die  landwirtschaftliehen  Genossenschaften  sehr  betroffen.  Ein
andrer  Antrag  besagte,  man  solle,  anstatt  die  Einfuhr  durch
einen  Zoll  zurückzuhalten,  die  Einfuhr  lieber  mit  einer  Prämie
belegen;  je  mehr  Superphosphat  gebraucht  werde,  desto  mehr
steige  die  Ertragsfähigkeit  des  deutschen  Bodens.  Seitens  der
Regierung  wurde  hervorgehoben,  dass  der  Superphosphatzoll
schon  1879  beantragt,  jedoch  im  Interesse  der  Landwirtschaft
abgelehnt  worden  wäre.  Aus  demselben  Grunde  wurde  auch
jetzt  Zollfreiheit  angenommen.
Zünd  pillen,  Zündspiegel  etc.  kosteten  bisher  M.  36.—
Zoll.  Ein  Antrag  lautete  auf  Zollfreiheit,  ein  anderer  auf
Zollermässigung  derart,  dass  Zündpillen,  Zündspiegel,  gefüllte
Zündhütchen,  Sprengzündhütchen  und  Sprengzttndhölzchen
M.  30.—  Zoll,  gefüllte  Patronen  mit  Papier  und  Papphülsen
M.  12.—  und  gefüllte  Patronen  mit  Hülsen  aus  Papier  oder
Pappe  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien  M.  24.—  Zoll
tragen  sollten.  Dieser  Antrag,  der  damit  motiviert  wurde,
dass  ein  hoher  Zollschutz  bei  diesen  Stoffen  vollständig  unnötig ­
  sei,  wurde  angenommen.
Stearin  Zündkerzen  sollten  M.  12.—  Zoll  tragen.  Ein
Antrag  ging  auf  Zollfreiheit,  ein  anderer  auf  einen  Zoll  von
M.  10.—  mit  der  Begründung,  dass  der  Wachs-  und  Paraffinzoll ­
  ermässigt  worden  sei,  und  nun  auch  konsequenterweise
Stearin  ermässigt  werden  müsse.  Aus  diesem  Grunde  wurde
dieser  Antrag  angenommen.
Glühstrümpfe  waren  bisher  zollfrei  und  von  zwei  Seiten
wurde  auch  wiederum  Zollfreiheit  beantragt;  diese  Anträge
wurden  aber  abgelehnt  und  die  Regierungsvorlage  angenommen,
die  den  Doppelzentner  mit  M.  120.—  belegte.
Kasein  und  Käsestoffe.  Kasein,  das  bisher  zollfrei  war,
sollte  nach  dem  Zolltarifentwurfe  mit  einem  Zoll  von  M.  10.—
belegt  werden.  Hierdurch  würde  die  Papierfabrikation,  die
dieses  Material  als;  Bindestoff  braucht,  stark  belastet  werden.
Die  Einfuhr  dieses  Stoffes  kommt  zum  grössten  Teile  aus  den
Vereinigten  Staaten  Nordamerikas,  aus  Dänemark  und  Italien
und  beträgt  jährlich  8000  Doppelzentner.  Von  zwei  Seiten
wurde  Zollfreiheit  verlangt,  weil  Kasein  ein  sehr  wichtiger
Rohstoff  und  Hilfsstoff  für  eine  ganze  Reihe  von  Industrien  sei.
’  Es  werde  als  Klebestoff  in  der  Farben-  und  Textil-Industrie
(zu  Appreturzwecken)  verwendet.  Für  die  Papierindustrie  sei
es  sehr  wichtig  zur  Anfertigung  von  Feinpapier,  Buntpapier.
Chrompapier,  pkotograpischem  Papier,  Spielkarten,  Tapeten,
Kartonnagen.  Aber  auch  in  Schokoladenfabriken  findet  Kasein
Verwendung,  ferner  bei  Arzneien,  Nährpräparaten,  wie  Nu-