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und  die  Einrichtung  resp.  den  Betrieb  der  Apotheken,  durch
seine  Verwaltung  dafür  zu  sorgen  haben,  dass  die  Gemeinden
resp.  Kreise  ihre  Pflicht  erfüllen.“
Man  darf  aber  wohl  annehrnen,  dass  sich  bei  der  Kommunalisierung ­
  dieselben  Schwierigkeiten  einstellen  würden,  wie
bei  der  Verstaatlichung.  Hierzu  käme  noch  die  notwendig
eintretende  Verschiedenheit  in  der  Betriebsart  der  Apotheken,
je  nach  ihrem  Standorte  (Stadt  oder  Land),  eine  Verschiedenheit, ­
  die  in  ihren  Rückwirkungen  auf  die  Stellung  der  Gehilfen ­
  der  Apotheken  und  auf  die  Grundlagen  der  Arzneipreise
zur  Quelle  fortwährender  Differenzen  und  Misshelligkeiten
werden  müsste.
Es  bliebe  nun  noch  drittens  der  auch  schon  vorgeschlagene
Genossenschaftliche  Betrieb,
den  man  aber  bei  Apothekenverhältnissen  als  eine  durchaus
undurchführbare  Massnahme  bezeichnen  muss.
Während  in  den  Ländern  mit  Konzessionswesen  (vor  allem
Deutschland,  Oesterreich  und  Russland)  die  Klagen  über  Apothekenverhältnisse ­
  kein  Ende  nehmen,  hört  man  aus  den
kulturell  hoch  entwickelten  Ländern  mit  Niederlassungsfreiheit
(England,  Amerika,  Frankreich,  Schweiz  etc.)  selten  Klagen
über  die  dortigen  Zustände,  sodass  wir  wohl  anzunehmen  berechtigt ­
  sind,  dass  die  Gewerbefreiheit  auch  bei  dem  Apothekenwesen ­
  dieselben  günstigen  Erfolge  hat,  wie  bei  allen  anderen
Gewerben.
Diese  aber  kann  ohne  Entschädigung  der  Besitzer  der
bestehenden  Apotheken  nicht  ein  geführt  werden,  wenn  nicht
eine  schwere  Erschütterung  ihrer  Kredit-  und  Vermögensverhältnisse, ­
  die  sich  den  weitesten  Kreisen  mitteilen  dürfte,  erfolgen ­
  soll.
Man  hat  zu  dieser  Ablösung  verschiedene  Vorschläge
gemacht,  ohne  dass  sie  besonderen  Anklang  gefunden  hätten.
In  Schweden  wurde  die  sogenannte  „Selbstablösung“  durchgeführt, ­
  dieselbe,  die  von  Apotheker  Bremer  in  München
warm  empfohlen,  von  den  deutschen  Apothekenbesitzern  aber
aufs  heftigste  bekämpft  wurde.  In  Schweden  wurde  als  Ablösungssumme ­
  das  21/2fache  des  Umsatzes  angenommen,  welche
Summe  in  garantierten  3 1 /«  Proz.  Staatspapieren  den  Apothekern
ausgeliefert  wurde.  Diese  Werte  sollten  mit  1  Proz.  amortisiert
(also  mit  41/2  Prozent  verzinst)  werden;  als  sich  nachher
Schwierigkeiten  herausstellten,  ist  die  Amortisationssumme  auf
1/2  Proz.  heruntergesetzt  worden.  Es  handelte  sich  um  94  Apotheken, ­
  25  weitere,  welche  sich  weigerten,  wurden  durch
Neukonzessionen  in  der  Nähe  derart  geschädigt,  dass  sie  sich