gezwungen  nachträglich  bereit  erklärt  haben,  beitreteu  zu
wollen.
Einen  ähnlichen  Vorschlag  der  Selbstablösung  machte
Dankwortt;  er  will  die  Apotheker  jeder  Provinz  zu  einem
Verbände  vereinigen,  der  aus  eigenen  Beiträgen  der  Verbandsmitglieder ­
  einen  Ablösungsfond  gründet,  der  von  den  Apothekern ­
  selbst,  wie  in  Schweden,  verzinst  und  amortisiert  wird.
Apotheker  Kempf  in  Pelplin  befürwortete  die  Staatsablösung. ­
  Der  Wert  sämtlicher  Apotheken  solle  von  eigens  dazu
eingesetzten  Staatskommissionen,  den  bei  soliden  Verkäufen
gegenwärtig  herrschenden  Prinzipien  gemäss,  gehörig  festgestellt ­
  werden.  In  Höhe  dieser  Werte  erhalte  jeder  Besitzer
gegen  Abtretung  des  Eigentumrechtes  an  den  Staat  4 l / 2  %-igc
staatlich  garantierte  Kentenbriefe,  mit  Hilfe  deren  er  seine
Hypothekengläubiger  zu  befriedigen,  während  er  von  dem  ihm
verbleibenden  Reste  dem  Staate  eine  entsprechende  Kaution
zu  stellen  hätte.  Diese  Rentenbriefe  sollten  nun  von  den  betreffenden ­
  Apothekern,  denen  der  Niessbrauch  ihres  früheren
Eigentums  verbliebe,  resp.  von  den  einstigen  Nachfolgern  in
ihren  Rechten  mit  ö 1 ^  bis  6  °/ 0  verzinst  und  amortisiert  werden. ­
  Für  die  Dauer  der  Amortisation  solle  nach  näher  festzustellenden ­
  Prinzipien  die  Personalkonzession  ein  geführt  werden.
Nach  Vollendung  derselben  müsste  vom  Staate  der  deutschen
Pharmacie  endgiltig  diejenige  Form  gegeben  werden,  die  seinen ­
  Interessen  am  zweckentsprechendsten  wäre;  wie  vorher
erwähnt,  wünschte  Kempf  die  Staatsapotheke;  der  Vorschlag
fand  bekanntlich  wenig  Zustimmung,  da  weder  medizinalpolizeilich ­
  noch  finanziell  genügende  Gründe  vorhanden  wären.
Gegen  die  Freigabe  der  Niederlassung  werden  viele
Gründe  erhoben;  eine  Zusammenstellung  derselben  findet  sich
in  der  Schrift  des  Apothekers  Andrée 1 ),  wo  es  u.  A.  heisst:
„Eine  unbeschränkte  Niederlassungsfreiheit  hat  eine  Ueberfüllung
  der  grösseren  Städte  mit  Apotheken  im  Gefolge  und
ein  Eingehen  der  kleinen  Landgeschäfte.  Eine  grosse  Zahl
der  Landgeschäfte  würde  nur  bestehen  bleiben,  wenn  die  Gemeinden ­
  sich  entschlössen,  grosse  Zuschüsse  zu  leisten.  Bei
unserer  Taxe  und  bei  der  Freigabe  des  Verkaufs  fast  aller
gebräuchlichen  indifferenten  Arzneimittel  ist  eine  unbeschränkte
Niederlassungsfreiheit  undurchführbar.  In  allen  Ländern,  in
welchen  Niederlassungsfreiheit  für  Apotheken  herrscht,  sind  die
Arzneien  unverhältnismässig  teurer,  als  in  Deutschland,  und  es

1)  Die  Apotheken  der  Provinz  Hannover  und  die  geplante  Apothekenreform. ­
