—  52

§  4.  Der  deutsche  Zolltarif  vom  25.  12.  1902  und  der
Drogenhandel.
Die  von  der  deutschen  Reichsregierung  dem  neuen  Zolltarifgesetz ­
  beigegebene  umfangreiche  Begründung  lässt  deutlich
erkennen,  dass  nicht  die  Wünsche  des  Handels  und  der  Industrie ­
  für  die  neue  Zollvorlage  massgebend  gewesen  sind,
sondern  dass  der  Anlass  zu  ihr  ein  rein  formaler  war.
„Das  Herannahen  des  Ablaufstermins  der  bestehenden
Handelsverträge  —■'  so  beginnt  die  Begründung  —  hat  Veranlassung ­
  gegeben,  die  auf  dem  Gebiete  der  Zolltarifgesetzgebung
geltenden  Bestimmungen  einer  eingehenden  Prüfung  zu  unterziehen. ­
  Diese  Prüfung  hat  zu  der  Ueberzeugung  geführt,  dass
der  Zolltarif  einer  durchgreifenden  Neugestaltung,  sowohl  in
seiner  äusseren  Anordnung,  wie  im  Ausmass  einer  grossen  Anzahl ­
  von  Zollsätzen  bedürfe.“  Des  Weiteren  wird  ausgeführt,
dass  durch  die  früheren  Gruppierungen  oft  wertvollere  Gegenstände ­
  zu  niedrig  und  billigere  zu  hoch  belastet  wurden  und
dass  die  Zerlegung  der  Warengruppen  für  die  späteren  Vertrags ­
  Verhandlungen  angebracht  sei,  um  den  Umfang  der  zugestandenen ­
  Zollbindungen  besser  präzisieren  zu  können,  was  man
beides  als  berechtigt  anerkennen  muss.  Ebenso  muss  zugegeben
werden,  dass  in  dem  neuen  Zolltarifschema  die  einzelnen  Warengruppen, ­
  namentlich  bei  der  chemischen  Industrie  in  logischerer
Folge  aufgestellt  sind.
Zum  Schluss  der  amtlichen  Begründung  heisst  es:  „Der
vorliegende  Zolltarifentwurf  erblickt  eines  seiner  wesentlichsten
Ziele  darin,  die  Lage  der  einheimischen  Landwirtschaft  günstiger
zu  gestalten.  Im  Gegensatz  zur  Landwirtschaft  bedarf  die  Industrie ­
  keiner  allgemeinen  Verstärkung  ihres  Zollschutzes.“
Also  die  Industrie  sollte  diesmal  stiefmütterlich  behandelt
werden  und  in  der  Tat  erfuhr  sie  auch  eine  unglaubliche  Geringschätzung; ­
  denn  nicht  nur,  wie  bereits  hervorgehoben,  gebrauchsfertige ­
  Waren  von  feiner  Arbeit  und  höherem  Werte
wurden  höher  mit  Zöllen  belegt,  sondern  auch  Halbfabrikate
und  Rohstoffe,  wodurch  die  Fabrikation  vieler  Artikel  in  Deutschland ­
  geradezu  in  Frage  gestellt  wird.  Nach  Andeutungen  seitens
der  Regierung  muss  gegenwärtig  allerdings  noch  berücksichtigt
werden,  dass  viele  Zollsätze  nur  zu  Verhandlungen  mit  dem
Auslande  bestimmt  sind,  also  eventuell  wieder  ermässigt  werden
könnten,  und  es  wäre  allerdings  auch  zu  wünschen,  dass  diese
sogenannten  Kampfzölle  bei  den  Verhandlungen  über  die  Handelsverträge ­
  mit  den  verschiedenen  Länder  wieder  fallen  gelassen
würden.  Doch  scheint  hierfür  wenig  Aussicht  vorhanden  zu