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Man  darf  wohl  annehrnen,  dass  die  Niederlassungsfreiheit
über  kurz  oder  lang  eingeführt  werden  muss  und  dass  auch
die  Apothekenbesitzer  ganz  damit  einverstanden  seiu  werden,
wenn  eine  gerechte  Form  der  Ablösung  der  von  ihnen  gezahlten
Ideal  werte  gefunden  wird.
Wie  schon  früher  gesagt,  wurden  von  verschiedenen  Seiten
Vorschläge  zur  Regelung  des  Apothekenwesens  gemacht,  die
wir  im  folgenden  etwas  näher  betrachten  wollen:
1.  Verstaatlichung.
Schon  im  Jahre  1848  tauchte  die  Idee  der  Verstaatlichung
der  Apotheken  auf  und  hatte  zum  Urheber  den  Apotheker
Jonas  in  seiner  Schrift  „Das  Apothekergewerbe  und  seine
nötigen  Reformen,  Eilenburg  1848“.  Später  1894  wurde  sie
von  Dr.  Kühles  in  München  warm  empfohlen  und  1892  -hatte
sich  der  Reichstag  mit  dem  Thema  zu  beschäftigen,  nachdem
von  den  Sozialdemokraten  ein  entsprechender  Antrag  gestellt
worden  war.  Der  Antrag  fand  natürlich  seitens  der  anderen
Parteien  fast  gar  keine  Unterstützung  und  wurde  abgelehnt.
Die  Uebernahme  des  Betriebes  der  Apotheken  in  die  Regie
des  Staates  ist  undenkbar,  da,  abgesehen  von  den  Schwierigkeiten ­
  organisatorischer  Natur,  dem  Staate  nicht  zugemutet
werden  kann,  die  gewaltige  Summe  von  ca.  600  Mill.  M.,  die
zur  Uebernahme  sämtlicher  Apotheken  erforderlich  wäre,  aufzubringen, ­
  zumal  es  theoretisch  gar  nicht  gerechtfertigt  werden
könnte,  die  Schwierigkeiten,  welche  sich  innerhalb  der  Entwickelung ­
  eines  einzelnen,  numerisch  nicht  bedeutenden  Standes
ergeben  haben,  dadurch  zu  beseitigen,  dass  man  die  Opferwilligkeit ­
  der  Allgemeinheit,  sei  es  in  Form  der  unmittelbaren
Beisteuerung,  sei  es  in  Form  des  Staatskredites,  soweitgehend
in  Anspruch  nehmen  würde,  als  das  zum  Ankauf  der  Apotheken
erforderlich  wäre.
2.  Kommunalisierung.
Der  Gedanke  der  Uebernahme  des  Betriebes  der  Apotheken
in  die  Regie  der  Städte  oder  Gemeinden  hat  schon  viele  Anhänger ­
  gefunden.  Sch  mol  1er  äussert  sich  in  einem  Gutachten ­
  deutscher  Nationalökonomen  über  die  Verstaatlichung
der  Apotheken  folgendermassen:  „Sollte  überhaupt  das  Apothekenwesen ­
  dem  Privatbetrieb  entzogen  werden,  so  läge  kein  Grund
vor,  ein  Bedürfnis,  das  nur  lokal  als  Gemeinde-  resp.  Kreisbedürfnis ­
  auftritt,  durch  den  Staat  befriedigen  zu  lassen.
Dieser  würde  nur  sein  Interesse  an  der  Befriedigung  des  Bedürfnisses ­
  durch  eine  Oberaufsicht  der  Gemeinde-  resp.  Kreisapotheken ­
  zu  wahren  und  demgemäss,  ausser  durch  den  Erlass
gesetzlicher  Vorschriften  über  die  Qualifikation  der  Apotheker