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Privilegien  derart,  dass  die  Zahl  der  im  ganzen  Reiche  an  den
einzelnen  Orten  erforderlichen  Apotheken  alljährlich  durch  den
Randesrat  festgesetzt  und  die  Errichtung  jedem  qualifizierten
d.  h.  staatlich  approbierten  Bewerber,  bei  mehreren  Bewerbern
dem  tüchtigsten  und  ältesten  gestattet  wird.  Die  bestehenden
Drogenhandlungen,  soweit  sie  Arzneimittel  irgendwelcher  Art
verabfolgen,  sind  bei  der  Berechnung  mit  einzubeziehen.  Alle
Arzneimittel  sind  dem  freien  Verkehr  gänzlich  zu  entziehen,
und  die  bisherigen  Drogenhandlungen  sollen  forthin  durch
approbierte  Apotheker  verwaltet  und  als  wirkliche  Apotheken
fortbesteh  en.  So  könnte  kurzer  Hand  dem  Konkurrenzkampf
zwischen  Apotheken  und  Drogenhundlungen  ein  Ende  bereitet
werden,  und  es  könnten  dann  auch  alle  Kontrollmassregeln
auf  die  letzteren  streng  angewendet  werden.
Stieda 1 )  tritt  aber  energisch  für  eine  Vermehrung  der
Apotheken  ein.  Das  Publikum  würde  dadurch  nur  Vorteile
gemessen,  denn  in  der  grösseren  Konkurrenz  läge  zugleich  die
Garantie  einer  schnelleren  und  besseren  Befriedigung  des
Arzneibedürfnisses.  Man  hätte  dann  auch  nicht  nötig,  so  weite
Wege  zurückzulegen,  um  endlich  zu  der  Apotheke  zu  kommen.

S  2.  Die  Folgen  der  beschränkten  Niederlassungsfreiheit.
Neben  den  Uebelständen,  die  dem  deutschen  Apothekenwesen ­
  anhaften  und  die  wir  zum  Teil  oben  bereits  berührt
haben,  bedarf  noch  das  Real-Konzessionssystem,  als  eines  der
grössten  Hebel  einer  besonderen  Besprechung.  Dieses  System
verhindert,  dass  ein  junger  Apotheker  sich  niederlassen  kann,
wenn  er  sich  nicht  vorher  mit  dem  Besitzer  eines  Privilegs
abgefunden  oder  von  der  obrigkeitlichen  Behörde  eine  neue
Konzession  erlangt  hat.  In  beiden  Fällen  muss  der  Apotheker
Summen  für  den  Erwerb  zahlen,  sei  es  durch  Vereinbarung,
sei  es  auf  dem  Wege  der  Versteigerung,  die  von  Jahr  zu  Jahr
unerschwinglicher  werden.  Neue  Real-Konzessionen  wurden
in  den  letzten  Jahren  nur  noch  selten  erteilt,  und  so  musste
sich  ein  nach  Selbständigkeit  trachtender  Gehilfe  entweder  mit
einem  Apothekenbesitzer,  der  zurücktreten  wollte,  verständigen,
q  Conrads  Jahrbücher  für  Nationalökonomie  und  Statistik.  3.  Folge,
Bd.  11,  1896.  S.  568  ff.