bedingungen  für  diesen  Zoll  fort.  Noch  längerer  Debatte  wurde
der  Satz  von  M.  20.—  angenommen.
Gerbstoffauszüge  (Gerbstoftextrakte),  anderweit  nicht
genannt,  haben,  wenn  sie  flüssig  sind,  einen  solchen  von  M.  28.—
zu  tragen.
Diese  Stoffe  waren  schon  beim  Holzzoll,  bei  Quebracho  etc.
behandelt  worden,  so  dass  jetzt  nicht  mehr  über  sie  debattiert
wurde.  Obwohl  die  betreffende  Industrie  erklärt  hat,  dass  sie
den  Zollschutz  nicht  brauche  und  dass  man  ihr  nur  den  Rohstoff ­
  zollfrei  lassen  solle,  wurde  trotzdem  der  vorgeschlagene
Zoll  angenommen,  nachdem  auch  das  Quebrachoholz  mit  einem
Zoll  belegt  worden  ist.
Süssholzsaft,  mit  Zucker,  Honig,  Anisöl,  Salmiak  oder
sonstigen  Geschmackszutaten  oder  Heilmitteln  versetzt,  oder  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf;  auch  Brustkuchen,  Brustteig ­
  haben  nach  dem  neuen  Tarif  einen  Zoll  von  M.  60.—  zu
tragen,  anderer  Süssholzsaft  roh  oder  gereinigt  soll  frei  sein.
Da  diese  Gegenstände  schon  früher  behandelt  worden
waren,  wurden  sie  aus  der  Debatte  ausgesetzt.  Der  ganze
Zoll  ist  jedenfalls  nur  als  Verhandlungszoll  gegen  Italien  gedacht. ­

Geheimmittel  haben  fortan  einen  Zoll  von  M.  500.—
zu  tragen.  Ein  Antrag  auf  einen  Zoll  von  M.  1000.—  wurde
abgelehnt.
Wenn  man  nun  fragt,  welche  die  charakteristische  Signatur
des  Zollentwurfes  sei,  so  ist  zunächst  hervorzuheben,  dass  im
Verhältnis  zu  den  Zollerhöhungen  die  Zollermässigungen  gering
sind.  Die  wichtigsten  Zollermässigungen  betreffen  Pflanzenund
  Bienenwachs,  Soda,  doppelkohlensaures  Natron,  Aetznatrou,
Chlorkalk  und  Graphit.  Gegenüber  diesen  Ermässigungen  sind
die  Zollerhöhungen  nicht  nur  der  Zahl,  sondern  vor  allem  ihrer
Bedeutung  nach  weitaus  in  der  Mehrheit;  es  werden  davon
betroffen:  Baumwollsamenöl,  Salz,  Glaubersalz,  Berliner  Blau,
Bleimennige,  Gerbstoffe,  Milchzucker,  Kautschuk,  Aluminium
und  viele  andere.  Das  eigentlich  Charakteristische  des  ganzen
Tarifentwurfes  ist  neben  dem  ausgesprochenen  Ziel  eines  höheren
Zollschutzes  für  die  deutsche  Landwirtschaft  die  unausgesprochene ­
  Tendenz  einer  Zollbegünstigung  der  industriellen
Halbfabrikate.  Aber  auch  zahlreiche  Erhöhungen  auf  Fertigfabrikate ­
  enthält  der  Entwurf,  ohne  dass  die  Zollerhöhungen
mit  der  wirtschaftlichen  Notlage  der  betreffenden  Industrie  begründet ­
  sind.  Sie  sind  nur  deshalb  höher  belastet  worden,
weil  sie  einen  besonders  hohen  Wert  haben,  wie  %.  B.  Walrat,
Hausen  blase,  Chloroform  u.  a.