freibeit  zu  verlangen,  für  gereinigten  etwa  M.  6.—.  Andererseits ­
  wurde  betont,  mit  Rücksicht  auf  die  Holzgeist  verarbeitenden
Industrien  sei  Zollfreiheit  notwendig.  Seitens  der  Regierung
war  man  gegen  eine  Verzollung  des  rohen  Holzgeistes  und
gegen  Höherstellung  des  Zolles  für  gereinigten  Holzgeist.
Unsere  eigne  Produktion  decke  nur  die  Hälfte  unsres  Bedarfs,
und  wir  seien  auf  Amerika  und  Oesterreich  angewiesen.  Die
Auilin-  und  Firnissfabrikation  werde  durch  die  Verteuerung  des
Holzgeistes  sehr  geschädigt.  Die  Spannung  zwischen  rohen
und  gereinigten  Holzgeist  müsse  ungefähr  M.  15—  betragen.
Der  Geh.  Oberregierungsrat  Lusensky,  sowie  der  preussische
Handelsminister  erklärten,  bei  all  diesen  chemischen  Artikeln
sei  vor  allem  zu  betonen,  dass  Färbereien  und  Druckereien
durch  Einführung  der  neuen  Zölle  zuerst  in  Mitleidenschaft
gezogen  werden.  Deshalb  sei  es  auch  hier  bei  der  Zollfreiheit
zu  belassen.  Es  müsse  vor  allem  darauf  hingewiesen  werden,
dass  zur  Herstellung  fertiger  Fabrikate  mehr  Arbeiter  erforderlich ­
  seien  als  zur  Herstellung  blosser  Hilfsstoffe.  Deshalb
sollte  man  auch  in  sozialpolitischem  Interesse  die  Hilfsstoffe
möglichst  vom  Zolle  befreien,  um  die  Exportmöglichkeit  der
fertigen  Fabrikate  nicht  zu  schädigen.  Von  anderer  Seite
wurde  gesagt,  dass  die  Farbenindustrie  auf  dem  Gebiete  des
Patentwesens  einen  Schutz  viel  notwendiger  hätte,  als  auf  zollpolitischem ­
  Gebiete.  Ferner  wurde  bemerkt,  dass  die  Rücksicht ­
  auf  die  Farbenindustrie  schon  zu  Herabsetzung  des  Sodazolles ­
  und  zur  Zollfreiheit  der  Soda  geführt  habe;  jetzt  wolle
man  auch  noch  essigsaure  Salze  und  rohen  Holzgeist  frei
lassen.  Dadurch  würden  die  Industrien,  die  die  Rohstoffe
herstellten,  schwer  geschädigt.  Man  müsste  zu  der  von  Amerika
geübten  Praxis  greifen,  und  alles  mit  Zoll  belegen,  was  in
Deutschland  hergestellt  werden  könne.  Schliesslich  wurde  ein
Antrag  angenommen,  rohen  Holzgeist  mit  M.  5.—  und  gereinigten ­
  mit  M.  20.—  Zoll  zu  belegen.
Acetaldehyd,  Paraldehyd  waren  bisher  zollfrei  und
wurden  jetzt  mit  M.  40.—  Zoll  belastet,  obgleich  handelspolitisch ­
  gar  kein  Anlass  für  diesen  hohen  Zollsatz  vorliegt
und  die  Medizin  dadurch  sehr  verteuert  wird.
Flüchtige  (ätherische  Gele:  Terpentinöl,  Fichtennadelöl, ­
  Harzgeist,  Kampferöl  (flüssiger  Kampfer)  sollen  zollfrei  sein.
Dagegen  sollen  andere  ätherische  Oele,  ferner  Menthol  auch
in  Umschliessungen  von  Holz,  (Migränestifte)  einen  Zoll  von
M.  50.—  tragen.
Hierzu  war  beantragt  Terpentin-,  Fichten  nadelöl,  Harzgeist,
und  Kampferöl  zollfrei  zu  lassen,  Wach  holderöl,  Rosmarinöl,