oder  den  Erben  eines  Apothekenbesitzers  das  Geschäft  abkaufen. ­

Bei  diesen  Verkäufen  findet  nun  eine  ganz  eigentümliche
und  einzig  dastehende  Art  der  Wertbestimmung  statt.  Diese
Wertberechnung  geschieht  nicht,  wie  bei  allen  anderen  Geschäften ­
  nach  dem  Reingewinn  des  Geschäftes,  sondern  einzig
und  allein  nach  dem  Bruttoumsatz,  dessen  8-  bis  10fache  Multiplikation ­
  dann  den  Ideal  wert  der  Apotheke  normiert.
Vor  40  bis  50  Jahren  war  diese  Methode  —  übrigens
wurde  damals  nur  das  4  bis  5fache  des  Umsatzes  bezahlt  —
kaufmännisch  betrachtet,  natürlich  ebenso  irrationell  als  heute,
für  den  Käufer  aber  weniger  gefährlich,  denn  bei  einer  lohnenden ­
  Rezeptur  und  einem  Handverkauf,  dessen  Preise  denen
der  Rezeptur  nur  wenig  nachstanden,  ergab  die  Multiplikation
des  Umsatzes  mit  5  immerhin  einen  Preis,  bei  welchem  der
Käufer  auf  seine  Rechnung  kam.  Heute  aber,  wo  das  8-  bis
10fache  des  Umsatzes  für  Apotheken  bezahlt  wird,  liegen  die
Verhältnisse  so,  dass  eine  solche  Kaufsumme  den  Käufer
ruinieren  kann.  Der  Handverkauf  ist  eben  in  gänzlich  andere
Bahnen  geleitet;  ein  grosser  Teil  desselben  besteht  aus  dem
Verkauf  von  Spezialitäten,  welche  die  Fabriken  in  eigener
Packung  liefern  und  die  mit  einem  durchschnittlichen  Gewinn
von  30  °/ 0  an  die  Käufer  abgegeben  werden.  In  einem  kleineren ­
  Geschäft  mit  einem  Umsatz  von  12  000  M.  wird  leicht
ein  Sechstel  dieser  Summe,  also  2000  M.,  durch  den  Verkauf
von  Spezialitäten  und  diätetischen  Mitteln  aufgebracht,  in  grossstädtischen ­
  Geschäften  mag  dieser  Prozentsatz  wohl  oft  bedeutend ­
  überstiegen  werden.  Diese  2000  M.  werfen  dem  Apotheker
im  besten  Falle  einen  Reingewinn  von  600  M.  ab,  mit  dem  ein
Kaufmann  wohl  sehr  zufrieden  sein  kann.  Ganz  anders  gestalten ­
  sich  die  Verhältnisse,  sobald  die  Apotheke  verkauft
wird,  dann  bedingen  jene  2000  M.  Umsatz  mit  8  multipliziert
einen  Kaufpreis  von  16  000  M.,  und  diese  repräsentieren  bei
5  °/o  Verzinsung  eine  Zinsenlast  von  800  M.  Der  Käufer  eines
solchen  Geschäftes  muss  also  bei  diesen  Teilen  seines  Geschäftes ­
  200  M.  zusetzen,  ein  Verlust,  der  sich  übrigens  durch
die  sonstigen  darauf  ruhenden  Spesen  und  die  bei  den  Spezialitätenhandel ­
  fast  unausbleiblichen  Ladenhüter  leicht  auf
300  M.  steigern  kann.  Bei  vielen  Artikeln,  wie  z.  B.  Kindermehlen, ­
  Schweizermilch,  Fleischextrakt  etc.  bleibt  aber  nur  ein
Nutzen  von  durchschnittlich  10  °/ 0 ;  bei  einem  Umsatz  von
1000  M.  für  solche  Artikel  und  einem  dabei  erzielten  Reingewinn ­
  von  100  M.  muss  er  8000  M.  bezahlen  und  eine  Zinsenlast ­
  von  400  M.  auf  sich  nehmen.  Durch  die  Verluste,