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zum  äusserlichen  Gebrauche  sollen  diese  Bestimmungen  keine
Anwendung  finden.
Die  in  dem  Verzeichnis  „B“  aufgeführten  Stoffe  dürfen
ausserhalb  der  Apotheken  nicht  feilgehalten  oder  verkauft
werden.
Der  Grosshandel  soll  den  vorstehenden  Bestimmungen  nicht
unterliegen,  desgleichen  nicht  der  Verkauf  der  im  Verzeichnis
B  aufgeführten  Stoffe  an  Apotheken  oder  an  solche  öffentlichen
Anstalten,  die  Untersuchungs-  oder  Lehrzwecken  dienen  und
nicht  gleichzeitig  Heilanstalten  sind.  Der  Reichskanzler  soll
nach  dieser  Verordnung  ermächtigt  sein,  im  Einzelnen  bestimmt
zu  bezeichnende  Zubereitungen,  Stoffe  und  Gegenstände  von
dem  Feil  halten  und  Verkaufe  ausserhalb  der  Apotheken  auszuschliessen.


§  2  Die  gegenwärtige  Organisation  des  Drogenhandels
en  gros.
Der  Drogengrosshandel  versorgt  die  Apotheken,  Detaildrogerien ­
  und  viele  Fabrikationszweige  mit  den  nötigen  Grundund
  Rohstoffen,  wie  Wurzelig  Kräutern,  Farbstoffen,  Chemikalien,
fertigen  Arzneien,  sogenannten  Patent-Arzneien  und  pharmaceutisehen
  Spezialitäten.
Früher  war  dieser  gesamte  Handel  in  einer  Hand  vereinigt,
dann  aber  griff  auch  hier  die  Arbeitsteilung  ein;  es  entstanden
Drogen-Grossgeschäfte,  die  sich  hauptsächlich  mit  dem  Verkauf
von  radices,  rhizomata,  cortices,  folia,  kerbae,  flores,  fructus  und
ähnlichen  befassten;  diese  nannte  man  Vcgetabiliengrosshandlungen.
  Später  seit  ca  30  bis  35  Jahren  zweigten  sich  die  sogenannten ­
  Spezialitätenhandlungen  ab,  die  sich  lediglich  mit
dem  Vertrieb  von  fertig  verpackten  Arzneien,  Patent-Medizinen
und  Artikeln  der  „pkarmacia  elegans“  befassen.
Viele  Grossisten  der  alten  Schule  klagen  darüber,  dass
jetzt  der  Handel  in  so  viele  verschiedene  Hände  übergegangen
ist;  doch  war  dies  unumgänglich  nötig,  nachdem  die  Zahl  der
Drogen,  Chemikalien  und  namentlich  der  Spezialitäten  so  ungeheuer ­
  zugenommen  hat  und  täglich  noch  wächst.  Im  Katalog
einer  solchen  Spezialitätengrosshandlung  findet  man  mehrere
1000  Artikel  aufgeführt.
Nach  oben  dargelegtem  unterscheidet  man  also:
1.  Drogengrossisten,  die  hauptsächlich  Chemikalien,
Alcaloide  und  nebenbei  Vegetabilien  und  Spezialitäten
führen,