2.  auf  Herabsetzung  des  Zolles  auf  30  Pfg.;
diese  beiden  Anträge  wurden  damit  begründet,  dass  Chlorkalk
ein  sehr  wichtiges  Rohprodukt  sei,  das  auch  hygienisch  eine
weitreichende  Bedeutung  habe.  Bei  Ausbruch  von  Epidemien
werde  Chlorkalk  in  riesigen  Quantitäten  verbraucht.  Trotzdem
wurden  beide  'Anträge  verworfen  und  ein
3.  Antrag:  Ermässigung  des  Zolles  auf  M.  1.—  angenommen. ­
  J )
Schwefelsaures  Natron  war  bisher  zollfrei,  wurde
aber  mit  einem  Zoll  von  25  Pfg.  belegt,  obwohl  auf  den  grossen
medizinischen  Wert  des  sogenannten  Glaubersalzes  hingewiesen
wurde.  Die  Fabrikation  des  Glaubersalzes  befindet  sich  auch
in  einer  durchaus  günstigen  Lage.  Die  Verbraucher  desselben,
die  sich  namentlich  in  der  Glasindustrie  finden,  werden  in  der
Begründung  zum  Tarif  mit  dem  Hinweis  auf  die  höheren
Glaszölle  abgewiesen.  Auch  die  Färbereien  und  einige  chemische
Industriezweige  sind  noch  am  Verbrauch  des  Glaubersalzes
interessiert  und  werden  somit  durch  den  neuen  Zoll  mitbetroffen. ­

Kupfervitriol,  das  bisher  zollfrei  war,  wird  mit  einem
Zoll  von  M.  2.—  belegt.  Es  lagen  hier  2  Anträge  auf  Zollfreiheit ­
  vor  mit  der  Begründung,  dass  für  die  Weinbauern  zum
Vertreiben  der  Insekten  Kupfervitriol  besonders  wichtig  sei,
ebenso  für  die  galvanische  Verkupferung  und  für  die  Telegraphie. ­
  Trotzdem  wurde  die  Regierungsvorlage,  die  diesen
neuen  Zoll  jedenfalls  für  einen  Verhandlungszoll  gegen  Oesterreich ­
  betrachtet,  angenommen.
Ammoniak-Kali-  und  Natron-Alaun  waren  bisher
zollfrei  und  erhielten  jetzt  einen  Zollsatz  von  M.  3.—.  Mit
der  Motivierung  des  grossen  Wertes  dieser  Chemikalien  für
die  Färbereien  und  Druckereien  lautete  ein  Antrag  auf  Ermässigung ­
  des  Zolles  auf  30  Pfg.  Dieser  Antrag  wurde  jedoch ­
  abgelehnt  und  die  Regierungsvorlage  angenommen.
Zinkoxyd  wurde  mit  einem  Zoll  von  M.  6.—  belegt.
Im  Interesse  der  Färbereien  und  Druckereien  war  Zollfreiheit
beantragt  worden,  wurde  aber  abgelehnt.
Salpetersaures  Ammoniak,  bisher  zollfrei,  soll  jetzt  mit
M.  3.—  verzollt  werden,  während  salpetersaures  Natron  und
Kali  zollfrei  bleiben  soll.
Wasserglas  soll  nach  wie  vor  mit  M.  1.—  verzollt  werden.
Es  war  hier  einerseits  Herabsetzung  des  Zolles  auf  30  Pfg.
0  Cf.  Die  Ausführungen  des  Abgeordneten  Hoch  in  der  231.  Sitzung
des  Reichstages.