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§  3.  Der  Drogenkleinhandel.
Bei  dem  Erlass  der  kaiserlichen  Verordnung  von  1875
waren  im  ganzen  deutschen  Reiche  etwa  500  Detaildrogisten
vorhanden;  heute  ist  die  Zahl  derselben  auf  über  5000  gestiegen, ­
  worunter  ca.  1500  examinierte  Apotheker  sind.  Es  ist
dies  eine  Entwickelung,  wie  sie  in  gleicher  Weise  wohl  selten
vorkommt,  und  die  am  besten  zeigt,  dass  ein  dringendes  Bedürfnis ­
  diesen  Stand  geschaffen  hat.  Der  Drogist  ist  der  natürliche ­
  Vermittler  zwischen  dem  Grosshandel  und  den  Bedürfnissen ­
  des  Kleingewerbes  und  der  Haushaltung;  aber  er
war  auch  notwendig,  wenn  man  endlich  die  übermässig  hohen
Preise  der  einfachsten  Haus-  und  Heilmittel  auf  ein  richtiges
Mass  herabdrücken  wollte.
Heute  deckt  sich  der  Begriff  Drogenhandlung  nur  in  seinseltenen
  Fällen  mit  dem  Begriff  einer  Apothekerwarenhandlung.
An  diesem  ursprünglichen  Stamm  haben  sich  mit  der  Zeit  eine
Menge  Zweige  entwickelt,  welche  vielfach  den  Hauptstamm
überwuchern.  Ganz  naturgemäss  hat  sich  diese  Umwandlung,
den  Bedürfnissen  des  Publikums  folgend,  vollzogen,  und  so
finden  sich  heute,  neben  dem  Handel  mit  Apotherwaren,  zahlreiche ­
  andere  Branchen  in  den  Drogengeschäften  vertreten,  die
allerdings,  nach  der  Neigung  des  Geschäftsinhabers  oder  des
Gebrauches  der  Gegend  und  des  Ortes,  sehr  verschiedener
Natur  sind.  Während  in  manchen  Gegenden  die  Drogenhandlungen ­
  fast  stets  mit  Farbenhandlungen  verbunden  sind,
muss  an  anderen  Orten  der  Drogist  eine  Menge  technischer
Artikel,  Kolonialwaren  etc.  führen.  Vielfach  sind  ferner  Parfümeriegeschäfte, ­
  Fabrikation  von  Essenzen,  Handlungen  von
Spirituosen  etc.  damit  verbunden,  und  so  ist  denn  das  Drogengeschäft ­
  der  heutigen  Zeit  eines  der  mannigfaltigsten  geworden,
welches  zu  seiner  Führung  eine  grosse  Summe  von  Kenntnissen
verlangt.
Die  Kenntnisse,  welcher  ein  Drogist  zur  gedeihlichen
Führung  seines  Geschäftes  bedarf,  decken  sich  durchaus  nicht
immer,  mit  denen  des  Apothekers;  namentlich  sind  es  technische
und  kaufmännische  Kenntnisse,  die  der  Drogist  in  weit  höherem
Masse  als  der  Apotheker  besitzen  muss.  Dieses  Bedürfnis  erkennend, ­
  hat  der  deutsche  Drogisten  verband  es  als  eine  seiner
wichtigsten  Aufgaben  angesehen,  dem  jüngeren  Nachwuchs  eine
fachgemässe  Ausbildung  zu  teil  werden  zu  lassen.  Zahlreiche
Fachschulen,  eine  unter  dem  Protektorat  des  Drogistenverbandes
stehende  Drogistenakademie,  ein  besonderer  Lehrgang  und  eine
streng  geregelte  Gehilfenprüfung  wurden  geschaffen,  um  so