5%

chemischen  Industrie,  vor  allen  die  Seifen-  und  Teerfarbenindustrie, ­
  aufs  höchste  interessiert.  In  der  Sodafabrikation  ist
an  Stelle  des  früheren  Leblancverfahrens  das  etwa  4  mal  so
billig  arbeitende  Solvay  verfahren  getreten.  Von  einer  Produktionsmenge ­
  von  3,3  Mill.  Doppel-Zentner  Soda  entfallen  heute  etwa
nur  noch  400000  Doppel-Zentner  auf  das  Leblancverfahren.
Die  Mehrausfuhr  an  kalzinierter  Soda  ist  in  den  letzten  17  Jahren
von  73000  Doppelzentnern  auf  414000  gestiegen.  Während
deshalb  von  den  Sodaverbrauchern  die  Aufhebung  der  Zölle
gefordert  wird,  hat  die  Regierung  nur  die  oben  genannten  Ermässigungen
  eintreten  lassen.  Trotzdem  hat  Deutschland  nunmehr ­
  den  billigsten  Sodazoll.  Frankreich  erhebt  M.  1.54,
Oesterreich  M.  1.60,  Russland  M.  11.—,  Amerika  M.  1.85,  für
rohe  und  krystallisierte  Soda;  für  kalzinierte  erhebt  Frankreich
M.  3.30,  Oesterreich  M.  2.40,  Russland  M.  11.—  ,  Amerika
M.  3.46.
Doppelkohlensaures  Natron  war  bisher  mit  einem  Zoll
von  M.  2.50  belegt  und  wurde  nun  in  Hinblick  auf  die  grosse
medizinische  Bedeutung  auf  M.  1.50  ermässigt.  Ein  Antrag
auf  Zollfreiheit  wurde  abgelehnt.
Pottasche  wurde  bisher  mit  M.  1.50  verzollt;  jetzt  wurde
ein  Zoll  von  M.  2.—  darauf  gelegt,  obwohl  die  Ausfuhr  das
neunfache  der  Einfuhr  beträgt.  Begründet  wurde  diese  Erhöhung ­
  mit  dem  Tiefstände  der  Preise.  Am  Verbrauch  der
Pottasche  ist  hauptsächlich  die  Glasindustrie  beteiligt,  ebenso
die  Fabrikation  der  Lichter,  Hartseifen  und  anderer  chemischer
Körper.  Die  beiden  Anträge,  auf  Zollfreiheit  und  auf  Herabsetzung ­
  des  Zolles  bis  zu  30  Pfg.  wurden  abgelehnt.
Für  Chlorkalk  und  Bleichlauge  wurde  ein  Zoll  von
M.  2.—  festgesetzt,  während  bisher  ein  Zoll  von  M.  3.—  darauf
lag.  Der  Zoll  auf  Chlorkalk  wird  von  den  Verbrauchern,  unter
denen  namentlich  die  Papierindustrie  vertreten  ist,  sehr  heftig
bekämpft.  Die  Begründung  zum  Zolltarif  führt  aus,  dass  die
Verkaufsvereinigung  der  deutschen  Chlorkalkfabriken  auf  die
Konkurrenz  des  elektrolytischen  Verfahrens  hinweise,  das
namentlich  dort,  wo  billige  Wasserkräfte  zur  Verfügung  ständen,
einen  Vorsprung  garantiere,  dessen  Ausnutzung  namentlich  von
der  Schweiz  zu  verwerten  sei.  Die  Regierung  kommt  der
Verkaufsvereinigung  d.  h.  also  dem  Kartell  soweit  entgegen,
dass  den  Zoll  von  M.  3.—  auf  M.  2.—  ermässigt;  obwohl  die
Mehrausfuhr  an  Chlorkalk  in  den  letzten  ü  Jahren  von  625  Tonnen
auf  25556  Tonnen  gestiegen  ist.  Es  waren  hierzu  drei  Anträge ­
  gestellt  worden:
1.  auf  völlige  Zollfreiheit,