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Ein  weiteres  Glied  der  Gedankenreihe,  dass  je  höher  der
Wert  einer  Ware  sei,  sie  um  so  höher  verzollt  werden  müsse,
ist  der  Satz,  der  gleichfalls  durch  die  ganze  Begründung  hindurch ­
  geht,  dass  das  weiter  verarbeitete  Fabrikat  regelmässig
höher  zu  verzollen  sei,  als  das  Vorfabrikat.  Demzufolge  werden
Zollerhöhungen  auf  Fertigfabrikate  fast  überall  da  vorgenommen,
wo  der  Rohstoff  oder  das  Halbfabrikat  im  Zoll  erhöht  sind;
aus  diesem  Grunde  wurden  erhöht:  Rilböl,  Rapsöl,  Stärke,
Stärkegummi,  Stearinlichte,  Bleimennige,  Gerbstofläuszüge  u.  a.
Man  kann  also  3  Leitsätze  für  die  Gründe  der  Zollerhöhungen
formulieren:
Erstens,  es  werden  gewisse  Waren  im  Zoll  erhöht,
welche  besonders  hochwertig  sind,  oder  bei  denen  der  bestehende ­
  Zoll  dem  Werte  nicht  angemessen  erscheint.
Zweitens,  es  werden  die  Zölle  in  dem  Masse  weiter  erhöht. ­
  in  welchem  die  Verarbeitung  und  Veredelung  der  Waren
erfolgt,  derart,  dass  jedes  weiter  verarbeitete  Produkt  einen
höheren  Zoll  trägt,  als  das  weniger  verarbeitete.
Drittens,  im  Zusammenhang  mit  dem  Vorhergehenden
zieht  jede  Zollerhöhung  auf  ein  Vorfabrikat  Zollerhöhungen  auf
das  weiter  verarbeitete  Fabrikat  nach  sich.  Diese  letztere
Zollerhöhung  wird  in  der  Regel  sogar  deswegen  als  notwendig
angesehen,  weil  dadurch  der  weiter  verarbeitenden  Industrie
eine  Entschädigung  für  die  Verteuerung  ihrer  Vorfabrikate  gewährt ­
  werde.  Der  kritischen  Beurteilung  hält  nicht  ein  einziger
dieser  drei  Grundsätze  stand.  Man  will  also  „Schutz  der  nationalen ­
  Arbeit“;  je  mehr  heimischer  Arbeitswert  in  einer  Ware
steckt,  um  so  stärker  müsse  sie  geschützt,  d.  h.  verzollt  werden.
Diese  Anschauung  halte  ich  für  einen  grossen  Irrtum,  denn
je  mehr  der  Warenwert,  von  dem  Wert,  der  auf  die  Ware  verwendeten ­
  Arbeit  abhängt,  desto  eher  ist  es  der  von  der  Natur
weniger  begünstigten  deutschen  Industrie  im  allgemeinen  möglich, ­
  mit  dem  Auslande  nicht  nur  auf  dem  heimischen  Markt,
sondern  auch  auf  dem  Weltmarkt  erfolgreich  in  Wettbewerb
zu  treten.
Bei  einigen  Tarifstellen  führte  das  ausgegebene  Prinzip  zu
grossen  Widersprüchen.  So  wird  zwar  eine  Zollerhöhung  für
Rapsöl  und  Riiböl  befürwortet,  weil  das  Rohprodukt  mit  einem
Zoll  belegt  ist,  aber  gleich  darauf  im  nächsten  Absätze  wird
dieselbe  Konsequenz  für  Leinöl  nicht  gezogen,  obwohl  auch
hier  das  Rohprodukt  mit  Zoll  belegt  war.  Bei  Eigelb  und  Eiweiss
heisst  es:  Zu  einer  Aenderung  des  Zollsatzes  für  Eigelb  und
Eiweiss  besteht  trotz  der  Erhöhung  des  Zolles  für  Eier  kein
Anlass.