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Am  13.  Juni  1899  fand  eine  neue  Konferenz  im  Reichsgesundheitsamt ­
  statt,  um  den  Wortlaut  der  Verordnung  festzustellen.
  Zu  dieser  Konferenz  waren  keine  Vertreter  des  Drogendetailhandeis
  zugezogen.
Der  Entwurf  war  schliesslich  derart,  dass  er  in  Drogistenkreisen ­
  eine  grosse  Enttäuschung  hervorrief;  das  hiesse,  so
sagte  die  Drogistenzeitung,  Steine  statt  des  erbetenen  Brotes
geben.
Sehr  viele  unschädliche  Heilmittel  sind  noch  immer  dem
freien  Handelsgewerbe  entzogen,  obwohl  doch  auch  die  meisten
Drogisten  eine  Prüfung  haben  bestehen  müssen,  ohne  die  man
ihnen  die  Erlaubnis  des  Verkaufs  von  Giften  nicht  erteilt.  Die
Drogisten  leiden  unter  dem  Umstande,  dass  sie  in  vielen  Fällen
erklären  müssen,  ganz  harmlose  Mittel  nicht  abgeben  zu  dürfen.
Dies  führt  zu  Gesetzesumgehungen  und  zu  allerhand  Korruption,
und  doch  hat  sich  der  preussische  Unterrichtsminister,  jedenfalls
mit  Rücksicht  auf  die  Ergebnisse  des  Nardenkötter-Prozesses,
veranlasst  gesehen,  neue  Bestimmungen  über  den  Arzneimittelhandel ­
  ausserhalb  der  Apotheken  zu  erlassen.  Unter  anderen
sind  Verkaufsstellen,  an  denen  Arzneimittel,  Gifte,  oder  giftige
Farben  feilgehalten  werden,  nebst  den  zugehörigen  Vorratsund ­
  Arbeitsräumen,  sowie  dem  Geschäftszimmer  des  Inhabers
der  Handlung  in  der  Regel  alljährlich  einmal  unerwartet  durch
die  Polizei  zu  besichtigen.
Diesen  Revisionen  müssen  ein  Kreisphysikus  und  ein  Apotheken-Besitzer
  des  betreffenden  Ortes  beiwohnen,  worüber  die
Drogisten  in  ihrem  Organ  „Der  Drogistenzeitung“  folgendermassen
  schreiben:  „1st  eine  Revision  in  einem  offenen  Geschäft
an  und  für  sich  schon  in  den  Augen  des  Publikums  ein  auffälliger, ­
  das  Ansehen  leicht  schädigender  Uebelstand,  so  wird
durch  die  häufige  Wiederkehr  und  die  Art  und  Weise,  wie  derartige ­
  Revisionen  unter  Teilnahme  des  interessierenden  Konkurrenten, ­
  eines  Apothekenbesitzers,  sehr  oft  zur  Durchführung
gelangen,  die  grösste  Erbitterung  hervorgerufen.“
Man  ist  der  Ansicht,  dass  statt  des  Konkurrenten  Chemiker,
Aerzte,  ehemalige  Inhaber  von  Drogen-  und  Chemikaliengeschäften, ­
  unter  denen  sich  viele  geprüfte  Apotheker  befinden,
oder  auch  fachkundige  Lehrer,  recht  gut  in  der  Lage  wären,
neben  dem  Kreisphysikus  eine  unparteiische,  sachgemässe  Revision ­
  vorzunehmen.
In  Drogisten  kreisen  unterscheidet  man  2  Arten  von  Drogerien. ­
  Erstens  reine  Medizinaldrogerien  und  zweitens
gemischte  Drogerien.  In  ersteren  werden  nur  Apothekerwaren, ­
  Drogen,  Chemikalien  und  Spezialitäten  geführt,  in  den