82

Grundlage  festgesetzt  werden.  Ein  künstliches,  gewaltsames
Verkleinern  der  grossen  Apotheken,  eine  Massregel,  die  auch
vorgeschlagen  worden  sei,  ein  zu  dichtes  Zusammenlegen  der
Apotheken  in  Verkehrsstrassen  ohne  Rücksicht  auf  eine  gewisse
Minimalbevölkerungszahl  als  feste  Grundlage  der  Existenzfähigkeit, ­
  würde  sicher  nicht  nur  ein  sozial-ökonomischer  Fehler,
sondern  auch  eine  unnötige  gesetzliche  Härte  sein.  Bei  Neugründung ­
  einer  Apotheke  müsse  die  Hauptfrage  doch  die  sein,
ist  ein  Bedürfnis  vorhanden?
In  Hamburg  z.  B.  existierten  1816  58  Apotheken,  die  der
Senat  nach  und  nach  auf  24  einschränken  wollte,  „da  dieselben
weder  volles  Vertrauen  besitzen,  noch  verdienen  und  es  im
allgemeinen  dem  Apotheker  unmöglich  gemacht  würde,  ein
ehrlicher  Mann  zu  bleiben.“  (Hamburger  Medizinalordnung.)
„Freie  Konkurrenz  —  heisst  es  in  derselben  Medizinalordnung
von  1818  —  ist  im  allgemeinen  die  Seele  des  Handels  und
darf  bei  keinem  Handelszweige  eingeschränkt  werden.  Sie
liefert  die  beste  und  wohlfeilste  Ware;  beim  Apotheken  wesen  ist
es  aber  anders.  Von  dem  Apotheker  wird  keine  Ware  genommen, ­
  um  damit  Handel  zu  treiben,  sondern  um  die  verlorene ­
  Gesundheit  herzustellen  und  das  Leben,  das  durch
Krankheit  in  Gefahr  gebracht  ist,  zu  retten.  Der  Käufer  wendet
sich  nur  dahin,  wenn  die  Not  ihn  dazu  zwingt;  er  kennt  die
Ware  nicht,  die  er  zu  kaufen  gezwungen  ist,  kann  ihre  Güte
nicht  beurteilen,  und  doch  hängt  von  derselben  Leben  und
Gesundheit  ab.  Bei  einem  solchen  Geschäft  müssen  ganz  andere
Grundsätze,  als  beim  allgemeinen  Handel  festgestellt  und  befolgt ­
  werden.  Hier  kommt  es  darauf  an,  dass  die  Zahl  nicht
grösser  sei,  als  das  Bedürfnis.  Der  Apotheker,  wenn  er  für
gute  Waren  sorgen  soll,  muss  durch  einen  sicheren  Absatz
und  durch  massigen  Verdienst  eine  gewisse  Wohlhabenheit
erlangen,  die  ihn  in  den  Stand  setzt,  unablässig  gute  und
frische  Ware  zu  haben.“
Diesem  Argument  ist  durchaus  nicht  zu  widersprechen;
wer  also  durch  die  Wohlhabenheit  des  Apothekers  eine  Garantie
für  die  Güte  der  Waren  zu  haben  wünscht,  kann  nicht  für
die  unbeschränkte  Niederlassungsfreiheit  stimmen,  ')  denn  diese
hat  eine  Ueberfüllung  der  grösseren  Städte  mit  Apotheken  und
ein  Eingehen  der  kleineren  Landgeschäfte  im  Gefolge
Auch  Neukamp-)  erklärt  sich  für  eine  Beschränkung  der
Niederlassungsfreiheit  unter  gleichzeitiger  Ablösung  der  Keal-1

  Andrée,  a.  a.  ü.  S.  503.
2 )  Elsters  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft,  Bd.  1.  .Jena  1898.