Artikel  im  Auslände  Zollerhebungen  gelegt  würden.  Ebenso
unverständlich  ist  ein  anderer  Grundsatz,  den  man  vielfach  in
der  Begründung  des  Entwurfes  findet,  dass  nämlich  die  inländischen ­
  Zölle  auf  gewisse  Waren  erhöht  werden  müssten,  weil
die  betreffenden  Zölle  des  Auslandes  auf  diese  Artikel  besonders
hoch  seien.  So  wird  die  Einführung  des  Zolles  auf  Bleimennige ­
  u.  A.  auch  damit  begründet,  dass  dieselbe  „mit  Rücksicht ­
  auf  die  Zölle  ausländischer  Staaten  erwünscht  sei."
Unsere  Ausfuhr  beträgt  aber  "in  diesem  Artikel  9  Mill.  M.,
unsere  Einfuhr  dagegen  nur  1 / a  Mill.  M.  und  zwar  geht  die
Ausfuhr  überwiegend  nach  Grossbritannieu;  ebenso  ist  es  bei
der  Tinte,  bei  der  unsere  Ausfuhr  das  5  fache  der  Einfuhr  beträgt. ­

Alle  diese  Zollerhebungen  werden  nur  dazu  anreizen,  dass  ,
das  Ausland  weitere  Erhöhungen  eintreten  lässt,  und  dass  der
Export  solcher  Waren  infolgedessen  nur  immer  mehr  unterbunden ­
  wird.  Was  unserem  Export  not  tut,  Ermässigungen  des
Auslandes  auf  ihre  Artikel,  kann  nur  durch  Konzessionen
unsererseits  auf  andere  Artikel  erreicht  werden,  niemals  aber
durch  Zollerhebungen  auf  solche  Artikel,  an  deren  Herabsetzung
das  Ausland  im  grossen  und  ganzen  gar  nicht  interessiert  ist.
Nun  ist  allerdings  vielfach  die  Ansicht  verbreitet,  dass
bei  den  kommenden  Vertragsverhandlungen  von  den  Sätzen
des  Entwurfes  heruntergegangen  werden  würde,  etwa  bis  auf
die  Sätze  des  heutigen  Vertragstar  ¡fes.  ,1a  man  glaubt  sogar,
das  Ausland  würde  die  scheinbar  grösseren  Konzessionen
unsererseits  wirklich  als  solche  ansehen  und  daraufhin  seinerseits ­
  bereit  sein,  uns  nun  grössere  Zugeständnisse  zu  machen,
als  damals.  Dass  dies  aber  wenig  Aussicht  auf  Erfolg  hat,
kann  man  daraus  schliessen,  dass  alsbald  nach  Erscheinen  des
deutschen  Tarifentwurfes  sowohl  die  Schweiz,  wie  auch
Oesterreich-Ungarn  daran  gegangen  sind,  ihre  Tarife  in  derselben, ­
  ja  noch  stärker  schutzzöllnerischen  Weise  zu  revidieren,
als  es  Deutschland  getan  hat.  Hierzu  kommt  noch,  dass  die
Halbzeugzölle  als  Verhandlungszölle  zum  grössten  Teile  gar
nicht  geeignet  sind.  Bei  vielen  dieser  Zollerhebungen  handelt
es  sich  um  Artikel,  die  in  grossen  Mengen  exportiert  werden
und  nur  im  geringen  Umfange  importiert.  Da,  wo  sie  in
grösseren  Mengen  eingeführt  werden,  handelt  es  sich  um
Länder,  mit  denen  vorläufig  Vertragsverhandlungen  gar  nicht
bevorstehen  (wie  England,  Holland  etc.).
Es  sollen  hier  nur  einige  derartige  Artikel  angeführt
werden  :