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sein,  wenn  es  in  der  Begründung  noch  heisst:  „Es  erscheint
die  Annahme  berechtigt,  dass  die  vorgenommene  Neugestaltung
des  Zolltarifs  kein  Hindernis  bilden  werde  für  den  Neuabschluss
von  Tarifverträgen.“
Dass  auch  selbst  diejenigen  Parteien,  die  für  den  Antrag
K  ardor  A  gestimmt  haben,  nicht  mit  dem  Inhalt  des  Zolltarifs
zufrieden  sind,  kann  man  aus  einer  im  Aufträge  der  nationalliberalen ­
  Partei  herausgegebenen  Broschüre  ersehen,  wo  es  u.  a.
heisst:
„Der  Zolltarif  ist  das  Produkt  einer  Vereinbarung,  die  im
Stande  der  Notwehr  gegen  die  Obstruktion  rasch  getroffen
werden  musste.  Es  stehen  Sätze  in  diesem  Not-Tarif,
die  bei  ausreichender  Gelegenheit  zur  sachlich  ruhigen
Behandlung  nimmermehr  stehen  geblieben  wären.  Als
Verhandlungstarif  mochte  er  der  Reichsregierung  vertrauensvoll
hingegeben  werden.  Ehe  er  gelten  dürfte,  d.  h.  so  gelten,  dass
seine  Sätze  für  die  Zollbeamten  an  der  Grenze  massgebend
wären,  müssten  doch  ziemlich  viele  und  wesentliche
Aenderungen  an  ihm  vollzogen  werden.  Aber  auch  dann
wäre  gar  mancher  Import,  dein  wir  die  billigen  Wege  des  Vertragstarifs ­
  offen  halten  sollen,  unerschwinglich  teuer.  Und
zweitens  würden,  nach  erfolgter  Kündigung  der  Handelsverträge,
unsere  Waren  an  der  russischen,  österreichischen,  Schweizergrenze ­
  usw.  nicht  mehr  nur  die  Schranken  derjenigen  Ausland-Tarife
  überwinden  müssen,  auf  Grund  deren  Graf  Caprivi  seiner
Zeit  die  Verträge  geschlossen  hat.  Inzwischen  hat  man  im
Auslande  sich  neue  Verhandlungstarife  geschaffen,  mit  Sätzen,
die  zum  Teil  die  bisherige  Höhe  überragen.  Gar  mancher
Export,  der  in  die  Millionen  geht,  wäre  damit  unterdrückt.
Die  Kündigung  mitten  im  Gange  der  Verhandlungen  würde  das
Ausland  lediglich  als  einen  Abbruch  derselben  verstehen  können,
was  Beginn  der  äussersteu  Kraftproben  d.  h.  Beginn  des  Zollkrieges ­
  bedeutet.  Allerdings:  die  ausschliesslich  hohen  Agrarzölle ­
  des  neuen  Zolltarifs,  soweit  sie  eben  bei  der  Vereinbarung
(Antrag  Kardorff)  unverändert  geblieben  waren,  hätten  dann
ihre  tatsächliche  Geltung  an  der  Grenze.  Aber  welcher  Freund
der  Landwirtschaft  möchte  wünschen,  dass  sie  überhaupt,  zumal
unter  solchen  Umständen,  allgemein  zur  Geltung  kämen?  In
Zeiten  vollendeter  Unsicherheit  betreffs  unsrer  Handelsbeziehungen ­
  —  bei  einer  bis  zum  Einfuhrverbot  hinreichenden  Erschwerung ­
  unsrer  Ausfuhr  in  die  Vertragsländer  und  nicht  nur
in  diese,  sondern  auch  in  die  Meistbegünstigungsländer.  Das
gäbe  Inlandspreise  für  Lebensmittel,  die  nicht  einmal  bei  hochgehender ­
  Konjunktur  Bestand  hätten,  geschweige  denn,  wenn