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—  Somit ­

  M.  12.—  und  andere  ätherische  Oele  mit  M.  20.  zu
verzollen.  Dieser  Antrag  wurde  damit  begründet,  dass  die
Fabrikation  von  Seifen,  Parfümerien  und  ätherischer  Gele,
durch  höheren  Zoll  sehr  geschädigt  würde;  auch  hätten  die
Interessenten  keinen  Wunsch  nach  Zollerhebung.  Die  Handelskammer ­
  von  Leipzig,  in  deren  Bereich  die  Fabrikation  ätherischer
Oele  am  meisten  blüht,  hatte  sich  gegen  diesen  hohen  Zoll
verwahrt.  Trotzdem  aber  wurde  die  Regierungsanlage  angenommen. ­

Künstliche  Riechstoffe  (Vanillin,  Cumarin,  Heliotropin
und  ähnliche  zur  Bereitung  von  Riechmitteln  dienende  Stoffe),
sollen  einem  Zoll  von  M.  80.—  unterliegen.  Ein  Antrag  forderte
für  Vanillin  den  Zollsatz  von  M.  50.—  und  wollte  die
anderen  zollfrei  lassen,  weil  die  Interessenten  selbst  die  Zölle
garnicht  wollten.  Seitens  der  Regierung  wurde  aber  bemerkt,
dass  der  M.  80.—  Zollsatz  die  Wirkung  eines  Finanzzolles
habe  und  dass  die  betreffenden  Stoffe  den  Zoll  sehr  wohl
ertragen  können,  wogegen  mau  nichts  ein  wenden  kann.
Künstliche  Düngemittel  aller  Art  sollen  frei  eingeführt
  werden  können.  Für  Superphosphate  wurde  ein  Zoll
von  50  Pf.  beantragt  mit  der  Motivierung,  dass  durch  die  eigenartige ­
  Entwicklung  der  ehern.  Industrie  eine  grosse  Menge
Schwefelsäure  frei  geworden  sei,  die  von  Oesterreich  und
Belgien  als  Superphosphat  eingeführt  würde;  im  Interesse  der
deutschen  Dünger-Industrie  solle  man  einen  mässigen  Zoll
einführen,  der  auch  als  Compensationsmittel  gelten  könne.
Durch  den  Ruin  der  Superphosphatfabriken  erleide  auch  die
Landwirtschaft  grossen  Schaden;  die  Superphosphatfabriken
hätten  sich  den  grossen  Verbänden  der  Landwirtschaft  angeschlossen ­
  und  der  Förderung  eines  erhöhten  Zolles  für  landwirtschaftliche ­
  Produkte.  Ferner  sei  die  Einfuhr  im  Steigen,
die  Ausfuhr  im  Sinken  begriffen.  Andererseits  wurde  betont,
dass  eine  Herabsetzung  der  Frachten  für  die  Superphosphatindustrie ­
  viel  wünschenswerter  als  ein  Zoll  sei,  weil  im  Falle
der  Erschöpfung  der  Chilisalpeterlager  die  Produktion  des
Superphosphats  in  erhöhtem  Masse  im  Inland  gefördert
werden  könnte.  Von  anderer  Seite  wurde  der  Zoll  lebhaft
bekämpft.  Einer  Einfuhr  aus  Oesterreich  von  23.000  Doppelzentnern ­
  stehe  eine  Ausfuhr  353.000  Doppelzentnern  nach
Oesterreich  gegenüber.  Nur  noch  die  Schweiz  und  Schweden
hätten  Zoll  auf  Superphosphate  und  zwar  24  bezw.  28  Pf.
.Die  deutsche  Landwirtschaft  würde  bei  Einführung  eines  solchen
Zolles  stark  belastet;  die  Gefahr  einer  Kartellbildung  sei  dadadurch
  auch  sehr  wahrscheinlich.  Insbesondere  würden  hiervon