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Von  den  jährlich  ca  600  approbierten  Apothekern  gelangen
durchschnittlich  200  durch  Ankauf  einer  bestehenden  Apotheke
zur  Selbständigkeit,  50  durch  neue  Konzessionen,  während
der  liest  sich  grösstenteils  dem  Drogenfache  zuwendet.
Vor  1886  hez.  1894  wurden  derartig  konzessionierte
Apotheken  vom  Empfänger  der  Konzession  2  bis  3  Jahre  betrieben ­
  und  alsdann  mit  einem  Verdienst  von  100000  ten  verkauft. ­
  Der  nächste  Besitzer  behielt  das  Geschäft  wiederum
wenige  Jahre,  der  Umsatz  hob  sich  um  einige  Tausend  M.,  so
dass  auch  er  beim  Verkauf  wieder  einen  hohen  Verdienst  erzielte; ­
  so  kam  es  vor,  dass  eine  Apotheke,  die  10  Jahre  bestand, ­
  5  bis  6  Besitzer  gehabt,  von  denen  jeder  grosse
Summen  verdient  hatte.
Dieses  Treiben  wurde  endlich  der  Regierung  zu  schlimm,
und  es  erschien  am  27.  Juli  1886  eine  Kabinettsordre,  die  bestimmte, ­
  dass  neukonzessionierte  Apotheken  erst  nach  10  jährigem ­
  Besitz  verkauft  werden  dürften.
Was  aber  erreichte  man  dadurch?  Nichts  anderes,  als
dass  die  ca  4000  freiverkäuflichen  Apotheken  immer  höher  im
Preise  stiegen;  denn  bekanntlich  richtet  sich  der  Preis  nach
Massgabe  von  Angebot  und  Nachfrage.  Die  Nachfrage  wurde
von  Jahr  zu  Jahr  grösser  und  das  Angebot  geringer,  weil  für
10  Jahre  ein  Stillstand  im  Verkauf  von  neuen  Apotheken  eintrat.
Man  sah  bald  ein,  dass  man  damit  nichts  gebessert  hatte  und
am  30.  Juni  1894  wurde  durch  Ordre  bestimmt,  dass  bis  zur
anderweitigen  gesetzlichen  Regelung  des  Apothekenwesens,
denjenigen  Apothekern,  denen  eine  Konzession  erteilt  wird,
die  Präsentation  eines  Geschäftsnachfolgers  nicht  mehr  gestattet
werde.  14  Tage  später  erschien  ein  geheimer  Erlass  des
Kultusministeriums  an  die  Oberpräsidenten,  der  darauf  abzielte,
die  Idealwerte  verkäuflicher  Apotheken  nicht  zu  hoch  anschwellen ­
  zu  lassen  und  die  Entstehung  solcher  Werte  bei  den
nach  Ablauf  von  10  Jahren  veräusserlichen  Anlagen  möglichst
zu  hindern.  Das  sollte  vereitelt  werden,  indem  in  der  Nähe
solcher  Apotheken,  unter  Wahrung  der  Lebensfähigkeit  derselben, ­
  Neuanlagen  rechtzeitig  konzessioniert  werden.
Die  jetzt  geltende  reine  Personalkonzession  hat  den
Apothekenschacher  noch  mehr  begünstigt,  als  die  zuvor  besprochene ­
  Unverkäuflichkeit  innerhalb  10  Jahren.  Der  Vorstand
des  deutschen  Apothekervereins  hatte  entschieden  Stellung
gegen  die  reine  Personalkonzession  genommen  und  bekannt  gegeben, ­
  dass  er  lieber  die  Niederlassungsfreiheit  haben  wolle,
als  dieses  Personalsystem.