesucht.
Diesem  Hauptteil  der  Abhandlung,  der  also  dem  neuen
Zolltarif  im  Zusammenhang  mit  der  Bedeutung  des  deutschen
Drogen-Grosshandels  im  Auslande  gewidmet  ist,  folgt  ein  Abschnitt, ­
  in  dem  versucht  wird,  die  grosse  Zunahme  des  Drogenkleinhandels ­
  durch  die  auf  diesem  Gebiete  herrschenden  wirtschaftlichen ­
  und  sozialen  Verhältnisse  zu  erklären.  Hier  zeigt
sich,  dass  nicht  zuletzt  die  eigentümlichen  Zustände  des
Apothekergewerbes  mit  hineinspielen,  so  dass  unbedingt  notwendig ­
  ist,  auch  das  Apothekergewerbe  zur  Erklärung  und
Beleuchtung  der  vielfachen  Missstände  in  demselben  in  den
nachfolgenden  Ausführungen  einer  Betrachtung  mit  zu  unterziehen. ­
