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der  Art  der  Grundgedanken  solcher  Reformvorschläge,  entweder
seitens  der  Besitzer  oder  seitens  der  Gehilfen.
Den  am  meisten  umstrittenen  und  schwierigsten  Punkt
bildet  bei  der  Einführung  neuer  Grundlagen  die  Ablösung  der
vorhandenen  ideellen  Werte  der  Apotheken,  deren  Wesen  bereits ­
  oben  dargelegt  worden  ist.  Diese  Ideal  werte,  die
ca  4000  Apotheken  besitzen,  müssen  natürlich  bei  einer  einheitlichen ­
  Regelung  des  Apothekenwesens  Deutschlands  in
irgend  einer  Weise  abgelöst  werden.
Die  Vorfrage  für  die  Schaffung  normaler  Zustände  bildet
die  Entscheidung  über  das  Abänderungssystem,  das  der  Reform
als  Basis  zu  dienen  hat.
Gerade  hierin  begegnet  man  den  allerverschiedensten  Auffassungen, ­
  sowohl  seitens  der  Besitzer  als  auch  seitens  der  Gehilfen. ­
  Gegen  das  bis  zum  Jahre  1886  bez.  1894  gehandhabte
System  wurde,  wie  oben  erwähnt,  vor  allen  der  Vorwurf  erhoben, ­
  dass  es  durch  die  Zulässigkeit  der  Uebertragung  von
Person  zu  Person  die  Entwickelung  eines  förmlichen  Handels
mit  Apothekenkonzessionen  begünstige,  und  den  nichtbemitttelten
Pharmaceuten  die  grössten  Schwierigkeiten  in  ihrem  Streben
nach  Erlangung  der  Selbständigkeit  bereite.  Die  Berechtigung
dieses  Vorwurfes  muss  unbedingt  zugestanden  werden;  denn
gegenüber  den  jährlich  über  600  approbierten  Apothekern
standen  nur  ca  50  neue  Konzessionen,  deren  glückliche  Empfänger ­
  das  40.  Jahr  bereits  überschritten  hatten.
Es  ist  bei  dieser  Art  der  Kouzessionsverleihung  wie  bei
einem  Lotteriespiel.  Der  Staat  hat  eine  Anzahl  konkurrenzgeschützter
  Apotheken  gratis  zu  vergeben  und,  während  ein
Teil  der  Apotheker,  die  im  Besitze  grosser  Kapitalien  sind,
ihre  Selbständigkeit  durch  Ankauf  einer  bestehenden  Apotheke
zu  ungeheuerem  Preise  erwirbt  und  seinen  Verdienst  mit  dem
Vorbesitzer  der  Apotheke  oder  richtiger  mit  den  Erben  oder
Nachfolgern  des  ersten  Konzessionsempfängers  teilt,  heimst
der  andere  den  ganzen  Gewinn  selbst  ein.  Es  sind  z.  B.  in
den  westlichen  Vororten  Berlins  Apothekenkonzessionen  mit
einem  Umsatz  von  40  bis  50000  M.  verschenkt  worden;
der  Empfänger,  der  seinen  Mitbewerbern  nichts  weiter  voraus ­
  hatte,  als  dass  er  etwas  früher  approbiert  war,  gewann
dadurch  eine  jährliche  Einnahme  von  15  bis  20000  M.  Die
anderen  80  bis  90  Mitbewerber  mussten  dagegen  leer  ausgehen ­
  und  mit  15  bis  1800  M.  Gehalt  in  abhängiger  Stellung
weiter  verbleiben  und  warten,  bis  sich  dieses  Lotteriespiel
auch  ihnen  einmal  als  günstig  erweisen  wird.