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Zinnober,  roter  (rotes  Quecksilbersulfid)  wird  mit  einem
Zoll  von  M.  10.—  belegt.  Die  Regierung  hatte  einen  Zollsatz
von  M.  25.—  vorgeschlagen.  Ein  Antrag  auf  Zollfreiheit
wurde  damit  begründet,  dass  die  Industrie  gut  prosperiere  und
der  Zoll  nur  5  Fabriken  zu  gute  kommen  würde.  Aus  gleichen ­
  Gründen  wurde  ein  Antrag  auf  Herabsetzung  des  Zolles
auf  M.  1.—  befürwortet.  Doch  wandte  die  Regierung  gegen
beide  Anträge  ein,  dass  sich  die  amerikanische  Quecksilberindustrie ­
  stark  vermehrt  habe  und  daher  die  Einfuhr  des  amerikanischen ­
  Zinnobers  nach  Deutschland  zu  befürchten  sei.  Der
Zollsatz  von  M.  25.—  wurde  aber  trotzdem  verworfen  und  ein
solcher  von  M.  10.—  angenommen.
Kreide,  geschlemmt;  auch  gestäubte  oder  in  anderer
Weise  fein  gepulverte  Kreide  soll  mit  einem  Zoll  von  10  Pfg.
belastet  werden,  andere  Erdfarben  (gebrannte,  gemahlene  oder
geschlemmte  Färb  erde  und  als  solche  verwendbare  Abfälle  und
Nebenerzeugnisse  der  Industrie,  auch  als  Farberden,  gemahlene
Erze)  trocken  oder  in  Teigform,  auch  geschönt,  sollen  einen
Zoll  von  50  Pfg.  tragen.
Durch  diesen  Zoll  werden  sehr  viele  Industrien  ganz  besonders ­
  aber  die  Linoleumfabriken  schwer  geschädigt.  Trotzdem
wird  ein  von  anderer  Seite  beantragter  Zoll  von  40  Pfg.  angenommen. ­

Russ,  Buchdruckerschwärze,  trocken,  nicht  zubereitet;
auch  dergleichen  Kupferdruckschwärze  hat  nach  dem  neuen
Tarif  einen  Zoll  von  M.  5.—  zu  zahlen,  obgleich  auch  hier  sehr
viele  Fabrikationszweige  getroffen  werden  und  von  vielen
Seiten  um  Zollfreiheit  petitioniert  worden  war.
Blei-,  Farben-  und  Kohlen  stifte  (zum  Zeichnen  oder
Schreiben);  Kreide  geschnitten  oder  geformt,  ungefasst  oder
nur  mit  Papier  bezogen,  sollen  einen  Zoll  von  M.  20.—  tragen.
Kreide  mit  Fassung  gemeinem  Holze  zum  handwerksmässigen
  Gebrauche  (Zimmermannsstifte)  einen  solchen  von
M.  25.—.
Andre  Kreide,  soweit  sie  nicht  wegen  ihrer  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  höhere  Zollsätze  fallen  einen  solchen
von  M.  40.—.
Alle  diese  Zollsätze  sind  relativ  ausserordentlich  hoch  und
trotzdem  der  Mittelstand  und  Handwerker  davon  getroffen  wird,
wurde  die  Regierungsvorlage  angenommen.
Firnisse,  Lacke,  Kitte,  Rohstoffe  an  denen  Maler,
Tischler,  Spiel  Warenfabrikanten,  Droschkenkutscher  etc.  in  so
hohem  Grade  interessiert  sind,  hätten  doch  unbedingt  zollfrei
bleiben  müssen;  aber  auch  hier  wurden  sehr  hohe  Zölle  ein-